HENSCHEL Antriebstechnik GmbH Kalibrierlabor PREISLISTE Mess- und Kalibrierdienstleistungen

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1 HENSCHEL Antriebstechnik GmbH Kalibrierlabor PREISLISTE 2013 Mess- und Kalibrierdienstleistungen Akkreditiertes Kalibrierlabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Henschel Antriebstechnik GmbH Henschelplatz 1, D Kassel Postfach , D Kassel Telefon: Telefax: Internet:

2 Unser Angebot Wir bieten Ihnen messtechnische Dienstleistungen, auf 3D-Koordinaten Messmaschinen, ZEISS UPMC 850, mit integrierten Drehtisch Leitz Reference 900, Messvolumen 2200x1200x900 mm ZEISS Accura 20/42/15, Messvolumen 2000x4200x1500 mm und folgenden, weiteren Mess- und Kalibriereinrichtungen, MAHR Optimar100, Messuhren, -Feinzeiger, -Fühlhebelmessgeräte- Kalibrierstand, DAkkS akkreditiert Stahlwille, Drehmomentschlüsselkalibriereinrichtung bis 3000 N m DAkkS akkreditiert bis 3000 N m ZEISS Abbé, Horizontal Längenmesser 500 ZEISS WMM, großes Messmikroskop, 2 Achsen digital TEL 1000, Horizontal Längenmesser 1000 mm RANK Taylor Hobson 300, Rundheitsmessgerät MAHR / Perthen, Rauheitsmessgerät mit qualifiziertem Personal an

3 1. Anzeigende Messgeräte 1.1 Messschieber Maße in mm Preis pro Stück in bis ,00 > ,00 > ,00 > ,00 > , Tiefenmessschieber Maße in mm Preis pro Stück in bis ,00 > ,00 > ,00 > ,00 > , Höhenmessschieber Maße in mm Preis pro Stück in bis ,00 > ,00 > ,00 > , Außen- und Innenschnelltaster Messspanne in mm Preis pro Stück in Alle Messbereiche 17,00-3 -

4 1.5 Innen-Feinmessgerät (Subito etc.) Separate Berechnung der Messuhr bis 18 31,00 > ,00 > ,00 > , Drehmomentschlüssel Prüfung nach DIN ISO 6789 Max. Prüfbereich in N m Preis pro Stück in bis ,00 > ,00 > ,00 > , Schichtdickenmessgerät Prüfung nach Herstellerangaben Prüfbereich Preis je Sonde in Alle Messbereiche 112, Folie für Schichtdickenmessgerät Prüfung nach Herstellerangaben Prüfbereich Preis pro Stück in Alle Messbereiche 17, Richtwaagen / Wasserwaagen Prüfung nach DIN 877 / DIN 2276 Max. Prüfbereich in mm/m Preis pro Stück in 0,01 0,02 44,50 0,02 0,05 37,00 > 0,05 30,00-4 -

5 1.10 Rahmenrichtwaagen Prüfung nach DIN 877 / DIN 2276 Max. Prüfbereich in mm/m Preis pro Stück in 0,01 0,02 47,00 0,02 0,05 41,50 > 0,05 34, Innenmessschraube (Sonderausführung), Spindelweg bis 25 mm Maße in mm Preis pro Stück in bis 50 19,50 > ,50 > ,00 > , Universalwinkelmesser (analog, digital) Anzeige Preis pro Stück in ,00 Zusatzlineal 6, Gradmesser Anzeige Preis pro Stück in 90 7, Fühlhebelmessgerät Genauigkeit DIN 2270 Bis 0,01 mm 13,00 Bis 0,002 mm 16,00-5 -

6 1. 15 Dickenmessgerät Messuhr wird separat berechnet Messspanne in mm Preis pro Stück in Bis 50 mm 13,50 Mit integrierter Anzeige 23, Bügelmessschrauben (analog oder digital) Messspanne in mm Preis pro Stück in bis 25 14,00 > ,00 > ,00 > ,00 > ,00 > ,00 > ,00 > , Feinzeiger Bügelmessschrauben (mit integriertem Feinzeiger) Messspanne in mm Preis pro Stück in bis 25 17,50 > ,00 > , Bügelmessschrauben (mit auswechselbarer Messuhr oder Feinzeiger) Messuhr oder Feinzeiger wird separat berechnet Messspanne in mm Preis pro Stück in bis 25 15,00 > ,50 > ,50-6 -

7 1.19 Einstellmaße für Bügelmessschrauben bis 100 9,50 > ,00 > ,00 > , Einsätze für Gewindemessschrauben Prüfung von Kimme und Kegel Winkel Preis pro Stück in 55 oder 60 11,50 Nur Attributprüfung 55 oder 60 2, Einstellmaße für Gewindeschrauben Prüfung des Spitzenabstandes und Winkel von Kimme- und Kegeleinsätzen bis ,00 > ,50 > ,50 > , Einbaumessschrauben (Spindelweg bis 25 mm) 50 17,50-7 -

8 1.23 Tiefenmessschraube (Spindelweg bis 25 mm) bis 25 16,50 bis ,00 bis , Verlängerungen für Tiefenmessschrauben ; entsprechend der DIN 863, Teil 2 bis 100 5,50 > ,50 > ,00 > , Höhenmessschrauben bis ,00 > ,50 > , Feinzeiger ; Genauigkeit DIN 879 Messbereich in μm Preis pro Stück in Alle Messbereiche 13, Messuhr 0,01 analog Messspanne in mm Preis pro Stück in bis 5 10,00 > ,00 > ,00 > ,00-8 -

9 1.28 Messuhr 0,001 analog Messspanne in mm Preis pro Stück in 1 11, , , Messuhr großer Messbereich, analog Prüfung nach Herstellerangaben oder nach VDI/VDE/DGQ Richtlinie 2618 Messspanne in mm Preis pro Stück in bis 30 17,50 > ,00 > , Messuhr großer Messbereich, digital Prüfung nach Herstellerangaben oder nach VDI/VDE/DGQ Richtlinie 2618 Messspanne in mm Preis pro Stück in bis 10 15,00 > ,00 > ,00 > , Messbrücke Prüfung nach Herstellerangaben oder nach VDI/VDE/DGQ Richtlinie 2618 Brückenlänge in mm Preis pro Stück in universell 9, Innenmessschraube mit 2-Punkt-Berührung bis ,00 > ,00 > ,00 > ,00 > ,00-9 -

10 1.32 Innenmessschraube mit 3-Punkt-Berührung, Spindelweg bis 25 mm Prüfung nur mit zugehörigem Einstellring bis 20 17,00 > ,00 > ,00 > ,00 > ,00 > ,00 > , Verlängerung für Innenmessschrauben Prüfung nach DIN 863 Teil 4, Toleranzfeld js 2 bis 100 8,00 > ,00 > ,00 > , Maßbänder (Stahlmaße, Rollbandmaße,.) Prüfung gemäß DIN 6403 und in Anlehnung an EWG-Richtlinie 73/362/EWG Klasse I / II / III bis 200 2,00 > ,00 > ,50 > ,00 > ,50 > ,00 > ,50 > ,50 > , Arbeitsmaßstäbe (Form A und B) Prüfung gemäß DIN 866 bis ,00 > ,00 > ,00 > ,

11 1.36 Lineale DIN 874 bis ,00 > ,00 > ,00 > , Haarlineal DIN 876 bis 200 9,00 > ,00 > ,

12 2. Lehren und Maßverkörperung 2.1 Parallelendmaße Genauigkeit:: 0,I,II Werkstoff: Stahl, Hartmetall, Keramik bis 100 5,00 > ,50 > ,50 > ,00 > ,00 > ,50 > ,50 > ,00 > ,00 > ,50 Parallelendmaßsätze Teile Preis pro Stück in , , , ,50 Weitere Parallelendmaßsätze werden entsprechend der Anzahl der Endmaße berechnet

13 2.2 Flach-, Anschlag- und Haarwinkel (DIN 875) bis ,00 > ,00 > ,00 > , Gewinde-, Gut- oder Ausschusslehrdorn, einseitig, metrisch, eingängig bis 5 8,50 > ,50 > ,50 > ,50 > , Gewinde-, Gut- oder Ausschusslehrdorn, einseitig, eingängig Withworth Gewinde 55 Amerikanisches Standardgewinde (UN, UNC, UNF, UNFE) PG Gewinde 80 Nennmaß in Zoll Preis pro Stück in < ½ 10,00 < 2 11,50 < 3 15, Gewinde - Grenzlehrdorn, doppelseitig, metrisch, eingängig bis 5 17,00 > ,00 > ,00 > ,00 > ,

14 2.6 Gewinde - Grenzlehrdorn, doppelseitig, eingängig Withworth Gewinde 55 Amerikanisches Standardgewinde (UN, UNC, UNF, UNFE) PG Gewinde 80 Nennmaß in Inch Preis pro Stück in < ½ 12,50 < 2 15,50 < 3 17, Gewindelehrdorne kegelig > ,50 > ,50 > , Gewinde Lehrring (Gut- oder Ausschussseite), metrisch, eingängig bis 4 - Anfrage - > ,50 > ,00 > ,00 > , Gewinde Lehrring (Gut- oder Ausschussseite), eingängig Withworth Gewinde 55 Amerikanisches Standardgewinde (UN, UNC, UNF, UNFE) PG Gewinde 80 Nennmaß in Inch Preis pro Stück in < ½ 11,50 < 2 14,00 < 3 16,

15 2.10 Gewinde Lehrringe kegelig > ,50 > ,00 > , Gewindegrenzrollenrachenlehren Prüfung nach Herstellerangaben Prüfung nur in Verbindung mit den entsprechenden Einstelldornen Messbereich in mm Preis pro Stück in e ,00 > ,00 > ,50 > , Gewindesteigungslehren Prüfung nach Herstellerangaben Blattzahl Preis pro Stück in je Blatt 2, Gewindemessdrähte Anzahl Preis pro Stück in pro Satz von 3 Stück 18, Grenzlehrdorne (Gut und Ausschussseite) DIN 2245 bis 20 11,00 > ,00 > ,00 > ,

16 2.15 Gut- oder Ausschusslehrdorn (einseitig) bis 20 5,50 > ,50 > ,00 > , Einstellringe bis 10 22,00 > ,00 > ,00 > ,00 > , Kegellehrdorne oder Kegellehrringe ,00 > ,00 > ,00 > ,00 > , Fühlerlehren Prüfung nach Kalibrieranweisung, Toleranz nach DIN 2275 Blattzahl Preis pro Stück in je Blatt 1, Radienlehren Prüfung nach Herstellerangaben nur pufferfähige Ausführung Blattzahl in mm Preis pro Stück in je Blatt 1,

17 2.20 Grenzrachenlehren (Gut- und Ausschussseite) bis 10 13,00 > ,00 > ,00 > , Grenzrachenlehren (verstellbar) bis 10 15,00 > ,00 > ,00 > , Prüfstifte Genauigkeit DIN 2269, Toleranzklasse 1 und 2 0,1 20 3,

18 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kalibrierleistungen der Henschel Antriebstechnik GmbH, Henschelplatz 1, Kassel nachstehend HAT genannt 1. Gegenstand 1.1 Gegenstand dieser Vereinbarung sind mit der Rückführbaren Kalibrierung von Prüfmitteln (Längenprüfmittel, physikalische Prüfmittel) zusammenhängende Leistungen, wie die Überprüfung von Prüfmitteln auf Einhaltung der zulässigen Toleranzen bzw. Spezifikationen, insbesondere: Erstkalibrierung neuer Prüfmittel Die Erstkalibrierung umfasst bei Gutbefund die Anlage der Stammdaten im EDV-System und Freigabe des Prüfmittels zur Benutzung. Erweist sich das Prüfmittel als fehlerhaft, wird ein Prüfbericht erstellt und dem Auftraggeber zur Begründung der Mängelrüge zugeleitet Wiederholungskalibrierungen nach Ablauf der Nutzungszeiten Bei Wiederholungskalibrierungen werden die Prüfmittel zunächst aufgearbeitet. Grobe Verschmutzungen sowie leichtere Beschädigungen werden durch Nacharbeit oder Austausch von Teilen behoben, was separat verrechnet wird. Danach erfolgt die Wiederholungskalibrierung. Bei Gutbefund wird das Prüfmittel im EDV- System freigegeben und ein Kalibrieraufkleber oder eine Prüfbanderole auf dem Prüfmittel angebracht. Fehlerhafte Prüfmittel werden gekennzeichnet, im EDV-System gesperrt und dem Auftraggeber zurückgegeben oder, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, zur Reparatur an ein dafür spezialisiertes Unternehmen versandt EDV-mäßige Verwaltung aller Prüfmittel einschl. Ermittlung der abgelaufenen Prüfmittel / Nutzungszeiten Im Rahmen der EDV-mäßigen Verwaltung werden Nutzungszeiten überwacht. Prüfmittel, deren Nutzungszeit überschritten ist und der Kalibrierung nicht zugeführt wurden, werden von HAT schriftlich gemeldet. Für alle Prüfmittel gelten die spezifisch für den Auftraggeber im EDV-System festgelegten Nutzungszeiten. 1.2 Der Umfang der Tätigkeit von HAT ist bestimmt durch die Forderungen der ISO 9000 ff., dem HAT-Qualitätsmanagementhandbuch, der Verfahrensanweisung 11.1, VDI / VDE / DGQ-Vorschriften 2618, Teil 1-27 und den dazugehörenden nationalen bzw. internationalen Normen und Anweisungen. Werden die vorstehenden Normen und Anweisungen während der Dauer dieser Vereinbarung geändert oder ergänzt, gelten die Änderungen bzw. Ergänzungen ab Inkrafttreten. 1.3 Die von HAT verwendeten Kalibriernormale unterliegen einer regelmäßigen Kalibrierung und sind rückführbar auf nationale und internationale Normale. HAT wird nur solche Prüfmittel kalibrieren, für die die entsprechenden Prüfeinrichtungen jeweils vorhanden sind. Geräte, die im Labor von HAT nicht kalibriert werden können, werden nach Absprache mit dem Auftraggeber zur Bearbeitung an ein dafür spezialisiertes Unternehmen versandt. 2. Preise, Zahlungsbedingungen 2.1 Die Preise für standardisierte Kalibrierleistungen der HAT richten sich nach der Preisliste. Dort nicht explizit aufgeführte Leistungen sowie nach Absprache mit dem Auftraggeber beauftragte Fremdleistungen werden auf Basis der in der Preisliste angegebenen Stundensätze sowie des Materialaufwands zuzüglich eines Zuschlags von 30% berechnet. Die Beauftragung des Drittunternehmens erfolgt durch den Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. 2.2 Wird während der Kalibrierung die Kalibrierunfähigkeit des Prüfmittels festgestellt, so sind vom Auftraggeber die bis dahin angefallenen Aufwendungen (bzw. der Standardsatz gemäß Preisliste) zu tragen, es sei denn, die fehlende oder eingeschränkte Kalibrierbarkeit ist auf unsachgemäße Handhabung durch HAT im Rahmen des Kalibriervorgangs zurückzuführen. 2.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer

19 2.4 Sollte HAT die Preisliste für Kalibrierleistungen ändern, so wird der Auftraggeber davon wenigstens zwei Monate im Voraus informiert. Sofern innerhalb von vier Wochen kein schriftlicher Widerspruch des Auftraggebers erfolgt, erlangt die neue Preisliste zum darauf angegebenen Datum Gültigkeit, andernfalls können die Kalibrierleistungen von HAT mit einer Frist von vier Wochen nach dem geplanten Inkrafttreten der neuen Preisliste eingestellt werden. 2.5 Kalibrierleistungen der HAT werden jeweils zum Monatsende abgerechnet. Die Zahlung ist bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug ist HAT berechtigt vorbehaltlich eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 2.6 Einwände gegen die Richtigkeit der Abrechnung sind innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung zu erheben; sie berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Berechtigte Beanstandungen werden bei der jeweils folgenden Rechnung bzw. Abschlagrechnung berücksichtigt. Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. 3. Lieferfristen und Lieferung 3.1 Die Kalibrierleistungen von HAT erfolgen i.d.r. innerhalb von 5-10 Arbeitstagen nach Zugang der zu kalibrierenden Messmittel bei HAT oder gemäß gesondert vereinbarter Lieferfristen. Alle Liefer- und Leistungsfristen sind für HAT nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. HAT ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese dem Auftraggeber zumutbar sind. 3.2 Kann HAT einen verbindlich zugesagten Liefertermin aus Gründen, die HAT nicht zu vertreten hat, nicht einhalten (z. B. aufgrund von Verzögerungen in der Lieferung oder Bearbeitung durch Fremdfirmen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten etc.), wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert. Die Lieferfristen verlängern sich in diesem Falle in angemessenem Umfang. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen nicht zum Rücktritt berechtigt. In allen anderen Fällen von Überschreitungen der Lieferfrist gegenüber den von HAT schriftlich als verbindlich zugesagten Lieferterminen kann der Auftraggeber neben der Lieferung einen Verzugsschadensersatz nur verlangen, soweit der Lieferverzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von HAT zurückgeht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von HAT zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von HAT auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. HAT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen haftet HAT im Falle des Lieferverzugs in Höhe von maximal 5% des Auftragswertes. 3.3 Bei allen Lieferungen und Leistungen der HAT geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Auftraggeber mit der Übergabe, im Falle der Versendung mit der Übergabe an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Transportkosten trägt. 4. Gewährleistung 4.1 HAT gewährleistet ordnungsgemäße Kalibrierungen und Reparaturen einschließlich des Einbaus von fehlerfreien Ersatzteilen. Der Auftraggeber hat die von HAT durchgeführten Leistungen unverzüglich zu überprüfen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber HAT verjähren spätestens 12 Monate nach Lieferung bzw. Abnahme. 4.2 Werden von HAT Kalibrierleistungen oder Reparaturen fehlerhaft erbracht oder werden bei der Durchführung von Arbeiten durch das Personal von HAT Schäden an Geräten schuldhaft verursacht, wird HAT auf Anforderung des Auftraggeber die Mängel binnen angemessener Frist beseitigen. Führen auch zweimalige Nachbesserungen nicht zum Erfolg, kann der Auftraggeber den Auftrag kündigen oder Herabsetzung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen

20 4.3 Gewährleistungsansprüche sind bei Veränderungen irgendwelcher Art, bei Reparaturen oder Reparaturversuchen sowie bei unsachgemäßer Behandlung von Geräten durch den Auftraggeber oder sonstige Dritte ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Einsatz oder der Aufstellungsort der Geräte nicht den spezifischen Herstellerrichtlinien entspricht oder wenn ein Transport, Lagern bzw. Betreiben unter unsachgemäßen Bedingungen stattfindet (z.b. starke Erschütterungen, Abweichungen von der empfohlenen Raumtemperatur oder Luftfeuchtigkeit, Netzschwankungen, Verschmutzung). Maßgebend sind jeweils die Richtlinien der Hersteller. 5. Haftung und Schadensersatz 5.1 HAT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von HAT beruhen. Soweit HAT keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5.2 HAT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Falle ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 5.4 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. 6. Sonstiges 6.1 Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; Nebenabreden sind nicht getroffen. 6.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Partner werden in einem solchen Fall die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung(en) möglichst nahe kommt. 6.3 Bei Streitigkeiten die nicht freundschaftlich gelöst werden können, entscheiden die für Kassel zuständigen Gerichte. Stand: 30. Januar

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