UHV Obere Wümme Gewässerunterhaltungsplan
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- Anneliese Baumann
- vor 6 Jahren
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1 Nr. Gewässer lfdm Gewässerlauf Räumart Räumer Räumzeit von Räumzeit bis 1 Abzugsgraben Ostervesede - Westervesede ,42 km südl. Höhe 38,5 bis Nr. 39 Lünzener Bruchbach werden vorwiegend per Hand durchgeführt Fa. Worthmann Achtergraben () Höhe 31,6 Landwehrweg bis Nr. 48 Rehrbach Böschungsmahd, Sohlentkrautung nach Bedarf mit Fa. Berg Arbeitsdienstgraben 800 Kreistraße Otter - Wesseloh bis Nr. 59 Todtgraben Gehölzkontrolle und punktuelle Sohlräumung mit dem Fa. Berg Barkenbuschgraben Einmündung Graben N bis Nr. 66 (wird maximal bis zur Hälfte geräumt, da Teilstrecke des Gewässers im Naturschutzgebiet Ekelmoor liegt, Natura 2000, Biotop 30 BNatG) Fa. Berg Bartelsdorfer Kanal - Oberlauf Gemarkungsgr. Bartelsdorf - Brockel bis K 224 Böschungsmahd, punktuelle Räumung maschinell nach vorheriger Inaugenscheinnahme, Gehölzkontrolle (Gewässerrandstreifen Flurbereinigung Wohlsdorf) Fa. Berg Bartelsdorfer Kanal - Unterlauf von K 224 bis Nr. 66 Böschungsmahd, punktuelle Räumung maschinell nach vorheriger Inaugenscheinnahme, Gehölzkontrolle (Gewässerrandstreifen Flurbereinigung Wohlsdorf) Indorf Beeke-Oberlauf km oberh. Bahnlinie Rtbg.- Buchholz (Gemarkungsgrenze Westerv.-Osterv.) bis Knick bei Höhe 33,0 Böschungsmahd und Gehölzkontrolle überwiegend von Hand. Keine Sohlräumung. Sollte eine Entsandung der Sohle erforderlich sein, dann nur mit Genehmigung des Landkreises Rotenburg, vorab ist ein Ortstermin anzuberaumen (Teichmuscheln, 39 BNatG) Meyer / Ostervesede Beeke-Mittellauf von Knick bei Höhe 33,0 bis Bahnlinie Böschungsmahd überwiegend mit dem. Keine Sohlräumung, Sollte eine Entsandung der Sohle erforderlich sein, dann nur mit Genehmigung des Landkreises Rotenburg, vorab ist ein Ortstermin anzuberaumen, (Teichmuscheln, 39 BNatG) von info@wuemme-kreisverband.de
2 6 Beeke-Unterlauf von Bahnlinie bis Nr. 66 Böschungsmahd und Gehölzkontrolle überwiegend von Hand. Keine Sohlräumung, Sollte eine Entsandung der Sohle erforderlich sein, dann nur mit Genehmigung des Landkreises Rotenburg, vorab ist ein Ortstermin anzuberaumen, (Teichmuscheln, 39 BNatG) Indorf Benkeloher Graben Kreisstraße Fintel - Großwede bis Nr. 15 Fintau 8 Bormgraben Weg Stemmerfeld - Dreihausen bis Nr. 34 Königsgraben 9 Bruchgraben Gemeindeweg Stemmen Appel bis Nr. 46 Rehrbach Böschungsmahd, Sohlentkrautung nach Bedarf mit Fa. Berg Bultmoorgraben ,3 km unterhalb Landesstr. 131 bis Nr. 53 Rischbach 11 Büschelskampgraben 460 0,32 km unterhalb Bundesstr. 75 bis Nr Dammgraben Wegknick 0,45 km östlich Höhe 48,8 bis Nr. 66 Gehölzkontrolle und punktuelle Sohlräumung mit dem. Regelungen der Naturschutzgebietsverordnung im NSG "Obere niederung" beachten Fa. Berg Dannhorstgraben Straße Wiekhorst zur Kreisstraße Schneverdingen bis Nr. 62 Veerse Böschungsmahd und Sohlräumung nach Bedarf überwiegend per Hand Fa. Worthmann Entwässerungsgraben vom FuchsFa. Berg ,96 km oberhalb Bundesb., Ortsrichtung Wohlsdorf bis Nr. 5 Bartelsdorfer Kanal Böschungsmahd, punktuelle Räumung, Gehölzkontrolle Fa. Berg Fintau-Unterlauf von Nr. 66 bis Keenmoorgraben Gehölzkontrolle, punktuelle Räumung, Beseitigung von Abflusshindernissen, teilweise Böschungsmahd, jeweils nach sep. Auftragserteilung nach Absprache Fintau-Mittellauf Einmündung Keenmoorgraben bis Eggersmühlen bis Nr. 66 Gehölzkontrolle, punktuelle Räumung, Beseitigung von Abflusshindernissen, teilweise Böschungsmahd, Räumung vornehmlich von Hand, jeweils nach sep. Auftragserteilung (Zur Beachtung: Naturschutzgebiet, Biotop 30 BNatG) nach Bedarf / nach Absprache von info@wuemme-kreisverband.de
3 15 Fintau-Oberlauf von Eggersmühlen bis zum Reinsehlener Graben (davon 900 m Mühlenteich) Unterhaltung bei Bedarf nach sep. Auftragserteilung gem. Absprache mit dem LK Heidekreis Soltau-Fallingbostel und der Flächeneigentümerin, (Zur Beachtung: Naturschutzgebiet, Biotop 30 BNatG) Fa. Worthmann Florgraben Kreistraße Soltau- Fallingbostel. Rotenburg/ bis Nr. 15 Fintau Gehölzkontrolle 17 Fuhlbach ,4 km südlich Str. Wesseloh - Welle bis Nr. 66 Gehölzkontrolle und punktuelle Sohlräumung mit dem Fa. Berg Graben "A" Landstr. 171 bis Nr. 66 Gehölzkontrolle und punktuelle Sohlräumung mit dem Fa. Worthmann Graben C ,7 km oberhalb Einmündung des Mittelgrabens bis Nr. 16 Florgraben Böschungsmahd und Sohlräumung nach Bedarf mit dem Fa. Berg Graben D ,2 km westlich Str. Fintel Großenw. bis Nr. 39 Lünzener Bruchbach werden vorwiegend mit dem durchgeführt, Gehölzkontrolle Fa. Berg Graben E ,62 km nordnordostwärts Höhe 43,8 bis Nr. 39 Lünzener Bruchbach werden vorwiegend mit dem durchgeführt, Gehölzkontrolle Fa. Worthmann Graben "H" ,42 km westlich Höhe 34,1 am Weg bis Nr. 48 Rehrbach Böschungsmahd, Sohlentkrautung nach Bedarf mit Fa. Berg Graben im Vieh Wegedurchlass im Büschelskamp, Höhe 31,3 bis Nr. 6 Beek 24 Graffelbach 337 Grenzmarkungsgrenze Lünzen - Schülern bis Nr. 35 Kröpelbach Böschungsmahd und Sohlräumung nach Bedarf überwiegend per Hand und mit dem Fa. Worthmann von info@wuemme-kreisverband.de
4 25 Grenzgraben Bartelsdorf Westervesede ,5 km oberhalb der Kreisstr. Bartelsd. - Westerv. bis Nr. 62 Veerse Böschungsmahd, punktuelle Räumung nach vorheriger Inaugenscheinnahme, die Arbeiten werden vorwiegend per Hand durchgeführt Indorf Grenzgraben Deepen Wegeknick bei Höhe 37,5 bis Nr. 39 Lünzener Bruchbach werden vorwiegend von Hand durchgeführt. Fa. Worthmann Grenzgraben Wohlsdorf- Rotenburg Feldweg Wohlsdorf-Stüh bis Nr. 66 Böschungsmahd, punktuelle Räumung von Abflusshindernissen, Gehölzkontrolle (Gewässerrandstreifen Flurbereinigung Wohlsdorf) 28 Grimmsmoorbach Feldweg bei Höhe 53,5 bis Nr. 54 Ruschwede Gehölzkontrolle Fa. Berg Haverbeeke Straße Wilsede - Niederhaverbeck bis Nr Hollstegegraben-Oberlauf Straße Otter - oberhalb Sandfang Gehölzkontrolle und punktuelle Sohlräumung mit dem oder per Hand nach Bedarf - nur in Abstimmung mit der UNB des LK Heidekreis Gehölzkontrolle, Böschungsmahd und Sohlräumung nach Bedarf per Hand (oberhalb Otter) Fa. Worthmann Fa. Worthmann Hollstegegraben-Unterlauf 660 Straßenkurve oberhalb Sandfang mit Sandfangräumung bis Nr. 59 Todtgraben Gehölzkontrolle, Böschungsmahd, punktuelle Sohlräumung mit dem Mähbalken (unterhalb Otter) Fa. Berg Jilsbach Gemarkungsgr. Otter - Todtshorn bis Nr. 66 Gehölzkontrolle und punktuelle Sohlräumung mit dem Fa. Berg Keenmoorgraben Straße Fintel - Wesseloh bis Nr. 15 Fintau Gehölzkontrolle und Böschungsmahd vornehmlich mit dem, Sohlräumung nach Bedarf 33 Königshofgraben 286 Straße von Schneverdingen nach Schwalingen bis Nr. 37 Liester Bach Gehölzkontrolle, (wg. Schilf Räumung vor dem nur einseitig möglich-lk Heidekreis ) Fa. Worthmann von info@wuemme-kreisverband.de
5 34 Königsgraben ,72 km östlich Straße Königsmoor - Stell bis Nr Kröpelbach Landstr. Schneverdingen - Schülern bis Nr. 62 Veerse Gehölzkontrolle Fa. Worthmann Lauenbrücker Moorgraben Gemarkungsgr. Lauenbrück - Vahlde bis Nr. 55 Steinbecker Moorgraben Fa. Berg Liester Bach Einmündung Nr. 33 bis Nr. 35 Kröpelbach 38 Linnlohgraben ,5 km oberhalb Straße Scheeßel - Gut Veerse bis Nr. 62 Veerse Gehölzkontrolle Böschungsmahd, punktuelle Räumung nach vorheriger Inaugenscheinnahme, die Arbeiten werden vorwiegend maschinell durchgeführt, Gehölzkontrolle Fa. Worthmann Fa. Berg Lünzener Bruchbach Oberlauf Straße Lünzen - Großenwede bis Einmündung Graben D werden vorwiegend mit dem durchgeführt, Gehölzkontrolle, Besonderheit: Elritzenvorkommen, vor Beginn der Räumung einen Ortstermin bzgl. der Gewässerunterhaltungsarbeiten mit der Stiftung Naturschutz des Landkreises Rotenburg (Frau Vullmer) anberaumen (Termin: Ende Juli eines jeden Jahres), bei Einmündung Grenzgraben Deepen Biotop 30 BNatG Fa. Worthmann Lünzener Bruchbach Unterlauf Graben D bis Nr. 62 Veerse werden vorwiegend mit dem durchgeführt, Gehölzkontrolle, unterhalb Brücke Sportplatz - NSG Veerseniederung- einseitige / wechselseitige Böschungsmahd nach vorheriger Absprache Fa. Berg Mittelgraben Weged. 0,6 km oberhalb Straße Fintel - Königsmoor bis Nr. 19 Graben C Fa. Berg Moorwiesengraben ,75 km oberhalb Einmündung in den Todtgraben bis Nr. 59 Todtgraben Böschungsmahd und Sohlräumung nach Bedarf mit dem Mähbalken, Gehölzkontrolle Fa. Berg von info@wuemme-kreisverband.de
6 42 Moselgraben ,26 km oberhalb Dorfstr. Moordamm in F. bis Nr. 15 Fintau 43 Neuer Graben 900 Höhe 42,8 an der Straße Königsmoor - Otter bis Nr. 66 Gehölzkontrolle und punktuelle Sohlräumung mit dem Mähbalken 44 Osterreithgraben-Oberlauf 680 0,38 km südlich Wegedurchlass in Osterreithweg bis Bahnlinie 44 Osterreithgraben-Unterlauf 300 Bahnlinie - bis Nr. 6 Beek Böschungsmahd und Sohlräumung nach Bedarf bzw. Erfordernis Indorf Osterweder Bach Haswederweg in Schneverdingen bis Nr. 54 Ruschwede 46 Postmoorgraben Feldweg 0,3 km nördlich Hof Riep bis Nr. 62 Veerse (tlw. im Naturschutzgebiet) werden vorwiegend mit dem durchgeführt, Gehölzkontrolle Fa. Worthmann Postreithgraben ,125 km oberh. Postreithweg/ Ortsrand bis Nr. 54 Ruschwede Böschungsmahd, Sohlräumung nach Bedarf, vorwiegend mit dem, gem. Absprache mit Angelverein (Herr Gerken) - Räumung möglichst Anfang Oktober! 48 Rehrbach Weg Appel - Stemmen bis Nr. 66 Böschungsmahd, Sohlentkrautung nach Bedarf mit Fa. Berg Reinsehlener Graben Landesstr. Reinsehlen - Wintermoor bis Nr. 15 Fintau Gehölzkontrolle und Böschungsmahd vornehmlich mit dem Mähbalken, Sohlräumung nach Bedarf, Abschnitt Wiese/Weide Adolf Riebesehl hinter Fischteiche - Räumung ab 1.9. möglich * Fa. Worthmann Rieper Forstgraben Straße Vahlde - Riepe bis Nr. 66, unterhalb der Bahn - NSG Kinderberg und Stellbachniederung (prüfen, in wie weit eine jährliche Räumung erforderlich ist) von info@wuemme-kreisverband.de
7 51 Rieper Reithbach Kreisstraße Lauenbrück - Stell bis Nr. 66, Landschaftschutzgebiet niederung oberhalb Rotenburg () - von Einmündung in die bis ca lfdm oberhalb, unterhalb der Bahn - NSG Kinderberg und Stellbachniederung - Gehölzarbeiten nur im Einverständnis mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg () 52 Rieper Moorbach Höhe 41,6 Kreisgrenze Rotenburg - Soltau-Fallingb. bis Nr. 39 Lünzener Bruchbach werden vorwiegend mit dem durchgeführt Fa. Berg Rischbach Einmündung Graben Nr.10 Bultmoorgraben bis Nr Ruschwede-Unterlauf von Nr. 15 Fintau bis zum Postreithgraben jährliche Gehölzkontrolle, punktuelle Räumung, Beseitigung von Abflusshindernissen, teilweise Böschungsmahd, jeweils nach sep. Auftragsvergabe, kleine Abschnitte Biotop 30 BNatG Fa. Worthmann Ruschwede-Mittellauf von der Einmündung Postreithgraben bis Haswede Gehölzkontrolle, punktuelle Räumung, Beseitigung von Abflusshindernissen, teilweise Böschungsmahd jeweils nach vorangegangener Gewässerschau, Räumung vornehmlich von Hand Fa. Worthmann Ruschwede-Oberlauf von Haswede bis Weg Insel- Ottermoor Gehölzkontrolle, punktuelle Räumung, Beseitigung von Abflusshindernissen, teilweise Böschungsmahd jeweils nach vorangegangener Gewässerschau, Räumung vornehmlich von Hand Fa. Worthmann Steinbecker Moorgraben ,10 km westlich Höhe 32,9 am Feldweg bis Nr. 66 Fa. Berg Stellbach Weg Otter - Schiel - Eggersmühlen bis Nr. 66, Landschaftschutzgebiet niederung oberhalb Rotenburg (W) (ab Einmündung in die bis ca lfdm oberhalb), Gehölzarbeiten nur im Einverständnis mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg (), Weg Rieper See bis - NSG Kinderberg und Stellbachbachniederung von info@wuemme-kreisverband.de
8 57 Steinkampsmoorgraben Weg Scheeßel - Benkeloh - Moorgraben bis Nr. 55 Steinbecker Moorgraben Fa. Berg Suhrwiesengraben 362 Wegedurchlass 0,4 km oberhalb Einmündung in Nr. 48 bis Nr. 48 Rehrbach Böschungsmahd, Sohlentkrautung nach Bedarf mit Fa. Berg Todtgraben Oberlauf ab Wegedurchlass bei Höhe 46,9 NN bis Zufluss Hollstegegraben Gehölzkontrolle und punktuelle Sohlräumung vorwiegend mit dem Fa. Berg Todtgraben Unterlauf ab Zufluss Hollstegegraben bis Nr. 66 Gehölzkontrolle nach seperater Auftragserteilung, durch naturnahe Umgestaltung des Todtgrabens ist die Gewässerunterhaltung auf ein Minimum zu beschränken nach Absprache Umlaufgraben Eggersmühlen Straße Wesseloh - Insel bis Nr. 15 Fintau 61 Westerholzer Kanal Unterlauf 800 Everinghauser - Scheeßeler - Kanal bis Nr. 66 Gehölzkontrolle nach seperater Auftragserteilung Fa. Worthmann Böschungsmahd, punktuelle Räumung, teilweise Böschungsmahd, Gehölzkontrolle (Gewässerrandstreifen Flurbereinigung Wohlsdorf) Fa. Berg Veerse-Unterlauf Nr. 66 bis Deepen Gehölzkontrolle, punktuelle Räumung, Beseitigung von Abflusshindernissen, teilweise Böschungsmahd jeweils nach vorangegangener Gewässerschau, (NSG) Naturschutzgebiet Veerseniederung, Natura 2000 Indorf / Mahnken Veerse-Oberlauf Deepen bis Bundesbahn Schneverdingen/Soltau Gehölzkontrolle, punktuelle Räumung, Beseitigung von Abflusshindernissen,sonstige Arbeiten nach Absprache, Natura 2000 Deepen bis Riep, bis Kreisgrenze NSG Veerseniederung, Gehölzkontrolle, und Beseitigung von Abflusshindernissen per Hand ab 1.9. möglich* Fa. Worthmann Viehgraben Knick im Bokeldamm Ende Gemeindeweg bis Nr. 48 Rehrbach Böschungsmahd, Sohlentkrautung nach Bedarf mit (Naturschutzgebiet, Natura 2000, Biotop 30 BNatG) Fa. Berg Wesseloher Graben Straße Wesseloh - Insel bis Nr. 15 Fintau 65 Wintermoorgraben Landesstr. Reinsehlen - Wintermoor bis Nr. 15 Fintau Gehölzkontrolle und Böschungsmahd vornehmlich mit dem, Sohlräumung nach Bedarf Gehölzkontrolle und Böschungsmahd vornehmlich per Hand, teilweise mit dem Mähbalken, Sohlräumung nach Bedarf Fa. Worthmann Fa. Worthmann von info@wuemme-kreisverband.de
9 66 -Oberlauf von Einmündung Haverbeeke bis DB in Barrl ohne Räumung ohne Räumung / nach Bedarf Oberlauf von DB in Barrl bis Neuer Graben Gehölzkontrolle, punktuelle Räumung, Beseitigung von Abflusshindernissen, teilweise Böschungsmahd jeweils nach vorangegangener Gewässerschau, Gehölzkontrolle, und Beseitigung von Abflusshindernissen per Hand ab 1.9. möglich* Fa. Worthmann Mittellauf von Neuer Graben bis B 75 jährliche Gehölzkontrolle, punktuelle Räumung, Beseitigung von Abflusshindernissen, jeweils nach vorangegangener Gewässerschau, Landschaftschutzgebiet niederung oberhalb Rotenburg () bis ca. Kreisgrenze vor park, Natura 2000, Gehölzarbeiten nur im Einverständnis mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg () nach Bedarf / nach Absprache Mittellauf von B 75 () bis Einmündung der Fintau in Lauenbrück jährliche Gehölzkontrolle, punktuelle Räumung, Beseitigung von Abflußhindernissen, jeweils nach vorangegangener Gewässerschau, Landschaftschutzgebiet niederung oberhalb Rotenburg () bis ca. Kreisgrenze vor park, Natura 2000, Gehölzarbeiten nur im Einverständnis mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg () Fa. Berg Unterlauf von Einmündung der Fintau in Lauenbrück bis Scheeßeler Mühle Gehölzkontrolle, Beseitigung von Abflusshindernissen, jeweils nach vorangegangener Gewässerschau, Landschaftschutzgebiet niederung oberhalb Rotenburg () bis ca. Kreisgrenze vor park, Natura 2000, Gehölzarbeiten nur im Einverständnis mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg () nach Absprache Unterlauf vonscheeßeler Mühle bis zur Amtsbrücke Rotenburg Gehölzkontrolle, Beseitigung von Abflusshindernissen, jeweils nach vorangegangener Gewässerschau, Landschaftschutzgebiet niederung oberhalb Rotenburg () bis ca. Kreisgrenze vor park, Natura 2000, Gehölzarbeiten nur im Einverständnis mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Rotenburg () nach Absprache von info@wuemme-kreisverband.de
10 67 Zahrenser Bach Weststraße Schneverdingen bis Nr. 62 Veerse Böschungsmahd und Sohlräumung nach Bedarf, vorwiegend mit dem Mähbalken Fa. Worthmann Gesamtlänge: Hinweis: Die Räumtermine können sich durch unvorhergesehene Maßnahmen und Ereignisse ändern von
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