S c h l o s s B a d W u r z a c h
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- Waltraud Schräder
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1 S c h l o s s B a d W u r z a c h Stand: September 2010
2 \Ç eâ{x àtzxç Einen schönen guten Tag, sehr geehrte Gäste! Für Menschen, die im Rahmen von Tagungen und Seminaren lernen, arbeiten sowie ihrer Kreativität freien Lauf lassen wollen, ist das Schloss Bad Wurzach ein idealer Ort der Ruhe und Konzentration. Mit seinen kulturellen Wurzeln und seiner barocken Atmosphäre finden Seminare und Tagungen im Schloss Bad Wurzach einen ganz besonderen Rahmen. Planung und Organisation von Tagungsveranstaltungen im Wurzacher Schloss übernimmt die Liebenau Service GmbH, kurz LiSe. Mit perfekter Vorbereitung und stimmigen Timing unterstützt die LiSe Sie dabei, sich so zu präsentieren, wie Sie es wünschen. Professioneller Service und modernes Equipment, dezent in die barocke Schlossatmosphäre integriert, lassen Ihre Tagung oder Ihr Seminar zu einer rundum erfolgreichen Veranstaltung werden. Die LiSe nimmt Ihnen die vielen kleinen und großen Dinge ab und hält Ihnen zu jeder Zeit den Rücken frei. Gutes Essen, stilvoll angerichtet vom LiSe- Catering, rundet Ihre Tagungsveranstaltung ab. Mit unserer Tagungs Mappe möchten wir Sie einladen zu einem kleinen Rundgang durch das Barockschloss Bad Wurzach. Verschaffen Sie sich einen Überblick und nehmen Sie es als Anreiz, Ideen zu entwickeln! Lehnen Sie sich zurück und stellen Sie sich vor, im Kulturdenkmal der Stadt Bad Wurzach Ihre Tagung oder Ihr Seminar auszurichten. Teilen Sie uns Ihre Wünsche und Träume mit! Per Telefon: Per Fax: Per E Mail: schloss-badwurzach@lise-gmbh.de Per Post: Liebenau Service GmbH Schloss Bad Wurzach Postfach Bad Wurzach Besuchen Sie uns auch unter Gerne erstellen wir für Sie und Ihre Bedürfnisse ein individuelles Konzept beziehungsweise ein persönliches Angebot. Viel Spaß beim Schmökern! Ihr LiSe Team 2 von 15
3 \Ç{tÄàáäxÜéx v{ç á Tagungsräume 4 Das Schloss im Überblick 4 Der Pater Jordan Saal 5 Der Kleine Saal 6 Der Wintergarten 7 Das Schlossbistro 8 Das Barocktreppenhaus 9 Tagungspauschalen 10 Halbtagespauschale 10 Ganztagespauschale 10 Pauschale All Inklusive 10 Tagungsangebote 11 Tagungsgetränke 11 Mittagspausen 12 Business-Menü 12 Lunch-Buffet 12 Für Ihre Abendveranstaltung 12 Formular Tagungsanfrage 13 Sonstiges 14 Nutzungsbedingungen 15 3 von 15
4 gtzâçzáüùâåx Wtá fv{äéáá Å ôuxüuä v~ Kreativität entspringt einer besonderen Quelle aus Entspannung und Anregung, Ruhe und Konzentration. Im stilvollen Ambiente der barocken Schlossanlage finden Sie die optimalen Räumlichkeiten für erfolgreiche Seminare und Tagungen. 4 von 15
5 WxÜ ctàxü ]ÉÜwtÇ fttä Tagungen im großen Stil, Gesellschafter- oder Betriebs- Versammlungen: Die Großzügigkeit des Pater Jordan Saals ist hierfür wie geschaffen. Pater Jordan Saal Breite 6,70 m Länge 16,70 m Höhe 4,20 m Fläche 110 qm Tagung U-Form max. 60 Personen Block max. 54 Personen Parlament max. 90 Personen Reihen max. 120 Personen Bankett 8er Tische 10er Tische 18er Tafeln Stehempfang max. 80 Personen max. 80 Personen max. 110 Personen ca Personen Raumbeschaffenheit Hohe Fenster, verdunkelbar Parkettboden Wandstrahler und Deckenstrahler dimmbar 5 von 15
6 WxÜ ^Äx Çx fttä Tagung, Event, Seminar unser Kleiner Saal hat die ideale Größe. Ausstattung, Form und Anordnung bestimmen Sie: Sie sitzen entspannt an kleinen Tischen oder hufeisenförmig an einer Tafel, mit Blick nach vorn oder zu kleinen Arbeitsgruppen geöffnet. Kleiner Saal Breite 5,60 m Länge 10,80 m Höhe 4,20 m Fläche 60 qm Tagung U-Form max. 25 Personen Block max. 30 Personen Parlament max. 30 Personen Reihen max. 90 Personen Bankett 8er Tische 18er Tafeln Stehempfang max. 32 Personen max. 36 Personen ca Personen Raumbeschaffenheit Hohe Fenster, verdunkelbar Parkettboden Wandstrahler und Deckenstrahler dimmbar 6 von 15
7 WxÜ j ÇàxÜztÜàxÇ Lebensfroher Barock und grüne Pracht verleihen Ihrer Tagung nobles Flair. Ziehen Sie sich zu Workshops in unseren Wintergarten zurück. Wintergarten Höhe 4,20 m Fläche 60 qm Workshop Stuhlkreis max. 15 Personen Bankett 10er Tafeln Stehempfang max. 20 Personen ca Personen Raumbeschaffenheit Hohe Fenster, auch zum Barocktreppenhaus Parkettboden Aufwendige Deckenbemalung 7 von 15
8 Wtá fv{äéááu áàüé Begegnen Sie sich zum anregenden Gespräch an unserer Bar. Im Schlossbistro finden Sie die richtige Atmosphäre. Schlossbistro Höhe 4,20 m Fläche 37 qm Workshop Runde Tische max. 8 Personen Bankett Stehempfang ca. 20 Personen Raumbeschaffenheit Hohe Fenster Parkettboden Bar mit Tresen und Barhockern 8 von 15
9 Wtá UtÜÉv~àÜxÑÑxÇ{tâá Elegant geschwungen führt die Sandsteintreppe um einen Dreipass- Kern aufwärts in den Wintergarten und die Veranstaltungsräume. Barocktreppenhaus Standesamtliche Trauung Trautisch Reihenbestuhlung max. 4 Personen max. 40 Personen Bankett Stehempfang ca. 70 Personen Konzert Reihenbestuhlung max. 100 Personen* Raumbeschaffenheit Baukunst des oberschwäbischen Spätbarock Erstreckt sich über 3 Stockwerke Üppiges Deckengemälde * mit Seitenrängen 9 von 15
10 gtzâçzáñtâáv{täxç Unsere Tagungspauschalen gelten für Tagungen ab 15 Personen. Bei weniger Teilnehmern werden 14,00 pro fehlender Person berechnet. Für die Nutzung der Veranstaltungsräume wird pro Tag und Veranstaltung eine Grundgebühr von 200,00 erhoben. [täuàtzxáñtâáv{täx Standardtechnik: Overhead, Flipchart, Pinwand, Beamer Kaffeepause Vormittag: Kaffee, Tee, sortiertes Salzgebäck 3-Gang Businessmenü Tagungsgetränke nach Verbrauch Schlör-Säfte 0,2l Teinacher Mineralwasser 0,25l Pro Person 34,00 ZtÇéàtzxáÑtâáv{tÄx Standardtechnik: Overhead, Flipchart, Pinwand, Beamer Kaffeepause Vormittag: Kaffee, Tee, sortiertes Salzgebäck Kaffeepause Nachmittag: Kaffee, Tee, süßes Gebäck 3-Gang Businessmenü Tagungsgetränke nach Verbrauch Schlör-Säfte 0,2l Teinacher Mineralwasser 0,25l Pro Person 41,00 ctâáv{täx TÄÄ \Ç~Äâá äx Standardtechnik: Overhead, Flipchart, Pinwand, Beamer Kaffeepause Vormittag: Kaffee, Tee, sortiertes Salzgebäck Kaffeepause Nachmittag: Kaffee, Tee, süßes Gebäck 3-Gang Businessmenü Tagungsgetränke Krumbach Mineralwasser 0,7l Apfel- und Orangensaft 1,0l Pro Person 49,00 10 von 15
11 gtzâçzátçzxuéàx Sie möchten keine Tagungspauschale buchen sondern Ihre Tagung maßgeschneidert auf Ihre Wünsche und Anforderungen planen? Dann stellen Sie sich mit uns Ihre Tagung individuell zusammen. Auch ganz spezielle Wünsche sind willkommen, denn bei uns ist keine Tagung von der Stange. Fragen Sie uns! gtzâçzázxàüùç~x Krumbacher Classic (rot) - Mineralwasser 0,7l 3,90 Krumbacher Medium (blau) - Mineralwasser 0,7l 3,90 Teinacher Gourmet Medium 0,75l 4,50 Teinacher Gourmet Medium 0,25l 2,00 Teinacher Gourmet Naturell 0,75l 4,50 Teinacher Gourmet Naturell 0,25l 2,00 Apfelsaft 1,0l 5,20 Orangensaft 1,0l 5,20 Multivitaminsaft 1,0l 5,20 Schloer Säfte* 0,2l 2,50 *Apfel-, Orangen-, Trauben-, Johannisbeersaft und Sauerkirschnektar 11 von 15
12 ` ààtzáñtâáxç Uâá ÇxááÅxÇ Erstellen Sie mit uns ihr 3-gängiges, auf die Jahreszeit und die Saison abgestimmtes Businessmenü. Sie haben die Wahl! Kalte oder warme Vorspeise Hauptgericht (Fleisch, Fisch oder vegetarisch) Dessert oder Käse- & Obstplatte Ab 25 Personen bieten wir Ihnen auch verschiedene Lunch-Buffets an. Erleben Sie kulinarische Vielfalt, egal ob ihr Buffet Deutsch, Italienisch oder beispielsweise Amerikanisch sein soll. Preis pro Person ab 29,50 Y Ü \{Üx TuxÇwäxÜtÇáàtÄàâÇz Sie planen eine abendliche Veranstaltung im Rahmen Ihrer Tagung? Im stilvollen Ambiente der barocken Schlossanlage werden Empfänge, Gala-Dinner oder Firmenjubiläen zum unvergesslichen Erlebnis. Vom raffinierten Menü bis zu Dekoration und Musik planen wir gerne zusammen mit Ihnen Ihre Abendveranstaltung. Ab 25 Personen bieten wir Ihnen auch verschiedene Dinner-Buffets an. Teilen Sie uns einfach Ihre Wünsche mit! 12 von 15
13 YÉÜÅâÄtÜ gtzâçzátçyützx Bitte tragen Sie hier Ihre Daten ein und faxen Sie das Formular an Faxnummer Nach Erhalt Ihrer Anfrage setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung um weitere Details zu besprechen. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer oder unter der -Adresse zur Verfügung. Besuchen Sie auch unsere Website Eckdaten der Veranstaltung Name der Veranstaltung Firma / Veranstalter Ansprechpartner Tel. Fax Straße, PLZ, Ort Anzahl der Teilnehmer Datum der Veranstaltung Tagungsraum Personen, inkl. Seminarleiter Bestuhlung bis Pater Jordan Saal (110 qm) U-Form (60) Block (54) Parlament (90) Reihen (120) Kleiner Saal (60 qm) U-Form (25) Block (30) Parlament (30) Reihen (90) Wintergarten (60qm) Block (30) Tagungstechnik (Die Standardtechnik ist in den Tagungspauschalen inbegriffen.) Overhead Projektor Stück Pinwand Stück Flipchart Stück Beamer Stück Sonstige Tagungspauschalen Halbtagespauschale Pro Person 34,00 Ganztagespauschale Pro Person 41,00 Pauschale All Inklusive Pro Person 49,00 Verpflegungswünsche Sonstiges 13 von 15
14 féçáà zxá Definitive Personenanzahl Diese ist der Liebenau Service GmbH Schloss Bad Wurzach spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungsdatum mitzuteilen und gilt als Abrechnungsgrundlage. Auftrag Die Liebenau Service GmbH fasst alle besprochenen Punkte in Form einer Auftragsbestätigung zusammen. Wir bitten Sie, diese unterschrieben an die Liebenau Service GmbH zurückzusenden. Buffets Buffets bieten wir Ihnen gerne ab einer Anzahl von 25 Personen an. Parkplätze Es stehen 40 Parkplätze kostenfrei zur Verfügung. Es können jedoch keine Parkplätze reserviert werden. Anwohner Außerhalb des Schloss Bad Wurzachs ist Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen. Nichtraucher Alle Veranstaltungen sind grundsätzlich Nicht Raucher Veranstaltungen. Ansprachen / Reden / Programmpunkte Bei servierten Menüs müssen Ansprachen bzw. Programmpunkte zeitlich möglichst genau definiert sein. Bestuhlungsplan AGB s Dieser wird zusammen mit dem Veranstalter erstellt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Liebenau Service GmbH. 14 von 15
15 aâàéâçzáuxw ÇzâÇzxÇ 1 Geltungsbereich 1. Die Nutzungsbedingungen Schloss Bad Wurzach der Liebenau Service GmbH im Folgenden LiSe genannt gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der LiSe im Schloss Bad Wurzach zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. 2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-, verkaufsähnlichen oder religiösen bzw. christlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der LiSe. 3. Die Nutzungsbedingungen der LiSe gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die LiSe hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn die LiSe in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos leistet. 4. Sofern nichts Weiteres geregelt, gelten zudem die allgemeinen Geschäftsbedingungen der LiSe 2 Angebot Vertragsschluss 1. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam. 2. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. 3 Leistungen, Preise 1. Die LiSe ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der LiSe schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen. 2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der LiSe zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der LiSe an Dritte. 4 Rücktritt der LiSe 1. Die LiSe ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise a. falls höhere Gewalt oder andere Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; b. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.b. des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden; c. die LiSe begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der LiSe in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der LiSe zuzurechnen ist; d. ein Verstoß gegen 1, Abs. 2 vorliegt 2. Die LiSe hat den Veranstalter vor der Ausübung des Rücktrittrechts in Kenntnis zu setzen. 3. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen die LiSe, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der LiSe. 4. Dem Veranstalter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger ist als die vereinbarte Pauschale. Der LiSe bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten. 5 Rücktritt des Veranstalters 1. Bei Rücktritt des Veranstalters bis 8 Wochen vor der Veranstaltung ist die LiSe berechtigt, die vereinbarte Raummiete in Rechnung zu stellen. 2. Tritt der Veranstalter zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die LiSe berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis auch 25% des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt zzgl. 50 % des Speiseumsatzes. 3. Der Speiseumsatz wird wie folgt berechnet: Menüpreis x Personenanzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3 Gang Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4 Die Absage muss schriftlich erfolgen. 6 Haftung der LiSe für Schäden 1. Die LiSe haftet für Ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung beschränkt sich auf Schäden, die außer im leistungstypischen Bereich (Kardinalpflichten), auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der LiSe zurückzuführen sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, die LiSe rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für etwaige konkurrierende Ansprüche aus unerlaubter Handlung, jedoch nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften. 7 Haftung des Veranstalters für Schäden 1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 8 Änderung der Personenzahl 1. Eine Änderung der Personenzahl muss spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn der LiSe schriftlich mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung der LiSe. 2. Bei einer Erhöhung der Personenzahl wird die tatsächliche Personenzahl in der Rechnungsstellung berechnet. 3. Eine Reduzierung der Personenzahl um höchstens 5 % wird von der LiSe bei der Rechnungsstellung anerkannt. Bei einer darüber hinaus gehenden Reduzierung wird die ursprünglich gemeldete Personenzahl abzüglich 5 % als Basis zugrunde gelegt. 9 Technische Einrichtungen 1. Beschafft die LiSe für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten, haftet der Veranstalter für die sorgsame und pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die LiSe von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der LiSe bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Treten durch die Verwendung dieser Geräte Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der LiSe auf, geht dies zu Lasten des Veranstalters, soweit die LiSe dies nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die LiSe pauschal berechnen. 3. Treten Störungen an von der LiSe zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf, werden diese nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht durch den Veranstalter zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die LiSe diese Störungen nicht zu vertreten hat. 10 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Schloss Bad Wurzach. Die LiSe übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der LiSe. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die LiSe ist berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Aufgrund möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der LiSe abzusprechen. 2. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Bei Unterlassung des Veranstalters wird die LiSe die Entfernung, ggf. Lagerung und / oder Entsorgung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. 11 Sonstiges 1. Mitbringen von Speisen und Getränken Der Veranstalter darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der LiSe. Gemäß den Unterlagen wird in diesen Fällen ein Korkgeld oder ein Gedeckgeld vereinbart. 2. Das Werfen von Blumen, Konfetti, Reis, etc. Das Werfen von Blumen, Konfetti, Reis, usw. im bzw. vor dem Schloss Bad Wurzach ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist die LiSe berechtigt die Entfernung und Reinigung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen. Gäste des Veranstalters sind vom Veranstalter ausdrücklich darauf hin zu weisen. 3. GEMA - Gebühr Bei Veranstaltungen mit musikalischem Hintergrund ist die LiSe verpflichtet GEMA - Gebühren abzuführen. Die Anmeldung und Abwicklung übernimmt die LiSe. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Veranstalter in Rechung gestellt. 4. Personalaufschlag Für Veranstaltungen, die über 0.00 Uhr morgens hinausgehen, wird für jede angefangene Stunde eine Servicepauschale, abhängig von der Personenzahl, berechnet. 5. Sperrzeitverkürzung Veranstaltungen, die von Sonntag Donnerstag länger wie 1.00 Uhr und Freitag Samstag länger wie 2.00 Uhr dauern, benötigen eine Sperrzeitverkürzung. Die Genehmigung und Abwicklung wird von der LiSe übernommen. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. 15 von 15
I.Geltungsbereich. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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