«Gesundheit PLUS» der AXA/

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "«Gesundheit PLUS» der AXA/"

Transkript

1 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Gesundheit PLUS» der AXA/ Ausgabe DE D

2 Inhaltsübersicht Teil A A1 Was ist der Zweck der Versicherung? 3 A2 Sind auch Leistungen im Ausland versichert? 3 A3 A4 A5 Welche Leistungen erbringt die AXA bei der Personen-Assistance? 3 Sind Transport- und Rettungskosten innerhalb der Schweiz versichert? 4 Welche Kosten werden für Medikamente übernommen? 4 A6 Übernimmt die AXA auch Kosten für Sehhilfen? 4 A7 Besteht eine Versicherungsdeckung für Hilfsmittel? 4 A8 A9 Übernimmt die AXA auch Kosten der Kieferorthopädie? 5 Übernimmt die AXA Kosten einer nichtärztlichen Psychotherapie? 5 A10 Besteht eine Versicherungsdeckung für Impfungen? 5 A11 A12 Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für eine Versicherungsdeckung? 5 Kann ich den Versicherungsschutz für Unfall ausschliessen? 5 «Gesundheit PLUS» der AXA. ZB Ausgabe

3 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) Teil A A1 A2 Was ist der Zweck der Versicherung? Die vorliegende Versicherung leistet Beiträge an Kosten von Nichtpflichtmedikamenten, Hilfsmitteln, Leistungen im Ausland, Transportkosten, Sehhilfen, kieferorthopädische Behandlungen für Kinder usw. Sind auch Leistungen im Ausland versichert? A2.1 Geplante ambulante Behandlungen im Ausland Die vorliegende Versicherung deckt 90 % der Kosten für geplante ambulante Behandlungen im Ausland, höchstens jedoch CHF pro Kalenderjahr. A2.2 Notfallmässige Behandlungen im Ausland A2.2.1 Die vorliegende Versicherung deckt die Kosten für notfallmässige, wissenschaftlich anerkannte und zweckdienliche ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland nach Ziffer A4.2 AVB. A2.2.2 Die versicherte Person ist verpflichtet, die AXA bzw. die Notrufzentrale der AXA unverzüglich über die Behandlung zu informieren. Die AXA kann ihre Leistungen kürzen oder die Kostenübernahme ablehnen, wenn sie bzw. ihre Notrufzentrale nicht unverzüglich beigezogen wurde. Ziffer E3.3 AVB ist vorbehalten. A2.2.3 Die Leistungen gemäss diesem Absatz 2 werden in Abweichung von Ziffer C6.2 AVB im Nachgang zu den Leistungen anderer Privatversicherungen erbracht, wobei die Kosten jeweils nur einmal vergütet werden. Die Deckung beschränkt sich dabei auf denjenigen Teil der Leistungen, der die Leistungen der anderen Ver sicherer übersteigt. Sollten der oder die anderen Ver sicherer ebenfalls nur subsidiär leisten, so gilt die gesetz liche Regelung bei Doppelversicherung. A3 Welche Leistungen erbringt die AXA bei der Personen-Assistance? A3.1 Die vorliegende Versicherung deckt im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen die Kosten der Perso nen- Assistance unter der Voraussetzung, dass die Notrufzentrale der AXA im Notfall beigezogen wird. Die AXA kann die Leistungsübernahme ablehnen, wenn die Leistung nicht in Rücksprache mit ihrer Notrufzentrale organisiert und keine Kostengutsprache erteilt wurde. Die versicherte Person kann der Notrufzentrale der AXA im Einzelfall die Organisation überlassen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt diese Ziffer A3 auf der ganzen Welt. A3.2 Wenn eine versicherte Person im Ausland ernsthaft erkrankt, verunfallt, eine ärztlich attestierte unerwartete Verschlimmerung eines chronischen Leidens eintritt oder verstirbt, erbringt die AXA folgende Leistungen: Kostenübernahme für medizinisch notwendige Rettungsaktionen und Trans porte; Kostenübernahme für Suchaktionen, die im Hinblick auf eine Rettung oder Bergung der versicherten Person unternommen werden, höchstens jedoch CHF pro versicherte Person; Kostenübernahme für medizinisch notwendige Heimschaffungen an den schweizerischen Wohnort bzw. ins Spital; Kostengutsprache im Rahmen der bestehenden Versicherungsdeckung, wenn eine versicherte Person im Ausland ambulant oder stationär behandelt werden muss; wenn ein Spitalaufenthalt im Ausland länger als 7 Tage dauert, werden die Reisekosten einer Be suchs reise für eine der versicherten Person nahe stehende Person in folgendem Ausmass bezahlt: die ausgewiesenen Kosten für die Hin- und Rückreise, höchstens jedoch die Kosten für einen Flug in der Economy-Klasse; die ausgewiesenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, höchstens jedoch CHF pro Schadenfall; «Gesundheit PLUS» der AXA. ZB Ausgabe

4 zusätzlich werden die Reisemehrkosten bei früh zeitiger Rückreise bis maximal CHF 500. für folgende Ereignisse übernommen: wenn eine nahestehende, mitreisende Person infolge Krankheit oder Unfalls nach Hause repatriiert wird; wenn eine nahestehende Person schwer erkrankt, schwer verletzt wird oder stirbt; wenn das Eigentum der versicherten Person an ihrem Wohnort in der Schweiz infolge von Einbruch, Feuer-, Wasser- oder Elementarschaden schwer beeinträchtigt wird; wenn Streik, Epidemie oder Ausfall von öffentlichen Transportmitteln eine programmgemässe Fortsetzung der Reise innerhalb von 72 Stunden nicht ermöglichen; Mehrkosten für Umleitungen und Verspätungen sind nicht gedeckt; wenn der Stellvertreter am Arbeitsplatz ernsthaft erkrankt, schwer verunfallt oder gestorben ist und die Anwesenheit der versicherten Person am Arbeitsplatz unerlässlich ist; wenn wegen eines Spitalaufenthaltes der Rückflug nicht angetreten werden kann, die Umbuchungsgebühren für den Rückflug; wenn eine Umbuchung nicht möglich ist, dann ein Rückflug in der Economy- Klasse; die Leistungen werden nur erbracht, wenn keine andere Reiseversicherung besteht sowie gegen Vorlage des abgelaufenen Rückflugtickets. Diese Aufzählung ist abschliessend. A3.3 Nahestehende Personen gemäss dem obigen Absatz A3.2 sind Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder und Eltern sowie Konkubinatspartner der versicherten Person. A4 Sind Transport- und Rettungskosten innerhalb der Schweiz versichert? A4.1 Die AXA übernimmt die Kosten für Rettungs-, Bergungsund Not transporte, Transporte von einer Heilanstalt in eine andere sowie die Kosten für Suchaktionen, im Hinblick auf eine Rettung oder Bergung verunfallter oder akut erkrankter versicherter Person innerhalb der Schweiz, höchstens jedoch CHF pro Kalenderjahr. A4.2 Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass das Transportmittel wirtschaftlich und zweckmässig ist. A5 Welche Kosten werden für Medikamente übernommen? A5.1 Die vorliegende Versicherung deckt unter Vorbehalt der nachfolgende Absätze A5.2 und A % der Kosten ärztlich verordneter Medikamente, die nicht unter die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenversicherung fallen, sofern das betreffende Medikament beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic für die in Frage stehende Indikation registriert ist. A5.2 Medikamente, die von der obligatorischen Krankenversicherung nur für eingeschränkte Anwendungen übernommen werden, sind ausserhalb dieser Anwendungen von der vorliegenden Versicherung nicht gedeckt. A5.3 Die AXA führt entsprechende Listen im Sinne von Ziffer G9 AVB, aus denen ersichtlich ist, für welche Medikamente in Abweichung zu Absatz A5.1 die Kosten nicht oder nur im Umfang bis zu 50 % der verrechneten Kosten übernommen werden. Weiter führt die AXA eine Liste von pharmazeutischen Präparaten mit spezieller Verwendung, für die keine Leistungen übernommen werden. Diese Listen können bei der AXA eingesehen oder auszugsweise einverlangt werden. A6 A7 Übernimmt die AXA auch Kosten für Sehhilfen? Die AXA übernimmt die Kosten für geschliffene Brillengläser und Kontaktlinsen, höchstens jedoch CHF 150. pro Kalenderjahr. Besteht eine Versicherungsdeckung für Hilfsmittel? A7.1 Die vorliegende Versicherung deckt 75 % der Kosten für ärztlich verordnete, notwendige, dem Gesundheitsschaden angepasste Mittel und Gegenstände, die den Gebrauch eingeschränkter Körperfunktionen verbessern, höchstens jedoch CHF pro Kalenderjahr. A7.2 Die AXA führt entsprechende Listen im Sinne von Ziffer G9 AVB, aus denen ersichtlich ist, welche Mittel und Gegenstände von der AXA übernommen bzw. nicht übernommen werden. Diese Listen können bei der AXA eingesehen oder auszugsweise einverlangt werden. A7.3 Wiederverwendbare Mittel und Gegenstände, die vom Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer vermittelt werden, werden der versicherten Person kostenfrei zur Verfügung gestellt. A7.4 Für die Kosten von Betrieb, Unterhalt und Reparatur der Mittel und Gegenstände besteht keine Versicherungsdeckung. «Gesundheit PLUS» der AXA. ZB Ausgabe

5 A8 Übernimmt die AXA auch Kosten der Kieferorthopädie? A11 Was sind die allgemeinen Voraussetzungen für eine Versicherungsdeckung? A8.1 Für versicherte Personen bis zum vollendeten 20. Alters jahr übernimmt die AXA 75 % der Kosten für kiefer orthopädische Behandlungen, höchstens jedoch CHF pro Kalenderjahr. A8.2 In Ergänzung zu Ziffer A11.2 werden auch Bei träge der Schul- oder Jugendzahnpflege an die Leistungen gemäss dem vorstehenden Absatz angerechnet. A8.3 Behandlungen im Ausland werden übernommen, sofern die ausländische Medizinalperson über eine mit der schweizerischen gleichwertige Ausbildung verfügt und die Kosten diejenigen in der Schweiz nicht übersteigen. A9 Übernimmt die AXA Kosten einer nichtärztlichen Psychotherapie? A9.1 Die AXA übernimmt 75 % der Kosten von psychotherapeutischen Behandlungen durch von der AXA an er kannte Psychotherapeuten, höchstens jedoch CHF pro Kalenderjahr. A9.2 Die AXA führt entsprechende Listen im Sinne von Ziffer G9 AVB, aus denen ersichtlich ist, welche Psychotherapeuten von der AXA anerkannt bzw. nicht anerkannt werden. Diese Listen können bei der AXA eingesehen oder auszugsweise einverlangt werden. A11.1 Die Leistungen werden nach dem Behandlungs- bzw. Ausführungsdatum auf die pro Kalenderjahr versicherten Leistungssummen angerechnet. Die nach der Erschöpfung des Anspruchs anfallenden Kosten können nicht auf das Folgejahr übertragen werden. A11.2 Die Leistungen der vorliegenden Versicherung werden gemäss Ziffer C6 AVB ausschliesslich im Nachgang zu den Sozialversicherungen ausgerichtet. Kostenanteile, welche diese Versicherungen decken und Kostenbeteiligungen aus diesen Versicherungen sind in der vorliegenden Versicherung nicht versichert. A11.3 Die Leistungen der AXA bestimmen sich anhand der effektiven Kosten. Die AXA übernimmt nicht mehr als die effektiv entstandenen und nachgewiesenen Kosten, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist. A12 Kann ich den Versicherungsschutz für Unfall ausschliessen? Die Versicherungsdeckung für Unfälle kann gegen eine Prämienreduktion ausgeschlossen werden. Bei einem Wieder- oder Neueinschluss der Unfalldeckung kann die AXA eine Gesundheitsprüfung durchführen; Ziffer A5.2 AVB gilt sinngemäss. A10 Besteht eine Versicherungsdeckung für Impfungen? A10.1 Die AXA übernimmt 90 % der Kosten von in der Schweiz medizinisch anerkannten Vorsorgeimpfungen sowie von der AXA anerkannten Schutzimpfungen für Ferien und Auslandreisen. A10.2 Die AXA führt entsprechende Listen im Sinne von Ziffer G9 AVB, aus denen ersichtlich ist, welche Impfungen von der AXA übernommen bzw. nicht übernommen werden. Diese Listen können bei der AXA eingesehen oder auszugsweise einverlangt werden. «Gesundheit PLUS» der AXA. ZB Ausgabe

6 AXA Winterthur General-Guisan-Strasse 40 Postfach Winterthur Kundenservice Gesundheitsvorsorge: AXA Versicherungen AG (Kundenportal)

«Gesundheit COMPLET» der AXA/

«Gesundheit COMPLET» der AXA/ Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Gesundheit COMPLET» der AXA/ Ausgabe 07.2017 15805DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A A1 Was ist der Zweck der Versicherung? 3 A2 Sind auch Leistungen im Ausland

Mehr

«Gesundheit ACTIF» der AXA/

«Gesundheit ACTIF» der AXA/ Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Gesundheit ACTIF» der AXA/ Ausgabe 07.2017 15804DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A A1 Was ist der Zweck der Versicherung? 3 A2 A3 Für welche Leistungen der Komplementärmedizin

Mehr

«Spital Allgemein» der AXA/

«Spital Allgemein» der AXA/ Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Spital Allgemein» der AXA/ Ausgabe 07.2017 15800DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A Voraussetzungen der Versicherungsdeckung A1 Für welche Leistungen besteht eine

Mehr

«Zahnversicherung» der AXA/

«Zahnversicherung» der AXA/ Zusätzliche Vertragsbedingungen ZB «Zahnversicherung» der AXA/ Zahnversicherung 1000 Zahnversicherung 2000 Zahnversicherung 3000 Ausgabe 07.2017 15798DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A A1 Was ist der

Mehr

«Spital Privat» der AXA/

«Spital Privat» der AXA/ Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Spital Privat» der AXA/ Ausgabe 07.2017 15803DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A Voraussetzungen der Versicherungsdeckung Teil C Kostenbeteiligungs- und Versicherungsvarianten

Mehr

«Spital Halbprivat» der AXA/

«Spital Halbprivat» der AXA/ Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Spital Halbprivat» der AXA/ Ausgabe 07.2017 15802DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A Voraussetzungen der Versicherungsdeckung Teil C Kostenbeteiligungs- und Versicherungsvarianten

Mehr

«Spital Flex» der AXA/

«Spital Flex» der AXA/ Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZB) «Spital Flex» der AXA/ Spital Flex 1 Spital Flex 2 Ausgabe 07.2017 15801DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A Voraussetzungen der Versicherungsdeckung Teil C Kostenbeteiligungs-

Mehr

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Pflegezusatzversicherung PRIMA Standard gemäss VVG. Ausgabe

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Pflegezusatzversicherung PRIMA Standard gemäss VVG. Ausgabe Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Pflegezusatzversicherung PRIMA Standard gemäss VVG Ausgabe 01. 10 Zusätzliche Versicherungsbedingungen Inhaltsverzeichnis :: I. Allgemeines 3 Art. 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Unfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen

Unfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Unfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2007 (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen

Mehr

PREMIUM Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013 Risikoträger ÖKK Versicherungen AG, Landquart

PREMIUM Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013 Risikoträger ÖKK Versicherungen AG, Landquart kmu-krankenversicherung Bachtelstrasse 5 8400 Winterthur Tel. 052 / 269 12 60 Fax 052 / 269 12 65 info@kmu-kv.ch www.kmu-kv.ch PREMIUM Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013

Mehr

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007 Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5

Mehr

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007 Unfallversicherung Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 5 1 Gemeinsame Bestimmungen 1.1 Begriffe......................................5

Mehr

PRIVAT UNFALL. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG

PRIVAT UNFALL. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG PRIVAT UNFALL Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01.01.2016 Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG PRIVAT UNFALL ÖKK Versicherungen AG, Ausgabe 1.1.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Versicherungsgrundlagen

Mehr

Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung ZB (Zusatzbedingungen) Visana Versicherungen AG Gültig ab 2014 Krankenzusatzversicherung Visana Managed Care Spital Flex (VVG) Spital Flex Inhalt Seite 3 4 4 5 6 6 7 7 7 8 Heilungskosten-Zusatzversicherung

Mehr

KRANKENKASSE LUZERNER HINTERLAND ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ÜBER DIE KRANKENPFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNG (ABT.

KRANKENKASSE LUZERNER HINTERLAND ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ÜBER DIE KRANKENPFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNG (ABT. KRANKENKASSE LUZERNER HINTERLAND ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ÜBER DIE KRANKENPFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNG (ABT. V) AUSGABE 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Versicherung 1.1. Zweck 1.2. Versicherte

Mehr

Unfallversicherung ACCIDENT HIRSLANDEN Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen

Unfallversicherung ACCIDENT HIRSLANDEN Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Unfallversicherung ACCIDENT HIRSLANDEN Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2007 (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis Zweck und

Mehr

Versicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick

Versicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick Mit sicherem Gefühl Versicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick Die folgende Übersicht stellt die Versicherungen der CONCORDIA dar und fasst die Leistungen zusammen. Wenn Sie Fragen haben,

Mehr

DIE KLuG-LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

DIE KLuG-LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK DIE KLuG-LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK DIE KRANKENVERSICHERUNG MIT DER INDIVIDUELLEN BERATUNG OBLIGATORISCHE KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG (OKP) BASIS Grundversicherung Ambulante Behandlungen Ausland Durch eidg.

Mehr

Versicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick

Versicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick Dir vertraue ich Versicherungen und Leistungen Die Lösungen auf einen Blick Die folgende Übersicht stellt die Versicherungen der CONCORDIA dar und fasst die Leistungen zusammen. Wenn Sie Fragen haben,

Mehr

Family: Zusatzbedingungen (ZB)

Family: Zusatzbedingungen (ZB) ZUSATZVERSICHERUNG FÜR AMBULANTE BEHANDLUNGEN Family: Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2004 Fassung 2018 Sanitas Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen Family: Zusatzbedingungen (ZB) 2 / 6

Mehr

Das «Swiss Package»: erstklassiger Versicherungsschutz in Schweizer Qualität. Unser Angebot für Grenzgänger

Das «Swiss Package»: erstklassiger Versicherungsschutz in Schweizer Qualität. Unser Angebot für Grenzgänger Das «Swiss Package»: erstklassiger Versicherungsschutz in Schweizer Qualität Unser Angebot für Grenzgänger Herzlich willkommen bei der führenden Krankenversicherung der Schweiz. Sicherheit Die Helsana-Gruppe

Mehr

Zusatzversicherung Besondere Bedingungen (BB) plus und premium

Zusatzversicherung Besondere Bedingungen (BB) plus und premium Sympany Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel Tel. +41 800 955 955 Zusatzversicherung Besondere Bedingungen (BB) und Ausgabe 2018 1/6 Inhaltsverzeichnis und 1 Grundlagen der Versicherung Seite 3 1.1 Zweck 1.2

Mehr

EGK-Voyage Ihr umfassender Versicherungsschutz für Ferien und Reisen

EGK-Voyage Ihr umfassender Versicherungsschutz für Ferien und Reisen EGK-Voyage Ihr umfassender Versicherungsschutz für Ferien und Reisen +41 44 283 33 93 www.egk.ch EGK-Voyage: Heilungskosten Unsere Leistungen Ungedeckte Heilungskosten im Ausland zusätzlich zur Grund-

Mehr

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Pflegezusatzversicherung PRIMA gemäss VVG. Ausgabe 01. 10

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Pflegezusatzversicherung PRIMA gemäss VVG. Ausgabe 01. 10 Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Pflegezusatzversicherung PRIMA gemäss VVG Ausgabe 01. 10 Zusätzliche Versicherungsbedingungen Inhaltsverzeichnis :: I. Allgemeines 3 Art. 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Krankenzusatzversicherung (VVG)

Krankenzusatzversicherung (VVG) ZB (Zusatzbedingungen) Visana Versicherungen AG Gültig ab 2014 Krankenzusatzversicherung (VVG) Ambulant Inhalt Seite 3 3 4 6 Heilungskosten-Zusatzversicherung Ambulant 1. Allgemeines 2. Leistungskatalog

Mehr

Versicherungen und Leistungen der CONCORDIA

Versicherungen und Leistungen der CONCORDIA Obligatorische Krankenpflege versicherung nach KVG Bitte aufklappen Zusatzversicherungen nach VVG Bitte blättern Versicherungen und Leistungen der CONCORDIA DIVERSA premium DIVERSA plus Spitalübernachtung

Mehr

Zusatzversicherung Besondere Bedingungen (BB) tourist

Zusatzversicherung Besondere Bedingungen (BB) tourist Sympany Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel Tel. +41 800 955 955 Zusatzversicherung Besondere Bedingungen (BB) Ausgabe 2018 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der Versicherung Seite 3 1.1 Gegenstand der Versicherung

Mehr

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Reise- und Ferienversicherung VACANZA gemäss VVG

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Reise- und Ferienversicherung VACANZA gemäss VVG AUSGABE 2017 Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Reise- und Ferienversicherung VACANZA gemäss VVG WEIL GESUNDHEIT ALLES IST Inhaltsverzeichnis Seite Reise- und Ferienversicherung VACANZA

Mehr

Spitalversicherungen Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen. Zusatzbedingungen (ZB) Produktlinie Wincare. Ausgabe Januar 2017 (Fassung 2017)

Spitalversicherungen Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen. Zusatzbedingungen (ZB) Produktlinie Wincare. Ausgabe Januar 2017 (Fassung 2017) Produktlinie Wincare Spitalversicherungen Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2017 (Fassung 2017) Versicherungsträger: Sanitas Privatversicherungen AG

Mehr

Zusatzversicherung Besondere Bedingungen (BB) allgemeiner zusatz und privat zusatz

Zusatzversicherung Besondere Bedingungen (BB) allgemeiner zusatz und privat zusatz Sympany Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel Tel. +41 800 955 955 Zusatzversicherung Besondere Bedingungen (BB) allgemeiner zusatz und privat zusatz Ausgabe 2018 1/6 Inhaltsverzeichnis allgemeiner zusatz und

Mehr

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2013)

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2013) s-care BASIC Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der allgemeinen Abteilung in allen Vertragsspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private

Mehr

Hospital Standard Zusatzversicherung für die allgemeine Abteilung in allen Vertragsspitälern der Schweiz

Hospital Standard Zusatzversicherung für die allgemeine Abteilung in allen Vertragsspitälern der Schweiz Hospital Standard Zusatzversicherung für die allgemeine Abteilung in allen Vertragsspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2004 (Version 2013) 2 Zweck und Grundlagen Aus «Hospital Standard»

Mehr

Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung ZB (Zusatzbedingungen) Visana Versicherungen AG Gültig ab 2014 Krankenzusatzversicherung Visana Managed Care (VVG) Ambulant Inhalt Seite 3 3 4 6 Heilungskosten-Zusatzversicherung Managed Care Ambulant

Mehr

Versicherungen und Leistungen der CONCORDIA

Versicherungen und Leistungen der CONCORDIA Obligatorische Krankenpflege versicherung Bitte aufklappen Zusatzversicherungen Bitte blättern Versicherungen und Leistungen der CONCORDIA DIVERSA premium In Ergänzung zur OKP PLUS DIVERSA plus Leistungen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbestimmungen FAMILY Versicherungsträger: ÖKK Versicherungen AG, Landquart, Gültig ab

Allgemeine Versicherungsbestimmungen FAMILY Versicherungsträger: ÖKK Versicherungen AG, Landquart, Gültig ab Allgemeine Versicherungsbestimmungen FAMILY Versicherungsträger: ÖKK Versicherungen AG, Landquart, Gültig ab 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Versicherungsgrundlagen 1.1 Versicherungsträger 1.2 Gemeinsame

Mehr

Acrobat. Die Unfallversicherung für 0- bis 18-Jährige

Acrobat. Die Unfallversicherung für 0- bis 18-Jährige Acrobat Die Unfallversicherung für 0- bis 18-Jährige Im Kindergarten, auf dem Pausenplatz oder im Klassenzimmer, bei Freunden, auf Reisen oder beim Sport: Acrobat steht Ihrem Kind beim kleinsten Fehltritt

Mehr

ÖKK Reiseversicherungen Ferien unbeschwert geniessen

ÖKK Reiseversicherungen Ferien unbeschwert geniessen ÖKK Reiseversicherungen Ferien unbeschwert geniessen ÖKK NOTRUF: +41 41 210 44 88 Bei medizinischen Notfällen im Ausland hilft Ihnen die ÖKK Notrufzentrale (24-h-Service weltweit). Unbeschwert in die Ferien

Mehr

Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung ZB (Zusatzbedingungen) Visana Versicherungen AG Gültig ab 7.2017 Krankenzusatzversicherung Visana Managed Care (VVG) Spital Inhalt Seite 3 4 4 5 5 7 7 7 7 8 8 8 89 Heilungskosten-Zusatzversicherung Managed

Mehr

Allgemeiner Zusatz und Privat-Zusatz

Allgemeiner Zusatz und Privat-Zusatz Allgemeiner Zusatz und Privat-Zusatz Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01.01.2012 Träger: ÖKK Versicherungen AG Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Versicherung 1.1. Zweck 1.2. Versicherte

Mehr

Allgemeine Versicherungsbestimmungen FAMILY FLEX Versicherungsträger: ÖKK Versicherungen AG, Landquart, Gültig ab

Allgemeine Versicherungsbestimmungen FAMILY FLEX Versicherungsträger: ÖKK Versicherungen AG, Landquart, Gültig ab Allgemeine Versicherungsbestimmungen FAMILY FLEX Versicherungsträger: ÖKK Versicherungen AG, Landquart, Gültig ab 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Versicherungsgrundlagen 1.1 Versicherungsträger 1.2 Gemeinsame

Mehr

BASIC. Zusatzbedingungen (ZB)

BASIC. Zusatzbedingungen (ZB) BASIC Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der allgemeinen Abteilung in allen Vertragsspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2005 Zweck und Grundlagen

Mehr

h-care PRIVATE Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der privaten Abteilung 1-Bett-Zimmer

h-care PRIVATE Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der privaten Abteilung 1-Bett-Zimmer h-care PRIVATE Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der privaten Abteilung 1-Bett-Zimmer Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung

Mehr

Family Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen. Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2004

Family Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen. Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2004 Family Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2004 2 Zweck und Grundlagen Aus Family werden die Kosten von ambulanten Behandlungen gemäss den nachfolgenden

Mehr

Krankenzusatzversicherung (VVG)

Krankenzusatzversicherung (VVG) ZB (Zusatzbedingungen) Visana Versicherungen AG Gültig ab 2014 Krankenzusatzversicherung (VVG) Spital Inhalt Seite 3 4 4 5 5 6 6 6 7 7 7 8 8 9 9 10 10 10 10 11 11 Heilungskosten-Zusatzversicherung Spital

Mehr

Wincare. Leistungsstarke Zusatzversicherungen

Wincare. Leistungsstarke Zusatzversicherungen Leistungsstarke Zusatzversicherungen Wincare Die Produktlinie Wincare bietet Ihnen leistungsstarke Zusatzversicherungen an. So zum Beispiel Diversa Komfort und Natura Komfort: Versicherungen für ambulante

Mehr

Krankenzusatzversicherung Basic (VVG)

Krankenzusatzversicherung Basic (VVG) ZB (Zusatzbedingungen) Visana Versicherungen AG Gültig ab 7.2017 Krankenzusatzversicherung Basic (VVG) Basic Ambulant Basic Komplementär Basic Spital Inhalt Seite 3 3 3 5 I Leistungskomponente Basic Ambulant

Mehr

Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen. die rechtliche Situation in der Schweiz

Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen. die rechtliche Situation in der Schweiz Kostenübernahme von grenzüberschreitenden Behandlungen die rechtliche Situation in der Schweiz Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 6. Oktober 2016 Inhalt 1. Grundsatz: Territorialitätsprinzip

Mehr

Krankenzusatzversicherung InVita

Krankenzusatzversicherung InVita Krankenkasse Steffisburg Unterdorfstrasse 37 Postfach 138 3612 Steffisburg Telefon 033 439 40 20 Telefax 033 439 40 29 E-Mail info@kkst.ch Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe 01.01.2014 Krankenzusatzversicherung

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den G KombiMed Tarif HMR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil

Mehr

3. Teil: Intersystemische Koordination Grundlagen Heilbehandlung Andere Sachleistungen

3. Teil: Intersystemische Koordination Grundlagen Heilbehandlung Andere Sachleistungen 3. Teil: Intersystemische Koordination Grundlagen Heilbehandlung Andere Sachleistungen 1 I. Begriff und Regelung der intersystemischen Koordination Ein intersystemischer Koordinationsfall ist dann anzunehmen,

Mehr

Diversa Komfort Zusatzversicherung für Schulmedizin und ergänzende Leistungen. Zusatzbedingungen (ZB) Produktlinie Wincare

Diversa Komfort Zusatzversicherung für Schulmedizin und ergänzende Leistungen. Zusatzbedingungen (ZB) Produktlinie Wincare Produktlinie Wincare Diversa Komfort Zusatzversicherung für Schulmedizin und ergänzende Leistungen Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2017 (Fassung 2017) Versicherungsträger: Sanitas Privatversicherungen

Mehr

PRIVATE INTERNATIONAL

PRIVATE INTERNATIONAL PRIVATE INTERNATIONAL Versicherung für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Juli 2007 Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Versicherte

Mehr

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2013)

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2013) h-care ROYAL Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der privaten Abteilung 1-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern weltweit Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private

Mehr

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2015)

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2015) p-care ROYAL by Hirslanden Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der privaten Abteilung 1-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern weltweit Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas

Mehr

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Spitalversicherung CLINICA gemäss VVG. Ausgabe 01. 10

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) für die Spitalversicherung CLINICA gemäss VVG. Ausgabe 01. 10 (ZVB) für die Spitalversicherung CLINICA gemäss VVG Ausgabe 01. 10 Inhaltsverzeichnis :: I. Allgemeines 3 Art. 1 Rechtsgrundlagen 3 Art. 2 Zweck 3 Art. 3 Versicherungsangebot 3 Art. 4 Vorgeburtlicher Versicherungsabschluss

Mehr

Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten.

Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Sie müssen demnächst ins Spital? Was Sie vorher wissen sollten. Das Wichtigste auf einen Blick So ist Ihr Spitalaufenthalt gedeckt Sie müssen stationär ins Spital? Durch die neue Spitalfinanzierung hat

Mehr

über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKVF)

über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKVF) 84.. Verordnung vom 6. September 00 über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKVF) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 6.

Mehr

Ospita Plus Zusatzversicherung. Bestimmungen über die Zusatzversicherung Ospita Plus Ausgabe: 0609

Ospita Plus Zusatzversicherung. Bestimmungen über die Zusatzversicherung Ospita Plus Ausgabe: 0609 Ospita Plus Zusatzversicherung Bestimmungen über die Zusatzversicherung Ospita Plus Ausgabe: 0609 Inhaltsübersicht 1. Umfang der Versicherung 1.1 Zweck 1.2 Versicherte Person 1.3 Versicherungsmöglichkeiten

Mehr

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB)

Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung für spezielle Leistungen SAN-00019-de-0209-03 Inhaltsverzeichnis Allgemeines 1 Zweck Leistungen 2 Medikamente 3 Leistungen

Mehr

Krankenzusatzversicherung Basic Flex (VVG)

Krankenzusatzversicherung Basic Flex (VVG) ZB (Zusatzbedingungen) Visana Versicherungen AG Gültig ab 7.2017 Krankenzusatzversicherung Basic Flex (VVG) Basic Ambulant Basic Komplementär Basic Spital Flex Inhalt Seite 3 3 3 5 I Leistungskomponente

Mehr

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2013)

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2013) p-care COMFORT Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der halbprivaten Abteilung 2-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate

Mehr

Zahnpflege-Versicherung KTI. Spitex, Kur- und Heimversicherung

Zahnpflege-Versicherung KTI. Spitex, Kur- und Heimversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Heilungskostenversicherung bei Unfall (VVG) rhenuprivat Unfall Ausgabe 01.15 Risikoträger: ÖKK Versicherungen AG Inhaltsverzeichnis I Grundlagen der Versicherung

Mehr

Swiss Package für deutsche Grenzgänger. Sich zu Hause fühlen. Mit Versicherungsschutz in Schweizer Qualität.

Swiss Package für deutsche Grenzgänger. Sich zu Hause fühlen. Mit Versicherungsschutz in Schweizer Qualität. Swiss Package für deutsche Grenzgänger Sich zu Hause fühlen. Mit Versicherungsschutz in Schweizer Qualität. Herzlich willkommen bei der führenden Krankenversicherung der Schweiz Wir sind für Sie da. Persönlich,

Mehr

Hospital Standard Liberty Zusatzversicherung für die allgemeine Abteilung in allen Vertragsspitälern der Schweiz

Hospital Standard Liberty Zusatzversicherung für die allgemeine Abteilung in allen Vertragsspitälern der Schweiz Hospital Standard Liberty Zusatzversicherung für die allgemeine Abteilung in allen Vertragsspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2004 (Fassung 2013) 2 Zweck und Grundlagen Aus Hospital

Mehr

Hospital Comfort Liberty Zusatzversicherung für die private Abteilung 2-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern der Schweiz

Hospital Comfort Liberty Zusatzversicherung für die private Abteilung 2-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern der Schweiz Hospital Comfort Liberty Zusatzversicherung für die private Abteilung 2-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2004 (Fassung 2013) 2 Zweck und Grundlagen Aus

Mehr

ROYAL. Zusatzbedingungen (ZB)

ROYAL. Zusatzbedingungen (ZB) ROYAL Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der privaten Abteilung 1er-Zimmer in allen Akutspitälern weltweit Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2005 Zweck und Grundlagen

Mehr

Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung. Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier:

Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung. Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier: Produktinformationsblatt zur Reiserücktritts-Versicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) Schiff Plus mit Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen

Mehr

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2013)

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2013) s-care PRIVATE Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der privaten Abteilung 1-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate

Mehr

Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung ZB (Zusatzbedingungen) Visana Versicherungen AG Gültig ab 2014 Krankenzusatzversicherung Visana Managed Care (VVG) Spital Inhalt Seite 3 5 5 5 6 7 7 7 7 8 8 8 89 Heilungskosten-Zusatzversicherung Managed

Mehr

VACANZA. Die ergänzende Reiseversicherung für weltweiten Schutz. Jetzt online abschliessen: swica.ch/ reiseversicherung WEIL GESUNDHEIT ALLES IST

VACANZA. Die ergänzende Reiseversicherung für weltweiten Schutz. Jetzt online abschliessen: swica.ch/ reiseversicherung WEIL GESUNDHEIT ALLES IST VACANZA Die ergänzende Reiseversicherung für weltweiten Schutz. Jetzt online abschliessen: swica.ch/ reiseversicherung WEIL GESUNDHEIT ALLES IST Sinnvoll und sicher. Die Reiseversicherung von SWICA. Das

Mehr

VACANZA. Die ergänzende Reiseversicherung für weltweiten Schutz. Jetzt online abschliessen: swica.ch/reiseversicherung WEIL GESUNDHEIT ALLES IST

VACANZA. Die ergänzende Reiseversicherung für weltweiten Schutz. Jetzt online abschliessen: swica.ch/reiseversicherung WEIL GESUNDHEIT ALLES IST VACANZA Die ergänzende Reiseversicherung für weltweiten Schutz. Jetzt online abschliessen: swica.ch/reiseversicherung WEIL GESUNDHEIT ALLES IST Sinnvoll und sicher. Die Reiseversicherung von SWICA. Das

Mehr

ALLGEMEINER ZUSATZ und PRIVAT-ZUSATZ

ALLGEMEINER ZUSATZ und PRIVAT-ZUSATZ ALLGEMEINER ZUSATZ und PRIVAT-ZUSATZ 1. GRUNDLAGEN DER VERSICHERUNG 1.1. Zweck 1.2. Versicherte Personen 1.3. Leistungsvoraussetzung 1.4. Leistungen im Ausland 2. ÄRZTLICHE BEHANDLUNG 2.1. Behandlung ausserhalb

Mehr

Weltweit sicher unterwegs. TOURING ODER VOYAGE Die Krankenversicherungen für Auslandsreisen. Rund um die Uhr 24/7 T +352/25 3636-333 TOURING/VOYAGE_D

Weltweit sicher unterwegs. TOURING ODER VOYAGE Die Krankenversicherungen für Auslandsreisen. Rund um die Uhr 24/7 T +352/25 3636-333 TOURING/VOYAGE_D TOURING/VOYAGE_D Rund um die Uhr 24/7 T +352/25 3636-333 Weltweit sicher unterwegs TOURING ODER VOYAGE Die Krankenversicherungen für Auslandsreisen membre du Groupe Reisen Sie relaxt! Gesund bleiben gerade

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in

Mehr

Annullierungskostenversicherung Air Communication Sàrl

Annullierungskostenversicherung Air Communication Sàrl Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Annullierungskostenversicherung Air Communication Sàrl Version 03.2017 Inhaltsverzeichnis Umfang der Versicherung 4 A1 Versicherte 4 A2 Gültigkeit und Dauer des Versicherungsschutzes

Mehr

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte Tarif Plan1 VERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen GKV versichert sind oder in Deutschland einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. V ERSICHERUNGSLEISTUNGEN 1

Mehr

HOPITAL I, I plus, II, III

HOPITAL I, I plus, II, III Zusatzbedingungen HOPITAL I, I plus, II, III Ergänzungsversicherung Ausgabe 2009 (gültig ab 1. Januar 2007) Die in den vorliegenden Zusatzbedingungen enthaltenen personen- und funktionsbezogenen Bezeichnungen

Mehr

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g.

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g. Tarif ECONOMY-U Garantierte Beitragsrückerstattung 2/12 der gezahlten Beiträge werden im Folgejahr ausgezahlt, sofern für das Geschäftsjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Der gesetzliche Beitragszuschlag

Mehr

Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung. Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier:

Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung. Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier: Produktinformationsblatt zur Reiserücktritts-Versicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) Auto, Bus & Bahn mit Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt

Mehr

Sana / Sana Plus Erweiterte Behandlungskosten

Sana / Sana Plus Erweiterte Behandlungskosten Sana / Sana Plus Erweiterte Behandlungskosten Bestimmungen über die Zusatzversicherung Sana / Sana Plus Ausgabe 0609 Inhaltsübersicht 1. Umfang der Versicherung 1.1 Zweck 1.2 Versicherte Person 1.3 Übertritt

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Änderung vom 30. September 2016 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach

Mehr

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2013)

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2013) s-care ROYAL Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der privaten Abteilung 1-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern weltweit Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private

Mehr

Sie haben die Wahl. Leistungsübersicht. die rheintaler krankenkasse

Sie haben die Wahl. Leistungsübersicht. die rheintaler krankenkasse Sie haben die Wahl. Leistungsübersicht die rheintaler krankenkasse Leistungsübersicht Grundversicherung rhenuplus rhenudenta KRANKENPFLEGE, HAUSARZTMODELL, SANMED24 SILBER GOLD PLATIN SILBER GOLD PLATIN

Mehr

Hospital Private Liberty Zusatzversicherung für die private Abteilung 1-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern weltweit

Hospital Private Liberty Zusatzversicherung für die private Abteilung 1-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern weltweit Hospital Private Liberty Zusatzversicherung für die private Abteilung 1-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern weltweit Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2004 (Fassung 2013) 2 Zweck und Grundlagen Aus

Mehr

Meine Versicherung für Hunde und Katzen

Meine Versicherung für Hunde und Katzen Meine Versicherung für Hunde und Katzen Deckung bei Krankheit und Unfall Behandlungskosten Chronische Krankheiten Impfungen Alternativtherapien Kastration oder Sterilisation Zahnsteinentfernung Notfalltransport

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Transporte und Rettungen

Transporte und Rettungen Rettungsforum 2010 Transporte und Rettungen im KVG- und UVG-Bereich 1 Referent Dr. iur. Vincent Augustin Rechtsanwalt Geschäftsführer santésuisse, Chur 2 Übersicht 1. Transport- und Rettungsunternehmen

Mehr

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2015)

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2015) p-care COMFORT Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der halbprivaten Abteilung 2-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate

Mehr

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2015)

Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2005 (Fassung 2015) p-care PRIVATE Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen der privaten Abteilung 1-Bett-Zimmer in allen Akutspitälern der Schweiz Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate

Mehr

Versicherungsleistungen rund um die Schwangerschaft. Für Ihr Wohl als werdende Mutter engagiert.

Versicherungsleistungen rund um die Schwangerschaft. Für Ihr Wohl als werdende Mutter engagiert. Versicherungsleistungen rund um die Schwangerschaft Für Ihr Wohl als werdende Mutter engagiert. Informiert sein sicher sein. Für die meisten der aufgeführten Leistungen sind Sie von Franchise und Selbstbehalt

Mehr

Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2009 (Fassung 2013) Versicherungsträger: Sanitas Privatversicherungen AG

Zusatzbedingungen (ZB) Ausgabe Januar 2009 (Fassung 2013) Versicherungsträger: Sanitas Privatversicherungen AG HirslandenCare Zusatzversicherung gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) für die private 1-Bett-Abteilung in Kliniken der Privatklinikgruppe Hirslanden und deren Partnerkliniken Zusatzbedingungen

Mehr

OMNIA. Krankenpflege- und Spitalzusatzversicherung. Die Versicherung, die heute schon an morgen denkt.

OMNIA. Krankenpflege- und Spitalzusatzversicherung. Die Versicherung, die heute schon an morgen denkt. OMNIA Krankenpflege- und Spitalzusatzversicherung Die Versicherung, die heute schon an morgen denkt. Krankenpflege- und Spitalzusatzversicherung OMNIA Jede Lebenssituation kann Ihren Anspruch an den Versicherungsschutz

Mehr

Versicherungsleistungen rund um die Schwangerschaft. Für Ihr Wohl als werdende Mutter engagiert.

Versicherungsleistungen rund um die Schwangerschaft. Für Ihr Wohl als werdende Mutter engagiert. Versicherungsleistungen rund um die Schwangerschaft Für Ihr Wohl als werdende Mutter engagiert. Informiert sein sicher sein. Für die meisten der aufgeführten Leistungen sind Sie von Franchise und Selbstbehalt

Mehr

«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX

«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX 1 Ein passendes Grundpaket auswählen. «Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK FLEX Die umfassende Krankenversicherung mit flexibler

Mehr

Versicherungsleistungen rund um die Schwangerschaft. Für Ihr Wohl als werdende Mutter engagiert.

Versicherungsleistungen rund um die Schwangerschaft. Für Ihr Wohl als werdende Mutter engagiert. Versicherungsleistungen rund um die Schwangerschaft Für Ihr Wohl als werdende Mutter engagiert. Informiert sein sicher sein. Für die meisten der aufgeführten Leistungen sind Sie von Franchise und Selbstbehalt

Mehr

Vergütung der Reisekosten in der IV

Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Stand am 1. Januar 2008 Vergütung der Reisekosten in der IV Allgemeines 1 Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen

Mehr

TOURIST. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01.01.2010 Träger: ÖKK Versicherungen AG

TOURIST. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01.01.2010 Träger: ÖKK Versicherungen AG TOURIST Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01.01.2010 Träger: ÖKK Versicherungen AG Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 1.1. Gegenstand der Versicherung 1.2. Gemeinsame Bestimmungen 2. Abschluss,

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Ablauf der Referendumsfrist: 19. Januar 2017 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Änderung vom 30. September 2016 Die Bundesversammlung

Mehr