VdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security
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- Elke Giese
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1 VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage für die Prüfung und Zertifizierung des folgenden Produktes: Produkt: Störlichtbogen-Schutzsystem Typen: Einsatz im Bereich: Mittel- und Niederspannungs-Schaltanlagen der elektrischen Energieverteilung Abweichungen und/oder Ergänzungen des nachfolgenden Prüfprogramms können im Verlauf des Prüfverfahrens erforderlich werden. Diese Abweichungen und/oder Ergänzungen sind dann zusätzlich (schriftlich) zu vereinbaren. Auftraggeber: VdS Schadenverhütung GmbH: Köln, den tt.mm.2015 Diese Vereinbarung umfasst 6 Seiten.
2 1. Grundlagen Die Vorgaben für diese Prüfvereinbarung sind folgende Normen bzw. Richtlinien: - VdS ( ) - DIN EN : DIN EN Beiblatt 2: Normen zur Störfestigkeit nach Normenreihe DIN EN DIN VDE : DIN EN : DIN EN : Geltungsbereich und Definition Diese Vereinbarung enthält Mindestanforderungen und Prüfmethoden für Störlichtbogen- Schutzsysteme in Mittel- und Niederspannungs-Schaltanlagen. Ein Störlichtbogen-Schutzsystem ist ein System einzelner Bauteile, das einen Lichtbogen in einer Schaltanlage in so kurzer Zeit zu registrieren und zu löschen vermag, dass keine nachhaltigen Beschädigungen der Schaltanlage auftreten und diese nach erneutem Einschalten weiter betrieben werden kann. 3. Montageort (Bereiche) Das Störlichtbogen-Schutzsystem wird innerhalb der Schaltanlage errichtet. Einzelne Systemteile können auch außerhalb der Schaltanlage untergebracht sein, wenn dadurch die geforderten Systemdaten nicht verfälscht werden können. Als Schaltanlagen, in denen das Störlichtbogen-Schutzsystem eingebracht werden soll, kommen Stand- oder Wandverteiler sowie Einbau- oder Aufbauverteilungen in Frage in der für den jeweiligen Aufstellungsort notwendigen Schutzart. Seite 2 von 6 der Prüfvereinbarung xxx vom tt.mm.2015
3 4. Anforderungen 4.1 Erfassung und Löschung Die Löschung des Störlichtbogens muss bei nachfolgenden Prüfströmen (Kurzschlussstrom mit dem der Störlichtbogen eingeleitet wird) innerhalb von 5 ms erfolgen. Weder durch Druckanstieg noch durch die Einwirkung hoher Lichtbogentemperaturen sind schädigende Auswirkungen auf die Schaltanlage zu erwarten. Nach Inspektion ist ein Weiterbetrieb der Schaltanlage möglich. Prüfströme bei Niederspannung Kleinster Stromwert der erfasst werden kann Maximaler Stromwert der gelöscht werden kann* 6 ka 100 ka eff. Prüfströme bei Mittelspannung Kleinster Stromwert der erfasst werden kann 10 ka Maximaler Stromwert der gelöscht werden kann* 63 ka eff. * Kann der maximale Stromwert nicht im Labor geprüft werden, kann nach Rücksprache mit VdS Schadenverhütung der maximal im Labor mögliche Strom geprüft werden. Bei einer Bemessungsspannung der Anlage über 1000 V ist mit dem maximalen Spannungswert zu prüfen. Parallel zur Ansteuerung des Löschgerätes werden die Arbeitsstromauslöser sämtlicher, auf das Sammelschienensystem speisende Leistungsschalter angesteuert. Nach der Löschung eines Störlichtbogens bleiben die A-Auslöser der einspeisenden Leistungsschalter bis zu einer definierten Rücksetzung des Systems angesteuert. Eine irrtümliche oder automatische Wiederzuschaltung auf den havarierten Sammelschienenabschnitt wird verhindert. Jeder Löschvorgang muss eindeutig und sichtbar signalisiert werden. Um ungewollte Abschaltungen im fehlerfreien Zustand zu vermeiden, müssen die Kriterien für eine Löschung des Störlichtbogens eindeutig sein. Dies muss durch eine zweifelsfreie Registrierung des Störlichtbogens geschehen. Das wird erreicht durch gleichzeitige Registrierung mehrerer physikalischer Größen (Strommomentwert und Licht), die gemeinsam eine eindeutige Störlichtbogenregistrierung möglich machen. Das Wiederzuschalten nach einem Lichtbogen-Löschvorgang muss problemlos und mit geringem Zeitaufwand möglich sein. Die hierfür notwendige Montagezeit sollte auch bei komplexeren Schaltanlagen maximal 6 Mann-Stunden nicht überschreiben. Vorausgesetzt, die notwendigen Teile die nach einer Löschung ausgewechselt werden müssen, sind vorhanden Seite 3 von 6 der Prüfvereinbarung xxx vom tt.mm.2015
4 4.2 Anforderungen an den einzusetzenden Leistungsschalter Der Leistungsschalter muss unabhängig vom Störlichtbogen-Schutzsystem sämtlichen mechanischen und elektrischen Anforderungen der Schaltanlage genügen. Der Leistungsschalter muss über einen Arbeitsstromauslöser verfügen. 4.3 Anforderungen an die Stromwandler Die für die Messung des Stromes notwendigen Stromwandler sind vom Hersteller zu spezifizieren und müssen bei der Messung der Ansprechzeiten verwendet werden. Werden mehrere Typen vom Hersteller spezifiziert muss nur mit einem Typ geprüft werden. Es müssen dann Datenblätter des Herstellers vorgelegt werden, welche die Eignung des Stromwandlers aufzeigen. 4.4 Anforderungen an den Kurzschließer Der Kurzschließer muss in der Lage sein die vom Hersteller angegebenen max. Ströme zu leiten. Seite 4 von 6 der Prüfvereinbarung xxx vom tt.mm.2015
5 5. Anforderungen an das Umweltverhalten Während des Betriebs auftretende Überspannungen (Überspannungsimpulse - je nach anzusetzender Überspannungskategorie) dürfen die Elektronik des Störlichtbogen-Schutzsystems nicht außer Betrieb setzen bzw. beschädigen. Es darf hierdurch auch kein ungewollter Löschvorgang hervorrufen werden. Sämtliche Luftstrecken in Bauteilen des Störlichtbogen-Schutzsystems, die eine elektrische Trennung herstellen sollen, müssen so ausgelegt sein, dass sie bei üblichen Überspannungsimpulsen nicht durchzünden. In der Schaltanlage auftretende Fotoblitze, Schweißlichtbögen und Kurzschlüsse, die keine Lichtbögen zur Folge haben, dürfen ebenfalls keine außer Betriebs Setzung oder Beschädigung des Störlichtbogen-Schutzsystems bewirken. Dies gilt auch für Kurzschlüsse außerhalb der Schaltanlage, die durch andere Schutzeinrichtungen innerhalb der Schaltanlage abgeschaltet werden. Das Störlichtbogen-Schutzsystem muss gegen sämtliche Einflüsse und Störgrößen, die erwartungsgemäß in einer Schaltanlage (bzw. an dem Ort, an dem das jeweilige Bauteil des Gesamtsystems) entstehen, unanfällig sein. Es muss die genannten Anforderungen erfüllen und darf nicht ungewollt einen Löschvorgang einleiten. Solche Störgrößen und Einflüsse können sein: Typische im Schaltschrank auftretende Vibrationen Im Schaltschrank auftretende Temperaturen, mindestens 5 C und maximal 55 C Elektromagnetische Beeinflussungen 6. Anforderungen an die Reproduzierbarkeit der Prüfnachweise Sämtliche Prüfnachweise sind in einem akkreditierten Prüflabor zu erbringen. Für alle Messungen mit einem quantitativen Ergebnis muss die Messunsicherheit im Prüfbericht angegeben werden. Dieses gilt auch für konditionieren Werte z.b. Prüfströme und -spannungen. 7. Dokumentation Erforderliche Unterlagen: Angaben und Prüfnachweise über bereits geprüfte und anerkannte Produkte (Systemteile) des Störlichtbogen-Schutzsystems Detaillierte Zeichnung in einer typischen Anordnung innerhalb einer Schaltanlage Detaillierte Funktionsbeschreibung unter Bezugnahme auf etwaige mechanische, elektromechanische und/oder elektronische Maßnahmen, die ungewollte Löschvorgänge verhindern. Betreiberanleitung Seite 5 von 6 der Prüfvereinbarung xxx vom tt.mm.2015
6 8. Prüfplan Zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen dieser Prüfeinrichtung sind folgende Prüfungen durchzuführen. Umweltverhalten - EMV Prüfungen einschließlich der erforderlichen Störfestigkeit nach DIN EN Vibrationsprüfungen Funktionsprüfungen - Signalisierung, Rückstellen, Wiedereinschalten - Parallele Ansteuerung - Nachweis der Fehlauslösesicherheit gegenüber Schaltlichtbögen, Fotoblitzen, Schweißlichtbögen und sowie gegenüber Kurzschlüssen ohne Störlichtbogen. - Nachweis der Auslösesicherheit bei Störlichtbögen innerhalb der geforderten Zeit Seite 6 von 6 der Prüfvereinbarung xxx vom tt.mm.2015
Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
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