Gebühren und Tarife für alle

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1 Gebühren und Tarife für alle Allgemeine Bürgerfragen: Kinderpass 13,00 Personalausweis vorläufiger Personalausweis 8,00 8,00 Erstbeantragung für Jugendliche gebührenfrei (bis Vollendung des 21. Lebensjahres) Reisepass unter 26 J. 13,00 über 26 J. 26,00 vorläufiger Reisepass 13,00 Erstbeurkundung v. Neugeborenen - Einmalgebühr 7,00 Beurkundung v. Sterbefälle - Einmalgebühr 7,00 Familienbuch: Einmalgebühr beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 33,00 8,00 Eheschließung: Grundgebühr (dt. Staatsangehörige) (mit Auslandsbeteiligung) + Gebühr für gewünschte Urkunden u. Stammbuch 33,00 55,00 Beglaubigung amtlicher Urkunden 2,00 Ausstellung des Führungszeugnisses 13,00 Auskunft für eine einfache Melderegisterauskunft 4,09 Auskunft für eine erweiterte Melderegisterauskunft 7,16 Aufenthalts- und Meldebescheinigung 4,09 Ersatzlohnsteuerkarte 3,00 Wohnberechtigungsschein max. 15,00 Ersatzfahrzeugscheine 11,00 Fahrzeugscheinänderung 10,70 Fischereischeinverlängerungen 40,00 Einladungen von ausländischen Gästen 20,00 Friedhofsgebührensatzung und Feuerbestattungsanlage Amtsblatt: 5/ ) Die Gebühr entsteht a) mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung b) mit der Zuteilung des Nutzungsrechts c) mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung 2.) Vier Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides sind die Gebühren fällig. 3.) Werden nicht alle Leistungen einer Gebührenposition in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.

2 I. Benutzungsgebühren Euro Gebühren in 1. Nutzung von Grabstätten 1.1. Erdkindergrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr für 20 Jahre 720, Erdreihengrab für 25 Jahre 1.305, Erdgemeinschaftsgrab für 25 Jahre 2.255,00 (einschließlich Gestaltung der Grabstelle und Pflegekosten für 25 J.) 1.4. Erdwahlgrabstätte - je Jahr 52, Erddoppelwahlgrabstätte für 25 Jahre inkl. Erstanlage der Grabstätte 1.812, Erddoppelwahlgrabstätte - je Jahr 65, Familiengrabstätte - je Jahr und m² 14, Urnenreihengrab für 20 Jahre 704, Urnenwahlgrabstelle - je Jahr 37, Urnenwahlgrabstelle in besonderer Lage - je Jahr 39, Urnengrab für 20 Jahre in der Urnengemeinschaftsanlage - Gemeinschaftsfeier - 984,00 (einschließlich Feierhallenbenutzung in der Gemeinschaft, Urnenbeisetzung, Gestaltung der Grabstelle und Pflegekosten für 20 Jahre) Alter Friedhof Potsdam Urnengrab für 20 Jahre in der Urnengemeinschaftsanlage - Einzelfeier ,00 (einschließlich Urnenbeisetzung, Gestaltung der Grabstelle und Pflegekosten für 20 Jahre) Alter Friedhof Potsdam und Friedhof Goethestraße Urnengrab in der Urnengemeinschaftsanlage mit individueller 1.512,00 Grabkennzeichnung (einschließlich Urnenbeisetzung, Gestaltung der Grabstelle und Pflegekosten für 20 Jahre) Neuer Friedhof Potsdam/Einzelbeisetzung Grabstein 30 x 20 cm inkl. 35 Buchstaben Inschrift wird von der Friedhofsverwaltung gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. 2. Erdbestattung 2.1. Erdbestattung Verstorbener bis 5 Jahre 242, % Zuschlag ab 10 cm tief gefrorenen Boden auf Pos , Erdbestattung 481, % Zuschlag ab 10 cm tief gefrorenen Boden auf Pos , Sargträger - je Träger 45,00 3. Feuerbestattungen 3.1. Einäscherung (Zusätzliche Gebühren für die amtsärztliche Leichenschau vom 192,00 Gesundheitsamt der Stadt Potsdam) 3.2. Urnenbeisetzung 165, % Zuschlag ab 10 cm tief gefrorenen Boden auf Pos ,00 4. Benutzung der Feiereinrichtungen Benutzung der Feierhalle eines Friedhofs bis zu 30 Minuten mit Ausschmückung (Grundausstattung), Beleuchtung, Orgel bzw. Tontechnik 4.1. Große Feierhalle Neuer Friedhof Potsdam 179, Abschiednahme Neuer Friedhof Potsdam 33, Kleine Feierhalle Neuer Friedhof Potsdam und die Feierhallen der Friedhöfe Goethestraße, Großbeerenstraße, Drewitz, Neuer Friedhof Bornim 128,00

3 4.4. Leichenhallen der Friedhöfe Alter Friedhof Bornim und Sacrow 48,00 Bei Verlängerung der Feier über die 30 Minuten hinaus wird unabhängig von der Dauer der Verlängerung eine einmaliger Aufschlag von 100% berechnet. 5. Nebenleistungen 5.1. Entgegennahme und/oder Verwahrung einer Urne bis zu 3 Wochen (gilt nur für 4,00 Urnen, die nicht im Krematorium Potsdam eingeäschert wurden) 5.2. Aufbewahrung einer Urne länger als 3 Wo., für jeden angefangenen Monat 33, Postversand einer Urne zur Beisetzung auf auswertigen Friedhöfen einschließlich 43,00 Verpackung, Versandkosten, Versicherung und Transportkosten 5.4. Aufbewahrung eines Sarges in der Kühlung bis 5 Tage mit anschließender 21,00 Beisetzung außerhalb der kommunalen Friedhöfe der Stadt (auch angeordnete Aufbewahrung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft einschließlich Annahme und Ausgabe) 5.5. je weiterer Tag 4,00 6. Sonstige Gebühren 6.1. Ausbetten einer Leiche, Öffnen und Schließen der Grabstätte einschließlich 1.081,00 Nebenarbeiten und Transport zum Krematorium 6.2. Ausbetten einer Urne, Öffnen und Schließen der Urnengrabstätte einschließlich 158,00 aller Nebenarbeiten und Transport zum Krematorium 6.3. Umbettung einer Urne innerhalb der kommunalen Friedhöfe der Stadt 288,00 7. Zusatzgebühren 7.1. Abnehmen von Metall und Plastikbeschlägen an Feuerbestattungssärgen vor der 16,00 Einäscherung 7.2. Entfernen von Grabmalen zur Zweitbesetzung nach Unfallverhütungsvorschrift 30,00 II. Verwaltungsgebühren Erteilen einer Zustimmung zum Aufstellen von Grabmalen oder Einfassungen oder das Anbringen von Gedenkzeichen sowie die Überwachung der Standfestigkeit 1. Grabmalgenehmigungen 1.1. für stehende Grabsteine bis zu einer Breite von 0,50 m mit einer Breite von 0,50 m bis 0,80 m mit einer Breite über 0,80 m 1.2. für liegende Grabsteine bis zu einer Größe von 0,50 m² 137,00 161,00 198,00 54,00 66,00 mit einer Größe über 0,50 m² 1.3. Behelfsgrabzeichen 6, für Einfassungen je laufendem Meter 22,00 2. Sonstige Verwaltungsgebühren 2.1. Jahreseinfahrtsgenehmigung, Neuer Friedhof Potsdam 19, Tageseinfahrtsgenehmigung, Neuer Friedhof Potsdam 4, Erteilung eines Grabnutzungsrechts und/oder Amtshandlungen in 8,00 Zusammenhang mit einer Erd- bzw. Feuerbestattung und/oder Genehmigung einer Um- bzw. Ausbettung 2.4. Nachforschungsanträge - je angefangene halbe Stunde 23,00

4 Gewerbesteuer: 450 v. H. Grundsteuer A: 250 v. H. Grundsteuer B: 490 v. H. Anmerkungen: Die Haushaltssatzungen sind noch nicht genehmigt. Die neuen Ortsteile haben teilweise andere Angaben. Hundesteuersatzung Amtsblatt: 5/2004 Steuermaßstab und Steuersatz: Die Steuer beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 84,00 b) für den zweiten Hund 108,00 c) für den dritten und jeden weiteren Hund 132,00 d) gefährliche Hunde, je Hund 648,00 Parkgebührenordnung: Amtsblatt: 5/2003 Parkzone 1: Norden: Osten: Süden: Westen: Innenstadt Hegelallee, Kurfürstenstraße bis Hebbelstraße Hebbelstraße, Charlottenstraße bis Platz der Einheit-Ost Am Kanal ab Joliot-Curie-Straße, Yorckstraße, Dortustraße bis Charlottenstraße, Charlottenstraße bis Zeppelinstraße Am Luisenplatz (Südseite), Zeppelinstraße, Lennéstraße, Zimmerstraße, Grenze Park Sanssouci Die Parkgebühren betragen je angefangene Stunde: Parkzeit (Std.) ½ Parkgebühr ( ) 0,50 1,00 2,00 3,00 4,00 5,50 6,50 7,50 8,50 9,50 10,50 Parkzone 2: Innenstadt wird nach innen durch die Parkzone 1 und nach außen durch folgende Straßen begrenzt Norden: Osten: Süden: Westen: Gregor-Mendel-Straße, Jägerallee, Helene-Lange-Straße, Berta-von-Suttner- Straße, Am Neuen Garten, Mangerstraße, Mangerstraße, Havel Westufer, Nuthe, Friedhofsgasse Heinrich-Mann-Allee von Friedhofsgasse, Brauhausberg, Leipziger Straße Auf dem Kiewitt, Sellostraße

5 Babelsberg Bestandteil Parkzone 2 Norden: Grenzstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Turnstraße Osten: Plantagenstraße, Anhaltstraße Süden: Kopernikusstraße, Großbeerenstraße, Friedrich-Engels-Straße Westen: Alt Nowawes, Glasmeisterstraße, Johannsenstraße, Daimlerstraße, Friedrich-Engels-Straße Die Parkgebühren betragen je angefangene Stunde: Parkzeit (Std.) ½ Parkgebühr ( ) 0,50 0,50 1,50 2,50 4,00 5,00 Zweitwohnungssteuersatzung Amtsblatt: 6/ 2000 Bemessungsgrundlage: Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat. (Wohnung ist die Gesamtheit aller Räume, die eine Wohnfläche von über 23 m² sowie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Strom- oder vergleichbare Energieversorgung und Beheizungsmöglichkeiten haben sowie über Fenster verfügen.) Keine Zweitwohnungen sind a) Wohnungen, die von Trägern der Wohlfahrtspflege bzw. von öffentlichen Trägern der Sozialhilfe aus therapeutischen Gründen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden b) Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen Steuerpflicht - Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung besitzt. - Sind mehrere Personen Inhaber, so sind sie Gesamtschuldner. Steuersatz Die Steuer beträgt 10% der Bemessungsgrundlage. Entstehung, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Fälligkeit - Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, ist Besteuerungszeitraum der Teil des Kalenderjahres, in dem die Steuerpflicht besteht. - Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar des Jahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Wird eine Wohnung erst nach dem 1. Januar in Besitz genommen, entsteht die Steuerschuld am ersten Tag des folgenden Kalendermonats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerschuldner die Wohnung aufgibt oder die Voraussetzungen für die Annahme einer Zweitwohnung entfallen. Diese wird vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

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