zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (BDEW) Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF)
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- Ute Berger
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1 Ergänzende Hinweise zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (BDEW) für das Versorgungsgebiet der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH (EWF) Richtlinien und Erläuterungen zur örtlichen Anwendung Vorwort Die nachfolgenden Ergänzungen sind für die Planung, Errichtung, Anschlusserstellung, Erweiterung, Veränderung und den Betrieb von Übergabestationen für nachgeschaltete Unterstationen sowie Mittelspannungsnetzteile, die an das Mittelspannungsnetz der EWF angeschlossen werden, gültig. Zusätzlich zu der Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ist die jeweils gültige ergänzende Richtlinie der EWF maßgebend. Zudem sind nicht nur die Vordrucke der aufgeführten BDEW-Richtlinie zu verwenden, sondern auch die Vordrucke im Anhang dieser ergänzenden Hinweise. Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 1 von 19
2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 zu 1 Grundsätze 3 zu 2 Netzanschluss 5 zu 3 Ausführung der Anlage 6 zu 4 Abrechnungsmessung 11 zu 5 Betrieb der Anlage 11 EWF-spezifischer Anhang: A Beispiele für 20-kV-Übergabestationen und Anschlussvarianten 12 B Wandlerverdrahtung 18 C Prüfsteckerleisten 19 Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 2 von 19
3 zu Ziffer 1 Grundsätze 1.1 Geltungsbereich Hinsichtlich der Erfüllung der nachstehenden Anforderungen an die technischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen sowie an die Zertifikate gelten die Regelungen und Übergangsfristen zur technischen BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz. Übersicht der Übergangsfristen: (Stand Juli 2010) Technische Anforderung Einzuhalten spätestens ab: Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen / Brennstoffzellenanlagen Erzeugungsanlagen mit Verbrennungskraftmaschinen Statische Spannungshaltung Vollständige dynamische Netzstützung Zertifizierungspflicht Zur Information: Für Windenergieanlagen, die zwischen dem und dem in Betrieb genommen wurden, müssen die technischen Anforderungen für Windenergieanlagen mit Inbetriebnahmedatum ab ebenfalls erfüllt und nachgewiesen werden, wenn ein Systemdienstleistungsbonus erzielt werden soll. Für Windenergieanlagen, die zwischen dem und dem in Betrieb genommen wurden, müssen reduzierte Anforderungen nach der SDLWindV, Anlage 3 (siehe auch Anlage E, Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ) erfüllt und nachgewiesen werden, wenn ein Systemdienstleistungsbonus erzielt werden soll. 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für die Anmeldung der Netzanschlüsse von Erzeugungsanlagen bei EWF bis zu deren Inbetriebsetzung sowie für den Aufbau der Übergabestationen sind die Vordrucke D.1, D.4, D.5, D.6 und D.7 der TAB Mittelspannung 2008 zu verwenden. Der Vordruck D.4 Errichtungsplanung ist dabei als Deckblatt der durch den Errichter einzureichenden Projektunterlagen zu verwenden. Als vollständige Antragsunterlagen im Sinne der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz gelten: der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck D.1 Antragstellung TAB Mittelspannung 2008 (sofern bei der Errichtung der Erzeugungsanlage auch eine Übergabestation neu errichtet oder erweitert wird); ein Lageplan, aus dem Orts- und Straßenlage, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:10.000, innerorts 1:1.000); der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck D.9 Datenblatt einer Erzeugungsanlage - Mittelspannung (Homepage EWF: Formulare); ab den in Kapitel 1.1 aufgeführten Datumsangaben: Einheiten-Zertifikat(e). Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 3 von 19
4 Ab den in Kapitel 1.1 aufgeführten Datumsangaben wird das Anlagen-Zertifikat erforderlich: für Windenergieanlagen generell; für alle anderen Erzeugungsanlagen ab einer Anschlussscheinleistung > 1 MVA oder einer Länge der Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt bis zur am weitesten entfernten Erzeugungseinheit von > 2 km. 1.4 Inbetriebsetzung Für die Inbetriebsetzung sind folgende Formulare notwendig: Vollständig ausgefüllte Inbetriebsetzungsanzeige mit Unterschrift des Anlagenbetreibers und Elektrofachbetriebs. Die vom Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter unterschriebene Bestätigung zur Inbetriebsetzung des Einspeisemanagements. Das vom Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter unterschriebene Inbetriebsetzungsprotokoll. Die Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ohne Zustimmung des Netzbetreibers kann die Sicherheit des Netzbetriebes und die Spannungsqualität im Netz gefährden und ist nicht zulässig. Zwischen Anlagenerrichter und Netzbetreiber sind der Termin der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und der Termin des erstmaligen Parallelbetriebes mit dem Versorgungsnetz und des Zählereinbaus abzustimmen. Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Netzbetreiber und Anlagenbetreiber stimmen ab, ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist. Der Netzbetreiber entscheidet, ob zum ersten Netzparallelbetrieb der Erzeugungsanlage seine Anwesenheit erforderlich ist. Über die lnbetriebsetzung ist durch den Anlagenerrichter ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen. Damit ist vom Anlagenerrichter zu bestätigen, dass die Erzeugungsanlage nach den technischen Anschlussbedingungen errichtet wurde. Das ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll ist gemeinsam mit der Inbetriebsetzungsanzeige und der Bestätigung zur Inbetriebsetzung des Einspeisemanagements dem zuständigen Mitarbeiter des Netzbetreibers auszuhändigen. Bei der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage ist wie folgt vorzugehen: Besichtigung der Anlage; Vergleich des Anlagenaufbaus mit der Planungsvorgabe; Vergleich des Aufbaus der Abrechnungsmessung mit den vertraglichen und technischen Vorgaben; Durchführen einer Anlaufkontrolle der Zähler für Lieferung und ggf. Bezug; Überprüfung der Zu- und Abschaltung der externen Blindstrom-Kompensationsanlage mit der zugehörigen Erzeugungsanlage (wenn vorhanden); Überprüfung der technischen Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 4 von 19
5 zu Ziffer 2 Netzanschluss 2.1 Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes Die Übergabestation von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in unmittelbarer Nähe des ermittelten Netzanschlusspunktes zu errichten (bis ca. 25 m Abstand). 2.5 Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz Statische Spannungshaltung Ab den in Kapitel 1.1 aufgeführten Datumsangaben müssen sich die Erzeugungsanlagen an der statischen Spannungshaltung beteiligen. Die Realisierung der statischen Spannungshaltung ist in Kapitel Blindleistung beschrieben Dynamische Netzstützung Ab den in Kapitel 1.1 aufgeführten Datumsangaben müssen sich die Erzeugungsanlagen an der dynamischen Netzstützung beteiligen. Die dynamische Netzstützung wird in der technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ausführlich beschrieben. Anschluss an 20-kV-Netze: Erzeugungsanlagen mit Anschluss an die 20-kV-Sammelschiene des EWF-eigenen Umspannwerkes müssen mindestens mit der eingeschränkten dynamischen Netzstützung betrieben werden. Wenn eine von EWF durchgeführte Einzelfallprüfung dies ergibt, müssen sich die Erzeugungsanlagen mit der vollständigen dynamischen Netzstützung beteiligen. Die Erzeugungsanlagen mit Anschluss im 20-kV-Netz sind mit der eingeschränkten dynamischen Netzstützung zu betreiben (technisch in der Lage sein, während eines Netzfehlers die Netzspannung durch Einspeisung eines Blindstromes in das Netz zu stützen). Die EWF kann jedoch die vollständige dynamische Netzstützung zu einem späteren Zeitpunkt fordern. Die EWF behält sich vor, auch bei Erzeugungsanlagen mit Anschluss im Mittelspannungsnetz sofort die vollständige dynamische Netzstützung zu fordern Wirkleistungsabgabe/Erzeugungsmanagement Unter Erzeugungsmanagement versteht sich die Reduzierung der Wirkleistung von Erzeugungsanlagen bis zu deren kompletter Abschaltung im Rahmen der Systemsicherheit, der Netzsicherheit und des Einspeisemanagements. Aus Gründen der Systemsicherheit und der Netzsicherheit sind auch in Photovoltaikanlagen ab einer installierten elektrischen Leistung von > 100 kw Empfangsgeräte für die Befehle der EWF zur Leistungsreduzierung/-freigabe (GPRS-Modem) zu installieren. Im Falle einer Reduzierung der Wirkleistungsabgabe gibt die EWF Sollwerte für die vereinbarte Anschlusswirkleistung PAV in den Stufen 100 % / 60 % / 30 % / 0 % vor. Diese Werte werden durch die EWF mit Hilfe der Funkrundsteuerung übertragen und anhand vier potentialfreier Relaiskontakte (je P AV -Stufe ein Kontakt) wie nachfolgend aufgeführt zur Verfügung gestellt. Betriebsspannung: 230 V AC K % P AV (keine Reduzierung der Einspeiseleistung) K 2 60 % P AV (Reduzierung auf max. 60 % der Einspeiseleistung) K 3 30 % P AV (Reduzierung auf max. 30 % der Einspeiseleistung) K 4 0 % P AV (keine Einspeisung) Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 5 von 19
6 Die Relais sind als potentialfreie Wechsler (250 V, 6 A) ausgeführt. Die Reduzierung der Einspeiseleistung nach der Signalübertragung per Funk/GPRS-Steuerung durch die EWF ist von der Erzeugungsanlage so schnell wie möglich, spätestens nach 1 Minute umzusetzen. Der Errichter installiert auf seine Kosten einen Funk/GPRS-Empfänger in der oben aufgeführten technischen Ausgestaltung und mit weiteren von EWF vorgegebenen Spezifikationen. Der Empfänger ist an der Übergabestelle/Messstelle zu installieren. Für die Bereitstellung der jeweiligen Ist-Einspeiseleistungen sind in der Erzeugungsanlage Lastgangzähler zu installieren. Für den Fall eines aktiv durchgeführten Erzeugungsmanagements stellt die Messeinrichtung mit GPRS-Modem der EWF die ¼-Stunden-Messwerte zur Verfügung. Weitere Informationen sind der technischen Beschreibung Einspeisemanagement von EEG-Anlagen zu entnehmen. (Homepage EWF) Blindleistung Vor den in Kapitel 1.1 aufgeführten Datumsangaben gilt: Die Erzeugungsanlagen sind so zu betreiben, dass bei Einspeisung ein Verschiebungsfaktor cos φ zwischen 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv eingehalten wird. Ab den in Kapitel 1.1 aufgeführten Datumsangaben gilt: Alle Erzeugungsanlagen beteiligen sich an der statischen Spannungshaltung mit einem Verschiebungsfaktor cos φ zwischen 0,95 kapazitiv und 0,95 induktiv. Hierzu sind die Erzeugungseinheiten mit den nachfolgend aufgeführten Kennlinien-Verfahren zu betreiben: Im Regelfall ist das Verfahren der cos φ (P)-Kennlinie zu verwenden. Im Ausnahmefall gibt EWF das Verfahren der Q(U) Kennlinie vor. Bei einer Q(U)-Kennliniensteuerung gibt EWF eine feste Netz-Sollspannung oder eine Netz-Sollspannungs-Kennlinie vor. Bei der cos φ (P)-Kennliniensteuerung muss sich jeder aus der Kennlinie ergebende Blindleistungswert automatisch innerhalb von 10 Sekunden einstellen, bei der Q(U)-Kennliniensteuerung automatisch zwischen 10 Sekunden und 1 Minute. zu Ziffer 3 Ausführung der Anlage Hilfsenergieversorgung Ein Ausfall der Hilfsenergieversorgung der Erzeugungseinheiten muss zum unverzögerten Auslösen der betroffenen Erzeugungseinheiten führen. Bei Erzeugungsanlagen mit vollständiger dynamischer Netzstützung ist zwingend eine Hilfsenergieversorgung mit Batterie einzusetzen. Ansonsten ist eine Hilfsenergieversorgung nach Kapitel ausreichend Schutzeinrichtungen Allgemeines Steuerkabel/Mitnahmeschaltung: Zur Befehlsübertragung der Auslösung des übergeordneten Entkupplungsschutzes zu den Erzeugungseinheiten wird dem Errichter die Verlegung eines Steuerkabels zwischen Erzeugungseinheiten und Übergabestation empfohlen. Sowohl ab den in Kapitel 1.1 aufgeführten Datumsangaben für die Beteiligung an der dynamischen Netzstützung (Netztrennung im Fehlerfall), als auch bei expliziter Vorgabe der EWF ist bei Anschluss an die Sammelschiene Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 6 von 19
7 des EWF-eigenen Umspannwerkes ein Steuerkabel von der Übergabestation in das EWFeigene Umspannwerk zu verlegen. Einzelheiten zur Ausführung der Mitnahmeschaltung sind im Rahmen der Projektierung mit dem Netzbetreiber zu klären. Die Kosten für Steuerkabel und Mitnahmeschaltung trägt der Kunde. Spannungsebene der Messung für den übergeordneten Entkupplungsschutz: Bei Anschlussleistungen von < 630 kva (ein Transformator S r 630 kva) ist in Abstimmung mit der EWF, eine Messung auf der Niederspannungsseite möglich. In diesem Fall kann in Abstimmung mit der EWF auch der übergeordnete Entkupplungsschutz auf der Niederspannungsseite erfolgen. U c ist dann U NS, die Schutzeinstellwerte bleiben betragsmäßig unverändert. Lastabwurf: Um den ungewollten Inselbetrieb eines lokalen, öffentlichen Netzes zu vermeiden, ist bei an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen Erzeugungsanlagen der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation: Die Funktionalität (Messwertbereitstellung, Auslösekreis) dieses übergeordneten Entkupplungsschutzes ist mit mittelspannungsseitiger Messwerterfassung in der Übergabestation auszuführen. Zur Bereitstellung der Steuer- und Messspannung kann unter Einhaltung der zulässigen Wandlerdaten die Schutz-/Betriebsmesswicklung des Messwandlersatzes genutzt werden. Der übergeordnete Entkupplungsschutz muss mindestens eine verkettete Spannung und den Halbschwingungs-Effektivwert auswerten. Hierbei reicht die Auswertung der 50-Hz- Grundschwingung aus. Folgende Anschlussbedingungen und Einstellungen müssen realisiert werden können: Nennhilfsspannung U H = V AC, 50 Hz Nennspannung U n = 100/100 V AC, 50 Hz Rückfallverhältnis > 0,95 Einstellbereich U> 1,0 1,3 x U n, Auflösung mindestens 0,01 x U n Verzögerungszeit t U > unverzögert 10 s, Auflösung mind. 0,1 s zu überwachende Messgröße Leiter-Leiter-Spannung Toleranzen Spannungsanregung 5 % vom Einstellwert, Verzögerungszeiten 3 % bzw. 20 ms Kommandofähige Schaltkontakte für Auslösung Die Meldungen Auslösung U>> und Auslösung U> müssen bis zur manuellen Quittierung (z. B. bei Einsatz eines Fallklappenrelais) auch bei Ausfall der Netzspannung erhalten bleiben. Eigenschutz der Erzeugungsanlage: Die nachstehend aufgeführten Schutzrelais-Einstellwerte sichern das systemgerechte Verhalten der Erzeugungsanlage bei Fehlern im Netz. Für den Eigenschutz der Erzeugungsanlage ist der Anlagenbetreiber selbst verantwortlich; der Eigenschutz darf aber die in dieser Richtlinie beschriebenen technischen Anforderungen nicht unterlaufen. Nachrüstung von Windenergie- Altanlagen (Systemdienstleistungsbonus): Für Windenergieanlagen, die zwischen dem und dem in Betrieb genommen wurden und die vor dem mit Anlageneigenschaften zur Erlangung des Systemdienstleistungsbonus nach EEG Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 nachgerüstet werden, gelten die gleichen schutztechnischen Anforderungen wie für die Erzeugungsanlagen, die Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 7 von 19
8 nach den in Kapitel 1.1 aufgeführten Datumsangaben bei EWF angemeldet und an der dynamischen Netzstützung beteiligt werden. Bei der Nachrüstung von Windparks ist der Frequenzbereich zwischen 51,0 und 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Windenergieanlagen einzustellen. Für die Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bezüglich Systemdienstleistungsbonus ist der Q & U<-Schutz unabhängig von der Anschlussvariante grundsätzlich in der Übergabestation am Netzanschlusspunkt an der Spannungsebene des Netzanschlusses zu installieren. In Absprache mit der EWF ist eine Installation auch an einem anderen, zwischen Übergabestation und Windenergie-Bestandsanlage gelegenen, Punkt möglich. Die Auslösung kann dann mittel- oder niederspannungsseitig in der Übergabestation oder an der/den Erzeugungseinheit(en) erfolgen. Umstellung von eingeschränkter auf vollständige dynamische Netzstützung: Bei einer Umstellung von eingeschränkter auf vollständige dynamische Netzstützung sind die Schutzfunktionen und Einstellwerte wie beim Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes umzusetzen. Den Zeitpunkt des Übergangs zur vollständigen dynamischen Netzstützung bestimmt die EWF. Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen, die vor dem in Betrieb genommen wurden, sowie für alle Verbrennungskraftmaschinen, die vor dem bei EWF angemeldet werden. Kurzschlussschutz: Leistungsschalter mit Überstromzeitschutz oder Lasttrennschalter mit Sicherung. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation: Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais- Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,15 U n 1,15 U c 300 ms (Momentanwert) Spannungssteigerungsschutz U > 1,00 1,15 U n 1,10 U c 300 ms (10-Minuten-Mittelwert) Anmerkung*: Die Schutzrelais-Einstellwerte für U>> und U> können auch mit einem Relais für Spannungssteigerungsschutz U>> mit 1,12 U c, 500 ms realisiert werden. Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten: Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais- Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,15 U n 1,15 U NS < 100 ms* (Momentanwert) Spannungssteigerungsschutz U > 1,00 1,15 U n 1,10 U NS < 100 ms* (10-Minuten-Mittelwert) Spannungsrückgangsschutz U < 0,70 1,00 U n 0,80 U NS < 100 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 52,0 Hz 51,5 Hz < 100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 50 Hz 47,5 Hz ** < 100 ms Anmerkung*: Die Schutzrelais-Einstellwerte für U>> und U> können auch mit einem Relais für Spannungssteigerungsschutz U>> mit 1,12 U NS 100 ms realisiert werden. Anmerkung**: Bei an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen Erzeugungsanlagen ist der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen. Un ist die sekundäre Wandlernennspannung/Bezugsspannung der Schutzeinrichtung. Uc ist die vereinbarte Spannung im MS-Netz im EWF-Netzgebiet. UNS ist die sekundäre Spannung des Maschinentrafos der Erzeugungseinheit. Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 8 von 19
9 Sternpunktbehandlung: Die erforderliche Kompensation von Erdschlussströmen des galvanisch mit dem EWF-Netz verbundenen Kundennetzes einer Erzeugungsanlage führt der Errichter zu seinen Lasten durch. Für die Sternpunktbehandlung der der Übergabestation nachgelagerten, galvanisch getrennten Mittel- und Niederspannungsnetze ist der Errichter selbst verantwortlich. Auf Wunsch des Errichters kann die Kompensation durch die EWF im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages erfolgen Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines UW oder an ein MS-Schalthaus in UW-Nähe Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie für PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen, die nach dem in Betrieb genommen werden sowie für alle Verbrennungskraftmaschinen, die nach dem beim EWF angemeldet werden (vollständige dynamische Netzstützung, siehe auch Kapitel ). Kurzschlussschutz: Mindestens gerichteter Überstromzeitschutz. Ansonsten sind die Bedingungen des Kapitels Schaltung und Aufbau zu beachten. Bei dieser Anschlussvariante ist ein Steuerkabel von der Übergabestation am UW-Zaun in das EWF-eigene Umspannwerk zu verlegen. Gibt die EWF anstelle der vollständigen die eingeschränkte dynamische Netzstützung vor, so gelten die Einstellwerte gemäß Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation: Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais- Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,30 U n 1,15 U c 300 ms Spannungssteigerungsschutz U > 1,00 1,30 U n 1,10 U c 1 min Spannungsrückgangsschutz U < 0,10 1,00 U n 0,80 U c 2,7 s Blindleistungs-/Unterspannungsschutz (Q & U<) 0,70 1,00 U n 0,85 U c 0,5 s Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten: Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais- Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,30 U n 1,20 U NS < 100 ms Spannungsrückgangsschutz U < 0,10 1,00 U n 0,80 U NS 1,8 s Spannungsrückgangsschutz U << 0,10 1,00 U n 0,45 U NS 300 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 52,0 Hz 51,5 Hz * < 100 ms Frequenzrückgangsschutz f< 47,5 50 Hz 47,5 Hz ** < 100 ms Anmerkungen: * Bei an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen Erzeugungsanlagen ist der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen. ** Bei an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen Erzeugungsanlagen ist der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen. Un ist die sekundäre Wandlernennspannung/Bezugsspannung der Schutzeinrichtung. Uc ist die vereinbarte Spannung im MS-Netz im EWF-Netzgebiet. UNS ist die sekundäre Spannung des Maschinentrafos der Erzeugungseinheit. Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 9 von 19
10 Anschluss der Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz Die folgenden Angaben gelten für Windenergieanlagen sowie für PV-Anlagen und Brennstoffzellenanlagen, die nach dem in Betrieb genommen werden sowie für alle Verbrennungskraftmaschinen, die nach dem bei EWF angemeldet werden (eingeschränkte dynamische Netzstützung, siehe auch Kapitel ). Kurzschlussschutz: Leistungsschalter mit Überstromzeitschutz oder Lasttrennschalter mit Sicherung nach Kapitel Schaltung und Aufbau. Übergeordneter Entkupplungsschutz in der Übergabestation Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais- Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,30 U n 1,15 U c 300 ms Spannungssteigerungsschutz U > 1,00 1,30 U n 1,10 U c 1 min Entkupplungsschutz an den Erzeugungseinheiten Funktion Einstellbereich des Schutzrelais Schutzrelais- Einstellwerte Spannungssteigerungsschutz U >> 1,00 1,30 U n 1,15 U NS < 100 ms Spannungsrückgangsschutz U < 0,10 1,00 U n 0,80 U NS 300 ms Spannungsrückgangsschutz U << 0,10 1,00 U n 0,45 U NS 0 ms Frequenzsteigerungsschutz f> 50,0 52,0 Hz 51,5 Hz * < 100 ms Frequenzrückgangsschutz f> 47,5 50 Hz 47,5 Hz ** < 100 ms Anmerkungen: * Bei der Nachrüstung von Windenergie-Bestandsanlagen bez. SDL-Bonus ist f> im Bereich von 51,0 bis 51,5 Hz gleichmäßig gestaffelt über alle Erzeugungseinheiten eines Windparks einzustellen. ** Bei an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Bezugsanlagen mit (integrierten) inselfähigen Erzeugungsanlagen ist der Frequenzrückgangsschutz f< auf 49,5 Hz einzustellen. Un ist die sekundäre Wandlernennspannung/Bezugsspannung der Schutzeinrichtung. Uc ist die vereinbarte Spannung im MS-Netz im EWF-Netzgebiet. UNS ist die sekundäre Spannung des Maschinentrafos der Erzeugungseinheit. Der vom Gesetzgeber für den Erhalt des Systemdienstleistungsbonus geforderte Blindleistungs-/Unterspannungsschutz (Q & U<) ist in der Übergabestation auf der Mittelspannungsseite zu installieren. Die Einstellwerte entsprechen denen bei Anschluss an die Sammelschiene eines Umspannwerkes (0,85 U c /0,5 s). Ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Umstellung von eingeschränkter auf vollständige dynamische Netzstützung erforderlich, sind die Schutzfunktionen und Einstellwerte wie beim Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes umzusetzen. Den Zeitpunkt des Übergangs zur vollständigen dynamischen Netzstützung bestimmt die EWF Prüfsteckleiste In der Übergabestation von Erzeugungsanlagen ist vom Kunden zusätzlich zur Prüfsteckleiste nach Anhang C Bild C.1 oder die aufgeführte Prüfsteckleiste für Erzeugungsanlagen Bild Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz zu installieren. Andere Bauweisen sind ebenfalls zulässig, jedoch vorab mit EWF abzustimmen. Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 10 von 19
11 zu Ziffer 4 Abrechnungsmessung Ab einer elektrischen Wirkleistung von > 100 kw sind Lastgangzähler einzusetzen. zu Ziffer 5 Betrieb der Anlage 5.7 Zuschaltbedingungen und Synchronisierung Erzeugungsanlagen sind mit einer automatischen Parallelschalteinrichtung zu versehen. Folgende Einstellwerte sind erforderlich: φ = F = 500 mhz u = + 10 % Die Synchronisiereinrichtung bei nicht inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist dem Generatorschalter zuzuordnen; bei inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen ist zusätzlich eine Synchronisiereinrichtung am Kuppelschalter vorzusehen. Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 11 von 19
12 Anhang A Anschlussvarianten für Erzeugungsanlagen im Mittelspannungsnetz und an den Sammelschienen eines UW Bild A1: Standardanschluss einer Erzeugungsanlage mit einem Abgangsfeld (J02) im Mittelspannungsnetz J01 Einspeisung J02 Messung/ Trafo EWF 1) Einstellparameter Entkupplungsschutz: U>> 1,15 Uc 300ms U> 1,10 Uc 1min 2) Kunde 3) I L - Z Kunde EWF E 4) 1) Anstelle des Lastrennschalters ist auch ein Leistungsschalter mit Schutzeinrichtung möglich. 2) Anstelle des Lasttrennschalters mit HH-Sicherung ist auch ein Leistungsschalter mit Sekundärschutzeinrichtung (UMZ) möglich. 3) mittelspannungsseitige Messung 4) Erdschlussrichtungserfassung Legende: Kundenanlage (z.b. Generatoranschluss) Einstellparameter Entkupplungsschutz: U>> 1,20 U NS <= 100ms U< 0,80 U NS 300ms U<< 0,45 U NS 0ms f> 51,5 Hz <= 100ms f< 47,5 Hz <= 100ms I L - Kurzschlussanzeigesystem Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) kap. Spannungsanzeige (wenn technisch möglich) Unterhalts- und Eigentumsgrenze Verfügungsbereichsgrenze Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 12 von 19
13 Bild A2: 20-kV-Übergabestation bei Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines UW mit 1 Abgangsfeld, mittelspannungsseitige Messung EG EWF 1) Anstelle des Lastrennschalters ist auch ein Leistungsschalter mit Schutzeinrichtung möglich. 2) mittelspannungsseitige Messung, Spannungswandler mit 2 bzw. 3 Wicklungen, Stromwandler mit 2 Kernen. 3) Kabelumbauwandler (wenn wattmetrisches Verfahren für Erdschlussrichtungserfassung 1) I> I>> 3) E 2) Kunde 4) Einstellparameter Entkupplungsschutz: U>> U> U< Q &U< Zu weiteren Kundenanlagen 4) Die Auslösung kann MS-seitig in der Übergabestation oder NS-seitig an der EZA erfolgen. Legende: U>> U< U<< f> f< Einstellparameter Entkupplungsschutz: I L - EG Kurzschlussanzeigesystem Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) kap. Spannungsanzeige (wenn technisch möglich) Eigentumsgrenze Verfügungsbereichsgrenze Kundenanlage (z.b. Generatoranschluss) Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 13 von 19
14 Bild A3: Standardanschluss einer Erzeugungsanlage an Kompakt-Übergabestation (SF6) (Anschluss im MS-Netz, 1000kVA) J01 Kunde J02 Kunde 1) 3) 2) 2a) I>> U> U>> Einstellparameter Entkupplungsschutz: EWF-Netz Wh NVP I L - Kundenkabel < 50m 4) 5) I> I>> 6) 1) In der Regel Lastrennschalter. 2) Anstelle des Lasttrennschalters mit HH-Sicherung ist auch ein Leistungsschalter mit Sekundärschutzeinrichtung (UMZ) möglich. 2a) Überstrom-, Kurzschlussstromauslösung und Erdschlusserfassung mit Abschaltung, Überspannungsschutz. 3) mittelspannungsseitige Messung 4) bei Ltg. > 50m ist ein Lasttrennschalter am NVP vorzusehen. 8) I> I>> cosφ(u) 7) Kundenanlage (z.b. Generatoranschluss) 5) Die Auslösung kann MS-seitig oder NS-seitig am Trafo oder an der EZA erfolgen. P <> ( ) % ab 100kW 6), 7) Weitere selektive Schutzeinrichtungen. Anzahl und Dimensionierung liegt im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers. 8) Entkuppelschalter, Entkupplungsschutzeinrichtungen. 9) Erzeugungsanlagen Legende: ~ = oder: 9) G ~ U>> U< U<< f> f< Einstellparameter Entkupplungsschutz: I L - Kurzschlussanzeigesystem Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) kap. Spannungsanzeige (wenn technisch möglich) Unterhalts- und Eigentumsgrenze Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 14 von 19
15 Bild A4: Anschluss an Übergabestation bei abgesetzter Erzeugungsanlage (Anschluss im MS-Netz, > 1000kVA) J01 Kunde J02 Kunde 1) 2a) Einstellparameter Entkupplungsschutz: 1) 3) Wh I> I>> IE> U>> U> U< Q&U 2) EWF-Netz 2b) 2c) 2) NVP I L - Kundenkabel < 50m ggf. weiter Kundenanlagen 4) 1) In der Regel Lastrennschalter. 2) Leistungsschalter mit Sekundärschutzeinrichtung (UMZ). 2a) Überstrom-, Kurzschlussstromauslösung und Erdschlusserfassung mit Abschaltung, Überspannungsschutz. 2b) Kabelumbauwandler für wattmetrische Erdschlusserfassung. 2c) MS - Anschlußkabel 3) mittelspannungsseitige Messung 5) I> I>> I> I>> 6) Kundenanlage (z.b. Generatoranschluss) 4) bei Ltg. > 50m ist ein Lasttrennschalter am NVP vorzusehen. 5), 6) Weitere selektive Schutzeinrichtungen. Anzahl und Dimensionierung liegt im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers. 7) Entkuppelschalter, Entkupplungsschutzeinrichtungen. 8) Erzeugungsanlagen Legende: I L - Kurzschlussanzeigesystem Erdungsfestpunkt (wenn technisch möglich) ~ = oder: 8) G ~ 7) cosφ(u) P <> ( ) % ab 100kW Einstellparameter Entkupplungsschutz: U>> U< U<< f> f< kap. Spannungsanzeige (wenn technisch möglich) Unterhalts- und Eigentumsgrenze Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 15 von 19
16 Bild A5: Eigentumsgrenze Sammelschiene Umspannwerk EG UW Sammelschiene Sammelschiene 1 Sammelschiene 2 Trafo einspeisung EWF Abgang A Abgang WP Sammelschienenanschlüsse an durchgehender Sammelschiene EG Eigentumsgrenze Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 16 von 19
17 Bild A6: Eigentumsgrenze Freileitungsmast E E E E = Eigentumsgrenze Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 17 von 19
18 B Wandlerverdrahtung Bild B.1: Beispiel Wandlerverdrahtung für MS-Erzeugungsanlagen (> 1,25 MVA) Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 18 von 19
19 C Prüfsteckleisten Bild C.1: Prüfsteckleiste für Bezugs- und/oder Erzeugungsanlagen mit UMZ- Schutz Verwendungszweck Unabhängiger Überstromzeitschutz Variante C14/1 a b 1 IN 2 IN ' 3 IL1 Belegung Prüfsteckleiste 4 IL1 ' 5 IL2 6 IL2 ' 7 IL3 8 IL3 ' 9 L+ A 10 L+ E 11 L-A/E 12 L+ Signal 13 Signal L+ 14 Signal L- Prüfstecker Ergänzende Hinweise zur Techn. Richtlinie Erzeugungsanlagen am MS-Netz Stand: Juni 2012 Seite 19 von 19
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