Richtlinien zur Berufung in den Kader Drachenboot und Ernennung für die Deutsche Drachenboot Nationalmannschaft
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- Benjamin Edmund Simen
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1 Richtlinien zur Berufung in den Kader Drachenboot Deutsche Drachenboot Nationalmannschaft Version 8.0 im Februar 2015 Erstellt durch Martin Alt
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3 1. Allgemeines 1.1. Der DKV ernennt Sportlerinnen und Sportler für die Deutsche Drachenboot- Nationalmannschaft Alle Sportlerinnen und Sportler, die Mitglied in einem LKV sind, können, entsprechende Leistung vorausgesetzt, in die Deutsche Drachenboot- Nationalmannschaft berufen werden Alle anfallenden Kosten für Fahrt, Unterbringung, Verpflegung und ggf. anteilige Nutzungsgebühren werden von den Teilnehmern getragen Die Kommunikation zwischen Sportlern und den Verantwortlichen im Ressort erfolgt vorwiegend per Sämtliche Termine der Nationalmannschaft werden den Sportlerinnen und Sportlern per bekannt gegeben. Zusätzlich werden die Termine auf der Internetseite des DKV unter der Rubrik Leistungssport Kanu-Drachenboot Downloads veröffentlicht. 2. Anti-Doping-Bestimmungen Der Athlet erkennt im Einklang mit dem DKV die Artikel des WADA- und NADA - Codes, einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie die Anti- Doping-Bestimmungen des DKV und der ICF, in der jeweils gültigen Fassung an. Der Inhalt der jeweils gültigen Fassung der DKV-Anti-Doping-Bestimmungen kann auf der Homepage des DKV unter oder der Geschäftsstelle des Deutschen Kanu- Verbandes eingesehen werden oder wird dem Athleten auf Wunsch übersandt. Der Athlet und der DKV verpflichten sich im Einklang hiermit, auch gegenüber den genannten Institutionen sowie dem DOSB, die weltweite Bekämpfung aller Formen der Leistungsmanipulation zu unterstützen. Der Nachweis einer Präventionsschulung Anti- Doping muss bei der Registrierung zur ersten Qualifikationsmaßnahme des laufenden Jahres in Kopie abgegeben werden. Sportler ohne Präventionsschulung Anti-Doping können nicht in den Bundeskader Drachenboot berufen werden. 3. Sportärztliche Untersuchung Jeder Neubewerber in den Bundeskader der Drachenboot Nationalmannschaft oder aktive Kadersportler der Drachenboot Nationalmannschaft muss zur ersten Qualifikationsmaßnahme des laufenden Jahres eine gültige Sporttauglichkeitsuntersuchung vorweisen können. Die Sporttauglichkeitsuntersuchung ist bei der Registrierung der Qualifikationsmaßnahme in Kopie abzugeben. Sportler ohne Sporttauglichkeitsuntersuchung können nicht in den Bundeskader Drachenboot berufen werden. Version: 8 Erstellt durch Martin Alt Seite 1 von 6
4 4. Bewerbung und Meldung 4.1. Interessierte Sportlerinnen und Sportler bewerben sich über das auf der Internetseite des DKV unter der Rubrik Leistungssport Kanu-Drachenboot Downloads veröffentlichte Bewerbungsformular beim Ressort Kanu-Drachenboot. Zur Einteilung des jeweiligen Bewerbers in eine Gruppe, muss durch Sportler mit kanusportlichen Hintergrund der Punkt IV Anhang ausgefüllt werden Die Teammanager der Nationalmannschaft jeder Altersklasse versenden an die Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig entsprechende Informationen und Einladungen zu den Qualifikationen Einteilung der Bewerber in Gruppen Alle Bewerber für die werden unabhängig ihrer Altersklasse in eine von drei Gruppen (KS / SP oder DB) eingeteilt. Gruppe KS [Kadersportler]: Kanu-Sportler aus Kanu-Rennsport (K1 / K2 / C1 / C2), Wildwasserrennsport (K1 / K2 / C1 / C2) oder Kanu-Slalom (K1 / K2 / C1 / C2), die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem A-, B-, CN- oder CP-Kader befinden müssen nicht an den beiden Qualifizierungsmaßnahmen unspezifischeund spezifische- Qualifikation teilnehmen. Für diese Sportler werden die leistungsdiagnostischen Daten der jeweiligen sportartspezifischen Tests herangezogen. Kadersportler können ggf. von der Teilnahme an Trainingslehrgängen befreit werden, wenn rechtzeitig vor Beginn des Trainingslehrganges ein formloser Antrag des jeweiligen Sportlers dem vorliegt. Die Berufung in den Bundeskader Drachenboot erfolgt ggf. nach der Sichtung des 1. TL der laufenden Saison durch das Auswahlgremium (siehe Punkt 4.2). Gruppe SP [Kanusportler mit Platzierung]: Kanu-Sportler aus Kanu-Rennsport (K1 / K2 / C1 / C2), Wildwasserrennsport (K1 / K2 / C1 / C2), Kanu-Slalom (K1 / K2 / C1 / C2) oder Ocean-Sports (OC1), welche eine Platzierung (1 bis 3) auf einer nationalen (DM) oder internationalen Meisterschaft innerhalb der vergangenen zwei Jahre erreicht haben, müssen an der spezifischen Qualifikation teilnehmen. Gruppe DB [Drachenboot]: In diese Gruppe fallen alle Bewerber die nicht in die Gruppen KS oder SP eingestuft werden können. Version: 8 Erstellt durch Martin Alt Seite 2 von 6
5 4.4. Altersklasseneinteilung: Männer Junioren Jahre Premier Frauen Junioren Jahre Premier Mixed Junioren Jahre Premier Auswahl der Athleten 5.1. Die Auswahl der Athleten erfolgt im Rahmen von Leistungstests in den Bereichen: Unspezifische Qualifikation Spezifische Qualifikation Drachenboottechnik gemäß Technikleitbild des DKV 5.2. Das Auswahlgremium ist zusammengesetzt aus: Fachreferent Nationalmannschaft Kanu-Drachenboot (Leitung) Trainerstab - - Trainer Junioren oder - Trainer Premier oder - Trainer (40+ / 50+) Teammanager (TM) [beratend] - TM Altersklasse Junioren oder - TM Altersklasse Premier oder - TM Altersklasse (40+ / 50+) Teamsprecher (TS) [beratend] - TS Altersklasse Junioren oder - TS Altersklasse Premier oder - TS Altersklasse (40+ / 50+) Version: 8 Erstellt durch Martin Alt Seite 3 von 6
6 5.3. Die Qualifikationsbestimmungen werden den Bewerberinnen und Bewerben per bekannt gegeben. Zusätzlich werden die Qualifikationsbestimmungen auf der Internetseite des DKV unter der Rubrik Leistungssport Kanu- Drachenboot Downloads veröffentlicht Nach durchgeführter Qualifikationsmaßnahme wird durch den Trainerstab, anhand der Rohdaten (Einzelwerte pro Sportler und Test) der spezifischen und unspezifischen Tests eine Normierung durchgeführt. Werden Nachqualifikationen notwendig, werden diese anhand der Normierung bewertet Es werden pro Altersklasse mindestens 60 Sportlerinnen und Sportler zugewiesen, die den Kader der Drachenboot Nationalmannschaft bilden Die Sportlerinnen und Sportler des Kaders stimmen dem Regelwerk des DKV und den vorliegenden Richtlinien uneingeschränkt zu. 6. Berufung in den Kader 6.1. Die Berufung in den Kader erfolgt auf Basis der Entscheidung des Auswahlgremiums durch den Deutschen Kanu-Verband e.v Der entscheidet in letzter Instanz über die Berufung der Sportler in den Bundeskader Drachenboot Jede Sportlerin / jeder Sportler erklärt sich bereit, in regelmäßigen Abständen die sportliche Leistungsfähigkeit und damit die grundsätzliche Voraussetzung zur Zugehörigkeit zum Kader überprüfen zu lassen Nichtteilnahme an Leistungstests Bei Nichtteilnahme eines Sportlers der Gruppe DB an zwei oder mehr Leistungstests (siehe Punkt 4.1), kann dieser nicht in den Kader Drachenboot berufen werden. Bei Nichtteilnahme eines Sportlers der Gruppe SP oder DB an einem Leistungstest (siehe Punkt 4.1) entscheidet das Auswahlgremium (siehe Punkt 4.2), ob ein Sportler aufgrund der Leistungen der anderen beiden Leistungstests in den Kader Drachenboot berufen werden kann. Ein Leistungstest kann nach Entscheidung des Bundestrainers Drachenboot, auch später als die ausgeschriebenen Termine abgenommen werden. Kein Bewerber hat generell das Recht auf einen späteren Termin der Qualifikation als des ausgeschriebenen und auf der Internetseite des DKV unter der Rubrik Leistungssport Kanu-Drachenboot Downloads veröffentlichten Nichtteilnahme an Trainingslehrgängen von Drachenboot Kadersportlern Version: 8 Erstellt durch Martin Alt Seite 4 von 6
7 Bei Nichtteilnahme eines Kadersportlers der Gruppe KS, SP oder DB an 2 oder mehr der geplanten Trainingslehrgänge, ist eine Ernennung in die Drachenboot Nationalmannschaft nicht möglich. Sollte ein Sportler der Gruppe KS, SP oder DB aus Krankheit oder aus anderem begründeten (z.b. formloser Antrag) Grund nicht an einem Trainingslehrgang teilnehmen können, entscheidet das Auswahlgremium (siehe Punkt 5.2) über die Ernennung in die Drachenboot Nationalmannschaft Eine Sportlerin / ein Sportler kann jederzeit auf die Zugehörigkeit zum Kader verzichten. Der Verzicht muss in Schriftform angezeigt werden Eine Sportlerin / ein Sportler kann jederzeit die Zugehörigkeit zum Kader verlieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die persönlichen sportlichen Leistungen den Ansprüchen nicht genügen oder gegen das Regelwerk des DKV verstoßen wird. Die Entscheidung ist dem betroffenen Sportler schriftlich zu begründen Eine Entscheidung des Auswahlgremiums muss auf Antrag des jeweiligen Vereins oder LKV durch den Sportausschuss des Ressorts Kanu-Drachenboot unter Leitung des Ressortleiters überprüft werden. 7. Teilnahme an EM, WM oder anderen internationalen Wettkämpfen 7.1. Aus dem Kader werden die tatsächlichen Teilnehmer durch den Fachreferenten Nationalmannschaften des Ressorts Kanu-Drachenboot und den jeweiligen Trainern im Vorfeld einer Veranstaltung ernannt. Die Kriterien zur Ernennung sind die sportliche Einzelleistung der Athletin / des Athleten gemäß 5.1, die Entwicklungen, welche jede Sportlerin / jeder Sportler im Laufe der einzelnen Trainingslehrgänge im Sportlichen und in der Eigenschaft der Teamfähigkeit bis zur Ernennung gezeigt hat Der entscheidet in letzter Instanz über die Ernennung der Sportler in die Teams der einzelnen Altersklassen. Sollte eine Sportlerin / ein Sportler nicht ernannt werden, obwohl der zuständige Altersklassetrainer eine Ernennung aussprechen möchte, ist die Entscheidung des Bundestrainers Drachenboot gegenüber dem Ressortleiter Kanu-Drachenboot und dem DKV-Vizepräsidenten für Leistungssport schriftlich zu begründen Diese Ernennung ist für beide Seiten verbindlich. Sie muss auf Antrag des Vereins oder LKV an den Fachreferenten Nationalmannschaft des Ressorts Kanu- Drachenboot durch diesen, den Ressortleiter Kanu-Drachenboot und den DKV- Vizepräsidenten für Leistungssport überprüft werden Sollte die Teamleistung im Training vermuten lassen, dass eine Platzierung im Endlauf unwahrscheinlich ist, behält sich der vor, Mannschaftsklassen oder einzelne Teams nicht zur Regatta zu melden. Version: 8 Erstellt durch Martin Alt Seite 5 von 6
8 8. Datenschutzerklärung Der Deutsche Kanu-Verband informiert hiermit, dass zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der Sportart Kanu und der verschiedenen Disziplinen umfangreiche Informationen für die Öffentlichkeit erstellt werden. Dazu zählt z.b. die Zusammenstellung von ausführlichen Ergebnislisten, persönlichen Informationen über Sportler und Betreuer in Mannschaftsbroschüren oder auch anderen öffentlich zugänglichen Publikationen. Ich erkläre an dieser Stelle ausdrücklich, dass ich mit einer dauerhaften Veröffentlichung von Ergebnislisten im Internet, die meinen Namen, Vornamen, Klasse, Startnummer, Vereinsund Verbandszugehörigkeit sowie Rang und Ergebnis des Wettkampfes enthalten, einverstanden bin. Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass in den DKV- Mannschaftsbroschüren folgende Daten veröffentlicht werden, die meinen Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort, sportliche Erfolge, meinen Heimatverein sowie meinen Heimtrainer oder Bundestrainer enthalten und mich darüber hinaus auf Sport- und Profilbildern zeigen. Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass diese Broschüre mit meinen Daten als Download zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit vom DKV auf dessen Homepage dauerhaft veröffentlicht wird. Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass die in der DKV-Sportlerdatenbank enthaltenen Daten, die meine sportliche Erfolge, den Kader, die Bootsklasse, ggf. meine Homepage, meinen Verein, meinen Heimtrainer bzw. Bundestrainer umfassen und mich darüber hinaus auf Sport- und Profilbildern zeigen, im Internet dauerhaft veröffentlicht werden. Alle weiteren Daten werden ausschließlich dem Ressort Kanu-Drachenboot, dem Ressort Leistungssport, den Trainern und den Teammanagern der einzelnen Altersklassen zur Verfügung gestellt. 9. Änderungsindex Version Einführung von Punkt 9 Änderungsindex. - Punkt 4.4 Tabellenerweiterung um Punkt 5.1 Begriff Technikpunkte durch Drachenboottechnik gemäß Technikleitbild des DKV ersetzt. - Punkt 5.3 ersetzt durch eingefügten Punkt Punkt 5.3 (vorher Punkt 5.4) Kriterien der Leistungstests durch Qualifikaitonsbestimmungen ersetzt. - Punkt 7.2 Bezeichnung Fachreferent des Ressorts Kanu-Drachenboot im Text ersatzlos gestrichen. Version: 8 Erstellt durch Martin Alt Seite 6 von 6
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