Neue Fahrzeugdokumente ab
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- Waltraud Stieber
- vor 6 Jahren
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1 Die gesamte Zulassungsbescheinigung besteht ab dem 01. Oktober 2005 aus zwei Teilen, einem Teil I I (ersetzt den Fahrzeugschein) und einem Teil II II (ersetzt den Fahrzeugbrief)! Zulassungsbescheinigung Teil I Zulassungsbescheinigung Teil II Die beiden Teile (I (I und II) II) sind in in Deutschland eine logisch zusammenhängende Einheit. Dies wird durch die in in Teil I I (Feld 16) von der Zulassungsbehörde einzutragende Vordruck-Nummer des Teil II II als neues Verbindungselement unterstützt. Seite 1
2 Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Teil I Im Im Teil I I sind alle Einzeldaten enthalten, die die für für die die Kfz-Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeuges erforderlich sind Datenumfang/-inhalt wurde angepasst und ist ist EU-weit einheitlich Zusätzliche Sicherheitselemente sind enthalten: Mikroschriften, Kinegram, Bundesadler unter UV-Licht sichtbar Vordruck-Nummer auf auf der der Rückseite Vordruck-Nummer des Teil II II wird durch Zulassungsbehörde am am Tag der der Zulassung in in Feld des Teil I I eingedruckt Neue Nummer für für den Teil I I auf auf der der Vorderseite; wird am am Tag der der Zulassung durch die die Zulassungsbehörde/den LBV fahrzeugindividuell erstellt und aufgedruckt. Die Die Nummer bezeichnet den Zulassungsbezirk, z.b. HH, den Kalendertag der der Zulassung und eine fortlaufende Zählung der der Zulassungen an an dem Kalendertag Seite 2
3 Zulassungsbescheinigung Teil I, I, Vorderseite HH-S-0-277/ * Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse Sonstige Vermerke Vordruck-Nr Teil II Seite 3
4 Zulassungsbescheinigung Teil I, I, Rückseite Felder mit Buchstaben, z.b. U, bzw. mit Buchstaben und Zahlen, z.b. U.2, beschreiben EU-weit einheitliche Fahrzeugdaten. Felder mit Zahlen in Klammern, z.b. (9) sind nationale/deutsche Informationen. Vordruck-Nr Teil I Kinegram Seite 4
5 Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II II In In der der Zulassungsbescheinigung Teil Teil II II sind lediglich die die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt DIN-A4 Format, einseitig nur nur auf auf der der Vorderseite bedruckt Es Es sind nur nur noch zwei Haltereintragungen möglich Anzahl der der Vorhalter ist ist aber ersichtlich (Feld 1 in in Zeile B) B) Er Er dient auch weiterhin als als Eigentumsnachweis Es Es ist ist inhaltlich und in in seiner Verwendung deckungsgleich z.b. mit mit folgenden Ländern: Finnland, Schweden, Dänemark, Norwegen, Niederlande, Österreich, Italien Seite 5
6 Zulassungsbescheinigung Teil II, II, Vorderseite Anzahl der Vorbesitzer Haltereintragungen Vordruck-Nummer Teil II Seite 6
7 Wichtige Verfahrensregeln beim Umgang mit der neuen Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II) Bei Bei der der Ausstellung einer einer Zulassungsbescheinigung Teil Teil I I muss muss auch auch immer immer eine eine Zulassungsbescheinigung Teil Teil II II ausgestellt werden. Ein Ein Nebeneinander von von einer einer Zulassungsbescheinigung Teil Teil I I oder oder Teil Teil II II mit mit einem einem alten Fahrzeugschein oder oder Fahrzeugbrief ist ist nicht nicht zulässig Wird Wird beispielsweise eine eine neue neue Zulassungsbescheinigung Teil Teil II II ausgestellt, da da die die alte alte verloren wurde, wurde, muss muss auch auch die die Zulassungsbescheinigung Teil Teil I I neu neu ausgestellt werden Die Die Abmeldebescheinigungen entfallen ab ab dem dem ; die die Abmeldungen werden auf auf der der Zulassungsbescheinigung Teil Teil I I oder oder dem dem alten alten Fahrzeugschein in in Verbindung mit mit dem dem Fahrzeugbrief dokumentiert Änderungen der der Anschrift werden im im LBV LBV künftig künftig durch durch Anschriftenadressaufkleber in in der der Zulassungsbescheinigung Teil Teil I I dokumentiert bzw. bzw. im im alten alten Fahrzeugschein; dadurch entsteht eine eine Aufwandsreduzierung für für den den Kunden Seite 7
Wie lese ich den neuen KFZ-Schein?
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