Information zum Klimaschutzwettbewerb

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1 EnergieeffizienzUnternehmen.NRW Gesucht: Anwendungsorientierte Projektideen zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen durch Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in der Produktion, Betriebsführung und Mobilität Information zum Klimaschutzwettbewerb

2 Sehr geehrte Damen und Herren, für die Unternehmen in NRW stellt die Entwicklung hin zu einer intelligenteren und ökologischeren Wirtschaftsweise besondere Chancen dar: Gerade die Kombination aus der Minimierung des Energieverbrauchs und einer teilweisen Bedarfsdeckung über eigenerzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen kann für Sie von Interesse sein. Mit dem Wettbewerb Energieeffizienz Unternehmen. NRW sprechen wir Unternehmen an, die ihre Produktionsprozesse sowie den Einsatz von Querschnittstechnologien nach energetischen Gesichtspunkten hinterfragen, mögliche Verbesserungspotenziale identifizieren und Pilotprojekte umsetzen. Damit leisten Sie einen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen und steigern gleichzeitig Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Gesucht werden innovative Projektideen zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien aus der unternehmerischen Praxis. Wir freuen uns auf Ihre innovativen Ideen, Ansätze und konkreten Maßnahmen! Viel Erfolg wünscht Ihnen Johannes Remmel Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

3 3 Bekanntmachung des Wettbewerbes EnergieeffizienzUnternehmen.NRW im Operationellen Programm NRW für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (OP EFRE NRW) des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen.

4 4 1. Vorbemerkung Für die Förderperiode des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) hat Nordrhein-Westfalen seine Ziele im Operationellen Programm NRW Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (OP EFRE NRW) festgelegt. Nach den positiven Erfahrungen in der letzten Förderperiode sind Wettbewerbsverfahren auch in dieser Periode das zentrale Instrument zur Auswahl von qualitativ hochwertigen, innovativen Vorhaben. Als starkes Energie- und Industrieland weist Nordrhein-Westfalen im Bundesvergleich besonders hohe Treibhausgas-Emissionen auf. Mit dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in NRW hat sich die Landesregierung vorgenommen, die Treibhausgasemissionen in NRW bis 2020 um 25 % und bis 2050 um 80 % gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Gleichzeitig beschreibt die EU-Strategie Europa 2020 den Weg zu einer nachhaltigen, sozialen Marktwirtschaft, mit dem Ziel einer ökologischeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft. In Nordrhein-Westfalen bieten sich durch die vielen innovativen Unternehmen, die ausgeprägten industriellen und städtischen Strukturen und die gut aufgestellte Forschungsinfrastruktur im Bereich Klimaschutz und Energie besondere Chancen zur Umsetzung dieser ehrgeizigen Ziele. Ein zentrales Handlungsfeld, neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem sparsamen Umgang mit Energie, stellt die Minimierung des Energieverbrauchs durch die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen dar. Für eine signifikante Hebung der vorliegenden Energieeffizienzpotenziale stehen heute neue Technologien bereit. Gerade die Kombination aus der Minimierung des Energieverbrauchs durch Effizienzsteigerung und einer teilweisen Bedarfsdeckung über eigenerzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen kann für Unternehmen von wirtschaftlichem Interesse sein. Für den langfristigen Innovationsprozess sind insbesondere Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und der anwendungsnahen und umsetzungsorientierten Wissenschaft von Bedeutung. Diese zu initiieren und zu unterstützen ist Ziel und Aufgabe des Wettbwerbsaufrufes EnergieeffizienzUnternehmen.NRW. Das Umweltministerium NRW, in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium NRW und dem Wirtschaftsministerium NRW, will damit Unternehmen einen Anstoß geben, innovative und praxisnahe Projektideen zur Steigerung der Energieeffizienz gerne auch in Kombination mit dem Einsatz erneuerbarer Energien zu entwickeln und in die unternehmerische Praxis zu überführen.

5 5 2. Zuwendungszweck Anreize zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Unternehmen ergeben sich aus den steigenden Energiepreisen sowie den Verpflichtungen zur Erreichung von Klimaschutzzielen und der Nutzung erneuerbarer Energien. Unternehmen sind aufgerufen, die Initiative zu ergreifen und sich heute hinsichtlich Preisstabilität, Versorgungssicherheit und ökologischer Belange zukunftsfähig aufzustellen. Damit stärken sie ihre Wettbewerbsfähigkeit und etablieren eine umweltgerechte Produktionsweise. Zugleich bieten sich neue Chancen für innovative, exportfähige Produkte und Dienstleistungen, die dazu beitragen sollen, Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter für ein energieeffizientes sowie klimaschutzorientiertes Wirtschaften zu machen. Ziel des Wettbewerbs EnergieeffizienzUnternehmen.NRW ist es, innovative Projektideen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration erneuerbarer Energien in Unternehmen zu unterstützen, um den Ausstoß von THG- Emissionen zu reduzieren. Gesucht werden Vorhaben, die dazu wesentliche Beiträge entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der umsetzungsorientierten Forschung über die experimentelle Entwicklung bis hin zur prototypischen Darstellung eines möglichen Produktes oder Produktionsprozesses liefern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Anwendungsnähe und Praxisorientierung der Projekte gelegt. Daher wird bei der Vorhabenauswahl besonderer Wert auf Projekte gelegt, in denen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperieren (Verbundprojekte). Verbundprojekte können auch zwischen Unternehmen durchgeführt werden. Im Einzelfall können auch innovative Projekte einzelner Unternehmen gefördert werden.

6 6 3. Gegenstand der Förderung Gegenstand des Wettbewerbs EnergieeffizienzUnternehmen.NRW sind innovative und praxisnahe Vorhaben, die nachweislich zur Verringerung der THG-Emissionen und zu Verbesserungen der Energieeffizienz in Unternehmen beitragen. Die Projekte sollen aus der experimentellen Entwicklung heraus die Umsetzung von energieeffizienten Prozess- und Produktinnovationen, Techniken und Lösungen in den Bereichen Produktion, Betriebsführung und Mobilität beschleunigen. Im Themenschwerpunkt Produktion werden nachhaltige Vorhaben zugunsten der Energieeffizienz gesucht wie beispielsweise: Energieeffiziente Optimierung entlang der gesamten Prozess- und Wertschöpfungskette (Anlagen, Antriebe, Arbeits- und Produktionsplanung) Kernprozessoptimierung innovative Nutzungskonzepte (Abwärme, Prozesswärme) intelligente Informationssysteme für produzierende Unternehmen Zur Energieeffizienz im Themenschwerpunkt Betriebsführung können Maßnahmen umgesetzt werden wie beispielsweise: Energieeinsparung durch Monitoringsysteme Praxisnahe Betriebsoptimierung (klimagerechter Arbeitsplatz, Beleuchtung, Lüftung, Pumpensysteme, Druckluft, Regeltechnik, Heizsysteme und alternative Energieträger, Kälte- und Kühlwasseranlagen) Effizienz durch Transformation, bzw. Energieeinsparung durch Mitarbeiterverhalten (Arbeitszeitmodelle, Anreizkonzepte, Sensibilisierung) Optimierung der Systeme zur Energieerzeugung und Verbrauch in gewerblichen Gebäuden (erneuerbare Energien, Kaskadennutzung, Abwärmenutzung) Energieeffizienz durch Smart Factory-Ansätze Vorhaben zum Themenschwerpunkt energieeffiziente betriebliche Mobilität beinhalten Maßnahmen wie beispielsweise: neue Nutzermodelle in der Praxis anwendungsorientiertes Flottenmanagement (Spezialfahrzeuge, zukunftsgerechter Lieferverkehr ) innerbetriebliche Ladeinfrastruktur (in Kombination mit erneuerbaren Energien, Lagerwirtschaft) Stromspeicher In Abgrenzung zum Leitmarktwettbewerb EnergieUmweltwirtschaft.NRW werden im Wettbewerb EnergieeffizienzUnternehmen.NRW speziell anwendungsnahe und umsetzungsorientierte Vorhaben der Forschungskategorie experimentelle

7 7 Entwicklung 1 gefördert, die auf die Marktreife zugehen. Sie sollen in naheliegenden weiteren Schritten der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen dienen und damit ein signifikantes Potenzial zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen erschließen. Die Projekte müssen sich durch ihren Innovationsgehalt, ihren messbaren Beitrag zur THG-Minderung und Energie-Einsparung, ihren Modell- bzw. Anwendungscharakter und ihre Anwendungsnähe auszeichnen. Maßnahmen zur Marktverbreitung von Produkten und Verfahren sind nicht Gegenstand der Förderung. 4. Zuwendungsempfänger Teilnahmeberechtigt sind: Unternehmen Hochschulen, Forschungs- und Beratungseinrichtungen Kammern Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände Kooperationen zwischen Unternehmen sowie Kooperationen von Unternehmen mit anderen Organisationen sind möglich und ausdrücklich erwünscht. Auch Einzelvorhaben von Unternehmen sind möglich. 1 Begriffsbestimmung experimentelle Entwicklung, vgl. Rz. 15 lit. j) des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01).

8 8 5. Zuwendungsvoraussetzungen Das Projekt muss am Standort in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und hauptsächlich verwertet werden. Zuwendungsempfänger auch außerhalb Nordrhein-Westfalens können gefördert werden, wenn sie als Partner einer wirksamen Zusammenarbeit gemäß Artikel 2 Ziffer 90 AGVO in einem Verbundvorhaben für die Durchführung den Erfolg des Verbundvorhabens erforderlich sind. Im Rahmen der Projektskizzen soll dargelegt werden, wie die Projekte nach Ablauf einer Förderung ohne weitere öffentliche Hilfen finanziert und weitergeführt werden sollen. Entsprechende Erklärungen der Akteure sind beizufügen. Das jeweilige Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen und Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein. Vorhaben können nur gefördert werden, wenn sie begründete Aussichten auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg haben und die Gesamtfinanzierung unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung erkennbar gesichert ist. Das jeweilige Vorhaben darf im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Zuwendungsgebers vorgestellt werden. Veröffentlicht werden der Titel, die Namen der Antragsteller und eine Kurzbeschreibung des Projektes. Eine Zuwendungsvoraussetzung ist es, dass sich aus den Fördervorhaben Produkte und Dienstleistungen ableiten lassen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern gewährleisten und diskriminierungsfrei von allen Gruppen der Gesellschaft gleichermaßen nutzbar sind. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt zur Abweisung des Projektvorschlags. Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.

9 9 6. Art, Umfang und Höhe der Förderung Art, Umfang und Höhe der Förderung ergeben sich aus den anzuwendenden Richtlinien. Im Rahmen des Wettbewerbs sollen Vorhaben vorwiegend nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw Programmbereich Innovation (progres.nrw Innovation) oder Folgerichtlinien gefördert werden. Im Einzelfall können Vorhaben auch nach den anderen unter Pkt. 9 genannten Richtlinien gefördert werden. Die EFRE Rahmenrichtlinie gilt stets übergeordnet. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellerin/ des Antragstellers, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens ab. Grundlage für ihre Bemessung sind die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie die KMU-Definition der Europäischen Kommission in der jeweils geltenden Fassung. Der finanzielle Zuschuss aus EFRE-und Landesmitteln im Rahmen dieses Klimaschutzwettbewerbes beträgt für kleine Unternehmen 2 höchstens 80 % für Verbundvorhaben der industriellen Forschung höchstens 60 % für Verbundvorhaben der experimentellen Entwicklung, Für mittlere Unternehmen 2 höchstens 75 % für Verbundvorhaben der industriellen Forschung höchstens 50 % für Verbundvorhaben der experimentellen Entwicklung, Für große Unternehmen 2 und Hochschulen im wirtschaftlich tätigen Bereich höchstens 65 % für Verbundvorhaben der industriellen Forschung höchstens 40 % für Verbundvorhaben der experimentellen Entwicklung Hierbei handelt es sich um die Höchstfördersätze gemäß Anlage 1 zur oben genannten Förderrichtlinie progres.nrw Innovation. Sollten AGVO oder weitere NRW-Richtlinien aufgrund der speziellen Art des Vorhabens nur niedrigere Fördersätze erlauben, so sind diese als Höchstgrenzen anzusetzen. Für Hochschulen und Forschungs- oder kulturelle Einrichtungen, welche das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich durchführen höchstens 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben des einzelnen Projektes. 2 Gem. Anhang I (KMU-Definition) der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO). Die Einordnung erfolgt unabhängig von der Rechtsform der Antragsstellenden.

10 10 Bei Vorhaben, die auch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden, werden die daraus erzielten Einnahmen entsprechend den aktuellen förderrechtlichen Regelungen berücksichtigt. Ausgaben für Geräte und Anlagen (Investitionen), die der Durchführung des Vorhabens dienen, sind förderfähig, soweit und solange die Investitionen für das Vorhaben genutzt werden. Wenn diese Investitionen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt grundsätzlich im Sinne der EU-Definition nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der betrieblichen Nutzungsdauer des Vorhabens als förderfähig. Ausgaben für Komponenten, die in Prototypen unwiederbringlich verbaut werden, wobei der Prototyp selbst das Entwicklungsziel des Vorhabens ist, können in Höhe von deren geplanten Anschaffungsausgaben angesetzt werden. Der Zuwendungsempfänger darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung nicht verfügen. Bei Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in deren nicht-wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich (Beihilfefreiheit) können Ausgaben für Geräte und Ausrüstungen in Höhe von deren geplanten Anschaffungsausgaben angesetzt werden. Der Zuwendungsempfänger darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung nicht verfügen.

11 11 7. Verfahren 7.1 Antragsverfahren Das Antragsverfahren ist grundsätzlich zweistufig, bestehend aus einer Projektskizze (erste Stufe) und einem anschließenden förmlichen Förderantrag (zweite Stufe), der nach Aufforderung durch die LeitmarktAgentur.NRW eingereicht werden kann. Interessenten können sich im Rahmen des im Folgenden beschriebenen Antragsverfahrens bei der LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str Jülich bewerben. Eingereichte Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Ansprechpartnerinnen bei der LeitmarktAgentur.NRW sind Dr. Katharina Tarnacki Sanela Hadic Sekretariat der LeitmarktAgentur.NRW Unternehmen und Konsortien, die das Einreichen einer Projektskizze erwägen, wird ausdrücklich empfohlen sich von den Experten der LeitmarktAgentur.NRW in Jülich beraten zu lassen.

12 Projektskizzen In der ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen in einfacher Ausfertigung und digital auf einer Datenträger-CD in deutscher Sprache einzureichen. Die Projektskizze muss den formellen Mantelbogen mit den Daten der Einreicher und eine Vorhabenbeschreibung mit folgender Gliederung enthalten: 1. Titel des Projektes 2. Geplante Laufzeit 3. Angaben zum Antragsteller/Verbundkoordinator 4. Kurzfassung und Ziele 5. Beabsichtigte klimawirksame Effekte (möglichst quantitativ) 6. Aktueller Stand von Wissenschaft und Technik 7. Arbeitsplan 8. Verwertung der Ergebnisse nach Vorhabenende in wirtschaftlicher und ggf. wissenschaftlich-technischer Hinsicht 9. Stellungnahmen zum Beitrag des Vorhabens zu den einzelnen Auswahlkriterien 10. Geschätzter gesamter Zeit- und Mittelaufwand (vorhabenbezogene Ausgaben) und beantragte Förderung 11. Kurze Information zu Qualifikation und Expertise des Skizzeneinreichers/ der Verbundpartner 12. Angaben zur evtl. Einreichung des Vorhabenvorschlags oder thematisch eng verwandter Vorhaben in anderen Wettbewerben oder Förderprogrammen Bei Verbundpartnern reicht der Koordinator eine gemeinsame Projektskizze mit einer Vorhabenbeschreibung im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (Schriftgrad 11) ein. Bei Einzelvorhaben beträgt die maximale Seitenzahl der Vorhabenbeschreibung 10 DIN-A4-Seiten. Darüber hinaus sind folgende Angaben erforderlich: Tabelle Abschätzung von Gesamtausgaben und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner. Es steht den Skizzeneinreichern frei, im Rahmen des vorgegebenen Umfangs weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind. Die Vorlage einer förmlichen Kooperationsvereinbarung erfolgt in der zweiten Phase (formeller Antrag), jedoch sollen die Partner in der ersten Phase konkret darlegen, dass die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Direkte Auswirkungen hinsichtlich der Treibhausgaseinspareffekte des Projekts bzw. der Umsetzung der Ergebnisse sind im Falle eines positiven Gutachtervotums bei der formellen Antragstellung (zweite Phase) zwingend quantitativ anzugeben.

13 Auswahlkriterien Die eingegangenen Projektskizzen werden von der LeitmarktAgentur.NRW und einem unabhängigen Gutachtergremium nach folgenden Auswahlkriterien bewertet: Maßnahmenspezifische Kriterien (90 %) Beitrag des Vorhabens zur Treibhausgasminderung (20%) (möglichst quantitative Darlegung in t CO 2 -Äquivalent/Jahr und qualitative Beschreibung des Potenzials) Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung von Unternehmen (20%) (möglichst quantitative Darlegung der Einsparung im Endenergieverbrauch (Menge) und qualitative Beschreibung des Potenzials (Quote)) Wirtschaftliches Anwendungs- bzw. Verwertungspotenzial (20%) (qualitativ darzulegen) Modellcharakter des Projektes sowie die Übertragbarkeit der Ergebnisse innerhalb Nordrhein-Westfalens oder darüber hinaus (15%) (qualitativ darzulegen) Darstellung des besonderen Innovationsgehalts der Maßnahme (15%) (qualitativ darzulegen) Beitrag zu den Querschnittszielen (10 %) Nachhaltige Entwicklung des Vorhabens unter ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten (5 %) Gleichstellung von Frauen und Männern und Beitrag zur Nichtdiskriminierung einzelner Gruppen (5 %)

14 Gutachtergremium Die eingegangenen Projektskizzen werden auf der Basis der o. a. Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Auf Grundlage der Wettbewerbsbeiträge (Projektskizzen) schlägt ein unabhängiges Gutachtergremium eine Auswahl förderwürdiger Projekte für das Antragsverfahren vor. Das Gutachtergremium besteht aus: Vorsitz: Herr Prof. Dr.-Ing. Harald Bradke, Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe Mitglieder: Herr Dr. rer. pol. Ulrich Fahl, Universität Stuttgart, Stuttgart Herr Dr. Thomas Schlegl, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Freiburg Frau Prof. Dr.-Ing. Iris Steinberg, Hochschule Darmstadt, Darmstadt Herr Dr.-Ing. Joachim Wünning, WS Wärmeprozesstechnik GmbH, Renningen Herr Franz Loogen, e-mobil BW GmbH, Landesagentur für Elektromobilität und Brennstoffzellentechnologie Baden-Württemberg, Stuttgart N.N. Die Zusammensetzung des Gutachtergremiums kann wenn erforderlich geändert werden. Änderungen werden unter bekannt gegeben. Die Skizzeneinreicher werden von der LeitmarktAgentur.NRW über das Ergebnis der Bewertung und über eine mögliche Aufforderung zur formellen Antragstellung ggf. mit Hinweisen und Auflagen schriftlich informiert. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert. Aus der Vorlage einer Projektskizze und Aufforderung zur Antragstellung kann kein Rechtsanspruch auf spätere Förderung abgeleitet werden.

15 Vorlage förmlicher Förderanträge, Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden durch die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze förmliche Anträge entsprechend der von der LeitmarktAgentur.NRW schriftlich gegebenen Hinweise (z. B. Art des Antragsformulars) und ggf. der in einer Antragsberatung mit der LeitmarktAgentur. NRW gegebenen weiteren Hinweise bei der LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str Jülich vorgelegt. Über den jeweiligen Antrag wird durch die LeitmarktAgentur.NRW nach abschließender fachlicher und verwaltungsrechtlicher Prüfung entschieden. Bewilligende Stelle ist die LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str Jülich Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die den zur Anwendung kommenden Richtlinien zu Grunde liegenden Rechtsvorschriften (insbesondere die Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO, die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) sowie die EFRE Rahmenrichtlinie).

16 16 8. Zeitplan und Fristen Veröffentlichung Projektaufruf Die Bewerbungsfrist beginnt mit der Veröffentlichung dieses Aufrufs. Termine für die Informationsveranstaltungen zum Wettbewerb können auf entnommen werden. Einreichfrist Die Frist für das Einreichen von Projektskizzen läuft am um 16 Uhr ab. Im Falle eines positiven Gutachtervotums informiert die Leitmarkt- Agentur.NRW mit der Aufforderung zur Antragsstellung über die Einreichfrist von Anträgen. Die Auswahlrunde durch das Gutachtergremium findet voraussichtlich im Mai 2017 statt. Spätestens 6 Monate nach Aufforderung zur Antragstellung erlischt das positive Votum des Gutachtergremiums und damit auch die Antragsberechtigung. 9. Fördergrundlagen Rechtsgrundlagen sind u.a.: 23 und 44 Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 636) geändert worden ist sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV, VVG zur LHO), RdErl. d. Finanzministeriums vom 30. September 2003 (MBl. NRW. S. 1254/ SMBl. NRW. 631), Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom , S. 1), (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)), Die Förderungen sollen durch Zuwendungen mit Mitteln des Operationellen Programms EFRE NRW Investitionen in Wachstum und Beschäftigung und fallabhängig durch ergänzende Landesmittel nach folgenden Förderrichtlinien erfolgen: Übergeordnet gilt in jedem Förderfall die Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Zielbereich Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (EFRE) in der Förderperiode im Land Nordrhein-Westfalen (EFRE Rahmenrichtlinie)

17 17 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen progres.nrw Programmbereich Innovation (progres.nrw Innovation) oder Folgerichtlinien Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundvorhaben im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI) oder Folgerichtlinien Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Ressourceneffizienz- Programm des Landes Nordrhein-Westfalen oder Folgerichtlinien Für alle Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Förderrichtlinien und Vorschriften sind unter abrufbar. Der Zuwendungsgeber entscheidet über die Förderung auf Basis der o. a. Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Akteurinnen und Akteure erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art. 115 (2), Anhang XII VO (EU) 1303/2013 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt. Düsseldorf, den

18 18 Impressum LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Kontaktadresse LeitmarktAgentur.NRW Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger ETN Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str Jülich Bildnachweise Titelbild: Forschungszenrum Jülich GmbH Portrait Remmel: Florian Sander/MKULNV

19 19 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Schwannstr. 3, Düsseldorf Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25, Düsseldorf Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, Düsseldorf

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