Richtlinien und Durchführungsbestimmungen Trial-Days in Limberg 31.August und 1.September 2013

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1 Richtlinien und Durchführungsbestimmungen Trial-Days in Limberg 31.August und 1.September Teilnehmer und Teilnahmebedingungen Es gilt für alle Teilnehmer Helm- und Gurtepflicht! (für Motorsport geeignet, keine Fahrrad und Skihelme!!!, mindestens ein Beckengurt) Startberechtigt bei den Trial-Days sind alle Personen eine Nennung und den Haftungsausschluss unterschrieben haben. Beifahrer sind erlaubt, müssen jedoch mindestens 12 Jahre alt und 150 cm groß sein. Unter folgenden Voraussetzungen sind Jugendlich im Alter von Jahre startberechtigt: Nur in Begleitung eines Erwachsenen mit gültiger Fahrerlaubnis Die Nennung muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein, der auch gleichzeitig sein Beifahrer ist. Im Zweifel ist rechtzeitig bei der Organisation die Auskunft über eine Startberechtigung einzuholen. Es werden beide Tage zusammen gewertet, wobei am Samstag gemischt und am Sonntag in Klassen gestartet wird. Es ist vorgesehen in die Wertung jeweils zwei Truck-Trial Sektionen einzubauen. 2. Nenngeld und Nennungen Nennung: Samstag bis 9.30 Uhr Nenngeld: 60 Start: 10 Uhr Die Nennungsformulare müssen mit einem unterschriebenen Haftungsausschluss versehen sein. Die Teilnehmer dürfen pro Tag nur eine Nennung abgeben. Während der Veranstaltung ist eine Umnennung in eine andere Klasse nicht möglich. Eventuelle Doppelstarts sollen schon bei der Nennung bekanntgegeben werden, um dies bei der Gruppeneinteilung zu berücksichtigen. Spätestens 15 Minuten nach der Fahrerbesprechung sollten sich die Teilnehmer zum Start bei den Sektionen einfinden. Nach Beendigung der letzten Sektion sollen die Wertungsblätter sofort bei der Organisation abgegeben werden.

2 3. Startberechtigte Fahrzeuge Startberechtigt sind alle Geländefahrzeuge, bzw. Proto und ATV s bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt in 8 verschiedenen Klassen. 4. Klasseneinteilung Klasse A Klasse B Suzuki LJ80, Haflinger Suzuki SJ410/413, Samurai, Daihatsu F20, Suzuki Jimny Klasse C Klasse E Klasse F Klasse G Klasse H Klasse J Jeep MB, Jeep CJ 2 A, Jeep CJ 3 A, Jeep CJ 3 B, M 38 A 1, DKW, Toyota RAV. Mahindra kurz, Lada Niva, Feroza kurz, Vitara, VW Iltis, Rocky, Pajero Pinin, ARO kurz, Jeep CJ 5 Jeep CJ 7, Jeep Wrangler Pajero kurz, Toyota LJ 73, Puch G kurz, Patrol kurz, ARO lang, Terrano II, UAZ, Gaz 69, Defender kurz, Jeep Cherokee Range Rover, Terrano I, Puch G lang, Patrol lang, KingsCup, Toyota Hilux, Mercedes M, Defender lang, Jeep Grand Cherokee, Montery und auch größere Alle verbesserten Fahrzeuge der Klassen A-G; alle Allradlenker, egal welche Größe. alle ATV s Jeder Starter muss bei der Anmeldung eine Fahrzeugabnahme-Selbsteinstufung ausfüllen. Alle nicht namentlich genannten Fahrzeuge und Proto werden von der Organisation Klassen eingeteilt. Fahrzeuge der Klassen A, B, C, E, F, G müssen optisch und technisch den Originalfahrzeugen entsprechen. Länge, Breite, Radstand und äußere Form des Fahrzeuges darf nicht verändert werden. Stoßstangen, Planennieten, Planengestänge dürfen entfernt werden.

3 Die Karosserie in den Serienklassen muss annähernd dem Serienzustand Entsprechen. Dazu gehört auch die Bodenplatte und Teile davon! Das Entfernen von Teilen der Bodenplatte ist nicht erlaubt, außer in der Klasse H. Extrem eingebeulte Kotflügel und Seitenteile müssen wieder hegestellt werden. Karosserieteile aus Blech dürfen nicht abgeschnitten werden. Fahrzeuge in den Serienklassen mit Kunststoffkarosse in Originalabmessung (Body) sind zugelassen. Die Abtrennung Motorraum zum Fahrgastraum muss feuerfest ausgeführt sein. Motorhauben und Kotflügel (Flipfront) sind aus Kunststoff erlaubt, wenn die Originalabmessungen eingehalten werden. Klasse A Leistungsgesteigerte Suzuki SJ410 Motoren bis 1000 ccm, Saugmotoren ohne Einspritzanlage, Sperre hinten, Servolenkung, Reifen bis 16 Zoll, Haflinger bis 14Zoll, Federnaufsprengung über Seriendurchbiegung, Karosserieteile Blech/Kunststoff in Originalabmessungen, Stoßdämpferränderungen (Ser. Aufhängepunkte müssen benutzt werden), Verbreiterungsleisten dürfen entfernt werden. Federschenkelveränderungen über Serienmaß. Klasse B wie Klasse A und Motoren von Fahrzeugen bis 75 PS die in dieser Klasse eingereiht sind, ohne Aufladung, Servolenkung, Scheibenbremsen vorne, Federn aufsprengen, Karosserieteile Blech/Kunststoff in Originalabmessung, Stoßdämpferänderungen (Ser. Aufhängepunkte müssen benutzt werden), Verbreiterungsleisten dürfen entfernt werden. Federschenkelveränderung, Sperre hinten Klasse C Fremdmotoren für Jeep MB bis M 38 A 1, DKW bis Bj bis max. 90PS, Sperre Hinten. Jeep CJ 5 Motoren bis 8 Zylinder, Achsen und Getriebe Freigestellt, Sperre hinten Klasse E Wie Klasse C Klasse F Erlaubt sind Sperre hinten und vorne, keine Veränderungen der Längslenker ausgenommen Jeep Cherokee, längere Schraubenfedern Klasse A-G Windschutzscheiben dürfen umgelegt oder abgenommen werden, ebenso Anhänge- Kupplungen, Reserveräder und Halterungen, Antennen, Spiegel, seitl. Griffe (nicht Türgriffe) und Halterungen. Klasse H Die Fahrzeuge müssen gefederte Achsen und ein Lenkrad haben. Lenkung der Vorder- und Hinterachse möglich. Der Motorraum muss vom Fahrgastraum durch Eine feste Wand getrennt sein. Die Bodenplatte muss geschlossen sein. Das Fahrzeug muss mit mindestens 4 Rädern versehen sein.

4 Klasse J Alle Serienmäßigen ATV s Reifen sind freigegeben, außer Fahrzeuge mit Traktorreifen starten in der Protoklasse. Kraftstofftanks dürfen ausgebaut werden und durch einen geeigneten, fest mit dem Fahrzeug, verbundenen Metall oder Kunststoffbehälter ersetzt werden. Offene Fahrzeuge müssen mit einem ausreichend festen Überrollbügel ausgerüstet sein. Jedes Fahrzeug soll vorne und hinten geeignete Abschleppvorrichtungen (Haken, Ösen) montiert haben, um eine rasche und sichere Fahrzeugbergung durchführen zu können. 5. Kennzeichnung und Allgemeines zu den Sektionen Eine Sektion besteht aus einem Anfangstor ( A für Anfang) und einem Endtor ( E für Ende), sowie aus mindestens 3 Zwischentoren auf denen Indikatoren (Beilagscheiben) angebracht sind. Die Torbreite beträgt mindestens 2,25m. Der Start hat aus dem Stillstand zu erfolgen (vordere Stoßstange +/- 10cm). Der Linesman gibt das Zeichen wann gestartet werden darf, er achtet auf die Einhaltung der gedachten Linie, im Zweifel muss der Starter den Linesman betreffend der gedachten Linie befragen. Die einzelnen Tore dürfen NUR in Vorwärtsrichtung durchfahren werden. Eine Sektion gilt dann als bewältigt, wenn das Fahrzeug vollständig das Zieltor (E) passiert hat. Der Beifahrer muss auf dem Sitz bleiben, verlässt der Fahrer oder Beifahrer in der Sektion das Fahrzeug, gilt das als Eigenhilfe. Die Besetzung der Fahrerposition durch den Fahrer muss gegeben sein, wenn sich das Fahrzeug bewegt. Ein Fahrzeugwechsel während des Trials ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug in dieser Klasse eingeteilt und wenn es für dieses Trial bereits gemeldet ist, also für das Trial das Startgeld bereits bezahlt wurde. 6. Fehlerpunkte in den Sektionen 1 Punkt für jedes Stehenbleiben (Stillstand der Karosserie), bzw. Motor-aus bei der Vorwärtsfahrt 3 Punkte für jedes beabsichtigte retour fahren, ab ca. 30cm (max. bis zum Anfangstor). Fehlerpunkt für vorheriges Stehenbleiben ist eingeschlossen. Das Zurückfahren kann unterbrochen werden, solange kein Vorwärtsfahren versucht wird. 6 Punkte für eigene Hilfe: Anschieben des Fahrzeuges mit Muskelkraft durch die Fahrzeugbesatzung, oder für Verlassen des Fahrzeuges innerhalb einer Sektion, gilt auch für Berühren des Bodens, von Bäumen usw. mit Hand oder einem Fuß. Heben des Gesäßes des Fahrers & Beifahrers vom Sitz.

5 8 Punkte für Berühren einer Torstange, wenn gleichzeitig der Indikator (Beilagscheibe) herunterfällt. Der Abwurf des Indikators zählt auch dann, wenn die Torstange nicht mit dem Fahrzeug berührt wird wird (Bewegung, Erdreich, Steinflug). Die Torstange darf mit keinem Hilfsmittel (öffnen der Tür, Berühren mit der Hand oder anderen Gegenständen) weggedrückt werden. 40 Punkte erhält man, wenn das Fahrzeug die gesamte Sektion mit den erlaubten Versuchen bewältigt wird, auch wenn die Summe der Einser, Dreier, Sechser und Achter über 40 Punkte ist. 50 Punkte für teilweises Befahren der Sektion, wenn ein Hindernis nicht mit dem erlaubten 3 Versuchen ( 2 Retourfahrten, wippen zählt als Versuch!) bewältigt wird oder wenn die begonnene Sektion mit allen Rädern seitlich verlassen wird, sowie für fremde Hilfe oder bei Nichtbefahren der Sektion. Befahren der Sektion ohne Helm! Jedes Verändern der Trialstrecke (umstecken, Hindernisse ausräumen usw.) ist ein Verstoß gegen die Regeln und kann durch die Jury mit Ausschluss gewertet werden. Der Linesman entscheidet, wie lange sich die Räder eines Fahrzeuges am Stand durchdrehen dürfen. Kann ein Fahrzeug aus technischen Gründen nicht in eine Sektion einfahren oder diese verlassen, so steht der Fahrzeugbesatzung eine 20 minütige Instandsetzungszeit insgesamt pro Bewerb zu. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Sektion als nicht befahren. Innerhalb der Sektion darf nur die Fahrzeugbesatzung am Fahrzeug arbeiten, außerhalb auch andere Personen. Unstimmigkeiten bei der Bewertung sind unverzüglich einem Mitglied der Jury zur Kenntnis zu bringen. Die Jury besteht aus 3 Personen, die bei der Fahrer- Besprechung bekanntgegeben werden. Die Jury hat das Recht, Fahrzeuge und/oder Fahrer vom Bewerb zu verweisen, ohne das Startgeld etc. zurückerstattet wird bei: Befahren von Geländestrecken und Wegen, die nicht zum Veranstaltungsgelände gehören Nichtbeachtung der vom Besitzer, der Behörden und vom Veranstalter aufgestellten Hinweis- und Verbotsschildern Jeder Teilnehmer erklärt sich durch die Abgabe seiner Nennung und dem Haftungsausschluss vorbehaltlos einverstanden.

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