Dem/n Kunden wird eine Ihrem/n Netzanschluss entsprechende und daher individualisierte Ausführung der Anlage 1 zugesendet.

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1 Dieses Dokument ist ein allgemeines uster. Dem/n Kunden wird eine Ihrem/n Netzanschluss entsprechende und daher individualisierte Ausführung der Anlage 1 zugesendet. Anlage 1: Technische Spezifikation Netzanschluss Vertragsnummer: Datum: dd..yyyy Weiterführende Hinweise und Erläuterungen haben wir für Sie auf der letzten Seite dieser Anlage zusammengefasst. 1. Allgemeine Daten Netzanschluss Art und Bezeichnung Straße, Hausnummer PLZ, Ort 2. Technische Daten Netzanschluss Netzanschluss Netzanschlussknoten/-punkt Netzanschlusskapazität Entnahme Einspeisung Netzanschlussebene Netz/-Umspanneben Netzanschlussspannung essung Zählpunktbezeichnung (technisch) essspannung esseigentum Wandler Abrechnungszählung SB [Ihr Eigentum] SB Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 1/16

2 3. Eigentumsgrenze Neben der textlichen Beschreibung der Eigentumsverhältnisse sind die elektrischen Eigentumsgrenzen und die Eigentumszuordnung bildlich in Schaltbildern dargestellt. Netzbereich HS Entnahme und Einspeisung Anschluss an unsere HS-Sammelschiene Beschreibung der Eigentumsgrenze: - HS-Sammelschiene ist in unserem Eigentum - Eigentumsgrenzen sind an den HS-Klemmen der durchgehenden Sammelschiene - HS-Klemmen stehen bereits in Ihrem Eigentum - HS-Schaltfeld ist in Ihrem Eigentum Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 2/16

3 Einfach-Stichanschluss an unsere HS-Leitung Beschreibung der Eigentumsgrenze - HS-Leitung ist in unserem Eigentum - Eigentumsgrenzen sind an den Schalenstromklemmen, mit denen die Leiter der Stichanschlussleitung auf die Leiter der HS-Freileitung aufgeklemmt sind - Schalenstromklemmen und die Leiter der Stichanschlussleitung stehen in Ihrem Eigentum - HS-Leitungsschaltfeld ist in Ihrem Eigentum Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 3/16

4 Doppel-Stichanschluss an unsere HS-Leitung 110-kV-Leitung =E kV-Leitungsfeld =E kV-Leitungsfeld -T5 -T5 -Q8 -Q8 -Q9 -Q11 -Q12 -Q9 -Q1 -Q1 -Q0 -Q0 -T1 P1 (K) P2 (L) =E kV-Längstrennung -T1 P1 (K) P2 (L) -T5 -T5 -F1 -F1 -F2 -F2 -T101 -T102 2) 2) = E01 Transformatorenfeld =E05 Transformatorenfeld S-Anlage 1 S-Anlage 2 Eigentum VNB Eigentum Anschlussnehmer Fernsteuermöglichkeit durch den Netzbetreiber 2) Sternpunktbehandlung nach Vorgabe des Netzbetreibers Beschreibung der Eigentumsgrenze: - HS-Doppelleitung ist in unserem Eigentum - Eigentumsgrenzen sind an den Schalenstromklemmen, mit denen die Leiter der Stichanschlussleitungen auf die Leiter der HS-Freileitungen aufgeklemmt sind - Schalenstromklemmen und die Leiter der Stichanschlussleitungen stehen in Ihrem Eigentum - HS-Leitungsschaltfelder stehen in Ihrem Eigentum Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 4/16

5 Netzbereich S Entnahme Anschluss an unser S-Schaltfeld Beschreibung der Eigentumsgrenze: - S-Schaltfeld ist in unserem Eigentum - Eigentumsgrenze ist der Kabelendverschluss, mit dem das S-Kabel an unser Schaltfeld angeschlossen wird - Kabelendverschluss und Befestigungsmaterial, mit dem der Endverschluss an das S- Schaltfeld befestigt wird, stehen bereits in Ihrem Eigentum Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 5/16

6 Einspeisung Variante 1: Anschluss an unser S-Schaltfeld Beschreibung der Eigentumsgrenze: - S-Schaltfeld ist in unserem Eigentum - Eigentumsgrenze ist der Kabelendverschluss, mit dem das S-Kabel an unser Schaltfeld angeschlossen wird - Kabelendverschluss und Befestigungsmaterial, mit dem der Endverschluss an das S- Schaltfeld befestigt wird, stehen bereits in Ihrem Eigentum Variante 2: Anschluss an unsere S-Sammelschiene Beschreibung der Eigentumsgrenze - S-Sammelschiene und deren Verbindungsmaterial sind in unserem Eigentum - Eigentumsgrenzen sind an den S-Klemmen der durchgehenden Sammelschiene - S-Klemmen stehen bereits in Ihrem Eigentum - S-Schaltfeld ist in Ihrem Eigentum Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 6/16

7 Entnahme Variante 1 - Einschleifung Variante 1a Einschleifung: station mit einer mittelspannungsseitigen essung und einem Anschluss von uns als Ring bzw. Durchgang Kabelfeld/Kabelfeld/feld mit Lasttrennschalter-Sicherungskombination (KKT) station essung Wh kurzschlussfeste Kabelverbindung Trafo bis 1000 kva NB-Anschluss Kurzschlussanzeiger Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Eigentumsgrenze Schalterbedienung grundsätzlich durch NB, Schalterbedienung durch den Kunden entsprechend Festlegungen in Verträge / Vereinbarungen Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 7/16

8 Variante 1b Einschleifung: station mit einer mittelspannungsseitigen essung und einem Anschluss von uns als Ring bzw. Durchgang Kabelfeld/Kabelfeld/feld mit Lasttrennschalter (KKK) oder mit Leistungsschalter (KKLS) station essung 2) 2) 2) UZ- Schutz UZ- Schutz Erdschlussschutz Wh kurzschlussfeste Kabelverbindung NB-Anschluss Kurzschlussanzeiger Eigentumsgrenze Trafo bis 1000 kva Trafo größer 1000 kva ausgelagertes Netz / Unterstation Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Schalterbedienung grundsätzlich durch NB, Schalterbedienung durch den Kunden entsprechend Festlegungen in Verträge / Vereinbarungen 2) Leistungsschalterfeld bei größerem Leistungsbedarf bzw. bessere Versorgungssicherheit möglich Beschreibung der Eigentumsgrenze [Variante 1a und 1b] - Eigentumsgrenze ist die Sammelschiene in der S-Schaltanlage zwischen den Eingangsfeldern und dem feld (als geteiltes Eigentum) - Die Eingangsschaltfelder der luft- oder SF6-isolierte S-Schaltanlage, soweit diese uns zur Stromdurchleitung dienen, stehen in unserem Eigentum - Die station gehört Ihnen - Die elektrische Inneneinrichtung, die nur der Versorgung von Ihnen dient, einschließlich des feldes, der Kabel- und Sammelschienenverbindung sowie der Baukörper gehören ebenfalls Ihnen Für SF6-Anlagen ist zu berücksichtigen: Bei einer späteren Erneuerung oder Störung der nicht trennbaren S-SF6-Schaltanlage werden die anfallenden Kosten anteilig zwischen Ihnen und uns aufgeteilt. aßgebend für die anteilige Aufteilung ist der Wiederbeschaffungswert des S-schalters und der zwei Kabelschalter. Die Kosten für den S-schalter haben Sie zu tragen und wir tragen die Kosten für die zwei Kabelschalter. Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 8/16

9 Variante 2 - Stichanschluss Variante 2a Stichanschluss: station mit einer mittelspannungsseitigen essung und einem Anschluss von uns als Stich Kabelfeld / feld mit Lasttrennschalter- Sicherungs-Kombination (KT) nicht bei SF6!!! station essung Wh kurzschlussfeste Kabelverbindung Trafo bis 1000 kva NB-Anschluss Kurzschlussanzeiger Eigentumsgrenze Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Schalterbedienung grundsätzlich durch Kunde, Schalterbedienung durch den NB entsprechend Festlegungen in Verträge / Vereinbarung Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 9/16

10 Variante 2b Stichanschluss: station mit einer mittelspannungsseitigen essung und einem Anschluss von uns als Stich Kabelfeld / feld mit Lasttrennschalter (KK) station nicht bei SF6!!! essung UZ- Schutz UZ- Schutz Erdschlussschutz Wh kurzschlussfeste Kabelverbindung NB-Anschluss Trafo bis 1000 kva Trafo größer 1000 kva ausgelagertes Netz / Unterstation Kurzschlussanzeiger Eigentumsgrenze Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Schalterbedienung grundsätzlich durch Kunde, Schalterbedienung durch den NB entsprechend Festlegungen in Verträge / Vereinbarung Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 10/16

11 Variante 2c Stichanschluss: station mit einer mittelspannungsseitigen essung und einem Anschluss von uns als Stich Kabelfeld / feld mit Leistungsschalter (KLS) nicht bei SF6!!! station essung 2) UZ- Schutz Erdschlussschutz Wh kurzschlussfeste Kabelverbindung / od. Sammelschiene NB-Anschluss ausgelagertes Netz / Unterstation Kurzschlussanzeiger Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) Eigentumsgrenze Schalterbedienung grundsätzlich durch Kunde, Schalterbedienung durch den NB entsprechend Festlegungen in Verträge / Vereinbarungen 2) Erdschlussschutz für ausgelagertes Netz Beschreibung der Eigentumsgrenzen [Varianten 2a,b,c] - Eigentumsgrenze ist der Kabelendverschluss, mit dem unser S-Kabel an Ihr Schaltfeld angeschlossen ist - S-Anschlusskabel mit Kabelendverschluss steht in unserem Eigentum - Befestigungsmaterial, mit dem der Endverschluss an das S-Schaltfeld befestigt wird, steht bereits in Ihrem Eigentum Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 11/16

12 Einspeisung Variante 1a: Anschluss für Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen für Trafos 1000 kva nicht bei SF6!!! station essung Kabel- bzw. Freileitungsnetz P2 P1 Wh E Eigentumsgrenze kurzschlussfeste Kabelverbindung / od. Sammelschiene Trafo bis 1000 kva Schalterbedienung grundsätzlich durch den Kunden, Schalterbedienung durch den NB entsprechend Vereinbarungen Anschluss für Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen Variante 1b: Anschluss für Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen für Trafos > 1000 kva Beispiel für eine station mit einer mittelspannungsseitigen essung und einem NB- Anschluss als oder Abzweig-uffe ausgelagertes am S-Kabel oder Netz Kabelaufführung am ast der S-Freileitung Kabelfeld / feld mit Leistungsschalter (KLS) station nicht bei SF6!!! essung oder Kabel- bzw. Freileitungsnetz Erdschlusss chutz 5) UZ- Schutz P2 P1 Wh kurzschlussfeste Kabelverbindung / od. Sammelschiene E Eigentums-grenze NB-Anschluss ausgelagertes Netz / Unterstation Schalterbedienung grundsätzlich durch den Kunden, Schalterbedienung durch den NB entsprechend Vereinbarungen Netznennspannung 20 kv Höchste Spannung für Betriebsmittel 24 kv Bemessungs-Stehblitzstoßspannung (gemäß DIN EN kv Bemessungs-Kurzzeitstrom (Bemessungs-Kurzschlussdauer 1 s.) 20 ka Bemessungs-Stoßstrom bzw. Bemessungs-Kurzschlusseinschaltstrom 40 ka Bemessungs-Betriebsstrom Sammelschiene 630 A Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 12/16

13 Beschreibung der Eigentumsgrenze [Variante 1a und 1b für Kabelanschlüsse] - S-Kabel ist in unserem Eigentum - Eigentumsgrenzen sind an den Klemmen, mit denen die Leiter der Stichanschlussleitung auf die Leiter des S-Kabels aufgeklemmt sind - Das Befestigungsmaterial, mit denen die Leiter der Stichanschlussleitung auf unser S- Kabel aufgeklemmt sind, befindet sich in Ihrem Eigentum - Die Abzweigmuffe befindet sich in unserem Eigentum Beschreibung der Eigentumsgrenze [Variante 1a und 1b für Freileitungsanschlüsse] - S-Freileitung ist in unserem Eigentum - Eigentumsgrenzen sind an den Klemmen, mit denen die Leiter der Stichanschlussleitung auf die Leiter der S-Freileitung aufgeklemmt sind - Klemmen und die Leiter der Stichanschlussleitung stehen in Ihrem Eigentum - Der Kabelaufführungsmast befindet sich in unserem Eigentum 4. Erzeugungsanlagen Energieträger Anzahl Nennleistung Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 13/16

14 5. Technische Festlegungen Netzbereich HS Blindleistungsaustausch Für den Blindleistungsaustausch gelten die in Ziff. 9.1 der Anlage 2 Technische Betriebsregeln zu diesem Netzanschlussvertrag beschriebenen Regelungen. Präzisierende Regelungen für Ihren Netzanschluss. Bei Entnahme von Wirkleistung: Bei Einspeisung von Wirkleistung: Netzbereich S Für den Blindleistungsaustausch gelten die in Ziff. 9.2 Anlage 2 Technische Betriebsregeln zu diesem Netzanschlussvertrag beschriebenen Regelungen. Präzisierende Regelungen für Ihren Netzanschluss. Bei Entnahme von Wirkleistung: Bei Einspeisung von Wirkleistung: Leitungslänge Kundennetz Höhe Erdschlussstrom Kompensation durch FRT-odus aktiv am Netzanschlusspunkt Kompensation Erdschlussstrom m.a Uns Nur Einspeisung: Dynamische Netzstützung Netzbereich HS und HS/S - k= Netzbereich S - keine Blindstromeinspeisung und keine bzw. minimale Wirkleistungseinspeisung im Fehlerfall Sternpunktbehandlung Wir betreiben unser Netz mit folgender Sternpunktbehandlung: - Resonanzsternpunkterdung (Erdschlusslöschung); [Niederohmige Sternpunkterdung; Starre Sternpunkterdung; keine Sternpunktbehandlung (freier, isolierter Sternpunkt)] Netzbereich HS, wenn vorhanden: Wir sind berechtigt Sternpunkte, die zu unserer Spannungsebene gehören, an Ihren Transformatoren zum Zwecke der Sternpunktbehandlung zu nutzen. Für den Fall, dass ein Sternpunkt für eine niederohmige Erdung genutzt wird, ist die Nutzung anderer Sternpunkte am selben Trafo grundsätzlich nicht erlaubt. Die Benutzung von Sternpunkten geht aus den beigefügten Schaltbildern hervor (siehe unten). Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 14/16

15 Anlagen Nur HS: Eigenbedarf Gestellt durch Netzbereich HS Nur Entnahme: Frequenzabhängigen Lastabwurf Der frequenzabhängige Lastabwurf ist durch Sie unter Berücksichtigung des FNN-Leitfadens Technische Anforderungen an die automatische Frequenzentlastung unter Berücksichtigung einer veränderten Erzeugungssituation in der jeweils gültigen Fassung zu realisieren. Netzbereich S Ihr Netzanschluss liegt in einem Lastabwurfgebiet. Der frequenzabhängige Lastabwurf wird insofern durch uns realisiert. [alternativ: Der frequenzabhängige Lastabwurf ist durch Sie unter Berücksichtigung des FNN-Leitfadens Technische Anforderungen an die automatische Frequenzentlastung unter Berücksichtigung einer veränderten Erzeugungssituation in der jeweils gültigen Fassung zu realisieren.] 6. Anhang Die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Schaltbilder, Unterlagen bzw. Datenblätter liegen dieser Anlage bei und sind Bestandteil des Vertrages. Nr. Zeichnungsname Zeichnungsnummer Stand 1 Projektplan Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 15/16

16 Hinweise und Erläuterungen 1. Relevante Abkürzungen: BKZ Baukostenzuschuss FRT - Fault-Ride-Through SB essstellenbetreiber RL - Registrierende Leistungsmessung 2. Netz-/ Umspannebenen HöS/HS Umspannung Höchstspannung, HS Hochspannung, HS/S Umspannung ittelspannung, S ittelspannung, S/NS Umspannung Niederspannung, NS Niederspannung 3. Der Begriff Netzanschluss beschreibt die Gesamtheit aller Verbindungen zwischen Ihren elektrischen Anlagen und unserem Netz der allgemeinen Versorgung. Ein Netzanschlussknoten beschreibt alle Verbindungen einer Spannungsebene zur elektrischen Energieübertragung an einem Standort (z.b. Umspannwerk oder Ortsnetzstation). Der Netzanschlusspunkt beschreibt die Anlagenteile, an denen unsere und Ihre Anlagen miteinander verbunden sind. 4. Die Netzanschlusspunkte liegen jeweils an der Eigentumsgrenze der Netze beider Vertragspartner und stellen die stelle dar. Alle physikalischen Werte in diesem Netzanschlussvertrag gelten an der stelle. 5. Die Entnahme beschreibt den Leistungsfluss von unserem in Ihr Netz, die Einspeisung den Leistungsfluss von Ihrem in unser Netz. 6. Die Gesamtnetzanschlusskapazität ist Ihre zeitgleiche und BKZ-relevante Netzanschlusskapazität über alle Netzanschlussknoten bzw. -punkte. Eine Addition der einzelnen Netzanschlusskapazitäten von verschiedenen Netzanschlussknoten sowie Netzanschlusspunkten ist nicht zulässig. 7. Die essung erfolgt als RL. Anlage 1 zum Netzanschlussvertrag Seite 16/16

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