ENERGIEAUSWEIS Grubmüller Alexandra

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1 EVN AG Ing. Klaus Ottendorfer EVN Platz 2344 Ma. Enzersdorf ENERGIEAUSWEIS Birkeng Absdorf

2 Energieausweis für Wohngebäude OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: März 2015 BEZEICHNUNG Gebäude(-teil) beheizte Zone Baujahr 1970 Nutzungsprofil Einfamilienhaus Letzte Veränderung Straße Birkeng. 5 Katastralgemeinde Absdorf PLZ/Ort 3125 Absdorf KG-Nr Grundstücksnr. 58/28 Seehöhe 280 m SPEZIFISCHER STANDORT-REFERENZ-HEIZWÄRMEBEDARF, STANDORT-PRIMÄRENERGIEBEDARF, STANDORT-KOHLENDIOXIDEMISSIONEN UND GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR HWB Ref,SK PEB SK CO2 SK f GEE F G G G HWB Ref: Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten. WWWB: Der Warmwasserwärmebedarf ist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Heiz- und Warmwasserwärmebedarf die Verluste des gebäudetechnischen Systems berücksichtigt, dazu zählen insbesondere die Verluste der Wärmebereitstellung, der Wärmeverteitung, der Wärmespeicherung und der Wärmeabgabe sowie allfälliger Hilfsenergie. HHSB: Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. Er entspricht in etwa dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch eines österreichischen Haushalts. EEB: Der Endenergiebedarf umfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den Haushaltsstrombedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf). fgee: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). PEB: Der Primärenergiebedarf ist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEB ern.) und einen nicht erneuerbaren (PEB n.ern.) Anteil auf. CO2: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnende Kohlendioxidemissionen, einschließlich jener für Vorketten. Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten BenutzerInnenverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an. Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG). Der Ermittlungszeitraum für die Konversionsfaktoren für Primärenergie und Kohlendioxidemissionen ist (Strom: ), und es wurden übliche Allokationsregeln unterstellt. v2017, REPEA15 o Niederösterreich Projektnr Seite 1

3 Energieausweis für Wohngebäude OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: März 2015 GEBÄUDEKENNDATEN Brutto-Grundfläche 172 m² charakteristische Länge 1,31 m mittlerer U-Wert 1,24 W/m²K Bezugsfläche 137 m² Heiztage 310 d LEK T -Wert 112,3 Brutto-Volumen Gebäude-Hüllfläche 537 m³ 410 m² Heizgradtage Klimaregion 3575 Kd N Art der Lüftung Bauweise Fensterlüftung mittelschwer Kompaktheit (A/V) 0,76 1/m Norm-Außentemperatur -14,6 C Soll-Innentemperatur 20 C ANFORDERUNGEN (Referenzklima) Referenz-Heizwärmebedarf k.a. HWB Ref,RK 235,2 /m²a Heizwärmebedarf HWB RK 235,2 /m²a End-/Lieferenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz-Faktor Erneuerbarer Anteil k.a. k.a. k.a. E/LEB RK f GEE 425,2 3,35 /m²a WÄRME- UND ENERGIEBEDARF (Standortklima) Referenz-Heizwärmebedarf Heizwärmebedarf Warmwasserwärmebedarf HWB Ref,SK 256,5 /m²a HWB SK 256,5 /m²a WWWB 12,8 /m²a Heizenergiebedarf Energieaufwandszahl Heizen HEB SK e AWZ,H 446,3 1,66 /m²a Haushaltsstrombedarf HHSB 16,4 /m²a Endenergiebedarf Primärenergiebedarf Primärenergiebedarf nicht erneuerbar Primärenergiebedarf erneuerbar Kohlendioxidemissionen Gesamtenergieeffizienz-Faktor Photovoltaik-Export kg/a EEB SK 462,7 /m²a PEB SK 586,9 /m²a PEB n.ern.,sk 571,5 /m²a PEB ern.,sk 15,4 /m²a CO2 SK 143,0 kg/m²a f GEE PVExport,SK 3,35 ERSTELLT GWR-Zahl Ausstellungsdatum Gültigkeitsdatum ErstellerIn Unterschrift EVN AG EVN Platz 2344 Ma. Enzersdorf Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten unterschiedlicher Lage können aus Gründen der Geometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von den hier angegebenen abweichen. v2017, REPEA15 o Niederösterreich Projektnr Seite 2

4 Datenblatt GEQ Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien 257 HWB f GEE 3,35 SK Gebäudedaten Brutto-Grundfläche BGF Konditioniertes Brutto-Volumen Gebäudehüllfläche A Ermittlung der Eingabedaten Geometrische Daten: Bauphysikalische Daten: Haustechnik Daten: B m² m³ m² lt. Plan lt. Plan, lt. Besichtigung, Ergebnisse bezogen auf Absdorf charakteristische Länge I C 1,31 m Kompaktheit A / V 0,76 m B B -1 Ergebnisse Standortklima (Absdorf) Transmissionswärmeverluste Q Lüftungswärmeverluste Q V Solare Wärmegewinne h x Q s Innere Wärmegewinne h x Q i Heizwärmebedarf Q Ergebnisse Referenzklima Transmissionswärmeverluste Q Lüftungswärmeverluste Q V Solare Wärmegewinne h x Q s Innere Wärmegewinne h x Q i Heizwärmebedarf Q h h T T Luftwechselzahl: 0,4 mittelschwere Bauweise Haustechniksystem Raumheizung: Flüssiger oder gasförmiger Brennstoff (Heizöl Extra leicht) Warmwasser: Lüftung: Kombiniert mit Raumheizung Fensterlüftung Berechnungsgrundlagen Der Energieausweis wurde mit folgenden ÖNORMen und Hilfsmitteln erstellt: Bauteile nach ON EN ISO 6946 / Fenster nach ON EN ISO / Erdberührte Bauteile vereinfacht nach ON B / Unkonditionierte Gebäudeteile vereinfacht nach ON B / Wärmebrücken pauschal nach ON B / Verschattung vereinfacht nach ON B Verwendete Normen und Richtlinien: ON B / ON B / ON B / ON B / ON B / ON H 5055 / ON H 5056 / ON EN ISO / ON EN ISO / ON EN ISO 6946 / ON EN ISO / ON EN / OIB Richtlinie 6 Anmerkung: Der Energieausweis dient zur Information über den energetischen Standard des Gebäudes. Der Berechnung liegen durchschnittliche Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne sowie ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Die errechneten Bedarfswerte können daher von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen. Bei Mehrfamilienwohnhäusern ergeben sich je nach Lage der Wohnung im Gebäude unterschiedliche Energiekennzahlen. Für die exakte Auslegung der Heizungsanlage muss eine Berechnung der Heizlast gemäß ÖNORM H 7500 erstellt werden. v2017, REPDBL2 o Niederösterreich Projektnr Seite 3

5 Empfehlungen zur Verbesserung Allgemeines Empfehlungen: Sollten die angeführten Maßnahmen nicht umgesetzt werden so gilt der Energieausweis "Ist-Zustand" 1) Um das Gebäude in die nächste Energieeffizienzklasse zu bringen, werden folgende Maßnahmen empfohlen: Dämmung der Gebäudehülle mit min. 14 cm Dämmstoff (Lamda-Wert <0,035 W/mK) 2) Um das Gebäude auf die Anforderungen eines Neubaues zu bringen wird eine gesamtthermische Sanierung wie folgt empfohlen: - Dämmung der Außenwand und erdberührten Wände mit 20 cm Dämmstoff (Lamda-Wert <0,035 W/mK) - Überdämmung der Fensterrahmen - Austausch der Fenster gegen 3 fach Wärmeschutzfenster mit einem Uw-Wert kleiner 1,0 W/m²K - Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung - Dämmung der Kellerdecke lt. U-Wert Berechnung (Lamda-Wert < 0,035 W/mK) - Dämmung der obersten Geschoßdecke lt. U-Wert Berechnung - Dämmung des erdberührten Fußbodens lt. U-Wert Berechnung - Umstellung der Beleuchtung auf LED. - Einbau einer PV und oder Solar - Anlage - Heizungstausch auf ein innovatives klimarelevantes Heizsystem Gebäudehülle - Dämmung oberste Decke - Dämmung Außenwand - Fenstertausch - Dämmung Kellerdecke Haustechnik - Dämmung Wärmeverteilleitungen - Einbau von leistungsoptimierten und gesteuerten Heizungspumpen - Einregulierung / hydraulischer Abgleich - Einbau einer Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung - Errichtung einer thermischen Solaranlage - Errichtung einer Photovoltaikanlage Schlussbemerkung Empfehlungen: Sollten die angeführten Maßnahmen nicht umgesetzt werden so gilt der Energieausweis "Ist-Zustand" v2017, REPEMPF1 o Niederösterreich Projektnr Seite 4

6 Empfehlungen zur Verbesserung 1) Um das Gebäude in die nächste Energieeffizienzklasse zu bringen, werden folgende Maßnahmen empfohlen: Dämmung der Gebäudehülle mit min. 14 cm Dämmstoff (Lamda-Wert <0,035 W/mK) 2) Um das Gebäude auf die Anforderungen eines Neubaues zu bringen wird eine gesamtthermische Sanierung wie folgt empfohlen: - Dämmung der Außenwand und erdberührten Wände mit 20 cm Dämmstoff (Lamda-Wert <0,035 W/mK) - Überdämmung der Fensterrahmen - Austausch der Fenster gegen 3 fach Wärmeschutzfenster mit einem Uw-Wert kleiner 1,0 W/m²K - Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung - Dämmung der Kellerdecke lt. U-Wert Berechnung (Lamda-Wert < 0,035 W/mK) - Dämmung der obersten Geschoßdecke lt. U-Wert Berechnung - Dämmung des erdberührten Fußbodens lt. U-Wert Berechnung - Umstellung der Beleuchtung auf LED. - Einbau einer PV und oder Solar - Anlage - Heizungstausch auf ein innovatives klimarelevantes Heizsystem Im Anhang des Energieausweises ist anzugeben (OIB 2015): Empfehlung von Maßnahme deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist. v2017, REPEMPF1 o Niederösterreich Projektnr Seite 5

7 Projektanmerkungen Allgemein Der Energieausweis wurde lt. Angaben von Fr. vom erstellt. Der Keller ist kein Wohnraum. Die bestehenden Heizkörper dienen maximal der Frostfreihaltung. Daher ist der Keller im Energieausweis nicht abgebildet. Dieser Energieausweis stellt den IST-Zustand zum Juni 2017 dar und ist bis zum Zeitpunkt einer Änderung der thermischen Gebäudehülle, sowie bis zur Änderung des Anlagensystems, jedoch höchstens 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Die Berechnung bezieht sich ausschließlich auf die thermische Qualität des Baukörpers. Alle anderen Bereiche, insbesondere Wasserdampfdiffusionsverhalten, Brandschutz oder Statik, wurden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt! Der Eigentümer haftet für die Richtigkeit seiner Angaben. Die Energiekennzahlberechnung dient als standartisierte Information über den energetischen Standard eines Gebäudes auf Grundlage normierter Nutzung. Durch Nutzungsverhalten, klimatische Bedinungen, Abweichung von der berechneten Durchschnitts-Raumtemperatur von 20 C, sowie zahlreiche weitere Faktoren sind in der Praxis teilweise starke Abweichungen gegeben. In der Regel liegt der tatsächliche jährliche Energieverbrauch im Durchschnitt höher. Der Energieausweisersteller haftet daher nur für die Richtigkeit des Energieausweises, nicht aber für den anfallenden Energieverbrauch Empfehlungen: Sollten die angeführten Maßnahmen nicht umgesetzt werden so gilt der Energieausweis "Ist-Zustand" 1) Um das Gebäude in die nächste Energieeffizienzklasse zu bringen, werden folgende Maßnahmen empfohlen: Dämmung der Gebäudehülle mit min. 14 cm Dämmstoff (Lamda-Wert <0,035 W/mK) 2) Um das Gebäude auf die Anforderungen eines Neubaues zu bringen wird eine gesamtthermische Sanierung wie folgt empfohlen: - Dämmung der Außenwand und erdberührten Wände mit 20 cm Dämmstoff (Lamda-Wert <0,035 W/mK) - Überdämmung der Fensterrahmen - Austausch der Fenster gegen 3 fach Wärmeschutzfenster mit einem Uw-Wert kleiner 1,0 W/m²K - Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung - Dämmung der Kellerdecke lt. U-Wert Berechnung (Lamda-Wert < 0,035 W/mK) - Dämmung der obersten Geschoßdecke lt. U-Wert Berechnung - Dämmung des erdberührten Fußbodens lt. U-Wert Berechnung - Umstellung der Beleuchtung auf LED. - Einbau einer PV und oder Solar - Anlage - Heizungstausch auf ein innovatives klimarelevantes Heizsystem Bauteile lt. Plan und Angaben vom von Fr. erstellt. Fenster v2017, ANMERKUNG o Niederösterreich Projektnr Seite 6

8 Projektanmerkungen lt. Angaben vom von Fr. Geometrie lt. Plan vom Haustechnik lt. Angaben und Besichtigung vom von Fr.. v2017, ANMERKUNG o Niederösterreich Projektnr Seite 7

9 Heizlast Abschätzung Abschätzung der Gebäude-Heizlast auf Basis der Energieausweis-Berechnung Berechnungsblatt Bauherr Birkeng Absdorf Tel.: 0660/ Planer / Baufirma / Hausverwaltung Tel.: Norm-Außentemperatur: Berechnungs-Raumtemperatur: Bauteile -14,6 C 20 C Standort: Absdorf Brutto-Rauminhalt der Temperatur-Differenz: 34,6 K beheizten Gebäudeteile: Gebäudehüllfläche: Fläche A [m²] 537,42 m³ 410,21 m² Wärmed.- koeffizient U [W/m² K] Korr.- faktor f [1] Korr.- faktor ffh [1] Leitwert AD03 Decke zu unkonditioniertem geschloss. Dachraum 1 85,85 0,650 0,90 50,22 AW02 Außenwand 1 189,91 1,038 1,00 197,06 FE/TÜ Fenster u. Türen 48,60 2, ,50 KD02 Decke zu unkonditioniertem ungedämmten Keller 1 85,85 1,350 0,70 81,13 Summe OBEN-Bauteile 85,85 Summe UNTEN-Bauteile 85,85 Summe Außenwandflächen 189,91 Fensteranteil in Außenwänden 20,4 % 48,60 Summe [W/K] 462 Wärmebrücken (vereinfacht) [W/K] 46 Transmissions - Leitwert L T [W/K] 508,10 Lüftungs - Leitwert L V [W/K] 48,57 Gebäude-Heizlast Abschätzung Luftwechsel = 0,40 1/h [kw] 19,3 Flächenbez. Heizlast Abschätzung ( 172 m²) [W/m² BGF] 112,18 Die Gebäude-Heizlast Abschätzung dient als Anhaltspunkt für die Auslegung des Wärmeerzeugers. Für die exakte Dimensionierung ist eine Heizlast-Berechnung nach ÖNORM H 7500 erforderlich. [W/K] v2017, REP036 o Niederösterreich Projektnr Seite 8

10 Bauteile AW02 Außenwand 1 bestehend von Innen nach Außen KalkzementPutz B 0,0150 0,830 0, Hohlziegelmauerwerk B 0,2500 0,330 0,758 KalkzementPutz B 0,0150 0,830 0,018 Rse+Rsi = 0,17 Dicke gesamt 0,2800 U-Wert 1,04 KD02 Decke zu unkonditioniertem ungedämmten Keller 1 bestehend von Innen nach Außen Dicke l d / l fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 1,350) B 0,3000 0,749 0,401 Rse+Rsi = 0,34 Dicke gesamt 0,3000 U-Wert ** 1,35 ZD02 warme Zwischendecke 1 bestehend von Innen nach Außen Dicke l d / l fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 1,350) B 0,3000 0,624 0,481 Rse+Rsi = 0,26 Dicke gesamt 0,3000 U-Wert ** 1,35 AD03 Decke zu unkonditioniertem geschloss. Dachraum 1 bestehend von Außen nach Innen Dicke l d / l fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 0,650) B 0,3000 0,224 1,338 Rse+Rsi = 0,2 Dicke gesamt 0,3000 U-Wert ** 0,65 Einheiten: Dicke [m], Achsabstand [m], Breite [m], U-Wert [W/m²K], Dichte [kg/m³], l[w/mk] *... Schicht zählt nicht zum U-Wert F... enthält Flächenheizung B... Bestandsschicht **...Defaultwert lt. OIB RTu... unterer Grenzwert RTo... oberer Grenzwert laut ÖNORM EN ISO 6946 Dicke l d / l v2017, REPBAUTEILE o Niederösterreich Projektnr Seite 9

11 Geometrieausdruck EG Grundform a = 10,55 b = 8,50 lichte Raumhöhe = 2,68 + obere Decke: 0,30 => 2,98m BGF 89,68m² BRI 267,23m³ Wand W1 31,44m² AW02 Außenwand 1 Wand W2 25,33m² AW02 Wand W3 31,44m² AW02 Wand W4 25,33m² AW02 Decke 89,68m² ZD02 warme Zwischendecke 1 Boden 89,68m² KD02 Decke zu unkonditioniertem ungedämmte EG Rechteck einspringend am Eck a = 0,90 b = 4,25 lichte Raumhöhe = 2,68 + obere Decke: 0,30 => 2,98m BGF -3,83m² BRI -11,40m³ Wand W1-12,67m² AW02 Außenwand 1 Wand W2 2,68m² AW02 Wand W3 12,67m² AW02 Wand W4-2,68m² AW02 Decke -3,83m² ZD02 warme Zwischendecke 1 Boden -3,83m² KD02 Decke zu unkonditioniertem ungedämmte EG Summe DG Dachkörper EG Bruttogrundfläche [m²]: EG Bruttorauminhalt [m³]: 85,85 255,83 a = 8,50 b = 10,55 lichte Raumhöhe(h)= 2,68 + obere Decke: 0,30 => 2,98m BGF 89,68m² BRI 267,23m³ Decke 89,68m² Wand W1 25,33m² AW02 Außenwand 1 Wand W2 31,44m² AW02 Wand W3 25,33m² AW02 Wand W4 31,44m² AW02 Decke 89,68m² AD03 Decke zu unkonditioniertem geschloss. Boden -89,68m² ZD02 warme Zwischendecke 1 v2017, REPGEOM1 o Niederösterreich Projektnr Seite 10

12 Geometrieausdruck DG Rechteck einspringend am Eck a = 0,90 b = 4,25 lichte Raumhöhe = 2,68 + obere Decke: 0,30 => 2,98m BGF -3,83m² BRI -11,40m³ Wand W1-12,67m² AW02 Außenwand 1 Wand W2 2,68m² AW02 Wand W3 12,67m² AW02 Wand W4-2,68m² AW02 Decke -3,83m² AD03 Decke zu unkonditioniertem geschloss. Boden 3,83m² ZD02 warme Zwischendecke 1 DG Summe Deckenvolumen KD02 DG Bruttogrundfläche [m²]: 85,85 DG Bruttorauminhalt [m³]: 255,83 Fläche 85,85 m² x Dicke 0,30 m = 25,76 m³ Fassadenstreifen - Automatische Ermittlung Bruttorauminhalt [m³]: 25,76 Wand Boden Dicke Länge Fläche AW02 - KD02 0,300m 38,10m 11,43m² Gesamtsumme Bruttogeschoßfläche [m²]: Gesamtsumme Bruttorauminhalt [m³]: 171,70 537,42 v2017, REPGEOM1 o Niederösterreich Projektnr Seite 11

13 Fenster und Türen Typ Bauteil Anz. Bezeichnung Breite m Höhe m Fläche m² Ug W/m²K Uf W/m²K PSI W/mK Ag m² Uw W/m²K AxUxf W/K g fs B Prüfnormmaß Typ 1 (T1) 1,23 1,48 1,82 2,90 2,20 1,23 2,67 0,63 B Prüfnormmaß Typ 2 (T2) 1,23 1,48 1,82 2,95 2,95 0,060 1,23 3,10 0,30 NO B T1 EG AW02 1 1,18 x 1,45 1,18 1,45 1,71 2,90 2,20 1,14 2,67 4,56 0,63 0,85 B EG AW02 1 Haustür 1,20 2,32 2,78 0,84 2,50 6,96 0,62 0,85 B T1 DG AW02 1 1,18 x 1,45 1,18 1,45 1,71 2,90 2,20 1,14 2,67 4,56 0,63 0,85 B T1 DG AW02 1 0,90 x 2,25 0,90 2,25 2,03 2,90 2,20 1,33 2,66 5,38 0,63 0,85 NW 4 8,23 4,45 21,46 B T1 EG AW02 1 1,06 x 0,62 1,06 0,62 0,66 2,90 2,20 0,31 2,53 1,66 0,63 0,85 B T2 EG AW02 1 2,00 x 3,75 2,00 3,75 7,50 2,95 2,95 0,060 6,18 3,03 22,76 0,30 0,85 B T1 DG AW02 1 1,06 x 0,62 1,06 0,62 0,66 2,90 2,20 0,31 2,53 1,66 0,63 0,85 SO 3 8,82 6,80 26,08 B T1 EG AW02 1 3,90 x 2,35 3,90 2,35 9,17 2,90 2,20 7,22 2,75 25,21 0,63 0,85 B T1 EG AW02 1 1,70 x 1,70 1,70 1,70 2,89 2,90 2,20 1,96 2,67 7,73 0,63 0,85 B T1 EG AW02 1 1,10 x 1,70 1,10 1,70 1,87 2,90 2,20 1,26 2,67 4,99 0,63 0,85 B T1 DG AW02 1 3,90 x 2,35 3,90 2,35 9,17 2,90 2,20 7,22 2,75 25,21 0,63 0,85 B T1 DG AW02 1 1,70 x 1,70 1,70 1,70 2,89 2,90 2,20 1,96 2,67 7,73 0,63 0,85 B T1 DG AW02 1 1,10 x 1,70 1,10 1,70 1,87 2,90 2,20 1,26 2,67 4,99 0,63 0,85 SW 6 27,86 20,88 75,86 B T1 EG AW02 1 2,00 x 1,85 2,00 1,85 3,70 2,90 2,20 2,83 2,74 10,12 0,63 0,85 1 3,70 2,83 10,12 Summe 14 48,61 34,96 133,52 2,46 Ug... Uwert Glas Uf... Uwert Rahmen PSI... Linearer Korrekturkoeffizient Ag... Glasfläche g... Energiedurchlassgrad Verglasung fs... Verschattungsfaktor Typ... Prüfnormmaßtyp B... Fenster gehört zum Bestand des Gebäudes v2017, REPFEN1H o Niederösterreich Projektnr Seite 12

14 Rahmen Bezeichnung Rb.re. Rb.li. Rb.o. Rb.u. Stulp Stb. Pfost Pfb. H-Sp. V-Sp. Spb. m m m m % Anz. m Anz. m Anz. Anz. m Typ 1 (T1) 0,120 0,120 0,120 0, Holz-Verbundfenster Bestand Typ 2 (T2) 0,120 0,120 0,120 0, fach Fixverglasung 3,90 x 2,35 0,120 0,120 0,120 0, ,120 Holz-Verbundfenster Bestand 1,70 x 1,70 0,120 0,120 0,120 0, ,120 Holz-Verbundfenster Bestand 1,10 x 1,70 0,120 0,120 0,120 0, Holz-Verbundfenster Bestand 1,06 x 0,62 0,120 0,120 0,120 0, Holz-Verbundfenster Bestand 1,18 x 1,45 0,120 0,120 0,120 0, Holz-Verbundfenster Bestand 0,90 x 2,25 0,120 0,120 0,120 0, Holz-Verbundfenster Bestand 2,00 x 1,85 0,120 0,120 0,120 0, Holz-Verbundfenster Bestand 2,00 x 3,75 0,120 0,120 0,120 0, fach Fixverglasung Rb.li,re,o,u... Rahmenbreite links,rechts,oben, unten [m] Stb.... Stulpbreite [m] H-Sp. Anz... Anzahl der horizontalen Sprossen Pfb.... Pfostenbreite [m] V-Sp. Anz... Anzahl der vertikalen Sprossen Typ... Prüfnormmaßtyp %... Rahmenanteil des gesamten Fensters Spb.... Sprossenbreite [m] v2017, REPFEN2H o Niederösterreich Projektnr Seite 13

15 Heizwärmebedarf Standortklima Heizwärmebedarf Standortklima (Absdorf) BGF 171,70 m² BRI 537,42 m³ L 508,10 W/K T L V 48,57 W/K Innentemperatur 20 C tau a 19,31 h 2,207 nutzbare Innere Gewinne nutzbare Solare Gewinne Verhältnis Heiztage zu Tage Monat Tage Heiztage Mittlere Außentempertur Ausnutzungsgrad Transmissionswärmeverluste Lüftungswärmeverluste C Wärmebedarf *) Jänner ,11 0, , Februar ,17 0, , März ,73 0, , April ,50 0, , Mai ,20 0, , Juni ,30 0, , Juli ,00 0, ,000 0 August ,53 0, , September ,97 0, , Oktober ,73 0, , November ,42 0, , Dezember ,29 0, , Gesamt HWB = 256,52 /m²a SK *) Wärmebdarf = (Verluste - nutzbare Gewinne) x (Verhältnis Heiztage zu Tage) v2017, MBILANZ2 o Niederösterreich Projektnr Seite 14

16 Referenz-Heizwärmebedarf Standortklima Referenz-Heizwärmebedarf Standortklima (Absdorf) BGF 171,70 m² BRI 537,42 m³ L 508,10 W/K T L V 48,57 W/K Innentemperatur 20 C tau a 19,31 h 2,207 nutzbare Innere Gewinne nutzbare Solare Gewinne Verhältnis Heiztage zu Tage Monat Tage Heiztage Mittlere Außentempertur Ausnutzungsgrad Transmissionswärmeverluste Lüftungswärmeverluste C Wärmebedarf *) Jänner ,11 0, , Februar ,17 0, , März ,73 0, , April ,50 0, , Mai ,20 0, , Juni ,30 0, , Juli ,00 0, ,000 0 August ,53 0, , September ,97 0, , Oktober ,73 0, , November ,42 0, , Dezember ,29 0, , Gesamt HWB = 256,52 /m²a Ref,SK *) Wärmebdarf = (Verluste - nutzbare Gewinne) x (Verhältnis Heiztage zu Tage) v2017, MBILANZ2 o Niederösterreich Projektnr Seite 15

17 Heizwärmebedarf Referenzklima Heizwärmebedarf Referenzklima BGF 171,70 m² BRI 537,42 m³ L 508,10 W/K T L V 48,57 W/K Innentemperatur 20 C tau a 19,31 h 2,207 nutzbare Innere Gewinne nutzbare Solare Gewinne Verhältnis Heiztage zu Tage Monat Tage Heiztage Mittlere Außentempertur Ausnutzungsgrad Transmissionswärmeverluste Lüftungswärmeverluste C Wärmebedarf *) Jänner ,53 0, , Februar ,73 0, , März ,81 0, , April ,62 0, , Mai ,20 0, , Juni ,33 0, , Juli ,12 0, ,000 0 August ,56 0, ,000 0 September ,03 0, , Oktober ,64 0, , November ,16 0, , Dezember ,19 0, , Gesamt HWB = 235,23 /m²a RK *) Wärmebdarf = (Verluste - nutzbare Gewinne) x (Verhältnis Heiztage zu Tage) v2017, MBILANZ2 o Niederösterreich Projektnr Seite 16

18 Referenz-Heizwärmebedarf Referenzklima Referenz-Heizwärmebedarf Referenzklima BGF 171,70 m² BRI 537,42 m³ L 508,10 W/K T L V 48,57 W/K Innentemperatur 20 C tau a 19,31 h 2,207 nutzbare Innere Gewinne nutzbare Solare Gewinne Verhältnis Heiztage zu Tage Monat Tage Heiztage Mittlere Außentempertur Ausnutzungsgrad Transmissionswärmeverluste Lüftungswärmeverluste C Wärmebedarf *) Jänner ,53 0, , Februar ,73 0, , März ,81 0, , April ,62 0, , Mai ,20 0, , Juni ,33 0, , Juli ,12 0, ,000 0 August ,56 0, ,000 0 September ,03 0, , Oktober ,64 0, , November ,16 0, , Dezember ,19 0, , Gesamt HWB = 235,23 /m²a Ref,RK *) Wärmebdarf = (Verluste - nutzbare Gewinne) x (Verhältnis Heiztage zu Tage) v2017, MBILANZ2 o Niederösterreich Projektnr Seite 17

19 RH-Eingabe Allgemeine Daten Wärmebereitstellung Abgabe Haupt Wärmeabgabe Systemtemperatur Regelfähigkeit Heizkostenabrechnung gebäudezentral Raumheizung Radiatoren, Einzelraumheizer 70 /55 Einzelraumregelung mit Thermostatventilen Individuelle Wärmeverbrauchsermittlung und Heizkostenabrechnung (Fixwert) Verteilung Leitungslängen lt. Defaultwerten gedämmt Verteilleitungen Nein Steigleitungen Nein Anbindeleitungen Nein Verhältnis Dämmstoffdicke zu Rohrdurchmesser Außen- Durchmesser [mm] 20,0 20,0 20,0 Dämmung Armaturen Nein Nein Nein Leitungslänge [m] 14,09 13,74 96,15 konditioniert [%] Speicher kein Wärmespeicher vorhanden Bereitstellung Standort nicht konditionierter Bereich Bereitstellungssystem Flüssiger oder gasförmiger Brennstoff Heizgerät Brennwertkessel Energieträger Modulierung Heizöl Extra leicht mit Modulierungsfähigkeit Heizkreis konstanter Betrieb Baujahr Kessel ab 2005 Heizkessel mit Gebläseunterstützung Nennwärmeleistung 22,00 kw freie Eingabe Korrekturwert des Wärmebereitstellungssystems k r = 2,00% Kessel bei Volllast 100% Kesselwirkungsgrad entsprechend Prüfbericht h 100% = 92,3% Kesselwirkungsgrad bei Betriebsbedingungen 90,3% be,100% = Kessel bei Teillast 30% Kesselwirkungsgrad entsprechend Prüfbericht h = 98,3% 30% Kesselwirkungsgrad bei Betriebsbedingungen h be,30% = 96,3% Betriebsbereitschaftsverlust bei Prüfung q bb,pb = 1,0% Hilfsenergie - elektrische Leistung Ölpumpe 220,00 W Defaultwert Fixwert Defaultwert Defaultwert Defaultwert Umwälzpumpe 54,44 W Defaultwert Gebläse für Brenner 55,00 W Defaultwert v2017, REPRHEIN1 o Niederösterreich Projektnr Seite 18

20 WWB-Eingabe Allgemeine Daten Wärmebereitstellung Warmwasserbereitung gebäudezentral kombiniert mit Raumheizung Abgabe Heizkostenabrechnung Individuelle Wärmeverbrauchsermittlung und Heizkostenabrechnung (Fixwert) Wärmeverteilung ohne Zirkulation Verteilleitungen Steigleitungen Stichleitungen gedämmt Nein Nein Verhältnis Dämmstoffdicke zu Rohrdurchmesser Außen- Durchmesser [mm] 20,0 20,0 Dämmung Armaturen Nein Nein Leitungslängen lt. Defaultwerten Leitungslänge [m] 8,79 6,87 27,47 konditioniert [%] Material Stahl 2,42 W/m Speicher Art des Speichers Standort Baujahr Nennvolumen indirekt beheizter Speicher nicht konditionierter Bereich Ab l freie Eingabe Täglicher Bereitschaftsverlust Wärmespeicher Hilfsenergie - elektrische Leistung q = 1,92 /d Defaultwert b,ws Speicherladepumpe 54,44 W Defaultwert v2017, REPWWBEIN1 o Niederösterreich Projektnr Seite 19

21 Energiekennzahlen für die Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil beheizte Zone Nutzungsprofil Einfamilienhaus Baujahr 1970 Straße Birkeng. 5 Katastralgemeinde Absdorf PLZ/Ort 3125 Absdorf KG-Nr Grundstücksnr. 58/28 Seehöhe 280 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB 257 f 3,35 SK GEE Energieausweis Ausstellungsdatum Gültigkeitsdatum Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. HWB SK f GEE EAVG 3 EAVG 4 EAVG 6 EAVG 7 EAVG 8 EAVG 9 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: /m² Jahr (Standortklima) Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler. (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Wird dem Käufer oder Bestandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt die darin angegebene Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als bedungene Eigenschaft im Sinn des 922 Abs. 1 ABGB. (1) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. (2) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen 4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer oder Bestandgeber ersetzt begehren. Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. (1) Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand-Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen 3 ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist. (2) Ein Verkäufer oder Bestandgeber, der es entgegen 4 unterlässt, 1. dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen oder 2. dem Käufer oder Bestandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder eine vollständige Kopie desselben auszuhändigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro zu bestrafen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH - office@geq.at -

22 Vorlagebestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil beheizte Zone Nutzungsprofil Einfamilienhaus Baujahr 1970 Straße Birkeng. 5 Katastralgemeinde Absdorf PLZ/Ort 3125 Absdorf KG-Nr Grundstücksnr. 58/28 Seehöhe 280 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB 257 f 3,35 SK GEE Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Vorlegende bestätigt, dass der Energieausweis vorgelegt wurde. Ort, Datum Name Vorlegender Unterschrift Vorlegender Der Interessent bestätigt, dass ihm der Energieausweis vorgelegt wurde. Ort, Datum Name Interessent Unterschrift Interessent HWB SK f GEE EAVG 4 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: /m² Jahr (Standortklima) Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH - office@geq.at -

23 Aushändigungsbestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 Bezeichnung Gebäudeteil beheizte Zone Nutzungsprofil Einfamilienhaus Baujahr 1970 Straße Birkeng. 5 Katastralgemeinde Absdorf PLZ/Ort 3125 Absdorf KG-Nr Grundstücksnr. 58/28 Seehöhe 280 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB 257 f 3,35 SK GEE Der Energieausweis besteht aus - einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, - einer zweiten Seite mit detaillierten Ergebnisdaten, - Empfehlung von Maßnahmen - ausgenommen bei Neubau -, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist, - einem Anhang, der den Vorgaben der Regeln der Technik entsprechen muss. Der Verkäufer/Bestandgeber bestätigt, dass der Energieausweis ausgehändigt wurde. Ort, Datum Name Verkäufer/Bestandgeber Unterschrift Verkäufer/Bestandgeber Der Käufer/Bestandnehmer bestätigt, dass ihm der Energieausweis ausgehändigt wurde. Ort, Datum Name Käufer/Bestandnehmer Unterschrift Käufer/Bestandnehmer HWB SK f GEE EAVG 4 Der Heizwärmebedarf beschreibt jene Wärmemenge, welche den Räumen rechnerisch zur Beheizung zugeführt werden muss. Einheit: /m² Jahr (Standortklima) Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus dem Endenergiebedarf und einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH - office@geq.at -

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