Gallup Biograde 360 Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat (Gew.-%: 30,77) Wasserlösliches Konzentrat Pfl. Reg. Nr.: 3630

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1 Gallup Biograde 360 Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat (Gew.-%: 30,77) Wasserlösliches Konzentrat Pfl. Reg. Nr.: 3630 WIRKUNGSWEISE Gallup Biograde 360 ist ein nicht selektives Herbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die nicht verholzten, lebenden Pflanzenteile aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) verteilt. Auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Gallup Biograde 360 hat keine ausreichende Wirkung auf Ackerschachtelhalm (Equisetum arvense). Das Produkt hat keine Bodenwirkung. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G WIRKUNGSSPEKTRUM Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackersenf, Ausfallweizen, Efeublättriger Ehrenpreis, Großes Bitterkraut, Hirtentäschelkraut, Einjähriges Rispengras, Flughafer, Gemeines Greiskraut, Gemeine Quecke. Auf Stilllegungsflächen auch: Behaartes Schaumkraut, Gemeiner Erdrauch, Einjähriges Bingelkraut, Feldehrenpreis, Flohknöterich, Klettenlabkraut, Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, Wiesen- Löwenzahn, Weidelgras, Zwerggauchheil. Weniger gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ausfallraps, Krummer Amaranth, Persischer Ehrenpreis, Weißer Gänsefuß. Nicht ausreichend bekämpfbar: Bluthirse, Gemeiner Ackerfrauenmantel, Gemeine Hühnerhirse, Ackerschachtelhalm. KULTURVERTRÄGLICHKEIT Gallup Biograde 360 kann zur Unkrautbekämpfung auf mineralischen und organischen Böden oder Oberflächen einschließlich Asche und Kies angewendet werden. Gelegentliches Auftreten einer leichten Wachstumshemmung der Kulturpflanzen ist möglich, insbesondere bei Direkteinsaat, wenn das Saatgut inmitten von sich zersetzendem Pflanzenmaterial keimt. Sorgfältige Kultivierungsmaßnahmen sind daher notwendig. ZUGELASSENE INDIKATIONEN Indikations- Kultur/Anwendungszeitpunkt nummer 1 Ackerbau, Freiland Ackerbaukulturen Stoppelfelder Nach der Ernte, vor der Saat bzw. Pflanzung von Folgekulturen 2 Ackerbau, Freiland Ackerbaukulturen Stoppelfelder Nach der Ernte, vor der Saat bzw. Pflanzung von Folgekulturen, Quecke [Agropyron repens]

2 Indikationsnummer Kultur/Anwendungszeitpunkt 3 Ackerbau, Freiland Stilllegungsflächen, vor der Saat bzw. Pflanzung von Folgekulturen 4 Ackerbau, Freiland Weizen, Gerste, Hafer 5 Ackerbau, Freiland Raps 6 Ackerbau, Freiland Lein 7 Ackerbau, Freiland Senf 8 Ackerbau, Freiland Ackerbohne 9 Ackerbau, Freiland Zuckerrübe Abtötung von Pflanzen zur Kulturvorbereitung 6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, max.,,,,,,

3 Indikationsnummer Kultur/Anwendungszeitpunkt 10 Ackerbau, Freiland Futtererbsen 11 Grünland, Freiland Wiesen, Weiden, vor der Saat bzw. Pflanzung von Folgekulturen 12 Gemüsebau, Freiland Stoppelrübe, Steckrübe 13 Gemüsebau, Haus- und Stoppelrübe, Steckrübe 14 Gemüsebau, Freiland Porree (Lauch), Zwiebel 15 Gemüsebau, Haus- und Porree (Lauch), Zwiebel 16 Gemüsebau, Freiland Spargel Junganlagen Nach dem Pflanzen, vor dem Austrieb, Abtötung von Pflanzen zur Kulturvorbereitung 6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, max., 0,15 ml/m² in 20 bis 40 ml/m² Wasser, max., 0,15 ml/m² in 20 bis 40 ml/m² Wasser, max.

4 Indikationsnummer Kultur/Anwendungszeitpunkt 17 Gemüsebau, Haus- und Spargel Junganlagen Nach dem Pflanzen, vor dem Austrieb 18 Obstbau, Freiland Apfel ab 2. Standjahr, Birne ab 2. Standjahr 19 Obstbau, Haus- und Apfel ab 2. Standjahr, Birne ab 2. Standjahr 20 Obstbau, Freiland Kirschen ab 2. Standjahr, Pflaumen (Zwetschken) ab 2. Standjahr 21 Obstbau, Haus- und Kirschen ab 2. Standjahr, Pflaumen (Zwetschken) ab 2. Standjahr 22 Forst, Freiland Nadelgehölze Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs, Laubgehölze Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs 23 Zierpflanzenbau, Freiland Wege, Plätze 24 Zierpflanzenbau, Haus- und Wege, Plätze 0,5 ml/m² in 20 bis 40 ml/m² Wasser, max. 0,5 ml/m² in 20 bis 40 ml/m² Wasser, max. 0,5 ml/m² in 20 bis 40 ml/m² Wasser, max. 6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, max. mit Abschirmvorrichtung 0,6 ml/m² in 20 bis 40 ml/m² Wasser, max. mit Abschirmvorrichtung

5 Indikationsnummer Kultur/Anwendungszeitpunkt 25 Nichtkulturland, Freiland Landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen ausgenommen Gleisanlagen HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN UND SICHEREN ANWENDUNG Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Es dürfen pro Jahr und Fläche nur max. 2 Applikationen eines glyphosatehaltigen Herbizides durchgeführt werden. Die maximale Gesamtaufwandmenge ist mit 3600 g Wirkstoff (a.i.)/ha/jahr beschränkt. Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. Für die 3., 11. Indikation: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung, direkten Verfütterung oder zur Silierung verwenden. Für die 22. Indikation: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.b. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur bis zum Beginn der Beerenblüte bzw. nach der Beerenernte; andernfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. Für die 22. Indikation: Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. Für die 18., 19., 20., 21. Indikation: Etwaiges Fallobst nicht als Lebensmittel oder Futtermittel verwenden. Für die 18., 19., 20., 21. Indikation: Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z.b. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich. Für die 25. Indikation: Keine Anwendung unmittelbar auf versiegelten Flächen (z.b. Beton, Bitumen, Pflaster, Platten). Für die 22. Indikation: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls ist dafür Sorge zu tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen. Für die 4. Indikation: Stroh von behandeltem Getreide nicht für Strohballenkulturen oder Kultursubstrate verwenden. ANWENDUNGSHINWEISE Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90 % gemäß Er lass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. WICHTIGE HINWEISE Anwendungen nur im Freiland von Frühjahr bis Herbst. Bodenbearbeitungen erst 7 Tage nach einer Anwendung durchführen. Bei Trockenheit und hohen Temperaturen verbunden mit sehr niedriger Luftfeuchtigkeit, bei Frost oder Überschwemmungen ist die Wirksamkeit beeinträchtigt. Eine Anwendung bei Regen oder Tau auf feuchtem Bestand ist möglich, die Blattmasse darf aber nicht tropfnass sein. Nach der Anwendung sollte eine niederschlagsfreie Periode von mindestens 6 Stunden oder besser noch 24 Stunden folgen.

6 Bei normaler Witterung tritt eine sichtbare Wirkung innerhalb von 10 Tagen ein. Die Pflanzen verwelken, werden gelb und vertrocknen. Eine gute Bekämpfbarkeit setzt die Ausbildung von ausreichend aufnahmefähiger Blattmasse voraus, d.h. die Pflanzen sollten sich in einer aktiven Wachstumsphase befinden. Ungräser sollten 5 cm lange Blätter und Unkräuter mindestens 2 entfaltete Laubblätter aufweisen. Bei hartnäckigen Unkräutern kann die Anwendung im Blühstadium angezeigt sein. Gemeine Quecke ist während der Bestockung und der Ausbildung neuer Rhizome gegenüber Gallup Biograde 360 am empfindlichsten. Das ist normalerweise der Fall, wenn die Pflanzen 5-6 Blätter ausgebildet haben, die ca cm Zuwachs aufweisen. Keine Anwendung von Kalk, Kunstdünger, Stalldünger, Pflanzenschutzmitteln oder ähnlichen Substanzen bis zu 5 Tagen nach Anwendung von Gallup Biograde 360. Blätter und unverholzte Triebe an Bäumen und Sträuchern sowie Nachbarkulturen dürfen von der Spritzbrühe nicht getroffen werden. Nicht bei windigem Wetter spritzen, da Abdrift starke phytotoxische Schäden hervorrufen kann! NACHBAU Gallup Biograde 360 zeigt nach Anwendung keine langfristige herbizide Aktivität im Boden. Bei normalen Witterungsbedingungen kann die Bodenbearbeitung 7 Tage nach Behandlung vorgenommen werden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sollte die charakteristische Rot/Gelbfärbung der Blätter vor einer Bodenbearbeitung abgewartet werden. SPRITZTECHNIK Die Hinweise in der Indikationstabelle sind zu beachten. ANWENDUNGSTECHNIK Ansetzvorgang: Spritzbehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Spritzbrühe am selben Tag ausbringen. Gallup Biograde 360 darf nicht in galvanisierten oder unlegierten Stahlbehältern angerührt oder gelagert werden. Behälter müssen belüftet und frei von entflammbaren Stoffen sein. Mischbarkeit: Nicht mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Nährstoffpräparaten mischen. Schadenverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden. SPRITZENREINIGUNG Gerätereinigung Innenreinigung: Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen von der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich mit Wasser spülen/reinigen. Pflanzenschutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Außenreinigung: Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche der Fläche durchzuführen. RESTMENGENVERWERTUNG Eventuell auftretende Reste von der Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche der Fläche ausbringen. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen.

7 Signalwort: - Gefahrenpiktogramme: - Gefahrenhinweise: - Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264: Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den sicheren Umgang SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) SPe4: Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel und frisch behandelten Pflanzen vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. HINWEISE ZUR LAGERUNG Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. Trocken aufbewahren und Produkt nicht unter 0 C und nicht über 35 C lagern. ABFALLBESEITIGUNG ENTSORGUNG VON PACKMATERIAL, KANISTERN UND FLASCHEN Packmaterial und Behälter von Pflanzenschutzmitteln können an Übernahmestellen der Entsorgungssysteme ARA und BONUS abgegeben werden. Die Termine zur Abgabe für die Sammlung von leeren Gebinden entnehmen Sie bitte den Verlautbarungen der Sammelstellen. Die Behälter müssen sauber gespült sein, wobei das Spülen immer beim Zubereiten der Spritzbrühe erfolgen soll, und das Spülwasser der Spritzbrühe beigegeben werden soll. Damit gelangt auch der letzte Rest des Pflanzenschutzmittels dorthin, wo es gebraucht wird. Unser Packmaterial und Behälter für Pflanzenschutzmittel werden von der Firma BONUS entpflichtet. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE UND HAFTUNG Die in dieser Produktinformation enthaltenen Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse sowie den Festsetzungen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und sollen über das Präparat und dessen Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung ist das Präparat für die empfohlenen Zwecke geeignet. Da Lagerung und Anwendung der Pflanzenschutzmittel außerhalb unseres Einflusses liegen, und wir insbesondere nicht alle Umstände bei der Anwendung voraussehen können, haften wir nur für einwandfreie Qualität des Präparates zum Zeitpunkt der Auslieferung, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Wirkung des Produktes kann durch viele, speziell auch örtlich bedingte Einflussfaktoren beeinträchtigt werden. Hierzu gehören Aufwandmenge, Behandlungstermin, Mischung mit anderen Produkten, Fruchtfolge, Sorte, Boden- und Witterungsverhältnisse, das Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Unkräuter und Ungräser, Pilzstämme, Insekten), Spritztechnik usw.. Deswegen kann eine Variabilität in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanze nicht ausgeschlossen werden. Für diese Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

8 Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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