Haus- und Badeordnung für das Strandbad Eichwald

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1 Haus- und Badeordnung für das Strandbad Eichwald 1 Zweck der Haus- und Badeordnung 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Strandbad Eichwald. Die Beachtung der Haus- und Badeordnung liegt daher im eigenen Interesse. 2. Mit dem Betreten des Bades erkennt der Besucher die Haus- und Badeordnung sowie aller sonstiger, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. 3. Bei jeder Benutzung des Bades durch Schulklassen oder sonstige geschlossene Gruppen (z. B. Vereine) ist eine verantwortliche Aufsichtsperson zu bestellen. Diese ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften dieser Haus- und Badeordnung und etwaige Anordnungen der Stadtwerke Lindau(B) GmbH & Co. KG und ihrer Bediensteten eingehalten werden. Deren eigene Aufsichtspflicht bleibt daneben unberührt. 4. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. 2 Badegäste 1. Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. Der Zutritt ist nicht gestattet: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen bzw. gem. 16 Abs. 2 dieser Hausund Badeordnung von der Benutzung ausgeschlossen sind b) Personen, die an einer meldepflichtigen und übertragbaren Krankheit leiden c) Personen, die an offenen Wunden leiden d) Personen, die Tiere mit sich führen 2. Kindern unter 8 Jahren ist der Besuch des Strandbads Eichwald nur in Begleitung einer verantwortlichen Begleitperson gestattet. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie Personen mit Behinderung müssen von einer fürsorgepflichtigen Person begleitet werden. Kinder unter 3 Jahren müssen von einer erwachsenen Person ständig beaufsichtigt werden. 1

2 3 Vereine, Verbände, Schulen 1. Diese Haus- und Badeordnung gilt entsprechend für die Benutzung durch Vereine, Verbände, Schulen und andere Gruppen und ist auch für die Durchführung des einschlägigen Unterrichts sowie für den Übungs- und Wettkampfbetrieb verbindlich. 2. Badbenutzer im Sinne des Abs. 1 sind anderen Badbenutzern gegenüber nicht bevorrechtigt; das Strandbad Eichwald hat der Allgemeinheit zu dienen. 3. Die Zulassung geschlossener Gruppen und weitere Einzelheiten Ihrer Badbenutzung werden durch die Stadtwerke Lindau(B) GmbH & Co. KG allgemein oder von Fall zu Fall durch eine Nutzungsvereinbarung geregelt. Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter Bade- und Übungszeiten besteht nicht. 4 Benutzungsentgelt 1. Für die Benutzung des Bades wird ein Entgelt erhoben, dessen Höhe vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Lindau(B) GmbH & Co. KG festgelegt wird. 2. Die Entrichtung des Entgelts erfolgt durch Lösung von Eintrittskarten an der Kasse. Die Eintrittskarte berechtigt zur Benutzung des Bades bzw. seiner besonderen Einrichtungen nur für die Zeit, für die sie ausgegeben wurde. Die Einzeleintrittskarte gilt nur am Lösungstag. Dauerkarten gelten nur für den auf der Karte vermerkten Zeitraum. 3. Die Eintrittskarten sind dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene oder nicht ausgenützte Karten (Saisonkarten und Kombikarten) wird kein Ersatz geleistet. 4. Beim Verlust von Schrankschlüsseln sind die vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Lindau(B) GmbH & Co. KG festgesetzten Beträge zu bezahlen. 5. Von Badegästen, die die festgesetzten Benutzungsentgelte nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt haben, wird neben dem nicht, bzw. zu wenig bezahlten Betrag ein Zuschlag erhoben, der vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Lindau(B) GmbH & Co. KG festgesetzt wird. 5 Betriebszeiten 1. Die Betriebszeiten werden von den Stadtwerken Lindau(B) GmbH & Co. KG festgesetzt und bekanntgegeben. 2. Bei Überfüllung und unvorhergesehenen Ereignissen sind die Stadtwerke Lindau(B) GmbH & Co. KG berechtigt, das ganze Bad oder einzelne Teile davon zeitweise für Besucher zu sperren. 6 Badezeiten und Kassenschluss 1. Die Badezeit richtet sich nach der jeweils gelösten Eintrittskarte und beinhaltet die Dauer des Anund Auskleidens. Nach Ablauf der festgesetzten Betriebszeit hat der Badegast das Bad sofort zu verlassen. Die Einhaltung der Badezeit wird durch das Badpersonal überwacht. 2. Kassenschluss -letzter Einlass- ist 60 Minuten vor Betriebszeitende. 2

3 7 Wäschebenutzung 1. Badewäsche, Liegestühle und Sportgeräte werden gegen Bezahlung des tariflichen Entgelts und Hinterlegung des vorgeschriebenen Pfandes leihweise für max. 1 Tag ausgegeben. 2. Die Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Eine mißbräuchliche Verwendung oder der Verlust der Gegenstände verpflichtet den Benutzer zum Schadensersatz. 3. Nach der Badezeit hat der Badegast die Badewäsche, Liegestühle und Sportgeräte an der Ausgabestelle zurückzugeben. 8 Zugang zum Freibad Der Zugang zum Freibad ist nur durch die hierfür vorgesehenen Zugänge an der Kasse gestattet. 9 Badbenutzung 1. Die Badeeinrichtungen einschließlich der Grünanlagen und Anpflanzungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. 2. Bei Verunreinigung wird ein Reinigungsentgelt erhoben, das vom Badpersonal, je nach Verschmutzung, festgelegt wird und sofort an der Kasse zu bezahlen ist. Durch die Entrichtung des Reinigungsentgelts werden etwaige Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen. 3. Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume oder Einrichtungen verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies sofort dem Badpersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. 10 Badebekleidung 1. Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, hat die Badeaufsicht. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badekleidung ist verboten. 2. Kinder jeden Alters haben im Wasser Badebekleidung zu tragen. 3. Die Badebekleidung darf in den Badebecken und im Kabinenbereich weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden; hierfür sind die vorgesehenen Einrichtungen (Waschbecken) zu benutzen. 11 Körperreinigung 1. Jeder Badegast hat vor dem Betreten der Becken unter den Duschen den Körper gründlich zu waschen. 2. In den Schwimm- und Durchschreitebecken ist die Verwendung von Seifen, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet. Der Gebrauch von Einreibemitteln jeder Art, Hautcreme usw. ist vor Benützung der Becken untersagt. 3

4 12 Verhalten im Bad 1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer durch ihn gefährdet, geschädigt oder mehr als den Umständen nach vertretbar, behindert oder belästigt wird. 2. Nicht gestattet ist: a) Lärmen, Pfeifen und die Benutzung von Musikinstrumenten sowie der Betrieb von Tonträgern jeder Art. b) das Herumliegenlassen von zerbrechlichen oder scharfen Gegenständen (Glas, Flaschen, Dosen u. ä. im Umkleide-, Sanitär- und Bad- bzw. Liegewiesenbereich. c) das Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser. d) das Rauchen in sämtlichen Räumen der Bade- und Umkleideabteilungen sowie an den Beckenumgängen. e) andere unterzutauchen, in die Becken stoßen, vom seitlichen Beckenrand in das Wasser zu springen oder sonstigen Unfug zu treiben. f) Badbenützer durch Spiele zu belästigen; auf den Beckenumgängen herumrennen. g) Absperrungen zu beseitigen und Schwimmflossen zu verwenden. 3. Das Üben in größeren Gruppen und Riegen usw. in den Schwimmbecken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadtwerke Lindau(B) GmbH & Co.KG oder der Badeaufsicht gestattet. 4. Die Erteilung von Schwimmunterricht sowie jede sonstige gewerbliche Tätigkeit im Strandbad Eichwald bedarf der Genehmigung durch die Stadtwerke Lindau(B) GmbH & Co. KG. 5. Kleidung, die nach Badeschluss nicht abgeholt ist, wird vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden vom Personal täglich nach Ende des Badebetriebes geöffnet. 6. Das Ball- und Ringspielen ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. 13 Zusätzliche Bestimmungen für das Verhalten im Strandbad Eichwald 1. Für das Verhalten im Strandbad Eichwald gelten zusätzlich zu den in 12 genannten Bestimmungen die nachstehenden Vorschriften: a) Das Reservieren der Liegestühle durch Ablegen von Badetüchern u. ä. ist nicht gestattet. b) Grundsätzlich entsteht mit der Lösung der Eintrittskarte kein Rechtsanspruch auf einen Liegestuhl. 4

5 2. Das Fotografieren ist im Strandbad Eichwald für unsere Badegäste erlaubt. Wenn aber fremde Personen fotografiert werden sollen, geht dies nur mit deren Zustimmung. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Stadtwerke Lindau(B) GmbH & Co. KG als Betreiber des Strandbads Eichwald. 3. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder werfen anderer Personen in den Sprungbereich sowie das Unterschwimmen bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt. Ist eine Anlage zum Springen freigegeben, ist das Schwimmen im Sprungbereich nicht erlaubt. 4. Bei Benutzung der Wasserrutsche ist den Anordnungen auf der Beschilderung und/oder des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. 5. Die Grenze für Nichtschwimmer darf nur von geübten Schwimmern überschritten werden. Die Schwimmer dürfen nicht in die Zonen des Dampfer- und Motorbootverkehrs schwimmen. 6. Die missbräuchliche Benutzung der Rettungsgeräte, insbesondere der Rettungsboote, ist verboten. 14 Haftung 1. Der Betreiber des Strandbades Eichwald haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen (Aufsichtspersonal) erleidet ( 309 Nr.7 BGB). 2. Für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertsachen, Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen wird nicht gehaftet. 3. Für Verlust oder Beschädigung von Kabinenschlüsseln, betriebseigener Wäsche oder Geräte haftet der Besucher. 4. Jegliche Haftung wird weiterhin ausgeschlossen: a) für die auf den Parkplätzen vor dem Bad abgestellten Fahrzeuge b) für Schäden, die Badegästen durch Dritte zugefügt werden c) für Schäden, die infolge unrechtmäßiger Benutzung von Eintrittskarten, Garderobenschlüsseln u. ä. entstehen. 5. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. 5

6 6. Will ein Badegast Haftungsansprüche geltend machen, so muss er den Schadensfall unverzüglich dem Badpersonal oder innerhalb von 4 Wochen den Stadtwerken Lindau GmbH & Co. KG anzeigen; andernfalls kann die Ersatzleistung/Schadensersatz verweigert werden. 15 Fundgegenstände Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind an der Kasse oder bei der Badaufsicht abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. 16 Aufsicht 1. Das Aufsichtspersonal hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. 2. Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen die a) die Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit gefährden, b) andere Badegäste belästigen, c) trotz Ermahnungen gegen Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen aus dem Bad zu entfernen. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich. 3. Den unter Ziffer 2. genannten Personen kann der Zutritt zum Bad zeitweise oder auf Dauer untersagt werden. 4. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. 17 Wünsche und Beschwerden Anregungen, Wünsche oder Beschwerden nehmen als Betreiber des Strandbades Eichwald die Stadtwerke Lindau(B) GmbH & Co. KG, Auenstraße. 12, Lindau, entgegen. Die Haus- und Badeordnung für das Strandbad Eichwald tritt am 15.April.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Haus- und Badeordnung für das Strandbad Eichwald vom außer Kraft. Lindau (B), 02. April 2012 STADT LINDAU (BODENSEE) Gez. Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister 6

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