Flüssige Spezialformulierung für Heißnebelgeräte zur Keimhemmung bei eingelagerten Kartoffeln im Großlager (ausgenommen Pflanzgut)

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1 Wachstumsregler Wirkstoff: 300 g/l Chlorpropham (23,4 Gew.-%) Formulierung: Heißvernebelungsmittel (HN) Bienen: nicht gefährdet (B3) Artikelnummer/ Packungsgröße: x 10 l Fass Piktogramm: GHS07, GHS08 Signalwort: Achtung Flüssige Spezialformulierung für Heißnebelgeräte zur Keimhemmung bei eingelagerten Kartoffeln im Großlager (ausgenommen Pflanzgut) GEBRAUCHSANLEITUNG Wirkungsweise Gro-Stop Fog ist eine gebrauchsfertige flüssige Spezialformulierung für Heißnebelgeräte zur Keimhemmung bei eingelagerten Kartoffeln (Großlager), ausgenommen Pflanzgut. Der Wirkstoff Chlorpropham hat eine reine Kontaktwirkung, er unterbindet die Zellteilung der Keime. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/Objekte Schadorganismen/Zweckbestimmung Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut) Keimhemmung Hinweise zur sachgerechten Anwendung Anwendungshinweise Grundsätzlich sollten bei der Anwendung von Chlorpropham folgende Faktoren beachtet werden: - Zu behandelnde Kartoffeln müssen bei der Anwendung trocken und frei von anhaftender Erde sein. - Es ist sicherzustellen, dass die Schalenfestigkeit gegeben ist und kranke und beschädigte Knollen aussortiert wurden. Das Ergebnis der Keimhemmung mit Gro-Stop Fog ist grundsätzlich abhängig von Sorte, Erntequalität (Verletzungen, Fallhöhen etc.), Lagerraum, Lagertemperatur, der Anwesenheit von aus dem Feld eingeschleppten Krankheitserregern (Bakterien, Pilze) auf der Knolle und anderen Faktoren. Besondere Hinweise - Kartoffelpflanzgut, Pflanzenmaterial zu Vermehrungszwecken und Saat-/Pflanzgut aller Art darf nicht dem Nebel oder der Ventilationsluft ausgesetzt werden. - Den vernebelten Raum nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder Saat-/Pflanzgut aller Art benutzen. - Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen zuvor mit Gro-Stop Fog behandelte Kartoffeln gelagert/verarbeitet wurden. Es besteht die Gefahr einer Überschreitung des Rückstandshöchstwertes (MRL). - Kartoffeln, die mit Chlorpropham nach der Ernte zum Zwecke der Haltbarmachung behandelt wurden, müssen bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe nach der Ernte behandelt kenntlich gemacht werden. - Heissvernebelung nur mit technisch einwandfreien Applikationsgeräten unter Aufsicht und gemäß Gebrauchsanleitung des Geräteherstellers vornehmen.

2 Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Keimhemmung Anwendungsbereich: Großlager Stadium der Kultur: BBCH-Stadium 99 Anwendungszeitpunkt: frühestens nach abgeschlossener Wundheilung etwa 2 bis 3 Wochen nach der Einlagerung Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3 In der Kultur bzw. je Jahr: 3 im Abstand von 42 bis 56 Tagen. Anwendungstechnik: Aufwandmenge: Wartezeit: Sonstige Hinweise: heißnebeln 20 ml/t Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Die Lagertemperatur sollte bereits 6-10 C betragen. Je nach Sorte, Lagerzeit, Temperatur und Feuchtigkeit im Lagerraum ist die Behandlung nach etwa 6-8 Wochen zu wiederholen. Die Anwendung erfolgt jedoch spätestens, wenn die ersten Anzeichen von Keimbereitschaft sichtbar werden. Eine mögliche Innenkeimung wird vermieden, wenn die Wiederholung rechtzeitig erfolgt. Mit zunehmender Lagerzeit ist der Abstand zwischen den Vernebelungen zu verkürzen. Pflanzen/-erzeugnisse: Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut) Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Keimhemmung Anwendungsbereich: Großlager Stadium der Kultur: BBCH-Stadium 99 Erntegut (Knollen) Anwendungszeitpunkt: Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 7 In der Kultur bzw. je Jahr: 7 im Abstand von 4 Wochen. Anwendungstechnik: Aufwandmenge: Wartezeit: Sonstige Hinweise: frühestens nach abgeschlossener Wundheilung etwa 2 bis 3 Wochen nach der Lagerbeginn heißnebeln erste Anwendung: 25 ml/t zweite bis siebente Anwendung: 12,5 ml/t Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Die Lagertemperatur sollte bereits 6-10 C betragen. Je nach Sorte, Lagerzeit, Temperatur und Feuchtigkeit im Lagerraum ist die Behandlung nach etwa 4 Wochen zu wiederholen. Die Anwendung erfolgt

3 jedoch spätestens, wenn die ersten Anzeichen von Keimbereitschaft sichtbar werden. Eine mögliche Innenkeimung wird vermieden, wenn die Wiederholung rechtzeitig erfolgt. Mit zunehmender Lagerzeit ist der Abstand zwischen den Vernebelungen zu verkürzen. VV219 Behandelte Kartoffeln nicht an Geflügel verfüttern. Technik - Kartoffeln im Lagerraum gleichmäßig hoch schütten, um gleiche Standdruckverhältnisse zu gewährleisten (Schüttkegel und Totecken vermeiden). - Vor der Vernebelung wird empfohlen kurz extern zu belüften, um vorhandene CO 2 -Rückstände aus dem Lagerraum zu entfernen. - Fenster, Türen und andere Öffnungen schließen und die Lüftung auf Umluft schalten. - Umluft 10 Minuten laufen lassen, bis eine gleichmäßige Luftzirkulation gewährleistet ist, dann Gro- Stop Fog mit dem Nebelgerät auf der Ansaugseite (Unterdruckseite) nahe dem Ventilator feinst vernebelt einblasen (Nebelzeit: etwa 5-10 Minuten je Liter bis der gesamte Kartoffel-stock gleichmäßig benetzt ist). - Überwachen Sie während der gesamten Vernebelung das Gerät. - Während der Behandlung den Lagerraum nicht betreten. - Umluft aufrechterhalten, bis der Nebel weitgehend verschwunden ist. - Anschließend Lüftung ausschalten und den Lagerraum für 6-8 Stunden geschlossen halten und nicht betreten. - Nach Abschluss der 6-8 Stunden kann wieder extern gelüftet werden. Gro-Stop Fog ist nur bei abgetrockneten, schalenfesten Kartoffeln mit ausreichend verkorkten Wunden einzusetzen. Die erste Behandlung erfolgt demnach 2 bis 3 Wochen nach der Einlagerung. Hohe Schmutzanteile vermindern die Wirkung. Sorten mit starkem Keimdrang bei höherer Lagertemperatur regelmäßig kontrollieren. Gro-Stop Fog kann auch bei alternativen Lagerungsweisen (Kisten-, Paletten, Jutesack- oder Behelfsläger) eingesetzt werden. Voraussetzung ist hier aber eine entsprechende Luftzirkulation durch den Kartoffelvorrat, um eine gleichmäßige Vernebelung im Lager zu gewährleisten. Verträglichkeit (WH915) Gegenüber Gro-Stop Fog unverträgliche Kartoffelsorten sind bisher nicht bekannt. Keimhemmungsmittel auf der Basis von Chlorpropham (CIPC) können unter ungünstigen Umständen bei allen Kartoffelsorten Schalenbrand verursachen. Gleichzeitig besteht durch die verzögerte Wundheilung eine höhere Infektionsgefahr für Lagerkrankheiten. Dies kann unter ungünstigen Umständen zu einer Zunahme des Krankheitsbefalls während der Lagerung und damit zu Qualitätsverlusten führen. Gro-Stop Fog daher nur bei abgetrockneten, schalenfesten Kartoffeln nach erfolgter Wundheilung einsetzen. UMWELTVERHALTEN Nutzorganismen NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Wasserorganismen NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

4 Hinweise für den sicheren Umgang Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB195 Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden. SF150 Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten. SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS2203 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS6201 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. ST410-2 Halbmaske mit Kombinationsfilter AX-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. VA251 Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das Pflanzenschutzmittel direkt in den Lagerraum einbringen. Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von Dichlormethan in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz- Luftgrenzwerte) eingehalten werden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW469 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Sofort Arzt hinzuziehen. Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Lagerung Behälter dicht geschlossen halten, aufrecht lagern und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Frostfrei und Gebinde nach Anbruch wieder gut verschließen! Entsorgung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter

5 Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: GHS07, GHS08 Signalwort: Achtung Gefahrenbestimmende Komponente: Dichlormethan, Chlorpropham Gefahrenhinweise: H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sicherheitshinweise: P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Haftung Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und die Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen, und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden durch Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Anwendungs- und Lagerungsrisiko tragen wir nicht. Gro-Stop : reg. WZ Certis Europe B.V. PAMIRA : reg. IVA (Industrieverband Agrar) Sicherheitsdatenblatt

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