Inhaltsverzeichnis. Geleitwort. Abkürzungsverzeichnis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis. Geleitwort. Abkürzungsverzeichnis"

Transkript

1 Geleitwort Abkürzungsverzeichnis V XII A. Einführung in das Beihilferecht 1 - Rückblick 1 - Überblick 2 B. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften BhV) 12 C. Erläuterung der Beihilfevorschriften des Artikels 1 mit den 1 bis Artikel 1 30 Allgemeines 30 1 BhV Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur Zweckbestimmung und Rechtsnatur Anwendungsbereich 32 2 BhV Beihilfeberechtigte Personen Beihilfeberechtigte 33 a) Bundesbeamte 33 b) Richter im Bundesdienst ' 33 c) Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand 34 d) Frühere Beamte und Richter 34 e) Witwen und Witwer 34 f) Beamtinnen und Beamte, die sich im Erziehungsurlaub nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz befinden 35 g) Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Soldaten im Ruhestand, Angestellte und Arbeiter 35 h) Hinterbliebene und andere Personen Nichtbeihilfeberechtigte Personen 39 a) Ehrenbeamte 39 b) Ehrenamtliche Richter 39 c) Beamte und Richter 39 d) Beamte und Richter mit verminderter Arbeitszeit 40 e) Beamte, Richter und Versorgungsempfänger, die andere Leistungen erhalten 40 3 BhV Berücksichtigungsfähige Angehörige Berücksichtigungsfähige (Beispiele aa bb) Nichtberücksichtigungsfähige Angehörige 44 VII

2 4 BhV Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen Allgemeines Beispiele für das Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen Gleichgestellte Personen (mit Beispiel) Vermeidung von Doppelzahlungen 48 5 BhV Beihilfefähigkeit der Aufwendungen Allgemeines Gebührenordnungen/Bemessungsrahmen Ausnahmeregelungen Beihilfefähigkeit bei zahnärztlichen Leistungen Beihilfefähigkeit der Aufwendungen in anderen Fällen Beihilfevorschrift i. V. m. Bundessozialhilfegesetz (Beispiele aa bb) Besonderheiten bei der Anwendung des 5 Abs. 3 BhV (Zusammentreffen mehrerer Ansprüche) Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung aus einem freiwilligen Versicherungsverhältnis Leistungen für berücksichtigungsfähige Kinder eines Beihilfeberechtigten, die von der Pflichtversicherung einer anderen Person erfaßt werden Leistungen i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (Beispiele aa dd) Nichtbeihilfefähigkeit, Ausschluß bzw. Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen (mit Beispiel) Schadenersatzansprüche und Übergang des gesetzlichen Schadenersatzanspruchs nach 87 a BBG 63 6 BhV Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit Allgemeines Ärztliche und zahnärztliche Leistungen Aufwendungen bei Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation Zahnärztliche Leistungen (Beispiel) Begrenzung der beihilfefähigen zahnärztlichen Leistungen Kieferorthopädische Behandlungen Begrenzung der kieferorthopädischen Behandlung Leistungen eines Heilpraktikers Psychotherapeutische Behandlungen Heil-und Verbandmittel Heilbehandlung Sonstige Heilbehandlungen (Heilpädagogik) Hilfsmittel Erste Hilfe Krankenhausleistungen (mit Beispiel) Berufs- und Ersatzpflegekraft Familien- und Haushaltshilfe (mit Beispiel) 84 VIII

3 18. Aufwendungen für die Beförderung in Krankheitsfällen (mit Beispiel) Ausschluß der Beförderungskosten (mit Beispiel) Unterkunft bei auswärtiger ambulanter Behandlung (mit Beispiel) Unterkunft und Verpflegung bei einer Heilbehandlung Organspender Entseuchung Begrenzung bzw. Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen 90 7 BhV Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung Begriff des Sanatoriums Voraussetzung für die beihilfeberechtigte Anerkennung Berücksichtigungsfähige Aufwendungen Unzulässigkeit der Anerkennung der Beihilfefähigkeit 95 8 BhV Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur Begriff der Heilkur Voraussetzungen für die beihilfefähige Anerkennung Berücksichtigungsfähige Aufwendungen Unzulässigkeit der Anerkennung der Beihilfefähigkeit 99 9 BhV Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Anstaltsunterbringung Wer ist pflegebedürftig? Aufwendungen für die Anstaltsunterbringung Monatliche Eigenbelastung Dauernde Anstaltsunterbringung (Beispiele aa cc) BhV Beihilfefähige Aufwendungen bei Vörsorgemaßnahmen Vorsorgeuntersuchungen Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgeuntersuchungen 104 a) Bei Kindern 104 b) Bei Frauen und Männern Schutzimpfungen Beihilfefähige Aufwendungen bei Schutzimpfungen BhV Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt Beihilfefähige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Geburt 111 a) Schwangerschaftsüberwachung 111 b) Ärztliche Leistungen 111 c) Aufwendungen für die Hebamme 112 d) Haus-und Wochenpflegekraft 112 e) Krankenhausleistungen für das Kind Säuglings- und Kleinkinderausstattung (Beispiele aa bb) 112 IX

4 12BhV Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen Beihilfeberechtigter Personenkreis Beihilfefähige Aufwendungen Höchstgrenze Kürzung der Beihilfe Überführung der Leiche Kosten für eine Familien- und Hauspflegekraft (Beispiele aa cc) BhV Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen Eingeschränkte Anerkennung der Auslandsaufwendungen 117 a) Bei Versorgungsempfängern (Beispiel) 117 b) Bei den übrigen Beihilfeberechtigten Keine Einschränkung der Beihilfefähigkeit 117 a) Bei einer Dienstreise (Beispiele aa bb) 118 b) Beihilfefähigkeit vor der Reise anerkannt (mit Beispiel) Aufwendungen einer Heilkur außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (mit Beispiel) BhV Bemessung der Beihilfe Bemessungssätze allgemein für a) Beihilfeberechtigte Beamte und Richter (Beispiele aa bb) 120 b) Versorgungsempfänger 120 c) Beriicksichtigungsfähigen Ehegatten 120 d) Berücksichtigungsfähige Kinder (Beispiele aa cc) Nichtabgedeckte Versicherungsleistungen wegen angeborener Leiden oder bestimmter Krankheiten Bemessungssatz bei freiwilliger Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung Ermäßigung des Bemessungssatzes Erhöhung des Bemessungssatzes BhV Begrenzung der Beihilfen Bemessungsgrenze (Beispiele aa bb) Nachweis der Versicherungsleistungen BhV Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfen (Beispiele aa bb) Nachweis der entstandenen Aufwendungen (mit Beispiel) BhV Verfahren Antragstellung Antragsgrenze Formulare Belege 129 X

5 5. Vorlage der Beihilfeanträge Festsetzungsstellen Bearbeitungs- und Abrechnungsvermerke Abschlagzahlungen Abrundung des Auszahlungsbetrages (Beispiel) Antragsfrist BhV Übergangs- und Schlußvorschriften Ausnahmen hinsichtlich der Bemessungsbegrenzung Ausnahmen hinsichtlich der Bemessungssätze Tod des Beihilfeberechtigten während einer Dienstreise u.a Beihilfevorschriften für Bundesbedienstete, die im Ausland bzw. in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR beschäftigt sind 132 Artikel Aufwendungen bei Empfängnisregelung, nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und nicht rechtswidriger Sterilisation 142 a) Empfängnisregelung 142 b) Schwangerschaftsabbruch 143 c) Sterilisation 144 b) Wortlaut des 218a, 218b und 219a StGB 145 Artikel Inkrafttreten 148 D. Anhang 149 Anlage 1 Psychotherapeutische Behandlungen 149 Anlage 2 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke 164 Anlage 3 Begrenzung der beihilfefähigen Aufwendungen für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (beihilfefähige Höchstbeträge) 170 Anlage 4 Heilkurorteverzeichnis Inland 177 Anlage 5 Heilkurorteverzeichnis Ausland 189 Anlage 6 Antrag auf Beihilfe 190 Anlage 7 Festsetzung der Beihilfe 195 Anlage 8 Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Sanatoriumsbehandlung 196 Anlage 9 Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Heilkur 197 Anlage 10 Hinweise zum Gebührenrecht (Auszug) 198 Anlage 11 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 203 Anlage 12 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) (ohne Leistungsverzeichnis) 230 Stichwortverzeichnis XI

Regierungspräsidium Kassel. Beihilfe in Krankheits,- Geburts- und Todesfällen

Regierungspräsidium Kassel. Beihilfe in Krankheits,- Geburts- und Todesfällen Beihilfe in Krankheits,- Geburts- und Todesfällen 1 Wesen der Beihilfe Fürsorgepflicht des Dienstherrn: Die Sicherstellung eines angemessenen Lebensunterhaltes des Beamten und seiner Familie durch Besoldung

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Grundlegendes zum Beihilfenrecht... 8 1 Hessische Beihilfenverordnung

Mehr

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte Beihilfe (freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung) Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen

Mehr

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte Beihilfe Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte (freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung) Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen

Mehr

Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen

Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen Beihilfe Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen (Beihilfeanspruch

Mehr

Auswirkungen des KVEG, des 2. HStruktG, des BillBG D III /

Auswirkungen des KVEG, des 2. HStruktG, des BillBG D III / Aufwendungen für Medikamentenkosten von in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten D III 5-213 103 3/3 27.04.1982 1982 291 Auswirkungen des KVEG, des 2. HStruktG, des BillBG D III 5-213 103 3/3 04.05.1982

Mehr

Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung für Lehramts- und Studienreferendare, Fachlehreranwärter, Anwärter im Polizeidienst

Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung für Lehramts- und Studienreferendare, Fachlehreranwärter, Anwärter im Polizeidienst Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung für Lehramts- und Studienreferendare, Fachlehreranwärter, Anwärter im Polizeidienst Maßgebend für die Festsetzung einer Beihilfe sind die Hessische Beihilfenverordnung,

Mehr

Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes

Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes Landtag des Saarlandes 14. Wahlperiode Gesetz N r. 1736 Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) vom 8. Dezember 2010 (Amtsblatt Teil I, 2010, S. 1522) Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz

Mehr

Informationsblatt. Allgemeine Informationen zum Beihilferecht NRW (für Beamte)

Informationsblatt. Allgemeine Informationen zum Beihilferecht NRW (für Beamte) Informationsblatt Stand Juni 2017 Allgemeine Informationen zum Beihilferecht NRW (für Beamte) Die personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. 1. Was sind Beihilfen? Die Gewährung

Mehr

M e r k b l a t t. über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Sanatoriumsbehandlung ( 45 BVO)

M e r k b l a t t. über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Sanatoriumsbehandlung ( 45 BVO) M e r k b l a t t Stand: 03/2017 über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Sanatoriumsbehandlung ( 45 BVO) 1. Sanatoriumsbehandlung - bedarf diese der Anerkennung? Beihilfen zu Aufwendungen

Mehr

Beihilfe. Was ist Beihilfe?

Beihilfe. Was ist Beihilfe? Beihilfe Was ist Beihilfe? Die sogenannte Beihilfe ist das Krankensicherungssystem für die Beamtinnen und Beamten und damit auch für die verbeamteten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Das Beihilfesystem

Mehr

M e r k b l a t t. über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Heilkur ( 47 BVO)

M e r k b l a t t. über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Heilkur ( 47 BVO) M e r k b l a t t 1. Wer kann Beihilfen für eine Heilkur erhalten? Anspruchsberechtigt sind aktive Beamtinnen und Beamte, solange sie laufende Bezüge erhalten. Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Band I Seite Vorwort... I Abkürzungen... IX Einleitung... XV. I. Abschnitt Texte

Inhaltsverzeichnis. Band I Seite Vorwort... I Abkürzungen... IX Einleitung... XV. I. Abschnitt Texte Inhaltsverzeichnis Band I Vorwort...................... I Abkürzungen.................... IX Einleitung..................... XV I. Abschnitt Texte Bundesbeihilfeverordnung............... A I 3 Begründung

Mehr

Baden-Württemberg. Beihilfeleistungen in den Ländern. Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrecht liche Inhalte zur Beihilfe in

Baden-Württemberg. Beihilfeleistungen in den Ländern. Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrecht liche Inhalte zur Beihilfe in Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrecht liche Inhalte zur Beihilfe in Baden- Württemberg Rechtsgrundlage: Verordnung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Gewährung von

Mehr

Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrecht liche Inhalte zur Beihilfe in

Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrecht liche Inhalte zur Beihilfe in Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrecht liche Inhalte zur Beihilfe in Rechtsgrundlage: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) aufgrund 92 Hessisches Beamtengesetz (HBG) Antragsgrenzen

Mehr

Beihilfeleistungen Baden-Württemberg

Beihilfeleistungen Baden-Württemberg Beihilfeleistungen Baden-Württemberg Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 0% Ehepartner 80% Kinder (Anspruch entfällt nicht taggenau sondern zum Ende des Kalenderjahres, indem das Kind nicht mehr berücksichtigungsfähig

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin

Landesverwaltungsamt Berlin Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle 1 Internet: http://www.berlin.de/lvwa/ Intranet: http://www.lvwa.verwalt-berlin.de E-Mail: beihilfeinfo@lvwa.verwalt-berlin.de Informationen über die

Mehr

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen

Beihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beihilfe Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen Beihilfeanspruch

Mehr

Geltungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

Geltungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung BremBVO) (Neufassung vom 01. Dezember 1997 einschließlich der Änderungen vom Dezember

Mehr

Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) Vom 5. Mai 1988 (GVBl. I S. 193) in der Fassung vom 5. Dezember 2001 (GVBl. I S. 482, 491)

Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) Vom 5. Mai 1988 (GVBl. I S. 193) in der Fassung vom 5. Dezember 2001 (GVBl. I S. 482, 491) Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) Vom 5. Mai 1988 (GVBl. I S. 193) in der Fassung vom 5. Dezember 2001 (GVBl. I S. 482, 491) inkl. Vorabregelung zur Übertragung der Leistungsverbesserungen durch

Mehr

Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg

Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg Aktualisierung der BVO-Broschüre mit Erläuterungen Artikel 9 und 12 des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 zur Änderung

Mehr

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Dezernat 39 Schloßstraße Neustrelitz Stand

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Dezernat 39 Schloßstraße Neustrelitz Stand Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Dezernat 39 Schloßstraße 7 17235 Neustrelitz Stand 04-2017 Hinweise Beihilfe für Versorgungsempfänger des Landes M-V Als Beamtin/Beamter oder Richterin/Richter

Mehr

Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 1. Was ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme? Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ähnelt einer stationären Krankenhausbehandlung.

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO) Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO) Bremische Beihilfeverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2010

Mehr

Geplante Beihilfeänderung in Hessen zum bzw

Geplante Beihilfeänderung in Hessen zum bzw Geplante Beihilfeänderung in Hessen zum 01.01.2012 bzw. 01.01.2014 18.08.2011 Geplante Änderung Bemessungssätze Hessen Familienbezogene Beihilfebemessungssätze je mehr Familienmitglieder berücksichtigungsfähig

Mehr

Page 1 of 34 Hessenrecht Rechts und Verwaltungsvorschriften Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: HBeihVO Neugefasst durch 05.12001 Bek. vom: Gültig ab: 002004 Gültig bis: 312011 Dokumenttyp: Verordnung

Mehr

Beihilfe Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen / Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen

Beihilfe Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen / Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen / Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in diesem Informationsblatt jeweils nur der Begriff Mutter-

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 10

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 10 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 10 1. Allgemeines zur Krankenversicherung... 13 1.1 Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)...... 13 1.1.1 Versicherungsbeitrag... 14 1.1.2 Zahnersatz.....

Mehr

Entwurf. Siebenundzwanzigstes Gesetz. zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Siebenundzwanzigstes Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz 27.

Entwurf. Siebenundzwanzigstes Gesetz. zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Siebenundzwanzigstes Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz 27. 28. Juli 2008 Entwurf Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Siebenundzwanzigstes Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz 27. LBÄndG) Vom.. Das Abgeordnetenhaus hat das folgende

Mehr

H Nr Ausgegeben am 21. Juni Inhalt Bekanntmachung der Neufassung der Bremischen Beihilfeverordnung... S.

H Nr Ausgegeben am 21. Juni Inhalt Bekanntmachung der Neufassung der Bremischen Beihilfeverordnung... S. H 3234 215 2005 Ausgegeben am 21. Juni 2005 Nr. 29 Inhalt Bekanntmachung der Neufassung der Bremischen Beihilfeverordnung................... S. 215 Bekanntmachung der Neufassung der Bremischen Beihilfeverordnung

Mehr

Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen BVO NRW. Stand: 06/2016. LBV NRW_Beihilfe-Grundsatz

Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen BVO NRW. Stand: 06/2016. LBV NRW_Beihilfe-Grundsatz Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen BVO NRW Beihilfen sind: Was sind Beihilfen? Unterstützende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn, zum teilweisen Ausgleich der in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche

Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche Nr. 2 GVOBl. 37 2002 Seite 37 C 4193 B Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche Nr. 2 Kiel, den 1. Februar 2002 Inhalt Seite I. Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsanordnungen

Mehr

Beihilfe für Einsteiger / Beihilfe Grundkurs

Beihilfe für Einsteiger / Beihilfe Grundkurs Beihilfe für Einsteiger / Beihilfe Grundkurs Was ist die Beihilfe? Bei der Beihilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des jeweiligen Dienstherrn in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen.

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I 223 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 32 FREITAG, DEN 27. JUNI 2008 Tag Inhalt Seite 24. 6. 2008 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts-

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf Tel.: 0211/ M e r k b l a t t. Beihilfe im Sterbefall Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf Tel.: 0211/ M e r k b l a t t. Beihilfe im Sterbefall Nordrhein-Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 01/2019 M e r k b l a t t Beihilfe im Sterbefall Nordrhein-Westfalen Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von

Mehr

Merkblatt Beihilfe für Priester

Merkblatt Beihilfe für Priester Anlage 1 Merkblatt Beihilfe für Priester Mit Hilfe dieses Merkblattes möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen des Bundes verschaffen. Wir weisen vorsorglich

Mehr

Amtsblatt für Brandenburg

Amtsblatt für Brandenburg 89 x Amtsblatt für Brandenburg Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg 13. Jahrgang Potsdam, den 20. Februar 2002 Nummer 8 Inhalt Seite Ministerium der Finanzen Beihilfen in Krankheits-,

Mehr

- rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter Beihilfeberechtigter,

- rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter Beihilfeberechtigter, Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Die ambulante Kurmaßnahme - rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter

Mehr

Änderungen im Beihilferecht zum 1. Januar 2011

Änderungen im Beihilferecht zum 1. Januar 2011 Beihilfe-Umlage-Gemeinschaft Änderungen im Beihilferecht zum 1. Januar 2011 Mit dem vorliegenden Informationsblatt sollen die Änderungen im Beihilferecht zum 1. Januar 2011 erläutert werden. Diese Information

Mehr

vom 22. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 397) Folgende Änderungen sind berücksichtigt:

vom 22. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 397) Folgende Änderungen sind berücksichtigt: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Sächsische Beihilfeverordnung SächsBhVO) vom 22. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 397)

Mehr

Sächsische Beihilfeverordnung - SächsBhVO. Verordnung

Sächsische Beihilfeverordnung - SächsBhVO. Verordnung Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Sächsische Beihilfeverordnung SächsBhVO) Vom 2. Oktober 2009 Aufgrund von 102

Mehr

Beihilfe Informationen zu dienstlichen Auslandsaufenthalten

Beihilfe Informationen zu dienstlichen Auslandsaufenthalten FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Informationen zu dienstlichen Auslandsaufenthalten 1. Dienstreisen ins Ausland Die nachfolgenden Ausführungen gelten für während einer Dienstreise im Ausland entstandene Aufwendungen

Mehr

Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO)

Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) Hessische Beihilfenverordnung HBeihVO 650 Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) In der Fassung vom 5. Dezember 2001 (GVBl. I S. 482, 491, 564), zuletzt geändert am 28. September 2015 (GVBl. S. 370) 1

Mehr

Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen; hier: Anwendung der Beihilfevorschriften auf Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge

Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen; hier: Anwendung der Beihilfevorschriften auf Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen; hier: Anwendung der Beihilfevorschriften auf Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge und Anlernlinge Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen; hier:

Mehr

Ordner I. Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Inhaltsübersicht

Ordner I. Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Inhaltsübersicht Seite 1 Ordner I Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Inhaltsübersicht Teil I Teil II Einleitung zur Beihilfeverordnung (mit vergleichender Gegenüberstellung der alten und

Mehr

Bayer. Staatsministerium der Finanzen

Bayer. Staatsministerium der Finanzen Bayer. Staatsministerium der Finanzen 25 - P 1820-0199 - 56165/03 80539 München, 22. Dezember 2003 Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben Tel. Durchwahl-Nr. (089) 2306-2494 Bayer. Staatsministerium

Mehr

Merkblatt Pauschale Beihilfe Stand Februar 2019

Merkblatt Pauschale Beihilfe Stand Februar 2019 Merkblatt Pauschale Beihilfe Stand Februar 2019 Die Bürgerschaft hat am 16. Mai 2018 das Gesetz über die Einführung einer Pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge beschlossen (GVBl.

Mehr

Merkblatt Beihilfe Stationäre Rehabilitation und ambulante Kuren 1. Januar 2017

Merkblatt Beihilfe Stationäre Rehabilitation und ambulante Kuren 1. Januar 2017 BF 8_5_0 01/17 Stationäre Rehabilitation und ambulante Kuren Behandlung und Kuren nach 8 Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) Seite 1. Kuren 2 2. Voraussetzungen 2 2. Nicht beihilfefähige

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Zahnarzt-Leistungen (umfangreiche Gebisssanierung) Vorwort: Bei den beihilferechtlichen Bestimmungen nach der Landesbeihilfeverordnung

Mehr

Können Polizeivollzugsbeamte(innen) neben den Leistungen der Freien Heilfürsorge Beihilfen erhalten?

Können Polizeivollzugsbeamte(innen) neben den Leistungen der Freien Heilfürsorge Beihilfen erhalten? Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Können Polizeivollzugsbeamte(innen) neben den Leistungen der Freien Heilfürsorge Beihilfen erhalten? Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr

Mehr

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Hessischen Beihilfenverordnung (Auszug aus dem GVBl)

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Hessischen Beihilfenverordnung (Auszug aus dem GVBl) Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Hessischen Beihilfenverordnung (Auszug aus dem GVBl) Aufgrund des 80 Abs. 5 des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218, 508), zuletzt geändert

Mehr

Sächsische Beihilfeverordnung

Sächsische Beihilfeverordnung Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Sächsische Beihilfeverordnung SächsBhVO) Vom Oktober 2009 Aufgrund von 102

Mehr

Beihilfeordnung für Priester. Präambel

Beihilfeordnung für Priester. Präambel Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 01.07.2010, Nr.142 Beihilfeordnung für Priester Präambel In Ausführung der 24 und 25 Abs. 2 der Priesterbesoldungs- und -versorgungsordnung vom 30.01.2004 (Amtsblatt des

Mehr

Tarife BB15 bis BB50, BB20E, BB00 und BH20 bis BH 50. Tarifbeschreibung (Es gelten die AVB) Leistungen in Deutschland

Tarife BB15 bis BB50, BB20E, BB00 und BH20 bis BH 50. Tarifbeschreibung (Es gelten die AVB) Leistungen in Deutschland Grundtarife für Beihilfeberechtigte - Tarife BB (BB15 bis BB50, BB20E, BB00) und BH (BH20 bis BH50) Die Grundtarife beinhalten ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung sowie stationäre Heilbehandlung

Mehr

L a n d e s v e r o r d n u n g

L a n d e s v e r o r d n u n g L a n d e s v e r o r d n u n g Anlage 1 über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Beihilfeverordnung - BhVO -) Vom 2004 Auf Grund des 95 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes

Mehr

Informationen über die Änderungen im Beihilferecht ab 01. April 2014

Informationen über die Änderungen im Beihilferecht ab 01. April 2014 *Wichtige Mitteilung* Wichtige Mitteilung* Wichtige Mitteilung* Wichtige Mitteilung* Informationen über die Änderungen im Beihilferecht ab 01. April 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die Beihilfeverordnung

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften BhV)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften BhV) Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften BhV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2001 (GMBl. S. 918) Folgende Änderungen

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung BhVO)

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung BhVO) Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung BhVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1987 (Amtsbl. S. 329) Folgende Änderungen

Mehr

BVO NRW. Stand: 06/2016

BVO NRW. Stand: 06/2016 BVO NRW Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen 6 66d bis und 7 BVO 7 BVO Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Übersicht 6 6d BVO Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Mehr

M e r k b l a t t. zur Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

M e r k b l a t t. zur Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz M e r k b l a t t Stand: 09/2018 zur Beihilfenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 37 vom Seite 951 bis 1003

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 37 vom Seite 951 bis 1003 1 von 7 03.01.2018 13:13 Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2017 Nr. 37 vom 22.12.2017 Seite 951 bis 1003 20320 Achte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW Vom 15. Dezember 2017

Mehr

Beihilfenverordnung (BVO) vom 31. März 1958 i. d. F. der 14. Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung. 1 Beihilfeberechtigte Personen

Beihilfenverordnung (BVO) vom 31. März 1958 i. d. F. der 14. Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung. 1 Beihilfeberechtigte Personen Beihilfenverordnung (BVO) vom 31. März 1958 i. d. F. der 14. Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung 1 Beihilfeberechtigte Personen (1) Zu den Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts-

Mehr

Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV

Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Seite 1. Abzug von Eigenbehalten nach 49 Abs. 1 bis 3 BBhV 2 1.1 Arznei- und Verbandmittel 2 1.2 Hilfsmittel,

Mehr

Die Beihilfestelle informiert über Neuerungen rund um das Thema Beihilfe

Die Beihilfestelle informiert über Neuerungen rund um das Thema Beihilfe Neuerungen im Beihilferecht ab 01.01.2019 Die Beihilfestelle informiert über Neuerungen rund um das Thema Beihilfe I. Änderungen der Beihilfenverordnung Zum 01.01.2019 ist die Neunte Verordnung zur Änderung

Mehr

Art. 96. Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen

Art. 96. Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen Beihilfevorschriften - 1 - Art. 96 BayBG Art. 96 Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen (1) 1 Beamte und Beamtinnen, Ruhestandsbeamte und Ruhestandsbeamtinnen, deren versorgungsberechtigte

Mehr

Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge)

Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge) 20. Oktober 2015 Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge) Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. November 2015 ändert sich die Hessische

Mehr

1 BVO: Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur 1. 2 BVO: Beihilfeberechtigte Personen 1. 3 BVO: Berücksichtigungsfähige Angehörige 2

1 BVO: Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur 1. 2 BVO: Beihilfeberechtigte Personen 1. 3 BVO: Berücksichtigungsfähige Angehörige 2 Beihilfeverordnung (BVO) Volltext ab 01.04.2004 BW 037411 Im nachfolgenden Text der BVO vom 01.01.2002 ist die Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 20. Februar 2003

Mehr

Informationen für Beihilfeberechtigte

Informationen für Beihilfeberechtigte Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind

Mehr

Beihilfeverordnung - BVO. Stand:

Beihilfeverordnung - BVO. Stand: Beihilfeverordnung - BVO Stand: 1.4.2004 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur 3 2 Beihilfeberechtigte Personen 3 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige 4 4 : Zusammentreffen

Mehr

Personal- und Organisationsamt Beihilfestelle

Personal- und Organisationsamt Beihilfestelle Personal- und Organisationsamt Beihilfestelle Merkblatt über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Gesetzliche Grundlage: Rechtsgrundlage ist 72 Thüringer Beamtengesetz

Mehr

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für Bund_0_2_2 06/15 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für Personen mit beamtenrechtlichem Beihilfeanspruch (z.b. DO-Angestellte, Dienstvertragsinhaber),

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand vom Januar 2013. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Rechtsanwalt

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Pflegebedürftigkeit was heißt das eigentlich? 2. Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Mehr

Änderung der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg zum 1. Januar 2013; Wissenswertes zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Änderung der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg zum 1. Januar 2013; Wissenswertes zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Mitgliederinfo 7. Januar 2013 KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe An die Mitglieder und Geschäftsauftragsgeber des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg, die die Beihilfegewährung auf den

Mehr

Informationen für Beihilfeberechtigte

Informationen für Beihilfeberechtigte Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind

Mehr

Beihilfeberechtigter Personenkreis 1 Absatz 1 BVOTb NRW

Beihilfeberechtigter Personenkreis 1 Absatz 1 BVOTb NRW Tarifbeschäftigte Beihilfen an Tarifbeschäftigte BVOTb NRW Stand: November 2015 Beihilfeberechtigter Personenkreis 1 Absatz 1 BVOTb NRW Tarifbeschäftigte besitzen einen Anspruch auf Beihilfen in Geburts-

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme

Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme - Gemäß 35 Abs. 1 Nr. 1 BBhV stationäre Rehabilitationsmaßnahme - Gemäß 35 Abs. 1 Nr. 2 BBhV Mutter-Kind oder Vater-Kind

Mehr

M e r k b l a t t. zur Beihilfenverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz

M e r k b l a t t. zur Beihilfenverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz M e r k b l a t t S t a n d : 0 3 / 2 0 1 3 zur Beihilfenverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 199), in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung der Vorgriffsregelung zur

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe (ohne Aufwendungen für dauernde Pflege)

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe (ohne Aufwendungen für dauernde Pflege) Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 34 vom 10. August 2005 849 Antrag auf Gewährung einer Beihilfe (ohne Aufwendungen für dauernde Pflege) Bitte in Druck- oder Maschinenschrift ausfüllen

Mehr

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für Versorgungsempfänger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sowie pflichtversicherte

Mehr

Merkblatt Beihilfe Allgemeine Information 1. Januar 2017

Merkblatt Beihilfe Allgemeine Information 1. Januar 2017 Seite 1. Rechtsgrundlagen 2 2. Was ist Beihilfe? 2 3. Wer ist beihilfeberechtigt? 2 4. Wer ist nicht beihilfeberechtigt? 2 5. Für welche Personen erhält der Beihilfeberechtigte Beihilfe? 2 6. Inwieweit

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein

Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 259 C 3232 A Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Ausgabe Nr. 8 Kiel, 24. Juni 2016 21.6.2016 Landesverordnung

Mehr

Hochschulbeihilfestelle RWTH Aachen

Hochschulbeihilfestelle RWTH Aachen Hochschulbeihilfestelle RWTH Aachen Leitfaden zur Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) Stand: 01.01.2017 Vorbemerkung: Nachstehend folgt eine kurze Übersicht

Mehr

20320 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen ( Beihilfenverordnung - BVO -) vom

20320 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen ( Beihilfenverordnung - BVO -) vom - SGV.NRW. - Seite 1 20320 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen ( Beihilfenverordnung - BVO -) vom 27.03.1975 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen

Mehr

Inhaltsverzeichnis Band I

Inhaltsverzeichnis Band I Band I Seite Abkürzungs- und Fundstellenverzeichnis... 1 Einleitung... 51 Teil A Texte I. Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)... A 1 II. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV)...

Mehr

Änderung der Beihilfenvorschriften Rheinland-Pfalz zum 1. Oktober 2014

Änderung der Beihilfenvorschriften Rheinland-Pfalz zum 1. Oktober 2014 Beihilfe Änderung der Beihilfenvorschriften Rheinland-Pfalz zum 1. Oktober 2014 Mit Veröffentlichung im Gesetz-und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz vom 08. August 2014 wurden die Änderungen

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO)

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO) Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bremische Beihilfeverordnung - BremBVO) Bremische Beihilfeverordnung Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2014

Mehr

Stand: Beihilfeberechtigte Personen und berücksichtigungsfähige Angehörige ( 80 Abs. 1 u. 2 NBG, 2 u. 3 BhV)

Stand: Beihilfeberechtigte Personen und berücksichtigungsfähige Angehörige ( 80 Abs. 1 u. 2 NBG, 2 u. 3 BhV) Oberfinanzdirektion Niedersachsen -Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle- Stand: 27.08.2009 Informationsblatt über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, und Geburtsfällen an Beamtinnen,

Mehr

Hinweise zum Inkrafttreten

Hinweise zum Inkrafttreten Hinweise zum Inkrafttreten Die Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 30.10.2008 tritt nach deren Artikel 2 am 1. Januar 2009 in Kraft. Für die vor dem 1.Januar 2009

Mehr