Leitfaden für das Gutachterverfahren
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- Hella Engel
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1 Leitfaden für das Gutachterverfahren zum Bewertungsverfahren für die Interessenbekundungen in dem Programmbereich D im Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit Stand:
2 Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG ZUM BUNDESPROGRAMM DEMOKRATIE LEBEN! AKTIV GEGEN RECHTSEXTREMISMUS, GEWALT UND MENSCHENFEINDLICHKEIT 3 2. PROGRAMMBEREICH D ANTRAGSVERFAHREN AUSWAHL DER GUTACHTERINNEN UND GUTACHTER UND VERHALTENSREGELN IM GUTACHTERVERFAHREN BEWERTUNGSVERFAHREN UND AUFGABEN DER GUTACHTERINNEN UND GUTACHTER Zur technisch-organisatorischen Abwicklung Allgemeine Merkmale einer erfolgreichen Interessenbekundung UNTERLAGEN DER GUTACHTERINNEN UND GUTACHTER
3 Dieser Leitfaden regelt die Verfahrensweise der Bewertung von eingereichten Interessenbekundungen im Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit. Der Leitfaden informiert über die Aufgaben der Gutachterinnen und Gutachter und unterstützt diese bei der Begutachtung von Interessenbekundungen. 1. Einleitung zum Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und anderer Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind eine dauerhafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Die Aufdeckung der NSU-Morde hat dies noch einmal deutlich vor Augen geführt. Verunsicherungen im Zuge von Globalisierung, Migration und sozialer Polarisierung werden weiterhin Angriffsflächen für menschenverachtende Ideologien, Gewalt und politisierte Konflikte sein. Zur wirksamen Begegnung bedarf es zielgerichteter Präventionsstrategien im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft. Eine wirksame Arbeit gegen demokratiegefährdende gesellschaftliche Entwicklungen muss an den konkreten Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen. Das Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit will ziviles Engagement und demokratisches Verhalten fördern und die Präventionsarbeit stärken. Vereine, Projekte und Initiativen werden unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit, gegen Gewalt, Hass und Radikalisierung arbeiten. Die folgenden fünf Programmbereiche bilden die Struktur des Bundesprogramms: A. Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie ; B. Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und zur Mobilen, Opfer- und Ausstiegsberatung; C. Förderung und Strukturentwicklung bundeszentraler Träger; D. Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und im ländlichen Raum; E. Förderung modellhafter Maßnahmen zur Radikalisierungsprävention. 2. Programmbereich D Die Gutachtertätigkeit beschränkt sich auf die Bewertung der Interessenbekundungen in dem Programmbereich D. Modellprojekte sind wie folgt zu charakterisieren: - Es handelt sich um zeitlich begrenzte Projekte. - Ein Projekt ist modellhaft, wenn gegenüber bestehender Angebote und Leistungen neue Ansätze erprobt werden, oder im Vergleich zu früheren oder bereits bestehenden ähnlichen Angeboten und Leistungen, Erfahrungswerte oder Schlussfolgerungen getroffen wurden, die eine wesentliche Erneuerung bzw. Verbesserung der Angebote und Leistungen erwarten lassen oder zu verbesserten Standards führen.
4 - Es muss sich um problem- und kontextbezogene Handlungskonzepte mit Übertragbarkeitswert handeln. - Die Zusätzlichkeit des Vorhabens in Abgrenzung zur Regeltätigkeit des Projektträgers muss gegeben sein. - Die Projekte sollten über nachhaltige Strukturen verfügen bzw. diese (weiter- )entwickeln, Beteiligungsprozesse in den Vordergrund stellen und Netzwerkcharakterbesitzen und weiterentwickeln. - Die Projekte können lokal, überregional, landesweit oder bundesweit angelegt sein. Im Rahmen des Bundesprogramms werden Modellprojekte im Programmbereich D Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomenen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF) und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum in den nachfolgenden Themenfeldern gefördert. Antragsteller wählen ein Themenfeld, denen das Modellprojekt schwerpunktmäßig zuzuordnen ist. Die Wahl mehrerer Themenfelder innerhalb eines Projektantrages ist nicht möglich. Themenfelder 1. Rassismus und rassistische Diskriminierung 2. Aktuelle Formen des Antisemitismus 3. Aktuelle Formen von Islam- und Muslimfeindlichkeit 4. Antiziganismus 5. Homophobie und Transphobie 6. Demokratieentwicklung im ländlichen Raum 7. Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter 4
5 3. Antragsverfahren Anträge sind in einem zweistufigen Verfahren folgendermaßen einzureichen: a) In der ersten Stufe erfolgt die öffentliche Bekanntgabe zur Einreichung der Interessenbekundung. Die Regiestelle des Bundesprogramms stellt entsprechende Formulare elektronisch zur Verfügung, berät zu Fragen des Interessenbekundungsverfahrens und nimmt die Interessenbekundung entgegen. b) In der zweiten Stufe werden ausgewählte Antragsteller/innen (s. Pkt. 4.3) zur Einreichung eines detaillierten Förderantrags unter Nutzung der dazu vorgegebenen Formulare aufgefordert. Die Regiestelle berät die Antragsteller/innen telefonisch, per E- Mail oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. 4. Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter und Verhaltensregeln im Gutachterverfahren Für die inhaltliche Bewertung der eingereichten Projektvorschläge aus dem Interessenbekundungsverfahren für den Programmbereich D sollen unabhängige Expertinnen und Experten als Gutachter/-innen zum Einsatz kommen. Alle beteiligten Gutachter/-innen bilden das so genannte Expertengremium. Über einen Aufruf auf der Programm-Webseite können sich mit einem Bewerbungsformular und einem Lebenslauf interessierte Bewerber/-innen bei Regiestelle bewerben ( Die Bewerber/-innen haben die Möglichkeit, sich bis zum (Posteingang) für die Gutachtertätigkeit bei der Regiestelle zu bewerben. Die Gutachter/-innen werden nach Maßgabe ihrer nachgewiesenen Erfahrungen und Kompetenzen im Förderbereich des Bundesprogramms nach den Themenfeldern entsprechend den Leitlinien für die Programmbereiche D ausgewählt. Sie müssen eingehende, praktische Kenntnisse und möglichst auch Erfahrungen in Bezug auf den konkreten Inhalt, die Gesamtzielsetzung und zum Stand der aktuellen Entwicklung in dem jeweiligen Programmbereich besitzen. Darüber hinaus sollten die Gutachter/-innen über die notwendige Qualifikation für die finanzielle Beurteilung der eingereichten Projekt-Angebote verfügen. Die Auswahl der Gutachter/-innen wird auf der Grundlage eines Vorschlags der Regiestelle durch das BMFSFJ vorgenommen. Die Gutachter/-innen arbeiten selbstständig und handeln eigenverantwortlich. Im Rahmen ihrer Gutachtertätigkeit dürfen sie keine Institution, Organisation oder Unternehmung vertreten. Dass keine geplante Beteiligung an einem Modellprojekt, direkt und indirekt, für die Projektförderung 2015ff vorliegt, muss im Rahmen der Bewerbung schriftlich erklärt werden. Die Verhaltensregeln der tätigen Gutachter/-innen sind in einer abzugebenden Gutachtererklärung und im Honorarvertrag geregelt (s. Anlage). 5
6 5. Bewertungsverfahren und Aufgaben der Gutachterinnen und Gutachter Die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingereichten Interessenbekundungen werden statistisch erfasst und entsprechend angelegt. Des Weiteren werden sie nach ihrer Zuordnung zu den Förderbereichen und auf Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen geprüft. Die Bewertung der eingegangenen Interessenbekundungen wird parallel durch zwei Gutachterinnen bzw. Gutachter aus dem Expertengremium unabhängig voneinander nach einem standardisierten Prüfkonzept durchgeführt. Die formale Prüfung erfolgt durch die Regiestelle. Für die inhaltliche Prüfung sind zwei unabhängige Gutachten zu erstellen. Das Verfahren der Parallelbegutachtung ermöglicht eine größere Objektivität sowie eine bessere Vergleichbarkeit bei der Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen. Die Zuteilung der Interessenbekundungen auf die externen Gutachterinnen und Gutachter erfolgt durch die Regiestelle in enger Abstimmung mit dem BMFSFJ. Ansprechpartner/-Innen bei der Regiestelle bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens sind: Dirk Kühnemann Tel.: / Dr. Christoph Wowtscherk Tel.: / Nachfragen in Bezug auf eine ehemalige Förderung aus dem Bundesprogramm TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN und Initiative Demokratie Stärken sind per Mail an die oben genannten Ansprechpersonen zu richten. 5.1 Zur technisch-organisatorischen Abwicklung Die Bewertung wird vorgenommen auf der Grundlage folgender Dokumente: - Leitlinie zu dem Programmbereich D - Bewertungsraster mit Bewertungskriterien und Indikatoren - Leitfaden für Gutachterinnen und Gutachter - Interessenbekundung, fachlichem Votum und Absichtserklärung/en zur Zusammenarbeit Die Interessenbekundungen werden den Gutachterinnen und Gutachtern zur Verfügung gestellt. Alle bis zum 30. März 2016 in Papierform eingegangenen Anlagen zur Interessenbe- 6
7 kundung werden durch die Regiestelle ebenfalls den Gutachterinnen und Gutachtern zur Verfügung gestellt. Es kann sein, dass verspätet eingegangene Anlagen im Nachhinein den Interessenbekundungen zugeordnet werden. Hier erfolgen Information und Abstimmung durch die Regiestelle mit den betreffenden Gutachterinnen und Gutachtern. Die Bewertung durch die Gutachterinnen bzw. Gutachter erfolgt auf einem Bewertungsbogen nach festgelegten Kriterien, die mit Indikatoren unterlegt sind (vgl. Anlagen Bewertungsraster, Indikatoren). Das Gutachten umfasst: - Komplex A Formale Prüfung (erfolgt durch Regiestelle) - Komplex B Inhaltliche Bewertungskriterien - Komplex C Prioritätensetzung und Beurteilung Im Komplex A werden allgemeine bzw. formale Punkte bewertet. Diese Bewertung erfolgt durch die Regiestelle und unterliegt keiner Bepunktung. Im Rahmen der formalen Prüfung erfolgt die Feststellung, ob die allgemeinen Bewertungskriterien erfüllt wurden. Im Komplex B stehen die inhaltlichen Bewertungskriterien im Mittelpunkt. Es ist eine Bewertung von bis zu 5 Punkten möglich. Mit der Punktestaffelung zwischen 2 und 3 in der mittleren Stufe bzw. 4 bis 5 Punkten in der höchsten Stufe kann eine differenzierte Bewertung durch den/ die Gutachter/-in vorgenommen werden. Sollte in der Interessenbekundung ein Textfeld nicht ausgefüllt sein, sind 0 Punkte zu vergeben. Die erreichbare Gesamtpunktzahl kann max. 103 Punkte betragen. Im Komplex C findet die Einstufung in die entsprechende Priorität statt. Ab 77 Punkten kann das Projektvorhaben zur Förderung aus dem Bundesprogramm vorgeschlagen werden. Zwischen 64 und 76 Punkten kann ein Projektvorhaben als ein so genanntes Nachrückerprojekt empfohlen werden. Bei weniger als 63 Punkten muss das Projektvorhaben abgelehnt werden. Abschließend ist eine zusammenfassende schriftliche Begründung für die Einordnung in die entsprechende Priorität (Priorität 1: Vorschlag zur Aufnahme in die Förderung, Priorität 2: Vorschlag zur Aufnahme als Nachrücker, Priorität 3: Ablehnung) unter Berücksichtigung der Bewertungskriterien zu geben; dafür steht maximal der im Formular vorgegebene Platz zur Verfügung. Hier sollte die Gutachterin bzw. der Gutachter seinen Gesamteindruck zu dem eingereichten Projektvorhaben unter Berücksichtigung aller qualitätsrelevanten Kriterien zum Ausdruck bringen. Hinweis: Bei der Bewertung und der schriftlichen Begründung ist dringend zu beachten, dass diese von Bedeutung ist für die Förderung oder Ablehnung des betreffenden Projektes. 7
8 - Bei Einordnung in Priorität 1 müssen aus der Begründung sowie der Punktebewertung eindeutig die Gründe für die Förderwürdigkeit des geplanten Projektvorhabens eines Trägers hervorgehen. - Bei Einordnung in die Priorität 3 müssen die Schwächen des Projekt-Angebotes aus der Begründung hervorgehen und durch die Punktebewertung nachvollziehbar sein. Die Gutachterin/der Gutachter muss eine durchgängige Bewertung der jeweiligen Interessenbekundung vornehmen. Die fertigen Gutachten sind in elektronischer Form an ibk@bafza.bund.de, sowie in rechtskräftig unterschriebener Form an die Regiestelle zu übermitteln. Sobald das Gutachten bei der Regiestelle eingereicht wird, versichert der/die Gutachter/-in, alle Eingaben vorgenommen und abgeschlossen zu haben. Nach Einreichung können keine weiteren Änderungen an den Angaben vorgenommen werden. Dieser ist dann unterschrieben an die folgende Adresse zu senden: Regiestelle Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Spremberger Str Schleife Durch die Regiestelle werden die Bewertungsergebnisse aufbereitet. Auf der Grundlage der Bewertungsergebnisse der externen Gutachterinnen und Gutachter sowie der Bewertung durch die Regiestelle wird eine Rankingliste aller Interessenbekundungen erstellt. Sollten die Bewertungen zwischen dem ersten und dem zweiten Gutachten stark voneinander abweichen, wird ein Drittgutachten eingeholt. Die Auswahlentscheidung des Expertengremiums wird mit dem BMFSFJ abgestimmt. Anschließend wird die Auswahlentscheidung zum IBK-Verfahren für den Programmbereich der Modellprojekte den relevanten Ländern zur Abstimmung gegeben. Abschließend wird die Auswahlentscheidung des Expertengremiums mit dem Abstimmungsergebnis aus den Ländern dem BMFSFJ vorgelegt, das die endgültige Entscheidung zur Auswahl der in die Förderung aufzunehmenden Modellprojekte trifft. 5.2 Allgemeine Merkmale einer erfolgreichen Interessenbekundung Aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus der Bewertung von geplanten Projektvorhaben im Rahmen der durchgeführten Interessenbekundungsverfahren sind nachfolgende Punkte von besonderer Bedeutung: 8
9 1. Die Darstellung der Problemlage mit dem Handlungsbedarf, die Ziele und die Projektmodule sollten sich eng an den Leitlinien zum jeweiligen Programmbereich orientieren. Die Interessenbekundung hält sich generell an die Hinweise und Vorgaben der Leitlinien zum jeweiligen Programmbereich. 2. Die Auswahl des Themenfelds in der Interessenbekundung ist mit überzeugender Relevanz nachvollziehbar dargestellt. Dabei ist es ein wesentliches Kriterium, inwieweit die Problemlage mit dem Handlungsbedarf, die Ziele und Projektmodule in Bezug auf das Themenfeld schlüssig behandelt wurde. Die Interessenbekundung ist kongruent hinsichtlich des Themenfelds mit dem jeweiligen Unterthema und der gewählten Hauptzielgruppe. 3. Die Problemlage mit dem Handlungsbedarf, die Ziele und die Projektmodule der Interessenbekundung sind klar und präzise definiert. Das Projektkonzept mit der gewählten Methodik in den geplanten Einzelmaßnahmen bildet eine Einheit. Die Passfähigkeit innerhalb des jeweiligen Projektmoduls sowie zwischen den Projektmodulen ist gegeben. 4. Die Erreichung und die Partizipation der Hauptzielgruppe sind schlüssig und realistisch dargestellt. 5. Eine strategische und operative Projektpartnerschaft mit eindeutiger Zielsetzung, klaren Arbeitsstrukturen und -paketen wird überzeugend dargestellt. Die Struktur der handelnden Akteure wird transparent. 6. Innovative Aspekte des geplanten Vorhabens werden klar, eindeutig und nachvollziehbar in der Interessenbekundung dargestellt. Sollte es sich um Inhalte handeln, die bereits schon einmal gefördert wurden, wird eine eindeutige Abgrenzung und Weiterentwicklung des geplanten Vorhabens aufgezeigt (neue Herangehensweise, anderer Aktionsradius, andere Zielgruppe etc.). Die Themenstellung sollte dann bisherige Erfahrungen und Ergebnisse zu der Problematik aufgreifen. 7. Weiterführungsperspektiven des Projektvorhabens nach dem Auslaufen der Bundesförderung werden sachlich und objektiv aufgezeigt. Der Antragsteller kann realistisch Transferstrategien in die Regelpraxis beschreiben und in Bezug auf die Verwertung und Verbreitung der Erfahrungen und Ergebnisse aus der Projektarbeit überzeugen. 8. Durch den Projektträger werden strategische und operative Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit dargestellt. Erfolgversprechende Produkte und oder Veröffentlichungen aus der Projektarbeit werden dargestellt. Durch den Projektträger ist in jedem Fall eine Veröffentlichung von Erfahrungen und Ergebnissen aus der Projektarbeit geplant. 9
10 6. Unterlagen der Gutachterinnen und Gutachter Zur Bewertung der eingereichten Projekt-Angebote und zum Gutachterverfahren werden nachfolgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Leitlinie des Programmbereichs D - Leitfaden zum Bewertungsverfahren für Interessenbekundungen - Projekt-Angebote aus dem Interessenbekundungsverfahren des Programmbereichs D - Bewertungsraster mit Bewertungskriterien und Indikatoren für den Programmbereich D - Bewertungsbogen für den Programmbereich D - Gutachtererklärung - Honorarvertrag 10
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