NEUROLOGIE. Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis

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1 NEUROLOGIE Kriterien für die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis Die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 25. Mai 2011 fordert für die Facharztweiterbildung Neurologie folgende Weiterbildungszeiten: 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 5 Abs. 1 Satz 2, davon 24 Monate in der stationären neurologischen Patientenversorgung 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung neurologischer Patienten können bis zu 12 Monate im Gebiet Innere Medizin und/oder in Allgemeinmedizin, Anatomie, Neurochirurgie, Neuropathologie, Neuroradiologie und/oder Physiologie angerechnet werden können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet werden Für den Umfang der zu erteilenden Befugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch den befugten Arzt / Ärztin erfüllt werden können. Je nach Umfang der zu vermittelnden Inhalte werden die Befugnisse zeitlich abgestuft erteilt. Die Vermittlung von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Inhalten der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung (WBO) ist Voraussetzung. Es gelten zudem folgende Mindest-Kriterien: für einen vollen Weiterbildungsumfang: Patientenzahl: 10/Jahr, davon mindestens als Hauptdiagnose: Schlaganfall: 0 Fälle pro Jahr Epilepsie: 200 Fälle pro Jahr Entzündung und MS: Fälle pro Jahr Bewegungsstörung: Fälle pro Jahr Demenz: 100 Fälle pro Jahr (auch als Nebendiagnose) Kopfschmerz: Fälle pro Jahr neuromuskuläre Erkrankung: Fälle pro Jahr Zudem muss eine radiologische Abteilung/radiologische Praxis am Krankenhaus angegliedert sein. für den ambulanten Bereich: Patientenzahl: 0/Quartal eigenes Sprechzimmer für die/den Weiterzubildende/n eine ausgebildete Medizinische Fachkraft Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, Bad Segeberg, Telefon , Fax , info@aeksh.de,

2 Seite 2/6 des Leistungsnachweises Neurologie Die erforderlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind in 14 Elemente aufgeteilt. Die Erfüllung eines Elements wird aufgrund folgender Formel errechnet: Richtzahl(gemäß Richtlinien ) =zu erbringende Leistungszahl/Jahr gesamteweiterbildungszeit Leistungszahl desbefugten / Jahr =erbrachte Leistungszahl/Jahr /Weiterbildungsassistent Anzahlder Weiterbildungsassistenten Der Weiterbildungsumfang wird mittels der Elemente und der Diagnosestatistik wie folgt bemessen: stationärer Bereich: 48 Monate: Elemente Intensivstation sowie mindestens 7 verschiedene Krankheitsbilder in o. g. Mindestanzahl 42 Monate: 36 Monate: 24 Monate: 18 Monate: 12 Monate: 6 Monate: Elemente 1 14 sowie mindestens 7 verschiedene Krankheitsbilder in o. g. Mindestanzahl insgesamt 12 Elemente, davon zwingend Elemente 1 4 und 10 sowie mindestens 6 verschiedene Krankheitsbilder in o. g. Mindestanzahl insgesamt 8 Elemente, davon zwingend Elemente 1 und 10 sowie mindestens 4 verschiedene Krankheitsbilder in o. g. Mindestanzahl insgesamt 6 Elemente, davon zwingend Element 1 sowie mindestens 3 verschiedene Krankheitsbilder in o. g. Mindestanzahl insgesamt 4 Elemente sowie mindestens 2 verschiedene Krankheitsbilder in o. g. Mindestanzahl insgesamt 2 Elemente sowie mindestens 1 Krankheitsbild in o. g. Mindestanzahl Sofern eine Intensivstation vorhanden ist, kann (zusätzlich) ein 6-monatiger Weiterbildungsumfang ausgesprochen werden. Einrichtungen, die nicht an der Akutversorgung teilnehmen, können max. mit 24 Monaten befugt werden. ambulanter Bereich: 24 Monate: insgesamt 8 Elemente, davon zwingend Elemente 1 und Monate: insgesamt 6 Elemente, davon zwingend Element 1 12 Monate: insgesamt 4 Elemente 6 Monate: insgesamt 2 Elemente Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, Bad Segeberg, Telefon , Fax , info@aeksh.de,

3 Seite 3/6 des Leistungsnachweises Neurologie Leistungsnachweis Neurologie Name, Vorname Antragsteller: Weiterbildungsstätte: Folgende Krankheitsbilder werden behandelt: ICD-10-GM-2016 > G00-G99 und I60-I59 > Kapitel VI - Krankheiten des Nervensystems Entzündung und MS Entzündliche Krankheiten des Zentralnervensystems (G00-G09) Demyelinisierende Krankheiten des Zentralnervensystems (G35-G37) Bewegungsstörung Systematrophien, die vorwiegend das Zentralnervensystem betreffen (G10-G19) Extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen (G20-G26) Demenz (hier bitte auch Anzahl der Nebendiagnosen nennen) Sonstige degenerative Krankheiten des Nervensystems (G30-G32) Epilepsie Epilepsie / Status epilepticus Icd Status epilepticus (G40/G41) Kopfschmerz Migräne / Sonstige Kopfschmerzsyndrome (G43/G44) Schlaganfall Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome (G45) Zerebrovaskuläre Krankheiten (I60-I69) neuromuskuläre Erkrankung Krankheiten von Nerven, Nervenwurzeln und Nervenplexus (G-G59) Polyneuropathien und sonstige Krankheiten des peripheren Nervensystems (G60-G64) Krankheiten im Bereich der neuromuskulären Synapse und des Muskels (G70-G73) Fallzahl/Jahr der Abteilung: (Bitte nur die Hauptdiagnosen eintragen) Fallzahlen aus dem Jahr: Ort, Datum, Unterschrift/en

4 Seite 4/6 des Leistungsnachweises Neurologie Folgende Inhalte der Weiterbildung gemäß den Bestimmungen der WBO werden von mir/uns während der Weiterbildung vermittelt: (Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in...) Ja Nein Bemerkungen der Ärztekammer (bitte freilassen) der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation neurologischer Krankheitsbilder und Defektzustände der neurologisch-psychiatrischen Anamneseerhebung einschließlich biographischer und psychosozialer Zusammenhänge, psychogener Symptome sowie somatopsychischer Reaktionen der Indikationsstellung und Überwachung neurologischer, neurorehabilitativer und physikalischer Behandlungsverfahren der Indikationsstellung und Auswertung neuroradiologischer Verfahren der interdisziplinären diagnostischen und therapeutischen Zusammenarbeit auch mit anderen Berufsgruppen der Gesundheitsversorgung wie der Krankengymnastik, Logopädie, Neuropsychologie und Ergotherapie einschließlich ihrer Indikationsstellung und Überwachung entsprechender Maßnahmen der Indikationsstellung soziotherapeutischer Maßnahmen der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten neurologisch-geriatrischen Syndromen und Krankheitsfolgen einschließlich der Pharmakotherapie im Alter den Grundlagen neurologisch relevanter Schlaf- und Vigilanzstörungen den Grundlagen der Verhaltensneurologie und der Neuropsychologie den Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung der Hirntoddiagnostik der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild der intensivmedizinischen Basisversorgung der Akutbehandlung von Suchterkrankungen

5 Seite 5/6 des Leistungsnachweises Neurologie Name, Vorname Antragsteller: Bitte entnehmen Sie für die verbindliche die genauen Leistungszahlen aus Ihrer Leistungsstatistik. Die Ärztekammer behält sich vor, diese zusätzlich anzufordern. Ansonsten sind die jeweils angegebenen Nachweise vorzulegen. Element Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl gemäß Richtlinien (Gesamt-WB-Zeit) Leistungszahl pro Jahr Berichtszeitraum: von: bis: Nachweis durch... Bemerkungen der Ärztekammer (bitte freilassen) 1 Elektroenzephalographie 0 Leistungsstatistik 2 Elektromyographie Elektroneurographie einschließlich der kortikalen Magnetstimulation visuelle, somatosensible, akustisch und motorisch evozierte Potentiale 200 Leistungsstatistik 5 Funktionsdiagnostik des autonomen Nervensystems 25 6 Funktionsanalysen bei peripheren und zentralen Bewegungsstörungen sowie Gleichgewichtsstörungen 7 Funktionsanalysen bei Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen 8 neuro-otologische Untersuchungen, z. B. experimentelle Nystagmusprovokation, spinovestibuläre, vestibulospinale und zentrale Tests BK 9 verhaltensneurologische und neuropsychologische Testverfahren 25

6 Seite 6/6 des Leistungsnachweises Neurologie 10 sonographische Untersuchungen von Nervensystem und Muskeln sowie Doppler/Duplex-Untersuchungen extra- und intrakranieller hirnversorgender Gefäße 200 Leistungsstatistik 11 neurologische Befunderhebung bei Störungen der höheren Hirnleistungen, z. B. der Selbst- und Defizitwahrnehmungen, der Motivation, des Antriebs, der Kommunikation, der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, der räumlichen Fähigkeiten, des Denkens, des Handelns, der Kreativität 12 Erstellung von Rehabilitationsplänen, Überwachung und epikritische Bewertung der Anwendung von Rehabilitationsverfahren 13 Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial aus dem Liquorsystem Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung Ort, Datum, Unterschrift/en

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