Krankenversicherungssysteme Vertiefung Beihilfe länderspezifisch
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- Martha Bader
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1 Krankenversicherungssysteme Vertiefung Beihilfe länderspezifisch Stand 05/2015 Ein Unternehmen der AXA Gruppe
2 Agenda Beihilfe Allgemeines, warum, wer, wofür, wie viel? Pflege für Beamte Beihilfeverordnung Länderaufteilung Länderspezifische Beihilfeänderungen Beamtenlaufbahn und Produktangebot Anwartschaftsversicherung Der clevere Einstieg in die PKV Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Allgemeines Was ist die KVB? Leistungen Tarifangebot für Mitglieder bzw. Mitversicherte Postbeamtenkrankenkasse Allgemeines Was ist die PBeaKk? Leistungen Tarifangebot für Mitglieder bzw. Mitversicherte in der PBeaKk Zusammenfassung/Fazit Ansprechpartner Seite 2
3 Allgemeines (Versicherungspflicht und Beihilfe) Allgemeine Versicherungspflicht zur Krankenversicherung gilt seit auch für Beamte und deren Familienangehörige mit (Haupt- oder Neben-) Wohnsitz in Deutschland das heißt: Es muss eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung bestehen oder abgeschlossen werden, die die Kosten abdeckt, die nicht von der Beihilfe getragen werden Besitzstandsregelung für PKV-Versicherte bei unzureichender Krankenversicherung gilt, analog zur Privatwirtschaft, der Stichtag für den Vertragsabschluss für diese Kunden ist auch eine fehlende Absicherung (ambulante oder stationäre Regelleistung) akzeptabel Seite 3
4 Warum gibt es Beihilfe? Beihilfe wird im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn erbracht (an Stelle eines Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag wie bei Privatkunden) und ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, die die Beamten aus den laufenden Bezügen finanzieren Die Beihilfe ist in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt Grundlagen hierfür sind 78 Bundesbeamtengesetz (BBG) Fürsorgepflicht des Dienstherrn 80 Bundesbeamtengesetz (BBG) Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen mit Verweis auf die Regelungen in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Seite 4
5 Wer bekommt Beihilfe? Beihilfeberechtigte Beamte (inkl. Richter)* Versorgungsempfänger Witwen, Witwer, Waisen/Halbwaisen (ggf. auch während der Elternzeit oder einer Beurlaubung aus bestimmten familiären Gründen) Berücksichtigungsfähige Angehörige Ehegatten (abhängig vom Einkommen und sofern nicht selbst beihilfeberechtigt) eingetragene Lebenspartner (abhängig vom Einkommen und sofern nicht selbst beihilfeberechtigt) Kinder (abhängig vom Bundeskindergeld/Familienzuschlag und sofern nicht selbst beihilfeberechtigt) * Das Dienstverhältnis darf nicht weniger als ein Jahr befristet sein und sie müssen mindestens ein Jahr ununterbrochen im Öffentlichen Dienst beschäftigt sein. Seite 5
6 Wer bekommt Beihilfe? (Besonderheiten) Einkommensgrenze* für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Einkommen muss durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides nachgewiesen werden Übergangsregelung alte Grenze von Euro gilt bis zur erstmaligen Überschreitung weiter, wenn das zu erwartende Einkommen für 2009 am über Euro, aber unter Euro lag * Berechnung der Einkommensgrenze: Gesamtbetrag aller Einkünfte nach Einkommensteuergesetz wird vermindert um Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und Abzug bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Seite 6
7 Wer bekommt Beihilfe? (Besonderheiten) Leibliche oder adoptierte Kinder so lange sie im Familienzuschlag* (Anlehnung an Bundeskindergeldgesetz) berücksichtigt sind längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen* (ggf. zuzüglich Zeiten für abgeleisteten gesetzlichen Wehr-/Zivildienst, der aber zum in Deutschland abgeschafft wurde) Nicht leibliche Kinder wenn der Beihilfeberechtigte Anspruch auf Bundeskindergeld hat (d. h. im Wesentlichen: diese Kinder leben dauerhaft im Haushalt des Beihilfeberechtigten) Auswirkungen des (Kinder-) Familienzuschlags auf den Bemessungssatz des Beihilfeberechtigten Bei 2 oder mehr Kindern gilt ein höherer Bemessungssatz nur für den Beihilfeberechtigten, der auch den Familienzuschlag für die Kinder bezieht * Voraussetzung für Familienzuschlag (Bundeskindergeld): Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Arbeitsplatz, in zweiter Berufs-/ Schul-/ Zusatz-Ausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderungen und keine eigenen Einkünfte Seite 7
8 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähig sind die Aufwendungen für Krankheiten (ambulante, stationäre, zahnärztliche Heilbehandlungen) Rehabilitation Pflegebedürftigkeit Vorsorgeuntersuchungen Schutzimpfungen Schwangerschaften, Geburten In einzelnen Ländern gibt es Abweichungen in den Leistungen! Seite 8
9 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähig sind krankheitsbedingte Aufwendungen wenn sie dem Grunde nach notwendig sind (d. h. das übliche Maß der notwendigen medizinischen Versorgung darf nicht überschritten werden) und der Höhe nach angemessen sind bis zu den Regelhöchstsätzen und max. bis zu den Höchstsätzen persönliche ärztliche Leistungen 2,3-fach bis 3,5-facher Satz der GOÄ/GOZ medizinisch-technische Leistungen 1,8-fach bis 2,5-facher Satz der GOÄ/GOZ Laboruntersuchungen 1,15-fach bis 1,3-facher Satz der GOÄ Heilpraktiker bis Höchstbeträge gemäß Beihilfeverordnung und wenn Beihilfefähigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist Seite 9
10 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit ambulante Heilbehandlung zahnärztliche Heilbehandlung stationäre Heilbehandlung (inkl. vor- und nachstationäre sowie teilstationäre Heilbehandlung) Beihilfefähige Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung Ärztliche Leistungen Medizinisch-technische Leistungen Laborleistungen Leistungen eines Heilpraktikers Leistungen für psychotherapeutische Behandlung Heilmittel (gemäß BBhV) Hilfsmittel (gemäß BBhV) Arznei-, Verbandmittel Seite 10
11 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung Besonderheiten Eigenanteil bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln sowie Fahrtkosten: Minderung der beihilfefähigen Aufwendungen um 10 % je Mittel, mindestens um 5 Euro, maximal um 10 Euro (gilt auch bei Rehabilitationsmaßnahmen), Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre, Kontrolluntersuchungen für Schwangere, Vorsorgeuntersuchungen oder bei festgelegten Höchstsätzen keine Beihilfe für: Arzneimittel: Brillen: verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht mehr zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Ausnahmen analog SGB V) Ausnahmen: Kinder bis 18 Jahre oder bei schweren Erkrankungen Seite 11
12 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung bei Vorsorgenuntersuchungen: Kindervorsorgeuntersuchungen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und nach Vollendung des 10. Lebensjahres Jugendgesundheitsuntersuchung zwischen dem vollendeten 13. und 14. Lebensjahr jährliche Krebsvorsorge Frauen ab dem 20. Lebensjahr, Männer ab dem 45. Lebensjahr Gesundheitsuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit zahnärztliche Früherkennung und Vorsorge Früherkennung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und Zahnprophylaxe Seite 12
13 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen bei stationärer Heilbehandlung allgemeine Krankenhausleistungen gemäß Bundespflegesatzverordnung oder Krankenhausentgeltgesetz Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen um 10 Euro täglich, max. 28 Tage* gesondert berechnete Unterkunft in einem Zweibettzimmer Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen um 14,50 Euro täglich (zusätzlich) gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen * Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre, Schwangere, Vorsorgeuntersuchungen oder bei Festsetzung beihilfefähiger Höchstsätze Seite 13
14 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen bei zahnärztlicher Heilbehandlung zahnärztliche Leistungen medizinisch-technische zahnärztliche Leistungen Material- und Laborkosten (M+L-Kosten) Edelmetall, Keramikverblendung funktionsanalytische, funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen zu je 40 % beihilfefähig sind bei Zahnersatz die Aufwendungen für Material- und Laborkosten, Edelmetalle und Keramik Kieferorthopädische Leistungen (KFO), wenn bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr* noch nicht vollendet ist keine Beihilfe für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für Zahnersatz * Ausnahme: schwere Kieferanomalien Seite 14
15 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen Leistungen durch Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten Arznei-, Verbandmittel Heilmittel Unterkunft und Verpflegung bis max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung Eigenanteile*: Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen um 10 Euro täglich wenn: im laufenden oder in den drei vorausgegangenen Kalenderjahren keine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wurde und der Beihilfeberechtigte in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung ununterbrochen im Öffentlichen Dienst tätig war * Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre Seite 15
16 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen (nur bei aktiven Bediensteten) Leistungen durch Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten Arznei-, Verbandmittel Heilmittel Unterkunft und Verpflegung bis max. 16 Euro täglich Höchstdauer: max. 3 Wochen alle 4 Jahre wenn: im laufenden oder in den drei vorausgegangenen Kalenderjahren keine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme durchgeführt wurde der Beihilfeberechtigte in den letzten Jahren vor der Antragstellung ununterbrochen im Öffentlichen Dienst tätig war * Ausnahme: Kinder bis 18 Jahre Seite 16
17 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburtsfällen Schwangerschaftsüberwachung Hebamme, Entbindungspfleger Hauspflegerin (bis zu 14 Tage für eine fremde Hauspflegerin) Unterkunft und Verpflegung in Entbindungsanstalten (Geburtshäusern) Seite 17
18 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der vorübergehenden Pflegebedürftigkeit* Krankenpflegekraft oder Ersatzpflegekraft** Pflege durch Angehörige** Stationäre Kurzzeitpflege bis max. ortsübliche Sätze mit Eigenanteil: Abzug von 10 Euro pro Verordnung 10 % der Gesamtkosten für max. 28 Tage je Kalenderjahr * bis max. 6 Monate ** jeweils bis max. ortsübliche Kosten einer Berufspflegekraft Seite 18
19 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der dauernden Pflegebedürftigkeit* - Kurzübersicht analog SGB XI entsprechend dem geltenden Beihilfebemessungssatz - Häusliche Pflege durch Pflegefachkraft oder durch Angehörige - Pflegekraft bei vollstationärer Pflege - Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) - Verhinderungs-/Ersatzpflege, Kurzzeitpflege - Beratungsbesuche und Pflegehilfsmittel - Ambulant betreute Wohngruppen und Verbesserungen im Wohnumfeld sowie Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen darüber hinaus bei vollstationärer Pflege - Stationäre Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten (Hilfsmittel) % für verbleibende Kosten (Pflegekosten, Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten) unter bestimmten Voraussetzungen * mehr als sechs Monate Seite 19
20 Wofür gibt es Beihilfe? Leistungsbezugsquellen für Beamte im Pflegefall * PPV nach SGB XI (Tarifstufe PVB) gemäß versichertem Prozentsatz der KV Beihilfe analog SGB XI gemäß Beihilfebemessungssatz über SGB XI hinaus die Leistungen nach SGB XI werden anteilig von PPV und Beihilfe erbracht Beispiel Versorgungsempfänger: 30 % von der PPV + 70 % von der Beihilfe über SGB XI hinaus sieht die Beihilfe weitere Leistungen vor, insbesondere weil Beamte in der Regel nicht auf die Leistungen der Sozialhilfe verwiesen werden dürfen (wird in der Regel als Verstoß gegen das Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des ehemaligen Dienstherrn bewertet, wenn keine Möglichkeit zur privaten Vorsorge bestand) für die Beihilfeleistungen gilt immer der Grundsatz, dass nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind * bei dauernder Pflegebedürftigkeit von mehr als 6 Monaten Seite 20
21 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der dauernden Pflegebedürftigkeit* Details Teil 1/4 (analog SGB XI) Häusliche Pflege vollstationäre Pflege Die vorgenannten Beträge werden anteilig erstattet entsprechend dem jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz * mehr als sechs Monate ** in Härtefällen bis Seite 21 durch Pflegekräfte durch Angehörige bei Demenz 1 bei Demenz 1 Pflegestufe Euro 123 Euro Pflegestufe I 468 Euro 689 Euro 244 Euro 316 Euro Euro Pflegestufe II Euro Euro 458 Euro 545 Euro Euro Pflegestufe III Euro ** 728 Euro Euro ** Euro für zusätzliche Leistungen in Pflegestufe I, II und III ohne Demenz Euro bis 208 Euro für Leistungen bei erheblichem Allgemeinen Betreuungsbedarf 1 Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die wegen demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können und besonders betreut und beaufsichtigt werden müssen
22 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der dauernden Pflegebedürftigkeit* Details Teil 2/4 bei stationärer Pflege wird außerdem geleistet für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten 100 % für verbleibende Kosten (Pflegekosten, Unterkunft / Verpflegung, Investitionskosten) Voraussetzung: Der Beamte und seine Angehörigen können die verbleibenden Kosten nicht selbst finanzieren unter Berücksichtigung eines amtsangemessenen Unterhalts ( Existenzminimum ) Hinweis: Auch hier gilt der Grundsatz, dass nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind. Die Höhe des Existenzminimum ist abhängig von Besoldungsgruppe, Angehörigen, der Anzahl von Personen in stationärer Pflege und Einkünften der Angehörigen Dennoch besteht auch bei Beamten eine Versorgungslücke und die Notwendigkeit einer privaten Absicherung, insbesondere für Alleinstehende und Witwen/-r. Seite 22
23 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der dauernden Pflegebedürftigkeit* Details Teil 3/4 (analog SGB XI) Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) bei Demenz 1 Kurzzeitpflege Pflegestufe Euro Pflegestufe I 468 Euro 689 Euro Pflegestufe II Euro Euro Pflegestufe III Euro ** Euro je Kalenderjahr + ggf. max Euro nicht in Anspruch genommener Verhinderungspflege Keine Anrechnung auf die Beihilfe für häusliche Pflege Alle Leistungen werden anteilig erstattet entsprechend dem jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz * mehr als sechs Monate ** in Härtefällen bis Seite 23 1 Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die wegen demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können und besonders betreut und beaufsichtigt werden müssen
24 Wofür gibt es Beihilfe? Beihilfefähige Aufwendungen im Falle der dauernden Pflegebedürftigkeit* Details Teil 4/4 (analog SGB XI) Verhinderungspflege / Ersatzpflege durch Angehörige 2 durch Pflegekräfte bei Demenz 1 Pflegestufe Euro Pflegestufe I 244 Euro 316 Euro Pflegestufe II 458 Euro 545 Euro Pflegestufe III 728 Euro max Euro je Kalenderjahr für Pauschalbeihilfe, Verhinderungs-/ Ersatzpflege und ggf. weitere Aufwendungen des Angehörigen zusammen Euro je Kalenderjahr + ggf. max. 806 Euro nicht in Anspruch genommener Kurzzeitpflege Alle Leistungen werden anteilig erstattet entsprechend dem jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz * mehr als sechs Monate ** in Härtefällen bis Seite 24 1 Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die wegen demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können und besonders betreut und beaufsichtigt werden müssen 2 d. h. mit Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt/verschwägert oder in häuslicher Gemeinschaft lebend
25 Bundesbeihilfeverordnung Wofür gibt es Beihilfe? Belastungsgrenze Erreichen die Abzugsbeträge in der Summe eine Belastungsgrenze von 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens der gesamten Familie (bei chronisch Kranken 1 %), entfallen sie ab diesem Zeitpunkt für den Rest des Jahres. Für berücksichtigungsfähige Angehörige und Kinder werden bei der Berechnung des Einkommens Freibeträge abgezogen. Seite 25
26 Wie viel Beihilfe gibt es? Beihilfebemessungssätze Beihilfeberechtigte 50 % Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 % berücksichtigungsfähiger Ehegatte, eingetragene Lebenspartner 70 % Versorgungsempfänger 70 % Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80 % Seite 26
27 Wie viel Beihilfe gibt es? Personenbezogene Beihilfe gilt für Bund und alle Bundesländer außer Hessen, Bremen und für ab dem neu eingestellte Beamte in Baden-Württemberg Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger Familienangehörige max. 1 Kind zwei und mehr Kinder* Ehegatte** Kinder 50 % 70 % 80 % * Sind beide Ehegatten beihilfeberechtigt, erhöht sich der Bemessungssatz nur bei dem Elternteil auf 70%, der auch für die Kinder den Familienzuschlag bezieht - der andere verbleibt bei 50%. ** oder eingetragener Lebenspartner Seite 27
28 Wie viel Beihilfe gibt es? 100 %-Grenze Beihilfe und Versicherungsleistungen dürfen die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen Leistungen einer Kranken- oder Pflegeversicherung werden auf die Beihilfe angerechnet Ausnahme: Krankentagegeld-, Krankenhaustagegeld-, Pflegetagegeld-, Pflegerentenzusatzund Pflegerentenversicherungen oder monatliches Pflegegeld aus Pflegevorsorgetarifen Seite 28
29 Wie viel Beihilfe gibt es? Leistungsabrechnung für Beamte Vereinfachte Darstellung Seite 29
30 für Beamte Beihilfeverordnung Länderaufteilung Länder, die die Bundesbeihilfe teilweise mit Abweichungen übernommen haben (= angeschlossene Länder) Brandenburg Mecklenburg- Vorpommern Sachsen-Anhalt Länder mit eigener Beihilfeverordnung Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Schleswig-Holstein Thüringen Bei Angabe des Bundeslandes des Dienstherrn wird in der BT das entsprechende Standardangebot ausgegeben. Seite 30
31 Länderspezifische Beihilfeänderungen zu den Bundesländern mit Abweichungen von der Bundesbeihilfeverordnung: Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Hinweis: Um direkt auf das gewünschte Bundesland zu gelangen drücken Sie bitte auf den Pfeil. Seite 31
32 Länderspezifische Beihilfeänderung Brandenburg Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Ausnahmen: Ab anerkannte Schwerbehinderte sowie für berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten, die diese persönliche Voraussetzung erfüllen. Seite 32
33 Länderspezifische Beihilfeänderung Mecklenburg-Vorpommern Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Seite 33
34 Länderspezifische Beihilfeänderung Sachsen-Anhalt Besonderheiten Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 56 Euro und 560 Euro pro Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe Seite 34
35 Länderspezifische Beihilfeänderungen zu den Bundesländern mit eigener Länderverordnung: Baden-Württemberg Bayern Berlin Bremen Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Schleswig Holstein Thüringen Hinweis: Um direkt auf das gewünschte Bundesland zu gelangen drücken Sie bitte auf den Pfeil. Seite 35
36 Länderspezifische Beihilfeänderung Baden-Württemberg Beihilfebemessungssätze für Beihilfeberechtigte vor dem verbeamtete Personen 50 % nach dem verbeamtete Personen 50 % je Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind bzw. mit ehemals mind. 3 Kindern 70 % 50 % * berücksichtigungsfähiger Ehegatte/ eingetragener Lebenspartner 70 % 50 % * Versorgungsempfänger Berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 70 % 80 % 50 % * 80 % * 70% bei dauernder Pflegebedürftigkeit Seite 36
37 Länderspezifische Beihilfeänderung Baden-Württemberg Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro je Vorvor- und Vorkalenderjahr Ausnahme: Bei Heirat / Begründung Lebenspartnerschaft vor , gilt Euro je Vorvor- und Vorkalenderjahr, wenn der Ehegatte/ Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist oder nach dem von der GKV in die PKV wechselt Eigenanteile keine Abzüge wie z. B. für Arznei- und Verbandmittel, für Hilfsmittel, bei Fahrtkosten, für häusliche Krankenpflege oder bei stationären Aufenthalten Seite 37
38 Länderspezifische Beihilfeänderung Baden-Württemberg Besonderheiten Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 90 Euro und 480 Euro (Beamte) zwischen 75 Euro und 330 Euro (Versorgungsempfänger) Brillen Brillengestelle sind bis 20,50 Euro beihilfefähig bei Veränderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien bzw. alle 3 Jahre Fahrtkosten nicht beihilfefähig bis zu 30 km einfache Fahrt (Ausnahmen für bestimmte Schwerbehinderte, Pflegedürftige ab Pflegestufe 2, Personen zur Dialysebehandlung, onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur Behandlung wegen Grunderkrankungen mit vergleichbar hohen Behandlungsfrequenzen) Seite 38
39 Länderspezifische Beihilfeänderung Baden-Württemberg Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen nur gegen Zahlung von 22 Euro monatlich (Gehaltsabzug) Dieser Betrag umfasst auch die Wahlleistungen für berücksichtigungsfähige Angehörige Bonus für Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen (nur bei mtl. Gehaltsabzug von 22 EUR zum Erhalt der Beihilfe für stationäre Wahlleistungen) 11 Euro pro Tag bei Verzicht auf bessere Unterbringung 14 Euro pro Tag bei Verzicht auf wahlärztliche Leistungen Zahnärztliche Heilbehandlung zu je 70 % beihilfefähig sind bei Zahnersatz die Aufwendungen für Material- und Laborkosten, Edelmetalle und Keramik Beihilfe für Zahnersatz auch während der Anwärterzeit Seite 39
40 Länderspezifische Beihilfeänderung Baden-Württemberg Besonderheiten Sanatoriumsaufenthalt alle 4 Jahre max. 30 Tage keine Kürzung Heilkuren alle 4 Jahre max. 30 Tage (ohne An-/Abreise) Unterkunft bis 26 Euro Ausland In einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Vergleich mit BRD- Kosten (Ausnahme sind Notfallversorgungen) Seite 40
41 Länderspezifische Beihilfeänderung Baden-Württemberg Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit vollstationäre Pflege: stationäre Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen abweichender Beihilfebemessungssatz von 70 % für ab dem neu eingestellte Beamte und deren berücksichtigungsfähige Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, wenn Beihilfeberechtigter mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger berücksichtigungsfähiger Ehegatte/eingetragener Lebenspartner Seite 41
42 Länderspezifische Beihilfeänderung Bayern Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Eigenanteile Kürzung je verordnetem Arznei-/Verbandmittel oder Medizinprodukt um 3 Euro* keine Abzüge wie z. B. für Arznei- und Verbandmittel, für Hilfsmittel, bei Fahrtkosten, für häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten oder bei Kur/Sanatoriumsbehandlungen * Keine Eigenbeteiligung für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, Kindern/Waisen, bei ärztlich veranlassten Folgeuntersuchungen durch Fachärzte die selbst keine therapeutischen Leistungen erbringen, bei Pflegemaßnahmen Seite 42 *
43 Länderspezifische Beihilfeänderung Bayern Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 7,50 Euro pro Tag für max. 30 Tage je Kalenderjahr Kürzung der wahlärztlichen Leistungen um 25 Euro pro Tag kalendertäglich unbegrenzt Zahnärztliche Heilbehandlung Beihilfe für Zahnersatz auch während der Anwärterzeit Ausland innerhalb EU, kein Vergleich mit BRD-Kosten außerhalb Europas sind Aufwendungen anlässlich privater Reisen grundsätzlich nicht beihilfefähig Seite 43
44 Länderspezifische Beihilfeänderung Bayern Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit häusliche Pflege durch Pflegekräfte: - bis max. 671 Euro (bei Demenz wie Bund) in Pflegestufe I - bis max Euro (1.341 Euro bei Demenz) in Pflegestufe II - bis max Euro (2.012 Euro bei Demenz) in Pflegestufe III - bis max Euro (3.352 Euro bei Demenz) in Härtefällen Verhinderungs-/Ersatz-, Kurzzeitpflege: - Keine zeitlichen Begrenzungen vollstationäre Pflege: - stationäre Unterkunft + Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen Seite 44
45 Länderspezifische Beihilfeänderung Berlin Besonderheiten Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 42 Euro und 780 Euro pro Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Ausnahmen: Personen, die bereits am Versorgungsempfänger waren, sowie Schwerbehinderte oder Personen, die bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten Dauernde Pflegebedürftigkeit Seite 45 Verhinderungs-/Ersatzpflege durch Angehörige: bis max. 1,5fache Höhe der Pauschalbeihilfe (Pflegegeld)
46 Länderspezifische Beihilfeänderung Bremen Beihilfebemessungssätze Alleinstehende 50 % Je berücksichtigungsfähiger Angehöriger Versorgungsempfänger + 5 % max. 70 % + 10 % Witwen/Witwer + 5 % max. 80 % Identischer Bemessungssatz für alle Familienmitglieder Hinweis: bei dauernder Pflegebedürftigkeit gelten die Bemessungssätze des Bundes Seite 46
47 Länderspezifische Beihilfeänderung Bremen Beihilfebemessungssätze Beihilfeberechtigter & Familienangehörige ledig verheiratet (Ehepartner ist berücksichtigungsfähig) ohne Kind 1 Kind 2 Kinder 3 und mehr Kinder 50 % 55 % 60 % 65 % 70 % max. Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger Für Versorgungsempfänger erhöht sich der jeweilige Beihilfebemessungssatz um 10% Hinweis: bei dauernder Pflegebedürftigkeit gelten die Bemessungssätze des Bundes Seite 47
48 Länderspezifische Beihilfeänderung Bremen Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro (2010) im Vorkalenderjahr Eigenanteile Kürzung je verordnetem Arznei-/Verbandmittel um 6 Euro keine Abzüge wie z. B. für Hilfsmittel, bei Fahrtkosten, für häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten oder bei Kur-/ Sanatoriumsbehandlungen keine Belastungsgrenze für Eigenanteile bei Arznei- und Verbandmittel Seite 48
49 Länderspezifische Beihilfeänderung Bremen Besonderheiten Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) 100 Euro je Kalenderjahr bei 50 %-Beihilfe 80 Euro je Kalenderjahr bei 60 %-Beihilfe 70 Euro je Kalenderjahr bei 70 %-Beihilfe Heilpraktiker Aufwendungen sind nicht beihilfefähig Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Seite 49
50 Länderspezifische Beihilfeänderung Bremen Besonderheiten Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 60 % beihilfefähig Aufwendungen für Glaskeramik sind nicht beihilfefähig keine Beihilfe für große Brücken keine Beihilfe für Zahnersatz innerhalb Wartezeit von 1 Jahr Sanatoriumsaufenthalt keine Kürzung Dauernde Pflegebedürftigkeit Verhinderungs-/Ersatzpflege durch Angehörige: bis max. 1,5fache Höhe der Pauschalbeihilfe (Pflegegeld) Vollstationäre Pflege: Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen Keine Beihilfe für verbleibende Kosten bei vollstationärer Pflege Seite 50
51 Länderspezifische Beihilfeänderung Hamburg Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/ eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Eigenanteile keine Abzüge für Hilfsmittel, bei Kur-/ Sanatoriumsbehandlungen Belastungsgrenze für Eigenanteile bei Arzneiund Verbandmittel in Höhe von 2 % (bei chronisch Kranken 1 %), max. 312 Euro je Kalenderjahr Seite 51
52 Länderspezifische Beihilfeänderung Hamburg Besonderheiten Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 25 Euro und 500 Euro je Kalenderjahr (Höhe ist abhängig von Besoldungsgruppe) Ambulante Behandlung Psycho- oder Verhaltenstherapie nur nach vorheriger Zustimmung der Festsetzungsstelle aufgrund eines Gutachtens Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Seite 52
53 Länderspezifische Beihilfeänderung Hamburg Besonderheiten Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 60 % beihilfefähig Heilkuren Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind nicht beihilfefähig Ausland innerhalb EU Vergleich mit BRD-Kosten außerhalb EU sind Aufwendungen anlässlich privater Reisen grundsätzlich nicht beihilfefähig Seite 53
54 Länderspezifische Beihilfeänderung Hamburg Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit Seite 54 häusliche Pflege durch Pflegekraft: max. 20 % in Pflegestufe I, max. 40 % in Pflegestufe II, max. 60 % in Pflegestufe III, max. 100 % in Pflegestufe III bei außergewöhnlich hohem Pflegebedarf der durchschnittlichem Pflegefachkraftkosten (nach 7 a TVÜ-L 13) Verhinderungs-/Ersatzpflege durch Angehörige bis max. 1,5fache Höhe der Pauschalbeihilfe (Pflegegeld): Vollstationäre Pflege: bis max Euro in Pflegestufe I bis max Euro in Pflegestufe II bis max Euro in Pflegestufe III bis max Euro im Härtefall Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen
55 Länderspezifische Beihilfeänderung Hessen Beihilfebemessungssätze Ambulante, zahnärztliche Behandlung Stationäre Behandlung (außer teilstationäre Behandlung) Je berücksichtigungsfähiger Angehöriger 50 % 65 % + 5 % Versorgungsempfänger + 10 % max. 70/85 % Witwe/Witwer + 5 % max. 85 % Identischer Bemessungssatz für alle Familienmitglieder Hinweis: bei dauernder Pflegebedürftigkeit gelten die Bemessungssätze des Bundes Seite 55
56 Länderspezifische Beihilfeänderung Hessen Beihilfebemessungssätze Beihilfeberechtigter & Familienangehörige ledig verheiratet (Ehepartner/Lebensp. ist berücksichtigungsfähig) ohne Kind 1 Kind 2 Kinder 3 und mehr Kinder 50 / 65* % 55 / 70* % 60 / 75* % 65 / 80* % 70 / 85* % * Im vollstationären Bereich erhöht sich der Grundbeihilfebemessungssatz um 15% auf diesen Satz Beihilfeberechtigter Versorgungsempfänger Für Versorgungsempfänger erhöht sich der jeweilige Beihilfebemessungssatz um 10% auf höchstens 85% Hinweis: bei dauernder Pflegebedürftigkeit gelten die Bemessungssätze des Bundes Seite 56
57 Länderspezifische Beihilfeänderung Hessen Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro (2010) im Vorvorkalenderjahr Eigenanteile Kürzung Fahrtkosten um 10 Euro je Fahrt keine Abzüge bei Kur-/Sanatoriumsbehandlungen keine Belastungsgrenze für Eigenanteile bei Arznei- und Verbandmittel, Fahrtkosten, Hilfsmittel Seite 57
58 Länderspezifische Beihilfeänderung Hessen Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 16 Euro pro Tag Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 60 % beihilfefähig keine Beihilfe für Zahnersatz innerhalb Wartezeit von 1 Jahr Heilkuren Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind nicht beihilfefähig Seite 58
59 Länderspezifische Beihilfeänderung Hessen Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit häusliche Pflege durch Pflegekräfte und teilstationäre Pflege: - über die Sätze nach SGB XI hinaus beihilfefähig bis max. durchschnittliche Pflegefachkraftkosten* unter Berücksichtigung von einkommensabhängigen Eigenanteilen vollstationäre Pflege: - Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen * nach Kr. V Anlage 1 b BAT Seite 59
60 Länderspezifische Beihilfeänderung Hessen Besonderheiten Sonderregelungen für Aufwendungen für in der GKV freiwillig Versicherte (Sachleistungsbeihilfe z. B. für Zahnersatz oder ambulante Heilkuren) privat Krankenversicherte mit Beitragszuschuss (Kürzung um 50 %, sobald Anspruch auf Zuschuss besteht) Seite 60
61 Länderspezifische Beihilfeänderung Niedersachsen Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr oder Euro im Kalenderjahr Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Ausland immer Vergleich mit BRD-Kosten Prävention max. 2 Gesundheits- oder Präventionskurse je Kalenderjahr sind beihilfefähig, max. 75 Euro Beihilfe je Kurs Seite 61
62 Länderspezifische Beihilfeänderung Niedersachsen Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit Verhinderungs-/Ersatzpflege durch Angehörige: - bis max. 1,5fache Höhe der Pauschalbeihilfe (Pflegegeld) vollstationäre Pflege: - bis zur Höhe der mit den Pflegekassen vereinbarten Pflegesätze, max. 75 % des Heimentgelts - Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen % Beihilfe der verbleibenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen Seite 62
63 Länderspezifische Beihilfeänderung Nordrhein-Westfalen Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorkalenderjahr Kinder Eltern können frei wählen, über welches Elternteil die Beihilfe für das Kind beantragt wird (unabhängig vom Bezug des Familienzuschlages für das Kind) wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, kann der Beihilfebemessungssatz von 70 % bei zwei und mehr Kindern von den Eltern frei bestimmt werden, unabhängig davon welches Elternteil den Familienzuschlag für die Kinder bezieht Seite 63
64 Länderspezifische Beihilfeänderung Nordrhein-Westfalen Besonderheiten Eigenanteile keine Abzüge für Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel, Fahrtkosten, häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und Kur-/ Sanatoriumsbehandlung Belastungsgrenze für Kostendämpfungspauschale, für Kürzungen der Wahlleistungen im Krankenhaus und für Kürzungen der Material-/ Laborkosten bei Zahnbehandlung von 1,5 % (bis 2014: 2 %) der/des Dienstbezüge, Versorgungsbezüge, Rentenzahlbetrages neue zusätzliche Belastungsgrenze für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von 0,5 % der Bruttobezüge des Vorjahres des Beamten bzw. Versorgungsempfängers ab Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 150 Euro und 750 Euro je Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe Seite 64
65 Länderspezifische Beihilfeänderung Nordrhein-Westfalen Besonderheiten Arzneimittel Beihilfe leistet für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn deren Gesamtkosten die Grenze von 0,5 % der Jahresbezüge übersteigt, abzüglich einem Eigenanteil von 200 Euro im Kalenderjahr Brillen sind bis auf die Brillenfassung beihilfefähig Stationäre Krankenhausbehandlung Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 15 Euro pro Tag für max. 30 Tage je Kalenderjahr Kürzung der wahlärztlichen Leistungen um 10 Euro pro Tag für max. 30 Tage je Kalenderjahr Seite 65
66 Länderspezifische Beihilfeänderung Nordrhein-Westfalen Besonderheiten Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 70% (bis 2014: 60 %) beihilfefähig Kein Ausschluss für Beamte auf Widerruf und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen für Zahnersatz, Einlagefüllungen (Inlays), Zahnkronen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Heilkuren Unterkunft/Verpflegung sind bis max. 30 Euro/Tag beihilfefähig Auslandsreise-Krankenversicherung ein Jahresbeitrag von bis 10 Euro je Person ist in Höhe des Beihilfebemessungssatz beihilfefähig Seite 66
67 Länderspezifische Beihilfeänderung Nordrhein-Westfalen Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit vollstationäre Pflege: - Zuschuss für pflegebedingte Aufwendungen, wenn trotz Beihilfe- und Pflegeversicherungsleistungen ein Restbetrag verbleibt: max EUR in Pflegestufe I max EUR in Pflegestufe II max EUR in Pflegestufe III max EUR in besonderen Härtefällen - Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Höhe der Bezüge (die um bestimmte Euro-Beträge vermindert werden) und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen Seite 67
68 Länderspezifische Beihilfeänderung Nordrhein-Westfalen Besonderheiten Begrenzung der Beihilfe Krankenhaustagegeld- und sonstige Summenversicherungen (z. B. Kurtagegeld, Pflegetagegeld, monatliches Pflegegeld usw.) von mehr als 80 Euro pro Tag werden bei der Beihilfe angerechnet, wenn die Summe der Beihilfe und der (aus gleichem Grund) zustehenden Versicherungsleistungen die entstandenen Kosten übersteigt. Seite 68
69 Länderspezifische Beihilfeänderung Rheinland-Pfalz Besonderheiten Beihilfebemessungssätze 80 % für Versorgungsempfänger mit niedrigen Einkünften wenn das monatliche Gesamteinkommen max Euro bei Ledigen bzw Euro bei Verheirateten beträgt und der Monatsbeitrag zur beihilfekonformen PKV 15 % des Gesamteinkommens übersteigt Reduzierung des Bemessungssatzes um 20 %- Punkte für PKV-Versicherte mit KV-Zuschuss Seite 69
70 Länderspezifische Beihilfeänderung Rheinland-Pfalz Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr, wenn Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft vor dem erfolgte Euro im Vorvorkalenderjahr, wenn Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft nach dem erfolgte Beihilfe unabhängig vom Einkommen für Aufwendungen in Geburts- und Todesfällen sowie für Heilkuren und Behandlungen im Ausland Seite 70
71 Länderspezifische Beihilfeänderung Rheinland-Pfalz Besonderheiten Eigenanteile keine Abzüge für Arznei-/Verbandmittel, bei Fahrtkosten, für Hilfsmittel, für häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und bei Kur-/ Sanatoriumsbehandlungen keine Belastungsgrenze für Eigenanteile Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 100 Euro und 750 Euro je Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe entfällt für Personen mit Beihilfeantrag während Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung Seite 71
72 Länderspezifische Beihilfeänderung Rheinland-Pfalz Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen nur gegen Zahlung von 26 Euro monatlich (Gehaltsabzug). Dieser Betrag umfasst dann auch die Wahlleistungen für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen bei Beihilfeanspruch werden die Aufwendungen für die Inanspruchnahme des Zweibettzimmers um 12 Euro pro Tag gekürzt Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 60 % beihilfefähig keine Beihilfe für Zahnersatz innerhalb Wartezeit von 1 Jahr Heilkuren Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind nicht beihilfefähig Seite 72
73 Länderspezifische Beihilfeänderung Rheinland-Pfalz Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit häusliche Pflege durch Pflegekraft: - Höhere pflegebedingte Aufwendungen sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Höhe der Bezüge und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen vollstationäre Pflege: - bis max. niedrigster Pflegekostensatz vor Ort, der nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit in Frage kommt - Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen % Beihilfe für verbleibende Kosten unter bestimmten Voraussetzungen Seite 73
74 Länderspezifische Beihilfeänderung Saarland Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 100 Euro und 750 Euro je Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe Heilpraktiker Aufwendungen sind nicht beihilfefähig Seite 74
75 Länderspezifische Beihilfeänderung Saarland Besonderheiten Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig keine Kürzung der beihilfefähigen Aufwendungen für Regelleistungen Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 50 % beihilfefähig Heilkuren Zuschuss für Unterkunft/Verpflegung von 10 Euro pro Tag gilt auch für Mutter-/Vater-Kind-Kuren Seite 75
76 Länderspezifische Beihilfeänderung Saarland Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit vollstationäre Pflege: Ausland - Unterkunft und Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen bis 550 Euro Gesamtkosten kein Vergleich mit BRD-Kosten darüber hinaus gehende Kosten: Vergleich mit BRD-Kosten Seite 76
77 Länderspezifische Beihilfeänderung Sachsen Besonderheiten Beihilfebemessungssätze Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 % - Wenn nach dem 31. Dezember 2012 zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind, bleibt es bei dem erhöhten Bemessungssatz von 70 %, auch nachdem für die Kinder der Beihilfeanspruch entfallen ist Nachrangigkeit der Beihilfe Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Kosten nicht bereits aus anderen Sicherungssystemen (z. B. GKV) abgesichert sind Beihilfe bei GKV-Mitgliedschaft nur noch für Krankheitskosten für Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfe nach Vollendung des 18. Lebensjahres und Wahlleistungen im Krankenhaus (nicht für Arzneimittel) Seite 77
78 Länderspezifische Beihilfeänderung Sachsen Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr ab dem sind die Einkünfte im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre vor der Leistungserbringung der Beihilfe maßgeblich Kinder wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, muss von den Eltern einmalig festgelegt werden, bei wem die Kinder bei der Bemessung der Beihilfe berücksichtigt werden Seite 78
79 Länderspezifische Beihilfeänderung Sachsen Besonderheiten Eigenanteile Kürzung bei Arznei- und Verbandmittel: um 4,00 Euro bei einem Abgabepreis von 16,00 Euro um 4,50 Euro bei einem Abgabepreis von 16,01 bis 26,00 Euro um 5,00 Euro bei einem Abgabepreis ab 26,01 Euro Fahrtkosten: Abzug von 10 Euro je einfacher Fahrt Keine Abzüge für Hilfsmittel, für häusliche Krankenpflege und bei Sanatoriumsaufenthalten Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) 80 Euro je Kalenderjahr, wenn Aufwendungen entstanden sind - unabhängig von der Anzahl der Familienangehörigen - Ausnahme: Vorsorgeuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen bei Schwangerschaft, Schutzimpfungen, bei Waisen, in der GKV versicherten Beamten oder Beamte in der Elternzeit Seite 79
80 Länderspezifische Beihilfeänderung Sachsen Besonderheiten Brillen Brillengläser und Kontaktlinsen sind bei Volljährigen bis zu einem Betrag von 80 Euro je Auge alle zwei Jahre beihilfefähig Stationäre Krankenhausbehandlung Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 14,50 Euro pro Tag Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten sind zu 60 % beihilfefähig Seite 80
81 Länderspezifische Beihilfeänderung Sachsen Besonderheiten Heilkuren Unterkunft/Verpflegung bis 16 Euro/Tag abzüglich 12,50 Euro beihilfefähig Dauernde Pflegebedürftigkeit Häusliche Pflege durch Pflegekräfte: bis max. 680 Euro in Pflegestufe I bis max Euro in Pflegestufe II bis max Euro in Pflegestufe III bis max Euro in Härtefällen Seite 81
82 Länderspezifische Beihilfeänderung Schleswig-Holstein Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Eigenanteile keine Abzüge für Arznei-/Verbandmittel, bei Fahrtkosten, für Hilfsmittel, für häusliche Krankenpflege, bei Krankenhausaufenthalten und bei Kur-/ Sanatoriumsbehandlungen keine Belastungsgrenze für Eigenanteile Kostendämpfungspauschale (um diesen Betrag wird Beihilfe jährlich gekürzt) zwischen 50 Euro und 500 Euro je Kalenderjahr, abhängig von der Besoldungsgruppe Seite 82
83 Länderspezifische Beihilfeänderung Schleswig-Holstein Besonderheiten Brillen sind beihilfefähig, Brillenfassungen bis 20 Euro anerkannt Stationäre Krankenhausbehandlung Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) sind nicht beihilfefähig Ausnahmen: Personen, die am das 70. Lebensjahr bereits vollendet hatten Seite 83
84 Länderspezifische Beihilfeänderung Schleswig-Holstein Besonderheiten Zahnärztliche Heilbehandlung Material- und Laborkosten für Edelmetalle und Keramik sind zu 60 % beihilfefähig Dauernde Pflegebedürftigkeit stationäre Unterkunft + Verpflegung sind abzüglich eines Eigenanteils beihilfefähig. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Personen Seite 84
85 Länderspezifische Beihilfeänderung Thüringen Besonderheiten Einkommensgrenze für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner Euro im Vorvorkalenderjahr Stationäre Krankenhausbehandlung Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 7,50 Euro pro Tag Kürzung der wahlärztlichen Leistungen um 25,00 Euro pro Tag Seite 85
86 Länderspezifische Beihilfeänderung Thüringen Besonderheiten Dauernde Pflegebedürftigkeit Pflegekraft häuslich/teilstationär: Es gelten höhere beihilfefähige Sätze als beim Bund: - bis max. 671 Euro in Pflegestufe I - bis max Euro in Pflegestufe II - bis max Euro in Pflegestufe III Ausland bis 550 Euro Gesamtkosten kein Vergleich mit BRD-Kosten darüber hinaus gehende Kosten: Vergleich mit BRD-Kosten Seite 86
87 Beamtenlaufbahn und Produktangebot Beispiel: Lehrer Studium Beamter auf Widerruf Beamter auf Probe Beamter auf Lebenszeit Ruhestand Tarife: Ausbildungsbeiträge Normalbeiträge Normalbeiträge Normalbeiträge AWFH für 1 Vision B + PVB Vision B + PVB Vision B + PVB Vision B + PVB B-Tarife + PVB B-Tarife + PVB B-Tarife + PVB B-Tarife + PVB Faire Übergangslösung bei Arbeitslosigkeit (Vision B 00-UA) Günstige Ausbildungsbeiträge bis EA 33 Jahre Günstige Beiträge ohne Bildung Alterungsrückstellung bis EA 38 Jahre BRE: 6 MB bei Tarifen zum Ausbildungsbeitrag - außer KHT-UA BRE: 1-3 MB (bei 1-3 leistungsfreien Jahren) in den Tarifen Vision B, BS, BSG Seite 87
88 Beamtenlaufbahn und Produktangebot Der Versicherungsbedarf ist beim Beamten mit dem beruflichen Status verbunden, nicht mit dem Einkommen. Im Verlauf einer Beamtenlaufbahn ist der Abschluss einer PKV sehr wahrscheinlich. Student (Schüler) Beamter auf Widerruf Beamter auf Probe Beamter auf Lebenszeit Versorgungsempfänger GKV Beihilfe Beihilfekonforme PKV zu Ausbildungskonditionen Beihilfekonforme PKV Heilfürsorge Beihilfe Beihilfekonforme PKV Heilfürsorge Beihilfe Beihilfekonforme PKV Abschlusszeitpunkt Pflegepflichtversicherung Seite 88
89 Beamtenlaufbahn und Produktangebot Der Versicherungsbedarf ist beim Beamten mit dem beruflichen Status verbunden, nicht mit dem Einkommen Student (Schüler) Beamter auf Widerruf Beamter auf Probe Beamter auf Lebenszeit Versorgungsempfänger GKV Beihilfe Anwartschaft Beihilfekonforme PKV zu Ausbildungskonditionen Beihilfekonforme PKV Heilfürsorge Beihilfe Anwartschaft Beihilfekonforme PKV Heilfürsorge Beihilfe Anwartschaft Beihilfekonforme PKV Pflegepflichtversicherung Abschlusszeitpunkt Seite 89
90 Anwartschaftsversicherung - Der clevere Einstieg in die PKV Heute Studium Gesundheit hoch Start Referendariat Verbeamtung auf Lebenszeit Beitrag hoch besser früh mit kleinem Beitrag absichern, als später Beitragszuschläge zu riskieren 1 EUR Beitrag mtl. 60,63 EUR Beitrag mtl.* ohne Beitragszuschläge 190,21 EUR Beitrag mtl.** ohne Beitragszuschläge Abschluss Anwartschaft Umstellung in PKV für Anwärter Umstellung in PKV für Beamte zum Normalbeitrag Mögliche Erkrankungen - Meniskusverletzung durch Sportunfall Asthma Keine Anwartschaft Neuabschluss PKV für Anwärter Ausbildungsbeitrag Neuabschluss PKV für Beamte Normalbeitrag 60,63 EUR Beitrag mtl.* + 20 EUR mtl. Beitragszuschlag lebenslang 190,21 EUR Beitrag mtl.** + 50 EUR mtl. Beitragszuschlag lebenslang Nicht generalisierbare Beispiele, Zuschläge sind immer abhängig von der individuellen Situation bei Antragstellung! * Anwärterin, Frau, 23 Jahre, VisB 50T-UA, BW2 50-UA, BN3/1 50-UA, KHT-UA/25, PVB ** Lehrerin, Frau, 25 Jahre, VisB 50T-U, BW2 50T-U, BN3/1 50-U, KHT-U/25, PVB Seite 90
91 Besondere KV-ÖD-Versorgungen Im Öffentlichen Dienst gibt es weitere Institutionen mit eigenständigen KV Versorgungsarten: KVB - Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten PBeaKk - Postbeamtenkrankenkasse Seite 91
92 Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Allgemeines Die Deutsche Bundesbahn war zunächst eine Behörde und wurde zum privatisiert Bis zur Privatisierung wurde ein Teil der Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn verbeamtet Für diese Bahnbeamten galt und gilt weiterhin die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die (abweichend von den sonstigen Bundesbeamten) durch eine Selbsthilfeeinrichtung erfüllt wird: KVB - Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Seite 92
93 Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Was ist die KVB? Die KVB: Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn (DB) für Bundesbahnbeamte und deren Angehörige Bedingt durch die Schaffung der Bahn AG und mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens wurde die KVB für den Neuzugang bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Ehegatten und Kinder sind weiterhin mitversichert) geschlossen Seite 93
94 Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Was ist die KVB? Die Finanzierung der Leistungen der KVB setzen sich zusammen aus Zuschüssen der Deutschen Bahn (DB) und Beitragszahlung der Mitglieder, die sich nach Besoldungsgruppe und Familienstand richtet Die Zuschüsse der DB werden von der Behörde Bundeseisenbahnvermögen (BEV) an die KVB ausgezahlt und stellen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn DB dar Im Tarif der KVB sind die Leistungen in ihrer Höhe geregelt Seite 94
95 Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Was ist die KVB? Besonderheiten Kündigung der KVB-Mitgliedschaft (BEV ohne KVB) es besteht weiterhin Anspruch auf die KVB-Leistungen, die aus den Zuschüssen der DB* finanziert werden. Der KVB-Leistungsanspruch entspricht nicht den Beihilfebemessungssätzen des Bundes! Mitversicherte Ehegatten in der KVB mit eigenem Anspruch auf Beihilfe (KVB + Beihilfe) der in der KVB mitversicherte Ehegatte hat neben dem eigenen Beihilfeanspruch einen Anspruch auf die KVB-Leistungen, die aus den Beitragsmitteln finanziert werden Fortsetzung der KVB-Mitgliedschaft bei Beurlaubung/ Beendigung des Beamtenstatus (KVB ohne BEV) der beurlaubte/ausgeschiedene Bahnbeamte hat einen Anspruch auf die KVB- Leistungen, die aus den Beitragsmitteln finanziert werden * über die Behörde Bundeseisenbahnvermögen BEV Seite 95
96 Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Leistungen Die KVB zahlt ihren Mitgliedern Leistungen für Kosten, die ihnen und ihren mitversicherten Angehörigen durch Krankheit, Geburt, Tod, Schutzimpfung und Vorsorgeuntersuchung entstehen Alle Mitglieder und Mitversicherten der KVB sind Privatpatienten und haben freie Arztwahl. Aufgrund eines Vertrages zwischen der KVB und der kassenärztlichen Bundesvereinigung liquidieren die Ärzte den Mitgliedern in den Besoldungsgruppen A1 - A10 Vertragshonorare bis 2,1-fachen Satz der GOÄ. Das sind etwa 95 % der KVB-Versicherten. Bei A11 ggf. auch darüber. Die Leistungen der KVB werden unabhängig vom Familienstand der Mitglieder gezahlt Seite 96
97 Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Leistungen Aufwendungen für Krankheiten (ambulante, stationäre, zahnärztliche Heilbehandlungen) Rehabilitation Pflegebedürftigkeit Vorsorgeuntersuchungen Schutzimpfungen Schwangerschaften, Geburten Seite 97
98 Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Leistungen Ambulante Heilbehandlung % Zahnärztliche Behandlung 85 % Material- und Laborkosten 70 % Stationäre Regelleistung 100 % Stationäre Wahlleistung im Krankenhaus privatärztliche Behandlung 80 % Zweibettzimmer 80 % Einbettzimmer 75 % Die Zuzahlungen bzw. Eigenanteile entsprechen im Wesentlichen denen der Beihilfe des Bundes Seite 98
99 Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Tarifangebot für Mitglieder bzw. Mitversicherte KVB-Mitglieder/-Mitversicherte (mit vollem Anspruch auf KVB-Leistungen) Bahnbeamte nach Kündigung der KVB-Mitgliedschaft und deren Angehörige (= BEV ohne KVB) In der KVB mitversicherte Ehegatten und ggf. Kinder mit Anspruch auf Beihilfe (= KVB + Beihilfe) Beurlaubte/Ausgeschiedene Bahnbeamte bei Fortsetzung der KVB-Mitgliedschaft und deren Angehörige (= KVB ohne BEV) Tarif EVK KVB = Restkostenversicherung zur KVB für ambulante und zahnärztliche Behandlungen sowie stationäre Wahlleistungen in einem Zweibettzimmer bei Krankenhausaufenthalt Kein Angebot im Neugeschäft Der Versicherungsbedarf für Bestandskunden ist individuell zu ermitteln Seite 99
100 Postbeamtenkrankenkasse Allgemeines Die Deutsche Bundespost war zunächst eine Behörde und wurde privatisiert Bis zur Privatisierung wurde ein Teil der Mitarbeiter der Deutschen Bundespost verbeamtet Für diese Postbeamten galt und gilt weiterhin die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die (abweichend von den sonstigen Bundesbeamten) durch eine Sozialeinrichtung erfüllt wird: PBeaKk Postbeamtenkrankenkasse Aber auch für in der GKV versicherungsfreie Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost war die PBeaKk zugänglich Seite 100
101 Postbeamtenkrankenkasse Was ist die PBeaKk? Die PBeaKk: Körperschaft des Öffentlichen Rechts und Sozialeinrichtung der Deutschen Post Durch die Privatisierung der Deutschen Bundespost es gibt keine neuen Verbeamtungen bei der Post sind Neuzugänge für die Postbeamtenkrankenkasse seit dem praktisch ausgeschlossen. Die PBeaKk soll jedoch solange bestehen bleiben, wie es Mitglieder geben wird Die PBeaKk ist beihilfeberechnende und -auszahlende Stelle Seite 101
102 Postbeamtenkrankenkasse Was ist die PBeaKk? (Mitglieder) Mitglieder Postbeamte Versicherungsfreie Angestellte der Post Sowie deren Angehörige Die PBeaKk unterteilt: Mitglieder Gruppe A: Beamte des einfachen Dienstes bis zur Besoldungsgruppe A5 Mitglieder Gruppe B: Beamte ab der Besoldungsgruppe A5 Seite 102
103 Postbeamtenkrankenkasse Leistungen Die Leistungen der PBeaKk setzen sich zusammen aus den Beihilfeleistungen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und den Kassenleistungen, gedeckt durch Beitragsmittel. Die PBeaKk erstattet in der Regel 100 % der entstandenen Kosten, wenn sich diese im Rahmen der Leistungsordnung bewegen. Die Zuzahlung bzw. Eigenanteile entsprechen im Wesentlichen denen der Beihilfe des Bundes Seite 103
104 Postbeamtenkrankenkasse Leistungen Aufwendungen für Krankheiten (ambulante, stationäre, zahnärztliche Heilbehandlungen) Rehabilitation Pflegebedürftigkeit Vorsorgeuntersuchungen Schutzimpfungen Schwangerschaften, Geburten Seite 104
105 Postbeamtenkrankenkasse Leistungen Angestellte und Arbeiter gehen mit einer Krankenversichertenkarte zum Arzt (ähnlich GKV-Versicherten) Beamte erhalten PBeaKk-Leistungen und Beihilfe, die zusammen 100 % der Kosten für ambulante Heil- und Zahnbehandlung 100 % der Kosten für stationäre Behandlung (Regelleistungen) absichern Für Wahlleistungen (Zweibett-Zimmer) erhalten die Beamten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Seite 105
106 Postbeamtenkrankenkasse Leistungen Mitglieder der Gruppe A: sind einzustufen wie GKV-Kassenpatienten sie gehen mit der Krankenversichertenkarte zu Vertragsärzten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und erhalten dort Sachleistungen nach den Richtlinien der Ersatzkassengebührenordnung für Wahlleistungen besteht Anspruch auf Beihilfe entsprechend dem geltenden Bemessungssatz Mitglieder der Gruppe B: sie erhalten die gleichen Leistungen wie A-Mitglieder darüber hinaus werden auch die Kosten der privatärztlichen Behandlung nach dem Leistungsverzeichnis der PBeaKk bis zu Höchstgrenzen erstattet inkl. Heilpraktiker für bestimmte Leistungen die Aufwendungen für das Zweibettzimmer werden entsprechend der Bundesbeihilfe gekürzt erstattet - Kürzung der Wahlleistungen für das Zweibettzimmer um 14,50 Euro pro Tag Seite 106
107 Postbeamtenkrankenkasse Tarifangebot für Mitglieder bzw. Mitversicherte in der PBeaKk PBeaKk-Mitglieder der Gruppe A Stationäre Wahlleistungen: BW2 xx-uz, BWE-UZ Krankenhaustagegeld: KHT-U 25 Kurkosten/-tagegeld: KUR-UZ Pflegevorsorge: Flex-U, Akut-U PBeaKk-Mitglieder der Gruppe B Stationäre Wahlleistungen: BWE-UZ Krankenhaustagegeld: KHT-U 25 Kurkosten/-tagegeld: KUR-UZ Pflegevorsorge: Flex-U, Akut-U Postbeamte nach Kündigung der PBeaKk-Mitgliedschaft und deren Angehörige Beurlaubte/Ausgeschiedene Postbeamte bei Fortsetzung der PBeaKk-Mitgliedschaft und deren Angehörige Beihilfekonforme Tarife entsprechend Beihilfebemessungssatz des Bundes Krankenhaustagegeld: KHT-U Kurkosten/-tagegeld: KUR-UZ Pflegevorsorge: Flex-U, Akut-U Seite 107
108 Zusammenfassung/Fazit Grundlagen Die Grundlagen der Beihilfeverordnungen gelten für alle Berufsgruppen, egal ob Lehrer oder Finanzbeamter Beihilfe Im Vergleich zum Angestellten bekommt der Beamte Beihilfe zu seinen Krankheitskosten Beihilfeverordnungen Beihilfehöhe und leistungen werden in der Bundesbeihilfeverordnung in den länderspezifischen Beihilfeverordnungen festgelegt und bei Bedarf angepasst Bei Angabe des Bundeslandes des Dienstherrn wird in der BT das entsprechende Standardangebot ausgegeben! Seite 108
109 Ansprechpartner Regionale Unterstützung: EVT: Erster Ansprechpartner zu allen produkt-/ fachspezifischen Themen ÖD ist der Ihnen zugeordnete Regionalleiter bzw. Fachberater Kranken. Makler: Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Maklerbetreuer. Zentrale Unterstützung: Bei fachspezifischen Themen oder speziellen Fachfragen ÖD (Produkt- und Akquiseunterstützung im Neugeschäft steht der Produktservice KISS (Kranken- Informations-Spezial-Service) zur Verfügung. Ihren Ansprechpartner finden Sie unter Ihre Ansprechpartner im EVT-Extranet Zur Risikoprüfung und bei Fragen zur Antragsbearbeitung hilft Ihnen die Hotline unter folgender Telefonnummer weiter: Risiko-Hotline (Taste 2) und Antrags-Hotline (Taste 3) Seite 109 KVGP PM
110 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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