Herzlich Willkommen an der Universität Mannheim AREA WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK

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1 Herzlich Willkommen an der Universität Mannheim

2 Der Studiengang Wirtschaftspädagogik - Überblick BSc Wirtschaftspädagogik MSc Wirtschaftspädagogik Inhalte des Studiengangs Anerkennung von Leistungen Voraussetzungen Inhalte des Studiengangs Wichtige Dokumente und Informationen Zeit für Fragen

3 BSc Wirtschaftspädagogik Inhalte des Studiengangs

4 BSc Wirtschaftspädagogik Semesterübersicht

5 BSc Wirtschaftspädagogik Inhalte des Studiengangs ᶻ ᶻ ᶻ ᶻ ᶻ ᶻ * Diese Wahlfächer werden in Kooperation mit der Universität Heidelberg angeboten ᶻ Zulassungsbeschränkung

6 BSc Wirtschaftspädagogik Hinweise Für die nachträgliche Anmeldung zu Vorlesungen und Übungsgruppen in der Wirtschaftspädagogik im HWS 2016/17 wenden Sie sich bitte direkt an den für die Veranstaltung verantwortlichen Lehrstuhl. Anfragen bitte immer mit Angabe der betreffenden Lehrveranstaltung, Ihrem Namen, Ihrer Matrikelnummer und der Information, dass Sie Quereinsteiger sind. Wenn Sie direkt im HWS 2016/17 mit Ihrem Wahlfach beginnen möchten, schicken Sie bitte umgehend eine mit einer kurzen Information (Name, Matrikelnummer, Quereinsteiger, Wahlfach) an den Prüfungsausschuss Wirtschaftspädagogik. Dies ist nur für Wahlfächer ohne Zulassungsbeschränkung möglich!

7 BSc Wirtschaftspädagogik Inhalte des Studiengangs Praxisanteile Betriebspraktische Studien (BPS) Akademischer Teil: Universitäre Lehrveranstaltung (Seminar) im 4. Semester Betriebspraktischer Teil: Acht Wochen Berufspraxis in betrieblichen Ausbildungsbereichen i.d.r. zwischen dem 4. und 5. Semester Schulpraktische Studien (SPS) Akademischer Teil: Universitäre Lehrveranstaltung (Seminar) im 5. Semester Schulpraktischer Teil: Zwei Wochen Aufenthalt an einer beruflichen Schule zwischen dem 5. und 6. Semester Bachelorstudiengang Masterstudiengang BPS SPS 1 SPS 2 SPS 3 Ʃ 10 Wochen Insgesamt müssen mindestens 52 Wochen betriebliche Praxis für die Zulassung in den Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen absolviert werden.

8 BSc Wirtschaftspädagogik Anerkennung von Leistungen Anerkennung von Studienzeiten und Leistungen im Rahmen eines Hochschulwechsels und/oder Studiengangwechsels Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie in einem Hochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (In- und Ausland) oder Berufsakademie erbracht haben, werden angerechnet, sofern die nachgewiesenen Kompetenzen mit denen des Studiengangs Wirtschaftspädagogik in Mannheim im Wesentlichen übereinstimmen.

9 BSc Wirtschaftspädagogik Anerkennung von Leistungen Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Die erworbenen Kompetenzen der Lehrveranstaltung, die Sie anerkennen lassen wollen, müssen im Wesentlichen mit dem zu ersetzenden Modul in Mannheim übereinstimmen. Bitte prüfen Sie vor einer Beantragung die Äquivalenz der Lehrinhalte und den Umfang/ Workload. Vergleichen Sie dazu vorab die Mannheimer Modulbeschreibungen mit, Inhalt, Kompetenzbeschreibungen und Umfang Ihrer Lehrveranstaltungen. Es können auch mehrere Lehrveranstaltungen/Module mit entsprechenden äquivalenten Inhalten und erworbenen Kompetenzen kombiniert werden.

10 BSc Wirtschaftspädagogik Anerkennung von Leistungen Welche Unterlagen werden für die Anrechnung benötigt? Ein formloser Antrag auf Anerkennung von konkreten Prüfungsleistungen. Aufstellung, welche Veranstaltung(en) aus Ihrem vorangegangenem Studium zum Ersatz der Mannheimer Veranstaltung(en) beantragt wird (werden). Originalzeugnis oder einen aktuellen, offiziell beglaubigten Notenauszug (Transcript of Records). Die Noten werden bei der Anerkennung übertragen. Unterlagen, aus denen die erworbenen Kompetenzen und der Inhalt der anzuerkennenden Lehrveranstaltung(en) hervorgehen. Dies können z.b. Auszüge aus Modulbeschreibungen mit Learning goals und Learning objectives bzw. Learning outcomes, aus Vorlesungsverzeichnissen, Studienführer, Scheine oder Skripte mit Kompetenzbeschreibungen und Literaturangaben sein, ggf. auch Ausdrucke aus dem Internet sofern noch aktuell oder Links auf entsprechende Informationen im Internet. Der alleinige Nachweis des Inhaltes der Lehrveranstaltung/des Moduls ist nicht ausreichend.

11 BSc Wirtschaftspädagogik Anerkennung von Leistungen Ohne einen Nachweis über die in der Lehrveranstaltung/dem Modul erworbenen Kompetenzen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden! Bitte reichen Sie die Unterlagen entsprechend aufbereitet beim Prüfungsausschuss ein. Wenn mehrere Module kombiniert werden, sollten Päckchen der Modulbeschreibungen geschnürt werden, um eine Übersichtlichkeit zu gewährleisten und den zuständigen Stellen die Prüfung zu erleichtern, sodass der Antrag schnell bearbeitet werden kann. Eine Anerkennung kann erst nach einer Kompetenzprüfung bzw. eventuell erforderlicher Zustimmung des zuständigen Fachvertreters erfolgen. Wird im Rahmen des Studiums an der Universität Mannheim an einer Prüfung teilgenommen, obwohl durch diese Prüfung nachzuweisende Kompetenzen bereits in anrechenbarer Weise anderweitig erworben wurden, wird zugleich der Verzicht auf eine Anrechnung der bereits anderweitig erbrachten Leistung erklärt.

12 BSc Wirtschaftspädagogik Anerkennung von Leistungen Orientierung des Antrags auf Anerkennung z.b. am Antragsformular der BWL. Für Anerkennung Finanzmathematik oder Quantitative Methoden vorgegebene Checklisten verwenden (auch auf Ilias) Ein alleiniges Ausfüllen der Checkliste(n) reicht nicht aus. Die entsprechenden Nachweise müssen beigefügt werden!

13 BSc Wirtschaftspädagogik Anerkennung von Leistungen Wo kann ich die Anerkennungsunterlagen abgeben? Mitglieder des Prüfungsausschuss Wirtschaftspädagogik Professor Dr. Jürgen Seifried (Vorsitzender) Sekretariat Frau Pflüger (Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: Uhr, oder in den Briefkasten im 3. OG) Professor Dr. Hermann G. Ebner Dr. Eva Huintjes Anträge sind schriftlich zu stellen an: Universität Mannheim Prüfungsausschuss Wirtschaftspädagogik L 4, Mannheim

14 BSc Wirtschaftspädagogik Anerkennung von Leistungen Internetseite der Area Wirtschaftspädagogik

15 MSc Wirtschaftspädagogik

16 MSc Wirtschaftspädagogik Voraussetzungen Zulassung Die Zulassungszahlen für den postgradualen Studiengang Wirtschaftspädagogik (M.Sc.) sind beschränkt. Die Vergabe erfolgt nach einem Auswahlverfahren: Wird durch die Auswahlkommission festgestellt, dass Fachkenntnisse bis zu einem Umfang von maximal 60 ECTS Punkten fehlen, kann trotzdem ein Zulassungsantrag gestellt werden, wenn ein wirtschaftswissenschaftlicher Bachelorabschluss vorliegt. Zum Bewerbungszeitpunkt müssen bei Fehlen des Bachelorabschlusses mindestens 135 ECTS Punkte nachgewiesen werden. Der Bachelorabschluss kann bis zur ersten Prüfungsanmeldung im Masterstudiengang nachgereicht werden. Auf Basis der zum Bewerbungszeitraum nachgewiesenen Durchschnitts bzw. Abschlussnote wird eine Rangliste erstellt.

17 MSc Wirtschaftspädagogik Inhalte

18 Wirtschaftspädagogik wichtige Dokumente Prüfungsordnungen der Studiengänge Was steht in der Prüfungsordnung? In der Prüfungsordnung werden der Aufbau und die Inhalte, sowie der rechtliche Rahmen der Studiengänge Wirtschaftspädagogik der Universität Mannheim geregelt. Wo finde ich die Prüfungsordnungen? Auf den Internetseiten der Studienbüros der Universität Mannheim

19 Wirtschaftspädagogik wichtige Dokumente Was steht im Modulkatalog? Modulkataloge der Studiengänge Der Modulkatalog enthält Informationen zu den einzelnen Modulen und der darin enthaltenen Veranstaltungen der Studiengänge Wirtschaftspädagogik der Universität Mannheim. Wo finde ich die Modulkataloge? Auf den Internetseiten der Area Wirtschaftspädagogik der Universität Mannheim

20 Wirtschaftspädagogik wichtige Dokumente Was steht in der Auswahlsatzung? Auswahlsatzungen der Studiengänge In den Auswahlsatzungen sind die unterschiedlichen Auswahlkriterien (Praktika, Sprachkenntnisse, Auslandsaufenthalte o.ä.) und Mindestanforderungen, die an die Bewerber gestellt werden, geregelt. Wo finde ich die Auswahlsatzung? Auf den Internetseiten der Zulassungsstelle der Universität Mannheim

21 Ansprechpartner Zulassungsstelle Universität Mannheim Zulassungsstelle L1,1 / Zimmer 157 (Eingang B) Mannheim Telefon-Hotline: Mo.-Fr. 9:00-16:00 Uhr Telefonsprechstunde der Zulassungsstelle Internet: Studienbüro Universität Mannheim Studienbüro I L1,1 / 1. OG (Bauteile B und C) Mannheim Für die Wipäd: Frau Knapp, Frau Troilo studienbuero-wipaed@verwaltung.uni-mannheim.de Express-Service: L1,1 Erdgeschoss Internet:

22 Ansprechpartner Studiengangsmanagement für die wirtschaftspädagogischen Studiengänge Studienfachliche Beratung von Studieninteressierten & Studierenden Dr. Claudia M. Funk Telefon: 0621 / (bitte nutzen Sie die Telefonsprechstunde) wipaed_studiengangsmanagement@bwl.uni-mannheim.de (Für persönliche Beratungsgespräche ist eine Anmeldung über das Sekretariat erforderlich.) Prüfungsausschuss für die wirtschaftspädagogischen Studiengänge Bearbeitung von Anträgen & Beratung bei laufenden Verfahren; d.h. wenn der Verwaltungsakt gestartet ist (Antrag liegt vor). Dr. Eva Huintjes Telefon: 0621 / wipaed-pa@bwl.uni-mannheim.de (Für persönliche Beratungsgespräche ist eine Anmeldung erforderlich.) Internetseite der Area Wirtschaftspädagogik Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik, Design und Evaluation instruktionaler Systeme Prof. Ebner: Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik, Berufliches Lehren und Lernen Prof. Seifried: Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik, Technologiebasiertes Instruktionsdesign Prof. Ifenthaler: Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik, Lernen im Arbeitsprozess Dr. Rausch (Lehrstuhlvertretung): Juniorprofessur für Wirtschaftspädagogik, Kompetenzentwicklung und Ausbildungsqualität Jun.-Prof. Klotz:

23 Zeit für Fragen Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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