SIGNALISATIONS- UND ABSPERRMATERIAL. 10/

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1 SIGNALISATIONS- UND ABSPERRMATERIAL 10/

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3 Inhaltsübersicht Standorte der HG COMMERCIALE 4 10 wichtige Merkpunkte für das Erstellen von Baustellensignalisationen 7 An jedem Standort die korrekte Signal-Folie 9 Gefahrensignale 10 Vorschriftsignale 11 Vortrittssignale 14 Hinweissignale 15 Wegweiser bei Umleitung 15 Ergänzende Angaben zu Signalen 15 Bautstellentafeln 16 Signaltafelhalterungen 17 Faltsignale 18 Aufbauvorschriften innerorts und ausserorts (Tagesbaustelle, Hindernis auf der Fahrbahn) 18 Logische und sparsame Baustellensignalisation 18 Warnsignale 20 Absperrbaken 20 Absperrlatten & Zubehör 21 Aufbauvorschriften (Baustelle mit Vorsignal) 21 Singalisationszubehör 24 Gesetzliche Mindestanforderung SN ab 1. Januar Warnbänder 25 Absperrmaterial 26 Werbe- und Sichtblenden für Mobilzäune 26 Baustellenlampen 31 Richtige Beleuchtung einer Baustelle 31 Baukader Schweiz 33 AGB's 34 10/

4 Standorte der HG COMMERCIALE (Stand April 2016) Schaffhausen Basel Breitenbach Villmergen Olten Limmattal + Zürich-West Winterthur Weinfelden Arbon La Chaux-de-Fonds Biel/Bienne Rothrist Herzogenbuchsee Zürich Steinhausen Wallisellen Zürich-Giesshübel Jona Wil St. Gallen Cortaillod Bern Ostermundigen Sévaz Köniz Villars-sur-Glâne Thun Vufflens-la-Ville Luzern Kriens Interlaken Altendorf Ibach Flüelen Andermatt Landquart Chur Scuol Crissier Zernez Genève St. Moritz Glis Castione Losone Cadro Genestrerio Verkaufsstellen Ausstellungen Wand- und Bodenbeläge Verkaufsstellen sowie Ausstellungen Wand- und Bodenbeläge Zentrallager Hauptsitz HG COMMERCIALE Stauffacherquai Zürich T F Zentrallager Shopartikel HG COMMERCIALE Industriestrasse Arbon T F /2016

5 Suisse Romande Verkaufsstellen Crissier Rue de l Arc-en-Ciel Crissier T F Vufflens-la-Ville Route de la Venoge 1302 Vufflens-la-Ville T F Genève 87, rte des Jeunes 1227 Carouge T F La Chaux-de-Fonds 57, bd des Eplatures 2301 La Chaux-de-Fonds T F Cortaillod Route de Boudry Cortaillod T F Villars-sur-Glâne Route du Petit-Moncor Villars-sur Glâne T F Sévaz ZI La Guérite Sévaz T F Ausstellungen Wand- & Bodenbeläge Lausanne Rue de l Arc-en-Ciel Crissier T F Cortaillod Route de Boudry Cortaillod T F Villars-sur-Glâne Route de Petit-Moncor Villars-sur Glâne T F Mittelland Verkaufsstellen Bern Morgenstrasse Bern T F Ostermundigen Güterstrasse Ostermundigen T F Thun Schlossmattstrasse Thun T F Glis Bielstrasse 51, Postfach 3902 Glis T F Interlaken Untere Bönigstrasse Interlaken T F Biel/Bienne Schwanengasse Biel/Bienne T F Ausstellungen Wand- & Bodenbeläge Köniz Sägestrasse Köniz T F Biel Längfeldweg Biel/Bienne T F Interlaken Untere Bönigstrasse Interlaken T F Glis Bielstrasse 51, Postfach 3902 Glis T F Nordschweiz Verkaufsstellen Herzogenbuchsee Eisenbahnstrasse Herzogenbuchsee T F Olten Rötzmattweg Olten T F Villmergen Allmendstrasse Villmergen T F Basel Reinacherstrasse Basel T F Breitenbach Bodenackerstrasse 21B 4226 Breitenbach T F Ausstellungen Wand- & Bodenbeläge Herzogenbuchsee Eisenbahnstrasse Herzogenbuchsee T F Basel Reinacherstrasse Basel T F Rothrist Rössliweg 29a «ausfahrt 46» 4852 Rothrist T F Zürich Verkaufsstellen Zürich West Im Werd Schlieren T F Zürich-Giesshübel Uetlibergstrasse Zürich T F Limmattal Ueberlandstrasse Unterengstringen T F Wallisellen Hertistrasse Wallisellen T F Rapperswil-Jona Engelhölzlistrasse Rapperswil-Jona T F Ausstellungen Wand- & Bodenbeläge Zürich Hardturmstrasse Zürich T F Altendorf Zürcherstrasse Altendorf T F /

6 Zentralschweiz Verkaufsstellen Luzern Tribschenstrasse Luzern T F Andermatt Tristel 6490 Andermatt T F Flüelen Seemattstrasse Flüelen T F Steinhausen Sumpfstrasse Steinhausen T F Ibach Gotthardstrasse Ibach SZ T F Ausstellungen Wand- & Bodenbeläge Luzern Tribschenstrasse Luzern T F Flüelen Seemattstrasse Flüelen T F Kriens Grabenhofstrasse Kriens T F Steinhausen Sumpfstrasse Steinhausen T F Ostschweiz Verkaufsstellen St. Gallen Schoretshuebstrasse St. Gallen T F Weinfelden Walkestrasse Weinfelden T F Schaffhausen Ernst Hombergerstrasse Schaffhausen T F Winterthur Schlachthofstrasse Winterthur T F Ausstellungen Wand- & Bodenbeläge St. Gallen Fürstenlandstrasse St. Gallen T F Wil St. Gallerstrasse 58e 9500 Wil T F Winterthur Rudolf-Diesel-Strasse Winterthur T F Graubünden Verkaufsstellen Landquart Löserstrasse Landquart T F Zernez Bahnhof RhB 7530 Zernez T F Scuol Bahnhof RhB 7550 Scuol T F Chur Pulvermühlestrasse Chur T F St. Moritz Via Surpunt St. Moritz T F Ausstellungen Wand- & Bodenbeläge Landquart Riedlöserstrasse Landquart T F Zernez Bahnhof RhB 7530 Zernez T F Chur Industriestrasse Chur T F Ticino e Mesolcina Verkaufsstellen Cadro via Fola 5 Piano d. Stampa 6965 Cadro T F Castione via S. Bernardino Castione T F Losone via dei Patrizi Losone T F Genestrerio via Pra Vicc Genestrerio T F Beteiligungen Buser Matétiaux S.A. Rue de l Ancienne-Pointe Martigny T F /2016

7 10 wichtige Merkpunkte für das Erstellen von Baustellensignalisationen 1 Jede Baustelle auf einer Strasse ist zu signalisieren oder abzusperren. 2 Je nach Wichtigkeit der Baustelle erteilt die zuständige Behörde Weisungen und überwacht die Ausführung. 3 4 Vor dem Festlegen der Baustellensignalisation einen Augenschein an Ort und Stelle vornehmen, eventuell die Situation mit Polizei und Behörde besprechen. Skizze und Materialliste erstellen. 5 Signalisation, Absperrung und Beleuchtung nach Vorschrift und Norm von aussen gegen die Baustelle hin aufbauen. Das Signalisations- und Absperrmaterial muss sauber und in einwandfreiem Zustand sein. 6 Nur retroreflektierende Signale verwenden, welche nach Einbruch der Dunkelheit beleuchtet sein müssen. 7 Die getroffenen Massnahmen aus der Sicht der Verkehrsteilnehmer (Fahrzeuglenker und Fussgänger) in beiden Fahrrichtungen, sowohl bei Tag als auch bei Dunkelheit begutachten. 8 Die fertige Baustellensignalisation durch die zuständige Behörde überprüfen lassen. 9 Verantwortliche Person bezeichnen, welche für die tägliche Überwachung, auch an Wochenenden und Feiertagen, zuständig ist. Ihre Telefonnummer der Behörde melden. 10 Nach Beendigung der Bauarbeiten sämtliche Signale entfernen. 10/

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9 An jedem Standort die korrekte Signal-Folie Gesetzliche Mindestanforderung SN ab 1. Januar 2013 Die seit gültige Norm SN definiert die Mindestanforderungen an Signale je nach Standort und Strassentyp. Seit ist diese Norm verbindlich in Kraft getreten. Auf allen Haupt- und Nebenstrassen (auch temporäre Signalisation) müssen die Signale dieser Vorschrift entsprechen. Klassen und Ausgestaltung von Signalen Klasse Reflexionsstärke Reflexwert* 3M-Folientyp R1 reflektierend 70 EG (Engineer Grade) R2 stark reflektierend 250 HIP (High Intensity) R3 sehr stark reflektierend 625 DG3 (Diamond Grade) *Reflexwert in cd/lx pro m 2 im Neuzustand, Farbe weiss, Beobachtungswinkel 0,2, Anleuchtwinkel 5 Mindestanforderung an die Signale je nach Standort Strassentyp Signale für den fliessenden Verkehr Signale für den Strassenrand Überkopf Tunnel ruhenden Verkehr Autobahnen Autostrassen R2 / R3 R2 / R3 R3 / I* R2 Hauptstrassen Nebenstrassen Unbedeutende Nebenstrassen** R2 R2 R2 / R3 R1 R1 R1 R1 R1 kursiv ist die empfohlene Anforderung * innen ausgeleuchtete Signale ** inkl. Rad-, Reit- und Fusswege, Parkplätze und Nebenverkehrsflächen 3M Folientypen 3M Scotchlite EG Engineer Grande 3M Scotchlite HIP High Intensity Prismatic 3M Scotchlite DG3 Diamond Grade 3 EG / Serie 3290 Reflektierungsklasse nach EN (SN ) Typ R1 Eine retroreflektierende 3M Glasperlenfolie der ersten Generation. Sie eignet sich gemäss Norm SN für Verkehrssignalisationen auf Nebenstrassen, Rad-, Reit- und Fusswegen, Parkplätzen und Nebenverkehrsflächen. HIP / Serie 3930 Reflektierungsklasse nach EN (SN ) Typ R2 Die Weiterentwicklung der bewährten 3M HIG. Das Rückstrahlsystem basiert auf weitwinkligen prismatischen Linsen aus hochtransparentem Kunststoff. Die Oberfläche ist wesentlich kratzfester als bei HIG und eignet sich gemäss Norm SN besonders für Signalisationen auf Haupt- und Nebenstrassen. DG3 / Serie 4000 Reflektierungsklasse nach EN (SN ) Typ R3 Diese Hochleistungsfolie mit Mikroprismentechnologie eignet sich gemäss Norm SN besonders an Strassen, auf denen mit mittleren bis hohen Geschwindigkeiten gefahren wird, oder wo Signale in Gebieten mit hoher Umfeldleuchtdichte wie z.b. in städtischen und bebauten Gebieten zu stehen kommen. 10/

10 Gefahrensignale Signal 1.06 Unebene Fahrbahn x 90 x Signal 1.07 Engpass x 90 x Signal 1.08 Verengung rechts x 90 x Signal 1.09 Verengung links x 90 x Signal 1.12 Rollsplitt x 90 x Signal 1.14 Baustelle x 90 x /2016

11 Signal 1.26 Gegenverkehr x 90 x Signal 1.27 Lichtsignale x 90 x Signal 1.30 Andere Gefahren x 90 x Signal 1.31 Stau x 90 x Vorschriftssignale Signal 2.01 Allgemeines Fahrverbot ø /

12 Signal 2.02 Einfahrt verboten ø Signal 2.15 Verbot für Fussgänger ø Signal 2.18 Höchstbreite Bitte bei Bestellung gewünschte Höchstbreite angeben ø Signal 2.19 Höchshöhe Bitte bei Bestellung gewünschte Höchsthöhe angeben ø Signal 2.30 Höchstgeschwindigkeit Bitte bei Bestellung gewünschte Höchstgeschwindigkeit angeben ø /2016

13 Signal 2.32 Fahrtrichtung rechts ø Signal 2.33 Fahrtrichtung links ø Signal 2.34 Hindernis rechts umfahren ø Signal 2.35 Hindernis links umfahren ø Signal 2.44 Überholen verboten ø /

14 Signal 2.53 Ende Höchstgeschwindigkeit Bitte bei Bestellung gewünschte Höchstgeschwindigkeit angeben ø Signal 2.58 Freie Fahrt ø Vortrittssignale Signal 3.09 Dem Gegenverkehr den Vortritt lassen ø Signal 3.10 Vortritt vor dem Gegenverkehr x Drehkelle Vorderseite «Einbahnstrasse», Rückseite grün mit weissem Rand, mit Holzstiel 2 m ø /2016

15 Hinweissignale Signal 4.08 Einbahnstrasse x Signal 4.09 Sackgasse x Wegweiser bei Umleitung Wegweiser für Umleitungen ohne Zielangabe x Ergänzende Angaben zu Signale Signal 5.04 Wiederholungstafel x Signal 5.05 Anfangstafel x /

16 Signal 5.06 Endtafel x Baustellentafeln SICURO Baustellen-Verbotstafel DEUTSCH Tafel: in den Ecken gelocht Blache: Ösen in den Ecken Logo: Druck gratis ab 5 Stück. Typ Tafel Aluminium 60 x Tafel Aluminium 80 x Blache Kunststoff 60 x Blache Kunststoff 80 x SICURO Baustellen-Verbotstafel FRANZÖSISCH Tafel: in den Ecken gelocht Blache: Ösen in den Ecken Logo: Druck gratis ab 5 Stück. Typ Tafel Aluminium 60 x Tafel Aluminium 80 x Blache Kunststoff 60 x Blache Kunststoff 80 x SICURO Baustellen-Verbotstafel ITALIENISCH Tafel: in den Ecken gelocht Blache: Ösen in den Ecken Logo: Druck gratis ab 5 Stück. Typ Tafel Aluminium 60 x Tafel Aluminium 80 x Blache Kunststoff 60 x Blache Kunststoff 80 x Baustellentafel Schutzhelm tragen obligatorisch Typ Alu 33 x PVC 33 x /2016

17 Baustellentafel "Betreten der Baustelle verboten" Typ Alu 33 x PVC 33 x Baustellentafel "Défense d'entrer" Typ Alu 33 x PVC 33 x Baustellentafel "Vietata l'entrata" Typ Alu 33 x PVC 33 x Signaltafelhalterungen Signaltafelfüsse verzinkt, 60 ab Boden, mit beweglichem Stellfuss x Signaltafelständer aus Stahlrohr 1" feuerverzinkt, zusammenlegbar, mit Rost. Höhe Universalbride für Rohre 1" aus Flachstahl verzinkt, für 1" Rohr, inkl. Schrauben, passend für alle Signaltafeln. Verkaufseinheit (VE) Paar Paar Signaltafelhalter aus Flachstahl verzinkt, für 1" Rohr, inkl. Schrauben, passend für Signaltafeln /

18 Faltsignale Aufbauvorschriften innerorts und ausserorts (Tagesbaustelle, Hindernis auf der Fahrbahn) Logische und sparsame Baustellensignalisation /2016

19 Faltsignal Triopan "Arbeiten" tagesleuchtend, Kunststoffgewebe, dreiseitig Bauarbeiter, Stativ verzinkt, mit Hülle x 60 x x 90 x Faltsignal "Arbeiten" tagesleuchtend, Kunststoffgewebe, dreiseitig Bauarbeiter, Stativ verzinkt, mit Hülle x 60 x x 90 x Faltsignal "Gefahr" aus fluoreszierendem Kunststoffgewebe, dreiseitig Gefahr, Stativ verzinkt, mit Hülle x 60 x x 90 x Faltsignal Triopan Andere Symbole tagesleuchtend, Kunststoffgewebe, dreiseitig gleiche Symbole, Stativ verzinkt, mit Hülle. Bitte bei Bestellung gewünschtes Symbol angeben x 60 x x 90 x Faltsignal Triopan 3 Seiten kombiniert tagesleuchtend, Kunststoffgewebe, dreiseitig verschiedene Symbole, Stativ verzinkt, mit Hülle. Bitte bei Bestellung gewünschte Symbole angeben x 60 x x 90 x /

20 Warnsignale Windflagge Triopan für überhängende Lasten Warnsignal Triopan rot/weiss, für überhängende Lasten, dreiseitig, selbstöffnend, mit Hülle x 45 x Absperrbaken Absperrbake schraffiert rot/weiss, doppelseitig rechts/linksweisend, Stutzen 4-Kant. Typ Länge Breite /Stutzen Typ R x Typ R x Absperrbake pfeilförmig rot/weiss, doppelseitig rechts/linksweisend, Stutzen 4-Kant. Typ Länge Breite /Stutzen Typ R x Typ R x Lager-/Transportgestell für Absperrbaken leicht montierbares, verzinktes Gestell für die Aufnahme von 80 Absperrbaken. Lieferung inklusive Befestigungsmaterial. Länge Breite Höhe /2016

21 Absperrlatten & Zubehör Aufbauvorschriften (Baustelle mit Vorsignal) Absperrlatte Qualität: Absperrlatten werden aus Tannen-, Fichten- oder Kiefernholz hergestellt. Lagerung: Die Latten können im Freien an einem trockenen und geschützten Ort gelagert werden. Wetterbedingte Veränderungen: Wenn die Latten voll dem Wetter ausgesetzt sind (Sonnenlicht, Hitze, Kälte, Nässe), so muss mit einer üblichen Abnutzung des Holzes und der Lackierung gerechnet werden. Somit ist die Lebensdauer einer Latte stark von den Umwelteinflüssen abhängig. Lackierung: Die Latten sind mit umweltfreundlichem, wasserlöslichem Lack bemalt. Sie werden weiss grundiert und danach werden die roten und weissen Felder gestrichen. Besonderes: Die Latten können mit Firmenlogo bedruckt werden. Fragen Sie uns an! Typ Länge Breite rot/weiss lackiert, 50 -Teilung x rot/weiss lackiert, 50 -Teilung x rot/weiss lackiert, 50 -Teilung x /

22 Reflektorband für Absperrlatte selbstklebend, Rolle à 150 Stück. Typ Länge m mm Rolle EG R x HIP R x Lattenständer für 3 senkrechte Absperrlatten zusammenlegbar, feuerverzinkt, ohne Latten Lattenständer für 4 senkrechte Absperrlatten zusammenlegbar, feuerverzinkt, ohne Latten Universalbride für Absperrlatten aus Flachstahl, inkl. Schrauben, passend für alle Signaltafeln. Länge Breite Verkaufseinheit (VE) Paar Paar Lattenhalter offen rot/weiss, aus Betonstahl. Typ ø Länge mm mit fester Bride mit 2 festen Briden Lattenhalter geschlossen rot/weiss, aus Betonstahl. Typ ø Länge mm mit 2 festen Briden Lattenhalter ohne Bügel rot lackiert aus Betonstahl. ø Länge mm /2016

23 Absperrpfosten aus Stahlrohr verzinkt, mit geschlossenen Lattenhaltern, für Bakenfuss ohne Reduktion. Typ ø Länge mm Längslattenhalter Ecklattenhalter Reduktion für Abspannpfosten ø 42 mm aus Kunststoff, für Ø 42 mm x mm Standrohr verzinkt. ø Länge mm Bakenfuss aus Kunststoff-Recyclingmaterial, passend für Absperrpfosten x 40 x Stapelgestell für Bakenfuss lackiert für die Aufnahme von 21 Stück Bakenfüsse (3 in der Breite und 7 in der Höhe). Geeignet für Stapler- und Kranbetrieb, stapelbar. Inklusive Zurrgurt zur Sicherung der Bakenfüsse. Länge Breite Höhe m m m /

24 Singalisationszubehör Gesetzliche Mindestanforderung SN ab 1. Januar 2017 Die SN definiert die minimalen Klassifizierungsstufen von Leitkegeln und legt diese für alle Strassentypen fest. Bestehende Leitkegel dürfen noch bis 2017 verwendet werden. Höhe und Mindestgewicht von Leitkegeln Nennhöhe mm Mindestgewicht in kg Klasse W1 Klasse W2 Klasse W < < < < < Leitkegel nach Strassentyp Strassentyp Innerorts und ausserorts Tunnel Leitkegel für den ruhenden Verkehr Höhe min. mm Klasse* Gewicht Höhe min. mm Klasse* Gewicht Höhe min. mm Klasse* Autobahnen 750 R2A W3 750 R2A W3 500 R2B W2 Autostrassen 750 R2A W3 750 R2A W3 500 R2B W2 Hauptstrassen 500 R2B, R2A Nebenstrassen 500 R2B, R2A Rad-, Reit- und Fusswege W2 500 R2B, R2A W2 500 R2B, R2A W W R1B W1 300 R1B W1 300 R1B W1 kursiv ist die empfohlene Anforderung * R1B = Vollreflektierender Leitkegel mit Folien der Klasse R1 gemäss EN (SN ) R2A = Vollreflektierender Leitkegel mit Folien der Klasse R2 gemäss EN (SN ) R2B = Teilretroreflektierende Leitkegel mit Folien der Klasse R2 gemäss EN (SN ) Gewicht Verkehrskegel (Leitkegel) - tagesleuchtend aus PVC, rot/weiss, tagesleuchtend Verkehrskegel (Leitkegel) - reflektierend aus PVC, rot/weiss, reflektierend /2016

25 Verkehrskegel (Leitkegel) - Typ R2 aus PVC, rot/weiss, Folie Typ 2. Gewicht kg/ Absperrband aus PVC rot/weiss, hochreissfest. Länge Breite m Rolle Absperrketten rot/weisse Glieder, aus sehr robustem Kunststoff, 8 mm stark. Länge m Bund Warnbänder Warnbänder weiss aus Polyethylen, für horizontale und vertikale Verlegung im Erdreich. Typ Länge Breite m Rolle A / Achtung Kabel B / TV-Kabel C / Wasserleitung E / Gasleitung /

26 Absperrmaterial Werbe- und Sichtblenden für Mobilzäune Zeigen Sie allen auf welchen Baustellen Sie aktiv sind - mit bedruckten Werbe- und Sichtblenden für Ihre Werbung. Die UV-beständigen und verrottungssicheren Vinylnetze (340 x 174, 330 g /m2) passen auf alle üblichen Bauzäune und sind mit Befestigungsösen und Saum ausgestattet. Die Netze können nach Ihren Wünschen bis 8-farbig digital bedruckt werden. Ob Sie sich für eine hochwertige Grafik oder ein schlichtes Firmenlogo entscheiden beeinflusst den Preis nicht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Mobilzaun Zum Absperren von Baustellenbereichen, sendzimirverzinkt. Mit umlaufenden Rohrrahmen, Standardrohre ø 42.4 mm, waagrechte Rohre ø 26.9 mm. Maschenweite: senkrecht 300 mm, waagrecht 100 mm, Drahtstärke: senkrecht 3.4 mm, waagrecht 3.8 mm. Länge Höhe m m Torelement sendzimirverzinkt. Breite Höhe m m /2016

27 Laufrolle zu Torelement für Mobilzaun-Torelement, inkl. Rohrschelle. ø mm Verbindungsschelle für Mobilzaun, mit Schraube M 10 x 60 mm, verzinkt Mobilzaunständer verzinkte Stahlkonstruktion mit Hülsen zum Einstecken der Mobilzaunstandrohre und Bügel zum Befestigen von 2 Bauzäunen. Auf 2 Bodenplatten befinden sich Löcher zum Einschlagen von Erdnägeln. Breite Höhe Mobilzaunplatte verzinkt, mit Tragegriff für ein angenehmes Handling. Mit aufschraubbaren Einsteckhülsen zum Verbinden von 2 Mobilzäunen, inklusive Schraubensatz. Länge Breite Bodenplatte verzinkt, zum Verbinden von 2 Mobilzäunen mittels Hülsen zum Einstecken der Standrohre. Geeignet für den ortsfesten Einbau. Mit 4 Bohrungen in der Grundplatte zum Aufdübeln. Länge Breite Bodenhülse zum Einschlagen mit 2 seitlich angeschweissten Hülsen. Länge /

28 Aushebesicherung verzinkt, zum Sichern von allen Mobilzaun-Elementen. Bestehend aus Verbindungsschelle und Sicherungseisen Erdnagel verzinkt, aus Winkeleisen 25 x 25 mm. Mit angeschweisstem Kopf zum Einschlagen. Länge Kunststoffsockel für den standfesten Aufbau von Mobilzäunen. Mit 6 Löchern ø 42 mm aus Recyclingmaterial. Gewicht Länge Breite Höhe kg/ Betonsockel für den standfesten Aufbau von Mobilzäunen. Mit 6 Löchern ø 42 mm. Gewicht Länge Breite Höhe kg/ Lager-/Transportgestell für Mobilzäune verzinkte Stahlkonstruktion für 25 Mobilzäune. Geeignet für Stapler- und Kranbetrieb. Länge Breite m m Sichtschutzplane Sichtschutzplane zum Aufspannen passend für alle Mobilzäune mit Abmessung 3.5 x 2.0 m. Lieferung inkl. Kabelbinder zum Befestigen der Plane am Bauzaun. Typ Länge Höhe Farbe weiss grün blau /2016

29 Tegutex 604 Signalisations- und Absperrnetz Gerascheltes Netz, sehr gute Reissfestigkeit, ausgezeichnete Stabilität, orange/weisse Farbe für Signalwirkung. Geeignet als Signalisations- und Absperrnetz bei Baustellen und Werkarealen, Sicht- und Blendschutz, Abschrankungen. Auch mit Werbeaufdruck lieferbar. Maschenweite: ca. 5 mm x 4 mm Material: PE-Bändchen Gewicht: ca. 140 g/m² Farbe: orange/weiss Reissfestigkeit: ca. 380 N / 50 mm Länge Höhe m m² Absperrzaun orange aus Polyethylen, extrudiert, reissfest, nicht gestanzt, vielseitig einsetzbar. Typ Länge Höhe m Rolle leicht leicht leicht leicht schwer schwer Absperrgitter verzinkte Stahlkonstruktion aus 38 mm Rundrohr. Mit 2 Haken und 2 Laschen, die ein Verbinden mehrere Elemente ermöglicht. Länge Höhe Absturzsicherung Kunststoff Mit einseitiger Folie RA1 A, rot/weiss. Aus hochwertigem Kunststoff mit feuerverzinkten Endrohren. Witterungsbeständig und wartungsfrei. Alle Teile fest miteinander verbunden. Mit Aufnahmevorrichtung für Warnlampe. Kennzeichnungsfeld für Firmenlogo 170 x 85 mm. Universell stapelbar. Länge Höhe Schachtabsturzsicherung Kunststoff 4 Elemente, Verbindung mit Haken und Ösen. Mit einseitiger Folie RA1, rot/weiss. Aus hochwertigem Kunststoff mit feuerverzinkten Endrohren. Witterungsbeständig und wartungsfrei. Länge Höhe Set /

30 Schachtabsturzsicherung Stahl mit rot/weiss reflektierender Folie Typ R1 beklebt, 2-teilig. Länge Höhe /2016

31 Baustellenlampen Richtige Beleuchtung einer Baustelle Alle Baustellenabschrankungen, -hindernisse und signale sind in der Regel mit batteriebetriebenen Lampen oder mit 230V ab Netz zu beleuchten. Elektrische Installationen haben den SEV- und SUVA-Vorschriften zu entsprechen. Für das Ein- und Ausschalten der Beleuchtung werden Dämmerungsschalter (Fotozellen) empfohlen. Gelbe Blinklampen dürfen nur am Beginn einer längeren Baustelle oder zur Warnung vor einer erheblichen Gefahr aufgestellt werden. Das Leuchtfeld der Baustellenlampe muss auf einer Höhe von m über Terrain sein. Bei quer vom Verkehr verlaufenden Hindernissen darf der Abstand zwischen den Lampen nicht grösser als 1.5 m sein. An der Längsseite der Baustellen sind, je nach den Verhältnissen, alle 5 20 m Baustellenlampen vorzusehen. Die Baustellenlampen auf der dem Verkehr zugewendeten Seite, müssen an den Latten oder Signalen angebracht werden. Baustellenleuchte Solar 360 workline /

32 Baustellenleuchte 360 workline 1.14 Mit Dämmerungsautomatik und Batterieanzeige Elektronenblitz Typ seitig gelb seitig gelb Batterie zu Batterieleuchte 6.0V / 7Ah VRG Entsorgungsgebühr nicht inbegriffen Air Alkalin Langzeitbatterie 6.0V / 50Ah VRG Entsorgungsgebühr nicht inbegriffen Polizei-Stablampe inkl. Batterien Typ roter Konus gelber Konus LED Sicherheitswarnlicht "Flash" 9 Blinkprogramme: Lauflicht, Doppelblitz, Einfachblitz, Doppellauflicht, SOS, Dauerlicht schwach, Dauerlicht stark, 2 LED, 4 LED, aus. Magnetisch und mit Aufhängeöse /2016

33 BAUKADER SCHWEIZ CADRES DE LA CONSTRUCTION SUISSE QUADRI DELL EDILIZIA SVIZZERA CADERS DA CONSTRUCZIUN SVIZRA Baustellenkompetenz Wir bauen auf Wissen! Baustellensignalisation VSS/SN Normen Mitglieder 29 Nicht-Mitglieder 39 Inkl. Gratis-App mit Volltext- Suchfunktion Praxiserprobtes Kurslehrmittel (9. unveränderter Nachdruck 2016) Beton auf der Baustelle Leitfaden zur Produktenorm SN EN Im Format A5 Mitglieder 25 Nicht-Mitglieder 25 (3. komplett überarbeitete Auflage 2013) Taschenbuch für Bauführer und Poliere Mitglieder 89 Parifonds-Berechtigte 119 Nicht-Mitglieder 139 (29. gesamtüberarbeitete Auflage 2014) baukader.ch 10/

34 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig ab Geltungsbereich 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der HG COMMERCIALE Handelsgenossenschaft des Schweizerischen Baumeisterverbandes (nachstehend «HG COMMERCIALE») und ihren Kunden Anwendung. Jegliche anders lautende Bedingungen der Kunden sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und von zwei hiezu bevollmächtigten Vertretern der HG COMMERCIALE ausdrücklich bestätigt und unterzeichnet worden sind. 1.2 Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren vorbehaltlose Umsetzung. 2.0 Preise 2.1 Sämtliche Katalog- oder Listenpreise sind unverbindlich. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten. 2.2 Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen. Allfällige Fakturakorrekturen (Einheitspreise, Mengen, Rabatte) sowie auch Paletten- und Gebinderetouren sind mit der zuständigen Verkaufsstelle zu vereinbaren. Für diese Korrekturen resp. Retouren werden sofort oder mit der nächsten Fakturierung Gutschriften oder Rechnungen erstellt. 3.0 Lieferbedingungen 3.1 Die Transportkosten werden wie folgt separat in Rechnung gestellt: bei leichten Materialien (bis zu 130 kg/m³) 12. /m³, bei schweren Materialien (mehr als 130 kg/m³) 8.90 pro 100 kg, in jedem Fall jedoch minimal 89. bzw. maximal 400. pro Lieferung. Diese Ansätze gelten für Lieferungen zum Magazin, zur Baustelle oder Bahn-Talstation, gute Zufahrt für grosse Camions vorausgesetzt. Für Berggebiete kann ein Zuschlag erhoben werden. Ausnahmen bilden Lieferungen ab Werk zu schriftlich vereinbarten Ab-Werk-Preisen. 3.2 Für Kranablad werden zusätzlich zu den Transportkosten 18. (pro Kranzug) in Rechnung gestellt. 3.3 Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden spezifizierte Lieferadresse. Wird keine solche angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort. 3.4 Wird die Ware durch den Kunden abgeholt, gehen Nutzen und Gefahr an der Ware mit der Abholung auf den Kunden über. Bei Ware, die versendet bzw. geliefert werden soll (inkl. Franko-Sendungen), gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zur Versendung bzw. Lieferung abgegeben oder verladen worden ist. Davon ausgenommen sind Zufuhren durch Lastwagen der HG COMMERCIALE. In diesem Fall gehen Nutzen und Gefahr erst mit Abladung der Ware am Lieferort auf den Kunden über. 3.5 Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der HG COMMERCIALE Die HG COMMERCIALE ist berechtigt, für Waren den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 f. ZGB bei der zuständigen Behörde am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten wird die HG COMMERCIALE den eingetragenen Eigentumsvorbehalt löschen lassen. 3.7 Die in Rechnung gestellte Verpackung (Paletten usw.) ist zusammen mit der Warenfaktura zu bezahlen. Abzüge sind nur im Umfang von vorher von der HG COMMERCIALE ausdrücklich erteilten Gutschriften oder bei Rücksendung der Verpackung innert Monatsfrist nach Lieferung und in gutem Zustand an die betreffende HG COMMERCIALE Verkaufsstelle bzw. das Lieferwerk im von der HG COMMERCIALE bestätigten Umfang zulässig. 3.8 Die HG COMMERCIALE lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, auf Auflösung des Vertrages oder auf Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere aber nicht ausschliesslich infolge Warenmangels in den Fabriken oder vorübergehender Lagerknappheit sowie im Falle verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter, ab. Ausgenommen sind Fälle, in denen die HG COMMERCIALE ein schweres Verschulden an der Lieferverspätung trifft. Die Haftung für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden wird in jedem Fall wegbedungen. 3.9 Wird ein Lastwagen der HG COMMERCIALE oder eines von ihr beauftragten Transportunternehmens entladen, hat der Empfänger der Ware die notwendige Mithilfe zu stellen Die durch den Annahmeverzug des Kunden entstehenden Mehrkosten (z.b. Lagerung von Ware) gehen zu Lasten des Kunden. 4.0 Gewährleistung und Haftung 4.1 Die Haftung der HG COMMERCIALE ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind. Die HG COMMERCIALE schliesst darüber hinaus jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produktehaftpflichtgesetz. Die HG COMMERCIALE übernimmt unter Vorbehalt allfälliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogene Waren. 4.2 Bei unsorgfältigem Transport, unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften oder Gebrauchsanweisungen, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher oder unsachgemässer Wartung, unsachgemässer Lagerung oder Änderungen bzw. Eingriffen an der Ware sowie in ähnlichen Fällen wird jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung der HG COMMERCIALE ausgeschlossen. 4.3 Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, schliesst die HG COMMERCIALE jegliche vertragliche sowie ausservertragliche Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden aus. 4.4 Bei Mängeln, für welche die HG COMMERCIALE gemäss obenstehenden Bestimmungen haftet, behebt sie die Mängel oder ersetzt die beanstandete Ware kostenlos, wobei der Entscheid, ob eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, im freien Ermessen der HG COMMERCIALE liegt. Weitergehende Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. 4.5 Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen müssen spätestens innert einer (1) Woche nach erfolgter Übernahme der Ware schriftlich bei derjenigen Verkaufsstelle geltend gemacht werden, bei der der Kunde die Ware bestellt hat. Versteckte Mängel müssen spätestens innert einer (1) Woche nach Ihrer Entdeckung schriftlich bei der betreffenden Verkaufsstelle geltend gemacht werden. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Wird die Mängelrüge nicht innert den angeführten Fristen erhoben, gilt die Ware als genehmigt. 4.6 Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche Kosten, inklusive Folgeschäden. 4.7 Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung. 4.8 Jegliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von einem (1) Jahr seit Übernahme der Ware. Dies gilt auch dann, wenn Mängel einer Sache, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, die Mangelhaftigkeit des Werkes verursacht haben. Bei Waren, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche mit Ablauf von zwei (2) Jahren. 5.0 Zahlungsbedingungen 5.1 Es gelten die auf der Faktura angegebenen Zahlungskonditionen. 5.2 Zahlungsort ist Zürich. Alle Zahlungen sind an den Hauptsitz der HG COMMERCIALE zu leisten. WIR werden nicht als Zahlung angenommen. 5.3 Nach Ablauf der auf den Fakturen angegebenen Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug und hat einen Verzugszins gemäss Ziffer 5.5 zu bezahlen. Zwecks Gleichbehandlung aller Kunden werden unberechtigte Skontoabzüge nachbelastet. 5.4 Wird ein Kunde von der HG COMMERCIALE betrieben, gerät er in Konkurs oder wird die Forderung der HG COMMERCIALE in einen Nachlassvertrag einbezogen, fallen sämtliche von der HG COMMERCIALE gewährten Vergünstigungen dahin. Im Falle der Betreibung eines Kunden durch HG COMMERCIALE wird die gesamte Forderung inkl. Verzugszins und Kosten ohne vorgängige Mahnung unmittelbar zur Zahlung fällig. 5.5 Bei verspäteter Zahlung wird ab Verfalldatum ein marktüblicher Verzugszins berechnet, welcher durch die HG COMMERCIALE festgelegt wird, jedoch mindestens 5 % beträgt. 5.6 Für Materialbezüge unter einem Netto-Warenwert von 200. pro Monat, die nicht bar bezahlt werden, kann die HG COMMERCIALE einen Kleinmengenzuschlag von 20. in Rechnung stellen. 5.7 Bei Vorliegen besonderer Gegebenheiten behält sich die HG COMMERCIALE vor, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist zu verlangen. 5.8 Kunden, die ihre Kreditlimite überzogen haben, oder die mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung, ohne besondere Mitteilung, für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt und bei der Inkasso- bzw. Kreditschutzstelle der HG COMMERCIALE registriert werden. 6.0 Rücknahme von Ware 6.1 Zu viel bezogene Ware wird von der HG COMMERCIALE unter Vorweisung der Rechnungs- oder Lieferscheinkopie innert einer Frist von dreissig (30) Tagen zurückgenommen und gutgeschrieben, sofern die Ware originalverpackt ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Ware wird nur gutgeschrieben, wenn sie sich im Zeitpunkt der Rückgabe noch im Sortiment (Lagerware) der HG COMMERCIALE befindet. Beschädigte Waren und geöffnete Originalverpackungen (Paletten/Pakete) werden zurückgenommen, jedoch nicht gutgeschrieben. Allfällige Entsorgungskosten werden verrechnet. Für die Spesen und Umtriebe werden in jedem Fall folgende Beiträge berechnet bzw. abgezogen: - 30 % des Verkaufspreises für von der HG COMMERCIALE abgeholte Ware, und - 20 % des Verkaufspreises für durch den Kunden zurückgebrachte Ware. Rückgaben im Wert von unter 50. werden nicht vergütet. 7.0 Lagerhaltung 7.1 Die Kataloge sind unverbindlich und verpflichten die HG COMMERCIALE nicht zur Lagerhaltung oder Lieferung der darin aufgeführten Artikel. 8.0 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 8.1 Verträge, für welche die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterstehen schweizerischem Recht. 8.2 Gerichtsstand ist Zürich. Die HG COMMERCIALE ist auch berechtigt, Kunden an deren Wohnsitz/Sitz oder an jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen. HG COMMERCIALE

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