Ergänzung. Zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (BDEW) Zusätzliche Anforderungen an Anschluss und Parallelbetrieb

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1 Zur Technischen Richtlinie (BDEW) Zusätzliche Anforderungen an Anschluss und Parallelbetrieb Ausgabe:

2 Inhalt 1. Grundsätze Geltungsbereich Bestimmungen und Vorschriften Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Inbetriebsetzung Netzanschluss Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes Bemessung der Netzbetriebsmittel Zulässige Spannungsänderung Netzrückwirkungen Schnelle Spannungsänderungen Langzeitflicker Oberschwingungen und Zwischenharmonische Kommutierungseinbrüche Tonfrequenz-Rundsteuerung Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz Grundsätze für die Netzstützung Maximal zulässiger Kurzschlussstrom Wirkleistungsabgabe Blindleistung Ausführung der Anlage Primärtechnik Anschlussanlage Übergabeschalteinrichtung Kuppelschalter Verriegelungen Sekundärtechnik Fernsteuerung Hilfsenergieversorgung Schutzeinrichtungen Allgemeines Entkuppelschutzeinrichtungen... 7 AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

3 3.2.4 Prüfklemmenleiste Abrechnungsmessung Betrieb der Anlage Allgemeines Zugang Verfügungsbereich/Bedienung Betrieb bei Störungen Weitere Bedingungen bei dem Betrieb von Erzeugungsanlagen Zuschaltbedingungen und Synchronisierung Allgemeines Zuschaltung von Synchrongeneratoren Zuschaltung von Asynchrongeneratoren Blindleistungskompensation Nachweis der elektrischen Eigenschaften Allgemeines Nachweis der Einspeise-Wirkleistung Nachweis der Netzrückwirkungen Nachweis des Verhaltens der Erzeugungsanlage am Netz Nachweis der dynamischen Netzstützung Nachweis des Kurzschlussstrombeitrages Nachweis der Eigenschaften zur Wirkleistungsabgabe Nachweis der Blindleistungs-Fahrweise im Normalbetrieb des Netzes Nachweis der Zuschaltbedingungen Nachweis der Eigenschaften der Entkupplungsschutzeinrichtungen... 9 Anhang Anhang A Anhang B Prüfklemmleiste Anhang C Workflow Anschlussbearbeitung Anhang D Formulare AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

4 Vorbemerkungen Diese Ergänzung gilt - soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist - für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilungsnetz der AllgäuNetz GmbH & Co. KG (nachfolgend AllgäuNetz genannt) in Mittelspannung (MS) zusätzlich zu der Richtlinie für den Anschluss und den Parallelbetrieb von, herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW). Die folgenden Ziffern beziehen sich auf die Ziffern der vorgenannten Richtlinie. Sofern keine netzbetreiberspezifische Anforderungen bestehen, wird dies durch den Hinweis gekennzeichnet. Alle an einem Netzanschluss angeschlossenen Erzeugungseinheiten eines Primärenergieträgers werden als Erzeugungsanlage bezeichnet. 1. Grundsätze 1.1 Geltungsbereich Ersatzstromanlagen (Notstromaggregate), deren Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitbetrieb von 100 ms hinausgeht, sind Erzeugungsanlagen im Sinne dieser Ergänzung. 1.2 Bestimmungen und Vorschriften 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen bzw. -einheiten bei der AllgäuNetz bis zu deren Inbetriebsetzung sind die Formulare des Anhanges D dieser Ergänzung zu verwenden. Wird für die Erzeugungsanlage eigens ein Netzanschluss (Übergabestation) erstellt bzw. geändert, erfolgt das gesamte Verfahren von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung des Netzanschlusses nach den Vorgaben der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB MS 2008), herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) sowie der dazugehörigen Ergänzung der AllgäuNetz. Der Einsatz der Formulare im Verfahrensablauf ist in Anhang E dargestellt. 1.4 Inbetriebsetzung Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage Die erstmalige Inbetriebsetzung (Inbetriebnahme) einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten ist ohne vorherige Zustimmung der AllgäuNetz nicht zulässig. Vor der Inbetriebsetzung der Anschlussanlage ist eine Anmeldung mit dem Formular D 3 erforderlich. Die Anmeldung ist der AllgäuNetz mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin zu übergeben. Die Inbetriebsetzung setzt voraus, dass für die Erzeugungsanlage a) (sofern notwendig) ein Anschlussnutzungs- bzw. Netznutzungsvertrag geschlossen wurde. b) (sofern notwendig) ein Stromlieferungsvertrag geschlossen wurde. c) eine Abrechnungs-Messeinrichtung installiert wurde. d) ein fernsteuertechnischer Anschluss installiert wurde. AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

5 e) ein Entkupplungsschutz vorhanden ist. Über die Inbetriebsetzung der Anschlussanlage wird ein Protokoll gemäß Formular D 4 erstellt. Inbetriebsetzung einer Erzeugungseinheit Sobald die Anschlussanlage in Betrieb gesetzt ist, können die zugehörigen Erzeugungseinheiten ohne Beisein und Zustimmung der AllgäuNetz eingeschaltet werden. Die Anzeige der Inbetriebsetzung von Erzeugungseinheiten erfolgt mit dem Formular D Netzanschluss 2.1 Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes 2.2 Bemessung der Netzbetriebsmittel 2.3 Zulässige Spannungsänderung 2.4 Netzrückwirkungen Schnelle Spannungsänderungen Langzeitflicker Oberschwingungen und Zwischenharmonische Kommutierungseinbrüche Tonfrequenz-Rundsteuerung 2.5 Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz Grundsätze für die Netzstützung Statische Spannungshaltung siehe Ziffer 2.5.4, Dynamische Netzstützung AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

6 2.5.2 Maximal zulässiger Kurzschlussstrom Wirkleistungsabgabe Alle Erzeugungsanlagen bzw. -einheiten sind mit einer technischen Einrichtung zur fern gesteuerten Reduzierung der Wirkleistung und mit einer Einrichtung zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung durch die AllgäuNetz entsprechend Ziffer auszustatten. Alle Erzeugungseinheiten eines Primärenergieträgers, die über dieselbe Anschlussanlage ins Netz einspeisen, sind vom Anschlussnehmer hinsichtlich der ferngesteuerten Reduzierung der Wirkleistung zusammen zu fassen, wenn die AllgäuNetz dies verlangt und die Summen der installierten Leistungen der betreffenden Erzeugungseinheiten 100 kw übersteigt Blindleistung Kein Eintrag. 3. Ausführung der Anlage 3.1 Primärtechnik Grundsätzlich ist die Richtlinie für kundeneigene 24-kV Übergabestationen der AllgäuNetz in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen Anschlussanlage Die Mittelspannungsschaltanlagen sind für einen Bemessungs-Kurzzeitstrom (I k ) von mindestens 16 ka (1s) und eine Bemessungs-Spannung von 24 kv auszulegen Übergabeschalteinrichtung Die Eigentumsverhältnisse der Übergabestation werden im Kostenangebot, spätestens aber im Netzanschlussvertrag und Anschlussnutzungsvertrag festgelegt Kuppelschalter Für den Anschluss an das Netz des Netzbetreibers sind in der Regel zwei Eingangsschaltfelder vorzusehen. Die Eingangsschaltfelder enthalten Lasttrennschalter sowie einschaltfeste Erdungsschalter. Schaltfelder der Mittelspannungsschaltanlage, die im Eigentum des Netzbetreibers verbleiben sind in luftisolierter Bauweise mit Schaltgeräten der Fa. Driescher Moosburg auszuführen. Wenn Anforderungen an die Versorgungszuverlässigkeit und die Betriebsbedingungen des Kunden oder die Netzverhältnisse es erfordern, können weitere Eingangsschaltfelder sowie Leistungsschalter mit den entsprechenden Schutzeinrichtungen sowie Steuerungen und Verriegelungen nach Angabe des Netzbetreibers notwendig werden. Ein Leistungsschalter wird grundsätzlich gefordert, wenn sich außerhalb der Übergabestation ein kundeneigenes (und aus dieser Station versorgtes) Mittelspannungskabel befindet oder die Anschlussleistung dies aus technischer Sicht erfordert. Hat der Kunde Zutritt zum Mittelspannungsschaltraum, so sind die Schaltfelder des Netzbetreibers gegen unbefugtes Betätigen der Schalter und unbefugtes Öffnen der Türen mit Schließzylindern des Netzbetreibers abzusperren. AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

7 3.1.4 Verriegelungen 3.2 Sekundärtechnik Fernsteuerung Die Abrufung der Ist-Einspeisung und die Sollwertvorgabe zur Einstellung der Wirk- und Blindleistung erfolgt grundsätzlich über den fernsteuertechnischen Anschluss. Auf der Grundlage der geltenden Fernsteuerkonzepte des Netzbetreibers sind vom Anschlussnehmer die für die Betriebsführung notwendigen Daten und Informationen zur Verarbeitung in der Leittechnik bereitzustellen. Erfassung der Ist-Einspeisung Als Ist-Einspeisung gilt die an den Generatorklemmen bzw. Abgangsklemmen des Umformers der Erzeugungseinheit gemessene Wirkleistung. Steuerung der Wirkleistung Die Sollwertvorgabe erfolgt in folgenden Stufen: 100%, volle Einspeisung 60%, 60% Einspeisung 30% 30% Einspeisung 0% keine Einspeisung Steuerung der Blindleistung Das Verfahren der Blindleistungssteuerung teilt die AllgäuNetz dem Anlagenbetreiber im Rahmen der Anschlusszusage mit Hilfsenergieversorgung Schutzeinrichtungen Allgemeines Die Planung für das Schutzkonzept der Erzeugungsanlage ist bei der Antragstellung beizulegen Entkuppelschutzeinrichtungen Die Einstellwerte für die Entkupplungsschutzeinrichtungen der Erzeugungsanlage sind dem Anhang A zu entnehmen. Die Schutzeinrichtung muss auch die Funktion eines Blindleistungs-Unterspannungsschutzes (Q_&U) beinhalten. (siehe 4. Ergänzung zur Richtlinie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz vom Januar 2013) Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes Beim Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes ist immer ein übergeordneter Entkupplungsschutz zu installieren Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz Kein Eintrag AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

8 3.2.4 Prüfklemmenleiste Eine Prüfklemmleiste wie im Anhang B beschrieben ist vorzusehen. 4. Abrechnungsmessung Zählung Fernauslesung. Für die Abwicklung der Stromlieferung müssen, gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Energiewirtschaftsgesetz und damit verbundene Verordnungen), von den Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze sogenannte lastgangregistrierende Zähler / Messungen eingebaut werden, bei denen eine Auslesung und die Bereitstellung der Daten täglich erfolgt. Dies vermindert langfristig die Kosten und ermöglicht über die Datenspeicherung auch eine bessere Kundenberatung. Eine tagesaktuelle Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn die Daten per Datenfernabfrage abgerufen werden. Hierzu muss eine geeignete Telekommunikationseinrichtung (analoge Telefonfestnetzverbindung oder Mobilfunkverbindung) zwischen der Entnahmestelle und der Fernausleseleitstelle aufgebaut werden. Diese Telekommunikationseinrichtung muss kundenseitig vorbereitet und zur Verfügung gestellt werden. 5. Betrieb der Anlage 5.1 Allgemeines 5.2 Zugang 5.3 Verfügungsbereich/Bedienung 5.4 Instandhaltung 5.5 Betrieb bei Störungen 5.6 Weitere Bedingungen bei dem Betrieb von Erzeugungsanlagen 5.7 Zuschaltbedingungen und Synchronisierung Allgemeines Zuschaltung von Synchrongeneratoren Zuschaltung von Asynchrongeneratoren 5.8 Blindleistungskompensation Sind an der Anschlussanlage (Übergabestation) der Erzeugungsanlage zusätzlich Anschlussnutzer angeschlossen, die überwiegend Strom entnehmen (Verbrauchsanlagen), AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

9 gelten für die Verbrauchsanlagen hinsichtlich der Blindleistungskompensation vorrangig die Vorgaben der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB MS 2008), herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) sowie der diesbezüglichen Ergänzung der AllgäuNetz. Der Nachweis der Blindleistungskompensation der Verbrauchsanlagen erfolgt unter der Annahme, dass keine Erzeugungsanlagen am Netzanschluss betrieben werden (Superpositionsprinzip). 6. Nachweis der elektrischen Eigenschaften 6.1 Allgemeines 6.2 Nachweis der Einspeise-Wirkleistung 6.3 Nachweis der Netzrückwirkungen 6.4 Nachweis des Verhaltens der Erzeugungsanlage am Netz Nachweis der dynamischen Netzstützung Nachweis des Kurzschlussstrombeitrages Nachweis der Eigenschaften zur Wirkleistungsabgabe Nachweis der Blindleistungs-Fahrweise im Normalbetrieb des Netzes 6.5 Nachweis der Zuschaltbedingungen 6.6 Nachweis der Eigenschaften der Entkupplungsschutzeinrichtungen AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

10 Anhang Anhang A A 1 Sollwerte für den übergeordneten Entkupplungsschutz 1 Spannungssteigerungsschutz U>> 1,15 Un / 0,1 s 2 Spannungssteigerungsschutz U> 1,09 Un / 20 s 3 Spannungsrückgangsschutz U< (bei Anschluss an UW) 0,80 Un / 2,7 s 4 Spannungsrückgangsschutz U< (bei Anschluss an MS- 0,80 Un / 0,3 s Netz) 5 Blindleistungs-Unterspannungsschutz Q & U< 0,85 Un / 0,5 s 6 Frequenzsteigerungsschutz f> (falls vorhanden) 51,5 Hz / 0,1 s 7 Frequenzsteigerungsschutz f< (falls vorhanden) 47,5 Hz / 0,1 s A 2 Sollwerte für den nachgeordneten Entkupplungsschutz 1 Spannungssteigerungsschutz U>> 1,20 Un / 0,1 s 2 Spannungsrückgangsschutz U<< 0,30 Un / 0,15 s 3 Spannungsrückgangsschutz U< (bei Anschluss an UW) 0,80 Un / 1,5-2,4 s 1) 4 Spannungsrückgangsschutz U< (bei Anschluss an MS- 0,80 Un / 0,3 s Netz) 5 Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz / 0,1 s 6 Frequenzsteigerungsschutz f< 47,5 Hz / 0,1 s 1) Nach 1,5 s / 1,8 s / 2,1 s / 2,4 s je 25% der gesamten Erzeugungsleistung A 3 Sollwerte für den Entkupplungsschutz 1 Spannungssteigerungsschutz U>> 1,20 Un / 0,1 s 2 Spannungssteigerungsschutz U> 1,09 Un / 20 s 2) 3 Spannungsrückgangsschutz U << 0,30 Un / 0,15 s 4 Spannungsrückgangsschutz U< (bei Anschluss an MS- Netz) 0,80 Un / 0,3 s 5 Blindleistungs-Unterspannungsschutz Q & U< 0,85 Un / 0,5 s 6 Frequenzsteigerungsschutz f> 51,5 Hz / 0,1 s 7 Frequenzsteigerungsschutz f< 47,5 Hz / 0,1 s 2) Vom Sollwert an der Erzeugungseinheit kann abgewichen werden, wenn sichergestellt ist, dass der Sollwert am Netzverknüpfungspunkt (1,09 Un) eingehalten wird. Anmerkungen: Un = Nennspannung im Netz der AllgäuNetz = 20 kv Die Auslösung des Entkupplungsschutzes kann mittel- oder niederspannungsseitig in der Übergabestation/Anschlussanlage oder an den Erzeugungseinheiten erfolgen. Die AllgäuNetz behält sich vor, eine Anpassung der Sollwerte zu verlangen. AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

11 Anhang B Prüfklemmleiste AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

12 Anhang C Workflow Anschlussbearbeitung Workflow Anschlussbearbeitung Erzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz bis zur Inbetriebsetzung Anschlussnehmer Anschlussnehmer: Antragstellung Anmeldung zum Netzanschluss Datenblatt (F.1) Einheitenzertifikat (F.2) AllgäuNetz Angebot zur Netzverträglichkeitsprüfung Anschlussnehmer beauftragt AllgäuNetz zur Netzverträglichkeitsprüfung Netzanschlusspunkt ermitteln: Kurzschlussleistung, Verschiebungsfaktor Dimensionierung Netzanschluss F.3 Anlagenzertifikat Überprüfung und enggültige Festlegung des Netzanschlusspunktes Angebot zum technischen Netzanschluss: Kabel / Freileitung Station mit Trafo und Schaltanlage Fernsteuerung incl. 9 EEG 2014 technische Einrichtung Messung mit Telekommunikationsanschluss Netzanschlussvertrag Beauftragung an AllgäuNetz gemäß Angebot Alternativ: Dienstleister baut und errichtet nach Freigabe der Planungsunterlagen durch Netzbetreiber: Kabelanlage (Netzanschluss ausschließlich Netzbetreiber) Stationsgebäude Fernsteuerung Inbetriebsetzungsprotokoll F.4 erstellen, Anschlussnehmer Inbetriebsetzungsanzeige Installateur Bauausführung: Kabel / Freileitung Station mit Trafo und Schaltanlage Fernsteuerung incl. 9 EEG 2014 technische Einrichtung Messung mit Telekommunikationsanschluss Bauausführung abgeschlossen: Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen durch TM: TS TNA Kunde Baudurchführung und Inbetriebnahme gemäß 24 kv Richtlinie AllgäuNetz, Punkt 6.1 bis 6.12 Rechnungsstellung an den Kunden; Überwachung des Zahlungseingangs Technische Inbetriebnahme: Inbetriebsetzung des Anschluss (TS) Inbetriebsetzung der Station (TSZ) Schutzprüfung und Inbetriebsetzungsprotokoll ausfüllen F.5 Inbetriebnahme der Fernsteuerung Beauftragung der Abrechnung durch (TM) Endzustand: Sammelschiene der Übergabestation steht unter Spannung; Schalter im Abgangsfeld zur Erzeugungsanlage ist verriegelt AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

13 Anhang D Formulare Anmeldung zum Netzanschluss; bzw. Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige für die elektrische Anlage zum Anschluss an das Versorgungsnetz der AllgäuNetz GmbH & Co. KG siehe bitte Homepage AllgäuNetz AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

14 AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

15 AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

16 AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

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18 AllgäuNetz GmbH & Co. KG 10 /

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