Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)"

Transkript

1 DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) G ERGÄNZUNGSTARIF EKV FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG LEISTUNGEN FÜR SEHHILFEN, HÖRGERÄTE ZAHNKRONEN UND ZAHNERSATZ BEHANDLUNG IM AUSLAND BEHANDLUNG DURCH HEILPRAKTIKER KUR- UND SANATORIUMSBEHANDLUNG ZUZAHLUNG BEI STATIONÄRER HEILBEHANDLUNG, ENTBINDUNG 1. LEISTUNGEN NACH TARIF EKV 1.1 Sehhilfen, Hörgeräte; Zahnärztliche Heilbehandlung: Zahnkronen, Zahnersatz Der Versicherungsschutz für zahnärztliche Heilbehandlung beginnt in Abänderung von 5 Abs. 1 AVB-G nach Ablauf einer Wartezeit von acht Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an. In Versicherungsfällen, die nach Versicherungsbeginn, jedoch vor Ablauf der Wartezeit eintreten, wird für Behandlungen vom Ablauf der Wartezeit an geleistet. Die Kosten für Zahnersatz (z. B. Prothesen, Brücken) für bei Beginn des Versicherungsschutzes fehlende Zähne fallen nur unter Versicherungsschutz, wenn und soweit dies mit dem privaten Versicherer ausdrücklich vereinbart wurde Sehhilfen Erstattungsfähig sind ohne vorherige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Aufwendungen für: Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen) Erstattet werden je Sehhilfe, und zwar nach Vollendung des 14. Lebensjahres nur bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien 80 % jedoch 205 EUR Hörgeräte Hörgeräte einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung nach 33 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V (SGB V) Erstattet werden je Hörgerät 80 % der verbleibenden erstattungsfähigen jedoch 512 EUR pro Jahr. Die Regelungen in Nr und ersetzen 6 Abs. 3 AVB-G G525 (1.09) BDK /5

2 1.1.3 Zahnärztliche Heilbehandlung: Zahnkronen, Zahnersatz Zahnkronen Zahnersatz (z. B. Brücken, Prothesen) Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie bei Zahnkronen und bei Zahnersatz anfallen Erstattet werden 55 % des Betrages, den die GKV im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung übernommen hat. 1.2 Leistungen bei Auslandsaufenthalt bis zu 12 Wochen (siehe auch Regelungen in Nr. 4) Stunden-Notruf-Service Bei Auslandsreisen kann der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalles den 24-Stunden-Notruf-Service des privaten Versicherers unter der Tel.-Nr.: / zur Beratung und Unterstützung einschalten. Der Notruf-Service steht dem Versicherten zum Beispiel mit folgenden Leistungen zur Verfügung: - Hilfe bei der Beschaffung notwendiger Medikamente vor Ort - Vermittlung von Ärzten und Spezialkliniken - Abgabe von Zahlungsgarantien bei einem stationären Krankenhausaufenthalt - Benachrichtigung der Angehörigen - Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransportes an jeden Ort der Welt und zu jeder Uhrzeit. Erforderlich ist die Einschaltung des Notruf-Services bei einem zu erwartenden stationären Aufenthalt (siehe Nr ), damit der private Versicherer ein geeignetes Krankenhaus suchen kann und der Versicherte nicht in Vorleistung der Krankenhauskosten treten muss; zur Erstattung der Telefonkosten siehe auch Nr Ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung, Rückführung aus dem Ausland, Todesfall im Ausland, Telefonkosten Erstattungsfähig sind ohne vorherige Leistung der GKV Aufwendungen für: a) ärztliche Behandlung, b) Arznei- und Verbandmittel, c) Heilmittel (vgl. 6 Abs. 3 AVB-G), d) stationäre Behandlung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung), e) den notwendigen Transport in das nächstliegende Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt durch anerkannte Rettungsdienste, f) schmerzstillende Behandlung im Mund- und Zahnbereich, Zahnfüllung mit plastischem Material Erstattet werden die erstattungsfähigen Aufwendungen zu: 100 % Rückführung Erstattungsfähig sind auch die Mehrkosten einer ärztlich angeordneten Rückführung aus dem Ausland, wenn die durch die Krankheit oder die Unfallfolgen verursachten Mehrkosten des Rücktransportes des Versicherten (nicht der Begleitperson) und die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden. Mehrkosten im Sinne dieser Bedingungen sind die durch den Eintritt des Versicherungsfalles für eine Rückkehr ins Inland zusätzlich entstehenden Kosten. 100 % Die Rückführung muss an den Wohnsitz des Versicherten in Deutschland oder in ein Krankenhaus in Deutschland erfolgen. Bei der Rückführung in ein Krankenhaus sind die erstattungsfähigen Mehrkosten auf diejenigen beschränkt, die bei einer Rückführung an den Wohnsitz in Deutschland oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus entstanden wären. Soweit medizinische Gründe nicht entgegenstehen, ist das jeweils kostengünstigste Transportmittel zu wählen G525 (1.09) BDK /5

3 Todesfall im Ausland Stirbt der Versicherte während des Auslandsaufenthaltes, sind erstattungsfähig: - die unmittelbaren Kosten einer Überführung an seinen Heimatwohnsitz bei Tod im europäischen Ausland bis zu EUR, bei Tod im außereuropäischen Ausland bis zu EUR, - im Falle einer Beisetzung im Ausland entstandene Bestattungskosten bis zu EUR. Telefonkosten Telefonkosten, die bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service des privaten Versicherers entstehen, werden insgesamt pauschal ohne Einzelnachweis in Höhe von jeweils 11 EUR erstattet, wenn sie anlässlich einer stationären Heilbehandlung bzw. einer Rückführung aus dem Ausland nach Nr anfallen. 1.3 Behandlung durch Heilpraktiker Abweichend von 6 Abs. 2 AVB-G dürfen auch Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz beginnt in Abänderung von 5 Abs. 1 AVB-G nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn an. In Versicherungsfällen, die nach Versicherungsbeginn, jedoch vor Ablauf der Wartezeit eintreten, wird für Behandlungen vom Ablauf der Wartezeit an geleistet. Erstattungsfähig sind ohne vorherige Leistung der GKV Aufwendungen für: Leistungen des Heilpraktikers, soweit das Honorar im Rahmen der Beträge des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker 1985 liegt und die Regelhöchstsätze 1 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht überschreitet. Erstattet werden 80 % jedoch 256 EUR pro Jahr. 1.4 Kur- und Sanatoriumsbehandlung Der private Versicherer zahlt ohne Kostennachweis und ohne Anrechnung von Leistungen der GKV bei ambulanter Kurbehandlung unter ärztlicher Leitung im Heilbad oder Kurort oder bei stationärer Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlung in ärztlich geleiteten Sanatorien, Kurkliniken oder Krankenanstalten nach 6 Abs. 5 AVB-G Weitere Leistungsvoraussetzungen: ein Tagegeld von je 11 EUR. Der Versicherte weist die Kur- oder Sanatoriumsbehandlung und ihre Dauer durch geeignete Unterlagen nach. Ein erneuter Leistungsanspruch besteht, wenn der Beginn der letzten Kur- oder Sanatoriumsbehandlung mindestens 24 Monate zurückliegt. 1.5 Stationäre Heilbehandlung, Entbindung Die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen des GKV-Versicherten nach 39 Abs. 4 SGB V. Erstattet werden 100 % Aufwendungen. 1 Das sind der 2,3fache Satz der GOÄ, bei Leistungen nach den Abschnitten A, E oder O der GOÄ der 1,8fache Satz, bei Leistungen nach Abschnitt M der GOÄ der 1,15fache Satz. Eine Kurzfassung der GOÄ erhalten Sie kostenlos auf Anforderung G525 (1.09) BDK /5

4 2. Monatliche Beiträge (in EUR) (Stand 1. Januar 2008) Für Jugendliche, die das 19. Lebensjahr vollenden, ist ab Beginn des folgenden Kalenderjahres der Beitrag für Männer bzw. Frauen zu zahlen. 2.1 Tarif EKV Alter Beiträge Kinder und Jugendliche 0 bis 19 Jahre 7,06 EUR Männer 20 bis 64 Jahre 12,42 EUR ab 65 Jahre 31,05 EUR Frauen 20 bis 64 Jahre 16,00 EUR ab 65 Jahre 29,87 EUR 2.2 Die Berechnung des Eintrittsalters richtet sich nach 17 Abs. 4 AVB-G. 2.3 Abweichend von 17 Abs. 6 AVB-G wird bei einer Änderung des Beitrags, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, der Beitrag nach dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Alter (Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr der Fortführung) festgesetzt. 3. Nachweise Soweit sich die GKV an den Kosten beteiligt, ist dem privaten Versicherer jeweils eine Kopie der spezifizierten Gesamtrechnung mit dem Erstattungsvermerk der GKV vorzulegen. 4. Leistungen bei Auslandsaufenthalt bis zu 12 Wochen nach Nr. 1.2 Nur für die in Nr genannten Leistungen gelten an Stelle teilweise anders lautender Bestimmungen der AVB-G folgende Regelungen: zu 3 Abs. 3 AVB-G: Für Auslandsreisen, die zum Zwecke einer Heilbehandlung oder entgegen ärztlichem Rat unternommen werden, besteht kein Versicherungsschutz. Der Auslandsschutz endet auch für schwebende Versicherungsfälle jeweils mit Beendigung eines Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der zwölften Woche des Auslandsaufenthaltes. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über zwölf Wochen hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange der Versicherte die Rückreise nicht ohne Gefährdung seiner Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere 12 Wochen. zu 6 Abs. 3 AVB-G: Die von den in 6 Abs. 2 Satz 1 genannten Behandlern verordnete Arznei- und Verbandmittel müssen nicht ausschließlich aus der Apotheke bezogen werden; an deren Stelle kann auch eine andere behördlich zugelassene Abgabestelle für Arzneimittel treten. 5. Versicherungsfähigkeit besteht, solange für den Versicherten Leistungen der deutschen GKV beansprucht werden können. Den Wegfall der Versicherungsfähigkeit hat der Versicherte dem privaten Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen. 6. Fortführung Abweichend von 16 Abs. 2 AVB-G wird der Beitrag nach dem zu diesem Zeitpunkt erreichten Alter (Unterschied zwischen dem Jahr der Geburt und dem Jahr der Fortführung) festgesetzt G525 (1.09) BDK /5

5 7. Sonstige Bestimmungen Für Personen, die dem Gruppenversicherungsvertrag innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn bzw. innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung der Voraussetzung für die Versicherbarkeit beitreten, wird Versicherungsschutz im Rahmen dieses Vertrages ohne Einhaltung von Wartezeiten gewährt. 8. Beitragsanpassung 8.1 Der private Versicherer ist berechtigt, die Beiträge zu ändern, wenn die tatsächlich erforderlichen Leistungen die kalkulierten Versicherungsleistungen übersteigen. Um diesen Beitragsänderungsgrund festzustellen, vergleicht der private Versicherer zumindest jährlich die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen; ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit des Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 %, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom privaten Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, angepasst; ergibt die Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als 5 %, können alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit überprüft und, soweit erforderlich, angepasst werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden. 8.2 Beitragsanpassungen sowie Änderungen von evtl. vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherten folgt. Gerne geben wir bei Fragen ausführliche Auskunft: Kundenservice Center / (3,9 ct/min.*) (*aus dem deutschen Festnetz, abweichende Kosten aus Mobilfunknetzen möglich) G525 (1.09) BDK /5

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den G KombiMed Tarif HMR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil

Mehr

AMBULANTE UND ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG

AMBULANTE UND ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ERGÄNZUNGSTARIFE AM 9 UND SM 9 FÜR GKV-VERSICHERTE AM 9: FRÜHERKENNUNG VON KRANKHEITEN AMBULANTE UND ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif D85 FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Ergänzungstarif. EG basis. Ergänzungstarif für Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV-Versicherte) EG basis

Ergänzungstarif. EG basis. Ergänzungstarif für Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV-Versicherte) EG basis Ergänzungstarif EG basis Ergänzungstarif für Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV-Versicherte) EG basis Ergänzungstarif für Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV-Versicherte)

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) G ERGÄNZUNGSTARIFE AM 9 UND SM 9 FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG 1. Tarif AM 9 1.1

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) Teil II (Tarif) für den G KombiMed Tarif DBE FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil

Mehr

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) SPEZIALTARIFE Q, ELE FÜR BEIHILFEBERECHTIGTE Die AVB umfassen diese Tarife sowie (in einem gesonderten Druckstück) die Musterbedingungen

Mehr

FÜR VERSICHERTE MIT WOHNSITZ IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN SOWIE DEM OSTTEIL BERLINS

FÜR VERSICHERTE MIT WOHNSITZ IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN SOWIE DEM OSTTEIL BERLINS DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF BSK FÜR VERSICHERTE MIT WOHNSITZ IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN SOWIE DEM OSTTEIL BERLINS KRANKHEITSKOSTENTARIF FÜR AMBULANTE,

Mehr

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) SPEZIALTARIFE Q, ELE FÜR BEIHILFEBERECHTIGTE Die AVB umfassen diese Tarife sowie (in einem gesonderten Druckstück) die Musterbedingungen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) G ERGÄNZUNGSTARIFE AM 9 UND SM 9 FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG 1. Tarif AM 9 1.1

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) G ERGÄNZUNGSTARIF FFKV / PROKOMPAKT FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr

Mehr

KombiMed Arzneimittel. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (EINZELVERSICHERUNG)

KombiMed Arzneimittel. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (EINZELVERSICHERUNG) KombiMed Arzneimittel. (EINZELVERSICHERUNG) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu reden. Die Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten

Mehr

Leistungsmerkmale KombiMed Krankenhaus. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.

Leistungsmerkmale KombiMed Krankenhaus. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. . Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (GRUPPENVERSICHERUNG) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu reden. Die Übersicht

Mehr

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte Tarif Plan1 VERSICHERUNGSFÄH IGKE I T Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder in Deutschland einen Anspruch auf freie Heilfürsorge

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) DKV - TARIFE 80

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) DKV - TARIFE 80 DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) DKV - TARIFE 80 KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Die AVB umfassen diese Tarife sowie (in einem gesonderten Druckstück) die Musterbedingungen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) G DKV-Tarife 80 KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG 1. Medizinische Informationen und Beratungen bei ambulanter,

Mehr

AMBULANTE UND ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG

AMBULANTE UND ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ERGÄNZUNGSTARIFE AM 9 UND SM 9 FÜR GKV-VERSICHERTE AM 9: FRÜHERKENNUNG VON KRANKHEITEN AMBULANTE UND ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG

Mehr

Tarife BB15 bis BB50, BB20E, BB00 und BH20 bis BH 50. Tarifbeschreibung (Es gelten die AVB) Leistungen in Deutschland

Tarife BB15 bis BB50, BB20E, BB00 und BH20 bis BH 50. Tarifbeschreibung (Es gelten die AVB) Leistungen in Deutschland Grundtarife für Beihilfeberechtigte - Tarife BB (BB15 bis BB50, BB20E, BB00) und BH (BH20 bis BH50) Die Grundtarife beinhalten ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung sowie stationäre Heilbehandlung

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF GST. DKV Deutsche Krankenversicherung AG KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG. Für den Zugang ab 1.3.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF GST. DKV Deutsche Krankenversicherung AG KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG. Für den Zugang ab 1.3. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF GST KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Für den Zugang ab 1.3.2009 Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen umfassen diesen

Mehr

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) SPEZIALTARIFE Q, ELE FÜR BEIHILFEBERECHTIGTE Die AVB umfassen diese Tarife sowie (in einem gesonderten Druckstück) die Musterbedingungen

Mehr

FÜR VERSICHERTE MIT WOHNSITZ IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN SOWIE DEM OST- TEIL BERLINS

FÜR VERSICHERTE MIT WOHNSITZ IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN SOWIE DEM OST- TEIL BERLINS DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Tarif BS 5 FÜR VERSICHERTE MIT WOHNSITZ IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN SOWIE DEM OST- TEIL BERLINS KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG

Mehr

Leistungsmerkmale KombiMed Krankenhaus. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.

Leistungsmerkmale KombiMed Krankenhaus. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. . Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (EINZELVERSICHERUNG) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu reden. Die Übersicht

Mehr

Tarife KB, KBVV, SZ für Beihilfeberechtigte des Landes Bremen

Tarife KB, KBVV, SZ für Beihilfeberechtigte des Landes Bremen Z IELGRUPPE Durch Kombination geeigneter Stufen der Tarife KB, KBVV und SZ kann Personen mit Beihilfeanspruch nach den Beihilfevorschriften des Bundeslandes Bremen eine bedarfsgerechte Ergänzungsabsicherung

Mehr

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g.

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g. Garantierte Beitragsrückerstattung 2/12 der gezahlten Beiträge werden für Erwachsene (BA-Versicherte auch früher) im Folgejahr ausgezahlt, sofern sie für das Geschäftsjahr keine Rechnungen eingereicht

Mehr

Beihilfetarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung

Beihilfetarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung Beihilfetarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung Die neuen Beihilfetarife der NÜRNBERGER Krankenversicherung Beihilfe kompakt Stand 18.06.2013 24.06.2013 1 Ambulante Heilbehandlung Tarif BK Leistungen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) G Tarif KFB KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG 1. Medizinische Informationen und Beratungen bei ambulanter,

Mehr

Hervorragender Schutz für hohe Ansprüche

Hervorragender Schutz für hohe Ansprüche VOLLMED TARIF M4 Hervorragender Schutz für hohe Ansprüche PRIVAT KRANKENVERSICHERT MIT VOLLMED TARIF M4 DER DKV Ich vertrau der DKV Mit der Zeit wachsen in vielen Lebensbereichen die eigenen Ansprüche

Mehr

Produktinformationsblatt Tarif vitaa1

Produktinformationsblatt Tarif vitaa1 Produktinformationsblatt Tarif vitaa1 T485 03.11 7533 für Person: Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung. Bitte beachten

Mehr

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g.

Leistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g. Tarif ECONOMY-U Garantierte Beitragsrückerstattung 2/12 der gezahlten Beiträge werden im Folgejahr ausgezahlt, sofern für das Geschäftsjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Der gesetzliche Beitragszuschlag

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) G M - TARIFE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG 1. Medizinische Informationen und Beratungen bei ambulanter,

Mehr

Schließen Sie die Beihilfelücke für Ihre Gesundheit. Ich vertrau der DKV DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG DER DKV FÜR BEAMTE

Schließen Sie die Beihilfelücke für Ihre Gesundheit. Ich vertrau der DKV DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG DER DKV FÜR BEAMTE BEIHILFEMED TARIF AB, ZB, SB UND BE Schließen Sie die Beihilfelücke für Ihre Gesundheit DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG DER DKV FÜR BEAMTE Ich vertrau der DKV Im öffentlichen Dienst geben Sie jeden Tag

Mehr

Ergänzungstarif für Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV-Versicherte) EG basis

Ergänzungstarif für Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV-Versicherte) EG basis Ergänzungstarif für Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV-Versicherte) EG basis Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) umfassen diesen Tarif sowie (in einem gesonderten Druckstück)

Mehr

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III TARIF GE VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR MITGLIEDER GESETZLICHER KRANKENKASSEN ERGÄNZUNG ZUR GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III TARIFE AB, AN, ZB, ZS 60, SB. DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III TARIFE AB, AN, ZB, ZS 60, SB. DKV Deutsche Krankenversicherung AG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III TARIFE AB, AN, ZB, ZS 60, SB VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR PRIVATPATIENTEN Diese Tarife gelten nur in Verbindung mit den

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III TARIFE AB, AN, ZB, ZS 60, SB. DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III TARIFE AB, AN, ZB, ZS 60, SB. DKV Deutsche Krankenversicherung AG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III TARIFE AB, AN, ZB, ZS 60, SB VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR PRIVATPATIENTEN Diese Tarife gelten nur in Verbindung mit den

Mehr

Gesundheitsschutz Excellent. Die Private Krankenversicherung für höchste Ansprüche

Gesundheitsschutz Excellent. Die Private Krankenversicherung für höchste Ansprüche Gesundheitsschutz Excellent Die Private Krankenversicherung für höchste Ansprüche Bester Komfort für Ihre Gesundheit Sie wünschen sich eine private Krankenversicherung, die sich Ihren gehobenen Ansprüchen

Mehr

Leistungsmerkmale KombiMed Tarife. Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte.

Leistungsmerkmale KombiMed Tarife. Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte. KombiMed Tarife. Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte. (GKV-KOOPERATIONEN) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu reden.

Mehr

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte

Tarif Plan1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte Tarif Plan1 VERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die in der deutschen GKV versichert sind oder in Deutschland einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. V ERSICHERUNGSLEISTUNGEN 1

Mehr

Leistungsmerkmale KombiMed Zahn. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.

Leistungsmerkmale KombiMed Zahn. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. Leistungsmerkmale KombiMed Zahn. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (GRUPPENVERSICHERUNG) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über

Mehr

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN TARIF KSHR KOMBIMED HILFSMITTEL TARIF KHMR Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN UND HILFSMITTEL. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau

Mehr

Union Krankenversicherung

Union Krankenversicherung Seite1 von2 Tarife BA/BP Krankheitskostenvollversicherung für Beihilfeberechtigte Stand: 01.10.2011, V131, 09.2011 Der Versicherungsschutz den Tarifen BA, BP darf nicht höher sein, als zur vollen Kostendeckung

Mehr

Gesundheit Krankenhaus-Zusatzversicherung. Das Leistungsplus im Krankenhaus

Gesundheit Krankenhaus-Zusatzversicherung. Das Leistungsplus im Krankenhaus Gesundheit Krankenhaus-Zusatzversicherung Das Leistungsplus im Krankenhaus Was ist eine Krankenhaus-Zusatzversicherung? Als Kassenpatient bekommen Sie im Krankenhaus nicht immer die Behandlung, die Sie

Mehr

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III VollMed Tarif Aktiv KRANKHEITSKOSTENVOLLVERSICHERUNG Dieser Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF GST. DKV Deutsche Krankenversicherung AG KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF GST. DKV Deutsche Krankenversicherung AG KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF GST KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen umfassen diesen Tarif sowie (in einem gesonderten

Mehr

Pflegemonatsgeldversicherung

Pflegemonatsgeldversicherung Pflegemonatsgeldversicherung Kurzübersicht Nachfolgende Kurzübersicht gibt einen groben Überblick über den Versicherungsschutz des Tarifs EPM Pflegemonatsgeld in gestaffelter Höhe - 10 % des vereinbarten

Mehr

Was leistet Ihre Beihilfe?

Was leistet Ihre Beihilfe? Tarifauszug für Beamte des Landes Hessen Was leistet Ihre Beihilfe? Ihr Dienstherr zahlt Ihnen Beihilfe zu entstehenden Krankheitskosten in folgender Höhe: Beamte, ledig für ambulante und zahnärztliche

Mehr

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVB/GAK-90j).

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVB/GAK-90j). Auslandsreise-Krankenversicherung - Tarif GAKD1-90j Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVB/GAK-90j). 1. Wer ist versichert?

Mehr

Ersatzweise eine Pauschalleistung von 270 EUR bei ambulanter Entbindung.

Ersatzweise eine Pauschalleistung von 270 EUR bei ambulanter Entbindung. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil III TARIF SW STATIONÄRE ERGÄNZUNGSVERSICHERUNG - WAHLLEISTUNGEN Dieser Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF ST

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF ST DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF ST Teil I Musterbedingungen 2009 für den Standardtarif (MB/ST 2009) 1-19 Teil II Tarifbedingungen (TB/ST) Nr. 1-10 (Teil

Mehr

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung Wesentliche Merkmale des Tarifs dentze.90 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 80-90% der Kosten für: Zahnersatz Inlays Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr Es gelten Höchstbeträge

Mehr

FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)

FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Hilfsmittel Tarif KHMR FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr geehrter Versicherungsnehmer,

Mehr

Krankenversicherung: Auslandsreiseversicherung

Krankenversicherung: Auslandsreiseversicherung 1 von 7 29.08.2007 13:06 "Krankenversicherung: Auslandsreiseversicherung" 29.08.2007 13:06:31 Krankenversicherung: Auslandsreiseversicherung 3. Schritt des Online-Abschlusses: Pflichtlektüre Verbraucherinformation

Mehr

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen Private Krankenversicherungen Der umfassende Schutz für Ihre Gesundheit. Stand: Dezember 2016 Allianz Deutschland AG/Marktmanagement D-P/E-Kranken Inhaltsverzeichnis S. Zahnzusatzversicherung 3 Ambulante

Mehr

Gesetzlichen KV-Schutz clever ergänzen

Gesetzlichen KV-Schutz clever ergänzen Leistungsübersicht Kranken Gesetzlichen KV-Schutz clever ergänzen Barmenia-Ergänzungstarife für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung das Plus an Leistung. Kompakt Tarif B-Smart Kompakte Ergänzung

Mehr

Das Angebot der KV Zusatz so vielfältig wie die Wünsche Ihrer Kunden.

Das Angebot der KV Zusatz so vielfältig wie die Wünsche Ihrer Kunden. GEsundheit erhalten krankenzusatzversicherung Das Angebot der KV Zusatz so vielfältig wie die Wünsche Ihrer Kunden. Hochleistungs-Schutz günstiger Einstiegsbeitrag durch die pur-varianten klar definierte

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen Ausgabe 06/2016 Allgemeine Versicherungsbedingungen Tarif AKTIV CLASSIC Tarif 510 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Grundsätze 2 Leistungen des Versicherungsvertrages 3 Einschränkung der Leistungspflicht

Mehr

Krankheitskostenversicherung. Barmenia. Versicherungen. Barmenia Krankenversicherung a. G. Hauptverwaltung Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal

Krankheitskostenversicherung. Barmenia. Versicherungen. Barmenia Krankenversicherung a. G. Hauptverwaltung Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal Krankheitskostenversicherung Barmenia Versicherungen Barmenia Krankenversicherung a. G. Hauptverwaltung Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal Tarif KK Inhaltsübersicht Seite für ambulante und stationäre

Mehr

Zusätzlich zu den Leistungen des Tarifs BKKA bzw. BKKAZ: 10 % (Schwellenwert GOZ) Inlays 35 % (Schwellenwert GOZ) Tarif BKKAZ.

Zusätzlich zu den Leistungen des Tarifs BKKA bzw. BKKAZ: 10 % (Schwellenwert GOZ) Inlays 35 % (Schwellenwert GOZ) Tarif BKKAZ. (Tarif BKKA) beim Arzt und Zahnarzt bzw. beim Zahnarzt (Tarif BKKAZ/BKKAZ+)... beim Arzt und Zahnarzt (Tarif BKKA) bzw. beim Zahnarzt (Tarife BKKAZ/ BKKAZ+) (Tarif BKKA) beim Arzt und beim Zahnarzt oder

Mehr

Krankenversicherungsbedingungen der R+V-PrivatPolice (KVB 01/04) INHALTSVERZEICHNIS

Krankenversicherungsbedingungen der R+V-PrivatPolice (KVB 01/04) INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS Ziffer Versicherungsumfang Gegenstand und Geltungsbereich 1 Leistungsumfang 2 Ausschlüsse 3 Beiträge 4 Versicherungsfall Leistungsauszahlung 5 Anderweitiger Aufwendungsersatz 6 Aufrechnung

Mehr

Beihilfeberechtigte Stand

Beihilfeberechtigte Stand Beihilfeberechtigte Stand 21.12.2012 Stationäre Heilbehandlung Tarife S, R, W Ambulante Heilbehandlung Tarif A Zahn-Ergänzungstarife Tarife Z, ZE Ergänzungstarife Tarife BW1, BW2 und B Naturheilverfahren

Mehr

Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!!

Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!! Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!! Inhalt... Seite Allgemeine Informationen...2 Krankenversicherung

Mehr

Krankheitskosten-Tarif MediClinic Premium Ergänzungsversicherung für stationäre Heilbehandlung

Krankheitskosten-Tarif MediClinic Premium Ergänzungsversicherung für stationäre Heilbehandlung MediClinic Premium Ergänzungsversicherung für stationäre Heilbehandlung () (AVB) (gilt nur in Verbindung mit Teil I MB/KK 2009 und Teil II Tarifbedingungen) A. Tarifleistungen Leistungen des Versicherers

Mehr

FÜR VERSICHERTE MIT WOHNSITZ IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN SOWIE DEM OSTTEIL BERLINS

FÜR VERSICHERTE MIT WOHNSITZ IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN SOWIE DEM OSTTEIL BERLINS DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) BEIHILFE BASISTARIF BBN FÜR VERSICHERTE MIT WOHNSITZ IN DEN NEUEN BUNDESLÄNDERN SOWIE DEM OSTTEIL BERLINS KRANKHEITSKOSTENTARIF

Mehr

EXCLUSIVE ESSENTIAL ESSENTIAL SPECIAL EXCLUSIVE ESSENTIAL SPECIAL SPECIAL

EXCLUSIVE ESSENTIAL ESSENTIAL SPECIAL EXCLUSIVE ESSENTIAL SPECIAL SPECIAL Tarife vergleichen Der Tarif EXCLUSIVE ist konzipiert für Kunden, die einen sehr breit gefächerten, umfassenden Versicherungsschutz wünschen und viel Wert auf organisatorische Unterstützung bei der medizinischen

Mehr

Tarife KBH, KBVV für Beihilfeberechtigte des Landes Hessen

Tarife KBH, KBVV für Beihilfeberechtigte des Landes Hessen Z IELGRUPPE Durch Kombination der Tarifstufe KBH30 mit geeigneten Stufen des Tarifs KBVV kann Personen mit Beihilfeanspruch nach den Beihilfevorschriften des Bundeslandes Hessen eine bedarfsgerechte Ergänzungsabsicherung

Mehr

FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)

FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Zahn Tarif KDBE FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr geehrter Versicherungsnehmer, diese

Mehr

Weltweit sicher unterwegs. TOURING ODER VOYAGE Die Krankenversicherungen für Auslandsreisen. Rund um die Uhr 24/7 T +352/25 3636-333 TOURING/VOYAGE_D

Weltweit sicher unterwegs. TOURING ODER VOYAGE Die Krankenversicherungen für Auslandsreisen. Rund um die Uhr 24/7 T +352/25 3636-333 TOURING/VOYAGE_D TOURING/VOYAGE_D Rund um die Uhr 24/7 T +352/25 3636-333 Weltweit sicher unterwegs TOURING ODER VOYAGE Die Krankenversicherungen für Auslandsreisen membre du Groupe Reisen Sie relaxt! Gesund bleiben gerade

Mehr

Manchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne.

Manchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne. Gesundheit erhalten zusatzversicherung zahn/ambulant Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Manchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne. Gesundheit bedeutet Lebensqualität. Gesetzlich

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) G TARIF ET KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG 1. Medizinische Informationen und Beratungen bei ambulanter,

Mehr

Krankheitskostenversicherung. Barmenia. Versicherungen. Barmenia Krankenversicherung a. G. Hauptverwaltung Barmenia-Allee Wuppertal.

Krankheitskostenversicherung. Barmenia. Versicherungen. Barmenia Krankenversicherung a. G. Hauptverwaltung Barmenia-Allee Wuppertal. Krankheitskostenversicherung Barmenia Versicherungen Barmenia Krankenversicherung a. G. Hauptverwaltung Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Tarif KK Inhaltsübersicht Seite für ambulante und stationäre Heilbehandlung

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- Krankenversicherung (Tarif GAJ1-90j)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- Krankenversicherung (Tarif GAJ1-90j) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- Krankenversicherung (Tarif GAJ1-90j) 1 Versicherter Personenkreis Versichert ist der Inhaber der Kreditkarte. 2 Beginn des Versicherungsschutzes

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G)

Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung (AVB-G) G TARIF AV KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG FÜR ÄRZTE 1. Medizinische Informationen und Beratungen bei

Mehr

Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus. Die Private Krankenversicherung für gehobene Ansprüche

Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus. Die Private Krankenversicherung für gehobene Ansprüche Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus Die Private Krankenversicherung für gehobene Ansprüche Hochwertiger Gesundheitsschutz Bonus Care Advance Plus bietet Ihnen hervorragende Leistungen als Privatpatient

Mehr

FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)

FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Hilfsmittel Tarif KHMR FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr geehrter Versicherungsnehmer,

Mehr

Tarif CEB-PLUS-U. 7e.10084/12.12

Tarif CEB-PLUS-U. 7e.10084/12.12 Tarif CEB-PLUS-U Allgemeine Versicherungsbedingungen des Tarifs CEB-PLUS-U für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Teil II: Tarif mit Tarifbedingungen Stand: 21.12.2012 A) Allgemeine

Mehr

Tarife KBHA, KBVVA für Beihilfeberechtigte in der Ausbildung bis Alter 33

Tarife KBHA, KBVVA für Beihilfeberechtigte in der Ausbildung bis Alter 33 Z IELGRUPPE Durch Kombination der Tarifstufe KBHA30 mit geeigneten Stufen des Tarifs KBVVA kann Personen in der Ausbildung mit Beihilfeanspruch nach den Beihilfevorschriften des Bundeslandes Hessen eine

Mehr

Das R+V-GesundheitsKonzept AGIL. Tarifwerk Kranken-Vollversicherung. Ihr Partner im Maklermarkt

Das R+V-GesundheitsKonzept AGIL. Tarifwerk Kranken-Vollversicherung. Ihr Partner im Maklermarkt Das R+V-GesundheitsKonzept AGIL Tarifwerk Kranken-Vollversicherung Kompetenzcenter KV Februar 2017 Das R+V GesundheitsKonzept AGIL Einfaches, verständliches und klar strukturiertes Konzept mit flexiblen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF PEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV) Die AVB umfassen

Mehr

Gesundheit erhalten Basisschutz. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein?

Gesundheit erhalten Basisschutz. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Gesundheit erhalten Basisschutz Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Der beste Schutz vor hohen Zuzahlungen. Machen Sie mehr aus den Leistungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Präambel... 2 A Allgemeine Regelungen Tarif PlanZ1: Versicherungsleistungen bei zahnärztlicher

Inhaltsverzeichnis. Präambel... 2 A Allgemeine Regelungen Tarif PlanZ1: Versicherungsleistungen bei zahnärztlicher T602 07.16 8321 Inhaltsverzeichnis GKV-ZUSATZVERSICHERUNG Mein Gesundheitsplan Seite Präambel.......... 2 A Allgemeine Regelungen...... 3 B C D E F Tarif Plan1: Versicherungsleistungen bei zahnärztlicher

Mehr

Krankheitskosten-Tarif MediClinic Basis Ergänzungsversicherung für stationäre Heilbehandlung bei Unfall

Krankheitskosten-Tarif MediClinic Basis Ergänzungsversicherung für stationäre Heilbehandlung bei Unfall MediClinic Basis Krankheitskosten-Tarif MediClinic Basis Ergänzungsversicherung für stationäre Heilbehandlung bei Unfall () Teil II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) (gilt nur in Verbindung

Mehr

Vollversicherung AktiMed Best

Vollversicherung AktiMed Best Übersicht über Namensänderungen und Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Vollversicherung AktiMed Best Vorsorge Schutzimpfungen Ambulant Erstattung medizinisch notwendiger Untersuchungen

Mehr

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) BAN - TARIFE FÜR BEAMTE IN DER AUSBILDUNG Die AVB umfassen diese Tarife sowie (in einem gesonderten Druckstück) die Musterbedingungen

Mehr

Die betriebliche Krankenversicherung - bkv

Die betriebliche Krankenversicherung - bkv Die betriebliche Krankenversicherung - bkv der Deutschen Krankenversicherung AG für Caverion Deutschland GmbH September 2013 Leue & Nill GmbH & Co KG Ich vertrau der DKV Die betriebliche Krankenversicherung

Mehr

Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz.

Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Tarif ARE AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG 1. Wer kann sich versichern? Versichern können sich Personen, deren ständiger Wohnsitz

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Pflege Tarif KPEK PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG (PPV/SPV)

Mehr

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

1.2 Bei Auslandsreisen steht Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service mit folgenden Leistungen zur Verfügung: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) TARIF UNI KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Die AVB umfassen diesen Tarif sowie (in einem gesonderten Druckstück) die Musterbedingungen

Mehr

Gesetzlichen KV-Schutz clever ergänzen

Gesetzlichen KV-Schutz clever ergänzen Leistungsübersicht Kranken Gesetzlichen KV-Schutz clever ergänzen Barmenia-Ergänzungstarife für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung das Plus an Leistung. Kompakt Tarif B-Smart Premium Kompakt

Mehr

Zahnersatz-Tarif MediZ Plus für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung

Zahnersatz-Tarif MediZ Plus für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Tarif MediZ Plus Zahnersatz-Tarif MediZ Plus für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (Stand: 01.04.2014) (gilt nur in Verbindung mit Teil I AB/KK 2009) A. Tarifleistungen Leistungen des Versicherers

Mehr

Musterbrief bei einer Beitragserhöhung und Anpassung zwei Jahre in Folge

Musterbrief bei einer Beitragserhöhung und Anpassung zwei Jahre in Folge Musterbrief bei einer Beitragserhöhung und Anpassung zwei Jahre in Folge Betreff: Ihre Beiträge ab dem 01.09.2017 Sehr geehrte(r)..., als Kunde der Allianz Privaten Krankenversicherung erwarten Sie zu

Mehr

kidz.protect Krankenzusatz Leistungskurzübersicht Krankenzusatzversicherung (Basic)

kidz.protect Krankenzusatz Leistungskurzübersicht Krankenzusatzversicherung (Basic) kidz.protect Krankenzusatz Leistungskurzübersicht Krankenzusatzversicherung (Basic) Fassung vom 01.09.2015. Sonderkonzept INTER Krankenversicherung ag. Private Krankenzusatzversicherung Zahnärztliche Zusatzversicherung

Mehr

MIT STARKEN LEISTUNGEN PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNG

MIT STARKEN LEISTUNGEN PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNG MIT STARKEN LEISTUNGEN PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNG DYNAMISCH, SICHER, VERLÄSSLICH, PERSÖNLICH, AUSGEZEICHNET WIR SIND SO. DER START IN DIE PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNG Ihr Partner fürs Leben Das

Mehr

Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren

Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren Stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter- bzw. Vater-Kind- Kuren 6a BVO NRW Stand: Januar 2016 Grundsatz 7 Abs. 2 Buchstabe d BVO NRW Eine Beihilfe zu einer Mutter- bzw.

Mehr