Metadaten. Grunddaten der Krankenhäuser. Krankenhausstatistik EVAS: 23111

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1 Metadaten Krankenhausstatistik Grunddaten der Krankenhäuser EVAS: Berichtsjahr: 2015

2 Inhaltsverzeichnis A Erläuterungen B Qualitätsbericht C Erhebungsbogen D Datensatzbeschreibung Impressum Metadaten Grunddaten der Krankenhäuser EVAS: Berichtsjahr: 2015 Erschienen im Oktober 2016 Herausgeber Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Behlertstraße 3a Potsdam info@statistik-bbb.de Tel Fax Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, 2016 Dieses Werk ist unter einer Creative Commons Lizenz vom Typ Namensnennung 3.0 Deutschland zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie

3 Grunddaten der Krankenhäuser A Erläuterungen Allgemeine Angaben In dem vorliegenden Bericht werden Ergebnisse aus der Erhebung zu den Grunddaten der Krankenhäuser veröffentlicht. Bei der Krankenhausgrunddatenstatistik handelt es sich um eine jährliche Vollerhebung an Krankenhäusern einschließlich deren Ausbildungsstätten zum Erhebungsstichtag 31. Dezember. Auskunftspflichtig sind alle Krankenhäuser des Landes nach 1 Abs. 3 Nr. 1 KHStatV. Ausgeschlossen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug und Polizeikrankenhäuser. Bundeswehrkrankenhäuser sind nur, soweit sie Leistungen für Zivilpatienten erbringen, einbezogen. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlage für die vorliegende Erhebung ist die Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) in der für das Berichtsjahr gültigen Fassung. Sie gilt in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht gemäß 6 KHStatV in Verbindung mit 15 BStatG. Geheimhaltung und Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden in anonymisierter Form an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übermittelt. Für die elektronische Übertragung wird ein Verfahren genutzt, das eine geschützte Übertragung gewährleistet. Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 BStatG geheim gehalten. Zweck und Ziele der Statistik Die Grunddaten der Krankenhäuser fließen in die Gesundheitsberichterstattung auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene ein. Sie bilden ferner eine Berechnungsgröße für Indikatoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die Ergebnisse der Grunddatenerhebung bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Die Erhebung liefert wichtige Informationen über das Volumen und die Struktur des Leistungsangebots in der stationären Versorgung. Sie dient damit auch der Wissenschaft und Forschung und trägt zur Information der Bevölkerung bei. Hauptnutzer der Statistik Gesundheits- und Sozialministerien des Bundes und der Länder, Europäische Kommission, Weltgesundheitsorganisation (WHO), Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), nationale Organisationen der Selbstverwaltung (z.b. Krankenkassen) und Wirtschaftsunternehmen, epidemiologische und gesundheitsökonomische Institute, Medien sowie die Öffentlichkeit. Genauigkeit Eine Untererfassung in Bezug auf Einrichtungen, die innerhalb des Berichtsjahres oder zwischen dem Erhebungsstichtag und dem Meldetermin öffnen oder schließen, ist möglich. Amt für Statistik Berlin Brandenburg 3

4 Erhebungsmethodik Einige Kennzahlen der Grunddaten der Krankenhäuser werden auch in den Diagnosen der Krankenhauspatienten erfasst. Zum Teil weisen diese Unterschiede auf. Dies betrifft zum einen die Fallzahl: In den Grunddaten wird sie auf Basis des Patientenzuund -abgangs und der Sterbefälle im Berichtsjahr ermittelt. In den Diagnosedaten entspricht die Fallzahl demgegenüber den Entlassungen einschließlich der Sterbefälle im Berichtsjahr. Des Weiteren unterscheidet sich die Summe der Berechnungs- und Belegungstage in den Grunddaten von jener in den Diagnosedaten. In der erstgenannten Erhebung sind es alle im Berichtsjahr erbrachten Berechnungs- und Belegungstage, in der letztgenannten Erhebung ist es die kumulierte Verweildauer aller im Berichtsjahr entlassenen Patienten. Deren Verweildauer im Krankenhaus kann mitunter höher ausfallen als die Anzahl der Kalendertage im Berichtsjahr (sogenannte Überlieger ). Als Folge der beiden zuvor genannten Unterschiede weicht die durchschnittliche Verweildauer beider Erhebungen voneinander ab. In den Grunddaten wird sie als Quotient aus im Berichtsjahr erbrachten Berechnungsund Belegungstagen und der Fallzahl berechnet. In den Diagnosedaten ermittelt sie sich als Quotient aus der Summe der Verweildauern aller im Berichtsjahr entlassenen Patienten und Patientinnen und deren Anzahl. Merkmale und Klassifikationen Krankenhäuser Im Sinne dieser Erhebung (gem. 1 Abs. 3 KHStatV) sind die Krankenhäuser nach 2 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) einschließlich der in den 3, 5 des KHG genannten Krankenhäuser enthalten, soweit sie zu den Krankenhäusern nach 107 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gehören. Nach dem umfassenden Krankenhausbegriff des 2 Nr. 1 KHG handelt es sich demnach bei Krankenhäusern um Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können. Krankenhaustypen Allgemeine Krankenhäuser Das sind Krankenhäuser, die über Betten in vollstationären Fachabteilungen verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich für psychiatrische, psychotherapeutische oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische Patienten vorgehalten werden. Sonstige Krankenhäuser Das sind Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen und/oder geriatrischen Betten, reine Tages- oder Nachtkliniken sowie Bundeswehrkrankenhäuser. In der Krankenhausstatistik auf Bundesebene 1 erscheinen die Daten der Bundeswehrkrankenhäuser nachrichtlich soweit Leistungen für Zivilpatienten erbracht werden. Gliederungskriterien für Krankenhäuser Krankenhäuser werden nach folgenden Kriterien gegliedert: Art der Zulassung - Mit Versorgungsvertrag - Ohne Versorgungsvertrag Art des Trägers, Rechtsform Öffentlicher Träger - in öffentlich-rechtlicher Form rechtlich unselbständig rechtlich selbständig - in privat-rechtlicher Form Freigemeinnütziger Träger Privater Träger Bei Krankenhäusern mit unterschiedlichen Trägern wird der Träger angegeben, der überwiegend beteiligt ist oder überwiegend die Geldlasten trägt. Förderung Geförderte Krankenhäuser Teilweise geförderte Krankenhäuser Nicht geförderte Krankenhäuser Sachliche Ausstattung Aufgestellte Betten Das sind alle betriebsbereit aufgestellten Betten des Krankenhauses, die zur vollstationären Behandlung von Patienten bestimmt sind. Die Zahl der aufgestellten Betten wird als Jahresdurchschnittswert der an den Monatsenden vorhandenen Bettenzahl ermittelt. Die Zählung der Betten erfolgt unabhängig von deren Förderung. Betten zur teilstationären oder ambulanten Unterbringung, Betten in Untersuchungs- und Funktionsräumen sowie Betten für gesunde Neugeborene werden nicht einbezogen. Eine Untergliederung erfolgt nach Art der Förderung und Art der Nutzung. Von den vollstationär aufgestellten Betten werden Belegbetten und Intensivbetten gesondert ausgewiesen. Belegbetten Belegbetten sind Betten in der Einrichtung, die von niedergelassenen Ärzten zur vollstationären Versorgung ihrer Patienten genutzt werden. Intensivbetten Intensivbetten sind Betten, die zur intensivmedizinischen Behandlung in der Einrichtung aufgestellt sind. Ihre Zahl wird wie die der aufgestellten Betten als Jahresdurchschnittswert ermittelt. Bettenauslastung Die Bettenauslastung gibt die durchschnittliche Auslastung der Betten in vom Hundert an. Hierzu wird die tatsächliche mit der maximalen Bettenbelegung in Relation 1 Veröffentlicht jährlich in der Fachserie 12 Reihe im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes 4 Amt für Statistik Berlin Brandenburg

5 gesetzt. Die maximale Bettenkapazität ergibt sich aus dem Produkt der aufgestellten Betten und der Anzahl der Kalendertage im Berichtsjahr. Die tatsächliche Bettenbelegung entspricht der Summe der Berechnungsund Belegungstage, da jeder Patient pro vollstationärem Tag in der Einrichtung ein Bett belegt. Die durchschnittliche Bettenauslastung wird nach folgender Formel ermittelt: Durchschnittliche Bettenauslastung = Berechnungs - /Belegungstage Aufgestellte Betten 100 Kalendertage Medizinisch-technische Großgeräte Nachgewiesen werden Sondereinrichtungen und medizinisch-technische Großgeräte, die sich im Besitz der Einrichtung befinden und zur Versorgung von Patienten der Einrichtung genutzt werden. Geräte, die lediglich für Demonstrations- und Lehrzwecke oder ausschließlich im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung genutzt werden, sind nicht enthalten. Nutzen mehrere Einrichtungen ein Gerät, so wird es nur von der Einrichtung gemeldet, in der es aufgestellt ist. Dialyseplätze Erfasst wird die Zahl der Dialyseplätze der Einrichtungen. Plätze, die von Dritten in den Einrichtungen unterhalten werden, werden nicht mitgezählt. Tages- und Nachtklinikplätze Tages- und Nachtklinikplätze dienen der teilstationären Versorgung von Patienten während des Tages oder der Nacht. Fachabteilungen nach Fachrichtung/Fachbereich In einem nach Fachabteilungen gegliederten Krankenhaus sind die entsprechenden Organisationseinheiten einer der aufgeführten Fachabteilungen zuzuordnen. Aus Gründen einheitlicher Zählweise wird in der Statistik auf den gesonderten Ausweis einer Fachabteilung Intensivmedizin verzichtet. Sofern eine organisatorisch selbstständige Fachabteilung Intensivmedizin in den Krankenhäusern besteht, werden deren Betten entsprechend der Beanspruchung den aufgeführten Fachabteilungen zugeordnet. Das gleiche gilt für die dort versorgten Patienten und die Berechnungs- und Belegungstage. Verlegungen in und aus der Fachabteilung Intensivmedizin werden in der Statistik nicht gezählt. Fälle und Tage sind dann weiter bei der abgebenden Fachabteilung nachgewiesen. Sofern eine Krankenaufnahme von außen direkt in die Intensivmedizin erfolgt, werden die Patientendaten einer der aufgeführten Fachabteilungen zugeordnet. Organisatorisch abgrenzbare besondere Einrichtungen Zur Behandlung von Querschnittlähmung, Schwerst- Schädel-Hirn-Verletzungen, Schwerbrandverletzungen, AIDS, Mukoviszidose, Onkologiepatienten, Transplantationspatienten oder zur neonatologischen Intensivbehandlung werden diese seit 2002 in der Krankenhausstatistik gesondert nachgewiesen. Ausbildungsstätten Bei den Ausbildungsstätten handelt es sich um nach 2 Nr. 1a KHG mit dem Krankenhaus notwendigerweise verbundene Ausbildungsstätten, soweit das Krankenhaus Träger oder Mitträger ist. Wird eine Ausbildungsstätte gemeinsam von mehreren Krankenhäusern getragen (sog. Verbundschulen), so sind die Ausbildungsplätze gemäß der finanziellen Trägerschaft aufgeteilt. Personelle Ausstattung Beschäftigte am Stichtag Die Beschäftigten werden am erfasst, d.h. dass nur das Personal gezählt wird, welches am Stichtag bei der Einrichtung angestellt ist. Im Einzelnen werden Angaben zu folgenden Personalgruppen erhoben: Personal der Krankenhäuser - Hauptamtliche Ärzte - Hauptamtliches nichtärztliches Personal - Personen in Ausbildung (Schüler und Auszubildende) Weitere im Krankenhaus Beschäftigte - Nichthauptamtliche Ärzte - Zahnärzte - Personal der Ausbildungsstätten - Beleghebammen/-entbindungspfleger Ärztliches Personal Hauptamtliche Ärzte Hierunter fallen alle in der Einrichtung fest angestellten Ärzte. Gast-, Konsiliar- und hospitierende Ärzte sind nicht enthalten. Hauptamtliche Ärzte werden nach ihrer funktionellen Stellung im Krankenhaus gegliedert: Leitende Ärzte Oberärzte Assistenzärzte Hauptamtlich tätige Ärzte mit abgeschlossener Weiterbildung werden nach ihrer anerkannten Fachgebietsund Schwerpunktbezeichnung erhoben. Ärzte mit mehreren Gebiets- bzw. Schwerpunktbezeichnungen werden nach ihrer überwiegend ausgeübten Tätigkeit zugeordnet. Ärzte ohne bzw. in einer ersten Weiterbildung sind keinem Fachgebiet zuordenbar und werden gesondert ausgewiesen. Zahnärzte Nachrichtlich werden die Zahnärzte ausgewiesen. Sie sind nicht in der Summe der hauptamtlichen Ärzte enthalten. Nichthauptamtliche Ärzte Zu den nichthauptamtlichen Ärzten gehören: Belegärzte Das sind niedergelassene und andere nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten (Belegpatienten) in der Einrichtung unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Ausstattungen und Mittel stationär oder teilstationär zu behandeln. Es können auch von den Belegärzten angestellte Ärzte die Behandlung durchführen. Amt für Statistik Berlin Brandenburg 5

6 Vollkräfte des ärztlichen und nichtärztlichen Personals mit direktem Beschäftigungsverhältnis bei dem Krankenhaus Die Beschäftigtenzahl (Kopfzahl) zum berücksichtigt keine unterschiedlichen Beschäftigungsmodelle. Darunter fallen z.b. Teilzeitkräfte und kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden Vollzeitäquivalente gebildet, die in der Krankenhausstatistik als Vollkräfte bezeichnet werden. Die Umrechnung auf volle tarifliche Arbeitszeit erfolgt bundeseinheitlich nach festgelegten Algorithmen. Ihre Zahl wird als Jahresdurchschnittswert ermittelt. Überstunden und Bereitschaftsdienste werden nicht in die Berechnung einbezogen. Für einige Personalgruppen gelten besondere Umrechnungsfaktoren. Krankenpflegeschüler und Kinderkrankenpflegeschüler werden im Verhältnis 9,5 zu 1, Schüler in der Krankenpflegehilfe im Verhältnis 6 zu 1 bei der Berechnung der Vollkräfte berücksichtigt. Zivildienstleistende werden im Verhältnis 1 zu 1 umgerechnet. ohne direktes Beschäftigungsverhältnis bei dem Krankenhaus Zusätzlich zu den Vollkräften mit direktem Beschäftigungsverhältnis wird seit 2009 die Zahl derjenigen Vollkräfte erfasst, die nicht in einem direkten Beschäftigungsverhältnis zu der Einrichtung stehen. Beim ärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis kann es sich um Honorarkräfte oder um im Rahmen einer konzerninternen Personalgesellschaft in der Einrichtung eingesetzte Ärzte handeln. Beim nichtärztlichen Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis spielen sowohl konzerninterne Personalgesellschaften als auch die Zeitarbeit eine Rolle. Wird ein Aufgabengebiet (z.b. Reinigung) an eine Fremdfirma vergeben, so wird dieses Personal in der Statistik nicht gezählt. Nichtärztliches Personal Hauptamtliches nichtärztliches Personal Die Zuordnung der einzelnen Berufsbezeichnungen zu den Funktionsbereichen entspricht weitgehend der Gliederung der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV). Die Funktionsbereiche sind: Pflegedienst (Pflegebereich) Medizinisch-technischer Dienst Funktionsdienst (einschließlich dort tätiges Pflegepersonal) Klinisches Hauspersonal Wirtschafts- und Versorgungsdienst Technischer Dienst Verwaltungsdienst Sonderdienste Sonstiges hauptamtliches nichtärztliches Personal Dazu zählen Famuli, Bundesfreiwilligendienstleistende, Absolventen im freiwilligen sozialen Jahr und Praktikanten. Im Gegensatz zur KHBV und im Gegensatz zum Ausweis im Teil III Kostennachweis werden die Vorschüler und Schüler nicht erfasst. Schüler und Auszubildende sowie Beleghebammen/- entbindungspfleger werden beim nichtärztlichen Personal nachrichtlich angegeben. Personal der Ausbildungsstätten Hierbei handelt es sich um Lehrkräfte auch Ärzte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben. Personalbelastungszahl Die Personalbelastungszahl (PBZ) bezogen auf vollstationär belegte Betten gibt an, wie viele belegte Betten eine Vollkraft durchschnittlich pro Arbeitstag zu versorgen hat. Ein belegtes Krankenhausbett erfordert vierundzwanzig Stunden Betreuung pro Tag. Eine Vollkraft steht jedoch an durchschnittlich 220 Arbeitstagen im Jahr 8 Stunden täglich zur Verfügung. Eine neue Berechnungsmethode auf der Grundlage der Jahresarbeitszeit soll dem angemessen Rechnung tragen: PBZ = belegte Betten Berechnungs - /Belegungstage 24h Vollkräfte 220 [Arbeitstage im Jahr] 8h Die Personalbelastungszahl bezogen auf die Fallzahl gibt an, wie viele Behandlungsfälle eine Vollkraft im Jahresdurchschnitt zu betreuen hat. Die Länge des Aufenthaltes in der Einrichtung geht in die Berechnung dieser Kennziffer nicht ein: PBZ vollstationäre Fälle Behandlungsfälle (Fallzahl) = Vollkräfte im Jahresdurchschnit Die so ermittelte Personalbelastungszahl bezieht sich nur auf die vollstationären Leistungen. Das ambulante und teilstationäre Leistungsgeschehen bleibt ebenso unberücksichtigt wie die über die tarifliche Arbeitszeit hinaus erbrachte Arbeitsleistung. Dadurch ist der Aussagegehalt der Personalbelastungszahl eingeschränkt. Patientenbewegung Vollstationäre Behandlungen Patientenzugang Als Patientenzugang werden ausschließlich Patienten (Fälle) gezählt, die in den vollstationären Bereich der Einrichtung aufgenommen werden. Bei den Aufnahmen in die vollstationäre Behandlung der Einrichtung werden Verlegungen aus anderen Krankenhäusern und Aufnahmen aus der teilstationären Behandlung gesondert ausgewiesen. Wird ein Patient für einen oder mehrere Tage beurlaubt, stellt die Rückkehr keine Neuaufnahme dar. Patientenabgang Als Patientenabgang werden Patienten (Fälle) gezählt, die entweder aus dem vollstationären Bereich des Krankenhauses entlassen worden sind oder während des Aufenthaltes im Krankenhaus gestorben sind. Patientenabgänge in Form von Verlegungen in andere Krankenhäuser, Entlassungen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen oder Pflegeheime sowie Verlegungen in die teilstationäre Behandlung desselben Krankenhauses werden gesondert ausgewiesen. 6 Amt für Statistik Berlin Brandenburg

7 Fallzahl Die Fallzahl wird anhand des Patientenzu- und -abgangs ermittelt. In der Krankenhausstatistik wird zwischen einrichtungs- und fachabteilungsbezogener Fallzahl unterschieden. Bei letztgenannter werden die internen Verlegungen berücksichtigt. In die Ermittlung der Fallzahl werden die Sterbefälle einbezogen. Die Formel für die einrichtungsbezogene Fallzahl lautet: Aufnahmen + Entlassungen + Sterbefälle Fallzahl = Ein 2 Die Formel für die fachabteilungsbezogene Fallzahl berücksichtigt demgegenüber interne Verlegungen: Fallzahl Fa Aufn. + Verleg. + Entlas. + Verleg. + Sterbefälle = 2 Verlegungen Verlegungen innerhalb des Krankenhauses werden in der abgebenden Abteilung als Patientenabgang und in der aufnehmenden Abteilung als Patientenzugang nachgewiesen. Verlegungen zwischen Teilgebieten desselben Fachgebietes werden nicht bei dem Fachgebiet selbst gezählt. Dadurch entspricht die Summe der Zuund Abgänge der Teilgebiete nicht der Angabe zum Fachgebiet. Die einrichtungsbezogene Fallzahl ist kleiner als die Summe der Fachabteilungsfälle, da sie keine internen Verlegungen enthält. Bei der Ermittlung der fachabteilungsbezogenen Fallzahl wird der Patient bei internen Verlegungen sowohl in der abgebenden als auch in der aufnehmenden Fachabteilung erfasst. Patienten, die nur über einen Jahreswechsel in einem Krankenhaus liegen, werden entsprechend der Formel zur Hälfte berücksichtigt. Berechnungs-/Belegungstage Die Zahl der Berechnungs- und Belegungstage entspricht der Summe der an den einzelnen Tagen des Berichtsjahres um Uhr vollstationär untergebrachten Patienten (Summe der Mitternachtsbestände). Der Aufnahmetag auch bei Stundenfällen sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes zählt als Berechnungs- bzw. Belegungstag. Entlassungs- und Verlegungstage werden dabei nicht mitgezählt. Somit verursacht im Gegensatz zu den Berichtsjahren vor 2002 ein Stundenfall einen Belegungstag. Tage der Intensivbehandlung/-überwachung sind Berechnungs- und Belegungstage für Patienten, die in Intensivbetten behandelt werden. Berechnungstage Das sind die Tage, für die tagesgleiche Pflegesätze (Basispflegesatz, Abteilungspflegesatz oder teilstationäre Pflegesätze) in Rechnung gestellt (berechnet) werden. Nach 14 Abs. 2 BPflV werden die Abteilungspflegesätze und der Basispflegesatz sowie die entsprechenden teilstationären Pflegesätze für den Aufnahmetag und jeden weiteren Tag des Krankenhausaufenthalts berechnet (Berechnungstag). Der Entlassungs- oder Verlegungstag, der nicht zugleich Aufnahmetag ist, wird nur bei teilstationärer Behandlung berechnet. Belegungstage Ein Belegungstag ist innerhalb des pauschalierten Entgeltsystems das Äquivalent zum Begriff des Berechnungstages innerhalb der Bundespflegesatzverordnung. Im Rahmen der Einführung des pauschalierten Entgeltsystems auf der Grundlage der Diagnosis Related Groups (DRGs) werden Belegungstage nach 1 Abs. 6 der Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV) nachgewiesen. Unter einem Belegungstag wird ein Tag verstanden, an dem ein aufgestelltes Bett von einem Patienten vollstationär belegt wurde. Belegungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag aus dem Krankenhaus. Wird ein Patient am gleichen Tag aufgenommen und verlegt oder entlassen ( Stundenfall ), gilt dieser Tag als Aufnahmetag. Durchschnittliche Verweildauer Die durchschnittliche Verweildauer gibt die Zahl der Tage an, die ein Patient durchschnittlich in vollstationärer Behandlung verbracht hat. Sie ergibt sich aus den Berechnungs- und Belegungstagen und der Fallzahl der jeweiligen Fachabteilung bzw. der Einrichtung: Durchschnittliche Berechnungs - /Belegungstage = Verweildau er Fallzahl Vorstationäre und nachstationäre Behandlungen Die im Berichtsjahr abgeschlossene vor- und nachstationäre Behandlung wird vom Krankenhaus in ambulanter Form erbracht, also ohne Unterkunft und Verpflegung. Gezählt werden, abweichend zur Fallzählung nach den Vorgaben der FPV 2010, alle während des Berichtsjahres vorstationär und/oder nachstationär behandelten Fälle, unabhängig von dem nach 8 Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG gezahlten Entgelt. Als eine Behandlung ist dabei die Summe der Behandlungstage vor bzw. nach dem stationären Aufenthalt zu verstehen. Eine vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der vollstationären Behandlung begrenzt, eine nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der vollstationären Behandlung von Ausnahmen abgesehen nicht überschreiten (vgl. 115a Abs. 2 SGB V). Das bedeutet, dass Patienten als bis zu drei Fälle nachzuweisen sind: als vorstationärer Fall und/oder als nachstationärer Fall, sowie als vollstationärer Fall. Auch Fälle mit nur vorstationärer Behandlung werden als ein Fall gezählt. Teilstationäre Behandlungen Entlassungen aus der teilstationären Behandlung (teilstationär behandelte Fälle) Eine teilstationäre Behandlung unterscheidet sich von einer vollstationären Behandlung durch eine regelmäßige, aber nicht zeitlich durchgehende Anwesenheit des Patienten im Krankenhaus, wobei die regelmäßige Verweildauer im Krankenhaus weniger als 24 Stunden umfasst. Nachgewiesen werden teilstationär behandelte Patienten (Fälle), die im Berichtsjahr aus der teilstationären Behandlung in der Fachabteilung, in der sie zuletzt gelegen haben, entlassen wurden. Bei Patienten, die in re- Amt für Statistik Berlin Brandenburg 7

8 gelmäßigen Abständen teilstationär behandelt werden (z.b. wöchentlich mehrmalige teilstationäre Dialysebehandlung), wird erst die Beendigung des gesamten Behandlungsfalls als Entlassung gezählt. Als teilstationär behandelte Fälle gelten diejenigen Patienten, für die Leistungen entsprechend 13 Abs. 1 BPflV teilstationär erbracht und mit einem gesonderten Pflegesatz abgerechnet werden. Entbindungen und Geburten Erfasst wird die Anzahl der Frauen, die im Berichtsjahr im Krankenhaus entbunden haben nach der Art der Entbindung (darunter durch Zangengeburt, Vakuumextraktion oder Kaiserschnitt). In der Krankenhausstatistik wird außerdem die Anzahl der im Krankenhaus geborenen Kinder, getrennt nach der Zahl der lebend und tot geborenen Kinder, nachgewiesen. Ambulante Operationen Eine ambulante Operation zeichnet sich dadurch aus, dass der Patient die Nacht vor und die Nacht nach der Operation nicht im Krankenhaus verbringt. Ist eine stationäre Aufnahme z.b. aufgrund von Komplikationen erforderlich, handelt es sich nicht mehr um eine ambulante Operation, sondern um einen vollstationären Behandlungsfall. Ambulante Operationen, die von Belegärzten, Vertragsärzten oder ermächtigten Ärzten und/oder Institutsambulanzen im Krankenhaus durchgeführt wurden, werden nicht gezählt. 8 Amt für Statistik Berlin Brandenburg

9 Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Grunddaten der Krankenhäuser 2014 Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen am 02/07/2015 Ihr Kontakt zu uns: Telefon:+49 (0) Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

10 Kurzfassung 1 Allgemeine Angaben zur Statistik Seite 3 Bezeichnung der Statistik: Grunddaten der Krankenhäuser Berichtszeitraum/Periodizität: Kalenderjahr/seit 1990 jährlich Erhebungsgesamtheit: Krankenhäuser einschließlich deren Ausbildungsstätten Rechtsgrundlage: Krankenhausstatistik-Verordnung, Bundesstatistikgesetz 2 Inhalte und Nutzerbedarf Seite 4 Erhebungsinhalte: Sachliche und personelle Ausstattung der Krankenhäuser sowie Patientenbewegungen Nutzerbedarf: Differenzierte Datenbasis über Volumen und Struktur des Leistungsangebots in der stationären Versorgung Hauptnutzer/-innen der Statistik: Nationale und internationale Organisationen, Politik, Wissenschaft und Forschung, Medien, breite Öffentlichkeit Einbeziehung der Nutzer/-innen: Nutzerkonferenzen, Rückmeldungen im Rahmen nationaler und internationaler Gremien sowie des Auskunftsdienstes 3 Methodik Seite 4 Konzept der Datengewinnung: Ab 2013 verpflichtende Datenlieferung auf elektronischem Weg. Durchführung der Datengewinnung: Datenlieferung auf elektronischem Weg mit Hilfe einer von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. entwickelten Software-Anwendung Beantwortungsaufwand: Abhängig z. B. von der Möglichkeit des Einsatzes von DV-Technik, Häufigkeit und Ausmaß von Änderungen der Rechtsgrundlage 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit Seite 5 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Mögliche Untererfassung in Bezug auf neue Einrichtungen bzw. Einrichtungen, die innerhalb des Berichtsjahres oder zwischen Erhebungsstichtag (31. Dezember) und Meldetermin (1. April des Folgejahres) schließen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit Seite 6 Aktualität endgültiger Ergebnisse: Endgültige Ergebnisse stehen in der Regel Ende September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres zur Verfügung. 6 Vergleichbarkeit Seite 6 Räumliche Vergleichbarkeit: Durch bundeseinheitliche Rechtsgrundlage seit 1991 im Bundesgebiet gewährleistet Zeitliche Vergleichbarkeit: Für einzelne Merkmale in Folge der Weiterentwicklung der Rechtsgrundlage eingeschränkt 7 Kohärenz Seite 6 Statistikübergreifende Kohärenz: Einzelne, auch in der Diagnosestatistik erfasste Merkmale (z. B. Fallzahl, Berechnungs- und Belegungstage) sind nur eingeschränkt vergleichbar, da sie nach unterschiedlichen Methoden ermittelt werden. Input für andere Statistiken: Gesundheitsbezogene Rechensysteme auf nationaler und internationaler Ebene, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 8 Verbreitung und Kommunikation Seite 7 Jährliche Veröffentlichung in der Fachserie 12 Reihe Grunddaten der Krankenhäuser Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter 9 Sonstige fachstatistische Hinweise Seite 7 Keine Seite 2

11 1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Grundgesamtheit Krankenhäuser einschließlich deren Ausbildungsstätten nach 1 Abs. 3 Nr. 1 KHStatV. Ausgeschlossen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug und Polizeikrankenhäuser. Bundeswehrkrankenhäuser sind nur einbezogen, soweit sie Leistungen für Zivilpatienten und -patientinnen erbringen. Maßgeblich für die statistische Erfassung einer Einrichtung ist die Wirtschaftseinheit. Darunter wird jede organisatorische Einheit verstanden, die unter einheitlicher Verwaltung steht und für die auf Grundlage der kaufmännischen Buchführung ein Jahresabschluss erstellt wird. Ein Krankenhaus als Wirtschaftseinheit kann zudem mehrere selbstständig geleitete Fachabteilungen oder Fachkliniken umfassen. 1.2 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Krankenhäuser 1.3 Räumliche Abdeckung Erhebungsbereich ist das gesamte Bundesgebiet. Erhoben werden die Daten bis auf Gemeindeebene. 1.4 Berichtszeitraum/-zeitpunkt In der Regel 1. Januar bis 31. Dezember (Kalenderjahr), bestimmte Daten wie Anzahl der Einrichtungen und Anzahl des Personals werden zum 31. Dezember des Berichtsjahres erhoben. 1.5 Periodizität Jährlich seit 1990, in den neuen Bundesländern seit 1991; Personalerhebung ab Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung - KHStatV) vom 10. April 1990 (BGBl. I S. 730), zuletzt geändert durch Artikel 4b des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 534) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht gemäß 6 KHStatV in Verbindung mit 15 BStatG. 1.7 Geheimhaltung Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Nach 16 Abs. 6 BStatG ist es möglich, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben dann zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Nach 7 Abs. 1 KHStatV ist die Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen, an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden nach 16 Abs. 4 BStatG zulässig Geheimhaltungsverfahren Sind in einer Abgrenzung weniger als 3 Häuser vorhanden, werden alle Merkmale dieser Häuser geheimgehalten, die eine Aussage zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Berichtseinheit ermöglichen, z. B. Fallzahl, Nutzungsgrad, Anzahl des Personals u. ä. Es werden lediglich die Anzahl der Häuser und die aufgestellten Betten veröffentlicht. Die geheimzuhaltenden Werte werden durch einen Punkt ersetzt. 1.8 Qualitätsmanagement Qualitätssicherung Umfangreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung erfolgen durch die Statistischen Ämter der Länder mit Hilfe von aufwändigen Plausibilitäts- und Konformitätsprüfungen bei der Datenaufbereitung mit einer entsprechenden regelmäßigen Anpassung und Weiterentwicklung der Verfahren Qualitätsbewertung Durch umfassende Plausibilitäts- und Konformitätsprüfungen sowie die in fast 20 Jahren erworbene Routine in der Berichterstattung ist von einer hohen Datenqualität auszugehen. Seite 3

12 2 Inhalte und Nutzerbedarf 2.1 Inhalte der Statistik Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Sachliche und personelle Ausstattung sowie Patientenbewegung in den Krankenhäusern und ihren organisatorischen Einheiten Klassifikationssysteme Keine Statistische Konzepte und Definitionen Wesentliche Erhebungsmerkmale der Statistik zu den Grunddaten der Krankenhäuser sind: Art der Zulassung, Art des Trägers und Rechtsform des Krankenhauses Bettenkapazitäten Medizinisch-technische Großgeräte Arzneimittelversorgung Ärztliches und nichtärztliches Personal Pflegetage Patientenzu- und -abgänge Entbindungen und Geburten Ambulante Operationen Vor-, nach- und teilstationäre Behandlungen 2.2 Nutzerbedarf Die Ergebnisse bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Die Erhebung liefert wichtige Informationen über das Volumen und die Struktur des Leistungsangebots in der stationären Versorgung. Sie dient damit auch der Wissenschaft und Forschung und trägt zur Information der Bevölkerung bei. Neben verschiedenen internationalen Institutionen (Europäische Kommission, Eurostat, OECD, WHO) nutzen vor allem die Gesundheits- und Sozialministerien des Bundes und der Länder, Spitzen- und Landesverbände der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, wissenschaftliche Einrichtungen und Institute, Unternehmensberatungsgesellschaften, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten. 2.3 Nutzerkonsultation Die Einbeziehung von Nutzern geschieht über verschiedene Wege: Die Daten der im Internet abgerufenen Zahlen werden hinsichtlich ihrer Schwerpunkte ausgewertet. Unmittelbare Rückmeldungen erhält der Fachbereich durch den direkten Kontakt zu den Datennutzern über den Auskunftsdienst. Weiterhin erfolgt sowohl national als auch international u. a. im Rahmen institutionalisierter Gremien, Arbeitsgruppen und Fachkreise eine enge Zusammenarbeit. Darüber hinaus finden in unregelmäßigen Abständen Fachausschusssitzungen und Nutzerkonferenzen statt. 3 Methodik 3.1 Konzept der Datengewinnung Der Gesetzgeber hat die Übermittlung der Meldungen zur amtlichen Krankenhausstatistik an die statistischen Ämter neu geregelt: Nach 11a Bundesstatistikgesetz vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, sind alle Betriebe und Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Angaben auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begründeten Einzelfall kann auf formlosen Antrag eine zeitlich befristete Ausnahme von der Online-Meldung vereinbart werden. Für die Datenlieferung auf elektronischem Weg stehen xml-liefervereinbarungen zur Verfügung, die das Format der Datenlieferung beschreiben. Diese Daten können dann über einen sicheren Online-Zugang den statistischen Ämtern der Länder übermittelt werden. Zur Unterstützung der Generierung der xml-daten steht den Berichtspflichtigen das Modul der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG e. V.) zur Verfügung. Seite 4

13 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die DKG e. V. hat für die jährliche Krankenhausstatistik ein Modul programmiert, in das über eine Schnittstelle Daten aus den DV-Systemen der Krankenhäuser eingelesen und weiterverarbeitet werden können. Das Modul bedient sich ausschließlich des xml-formats, d. h. es liest xml-daten ein und gibt xml-daten entsprechend der Liefervereinbarungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (siehe aus, so dass bei der Übermittlung der Daten an das jeweilige statistische Amt ein einheitlicher Standard gewahrt bleibt. Die Schnittstelle innerhalb der DV-Systeme wandelt die Daten der Einrichtung in XML-Daten um, so dass diese in das Modul eingelesen werden können. Daten, die nicht automatisiert aus den DV- Systemen übernommen werden können, können in dem Modul erfasst werden. Das Modul kann im Downloadbereich des Internetangebots der DKG e. V. ( als ZIP-Archiv innerhalb der Rubrik "EDV & Statistik" kostenlos herunter geladen werden. Ein Internetzugang ist daher erforderlich. Das ZIP-Archiv trägt den Namen "KHStat-XX-X.zip", wobei das angehängte Kürzel (hier als X gekennzeichnet) die Version beschreibt. Zusammen mit dem Modul findet man ein Handbuch und eine xml-beispieldatei, die die Programmierung der Schnittstelle erleichtern sollen. In den Landesämtern für Statistik werden die Einzeldaten dann auf Fehler, Qualität und Plausibilität geprüft. Anschließend werden aggregierte Landesdatensätze an das Statistische Bundesamt gesandt und dort zu einem Bundesergebnis zusammengefügt. Sofern mit dem jeweils zuständigen Landesamt eine zeitlich befristete Ausnahme von der Online-Meldung vereinbart wurde, sind ausgefüllte schriftliche Fragebogen an das jeweilige Landesamt für Statistik zu übermitteln, wo sie elektronisch erfasst werden. Ein Muster des Fragebogens mit den dazu gehörigen Erläuterungen (Stand: Berichtsjahr 2013) befindet sich im Anhang. 3.3 Datenaufbereitung (einschl. Hochrechnung) Die Daten werden im Rahmen der Aufbereitung und Plausibilisierung in eine einheitliche Datenstruktur gebracht, auf deren Basis Tabellen und aggregierte Datensätze zur Ergebnisdarstellung erzeugt werden. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung; andere Analyseverfahren Eine Preis- und Saisonbereinigung/andere Analyseverfahren findet nicht statt. 3.5 Beantwortungsaufwand Der Beantwortungsaufwand hängt von verschiedenen Faktoren, wie z. B. der Größe des Krankenhauses, der Erfahrung des Sachbearbeiters, dem Einsatz von DV-Technik usw., ab. Im Vergleich zur schriftlichen Befragung können die Auskunftspflichtigen durch den Einsatz der Softwareanwendung grundsätzlich ihren Zeitaufwand reduzieren. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Da es sich um eine Vollerhebung handelt, können nur nicht-stichprobenbedingte Fehler auftreten. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sämtliche Elemente der Grundgesamtheit in der Erhebung enthalten sind. Allerdings kann es zu Fehlern in der Erfassungsgrundlage kommen, wenn im Berichtsjahr neu eröffnete Krankenhäuser nicht an die Landesämter für Statistik gemeldet werden. Darüber hinaus können Krankenhäuser, die innerhalb des Erhebungsjahres oder zwischen dem Erhebungsstichtag und dem Meldetermin schließen, nicht in der Statistik enthalten sein. In diesen Fällen kommt es zu einer Untererfassung. Aufgrund von Änderungen der tatsächlichen Gegebenheiten im Bereich der stationären Gesundheitsversorgung sind regelmäßige Anpassungen der Fragebogen notwendig. Ausführliche Erläuterungen zu den Erhebungsmerkmalen und den Änderungen sollen Fehler aufgrund von Missverständnissen vermeiden. Trotz dieser Anmerkungen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Fragen missverstanden und falsch beantwortet werden. Teilweise können derartige Fehler durch Rückfragen und im Rahmen der Datenaufbereitung bei der Plausibilisierung der Angaben korrigiert werden. Teilweise werden bei der Aufbereitung des Kostennachweises (späterer Datenliefertermin) Fehler bekannt, die dann in den Grunddaten nicht mehr bereinigt werden können. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Nicht relevant. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Trotz intensiver Recherchen können Fehler, die durch eine falsche oder unvollständige Erfassungsgrundlage bedingt sind, nicht völlig ausgeschlossen werden. Eine Meldung über neu eröffnete Krankenhäuser z. B. seitens der Gesundheitsbehörden erfolgt nicht grundsätzlich. In einigen Ländern informieren die zuständigen Krankenhausplanungsbehörden über alle Veränderungen bei den Plankrankenhäusern, und zwar über den von ihnen zu erstellenden Krankenhausplan für das jeweilige Bundesland. Informationen über Nicht-Plankrankenhäuser können nur über Recherchen und Abfragen bei verschiedenen Institutionen (z. B. Gesundheits- und Gewerbeämter) gewonnen werden. Seite 5

14 Darüber hinaus können Krankenhäuser, die innerhalb des Erhebungsjahres oder zwischen dem Erhebungsstichtag und dem Meldetermin schließen, nicht in der Statistik enthalten sein. Es kann ausgeschlossen werden, dass Krankenhäuser mehrfach in der Erfassungsgrundlage vertreten sind und ebenfalls, dass Einheiten enthalten sind, die nicht zur Grundgesamtheit der Krankenhäuser gehören. 4.4 Revisionen Revisionsgrundsätze Vorläufige Ergebnisse auf der Basis ausgewählter Eckdaten werden Mitte August in Form eine Pressemitteilung veröffentlicht. In der Vergangenheit traten nur bei wenigen Merkmalen Abweichungen der vorläufigen von den endgültigen Ergebnissen auf (z. B. Beschäftigtenzahl, teilstationäre Fälle) Revisionsverfahren Die Revision erfolgt durch die Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse Revisionsanalysen Keine 5 Aktualität und Pünktlichkeit 5.1 Aktualität Die Befragten berichten bis zum 1. April des dem Berichtsjahr folgenden Jahres. Vorläufige Ergebnisse stehen Ende August, endgültige, tief gegliederte Ergebnisse stehen Ende September zur Verfügung. 5.2 Pünktlichkeit Terminüberschreitungen sind selten. Lieferverzögerungen eines einzelnen Bundeslandes wirken sich auf die Veröffentlichung des Bundesergebnisses aus. 6 Vergleichbarkeit 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die räumliche Vergleichbarkeit innerhalb des Erhebungsgebietes ist durch die bundeseinheitliche Rechtsgrundlage seit 1991 gewährleistet. Auf internationaler Ebene gibt es derzeit keine einheitliche Rechtsgrundlage, so dass die Vergleichbarkeit aufgrund unterschiedlicher Merkmalsdefinitionen und Erhebungsabgrenzungen stark eingeschränkt ist. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Krankenhausstatistik ist seit 1991 kontinuierlich weiterentwickelt und an die tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Gebiet der stationären Versorgung angepasst worden. In der Regel ist eine zeitliche Vergleichbarkeit (u. U. mit Einschränkungen) durch Rückrechnung von Vorjahresergebnissen herzustellen. Beispielhaft hierfür ist die Berücksichtigung von sog. Stundenfällen, die seit 2002 als Fälle mit jeweils einem Berechnungs- und Belegungstag gezählt werden; dies wirkt sich auf die Ermittlung der durchschnittlichen Verweildauer sowie die Bettenauslastung aus. Die Vorjahresergebnisse wurden entsprechend neu berechnet und sind dadurch vergleichbar. Eine seit 2002 differenziertere Darstellung der Ergebnisse auf Fachabteilungsebene ist zwar nicht auf der Ebene der Teilgebiete, wohl aber auf der Ebene der Hauptgebiete zeitlich vergleichbar. In Bezug auf neue Erhebungsmerkmale ist die zeitliche Vergleichbarkeit eingeschränkt. So werden z. B. die Rechtsform der Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft und die Anzahl ambulanter Operationen im Krankenhaus erst seit 2002 erhoben. Seit 2009 wird zusätzlich zu den Vollkräften mit direktem Beschäftigungsverhältnis die Zahl derjenigen Vollkräfte erfasst, die nicht in einem direkten Beschäftigungsverhältnis zu der Einrichtung stehen, sondern z. B. im Personal-Leasing-Verfahren eingesetzt werden. 7 Kohärenz 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Einzelne Kennzahlen der Krankenhausgrunddaten werden auch in den Diagnosen der Krankenhauspatienten erfasst (z. B. Entlassungen, Berechnungs- und Belegungstage). Die Ergebnisse dieser beiden Statistiken sind eingeschränkt vergleichbar, da sie nach unterschiedlichen Methoden ermittelt werden. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Statistik ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Grunddaten der Krankenhäuser fließen in die Gesundheitsberichterstattung und in die Gesundheitsbezogenen Rechensysteme auf nationaler und internationaler Ebene ein. Sie werden darüber hinaus als Berechnungsgröße für Indikatoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verwendet. Seite 6

15 8 Verbreitung und Kommunikation 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen Vorläufige Ergebnisse auf der Basis ausgewählter Eckdaten werden Mitte August in Form einer Pressemitteilung veröffentlicht. Darüber hinaus werden unregelmäßig anlassbezogene Pressemitteilungen veröffentlicht. Veröffentlichungen Die wichtigsten Ergebnisse der Erhebung werden jährlich in der Fachserie 12 Reihe Grunddaten der Krankenhäuser veröffentlicht. Die Publikation kann kostenfrei im Internet herunter geladen werden. Online-Datenbank Zu den Grunddaten der Krankenhäuser stehen im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung (IS-GBE) ausgewählte Daten sowie in GENESIS-online ausgewählte Eckdaten zur Verfügung. Zugang zu Mikrodaten Das Forschungsdatenzentrum des Bundes bietet die Grunddaten der Krankenhäuser in seinem Datenangebot an. Sonstige Verbreitungswege Eigene Veröffentlichungen der Statistischen Ämter der Länder sind über deren Webseite zugänglich. Eine entsprechende Linkliste zu den Statistischen Landesämtern steht zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Jährliche Veröffentlichung, zuletzt: Bölt, Ute: Statistische Krankenhausdaten: Grund- und Kostendaten der Krankenhäuser 2012, in: Klauber/Geraedts/Friedrich/Wasem (Hrsg.): Krankenhaus-Report 2015, Stuttgart 2015, S Bölt, Ute/Graf, Thomas: 20 Jahre Krankenhausstatistik, in: Wirtschaft und Statistik 02/2012, S Bölt, Ute: Krankenhäuser in Deutschland, in: Wirtschaft und Statistik 04/2011, S Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender Ein Veröffentlichungskalender liegt nicht vor. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender s. Angaben zum Veröffentlichungskalender Zugangsmöglichkeiten der Nutzer/-innen s. Angaben zum Veröffentlichungskalender 9 Sonstige fachstatistische Hinweise Keine Seite 7

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47 Datensatzbeschreibung PL.KU101 Krankenhausstatistik Statistikidentifikator: - EVAS-Nummer: - Berichtszeit: ab 2009 Satzformat: variabel Satzlänge: 593 Datensatz-Nr. / -Name: ASP-B-KU laut Ersteller: - Materialbezeichnung(en): Sortierung (Ordnungsfelder): Archivierungsdauer (in Jahren): PL-KU101 KU102 - Datensatz nur für die PL Beschreibung: - Kommentar: KU101/201 XML-Lieferdatensatz Grund- und Kostendaten KU102/202 Verabeitungsdatensatz Grund- und Kostendaten Mit "*" gekennzeichnete Wertfelder enthalten bei REHA-Einricht. keine Werte.BASE-Bereich: Krankenhausstatistik.BASE-Projekt: -.BASE-Programm: - Verantwortlich: StBA Stand: Ansprechpartner: Krichbaum/Graf Datum:

48 Datensatzbeschreibung.BASE-DSB-Name: Kopfsatz des Sammelspeichers ASP-B-KU PL.KU101 ASP-Name: KOPF-ASP-B-KU Datensatz-Nr./-Name: Präfix: - ASP-B-KU Ident-Feld: EF2 CSV- Nr. Feldbezeichnung Satzstellen von - bis Anzahl Feldformat intern *) Inhalt / Bemerkungen K o p f s a t z EF STR Nummer des Krankenhauses bzw. der Rehaeinrichtung 1 EF1U ALN Land 2 EF1U ALN Nummer 3 EF2 7 1 ALN Satzart Satzart 1 = leer Satzart 2 = NR. der Fachabteilung 201 Krankenhäuser 120,150,153,163,166,167,190,193,196, ,260,263,310,311,313,316,319,323,329, ,340,350,360,363,366,390,510,540, ,690,693,800,820,821,830,870,900,930, "336" gelöscht Reha-Einrichtungen 030,190,250,310,311,313,316,319,323,329,332,333, 340,360,570,690,693,770,820,821,830,930, "336","573","823" gelöscht Satzart 3 Nr der Gebiets-/Teilgebietsbezeichnung ,060,070,090,120,140,150,153,163,166,167,170, ,190,220,250,260,263,270,280,310,311,313,316, ,329,332,333,336,350,360,363,366,390,420,450, ,530,540,570,600,630,660,690,693,720,750,760, ,800,820,830,840,870,890,900,960,970,990,991, , : "991" gelöscht *) Bedeutung der Feldformate: siehe Seite 13 Satzart 4 Nr. der Personalgruppe/Berufsbezeichnung 321 Stand: Datum: Seite 2 von 13

49 Datensatzbeschreibung.BASE-DSB-Name: Kopfsatz des Sammelspeichers ASP-B-KU PL.KU101 ASP-Name: KOPF-ASP-B-KU Datensatz-Nr./-Name: Präfix: - ASP-B-KU Ident-Feld: EF2 CSV- Nr. Feldbezeichnung Satzstellen von - bis Anzahl Feldformat intern *) Inhalt / Bemerkungen Krankenhaus 000,001,010,011,020,021,030,031,040,041,100,110,120, ,150,151,152,153,160,180,190,210,220,230, ,300,310,320,330,340,350,360,370,380,390,400, ,520,600,700,800,900,910,950,951,952,953,960, ,991,992,993,994,995,999 REHA-Einrichtung 000,001,010,011,020,021,030,031,040,041,100,110,120, ,150,151,152,153,160,180,190,210,220,230,240, ,330,340,350,370,390,400,500,510,520,600,700, ,910,950,951,952,953,960,970,990,991,992,993, Satzart 5 NR. der Fachabteilung 120,150,153,163,166,167,190,193,196, ,260,263,310,311,313,316,319,323, ,333,340,350,360,363,366,390,510,540, ,690,693,800,820,821,830,870,900,930, "336" gelöscht darunter: Fachabt.und besondere Einrichtungen 002,003,004,005,006,007,008,009, "001" gelöscht Satzart 6 = leer *) Bedeutung der Feldformate: siehe Seite 13 Stand: Datum: Seite 3 von 13

50 Datensatzbeschreibung.BASE-DSB-Name: Satzart des Sammelspeichers ASP-B-KU PL.KU101 ASP-Name: ASP-B-KU-101-SA1 Datensatz-Nr./-Name: Präfix: SA1 ASP-B-KU Schlüssel: 1 CSV- Nr. Feldbezeichnung Satzstellen von - bis Anzahl Feldformat intern *) Inhalt / Bemerkungen S a t z a r t 1 4 EF ALN Kennung 1 Allgemeine Angaben 5 EF ALN Zulassung bzw. Typ des Krankenh. bzw. der Rehaeinr. 1 Hochschulklinik/Universitätsklinikum 2 Plankrankenhaus 3 Krankenhaus mit einem Versorgungsvertrag 4 sonstiges Krankenhaus 5 Bundeswehrkrankenhaus 6 Vorsorge-/Rehaeinrichtung nach 7 sonstige Vorsorge-/bzw. Rehaeinrichtung 6 EF ALN Art des Trägers öffentlicher Träger in öffentlich.rechtl. Form 1 - rechtlich unselbständig 2 - rechtlich selbständig 3 öffentlicher Träger in privatrechtlicher Form freigemeinnütziger Träger a - Deutscher Caritasverband b - Diakonisches Werk c - Arbeiterwohlfahrt d - Deutsches Rotes Kreuz e - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband f - Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland g - sonstiger gemeinnütziger Träger 5 privater Träger 1.3 Ausbildungsplätze für 7 EF NOV04K00 - Diätassistenten/-innen * 8 EF NOV04K00 - Ergotherapeuten/-innen * 9 EF NOV04K00 - Hebammen, Entbindungspfleger * 10 EF NOV04K00 - Kinderkrankenschwestern/-pfleger * 11 EF NOV04K00 - Krankenpflegehelfer/-innen * 12 EF NOV04K00 - Krankenschwestern/-pfleger * 13 EF NOV04K00 - Logopäden/-innen * 14 EF NOV04K00 - med.-techn. Assist. für Funktionsdiagnostik * 15 EF NOV04K00 - med.-techn. Laboratoriumsassistenten/-innen * 16 EF NOV04K00 - med.-techn. Radiologieassistenten/-innen * 17 EF NOV04K00 - Orthoptisten/-innen * 18 EF NOV04K00 - Physiotherapeuten/-innen * *) Bedeutung der Feldformate: siehe Seite EF ALN 1.4 Arzneimittelversorgung Stand: Datum: Seite 4 von 13

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