Studienordnung für den Studiengang Philosophie im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom XX.XX.

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1 Studienordnung für den Studiengang Philosophie im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom XX.XX.20XX (Entwurf/Stand Version Reakkreditierungsantrag) Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert am 30. November 2004 (GV. NRW. S. 752), hat die Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf folgende Ordnung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Zulassung 3 Studienbeginn 4 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums 5 Ziele des Studiums 6 Inhalte des Studiums 7 Aufbau des Studiums 8 Lehrveranstaltungsarten 9 Beteiligungsnachweise 10 Masterprüfung 11 Modulabschlussprüfungen

2 12 Teamprojekt 13 Exkursion: Kongressbesuch 14 Masterarbeit 15 Kreditpunkte 16 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 17 Studienberatung 18 Inkrafttreten Anhang 1: Übersicht der Bereiche und Module im Masterstudiengang Philosophie Anhang 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan

3 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung in Studiengängen mit dem Abschluss Master of Arts der Philosophischen Fakultät der Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf vom XX.XX.20XX Inhalt und Aufbau des Studiums der Philosophie mit dem Abschluss Master of Arts. 2 Zulassung Die Zulassung zum Masterstudium im Fach Philosophie ist in der Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für die Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf geregelt. 3 Studienbeginn Das Masterstudium in Philosophie kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Diese Regelung gilt entsprechend auch für die Studienweiterführung. 4 Regelstudienzeit und Umfang des Studiums (1) Nach 4 der Masterprüfungsordnung beträgt die Regelstudienzeit einschließlich der Masterprüfung zwei Studienjahre (4 Semester).

4 (2) Das Studium hat einen Umfang von 120 Kreditpunkten (Credit Points = CP). Davon entfallen 64 CP auf 4 Mastermodule des Faches inklusive je einer Abschlussprüfung pro Modul. Die Mastermodule haben einen Umfang von je 4 SWS, insgesamt sind also 16 SWS in Mastermodulen des Faches zu absolvieren. 14 CP entfallen auf ein Teamprojekt, 24 CP auf die Masterarbeit. Ein Kolloquium, in dessen Verlauf auch die Präsentation des Teamprojekts erfolgt, wird mit 3 CP bewertet. 3 CP stehen für den Besuch eines Kongresses/einer Tagung oder eines weiteren internen oder externen Kolloquiums zur Verfügung. Bestandteil des Masterstudiums ist ferner ein fachübergreifender Wahlpflichtbereich im Umfang von 12 CP. Bei einer durchschnittlichen Vergabe von 3 CP pro zweistündiger Lehrveranstaltung hat der fachübergreifende Wahlpflichtbereich einen Umfang von 8 SWS (die Zahl der SWS richtet sich nach den CP, die in den einzelnen Lehrveranstaltungen vergeben werden). Im Einzelfall können Veranstaltungen des Masterstudiums durch einschlägige Lehrveranstaltungen aus den Aufbaumodulen des Bachelorstudiums, soweit sie noch nicht im Bachelorstudium belegt worden sind, ersetzt werden. 5 Ziele des Studiums Das Studium vermittelt den internationalen Wissensstand in den gewählten Fachrichtungen und bildet in der Anwendung der fachspezifischen Methoden aus. Die Studierenden sollen lernen, sich den Forschungsstand in ausgewählten Bereichen der Philosophie zu erarbeiten und philosophische Denk- und Argumentationsweisen selbständig anzuwenden und kritisch zu beurteilen. Sie sollen befähigt werden, selbständig in Wort und Schrift zu philosophischen Fragen Stellung zu nehmen und philosophischen Sachverstand für die Bewältigung aktueller Lebens- und Praxisprobleme einzusetzen. Ein weiteres Ziel des Studiums ist die Förderung unabhängigen und analytischen Denkens sowie von Teamfähigkeit, u.a. durch die selbständige, gegebenenfalls gemeinsame Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen. Das Studium soll darüber hinaus die Potenziale der Philosophie für den interkulturellen und interdisziplinären Dialog erkennbar werden lassen.

5 6 Inhalte des Studiums (1) Die Inhalte des Studiums gliedern sich in 6 Module, die zwei Bereichen zugeordnet sind: Bereiche Module Kooperationen Theoretische Philosophie Sein und Sprache Erkenntnis und Wissenschaft Geist und Natur Sprachwissenschaften, Mathematik, Biologie, Soziologie Praktische Philosophie Normen und Werte Mensch und Praxis Kultur und Gesellschaft Geschichte der Medizin, Soziologie, Medien- und Kulturwissenschaft (2) Von den 6 Modulen müssen 4 studiert werden. Die 4 Module können auf die beiden Bereiche im Verhältnis 3:1 oder im Verhältnis 2:2 aufgeteilt werden. Im ersten Fall wird ein Schwerpunkt in Theoretischer oder Praktischer Philosophie gebildet, im zweiten Fall wird das Masterstudium ohne Schwerpunkt absolviert.

6 (3) Im Fall einer Schwerpunktbildung wird empfohlen, mindestens 6 weitere SWS im Rahmen des fachübergreifenden Wahlpflichtbereichs aus den jeweiligen Kooperationsfächern des Schwerpunktbereichs (vgl. Abs. 1) zu studieren, soweit diese über die dafür notwendige Kapazität verfügen. 7 Aufbau des Studiums Das Studium gliedert sich in ein erstes und zweites Studienjahr. Auf das erste Studienjahr entfallen ca. 18 SWS, auf das zweite Studienjahr ca. 12 SWS. Das Teamprojekt und die Masterarbeit fallen in das zweite Studienjahr. 8 Lehrveranstaltungsarten (1) Vorlesungen im Masterstudium vermitteln Einblicke in besondere Forschungsbereiche. (2) Masterseminare dienen der Aneignung fortgeschrittener Kenntnisse in den Teilgebieten und üben in die Beherrschung der für das Teilgebiet spezifischen Methoden und der jeweiligen Terminologie ein. (3) Kolloquien dienen der Vorbereitung der Studierenden auf die Masterprüfung durch die Präsentation und Diskussion von Arbeitsergebnissen sowie der Präsentation von Teamprojekten. 9 Beteiligungsnachweise

7 (1) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung wird durch einen Beteiligungsnachweis bescheinigt. Beteiligungsnachweise werden nicht benotet. Den Studierenden wird auf Wunsch eine Einschätzung ihrer Leistung gegeben. (2) Voraussetzung für die Ausstellung von Beteiligungsnachweisen sind die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung und eine dokumentierte Einzelaktivität (siehe Masterprüfungsordnung, fachspezifischer Anhang). Der für die dokumentierte Einzelaktivität durchschnittlich erforderliche Aufwand soll 5 Stunden nicht überschreiten. Wird die Modulabschlussprüfung exemplarisch zu einer Lehrveranstaltung abgelegt, kann in dieser Lehrveranstaltung eine dokumentierte Einzelaktivität entfallen, sofern sie in der Prüfungsleistung bereits enthalten ist. 10 Masterprüfung Die Masterprüfung, ihre Zulassungsvoraussetzungen und das Antragsverfahren sind in der Masterprüfungsordnung geregelt. Die Masterprüfung in Philosophie besteht aus 4 Modulabschlussprüfungen zu den 4 zu studierenden Modulen des Faches, einem Teamprojekt sowie der Masterarbeit. 11 Modulabschlussprüfungen Modulabschlussprüfungen beziehen sich auf die in der jeweiligen Modulbeschreibung vorgegebenen Kompetenzziele des Moduls, in der Regel unter exemplarischer Bezugnahme auf eine Lehrveranstaltung des Moduls. Sie werden in Form einer Klausur, einer mündlichen

8 Prüfung, durch Studienarbeit, Hausarbeit oder Projektarbeit abgelegt. Näheres ist in der Masterprüfungsordnung geregelt. 12 Teamprojekt In einem Teamprojekt bearbeiten Studierende selbständig und in Eigenverantwortung eine von ihnen entwickelte Forschungsfrage und präsentieren ihre Ergebnisse mündlich und schriftlich. Im Fall einer Schwerpunktbildung ( 6, Abs. 2) ist das Thema des Teamprojekts aus dem Schwerpunktbereich zu wählen. Zu einem Team gehören mindestens zwei Studierende und in der Regel maximal fünf Studierende. Steht nachweislich kein Teampartner und keine Teampartnerin zur Verfügung, kann das Teamprojekt abweichend als Einzelprojekt durchgeführt werden. Näheres ist in der Masterprüfungsordnung geregelt.

9 13 Exkursion: Kongressbesuch Bestandteil des Masterstudiums ist der Besuch eines philosophischen Kongresses oder einer philosophischen Tagung. Die Exkursion ist mit einem Dozenten oder einer Dozentin als Betreuer / Betreuerin abzusprechen. Nach der Exkursion erhält der Betreuer / die Betreuerin binnen 6 Wochen einen Bericht im Umfang von ca. 5 Seiten. Für die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung der Exkursion inklusive des schriftlichen Berichts wird ein Beteiligungsnachweis im Umfang von 3 CP ausgestellt. In Ausnahmefällen kann die Exkursion nach Absprache mit dem Betreuer / der Betreuerin durch den Besuch eines weiteren Kolloquiums ersetzt werden. 14 Masterarbeit Die Masterarbeit ist in 16 der Masterprüfungsordnung geregelt. Falls das Thema der Masterarbeit fremdsprachliche Texte behandelt, können spezifische Sprachkenntnisse für eine erfolgreiche Bearbeitung der Masterarbeit erforderlich sein. Über die Notwendigkeit der Sprachkenntnisse entscheidet der Betreuer oder die Betreuerin. 15 Kreditpunkte Kreditpunkte (Credit Points = CP) bewerten den für eine Studienleistung erforderlichen Arbeitsaufwand. Das Studium ist abgeschlossen, wenn insgesamt 120 CP erreicht worden sind. Für die Beteiligung an den Lehrveranstaltungen der vier Module des Masterstudiums

10 werden pro Modul 8 CP angerechnet. Für jede Abschlussprüfung werden zusätzlich 8 CP gutgeschrieben. Das Teamprojekt wird mit 14 CP, die Masterarbeit mit 24 CP bewertet. Für ein Kolloquium, in dem auch die Präsentation des Teamprojekts erfolgt, werden 3 CP angerechnet. 3 CP werden für den Besuch eines Kongresses/einer Tagung oder eines weiteren internen oder externen Kolloquiums gutgeschrieben.12 CP entfallen auf den fachübergreifenden Wahlpflichtbereich. Übersicht: 4 Mastermodule mit je 8 CP 32 CP 4 Modulabschlussprüfungen mit je 8 CP 32 CP Teamprojekt 14 CP Kolloquium 3 CP Exkursion: Kongressbesuch 3 CP Masterarbeit 24 CP fachübergreifender Wahlpflichtbereich 12 CP Summe 120 CP 16 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach 9 der Masterprüfungsordnung. 17 Studienberatung

11 (1) Die studienbegleitende Fachberatung im Studiengang Philosophie erfolgt durch die Lehrenden im Fach Philosophie. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studiengangs. Die Inanspruchnahme der studienbegleitenden Fachberatung wird vor allem in folgenden Fällen empfohlen: bei Studienbeginn, bei der Planung und Organisation des Studiums, bei Schwierigkeiten im Studium, vor Wahlentscheidungen im Studiengang, vor und nach längerer Unterbrechung des Studiums, bei Nichtbestehen einer Prüfung und vor Abbruch des Studiums. (2) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen; sie umfasst bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine Psychologische Beratung ( 83 Abs. 1 HG). 18 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. Sie gilt für alle Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2011/12 oder danach aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät vom XX.XX.20XX Düsseldorf, den XX.XX.20XX Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität

12 Düsseldorf Hans Michael Piper Univ.-Prof. Dr. med. Dr. phil.

13 Anhang 1: Übersicht der Bereiche und Module im Masterstudiengang Philosophie Bereiche und Module im Masterstudiengang Philosophie Bereich Modul Modulbestandteile Sein und Sprache Ontologie, Metaphysik, Logik, Sprachphilosophie Theoretische Philosophie Erkenntnis und Wissenschaft Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie Geist und Natur Philosophie des Geistes, Philosophie der Natur Praktische Philosophie Normen und Werte Normative Ethik, Metaethik

14 Mensch und Praxis Anthropologie, Handlungstheorie, Angewandte Ethik Kultur und Gesellschaft Kulturphilosophie, Sozialphilosophie, Politische Philosophie Die angegebenen Modulbestandteile stellen eine Auswahl dar.

15 Tabellarische Übersicht der zu belegenden Module im Master Philosophie (neue Ordnung ab WS 11/12) Semester Module AP CP 1 Mastermodul 1* Mastermodul 2* Mastermodul 2* Mastermodul 3* Mastermodul 4* Teamprojekt Kolloquium

16 4 Kongressbesuch Masterarbeit 3 24 Fächerübergreifender Wahlpflichtbereich 12 Summe * 4 Module aus den beiden Bereichen Theoretische Philosophie und Praktische Philosophie. Jeder der beiden Bereiche umfasst 3 Module. Die 4 zu absolvierenden Module können auf die beiden Bereiche im Verhältnis 3:1 oder im Verhältnis 2:2 aufgeteilt werden. Im ersten Fall wird ein Schwerpunkt in Theoretischer oder Praktischer Philosophie gebildet, im zweiten Fall wird das Masterstudium ohne Schwerpunkt absolviert.

17 Anhang 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan

18 Exemplarischer Studienverlaufsplan Master Philosophie (hier Schwerpunktbereich Theoretische Philosophie) 1. Studienjahr 2. Studienjahr 1. FS 2. FS 3. FS 4. FS Mastermodul aus dem Bereich Theoretische Philosophie Sein und Sprache (AP) (16CP) 2 LV zu Ontologie/Metaphysik, Logik, Sprachphilosophie Mastermodul aus dem Bereich Theoretische Philosophie Geist und Natur (AP) (16CP) 2 LV zu Philosophie des Geistes, Philosophie der Natur Mastermodul aus dem Bereich Theoretische Philosophie Erkenntnis und Wissenschaft (AP) (16CP) 2 LV zu Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie Mastermodul aus dem Bereich Praktische Philosophie zb Normen und Werte (AP) (16CP) Kolloquium (3CP) Kongressbesuch (3CP) 2 LV zu Normativer Ethik, Metaethik Orientierungsmodul idr im Schwerpunktbereich idr im Schwerpunktbereich Veranstaltungen/Module nach Wahl (12CP) Teamprojekt (14CP) Masterarbeit (24CP) zb aus den Kooperationswissenschaften zb KUBUS-Master-Modul (Berufsqualifizierung) IST h SOLL h Philosophie: MM: Mastermodul; AP: Modulabschlussprüfung; LV: Lehrveranstaltung, idr: in der Regel (alle LV der Philosophie haben eine wöchentliche Präsenzzeit von 2 SWS) Die Farben kennzeichnen die verschiedenen Modultypen: Master Philosophie Wahlpflichtmodul Orientierungsmodul des Fachübergreifenden Wahlpflichtbereichs

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