Durchführungsbestimmungen für den 1. Osnabrücker Futsal-Cup NFV Kreis Osnabrück-Stadt am 17. Januar 2015 in der Ballspielhalle Osnabrück-Hellern
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1 Durchführungsbestimmungen für den 1. Osnabrücker Futsal-Cup NFV Kreis Osnabrück-Stadt am 17. Januar 2015 in der Ballspielhalle Osnabrück-Hellern 1.Grundsätze Soweit diese Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, wird nach den internationalen Futsal- Regeln der FIFA, der Satzung und den Ordnungen des Nds. Fußballverbandes (NFV) sowie den DFB- Richtlinien für Fußballspiele in der Halle (Futsal- Richtlinien) gespielt. 2. Teilnahmeberechtigung Am Turnier nehmen die Mannschaften teil, die sich bis zum 22. Dezember 2014 beim NFV Kreis Osnabrück- Stadt, Spielausschuss, Udo Rietmann, Holsten- Mündruper- Str. 99, Osnabrück, E- Mail: verbindlich angemeldet haben. Sollten sich mehr Mannschaften anmelden als Turnierplätze zur Verfügung stehen (maximal 16 Mannschaften), entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung über eine Teilnahme. Der Wettbewerb ist für Herrenmannschaften ausgeschrieben. Der Erste und der Zweite des Turniers sind für die Teilnahme am Pelada NFV- Futsal Cup 2015 am 31. Januar 2015 in der Ballspielhalle Osnabrück- Hellern qualifiziert. Teilnahmeberechtigt sind nur Mitgliedsvereine des NFV. Ein Startgeld wird nicht erhoben. Jede teilnehmende Mannschaft erhält nach Abschluss des Turniers einen Futsal- Spielball. 3. Spielberechtigung Spielberechtigt sind alle Spieler, die dem älteren A- Junioren- Jahrgang angehören und die Spieler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Im Übrigen ist die Spielberechtigung wie folgt geregelt: Spielberechtigt sind alle Spieler, die eine gültige (Feldfußball)Spielerlaubnis für den teilnehmenden Verein besitzen. Es dürfen auch Spieler eingesetzt werden, die eine (Feldfußball)Spielerlaubnis für einen anderen Verein im NFV oder einem anderen Landesverband des DFB besitzen. Diese Spieler benötigen die schriftliche Zustimmung des Stammvereins zur Erteilung des Gastspielrechts (siehe Anlage unten). Spieler, die nicht über eine gültige Spielerlaubnis in einem Mitgliedsverein des NFV oder in einem anderen Landesverband verfügen, benötigen zum Einsatz eine schriftliche Bestätigung über die aktuelle Mitgliedschaft in ihrem Verein (der die Mitgliedschaft im NFV oder einem anderen Landesverband besitzen muss!). Spieler, die eine weitere Futsal- Spielberechtigung für einen anderen Verein, sowohl im NFV oder in einem anderen Landesverband besitzen, sind nicht spielberechtigt.
2 Die Spieler müssen sich vor Turnierbeginn durch einen Spielerpass/Lichtbildausweis legitimieren. Die Kontrolle der Spielberechtigung erfolgt durch die Turnierleitung. 4. Anzahl Spieler Eine Mannschaft besteht aus max. 12 Spielern, einschließlich Torwart, von denen sich fünf (einschließlich Torwart) gleichzeitig auf dem Spielfeld befinden dürfen. Der Mannschaftskader muss der Turnierleitung spätestens am Spieltag vor dem Technischen Meeting am Turniertag auf einer Mannschaftsliste (s. Anlage) gemeldet werden. 5. Turniermodus Es wird in Gruppen gespielt, innerhalb jeder Gruppe jeder gegen jeden. Der Sieger eines Spiels erhält drei Punkte, bei Unentschieden erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Besteht zwischen zwei oder mehr Mannschaften nach den Spielen Punktgleichheit, entscheidet a) der direkte Vergleich b) die Tordifferenz, c) die mehr erzielten Tore, oder d) ein Strafstossschiessen (siehe Punkt 7). Der weitere Turnierverlauf ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften. Der Spielplan wird nach Anmeldeschluss erstellt, allen Mannschaftsverantwortlichen per Mail zugeleitet und zusätzlich in der lokalen Presse sowie unter kreis- osnabrueck- stadt.nfv.de veröffentlicht. 6. Spieldauer Die Spielzeit beträgt 1x13 Minuten. In der letzten Spielminute wird die Zeit bei jeder Spielunterbrechung angehalten. Jedes Spiel beginnt mit dem Anstoß der im Spielplan erstgenannten Mannschaft, die, von der Turnierleitung aus gesehen, von links nach rechts spielt. 7. Strafstoßschiessen Die Mannschaften haben abwechselnd je drei Torschüsse auszuführen. Die Mannschaft, die den ersten Torschuss ausführt, wird durch Los bestimmt. Nachschießen, gleichgültig ob der Ball vom Torwart abgewehrt wird oder vom Torpfosten bzw. der Querlatte zurück prallt, ist nicht erlaubt. Wenn beide Mannschaften nach Ausführung von je fünf Torschüssen die gleiche Anzahl von Toren erzielt haben, werden die Torschüsse in der gleichen Reihenfolge durch die gleichen Spieler fortgesetzt, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat. 8. Verwarnung und Feldverweis Der Schiedsrichter kann einen Spieler verwarnen und in schweren Verstößen auf Dauer (Gelb/Rote bzw. Rote Karte) des Spielfeldes verweisen. Bei einem Feldverweis auf Dauer kann
3 die betroffene Mannschaft entweder nach Ablauf von 2 Minuten, oder wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, wieder durch einen Spieler ergänzt werden. Bei mehreren Feldverweisen auf Dauer kann nur jeweils ein Spieler nach Eintreten der vorgenannten Ereignisse bis zum Erreichen der zulässigen Anzahl der Spieler ergänzt werden. Das gilt allerdings nur für das Spielen in Unterzahl (nicht 4 gegen 4, 3 gegen 3). Bei einer Gelb/Roten Karte ist der bestrafte Spieler automatisch für das nächste Turnierspiel gesperrt. Bei einer Roten Karte entscheidet die Turnierleitung nach der Schwere des Vergehens über die Dauer der Sperre (mindestens aber ein Spiel) und eine Meldung an die Rechtsinstanz. 9. Turnierleitung Die Turnierleitung besteht aus drei Personen (Beauftragte des NFV) und ist für die endgültigen Entscheidungen von im Reglement nicht vorgesehenen Fällen zuständig. Die Anordnungen der Turnierleitung sind für alle Beteiligten verbindlich. Eine Protest- oder Einspruchsmöglichkeit besteht weder gegen die Entscheidungen der Schiedsrichter noch gegen solche der Turnierleitung. Die Turnierleitung ist mit zwei Personen beschlussfähig. 10. Schiedsrichter Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt durch den NFV. Jedes Spiel wird von 2 Schiedsrichtern geleitet. Ein dritter Schiedsrichter führt Buch über die Regelverstöße. 11. Ausstattung der Mannschaften Jede Mannschaft muss über zwei verschiedenfarbige Sätze Trikots verfügen. Bei gleicher Spielkleidung hat die im Spielplan erst genannte Mannschaft die Kleidung zu wechseln. Die Trikots müssen nicht zwingend von 1-12 durchnummeriert sein. Die tatsächlichen Trikotnummern müssen auf dem Spielberichtsbogen vermerkt sein. Die Trikotnummern der Spieler müssen während des gesamten Turniers beibehalten werden. Ggf. notwendige Änderungen müssen von der Turnierleitung genehmigt werden. 12. Ausrüstung der Spieler Ein Spieler darf keine Kleidungs- oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind (einschliesslich jeder Art von Schmuck). Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus Trikot, Hose, Strümpfen (Stutzen), Schienbeinschützern und Fußkleidung. Alle Schuhtypen müssen mit hellen Sohlen oder einer abriebfesten Sohle aus Gummi oder einem ähnlichen Material versehen sein. 13. Spielregeln Die wichtigsten Regelbestimmungen (ggf. ergänzend und/oder abweichend von den o. g. FIFA- Bestimmungen) lauten wie folgt: Gespielt wird mit einem (sprungreduzierten) Futsal- Ball der Größe 4 auf Handball- Tore (3 x 2 m) ohne Bande.
4 Spielfortsetzungen müssen innerhalb von 4 Sekunden ausgeführt werden. Ein Torabwurf darf auch über die Mittellinie ausgeführt werden. Ein Zuspiel zum Torwart ist nur erlaubt, wenn ein gegnerischer Spieler den Ball berührt hat oder der Torwart den Ball in der gegnerischen Spielhälfte wieder spielt. Kontrolliert der Torwart den Ball in der eigenen Spielhälfte, muss das Abspiel innerhalb von 4 Sekunden geschehen. Auswechselspieler haben gleichfarbene Leibchen zu tragen und müssen sich auf der im Bereich der Mittellinie befindlichen Auswechselbank aufhalten. Ein Spielerwechsel erfolgt erst nach Verlassen des Spielfeldes durch den auszuwechselnden Spieler unter Übergabe des Leibchens innerhalb der gekennzeichneten Wechselzone. Überschreitet der Ball die Seitenlinie, erfolgt ein Einkick, mit dem kein direkter Torerfolg möglich ist. Jede Mannschaft hat das Recht auf ein Timeout pro Spiel für die Dauer von maximal einer Minute. Regelverstöße einer Mannschaft, die mit einem direkten Freistoß geahndet werden, führen kumuliert ab dem 4. Foulspiel zu einem 10- m- Strafstoss. Grätschen mit Gegnereinwirkung ist untersagt. 14. Technisches Meeting Zur Abstimmung des Turnierablaufs wird am 17. Januar 2015 vor Turnierbeginn (Bekanntgabe der Uhrzeit erfolgt mit Spielplanübersendung!) das Technische Meeting in der Ballspielhalle Hellern durchgeführt. Die Teilnahme ist für die unten aufgeführten Personen Pflicht. TOP Thema durch TOP 1 Begrüßung/Vorstellung NFV- Turnierleitung TOP2 Programmablauf/Ablauf des Turniertages NFV- Turnierleitung TOP 3 Turnierbestimmungen / Spielregeln NFV- Turnierleitung Schiedsrichter 1 TOP 4 TOP 6 Festlegung/Überprüfung der Spielkleidung (Schiedsrichter, Spieler, TW, Flying TW!) Verabschiedung und Abgabe der Turnierunterlagen (Spielerpässe, Gastspielerlaubnis, Mitgliedsbelege) NFV- Turnierleitung NFV- Turnierleitung Teilnehmer NFV- Turnierleitung, mindestens Kapitän, Torwart, Teammanager/Trainer jeder Mannschaft, Schiedsrichter, ggf. Hallensprecher.
5 15. Aufgaben und Befugnisse der Turnierleitung Überwachen und Kontrollieren der ordnungsgemäßen Spielorganisation sowie der Einhaltung der Wettbewerbsregelungen und - Weisungen Abnahme der/des Halle/Spielfeldes anhand einer NFV- Hallencheckliste zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes nach FIFA- Futsal- Regeln Terminieren und Leiten des Technischen Meetings Überprüfen der Spielberechtigungen und Gastspielerlaubnisse Die NFV- Turnierleitung hat ggf. notwendige Anpassungen an Spielfeld oder Halle durchzuführen oder durchführen zu lassen Die Turnierleitung ist für die endgültigen Entscheidungen von im Reglement nicht vorgesehenen Fällen zuständig. Die Anordnungen der Turnierleitung sind für alle Beteiligten verbindlich. Eine Protest- oder Einspruchsmöglichkeit besteht weder gegen Entscheidungen der Schiedsrichter noch gegen solche der Turnierleitung In schwerwiegenden Fällen werden Vorkommnisse an die Rechtsinstanzen des NFV weitergeleitet
6 Niedersächsischer Fußballverband e.v. Antrag auf Erteilung einer Gastspielerlaubnis für den Futsal- Spielbetrieb (Herren) Dieser Antrag ist vor Turnierbeginn beim Niedersächsischen Fußballverband, Kreis Osnabrück- Stadt, einzureichen. Zwingende Voraussetzung für die Genehmigung dieser Gastspielerlaubnis ist die Mitgliedschaft des Spielers in einem Mitgliedsverein eines Landesverbandes. Verfügt der Spieler bereits über eine gültige Spielerlaubnis für einen Stammverein im NFV oder in einem anderen Landesverband, benötigt er dessen schriftliche Zustimmung zur Erteilung des Gastspielrechts. Verfügt der Spieler nicht über eine gültige Spielerlaubnis, wird aus sportversicherungsrechtlichen Gründen eine schriftliche Bestätigung seines Mitgliedsvereins über die Mitgliedschaft des Spielers benötigt. Der Spieler darf keine weitere Futsal- Spielberechtigung für einen anderen Verein, weder im NFV noch in einem anderen Landesverband besitzen. 1.Vom aufnehmenden Verein (Gastverein) und dem Spieler auszufüllen: Der Gastverein Vereins Nr.: beantragt hiermit für den Spieler geb. am Pass Nr.: vom Stammverein eine Gastspielerlaubnis für den Futsal- Spielbetrieb am 17. Januar 2015 (Osnabrücker Futsal- Cup). Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Gastvereins 2. Vom Stammverein auszufüllen: Der Stammverein Vereins Nr.: erklärt sich hiermit einverstanden, dass dem o.g. Spieler eine Gastspielerlaubnis in dem vorstehend genannten und beantragten Umfang für den Gastverein erteilt wird. Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Stammvereins 3. Bestätigung des Spielers
7 Ort, Datum Unterschrift des Spielers Spielerliste Anlage 5 Gastspielerlaubnis (mit X markieren) TrikotNr. Trainer Betreuer Name Vorname GebDatum Stammverein PassNr.
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