PLANTAN. Quad-Glob 200 SL Wirkstoff: 374 g/l Dibromid (Gew.-%: 31,17) g/l Diquat (Gew.-%: 16,67) Wasserlösliches Konzentrat
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- Benedikt Günther
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1 PLANTAN Quad-Glob 200 SL Wirkstoff: 374 g/l Dibromid (Gew.-%: 31,17) g/l Diquat (Gew.-%: 16,67) Wasserlösliches Konzentrat Pfl. Reg. Nr.: 3385 WIRKUNGSWEISE Quad-Glob 200 SL ist ein Kontaktherbizid für den Einsatz zur Krautabtötung in Kartoffeln sowie zur Sikkation in Winter- und Sommerraps. Der Wirkstoff wird innerhalb weniger Minuten nach der Anwendung über das grüne Pflanzengewebe aufgenommen. Die Wirkung ist gebunden an das Vorhandensein von Chlorophyll, Licht und Sauerstoff. Innerhalb von Stunden nach der Behandlung zeigen alle benetzten grünen Pflanzenteile zunächst Welkeerscheinungen und Nekrosen, anschließend vertrocknen sie. Die Behandlung kann vor Regen und auf feuchte, aber nicht tropfnasse Pflanzen erfolgen. Eine Behandlung bei bedecktem Himmel oder abends verlängert die Einwirkungszeit. Licht und Wärme beschleunigen die Wirkung, kühles und trübes Wetter verlangsamt sie. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): D ZUGELASSENE INDIKATIONEN Indikationsnummer Kultur/Anwendungszeitpunkt 1 Ackerbau, Freiland Kartoffel ausgenommen Pflanzkartoffel 2 Ackerbau, Freiland Kartoffel Pflanzkartoffeln 3 Ackerbau, Freiland Winterraps 4 Ackerbau, Freiland Sommerraps Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Wasseraufwandmenge, Anwendungsart, Nachbaufrist, Wartezeit Krautabtötung 2,5 l/ha in l/ha Wasser, max. Anzahl der 10 Tage Krautabtötung 5 l/ha in l/ha Wasser, max. Anzahl der 10 Tage Reifespritzung (Sikkation) 2 l/ha in l/ha Wasser, max. Anzahl der 5 Tage Reifespritzung (Sikkation) 3 l/ha in l/ha Wasser, max. Anzahl der 5 Tage
2 HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN UND SICHEREN ANWENDUNG Insgesamt nicht mehr als 1 Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode. Für die 2., 4. Indikation Zum Schutz von Nicht-Ziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 75 % gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Für die 1., 3. Indikation Zum Schutz von Nichtziel-Arthropoden ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 50 % gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Für Kartoffeln zur Krautabtötung gilt: FÜGEN SIE KEINE ÖLE ODER NETZMITTEL HINZU. Kartoffel (ausgenommen Pflanzgut) - Krautabtötung Vor der Krautabtötung sollte eine physiologische Reife der Knollen erreicht sein, um keine Stoffwechselstörungen zu provozieren. Wenn die Blätter zum Behandlungszeitpunkt aufgrund eines Feuchtigkeitsmangels welk sind, kann es zu Verfärbungen des Gefäßbündelringes kommen. Deswegen sollte das Produkt nie bei Trockenheit auf welkes Laub gespritzt werden. Auch bei hoher Luftfeuchtigkeit sollten Bestände auf sehr trockenen Böden bis zur Beseitigung des Bodenwasserdefizits durch Regen oder Bewässerung nicht behandelt werden. Die beste Wirkung erzielt man in der Regel, wenn die Spritzung am späten Nachmittag oder abends durchgeführt wird. Jedoch ist bei großer Trockenheit die Anwendung in die frühen Morgenstunden zu legen. Nicht auf taunasse Bestände spritzen, so wird ein Ablaufen der Spritzbrühe vermieden. Bei völlig abgestorbenem Kraut kann etwa ab Tage (je nach Sorte, Witterung etc. bis zu 5 Wochen) nach der Behandlung gerodet werden. Die Schalenfestigkeit sollte in jedem Fall vor der Ernte geprüft werden. Nach Frührodung sind gelegentliche Schäden an Knollen physiologisch bedingt und nicht auf das sachgerecht angewendete Mittel zurückzuführen. Kartoffel (Pflanzgut) - Krautabtötung Pflanzkartoffeln erst nach Eintritt der physiologischen Reife der Knollen behandeln, anderenfalls sind Stoffwechselstörungen möglich. Bei sehr dichten Beständen Aufwandmenge von 5 l/ha splitten und stattdessen im Abstand von 3 Tagen zweimal 2,5 l/ha spritzen. Zu beachten sind amtliche Termine und Zulassungsbestimmungen. Winterraps, Sommerraps - Sikkation Bei dichtem Wuchs, hohen oder liegenden Kulturen sollte die Höchstaufwandmenge angewendet werden. Fügen Sie in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers ein geeignetes, nicht-ionisches Netzmittel hinzu, welches kein Organosilikon ist. Wenn die Schoten gelblich und die Körner dunkel, aber noch plastisch sind ist der Spritztermin erreicht. Die Ernte kann etwa 5-10 Tage nach der Behandlung erfolgen. Da keine Nachreife stattfindet, muss bei Beständen zur Saatguterzeugung die Embryonalentwicklung bis zur Keimfähigkeit abgeschlossen sein (Vollreife). Um Verfälschungen der Ergebnisse durch anhaftende Rückstände zu vermeiden, Keimproben nur in Erde oder nach Waschung in Ton- oder Kohleaufschwemmung durchführen. Besondere Hinweise Das Produkt sollte ausschließlich gespritzt werden (nicht vernebelt oder versprüht). Unter Beachtung der vorgeschriebenen Anwendungshinweise ist eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Bei Einatmung von hohen Konzentrationen des Spritznebels kann es zu Reizungen des oberen Atmungstraktes kommen, welche sich durch Nasenbluten und Halsschmerzen äußern. In
3 diesem Fall sollte die Ausbringungstechnik und die Einhaltung der Hinweise zum Anwenderschutz überprüft werden. ANWENDUNGSHINWEISE Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten: Ackerbau (Aufwandmenge 2,0 l/ha) 15 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 5 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 5 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Ackerbau (Aufwandmenge 2,5 l/ha oder 3,0 l/ha) 20 m (Regelabstand) 10 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 5 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 5 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Ackerbau (Aufwandmenge 5,0 l/ha) 40 m (Regelabstand) 20 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 10 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 5 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom , GZ /13-VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig. Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25 % reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer im Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m. ANWENDUNGSTECHNIK Ausbringgerät Spritzgerät regelmäßig auf den Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich). Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Halbe benötigte Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Quad-Glob 200 SL zugeben, entleerten Behälter gut spülen und Spülflüssigkeit der Spritzbrühe zugeben, fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Rührwerk während Arbeitspausen laufen lassen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Quad-Glob 200 SL ist in Kartoffeln mit Fungiziden (z.b. Fluazinam) mischbar. Bei Tankmischungen zuerst Fungizid, danach Quad-Glob 200 SL in den Tank geben. In Kartoffeln sind keine
4 Mischungen mit Ölen oder Netzmitteln möglich. In der Anwendung zur Abreifebeschleunigung von Raps und Leguminosen ist das Produkt mit Ölen und Netzmitteln mischbar (bitte beachten Sie die Hinweise zur sachgerechten und sicheren Anwendung). Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Bewährte Wassermengen: l/ha. Bei hohen Bestandsdichten mindestens 600 l/ha. Voraussetzung für eine gute Wirkung ist die vollständige Benetzung der abzutötenden Pflanzenteile. Geeignet sind sowohl Flachstrahldüsen als auch Antidriftdüsen. Beim Einsatz von Injektordüsen/Kompaktdüsen (z.b. ID, IDK und Air Mix) ist auf den empfohlenen Druck zu achten. Schadenverhütung Überdosierung und Abdrift vermeiden. NACHBAU Bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung von Quad-Glob 200 SL können nach derzeitigem Kenntnisstand alle Kulturen (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden. SPRITZENREINIGUNG Gerätereinigung Innenreinigung: Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf einer behandelten Teilfläche ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich mit Wasser spülen/reinigen. Pflanzenschutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf einer behandelten Teilfläche ausbringen. Außenreinigung: Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche durchzuführen. RESTMENGENVERWERTUNG Eventuell auftretende Reste von der Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche der Fläche ausbringen. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Abbauprodukte können ins Grundwasser gelangen. Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS06, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H331 Giftig bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
5 Sicherheitshinweise: P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 Aerosol nicht einatmen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzkleidung, Schutzhandschuhe tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P330 Mund ausspülen. P333+P313 Bei Hautreizung oder ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. EUH-Sätze: EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den sicheren Umgang SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Spe4: Zum Schutz von Gewässerorganismen bzw. Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Spritz-/Sprühnebel nicht einatmen. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Beim Wiederbetreten der Kulturen für nachfolgende Arbeiten Schutzhandschuhe tragen. ERSTE-HILFE MASSNAHMEN/HINWEISE FÜR DEN ARZT Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Bei Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung entfernen und bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen. Mindestens 15 Minuten unter fließendem Wasser abspülen. Bei sich entwickelnder und anhaltender Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 10 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Falls Kontaktlinsen vorhanden, diese entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Nach Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund ausspülen und Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Etikett bereithalten.
6 HINWEISE ZUR LAGERUNG Getrennt von Lebens-, Genuss- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. Kühl, trocken und mit ausreichender Luftzufuhr aufbewahren. Von Zündquellen und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten. Produkt nicht unter 0 C und nicht über 35 C lagern. ABFALLBESEITIGUNG Entsorgung: Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen abgeben. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben. Unsere Produkte werden durch den Entsorgungsbetrieb BONUS in Kufstein (Nummer 2896) gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Bedingungen entpflichtet. ANMERKUNG Wir haften für eine gleichbleibende Beschaffenheit des Mittels zum Zeitpunkt seiner Auslieferung aus unserem Lager. Die Beschaffenheit des Pflanzenschutzmittels, seine Wirkungsweise können aber Bedingungen unterliegen, auf die weder wir noch unsere Vertriebspartner Einfluss haben. Für daraus entstehende Schäden schließen wir die Haftung aus. Zu diesen Bedingungen können gehören: Vielfalt und Konstitution der Kulturen, Fruchtfolge, Boden- und Witterungsverhältnisse, Transport- und Lagerungsbedingungen, Menge, Anzahl, Methoden und Verhältnisse der Anwendung, Beigabe anderer Pflanzenschutzmittel oder Zusatzstoffe. Wir schließen die Haftung für solche Umstände und daraus resultierende Folgen aus. Wir weisen den Anwender des Pflanzenschutzmittels darauf hin, dass er gesetzlich verpflichtet ist, vor dem Erwerb und der Anwendung des Mittels sich sachkundig zu machen, beim beruflichen Anwender den Sachkundenachweis zu führen und die Anwendungsfähigkeit des Pflanzenschutzmittels unter Berücksichtigung der dafür festgesetzten Anwendungsgebiete und bestimmungen zu prüfen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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