Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)

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1 Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)

2 Inhaltsverzeichnis Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) Herzlich willkommen 5 Immobilienwissen für Ihren Aufstieg 6 So einfach starten Sie 10 So erreichen Sie uns 12 Das Online-Studienzentrum 14 Meister-BAföG auch für Sie 16 Lehrgangskonzeption 1 Allgemeines 18 2 Aufbau des Fernlehrgangs Ziel Inhalte Lernplan 22 3 Seminar Allgemeines Inhalte Termine, Gebühren und Anmeldung 24 4 Abschluss des Fernlehrgangs Vorbemerkung Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Anmeldung zur Prüfung Hilfsmittel in der IHK-Prüfung Gliederung und Durchführung der Prüfung Hinweise zur Präsentation Bestehen der Prüfung 27 Anhang Prüfungsordnung 28 Formularvordrucke für Ihre Wünsche & Fragen K07

3 Herzlich willkommen Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, über Ihr Interesse an unserem Fernlehrgang Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) freue ich mich sehr. Dieser Fernlehrgang bereitet Sie optimal auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer vor und vermittelt Ihnen topaktuelles Fachwissen. Dieses Wissen können Sie bereits von Anfang an in die tägliche Praxis umsetzen. Mit diesem Heft wollen wir Ihnen eine Einführung in die Inhalte und den Ablauf Ihres Fernlehrgangs geben. Sie bekommen eine Übersicht zu den behandelten Themen, erfahren, wie Fernlernen funktioniert, und erhalten wichtige Tipps zum effizienten Lernen. Der Fernlehrgang besteht aus kleinen Lerneinheiten mit vielen anschaulichen Beispielen und Übungen. Deshalb können Sie ihn flexibel in Ihr berufliches und privates Leben integrieren. Die gesamte Lehrgangsdauer hindurch steht Ihnen ein persönlicher Studienberater für alle organisatorischen Belange zur Seite. Für Fragen rund um die Studieninhalte können Sie jederzeit Ihre Fernlehrer kontaktieren. So haben Sie immer einen passenden Ansprechpartner. Ich wünsche Ihnen viel Freude am Fernlehrgang und schon jetzt viel Erfolg! Ihr Jörg Dieckmann Leiter Kaufmännisches Lehrinstitut - 5 -

4 Immobilienwissen für Ihren Aufstieg Profilieren Sie sich als Immobilienspezialist Die Immobilienbranche ist eine der Stützen der Wirtschaft und bildet einen großen Markt mit zahllosen Berufsmöglichkeiten. Egal ob Miete oder Eigentum: Immobilien müssen gebaut, vermarktet, bewirtschaftet, im Wert erhalten und gesteigert werden. Alle diese Aufgabenfelder berühren den Tätigkeitsbereich von Immobilienfachwirt/innen. Damit bietet diese Qualifikation ideale Voraussetzungen für verschiedenste Karrieren in der Immobilienwirtschaft. Der Lehrgang vermittelt Ihnen aufbauend auf Ihrer Berufserfahrung das umfassende Know-how, das Sie für den Erwerb des angesehenen IHK-Abschlusses und eine erfolgreiche Tätigkeit als Immobilienfachwirt/in benötigen. So erschließen Sie sich herausfordernde Fach- und Managementaufgaben und viel fältige Karriereoptionen bis hinauf in die Führungspositionen der Immobilienbranche. Bereiten Sie jetzt Ihre Zukunft vor Dieser Lehrgang ist für Sie richtig Der Lehrgang wird Ihnen gezielt und besonders praxisnah die Fachkenntnisse vermitteln, die Sie für den Berufsalltag als Immobilienfachwirt/in benötigen. Um Ihnen ein modernes Fernunterrichtskonzept für eine individuell berufsbegleitende Fortbildung zu bieten, entwickelten wir die Inhalte in enger Abstimmung mit Spezialisten aus dem Berufsfeld. So erhalten Sie optimale Voraussetzungen, um erfolgreich zum Abschluss zu kommen, und sind bestens auf Ihren beruflichen Alltag vorbereitet. Der Lehrgang ist ideal für Sie, wenn Sie bereits in der Immobilienbranche tätig sind und sich weiter qualifizieren möchten, um sich für verantwortliche Fach- und Führungspositionen fit zu machen und Ihre Karrierechancen zu steigern, - 6 -

5 Sie als Selbstständiger oder Freiberufler Ihr Fachwissen erweitern und aktualisieren wollen, um am Immobilienmarkt erfolgreicher zu werden, Sie bereits mit kaufmännischen Tätigkeiten vertraut sind, Ihnen jedoch noch das spezielle Branchenwissen der Immobilienwirtschaft fehlt, Sie vorhaben, umfassend vorbereitet in die IHK- Prüfung zu gehen, und wenn Sie Wert auf starke Praxisorientierung und hohe Aktualität von Lehrinhalten legen. So werden Sie als Immobilienfachwirt/in überzeugen Dank Ihres umfassenden praxisnahen Spezialwissens verfügen Sie über die Qualifikationen, die nötig sind, um in der Immobilienwirtschaft eigenständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben. Die Organisationsstrukturen und Abläufe in der Immobilienbranche sind Ihnen ebenso vertraut wie die volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhänge. Projekte der Immobilienwirtschaft konzipieren und organisieren Sie souverän und setzen dazu moderne Werkzeuge zur Steuerung und Kontrolle ein. Auch komplexe Projekte bewältigen Sie durch effiziente Arbeits- und Problemlösungstechniken. Dienstleister ziehen Sie bei Bedarf unterstützend hinzu und überprüfen deren Leistung. Damit sind Sie für vielfältige Tätigkeiten in der Immobilienbranche bestens vorbereitet, beispielsweise für die Konzeption und Realisierung von Neubauprojekten und deren Vermarktung, für die Immobilienbewirtschaftung, die Maklertätigkeit und die Verwaltung von Immobilienunternehmen. Mit diesen breiten Kenntnissen qualifizieren Sie sich für anspruchsvolle Managementaufgaben und erschließen sich Karrieremöglichkeiten bis in die Geschäftsführung. Ihre neuen Kenntnisse sind gesucht Ihre Qualifikation als Immobilienfachwirt/in steigert Ihre Karrierechancen: Die Immobilienbranche ist auf gut ausgebildete Mitarbeiter angewiesen, insbesondere für verschiedenste Managementaufgaben. Entsprechend qualifizierte Profis sind rar und gesucht

6 Durch Ihr breites Wissen zu verschiedensten Themenfeldern wie Planung, Errichtung, Verwaltung, Bewirtschaftung, Vermietung und Vertrieb von Immobilien eröffnen sich Ihnen vielfältige berufliche Optionen. Mit Ihrem fundierten Fachwissen nachgewiesen durch den angesehenen IHK-Abschluss gehören Sie zu den gefragten Spezialisten. Dank Ihrer praxisnahen Ausbildung können Sie sofort im Berufsalltag Verantwortung übernehmen. So ist Ihr Fernlehrgang aufgebaut Der zuverlässige Weg zu Ihrem Studienerfolg ist vom ersten Schritt an klar vorgezeichnet. Das konzentrierte Fachwissen haben wir dazu in 24 Studienheften leicht verständlich zusammengestellt: Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft Unternehmenssteuerung und Kontrolle Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung Immobilienbewirtschaftung Bauprojektmanagement Marktorientierung, Vertrieb und Maklertätigkeit Tipps und Tricks zu Präsentation und persönlicher Rhetorik Und vieles mehr Klar strukturiert, einfach verständlich Oft reichen schon zwei Stunden täglich Sie werden schnell Fortschritte beim Lernen spüren. Entscheiden Sie einfach selbst, wann Sie lernen wollen und wie lange. Am besten dann, wenn Sie den Kopf frei haben und es Ihnen am meisten Spaß macht. Egal, ob gleich morgens oder eher abends. Manche bevorzugen auch die ruhige Mittagszeit oder nutzen einfach ein paar Stunden am arbeitsfreien Wochenende. Schnell entwickelt sich bei Ihnen eine entspannte Lernroutine, mit der Sie planmäßig nach 18 Monaten Ihren Lehrgang erfolgreich abschließen können

7 Systematisch fit für die Prüfung Der Lehrgang präpariert Sie Schritt für Schritt für die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Dazu gehört auch ein zehntägiges Prüfungsvorbereitungsseminar, das Ihnen die Möglichkeit gibt, den Lernstoff unter prüfungsähnlichen Bedingungen zu vertiefen. So gehen Sie optimal vorbereitet und selbstbewusst in die Prüfung. Ihr neues Wissen ist sofort nutzbar Sie erarbeiten sich in überschaubaren Lerneinheiten die wichtigen Grundlagen und Details Ihrer Zusatzqualifikation. Aufbauend auf diesem großen Gesamtzusammenhang werden Sie in der Lage sein, weiteres Wissen problemlos aufzunehmen und einzuordnen. Logische abgeschlossene Einheiten des Lernstoffs und anschauliche Praxisbeispiele helfen Ihnen dabei, das Erlernte schnell umzusetzen. Kleine Lerneinheiten große Erfolge Von Praktikern entwickelt und betreut Dieser Fernlehrgang wurde von anerkannten Praktikern entwickelt, die selbst in der Immobilienwirtschaft tätig sind. Auch Ihre Fernlehrer sind erfahrene Spezialisten auf diesem Gebiet. Sie sind Ihre Ansprechpartner für alle auftretenden Fragen und begleiten Sie durch den gesamten Fernlehrgang. Wie wär s: Legen Sie doch jetzt gleich los! Starten Sie mit Ihrem ersten Studienheft oder loggen Sie sich im Online-Studienzentrum (OSZ) ein und treffen Sie Studienkollegen. Erfahrene Spezialisten sind für Sie da

8 So einfach starten Sie Schritt für Schritt möchten wir Sie nun auf dem Weg in ein erfolgreiches Fernstudium begleiten. Die Fertigstellung der ersten Einsendeaufgabe bestätigt Ihren gelungenen Lehrgangsstart und ist daher von ganz besonderer Bedeutung. Auf den kommenden Seiten werden wir Sie systematisch zu diesem ersten entscheidenden Meilenstein führen. Bei der Lektüre eines Studienheftes gelangen Sie nach einigen Abschnitten zu Übungsaufgaben oder Aufgaben zur Selbstüberprüfung. Nutzen Sie diese als Möglichkeit, Ihr Wissen zu testen und Gelerntes zu festigen. Vergleichen Sie dafür Ihre eigenen Lösungen mit den entsprechenden Lösungshinweisen im Studienheft. Ihr erstes Studienheft Im Abschnitt Lehrgangskonzeption finden Sie eine Liste Ihrer Studienhefte in der empfohlenen Reihenfolge der Bearbeitung. Blättern Sie Ihr erstes Studienheft in Ruhe durch und verschaffen Sie sich zunächst einen allgemeinen Überblick. In der Einleitung bekommen Sie wichtige Hinweise zur Bearbeitung. Am Ende finden Sie in der Regel die Einsendeaufgabe, die Sie, nachdem Sie das Heft vollständig durchgearbeitet haben, zur Korrektur einsenden. Ihr persönlicher Lernstil Das Lernen im Fernunterricht unterscheidet sich deutlich von dem, das Sie aus dem Präsenzunterricht zum Beispiel Ihrer Schulzeit kennen; so lassen sich beispielsweise Lernzeiten und Lernpensum flexibel Ihrem Lebensalltag anpassen. Mit der Zeit entwickeln Sie so Ihren eigenen Lernstil individuell und genau zu Ihnen passend. TIPP: Ihre Studienhefte gibt es auch zum Download im Online-Studienzentrum, z. B. als Lektüre für unterwegs. TIPP: Die interaktiven Lernhilfen im Online-Studienzentrum unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu Zeitmanagement und Lerntechniken

9 Das Online-Studienzentrum Interaktive Lernhilfen multimedial und live Wir stehen Ihnen beim Fernlernen mit Rat und Tat zur Seite. Vom Online-Lernstiltest über Webinare und Seminare bis hin zu einer persönlichen telefonischen Lernberatung zu jedem Zeitpunkt im Lehrgang können Sie vielfältige Lernhilfen in Anspruch nehmen. Mit ihnen erhalten Sie viele Tipps zum Zeitmanagement im Fernstudium sowie Anregungen zu erprobten Lerntechniken. Neben dem Kontakt zu den Fernlehrern, Ihrem Studienbetreuer und der Seminarorganisation bietet Ihnen das Online-Studienzentrum als moderne Lernplattform viele weitere Möglichkeiten, Ihr Fernstudium zu organisieren und sich mit anderen Fernstudierenden auszutauschen. Der Noten- und Studienmanager Unter dem Menüpunkt Mein Studium/Noten/ Studienmanager sehen Sie auf einen Blick Ihren aktuellen Lernfortschritt, gemessen an Ihren insgesamt zu bearbeitenden Einsendeaufgaben. Hier können Sie Ihre nächsten Schritte im Fernstudium planen und sich per an Termine für die Lösung weiterer Einsendeaufgaben erinnern lassen. Sobald ein Fernlehrer Ihre Einsendeaufgabe korrigiert hat, erscheint in der Übersicht beim jeweiligen Heftkürzel die erreichte Note. TIPP: Den Lerntipp der Woche finden Sie unter Interaktive Lernhilfen. Das Online-Studienzentrum gibt es auch mobil Mit Ihrem Smartphone können Sie direkt auf die mobile Version des Online-Studienzentrums zugreifen. Die Darstellung ist speziell auf die kleinen Screens angepasst, sodass Sie das Wichtigste ganz bequem auf einen Blick erfassen können die ideale Lösung für unterwegs! TIPP: Tragen Sie unter Mein Studium ein, an welchem Studienheft Sie aktuell arbeiten. So finden Sie über die Kontaktsuche andere Fernstudierende, die das gleiche Heft bearbeiten

10 Ihre Lern-Community freut sich auf Sie! Zahlreiche Gruppen und Chats, lehrgangsübergreifende Webinare und eine komfortable Kontaktsuche laden Sie ein, sich einer großen Gemeinschaft anzuschließen, in der alle das gleiche Ziel verfolgen wie Sie: den erfolgreichen Abschluss ihres Fernstudiums! Sowohl zu Ihrem belegten Lehrgang als auch lehrgangsübergreifend für jedes einzelne Studienheft besteht eine eigene Gruppe, in der Sie sich mit Mitstudierenden zu Lehrgangs- und Heftinhalten austauschen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eigene Gruppen zu gründen, sich bereits bestehenden anzuschließen oder von Fernlehrern moderierte Gruppen und Chats zu besuchen. TIPP: Um selbst von anderen gefunden zu werden, sollten Sie Ihr Profil vervollständigen und zur Ansicht für alle freigeben! Wenn Sie gezielt Kontakte zu Mitstudierenden knüpfen wollen, steht Ihnen eine Detailsuche unter Meine Kontakte/Neue Kontakte finden zur Verfügung. Ihre Lernplattform im Internet Sie bewerten unseren Service Im Rahmen unseres Qualitätsmanagementsystems stellen wir im Online-Studienzentrum einen Fragebogen für Sie bereit, den Sie nach jeder bearbeiteten und benoteten Einsendeaufgabe ausfüllen können. Zielsetzung ist, die Qualität der Lernmaterialien und unserer pädagogischen Dienstleistungen weiter zu verbessern. Und so geht s: Nach Eingang Ihrer Note im Studienmanager erscheint unter Mein Studium beim jeweiligen Heftkürzel der Link Bewertung abgeben. Mit dem Klick darauf öffnet sich der Fragebogen, den Sie beantworten und mit dem dafür vorgesehenen Link anonym an uns zurücksenden können

11 Aufstiegs-BAföG auch für Sie Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; sogenanntes Meister-BAföG) ist ein Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/ schulisch/außerschulisch/mediengestützt/fernunterricht). Die Maßnahme muss dabei gezielt auf eine staatliche oder öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung vor bereiten, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- bzw. Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegt. Einkommens- und altersunabhängige Förderung Für Ihren Lehrgang kann Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungs abschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht. Zur Finanzierung Ihrer Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist ein sogenannter Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch Euro, vorgesehen. Er besteht zum einen aus einem einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Zum anderen haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen, den Sie aber nicht wahrnehmen müssen. Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren längstens jedoch sechs Jahre zins- und tilgungsfrei

12 Rechenbeispiel: Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungs - gebühren erhält Markus M. einen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren. Der Maßnahmebeitrag besteht aus einem einkommensund vermögensunabhängigen Zuschussanteil in Höhe von 40 Prozent und einem Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 60 Prozent. Den Zuschussanteil von Euro erhält Markus M. direkt von seiner zuständigen Behörde ausbezahlt. Zusätzlich hat Markus M. einen Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages in Höhe von ca Euro, den er jedoch nicht wahrnehmen muss. Sollte Markus M. davon Gebrauch machen, kann ihm beim Bestehen der Prüfung bis zu 40 Prozent vom Darlehen erlassen werden. Kosten der Maßnahme: Euro davon Zuschussanteil (40 %) Euro Darlehensanspruch (60 %)* Euro * (Darlehenserlass bei Prüfungserfolg: 40 %) Die Förderungsanträge sind schriftlich bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung einzureichen. Die Antragsformulare und alle notwendigen Informationen zum Thema Aufstiegs-BAföG sind unter zu erhalten. TIPP: Sie können Ihre Förderung auch noch während des Lehrgangs beantragen! Sprechen Sie einfach Ihren persönlichen Studienbetreuer an

13 Lehrgangskonzeption Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) 1 Allgemeines Ihr Fernlehrgang ist auf eine Dauer von 20 Monaten angelegt. Sollte diese Dauer, egal aus welchen Gründen, für Sie zu knapp bemessen sein, können Sie Ihren Fernlehrgang um weitere 12 auf insgesamt 32 Monate verlängern. Pro Woche sollten Sie ca. 10 Stunden Zeit zum Lernen aufbringen, damit Sie Ihren Fernlehrgang in der von uns vorgesehenen Dauer abschließen können. 2 Aufbau des Fernlehrgangs 2.1 Ziel Ihr Fernlehrgang bereitet Sie gezielt auf die Prüfung zum/zur Geprüften Immobilienfachwirt/in vor der Industrieund Handelskammer (IHK) vor. Die inhaltlichen Anforderungen der Prüfung sind in einer deutschlandweit einheitlichen Prüfungsordnung festgelegt, die durch einen Rahmenplan konkretisiert wird. Darauf bereiten wir Sie mit unseren Studienheften und unserem Seminarangebot optimal vor. Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise im Kapitel Abschluss des Fernlehrgangs. Im einführenden Studienheft geben wir Ihnen darüber hinaus wichtige Hinweise zum effektiven Lernen und zur Organisation Ihres Fernlehrgangs. Zu den Anforderungen an eine/n ausgebildete/n Immobilienfachwirt/in gehören u. a.: 1) Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte 2) Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle 3) Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken; dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen

14 2.2 Inhalte Ihr Fernlehrgang bereitet Sie optimal auf die beruflichen Tätigkeiten und die Anforderungen der Prüfung vor. Als Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) bedeutet dies, dass Sie in folgenden sog. Handlungsbereichen Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern werden. Diese Inhalte präsentieren wir Ihnen mit unseren Studienmaterialien in leicht verständlicher Form: Lern- und Arbeitsmethodik (nicht prüfungsrelevant) Lernbereiche Studienheft ARBM 1 Selbstmanagement Informationsmanagement Methoden der Problemanalyse und Entscheidungsfindung Protokoll Präsentation Gruppendynamik und Gruppenarbeit Stil und Sprache Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft Lernbereiche Immobilienwirtschaft im nationalen und europäischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem Politikfelder der Immobilienwirtschaft: Immobilienwirtschaftliche Interessenvertretung und politische Willensbildung Wohnungspolitik Infrastrukturpolitik und Raumordnung Energie- und Umweltpolitik Wettbewerbspolitik Verbraucherschutzpolitik Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte: Einflussfaktoren auf Angebot und Nachfrage auf nationalen Kapitalmärkten Auslandskapital und Währungsrisiken Aufgaben und Instrumente der Europäischen Zentralbank Steuern und Abgaben in der Immobilienwirtschaft Studienhefte Fallstudie IMFW 1N, 19N Prüfungsaufgabensammlung IMFW 0F: Kapitel

15 Lehrgangskonzeption Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) Unternehmenssteuerung und Kontrolle Lernbereiche Studienhefte Fallstudie Organisation, Rechtsformen und betriebswirtschaftliche Funktionen Unternehmensfinanzierung Investitions-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung und -rechnung Portfoliomethoden Budgetierung und Wirtschaftspläne Unternehmensbezogene Steuern Bilanzierung und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften Grundlagen der internationalen Rechnungslegungsvorschriften Interne Unternehmensrechnung Grundlagen der Jahresabschlussanalyse Planungs- und Kontrollinstrumente IMFW 2N, 19N, 20N, 21N, 22N Prüfungsaufgabensammlung IMFW 0F: Kapitel 3 Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung Lernbereiche Studienhefte Fallstudie Unternehmensleitbilder Personalstrukturen Kompetenzprofile Personalbedarfs-, Personaleinsatz- und Personalkostenplanung Personalauswahl Begründung und Beendigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen Zeit- und Selbstmanagement Mitarbeiterförderung, -entwicklung und -motivation Planung und Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen Förderung von Lernprozessen Moderations-, Präsentations- und Gesprächstechniken IMFW 3N, 4N, 5N, 6N Prüfungsaufgabensammlung IMFW 0F: Kapitel

16 Immobilienbewirtschaftung Lernbereiche Studienhefte Fallstudie Gestaltung, Auslegung und Beendigung von Mietverträgen mit privaten und gewerblichen Kunden Wohnungseigentumsverwaltung Organisation und Überwachung von Serviceleistungen: Gebäudemanagement Instandhaltung und Modernisierung unter Beachtung bautypischer Gegebenheiten Forderungsmanagement: außergerichtliche Verfahren, gerichtliches Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckung Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement im Rahmen spezifischer Zielgruppen- und Wohnkonzepte Optimierung von Bewirtschaftungskosten Entwicklung und Optimierung von Bestandsimmobilien IMFW 15N, 16N, 17N, 18N Prüfungsaufgabensammlung IMFW 0F: Kapitel 5 Bauprojektmanagement Lernbereiche Studienhefte Fallstudie Methoden des Projektmanagements Regionale Projektbedingungen: Projektvorprüfung mit Politik, Verwaltung und weiteren Beteiligten, kommunale Rahmenbedingungen, Förderprogramme Stadt- und Raumplanungskonzepte Baurechtliche Vorprüfungen: Bebaubarkeitsprüfung und Nutzungsprüfung Objektfinanzierung und Förderprogramme Objektrentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen Ausschreibungen Submissionen Vertragsbedingungen und Vertragsstörungen bei Bauleistungen Abnahme und Abrechnung von Bauleistungen Überführung von Bauprojekten in die Immobilienbewirtschaftung IMFW 7N, 8N, 9N, 10N Prüfungsaufgabensammlung IMFW 0F: Kapitel

17 Lehrgangskonzeption Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit Lernbereiche Studienhefte Fallstudie An- und Verkauf von Immobilien Immobilienbewertung und Marktpreisbildung Kundenakquise und -bindung Gestaltung und Erschließung von Marktsegmenten Grundlagen der Maklertätigkeit IMFW 11N, 12N, 13N, 14N Prüfungsaufgabensammlung IMFW 0F: Kapitel 7 Präsentation und optische Rhetorik (mündliche Prüfung) Lernbereiche Studienheft Die erfolgreiche Präsentation Präsentationsfaktoren Beispielpräsentationen GMA 15 inkl. Lernsoftware 2.3 Lernplan Wir empfehlen Ihnen, die Studienhefte in der folgenden Reihenfolge zu bearbeiten. So stellen Sie sicher, dass Sie den optimalen Lernfortschritt erreichen. Lernmonat Titel Kurzbezeichnung 1 Lern- und Arbeitsmethodik effektiver Lernen ARBM 1 2 Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft I IMFW 1N 3 Organisation und Finanzierung in der Immobilienbranche IMFW 2N 4 Personalwirtschaft in der Immobilienbranche I IMFW 3N Personalwirtschaft in der Immobilienbranche II IMFW 4N 5 Personalwirtschaft in der Immobilienbranche III IMFW 5N 6 Personalwirtschaft in der Immobilienbranche IV IMFW 6N 7 Bauprojektmanagement I IMFW 7N 8 Bauprojektmanagement II IMFW 8N 9 Bauprojektmanagement III IMFW 9N 10 Bauprojektmanagement IV IMFW 10N 11 Akquisition und Vertrieb IMFW 11N 12 Immobilienbewertung IMFW 12N 13 Markterschließung IMFW 13N 14 Maklerrecht IMFW 14N

18 Lernmonat Titel Kurzbezeichnung 15 Immobilienbewirtschaftung I IMFW 15N Immobilienbewirtschaftung II IMFW 16N 16 Immobilienbewirtschaftung III IMFW 17N Immobilienbewirtschaftung IV IMFW 18N 17 Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft II IMFW 19N 18 Unternehmensplanung in der Immobilienwirtschaft IMFW 20N 19 Externes Rechnungswesen in der Immobilienwirtschaft IMFW 21N Internes Rechnungswesen in der Immobilienwirtschaft 20 Präsentation und optische Rhetorik Zusätzlich erhalten Sie als Arbeitsmaterial die CD-Rom Nitor Die Kunst des Präsentierens. Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung IMFW 22N GMA 15 BP 3271 IMFW 0F oe Am Ende der Studienhefte finden Sie Einsendeaufgaben (außer IMFW 0F), die Sie bearbeiten und deren Lösungen Sie zur Korrektur einsenden. Die Fernlehrer schicken Ihnen Ihre Lösungen kommentiert und benotet zurück. Sie erhalten so wertvolle Hinweise zu Ihrem Lernfortschritt. 3 Seminar 3.1 Allgemeines Unser Seminarangebot im Rahmen Ihres Fernlehrgangs beinhaltet insgesamt 10 Tage. Veranstaltungsort ist Hannover. Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an unserem Seminarangebot, denn so erhalten Sie wertvolle Rückmeldungen über Ihren Wissensstand und gehen selbstbewusst in die Prüfung. Im Rahmen unseres Seminarangebotes werden Sie Ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden und vertiefen. Gleichzeitig werden Sie intensiv auf die bevorstehende Prüfung vorbereitet. Gegenstand des Seminars sind auch bereits geschriebene Prüfungsklausuren. Unser Seminarangebot baut auf Ihrem Wissensstand auf und bezieht sich auf die Inhalte aus dem Lernplan (vgl. oben). Die Ihnen zur Verfügung gestellten Studienhefte sollten von Ihnen gewissenhaft bearbeitet und gelesen worden sein. Damit stellen Sie sicher, dass Sie den höchsten Nutzen aus jedem Seminar ziehen, und können sich somit optimal auf die Prüfung vorbereiten. Auf eine mögliche Ergänzungsprüfung bereiten wir Sie im Rahmen des Seminars vor. Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird Ihnen eingeräumt, wenn Sie in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht haben (vgl. 3 Abs. 5 der Prüfungsverordnung im Anhang). Wir bieten Ihnen an, kostenlos im nächsten Prüfungsvorbereitungsseminar diese Handlungsbereiche zu wiederholen und sich damit gezielt auf die mündliche Ergänzungsprüfung vorzubereiten

19 Lehrgangskonzeption Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) 3.2 Inhalte Die Inhalte unseres Seminarangebotes entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle: Seminarbezeichnung Gesamtdauer des Seminars Empfohlen nach Lernmonat Inhalte PV IMMO 10 Tage 20; alle Einsendeaufgaben müssen benotet vorliegen; IMFW 0F muss durchgearbeitet worden sein Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft Unternehmenssteuerung und Kontrolle Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung Immobilienbewirtschaftung Bauprojektmanagement Marktorientierung, Vertrieb und Maklertätigkeit Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (u. a. Präsentationstraining) und evtl. Ergänzungsprüfungen 3.3 Termine, Gebühren und Anmeldung Die Termine finden Sie im Online-Studienzentrum. Da unser Seminarangebot Pflicht ist, um an bestimmten Prüfungsteilen bzw. der Prüfung vor der IHK Hannover teilzunehmen, sind die Gebühren in den Studiengebühren enthalten. Für Seminare melden Sie sich bitte schriftlich über das Online-Studienzentrum an. Melden Sie sich bitte immer mindestes vier Monate vor dem gewünschten Seminartermin an. Gemeinsam mit der Anmelde bestätigung erhalten Sie ein Verzeichnis möglicher Unterkünfte vor Ort und eine Anfahrtsskizze mit der Adresse des Veranstaltungsortes. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, so helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seminarorganisation gern weiter. Namen und Telefonnummern finden Sie im Kapitel So erreichen Sie uns

20 4 Abschluss des Fernlehrgangs 4.1 Vorbemerkung Für Ihren Abschluss wurde eine Prüfungsordnung festgelegt, in der die Anforderungen der Prüfung geregelt sind (siehe Anhang). Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher auf diese Prüfungsordnung. Sie können sich also grundsätzlich von einer IHK Ihrer Wahl (d. h. an Ihrem Wohn-, Arbeits- oder Seminarort) prüfen lassen. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei der IHK, bei der Sie sich prüfen lassen möchten, über die Prüfungsordnung vor Ort zu informieren. Wir können nicht ausschließen, dass es ggf. doch regional abweichende Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung gibt. Beachten Sie bitte auch, dass die regionalen Industrie- und Handelskammern individuelle Prüfungsgebühren erheben. Erkundigen Sie sich bitte ebenfalls vor Ort. 4.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung vor der IHK werden Sie zugelassen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung die folgenden Voraussetzungen erfüllen: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss immer inhaltlich wesentliche Bezüge zu Aufgaben aus der Immobilienwirtschaft haben. Sie können zur Prüfung auch zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben haben, die Ihre Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 4.3 Anmeldung zur Prüfung Bitte erkundigen Sie sich immer vor Ort bei der IHK nach den jeweiligen Prüfungsterminen sowie nach den Unterlagen, die zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen notwendig sind. Melden Sie sich entweder direkt oder nach Rücksprache ggf. über uns bei der IHK zum gewünschten Prüfungstermin an. Oft finden Sie auf den Internetseiten der IHK weitere Informationen. 4.4 Hilfsmittel in der IHK-Prüfung Die IHK gibt für Ihre Prüfung vor, welche Hilfsmittel zugelassen sind. Die Liste der Hilfsmittel, die zu den Prüfungen zugelassen sind, finden Sie im allgemeinen Downloadbereich des Online-Studienzentrums

21 Lehrgangskonzeption Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) 4.5 Gliederung und Durchführung der Prüfung Ihre Prüfung gliedert sich wie folgt (vgl. 3 der Prüfungsordnung): Handlungsbereich Prüfungsart Prüfungsdauer Schriftlicher Teil Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft Unternehmenssteuerung und Kontrolle Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung anwendungsbezogene Aufgaben anwendungsbezogene Aufgaben anwendungsbezogene Aufgaben i. d. R. 60 Min. i. d. R. 90 Min. i. d. R. 120 Min. Immobilienbewirtschaftung anwendungsbezogene Aufgaben i. d. R. 120 Min. Bauprojektmanagement anwendungsbezogene Aufgaben i. d. R. 120 Min. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit Mündlicher Teil Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft Unternehmenssteuerung und Kontrolle Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung Immobilienbewirtschaftung Bauprojektmanagement Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit 1) Weitere Hinweise finden Sie im folgenden Kapitel. anwendungsbezogene Aufgaben Präsentation Das Thema wird von Ihnen gewählt und dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht. 1) Fachgespräch Ausgehend von der Präsentation sollen Sie hier nachweisen, dass Sie Ihr neues Wissen in immobilienbetriebstypischen Situationen anwenden und Lösungen unterbreiten können. Hier wird auch auf angemessene Kommunikationsformen geachtet und diese werden bewertet. i. d. R. 120 Min. i. d. R. 10 Min. i. d. R. 20 Min. Die schriftliche Prüfung wird ggf. auf mehrere Tage verteilt durchgeführt. Die mündliche Prüfung erfolgt i. d. R. ca. 4 8 Wochen nach dem schriftlichen Teil. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Zeit- und Reiseplanung. Nutzen Sie auch die Informationen der IHK auf deren Internetseiten

22 4.6 Hinweise zur Präsentation In der Präsentation sollen Sie nachweisen, dass Sie eine komplexe Problemstellung aus der betrieblichen Praxis darstellen, beurteilen und lösen können (vgl. 3 Abs. 7 der Prüfungsordnung im Anhang). Hier wird schon deutlich, dass die ausschließliche Wiedergabe eines bestimmten Sachverhaltes nicht ausreichend ist, sondern eine Problemlösung gefordert ist. Das Thema der Präsentation wird von Ihnen spätestens zum ersten Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht. Viele IHK nutzen dazu Formblätter, die Sie auf deren Internetseiten finden. Einige IHK verlangen neben der Themen stellung auch die kurze Angabe einer Grobgliederung. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Hinweise, wie Sie Ihre Präsentation gezielt vorbereiten und gestalten können: Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer IHK, welche Medien möglich sind und vor Ort zur Verfügung stehen. Die IHK stellen i. d. R. keine Notebooks bereit. Zum Aufbau von eigenen Medien haben Sie meist nur wenig Zeit. Denken Sie bei einer Beamer-Präsentation auch an Folien, dann eine evtl. technische Panne (z. B. Ihr Notebook erkennt den Beamer nicht) geht meist zu Ihren Lasten. Sie können ein Thema aus allen Handlungsbereichen wählen. Suchen Sie sich ein Thema aus, dass aktuell und praxisrelevant ist. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie sich selbst über aktuelle Fragen in der Immobilienwirtschaft informieren. Sie sollten das Thema von mehreren Seiten betrachten, also z. B.: Gibt es rechtliche Vorgaben? Wie erfolgt eine technische Umsetzung? Wie stellt sich die Wirtschaftlichkeit dar? Achten Sie bei Ihrer Präsentation auf ein Deckblatt (z. B. Name, Prüfung zur/zum Immobilienfachwirt/in, IHK-Prüfungsnummer, Prüfungsdatum) und ein Inhaltsverzeichnis. Nummerieren Sie die Seiten Ihrer Präsentation dies erleichtert den Prüfern konkrete Nachfragen. Planen Sie für die Präsentationszeit von 10 Minuten ca Folien ein. Zeitüber- oder -unterschreitungen wirken sich negativ auf die Bewertung aus. Üben Sie daher unbedingt Ihre Präsentation! Denken Sie an eine Schlussfolie mit einem Dank. Prüfen Sie Ihre Präsentation unbedingt auf richtige Rechtschreibung und Grammatik. Beachten Sie immer, dass die Prüfungsausschüsse gewisse Gestaltungsspielräume haben. Fragen Sie bei Bedarf Ihre IHK nach weiteren Informationen zur Präsentation. 4.7 Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben. Eine nicht bestandene Prüfung kann ggf. zwei Mal wiederholt werden. Bitte beachten Sie zusätzlich auch die im Anhang abgedruckte Prüfungsordnung. Den erfolgreichen Abschluss des Fernlehrgangs nach Bearbeitung aller Studienhefte bestätigen wir Ihnen unabhängig von der IHK-Prüfung mit unserem Abschlusszeugnis

23 Anhang Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin Vom 25. Januar 2008 Auf Grund des 53 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), von denen 53 Abs. 1 durch Artikel 232 Nr. 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Immobilienfachwirt/zur Geprüften Immobilienfachwirtin nach den 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Immobilienwirtschaft, sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende kognitive Fertigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden: 1. Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte; 2. Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle; 3. Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken; dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen. (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

24 (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. (3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche: 1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft; 2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle; 3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung; 4. Immobilienbewirtschaftung; 5. Bauprojektmanagement; 6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit. (2) Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. (3) In den Handlungsbereichen nach Absatz 1 ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgaben zu prüfen. (4) Die Bearbeitungsdauer beträgt im Handlungsbereich Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft in der Regel 60 Minuten, im Handlungsbereich Unternehmenssteuerung und Kontrolle in der Regel 90 Minuten und in den Handlungsbereichen nach Absatz 1 Nr. 3 bis 6 in der Regel jeweils 120 Minuten. Die Gesamtprüfungszeit soll 600 Minuten nicht unterschreiten und 660 Minuten nicht überschreiten. (5) Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesen Handlungsbereichen jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und je Ergänzungsprüfung in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Bewertungen der schrift lichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. (6) Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. (7) In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung kann sich auf alle Handlungsbereiche nach Absatz 1 beziehen. Die Dauer der Präsentation soll dabei zehn Minuten nicht überschreiten. (8) Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer gewählt und dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht. (9) Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch nachgewiesen werden, dass Berufswissen in immobilienbetriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. In diesem Rahmen soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens sprachlich kommuniziert werden kann. Über das für die Präsentation gewählte Thema hinaus kann sich das Fachgespräch auch auf alle übrigen Handlungsbe

25 reiche nach Absatz 1 beziehen. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten. und zu dokumentieren. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. Organisation, Rechtsformen und (10) Die Bewertung der Präsentation und des Fachgesprächs werden zu einer Note zusammengefasst. betriebswirtschaft liche Funktionen, auch unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen, Dabei wird das Fachgespräch doppelt gewichtet. 2. Unternehmensfinanzierung, Investitions-, Liquiditäts-und Rentabilitätsplanung und -rechnung, (11) Die mündliche Prüfung nach Absatz 6 ist nur 3. Portfoliomethoden, durchzuführen, wenn in den Prüfungsleistungen nach 4. Budgetierung, Wirtschaftspläne, Absatz 4 mindestens ausreichende Leistungen 5. unternehmensbezogene Steuern, erbracht wurden. 4 Handlungsbereiche 6. Bilanzierung und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften sowie Grundlagen der internationalen Rechnungslegungsvorschriften, (1) Im Handlungsbereich Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft soll die Fähigkeit nachgewiesen 7. interne Unternehmensrechnung sowie Grundlagen der Jahresabschlussanalyse, werden, für die Immobilienwirtschaft und ihre Unternehmen relevante Informationen auf der Basis von 8. Planungs- und Kontrollinstrumente. wirtschaftlichen, rechtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen zu erkennen, diese zu beurteilen und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: (3) Im Handlungsbereich Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche Leistungsprozesse mit Mitteln der Mitarbeiterführung und arbeitsorganisatorischen Instrumenten zu gestalten sowie Aus- und 1. die Immobilienbranche im nationalen und europäischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem, Weiterbildung zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren unter Beachtung des Arbeits- und Tarifrechts 2. spezielle Politikfelder, insbesondere Infrastrukturpolitik, Energie- und Umweltpolitik, Wettbewerbsund Verbraucherschutzpolitik, auch im europäischen Zusammenhang, sowie der betrieblichen Mitbestimmung. Dabei soll nachgewiesen werden, dass zielorientiert mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden kommuniziert sowie bei Verhandlungen und in Konfliktfällen 3. Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte, lösungsorientiert gehandelt werden kann. In diesem 4. Steuern und Abgaben in der Immobilienwirtschaft. Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. Unternehmensleitbilder, Personalstrukturen, (2) Im Handlungsbereich Unternehmenssteuerung Kompetenzprofile, und Kontrolle soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, das Zusammenwirken der betrieblichen Aufgabenbereiche 2. Personalbedarfs-, Personaleinsatz- und Personalkostenplanunglicher bei der Erbringung immobilienwirtschaft- Leistungen im Hinblick auf unternehmerische 3. Personalauswahl, Begründung und Beendigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen, Ziele und Entscheidungen zu beurteilen und einzelne 4. Zeit- und Selbstmanagement, Maßnahmen zu planen, umzusetzen, zu kontrollieren 5. Mitarbeiterförderung, -entwicklung und -motivation,

26 6. Planung und Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen, Gesichtspunkten nach technischen Vorgaben durchzuführen, Bauverträge zu gestalten und zu verhandeln 7. Förderung von Lernprozessen, methodische und didaktische Aspekte, sowie Bautätigkeiten zu überwachen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft 8. Moderations-, Präsentations- und Gesprächstechniken. werden: 1. Projektmanagementmethoden, 2. regionale Projektbedingungen, (4) Im Handlungsbereich Immobilienbewirtschaftung 3. Stadt- und Raumplanungskonzepte, soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Miet- 4. baurechtliche Vorprüfungen, und Eigentumsobjekte mit Wohn- und Gewerbenutzung eigenverantwortlich und kundenorientiert zu bewirtschaften. In diesem Rahmen können folgende 5. Objektfinanzierung und Förderprogramme, Objektrentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Qualifikationsinhalte geprüft werden: 6. Ausschreibungen, Submissionen, Vertragsbedingungen 1. rechtliche Besonderheiten bei Gestaltung, Auslegung und Vertragsstörungen bei Bauleistungen, und Beendigung von Mietverträgen mit 7. Abnahme und Abrechnung von Bauleistungen, privaten und gewerblichen Kunden, 8. Überführung von Bauprojekten in die Immobilienbewirtschaftung. 2. rechtliche Besonderheiten der Wohnungseigentumsverwaltung, 3. Organisation und Überwachung von Serviceleistungen, (6) Im Handlungsbereich Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit soll die Fähigkeit nachgewiesen 4. Instandhaltung und Modernisierung, auch unter Beachtung bautypischer Gegebenheiten, werden, Teilmärkte in der Immobilienwirtschaft zu unterscheiden und Markterfahrung im Bereich der 5. Forderungsmanagement, Akquisition und des Vertriebs unter Berücksichtigung 6. Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement im Rahmen spezifischer Zielgruppen- und Wohnkonzepte, der rechtlichen Rahmenbedingungen und unter Anwendung von Marketinginstrumenten kundenorientiert umzusetzen. Ferner soll nachgewiesen werden, 7. Optimierung von Bewirtschaftungskosten, wirtschaftliche Risiken bei der Vermarktung zu 8. Entwicklung und Optimierung von Bestandsimmobilien unter Berücksichtigung des Produktlebenszyklus. berücksichtigen und absatzbezogene Fachaufgaben aus Kundensicht strategisch zu planen, zu analysieren und zu steuern. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: (5) Im Handlungsbereich Bauprojektmanagement 1. An- und Verkauf von Immobilien, soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Neubau, 2. Immobilienbewertung und Marktpreisbildung, Modernisierung, Abriss und Umnutzung unter Beachtung 3. Kundenakquise und -bindung, öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Voraus- setzungen sowie ökologischer Aspekte planen, koordinieren 4. Gestaltung und Erschließung von Marktsegmenten, und kontrollieren zu können. Darüber hinaus soll nachgewiesen werden, Ausschreibungen und Submissionen unter rechtlichen und wirtschaftlichen 5. rechtliche Besonderheiten der Maklertätigkeit

27 5 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht. Eine Freistellung von der mündlichen Prüfung nach 3 Abs. 7 bis 11 ist nicht zulässig. 6 Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung nach 3 Abs. 7 bis 11 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. (2) Die schriftlich geprüften Handlungsbereiche und die mündliche Prüfung nach 3 Abs. 7 bis 11 sind jeweils gesondert zu bewerten. (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen. Im Falle der Freistellung nach 5 sind Ort und Datum der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben. 7 Wiederholung der Prüfung (2) Wer auf Antrag an einer Wiederholungsprüfung teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, dazu anmeldet, ist von einzelnen Prüfungsleistungen zu befreien, wenn die dort in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Der Antrag kann sich auch darauf richten, bestandene Prüfungsleistungen einmal zu wiederholen. Werden bestandene Prüfungsleistungen erneut geprüft, gilt in diesem Fall das Ergebnis der letzten Prüfung. 8 Ausbildereignung Wer die Prüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt/ zur Geprüften Immobilienfachwirtin nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. 9 Übergangsvorschriften (1) Begonnene Prüfungsverfahren können bis zum 31. Dezember 2011 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. (2) Die zuständige Stelle kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin die Wiederholungsprüfung nach dieser Verordnung durchführen; 7 Absatz 2 findet in diesem Fall keine Anwendung. Im Übrigen kann bei der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 30. Juni 2010 die Anwendung der bisherigen Vorschriften beantragt werden. (1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden

28 10 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfach/ Geprüfte Immobilienfachwirtin vom 23. Dezember 1998 (BGBl. I S. 4060) außer Kraft. Bonn, den 25. Januar 2008 Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan

29 Formularvordrucke Sie möchten uns etwas per Fax oder Post mitteilen? Die nachfolgenden Formularvordrucke erleichtern Ihnen die Arbeit. Kreuzen Sie einfach an, was Ihnen fehlt oder was Sie zusätzlich erhalten möchten. Auch Änderungsmitteilungen zu Ihren persönlichen Daten können Sie uns über das Formular mitteilen. Noch einfacher geht es über unser Online Studienzentrum! Einfach unter einloggen und Ihre Wünsche und Fragen direkt an den persönlichen Studienbetreuer stellen. Klicken Sie einfach auf den gewünschten Link unter dem Foto Ihres Studienbetreuers

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