Beihilfe Bund und Bundesländer auf einen Blick
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- Hansi Michel
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1 Beihilfe Bund und Bundesländer 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Bund 2-3 Baden-Württemberg 4-5 Bayern 6-7 Berlin 8-9 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 34-35
2 Beihilfe Bund INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur Beihilfeberechtigte 70 % privaten Krankenversicherung von mindestens 41 EUR monatlich erhält. mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger 70 % Ehegatte/ 70 % Übergangsregelung EUR im VVKJ Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Leistungen der Beihilfe Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Bis Höchsätze laut Vertrag mit Heilpraktikerverbänden Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge 2 % der/des Dienstbezüge/Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 % Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze Beihilfe für Erwachsene, alle 4 hre, max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage je KJ Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 EUR
3 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Bis Höchstsatz GOZ Kieferorthopädie Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr Zahnersatz Beihilfe für große Brücken und in Anwärterzeit M+L Zu 40 % anerkannt Edelmetall, Keramik Zu 40 % anerkannt Implantate Je Kiefer max. 2 bzw. in bestimmten Fällen max. 4 Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage/KJ 14,50 EUR pro Tag Nein 25 EUR Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Max. 450 EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung) Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, kein Vergleich mit BRD-Kosten, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab EUR), max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab EUR) Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten Stand: nuar 2014 GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VVKJ: Vorvorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten (02.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
4 Beihilfe Baden-Württemberg INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Bemessungssätze bei dauernder Pflegebedürftigkeit: Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 %, Beihilfeberechtigte 50 % Versorgungsempfänger 70 %, Ehegatte/ 70 % mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger 50 % Ehegatte/ Wenn bereits am ein Anspruch auf Beihilfe bestand, gilt ein Bestandsschutz: Bemessungssatz von 70 % für Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind (je Beihilfeberechtigtem) Beihilfeberechtigte bei ehemals mind. drei Kindern Versorgungsempfänger 50 % Ehegatte/ der vorgenannten Personen Übergangsregelung EUR je VVKJ + VKJ, für am vorhandene Ehegatten/eingetragene Lebenspartner gilt, solange sie in der PKV versichert sind, die Einkommensgrenze EUR Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Leistungen der Beihilfe Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Mindestsatz GebüH und max. Regelhöchstsatz GOÄ Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze, max. 20,50 EUR je Brillenfassung Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei med. Notwendigkeit Nein Alle 4 hre max. 30 Tage (ohne An-/Abreise), Unterkunft bis 26 EUR
5 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Kieferorthopädie Zahnersatz M+L Edelmetall, Keramik Implantate Bis Höchstsatz GOZ Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr, auch während Anwärterzeit Zu 70 % anerkannt Zu 70 % anerkannt Je Kiefer max. 2, in bestimmten Fällen auch mehr Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot, bei Gehaltsabzug von 22 EUR mtl. Nein Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Unterkunft/Verpflegung Max. 450 EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II, abzüglich Eigenanteil Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, kein Vergleich mit BRD-Kosten, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab EUR), max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab EUR) Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten 75 EUR 480 EUR je KJ abhängig von Besoldungsgruppe Bonusregelung bei Verzicht auf stationäre Wahlleistung Stand: nuar 2014 GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VKJ: Vorkalenderjahr VVKJ: Vorvorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten (01.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
6 Beihilfe Bayern INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Beihilfeberechtigte 70 % Krankenversicherung. mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger 70 % Ehegatte/ 70 % Übergangsregelung EUR im VVKJ Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Leistungen der Beihilfe Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente/ Medizinprodukte (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Mindestsatz GebüH und max. Regelhöchstsatz GOÄ Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge 3 EUR 2 % der/des Dienstbezüge/ Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 % Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze Beihilfe für Erwachsene Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei med. Notwendigkeit Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, alle 4 hre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise), Unterkunft bis 16 EUR
7 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Kieferorthopädie Zahnersatz M+L Edelmetall, Keramik Implantate Bis Höchstsatz GOZ Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr, auch während der Anwärterzeit Zu 40 % anerkannt Zu 40 % anerkannt Je Kiefer max. 2, in bestimmten Fällen auch mehr Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot 7,50 EUR pro Tag, max. 30 Tage je KJ 25 EUR pro Tag 33 EUR Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Unterkunft/Verpflegung Max. 671 EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Max EUR in Stufe III Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II, abzüglich Eigenanteil Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, kein Vergleich mit BRD-Kosten, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab 550 EUR) Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten Stand: nuar 2014 GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VVKJ: Vorvorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten (01.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
8 Beihilfe Berlin INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur Beihilfeberechtigte 70 % privaten Krankenversicherung von mind. 41 EUR monatlich erhält. mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger 70 % Ehegatte/ 70 % Übergangsregelung EUR im VVKJ Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Leistungen der Beihilfe Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Mindestsatz GebüH und max. Regelhöchstsatz GOÄ Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge 2 % der/des Dienstbezüge/Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 % Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze. Beihilfe für Erwachsene, alle 4 hre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage je KJ Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 EUR
9 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Bis Höchstsatz GOZ Kieferorthopädie Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr Zahnersatz Beihilfe für große Brücken und in der Anwärterzeit M+L Zu 40 % anerkannt Edelmetall, Keramik Zu 40 % anerkannt Implantate Je Kiefer max. 2 bzw. in bestimmten Fällen max. 4 Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage je KJ Nein 10 EUR Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Unterkunft/Verpflegung Max. 450 EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II, abzüglich Eigenanteil Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, kein Vergleich mit BRD-Kosten, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab EUR), max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab EUR) Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten Abzgl. 12 EUR je Quartal 50 EUR EUR abhängig von der Besoldungsgruppe Stand: nuar 2014 GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VVKJ: Vorvorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten (02.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
10 Beihilfe Brandenburg INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur Beihilfeberechtigte 70 % privaten Krankenversicherung von mind. 41 EUR monatlich erhält. mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger 70 % Ehegatte/ 70 % Übergangsregelung EUR im VVKJ Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Leistungen der Beihilfe Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Bis Höchstsätze lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge 2 % der/des Dienstbezüge / Versorgungsbezüge / Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 % Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze Beihilfe für Erwachsene, alle 4 hre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage je KJ Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 EUR
11 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Bis Höchstsatz GOZ Kieferorthopädie Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr Zahnersatz Beihilfe für große Brücken und in der Anwärterzeit M+L Zu 40 % anerkannt Edelmetall, Keramik Zu 40 % anerkannt Implantate Je Kiefer max. 2 bzw. in bestimmten Fällen max. 4 Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot 10 EUR pro Tag max. 28 Tage je KJ Nein 10 EUR Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Max. 450 EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung) Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, kein Vergleich mit BRD-Kosten, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab EUR), max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab EUR) Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten Stand: nuar 2014 GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VVKJ: Vorvorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten (02.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
12 Beihilfe Bremen INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (familienbezogen) Beihilfeberechtigte Versorgungsempfänger Ehegatte/ Kinder 50 % ambulant/zahn/ stationär +5 % je berücksichtigungsfähigem Angehörigen +10 % +5 % wenn berücksichtigungsfähig +5 % wenn berücksichtigungsfähig Max. Bemessungssätze Übergangsregelung 70 % ambulant/zahn/stationär Bemessungssätze bei dauernder Pflegebedürftigkeit: Beihilfeberechtigte 50 %, Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 %, Versorgungsempfänger 70 %, Ehegatte/ 70 %, Kinder 80 % Berücksichtigung Kind EUR im VKJ Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Kürzung Beihilfebemessungssätze um 10 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung von mind. 41 EUR monatlich erhält. Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Gilt als berücksichtigungsfähiges Kind und erhöht den Beihilfebemessungssatz für alle Personen um 5 %, wenn für dieses Kind Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird. Leistungen der Beihilfe Gilt als berücksichtigungsfähiges Kind und erhöht den Beihilfebemessungssatz für alle Personen um 5 %, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind und keine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes. Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge 6 EUR Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze Beihilfe für Erwachsene, alle 4 hre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 EUR
13 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Bis Höchstsatz GOZ Kieferorthopädie Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr Zahnersatz Beihilfe in Wartezeit von 1 hr M+L Zu 60 % anerkannt Edelmetall, Keramik Zu 60 % anerkannt Implantate Je Kiefer max. 2, in bestimmten Fällen max. 4 Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot Nein Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Unterkunft/Verpflegung Max. 20 % in Stufe I Max. 40 % in Stufe II Max. 60 % in Stufe III der Pflegefachkraftkosten (nach Kr. V Anlage 1 b des bis zum geltenden BAT) Max. 205 EUR in Stufe I Max. 410 EUR in Stufe II Max. 665 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II, abzüglich Eigenanteil Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, max. BRD-Kosten, max. BRD-Kosten, max. BRD-Kosten Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten Stand: nuar EUR bei 50 %-Beihilfe 80 EUR bei 60 %-Beihilfe 70 EUR bei 70 %-Beihilfe GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VKJ: Vorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten BAT: Bundesangestelltentarifvertrag (02.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
14 Beihilfe Hamburg INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur Beihilfeberechtigte 70 % privaten Krankenversicherung von mind. 41 EUR monatlich erhält. mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger 70 % Ehegatte/ 70 % Übergangsregelung EUR im VKJ Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Nein Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Leistungen der Beihilfe Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Mindestsatz GebüH und max. Regelhöchstsatz GOÄ Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge 2 %, max. 312 EUR der/des Dienstbezüge/Versorgungsbezüge/ Rentenzahlbetrags KJ, bei chronisch Kranken max. 312 EUR GKV-Höchstsätze, keine Beihilfe für Brillenfassung, alle 4 hre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 EUR
15 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Kieferorthopädie Zahnersatz M+L Edelmetall, Keramik Implantate Bis Höchstsatz GOZ Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr Beihilfe in der Anwärterzeit Zu 60 % anerkannt Zu 60 % anerkannt Je Kiefer max. 2 Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot Nein Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Unterkunft/Verpflegung Max. 20 % in Stufe I Max. 40 % in Stufe II Max. 60 % in Stufe III der Pflegefachkraftkosten (nach 7a TVÜ-L ( 13)) Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II, abzüglich Eigenanteil Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, max. BRD-Kosten, max. BRD-Kosten, max. BRD-Kosten Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten 25 EUR 500 EUR abhängig von der Besoldungsgruppe Stand: nuar 2014 GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VKJ: Vorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten TVÜ-L: Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder und zur Regelung des Übergangsrechts (02.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
16 Beihilfe Hessen INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (familienbezogen) Beihilfeberechtigte Versorgungsempfänger Ehegatte/ Kinder 50 % ambulant/zahn 65 % stationär +5 % je berücksichtigungsfähigem Angehörigen, max. 70 % +10 % +5 % wenn berücksichtigungsfähig +5 %, wenn berücksichtigungsfähig Max. Bemessungssätze 70 % ambulant/zahn 85 % stationär Bemessungssätze bei dauernder Pflegebedürftigkeit: Beihilfeberechtigte 50 %, Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 %, Versorgungsempfänger 70 %, Ehegatte/ 70 %, Kinder 80 % Übergangsregelung Berücksichtigung Kind EUR im VVKJ Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung von mind. 41 EUR monatlich erhält. Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Gilt als berücksichtigungsfähiges Kind und erhöht den Beihilfebemessungssatz für alle Personen um 5 %, wenn für dieses Kind Kindergeld/ Familienzuschlag gezahlt wird Gilt als berücksichtigungsfähiges Kind und erhöht den Beihilfebemessungssatz für alle Personen um 5 %, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind und keine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes. Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Leistungen der Beihilfe Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Mindestsatz GebüH und max. Regelhöchstsatz GOÄ Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge 10 EUR je Fahrt Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze, keine Beihilfe für Brillenfassung, alle 4 hre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 EUR
17 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Kieferorthopädie Zahnersatz M+L Edelmetall, Keramik Implantate Bis Höchstsatz GOZ Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr Beihilfe in Wartezeit von 1 hr Zu 60 % anerkannt Zu 60 % anerkannt Je Kiefer max. 2, in bestimmten Fällen auch mehr Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot 16 EUR pro Tag Nein 16 EUR Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Unterkunft/Verpflegung Max. 450 EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II, abzüglich Eigenanteil Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, kein Vergleich mit BRD-Kosten, ab EUR max. BRD-Kosten, ab EUR max. BRD-Kosten Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten Stand: nuar 2014 GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VVKJ: Vorvorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten (01.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
18 Beihilfe Mecklenburg- Vorpommern INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur Beihilfeberechtigte 70 % privaten Krankenversicherung von mind. 41 EUR monatlich erhält. mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger 70 % Ehegatte/ 70 % Einkommensgrenze Ehegatte/ Übergangsregelung EUR im VVKJ Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Leistungen der Beihilfe Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Bis Höchstsätze lt. Vertrag mit Heilpraktikerverbänden Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge 2 % der/des Dienstbezüge/Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 % Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze Beihilfe für Erwachsene, alle 4 hre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage je KJ Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 EUR
19 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Bis Höchstsatz GOZ Kieferorthopädie Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr Zahnersatz Beihilfe für große Brücken und in der Anwärterzeit M+L Zu 40 % anerkannt Edelmetall, Keramik Zu 40 % anerkannt Implantate Je Kiefer max. 2 bzw. in bestimmten Fällen max. 4 Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage je KJ Nein 10 EUR Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Max. 450 EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung) Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, kein Vergleich mit BRD-Kosten, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab EUR), max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab EUR) Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten Stand: nuar 2014 GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VVKJ: Vorvorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten (02.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
20 Beihilfe Niedersachsen INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur Beihilfeberechtigte 70 % privaten Krankenversicherung von mind. 41 EUR monatlich erhält. mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger 70 % Ehegatte/ 70 % Übergangsregelung EUR VVKJ oder EUR KJ Sonderregelung bei Dienstort im Ausland Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Leistungen der Beihilfe Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Mindestsatz GebüH und max. Regelhöchstsatz GOÄ Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge 2 % der/des Dienstbezüge/ Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 % Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze Beihilfe für Erwachsene, alle 4 hre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage je KJ Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 EUR
21 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Kieferorthopädie Zahnersatz M+L Edelmetall, Keramik Implantate Bis Höchstsatz GOZ Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr Beihilfe für große Brücken und in der Anwärterzeit Zu 40 % anerkannt Zu 40 % anerkannt Je Kiefer max. 4 Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage je KJ Nein 10 EUR Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Max. 30 Einsätze in Stufe I Max. 60 Einsätze in Stufe II Max. 90 Einsätze in Stufe III Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung) Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, max. BRD-Kosten, max. BRD-Kosten, max. BRD-Kosten Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten Max. 2 Gesundheits- oder Präventionskurse je KJ Stand: nuar 2014 GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VVKJ: Vorvorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten (02.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
22 Beihilfe Nordrhein-Westfalen INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Beihilfeberechtigte 70 % Krankenversicherung mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger 70 % Ehegatte/ 70 % Übergangsregelung EUR im VKJ Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Nein Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Leistungen der Beihilfe Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Kostemdämpfungspauschale/Krankenhaus/M+L (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Bis Höchsätze laut Vertrag mit den Verbänden der Heilpraktiker Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge 2 % der/des Dienstbezüge/Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze, keine Beihilfe für Brillenfassung, alle 4 hre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung Unterkunft bis 30 EUR
23 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Kieferorthopädie Zahnersatz M+L Edelmetall, Keramik Implantate Bis Höchstsatz GOZ Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr Beihilfe in der Anwärterzeit Zu 60 % anerkannt Zu 60 % anerkannt Je Kiefer max. 2 Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot 15 EUR pro Tag, max. 30 Tage je KJ 10 EUR pro Tag, max. 30 Tage je KJ 25 EUR Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Unterkunft/Verpflegung Max. 450 EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Zzgl. 100 % für Restkosten bis max. bestimmte Höchstsätze, abzüglich länderspezifischem Eigenanteil Reisen Innerhalb EU, Europäischer Wirtschaftsraum Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas Kosten für Reise-KV, kein Vergleich mit BRD-Kosten, ab EUR max. BRD-Kosten, ab EUR max. BRD-Kosten, bis 10 EUR pro Person/Kalenderjahr Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten 150 EUR EUR je KJ, abhängig von Besoldungsgruppe KHT- und Summenversicherungen über 80 EUR täglich bzw EUR monatlich werden angerechnet Stand: nuar 2014 GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VKJ: Vorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten (02.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
24 Beihilfe Rheinland-Pfalz INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss nach Beihilfeberechtigte 70 % 257 SGB V zur privaten Krankenversicherung erhält mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger 70 % Erhöhter Bemessungssatz 80 % (auch für Ehegatten/eingetragene Lebenspartner) Ehegatte/ 70 % Übergangsregelung EUR VVKJ für Eheschließungen bzw. Begründung von Lebenspartnerschaften nach dem , EUR VVKJ für Eheschließungen bzw. Begründung von Lebenspartnerschaften vor dem Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Leistungen der Beihilfe Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Mindestsatz GebüH und max. Regelhöchstsatz GOÄ Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze, keine Beihilfe für Brillenfassung, alle 4 hre max. 23 Tage (inkl. An-/Abreise) Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 EUR
25 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Kieferorthopädie Zahnersatz M+L Edelmetall, Keramik Implantate Bis Höchstsatz GOZ, zum Erhalt der Kaufähigkeit, Schutz vor Krankheiten Beihilfe innerhalb Wartezeit von 1 hr Zu 60 % anerkannt Zu 60 % anerkannt Je Kiefer max. 2 bzw. in bestimmten Fällen max. 4 6 Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot, bei Gehaltsabzug von 26 EUR mtl. 12 EUR pro Tag Nein 12 EUR Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Unterkunft/Verpflegung Max. 450 EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Bis max. niedrigster Pflegekostensatz vor Ort nach Grad der Pflegebedürftigkeit, abzüglich länderspezifischem Eigenanteil Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, kein Vergleich mit BRD-Kosten, max. BRD-Kosten (erst ab EUR), max. BRD-Kosten (erst ab EUR) Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten Stand: nuar EUR 750 EUR je KJ abhängig von Besoldungsgruppe GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VVKJ: Vorvorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten SGB: Sozialgesetzbuch (01.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
26 Beihilfe Saarland INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 % privaten Krankenversicherung von mind. 40,90 EUR monatlich erhält. Versorgungsempfänger 70 % Ehegatte/ 70 % EUR im VKJ Übergangsregelung Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Einkommensgrenze Kind EUR im KJ Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Leistungen der Beihilfe Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Hilfsmittel/Haushaltshilfe (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze Beihilfe für Erwachsene, alle 4 hre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) Maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung Nur Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 10 EUR
27 Zahnbehandlung Zahnärztliche Behandlung Bis Höchstsatz GOZ Kieferorthopädie Bei Beginn vor dem 18. Lebensjahr Zahnersatz Beihilfe in der Anwärterzeit M+L Zu 50 % anerkannt Edelmetall, Keramik Zu 50 % anerkannt Implantate Je Kiefer max. 2 bzw. in bestimmten Fällen max. 4 Krankenhausbehandlung Regelleistungen Wahlleistungen Kürzung der stationären Beihilfe Kürzung Regelleistungen Kürzung Zweibettzimmer Kürzung privatärztliche Behandlung KHT-Angebot Nein Pflege Häusliche Pflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege Häusliche Pflege durch Angehörige Stationäre Pflege Unterkunft/Verpflegung Max. 450 EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II Max. 235 EUR in Stufe I Max. 440 EUR in Stufe II Max. 700 EUR in Stufe III Max EUR in Stufe I Max EUR in Stufe II, abzüglich länderspezifischem Eigenanteil Reisen Innerhalb EU Außerhalb EU in Europa Außerhalb Europas, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab 550 EUR), max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab 550 EUR), max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/zahn erst ab 550 EUR) Sonstiges Praxisgebühr Kostendämpfungspauschale Besonderheiten 100 EUR EUR je KJ abhängig von der Besoldungsgruppe Stand: nuar 2014 GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte GebüH: Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker KJ: Kalenderjahr VVKJ: Vorvorkalenderjahr GKV: Gesetzliche Krankenversicherung M+L: Material- und Laborkosten (01.14) DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung Wiesbaden Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG Ein Unternehmen der AXA Gruppe
28 Beihilfe Sachsen INFO FÜR VERTRIEBSPARTNER Bemessungssätze (personenbezogen) Beihilfeberechtigte 50 % Kürzung Beihilfebemessungssätze um 20 Prozentpunkte für die Person, die einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung von mind. 41 EUR monatlich erhält.. Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind Versorgungsempfänger 70 % Ehegatte/ 70 % Besonderheiten Ab : 70 % auf Dauer, wenn nach dem zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind. 70 % Übergangsregelung EUR Ab ist der Durchschnitt der Einkünfte der letzten 3 KJ maßgeblich Kinder 80 % Berücksichtigung Kind Bis max. 25 hre + Wehr-/Zivildienst (s. Absicherung Kinder) Absicherung Kinder 18 hre und jünger Zwischen 18 und 25 hren 25 hre und älter Beihilfebemessungssatz für das Kind Leistungen der Beihilfe Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld/Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden/Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte Kein Beihilfeanspruch für das Kind Ausnahme: Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienstzeit (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte Ambulante Behandlung Ärztliche Behandlung Heilpraktiker Medikamente Kürzung Medikamente (preisabhängig) Fahrtkosten (Beförderung) Kürzung Fahrtkosten Belastungsgrenze für Medikamente/ Beförderung/Selbstbehalt (auf Antrag) Hilfsmittel Kürzung Hilfsmittel Sehhilfen Rehabilitationsmaßnahmen Sanatoriumsbehandlungen Kürzung Sanatorium Heilkuren Bis Höchstsatz GOÄ Bis Höchsätze laut Vertrag mit Heilpraktikerverbänden Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge 4,00 EUR (bis 16 EUR), 4,50 EUR (ab 16,01 EUR bis 26 EUR), 5,00 EUR (ab 26,01 EUR) 10 EUR je einfache Fahrt 2 % der/des Dienstbezüge/Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1 % Gemäß Beihilfekatalog/-höchstsätze, keine Beihilfe für Brillenfassungen, alle 4 hre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) Max. niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung Nur Beihilfeberechtigte aktiver Dienst, Unterkunft bis 16 EUR (abzgl. 12,50 EUR)
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