Mieterstrom Aktueller Stand und Herausforderungen. Stadtwerke Jena, 13. Juni 2017 Samy Gasmi
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1 Mieterstrom Aktueller Stand und Herausforderungen Stadtwerke Jena, 13. Juni 2017 Samy Gasmi
2 Angebote und Services für die Wohnungswirtschaft Eine Fülle an Leistungen wird von EVUs bereits angeboten Leerstandsmanagement Wärme- Contracting Betriebsführungs -Contracting Fördermöglichkeiten EnEV Smart Home Nah-/Fernwärme Wärmeliefer-VO Legionellen-Prüfung Abrechnungsdienstleistungen Mieterstrom PV-Anlagenpacht Quartierskonzepte Haustechnik Rauchwarnmelder Energieausweise Energieberatung E-Mobility Heizkostenverteilung Energieaudits Thermografie Energiesparberatung Ladestationen Kleinteilige EDL, die Detailwissen und rechtliches Know-how erfordern Seite 2
3 Seite 3 ASEW-Mieterstromkonzept Fokus Wohnungswirtschaft
4 Großer Bedarf im ASEW-Netzwerk Gründung der Projektgemeinschaft Mieterstrom (1.0) 19 teilnehmende Stadtwerke aus ganz Deutschland Zielsetzung: Entwicklung eines Konzeptes zur schlanken Umsetzung von Mieterstrom mit BHKW im eigenen Haus In der Praxis ergeben sich Umsetzungsfragen Bearbeitung der relevanten Themen in Arbeitsgruppen Messung Abrechnung Vertrieb & Marketing Kalkulation Verträge Seite 4
5 Mieterstrom betrifft das gesamte EVU Erzeugung Messung Beschaffung Netz IT Abrechnung Marketing/ Vertrieb Projektsteuerung Rechtsrahmen Strategie / Umsetzung und Betrieb müssen bewerkstelligt werden Erfolg nur bei guter Zusammenarbeit möglich vor allem die Abrechnungs- und Vertriebsseite müssen Hand- in Hand arbeiten Größte Umsetzungsherausforderungen: Messung und Abrechnung Seite 5
6 Mieterstrommodelle am Markt Seite 6
7 Seite 7 Viele Stadtwerke haben bereits unterschiedliche Lösungen umgesetzt
8 Seite 8 Aber nicht nur Stadtwerke sind aktiv
9 Mieterstrommodelle Der Markt bietet unterschiedlichste Angebote 1. Viele unterschiedliche Akteure sind am Markt Tendenz steigend! 2. Auch überregionale Anbieter platzieren ihre Modelle Es gibt unterschiedliche Modelle 1- in Kombination mit Wärmelieferung (BHKW) 2- PV-only 3- Kombination von PV + BHKW Es gibt mehrere Akteure 1- WoWi allein 2- Genossenschaften 3- Start-Ups Es gibt unterschiedliche Tarifoptionen 1- Mischtarif aus Mieterstrom + Reststrom 2- Zwei-Tarif-System 3- Bonussysteme Typische Kooperationen 1- Stadtwerke + WoWi 2- Stadtwerke + Messstellenbetreiber 3- Stadtwerke + Anlagenhersteller 4- Stadtwerke + Dienstleister Seite 9
10 Förderprogramme der Länder Hessen Startet mit dem Pilotvorhaben 'Mieterstrommodelle : Gefördert werden die Umrüstung des Zählerkonzeptes (Summenzählermodell), die Einführung datenbankbasierter Abrechnungssysteme, Implementierungs- und Qualifizierungsaufwendungen NRW Gefördert werden seit dem 1. November 2016 PV-Mieterstrommodelle (auch in Kombination mit KWK) im Programm "progres.nrw Programmbaustein Markteinführung"; Gefördert wird die Umrüstung des Zählerkonzeptes und datenbankbasierte Abrechnungssysteme Thüringen Mit dem Förderprogramm Solar Invest werden mit bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten (Neuinvestitionen) in Photovoltaikanlagen gefördert Seite 10
11 Aktuell: PV-Mieterstromgesetz Seite 11
12 PV-Mieterstromgesetz Kabinettsverabschiedung am Eckpunktepapier ( ) Referentenentwurf ( ) 1. Lesung im Bundestag ( ) blob=publicationfile&v=6 Seite 12
13 PV-Mieterstromgesetz Eckpunkte Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insb. Mieter) in diesem Wohngebäude geliefert wird. Ziele: Beteiligung der Mieter an der Energiewende Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen mit PV- Anlagen Voraussetzung: Mindestens 40 % der Gebäudefläche dient dem Wohnen Pflicht zur Zahlung der vollen EEG-Umlage bleibt erhalten Begrenzung des Förderumfangs auf 500 MW PV-Mieterstromanlagen pro Jahr Förderung für Anlagen bis 100 kw Preisgestaltung: Grundsätzlich Wahlfreiheit; Max. jedoch 90 Prozent des jeweiligen Grundversorgungstarifs (Vergleichsrechnung ist jährlich vorzulegen) Seite 13
14 PV-Mieterstromgesetz Eckpunkte Wahlfreiheit des Mieters bleibt bestehen Mietvertrag und Mieterstromvertrag (Begrenzung auf 1 Jahr) müssen getrennte Verträge sein Mieterstromvertrag endet mit Mietvertrag (auch ohne separate Kündigung) Ausnahmen: u.a. Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist ( 548 BGB) Studenten- und Jugendwohnheime; Alters- und Pflegeheime Mieterstromvertrag muss auch Versorgung des Reststroms enthalten Ausdrückliche Einbeziehung von Contracting-Modellen Gebäude mit Mischnutzung Mieter/Gewerbe sowie Privat/Mieter können berücksichtigt werden Räumliche Abgrenzung: Stromlieferung im Gebäude Quartiere aktuell nicht berücksichtigt (in Diskussion) Seite 14
15 PV-Mieterstromgesetz Förderhöhe Keine indirekte Förderung über Verringerung der EEG-Umlage, sondern direkte Förderung des Anlagenbetreibers mit differenzierten Fördersätzen je nach Anlagengröße Förderhöhe für Mieterstrom: Angemessener Abschlag auf EEG-Vergütung, da keine Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe gezahlt werden müssen Berechnung: EEG-Einspeisevergütung / Anzulegender Wert 8,5 ct/kwh Erlöse aus Betreibersicht: Mieterstromzuschlag + Erlöse aus Verkauf an Mieter Leistungsklasse Einspeisevergütung Mieterstromzuschlag Bis 10 kw 12,31 ct/kwh 3,81 ct/kwh kw 11,97 ct/kwh 3,47 ct/kwh kw 10,71 ct/kwh 2,21 ct/kwh Förderdauer: 20 Jahre BMWi-Studie: Projektrenditen von 5 % bis 7 % möglich Seite 15
16 Herausforderungen Seite 16
17 Aktuelle Umsetzungsherausforderungen Internes Projektmanagement Abstimmungen Messkonzept mit dem Netz mit Abrechnungsdienstleistern Rechtssichere Umsetzung: EnWG, MsbG, PV- Mieterstromgesetz etc. Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom mit PV: Mieterstrom mit BHKW sind rentabler, WoWi hat meist aber Photovoltaik im Kopf Kundengewinnung / Kundenansprache: Teilnahmequoten der Mieter sind in umgesetzten Projekten recht unterschiedlich. Vertriebsaufwand ist nicht zu unterschätzen. Seite 17
18 Zusammengefasst Status Quo Die Branche wartet auf das Mieterstrom-Gesetz Die Branche wartet auf den Status des finalen Status Roll-Outs Gleichzeitig häufen sich vermehrt Anfragen aus der WoWi an Stadtwerke Große Unsicherheiten auf Seiten der Stadtwerke Viele Stadtwerke möchten dennoch zeitnah aktiv werden und Angebote im Markt platzieren Ausblick Stadtwerke sehen Mieterstrommodelle als Chance für künftige Geschäftsmodelle auch zur Integration in Quartierslösungen Stadtwerke sind der ideale Partner der WoWi für verschiedenste Direktstrom-Modelle; Kooperationen sind ausdrücklich erwünscht Eine klare Gesetzgebung würde die Hemmnisse für Stadtwerke im Markt verringern Seite 18
19 ASEW Wir sind jederzeit gerne für Sie da! ASEW Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) Samy Gasmi Eupener Straße Köln Fon Fax Web Seite 19
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