Geplante Beihilfeänderung in Hessen zum bzw

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1 Geplante Beihilfeänderung in Hessen zum bzw

2 Geplante Änderung Bemessungssätze Hessen Familienbezogene Beihilfebemessungssätze je mehr Familienmitglieder berücksichtigungsfähig sind, desto höher die Beihilfebemessungssätze alle Familienmitglieder haben den selben Beihilfebemessungssatz bei jeder Änderung der berücksichtigungsfähigen Personen Änderung Versicherungsschutz Höherer Beihilfebemessungssatz bei stationärer Krankenhausbehandlung um 15 % Personenbezogene Beihilfebemessungssätze Anzahl berücksichtigungsfähiger Familienmitglieder bleibt unberücksichtigt (s. Ausnahme) jedes Familienmitglied hat einen eigenen Beihilfebemessungssatz bei Änderung der berücksichtigungsfähigen Personen keine Auswirkung auf Versicherungsschutz (s. aber Ausnahme) der verbleibenden Personen Ausnahme: 1. Kind wird bzw. letztes Kind ist nicht mehr berücksichtigungsfähig Wegfall des höheren Beihilfebemessungssatzes bei stationärer Krankenhausbehandlung Seite 2

3 Geplante Änderung Bemessungssätze Hessen Ambulante, zahnärztliche Behandlung 50 % Stationäre Behandlung 65 % (außer teilstationäre Behandlung) je berücksichtigungsfähiger Angehöriger +5 % max. 70 % / 85 % Versorgungsempfänger +10 % Witwen/Witwer +5 % max. 85 % Identischer Bemessungssatz für alle Familienmitglieder Im Pflegefall wie Bund Beihilfeberechtigte 50% während Elternzeit 70% Versorgungsempfänger 70% Berücksichtigungsfähige Ehegatten, eingetragene Lebenspartner von Beihilfeberechtigten 50% solange mind. 1 berücksichtigungsfähiges Kind vorhanden 70% von Versorgungsempfängern 70% Kinder, Voll-/Halb-Waisen 80% Personenbezogene Bemessungssätze Im Pflegefall wie Bund Seite 3

4 Geplante Änderung Bemessungssätze/Beihilfe Hessen Tarifbeschäftigte und deren berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen Ambulante, zahnärztliche Behandlung 50 % Stationäre Behandlung 65 % (außer teilstat. Behandlung) je berücksichtigungsfähiger Angehöriger +5 % max. 70 % / 85 % abzüglich 50% für jede Person mit Anspruch auf einen PKV-Beitragszuschuss aus Beschäftigungsverhältnis Gleicher Bemessungssatz für alle Tarifbeschäftigte 50% während Elternzeit 70% Berücksichtigungsfähige Ehegatten, eingetragene Lebenspartner von Tarifbeschäftigten 50% solange mind. 1 berücksichtigungsfähiges Kind vorhanden 70% Kinder, Voll-/Halb-Waisen 80% abzüglich 50% für jede Person mit Anspruch auf einen PKV-Beitragszuschuss aus Beschäftigungsverhältnis Personenbezogene Bemessungssätze Seite 4

5 Geplante Änderung Beihilfe Hessen KEINE 100%-Grenze Antrag auf Beihilfe Antragsmindestgrenze 250 EUR Beihilfebemessungssatz zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Beihilfe maßgeblich Einführung der 100%-Grenze Beihilfe darf zusammen mit anderen Erstattungen nicht höher sein als die dem Grunde nach beihilfefähigen Aufwendungen. - Unklar ist, ob sich der Begriff Erstattungen ausschließlich auf Kostenerstattungen bezieht oder ggf. auch auf sogenannte Summenversicherungen (z. B. Krankenhaustagegeldsummen) Antrag auf Beihilfe Antragsmindestgrenze 50 EUR Beihilfebemessungssatz zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich Seite 5

6 Geplante Änderung Beihilfe Hessen Arznei-, Verbandmittel Eigenanteil von 4,50 EUR je Mittel Ausnahme: Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige mit Bezügen von nicht mehr als EUR monatlich Arznei-, Verbandmittel Eigenanteil von 5,00 EUR je Mittel Ausnahme: Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige mit Bezügen von nicht mehr als EUR monatlich Hilfsmittel für Hörgeschädigte bis zu ca. 588 EUR je Gerät beihilfefähig Hilfsmittel für Perücken bis zu 512 EUR beihilfefähig Hilfsmittel für Sehhilfen je nach Glasart, Gläserstärke u. a. zwischen 31 EUR und 103 EUR pro Glas/Linse beihilfefähig alle 3 Jahre oder bei veränderter Sehschärfe Hilfsmittel für Hörgeschädigte bis zu EUR je Ohr beihilfefähig Hilfsmittel für Perücken bis zu 550 EUR beihilfefähig Hilfsmittel für Sehhilfen bis 200 EUR pro Glas/Linse je Kalenderjahr beihilfefähig (Personen bis 18 Jahre) bis 100 EUR pro Glas/Linse je Kalenderjahr beihilfefähig (Personen ab 18 Jahre) Seite 6

7 Geplante Änderung Beihilfe Hessen Zahnärztliche Heilbehandlung Material-/Laborkosten, Edelmetalle und Keramik sind zu 60% beihilfefähig Keine Beihilfe für Zahnersatz innerhalb Wartezeit von 1 Jahr Familienhilfe max. 6 EUR/Std. bis zu 6 Std./Tag Komplextherapien rechtlich nicht beihilfefähig, da Leistungen nicht einzeln berechnet werden Zahnärztliche Heilbehandlung Material-/Laborkosten, Edelmetalle und Keramik sind zu 50% beihilfefähig Wartezeit für Beihilfe auf Zahnersatz entfällt Familienhilfe max. 6 EUR/Std. bis zu 10 Std./Tag, längstens für 6 Monate (für längstens 12 Monate, wenn die den Haushalt führende Person verstirbt und noch Kind/ern unter 14 Jahren im Haushalt leben) Komplextherapien sind dann rechtlich beihilfefähig auch ohne Einzelberechnung Seite 7

8 Geplante Änderung Beihilfe Hessen Stationäre Krankenhausbehandlung Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 16 EUR pro Tag Sanatoriumsaufenthalt Beihilfefähigkeit für Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen Fahrtkosten bis zur niedrigsten Klasse öffentlicher Verkehrsmittel beihilfefähig Heilkur Fahrtkosten bis zur niedrigsten Klasse öffentlicher Verkehrsmittel beihilfefähig Stationäre Krankenhausbehandlung Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 20 EUR pro Tag Sanatoriumsaufenthalt Beihilfefähigkeit für Begleitpersonen auch von nicht schwerbehinderten Menschen Fahrtkosten in Höhe von 100 EUR beihilfefähig Heilkur Fahrtkosten in Höhe von 100 EUR beihilfefähig Seite 8

9 Geplante Änderung Beihilfe Hessen Dauernde Pflegebedürftigkeit Teilverweise auf SGB XI Beihilfebemessungssätze wie Bund Hospizaufenthalte nicht beihilfefähig Geburtsfall nicht beihilfefähig sind die Bestattungskosten von tot geborenen Kindern Todesfall Pauschale 665 EUR, bei Kinder 435 EUR Dauernde Pflegebedürftigkeit Dynamischer Verweis auf SGB XI Beihilfebemessungssätze wie Bund Hospizaufenthalte künftig beihilfefähig unter Anrechnung weiterer Leistungsansprüche Geburtsfall Beihilfefähig sind auch Bestattungskosten von tot geborenen Kindern Todesfall Pauschale 700 EUR (generell) Seite 9

10 Geplante Änderung Bemessungssätze/Beihilfe Geplant ab Geplant ab Tarifbeschäftigte und deren Tarifbeschäftigte berücksichtigungsfähigen (Altbestand) 50% Familienangehörigen während Elternzeit 70% Berücksichtigungsfähige Ambulante, zahnärztliche Ehegatten, eingetragene Behandlung Lebenspartner 50 % von Stationäre Tarifbeschäftigten Behandlung 6550% % solange (außer teilstat. mind. Behandlung) 1 Kind in der Beihilfe je berücksichtigungsfähiger berücksichtigt ist 70% Kinder, Voll-/Halb-Waisen 80% Angehöriger +5 % max. 70 % / 85 % abzüglich 50% für jede Person mit Anspruch abzüglich auf 50% einen für PKV-Beitragszuschuss Anspruch aus auf Beschäftigungsverhältnis einen PKV-Beitrags- jede Person mit zuschuss aus Beschäftigungsverhältnis Personenbezogene Bemessungssätze Gleicher Bemessungssatz für alle Wegfall der Beihilfe für Tarifbeschäftigte ( Altbestand ) und deren berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen Seite 10

11 Geplante Änderung Bemessungssätze/Beihilfe Sachleistungsbeihilfe 50% auf die nachgewiesenen in Anspruch genommenen GKV-Leistungen abzüglich gesetzlicher Zuzahlungen max. bis zur Höhe der GKV-Beiträge der letzten 12 Monate vor Antragstellung auf Beihilfe Wegfall der Sachleistungsbeihilfe Seite 11

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