Weiterbildung in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung des Internationalen Seminars für Analytische Psychologie, ISAPZURICH

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1 Weiterbildung in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung des Internationalen Seminars für Analytische Psychologie, ISAPZURICH

2 Am 30. Oktober 2015 hat die Verantwortliche Organisation Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ASP Gesuch um Akkreditierung der Weiterbildung in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung des Internationalen Seminars für Analytische Psychologie am ISAPZURICH zusammen mit dem Selbstevaluationsbericht bei der Akkreditierungsinstanz, dem Eidgenössischen Departement des Innern EDI bzw. beim Bundesamt für Gesundheit BAG eingereicht. Die ASP strebt damit die Akkreditierung ihres Weiterbildungsgangs in Psychotherapie nach PsyG an. Das BAG hat das Gesuch einer formalen Prüfung unterzogen und dabei festgestellt, dass Gesuch und Selbstevaluationsbericht vollständig sind. Am 16. November 2015 hat das BAG die ASP über die positive formale Prüfung informiert und der ASP mitgeteilt, dass das Gesuch an die Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) 1 weitergeleitet wird. Die AAQ hat das Akkreditierungsverfahren organisiert, koordiniert und durchgeführt. Die Eröffnungssitzung für die Akkreditierung der Weiterbildung in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung des Internationalen Seminars für Analytische Psychologie hat am 18. Januar 2016 in den Räumlichkeiten des ISAP in Zürich stattgefunden. Die AAQ hat in diesem Verfahrensabschnitt eine Longlist zusammengestellt und die endgültige Expertenkommission im März 2016 bestimmt. Die Vor-Ort-Visite hat am 30. Und 31. Mai 2016 in den Räumlichkeiten des ISAP in Zürich statt gefunden. Die an der Vor-Ort-Visite gewonnen Erkenntnisse sind, ergänzt mit den Einschätzungen aus dem Selbstevaluationsbericht, im Fremdevaluationsbericht festgehalten worden, auch beinhaltend den Akkreditierungsantrag der Expertenkommission. Die ASP hat die Möglichkeit erhalten Stellung zum Fremdevaluationsbericht zu nehmen. Die Stellungnahme ist von der AAQ an die Expertenkommission weitergeleitet worden zwecks Vornahme allfälliger Nachbesserungen. Die AAQ hat den Fremdevaluationsbericht mit der Stellungnahme ergänzt und hat diesen mit dem Akkreditierungsantrag AAQ an das Bundesamt für Gesundheit weitergeleitet. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat einen positiven Akkreditierungsentscheid gefällt und die Liste mit den akkreditierten Weiterbildungsgängen ergänzt. Akkreditierungsantrag der Experten Die Expertenkommission hat eine Akkreditierung mit sieben Auflagen gemäss Tabelle im Anhang I des Fremdevaluationsberichtes beantragt. Akkreditierungsantrag der AAQ Die AAQ ist dem Antrag der Expertenkommission gefolgt und hat ebenfalls eine Akkreditierung mit sieben Auflagen, teilweise mit kleinen sprachlichen Änderungen, beantragt. Akkreditierungsentscheid Das Eidgenössische Departement des Innern hat eine positive Akkreditierung ausgesprochen und die Weiterbildung in Analytischer Psychologie nach C.G Jung des Internationalen Seminars für Analytische Psychologie ISAPZURICH auf die Liste der akkreditierten Weiterbildungsgänge aufgenommen. 1 Bis zum hiess die Agentur Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (oaq)

3 Weiterbildung in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung des Internationalen Seminars für Analytische Psychologie, ISAPZURICH Fremdevaluationsbericht zur Akkreditierung nach PsyG

4 Vorwort Im Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG) sind die grundlegenden Gesetzesbestimmungen zur Akkreditierung von Weiterbildungsgängen enthalten. 1 Für die Umsetzung dieser Bestimmungen ist das Eidgenössische Departement des Innern EDI bzw. das Bundesamt für Gesundheit BAG als federführendes Amt zuständig. Die zentrale Überlegung, welche hinter diesen Artikeln steht, ist, zum Schutz und zur Sicherung der öffentlichen Gesundheit für qualitativ hochstehende Weiterbildungen zu sorgen, damit gut qualifizierte und fachlich kompetente Berufspersonen daraus hervorgehen. Diejenigen Weiterbildungsgänge, welche die Anforderungen des PsyG erfüllen, werden akkreditiert. Die jeweilige verantwortliche Organisation erhält die Berechtigung zur Vergabe eidgenössischer Weiterbildungstitel. Darüber hinaus stellt die Akkreditierung vor allem auch ein Instrument dar, welches den Verantwortlichen die Möglichkeit bietet, zum einen ihren Weiterbildungsgang selber zu analysieren (Selbstevaluation) und zum anderen von den Einschätzungen und Anregungen externer Expertinnen und Experten zu profitieren (Fremdevaluation). Das Akkreditierungsverfahren trägt somit dazu bei, einen kontinuierlichen Prozess der Qualitätssicherung und -entwicklung in Gang zu bringen bzw. aufrechtzuerhalten und eine Qualitätskultur zu etablieren. Gegenstand der Akkreditierung sind die Weiterbildungsgänge in Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychologie, Klinischer Psychologie, Neuropsychologie und Gesundheitspsychologie, für die laut Gesetz die Schaffung eidgenössischer Weiterbildungstitel vorgesehen ist. Ziel der Akkreditierung ist festzustellen, ob die Weiterbildungsgänge mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen. Das bedeutet in erster Linie die Beantwortung der Frage, ob die entsprechenden Bildungsangebote so beschaffen sind, dass für die Weiterzubildenden das Erreichen der gesetzlich festgelegten Weiterbildungsziele 2 möglich ist. Das PsyG stellt bestimmte Anforderungen an die Weiterbildungsgänge der Psychologieberufe, die im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens überprüft werden. Diese Anforderungen sind im Gesetz in Form von Akkreditierungskriterien festgehalten 3. Eines dieser Kriterien nimmt Bezug auf die Weiterbildungsziele und die angestrebten Kompetenzen der künftigen Berufspersonen. 4 Zur Überprüfung der Erreichbarkeit dieser Ziele hat das EDI/BAG in Zusammenarbeit mit der schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) sowie unter Einbezug von Fachpersonen aus dem Bereich der Psychologieberufe Qualitätsstandards formuliert 5 ; sie behandeln die Bereiche Leitbild/Ziele, Rahmenbedingungen, Inhalte, Weiterzubildende, Weiterbildnerinnen und Weiterbildner, Qualitätssicherung/Evaluation. Die Akkreditierungskriterien und die Qualitätsstandards dienen als Grundlage für die Analyse des eigenen Weiterbildungsgangs (Selbstevaluation) und werden von den externen Expertinnen und Experten überprüft (Fremdevaluation). Die Standards müssen in der Summe, die Akkreditierungskriterien je einzeln als erfüllt bzw. teilweise erfüllt beurteilt werden, damit ein positiver Akkreditierungsentscheid gefällt wird. Ist ein Akkreditierungskriterium nicht erfüllt, kann der Weiterbildungsgang nicht akkreditiert werden. 1 Artikel 11 ff., Artikel 34 und 35, Artikel 49 PsyG 2 Artikel 5 PsyG 3 Artikel 13 PsyG 4 Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b PsyG 5 Verordnung des EDI über den Umfang und die Akkreditierung der Weiterbildungsgänge der Psychologieberufe

5 Inhalt Vorwort Das Verfahren Die Expertenkommission Der Zeitplan Der Selbstevaluationsbericht Die Vor-Ort-Visite Weiterbildung in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung Die Fremdevaluation durch die Expertenkommission (Expertenbericht) Die Bewertung der Qualitätsstandards... 3 Prüfbereich 1 Leitbild und Ziele... 3 Prüfbereich 2 Rahmenbedingungen der Weiterbildung... 5 Prüfbereich 3 Inhalte der Weiterbildung... 8 Prüfbereich 4 Weiterzubildende Prüfbereich 5 Weiterbildnerinnen und Weiterbildner Prüfbereich 6 Qualitätssicherung und Evaluation Die Bewertung der Erfüllung der Akkreditierungskriterien (Art. 13 Abs. 1) Stärken-/Schwächenprofil des Weiterbildungsganges in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung des Internationalen Seminars für Analytische Psychologie Stellungnahme Stellungnahme der verantwortlichen Organisation ASP Reaktionen der Expertenkommission auf die Stellungnahme der ASP Schlussfolgerung und Akkreditierungsanträge der Expertenkommission Anhänge... 25

6 1 Das Verfahren Am hat die verantwortliche Organisation Assoziation der Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) das Gesuch um Akkreditierung zusammen mit dem Selbstevaluationsbericht bei der Akkreditierungsinstanz, dem Eidgenössischen Departement des Innern EDI bzw. beim Bundesamt für Gesundheit BAG eingereicht. Die ASP strebt mit dem vorliegenden Ausbildungscurriculum die Anerkennung für den Fachtitel Psychotherapie an. Das BAG hat das Gesuch einer formalen Prüfung unterzogen und dabei festgestellt, dass Gesuch und Selbstevaluationsbericht vollständig sind. Am hat das BAG die ASP über die positive formale Prüfung informiert und der ASP mitgeteilt, dass das Gesuch an die Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) weitergeleitet wird. Die Eröffnungssitzung für die Akkreditierung des Weiterbildungsgangs in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung des Internationalen Seminars für Analytische Psychologie, ISAPZURICH fand am statt. Die AAQ stellte in diesem Verfahrensabschnitt eine Longlist zusammen. 1.1 Die Expertenkommission Die Expertenkommission wurde auf Basis einer umfassenden Liste potentieller Expertinnen und Experten zusammengestellt, welche aufgrund einer Diskussion mit der ASP erarbeitet wurde. Diese Longlist wurde durch den schweizerischen Akkreditierungsrat am genehmigt. Die Auswahl der Expertinnen und Experten wurde daraufhin von der AAQ vorgenommen und der ASP am schriftlich kommuniziert. Die Expertenkommission setzt sich wie folgt zusammen (in alphabetischer Reihenfolge): Prof. em. Dr. Dipl.-Psych. Brigitte Dorst, Jung'sche Analytikerin in freier Praxis, Lehranalytikerin und Wissenschaftliche Leiterin der Internationalen Gesellschaft für Tiefenpsychologie (IGT) Prof. Dominik Schöbi, Klinische Familienpsychologie, Universität Fribourg Dr. Daniel Regli, Fachpsychologe für Psychotherapie FSP, Psychotherapeutische Praxisstelle der Universität Bern und Koordinator der Weiterbildung, eigene Praxis Zürich 1.2 Der Zeitplan Gesuch ASP und Abgabe Selbstevaluationsbericht Bestätigung BAG positive formale Prüfung Eröffnungssitzung Akkreditierungsverfahren Bestätigung Longlist schweizerischer Akkreditierungsrat 30./ Vor-Ort-Visite Vorläufiger Expertenbericht Stellungnahme der ASP Definitiver Expertenbericht Genehmigung durch den schweizerischen Akkreditierungsrat Abgabe Akkreditierungsunterlagen an das BAG/EDI 1 / 25

7 1.3 Der Selbstevaluationsbericht Die ASP setzte zusammen mit der Leitung von ISAPZURICH zur Vorbereitung des Selbstevaluationsberichts eine Steuerungsgruppe ein, die aus 7 Personen bestand. Der Bericht folgt hinsichtlich Aufbau und Struktur den Vorgaben des BAG und erfüllt die formalen Anforderungen. Die beigefügten Anhänge komplettieren den Bericht. Die Expertinnen und Experten haben zur Vorbereitung auf das Akkreditierungsverfahren zusätzliche Unterlagen bei der ASP/ISAPZURICH angefordert, die es ihnen erlaubten, ein umfassendes Bild des Weiterbildungsgangs zu gewinnen: Umfänglichere Dokumentation der Wissenschaftlichkeit und empirischen Fundierung sowohl von Theorie und Wissen als auch der Therapieform selbst; Detaillierte Angaben zu einzelnen Lehrinhalten (z.b. generische Fächer); Lebensläufe der Lehrkräfte und Ausbildungsstandard für Fortbildung; Literatur von C. Roesler über den aktuellen Forschungsstand; Beispiele für Fallberichte und Thesis-Arbeiten; Ergebnisse der Evaluation der Kurse (inklusive der generischen Fächer) der Weiterbildung sowie Aufzeigen, wo die generischen Fächer in den Richtlinien zur Evaluation repräsentiert sind; Erfahrungswerte bzw. Statistiken (beruhend auf Angaben bisheriger Weiterzubildenden) über die Breite der Erfahrung und über die Art und Weise, wie es den international Studierenden gelingt, sich die breite Erfahrung mit unterschiedlichen Störungsbildern zu erwerben. 1.4 Die Vor-Ort-Visite Die Vor-Ort-Visite fand am (1,5 Tage) in den Räumlichkeiten des ISAPZU- RICH in Zürich statt und war aufgefächert in Interviews mit unterschiedlichen Ansprechgruppen, Feedbackrunden innerhalb der Expertenkommission sowie der Vorbereitung des Debriefings und des Expertenberichts. Die Gespräche waren geprägt von einer offenen, konstruktiven Atmosphäre und ermöglichten der Expertenkommission, den Weiterbildungsgang in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung des ISAPZURICH vertieft zu verstehen und zu analysieren (vgl. Kap. 3). Organisatorisch war die Vor-Ort-Visite seitens ISAPZURICH bestens vorbereitet. 2 Weiterbildung in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung ISAPZURICH wurde 2004 vom internationalen Verein AGAP gegründet, indem dieser einer Schweizer Subgruppe seiner Mitglieder den Auftrag zur Gründung gab. Die Subgruppe bestand aus ungefähr 90 jungschen Analytikerinnen und Analytiker, die sich von der Stiftung des C.G. Jung Instituts in Küsnacht ablösten, mit der Vorstellung eine nach eigenen Vorstellungen funktionierende Institution zu bilden. Da ISAPZURICH keine Rechtspersönlichkeit hat sie funktioniert zwar vereinsähnlich, aber ohne Eintragung im Handelsregister hat sich die Leitung entschieden, die ASP als verantwortliche Organisation zu bestimmen. Das lag insofern nahe, als ISAPZURICH Mitglied der Charta ist. Die Mitgliedschaft wurde 2006 durch die Erbringung des sogenannten Wissenschaftlichkeitsnachweises ermöglicht. 2 / 25

8 Das somit erst seit 10 Jahren bestehende Internationale Seminar für Analytische Psychologie führt Weiterbildungsgänge in der Schweiz für Ausländer durch, die zu einem Diplom in Analytischer Psychologie führen (je nach Dauer des Aufenthalts in der Schweiz zu einem International Full-Resident oder zu einem International Part-Resident). Daneben wird das Charta-Programm, das den Weiterzubildenden mit Abschluss der Weiterbildung bis Ende März 2018 das Diplom zum eidgenössisch anerkannten Psychotherapeuten, zur eidgenössisch anerkannten Psychotherapeutin verleiht, sowie das sogenannte CH-Programm, das die Vorgaben des Psychologieberufegesetzes umsetzt und zum eidgenössisch anerkannten Psychotherapeuten führt, angeboten. Weiterzubildende im Charta-Programm können unter Erbringung zusätzlicher Leistungen ins CH-Programm wechseln. In diesem befinden sich momentan zwei Personen, im Charta-Programm sind es 10 Weiterzubildende. Insgesamt sind ungefähr 70 Personen in der Weiterbildung. 3 Die Fremdevaluation durch die Expertenkommission (Expertenbericht) 3.1 Die Bewertung der Qualitätsstandards Prüfbereich 1 Leitbild und Ziele Standard 1.1 Leitbild a. Das Selbstverständnis, die Grundprinzipien sowie die Ziele der für den Weiterbildungsgang verantwortlichen Organisation (nachfolgend: verantwortliche Organisation) sind in einem Leitbild formuliert und publiziert. Sowohl die ASP wie auch ISAPZURICH präsentieren im Selbstevaluationsbericht je ein eigenes Leitbild. Dasjenige der ASP nimmt grösstenteils Bezug auf organisatorische Abläufe. Es hält fest, wie die ASP ihre Verantwortung bezüglich derjenigen Organisationen regelt, die das Modell mit der ASP als verantwortlicher Organisation gewählt haben. Insbesondere wird erwähnt, dass die ASP mit jeder Organisation einen Vertrag abschliesst, der die Rechte und Pflichten der beiden Parteien regelt. Das Leitbild von ISAPZURICH geht ansatzweise auf die Grundprinzipien, die Ziele sowie das Selbstverständnis ein. Insgesamt ist das Leitbild eher global und wenig aussagekräftig bezüglich der spezifischen Ziele der angebotenen Weiterbildung formuliert. Die Expertenkommission vermisst im Leitbild die spezifischen Punkte, die die Weiterbildung von anderen unterscheidet und sie gegenüber diesen auszeichnen soll. Die zu wenig klar zum Ausdruck gebrachte Haltung des Jung schen Ansatzes veranlasst die Expertenkommission zur Formulierung einer Auflage 1 unter Ziffer 3.2 Buchstabe b. Im Weiteren vermisst die Expertenkommission Aussagen dazu, wie das Leitbild der verantwortlichen Organisation (ASP) und das der durchführenden Organisation (ISAPZURICH) zueinander in Bezug stehen. Es wird zu wenig deutlich, wie die ASP und die ISAPZURICH ihre Funktionen in Bezug auf das jeweilige Selbstverständnis sowie die jeweiligen Grundprinzipien und Ziele der Weiterbildung wahrnehmen. Die Expertenkommission will diesen Punkt klarer im Leitbild verankert haben und erweitert die unter Ziffer 3.2. Buchstabe b festgehaltene Auflage 1 um diesen Punkt. Der Standard ist teilweise erfüllt. b. Aus dem Leitbild geht hervor, welche Schwerpunkte im Weiterbildungsgang gesetzt werden. Die Schwerpunktsetzung wird begründet. Wie oben, unter Standard 1.1 a ausgeführt, erfüllt das vorliegende Leitbild die Anforderungen an eine begründete Schwerpunktsetzung nur teilweise. Durch die geforderte Anpassung des 3 / 25

9 Leitbildes unter Standard 1.1 a sollte diesbezüglich auch eine deutlichere Sichtbarkeit der spezifischen Schwerpunkte erreicht werden. Die Expertenkommission geht im Weiteren davon aus, dass die Weiterbildung zum Ziel hat, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gemäss den Vorgaben des Psychologieberufegesetzes und mit einer Fokussierung auf dem Modell von C.G. Jung hervorzubringen. Die Ausführung im Selbstevaluationsbericht, dass die Abgängerinnen und Abgänger als verantwortungsbewusste Jung sche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten können (S. 7), erachtet die Expertenkommission als nicht zielführend, weil es eine Einschränkung darstellt, die das PsyG nicht vorsieht. Die Expertenkommission sieht eine Auflage 1 vor, die mit Bezug auf die genauere Beschreibung der Prinzipien im Leitbild auch die konkrete Schwerpunktsetzung der Weiterbildung zum Psychotherapeuten zur Psychotherapeutin auf der Basis des jungschen Ansatz verdeutlicht. Der Standard ist teilweise erfüllt. Standard 1.2 Ziele des Weiterbildungsgangs a. Die einzelnen Lernziele sind ausformuliert und publiziert. Ihr Beitrag zur Zielsetzung des Weiterbildungsgangs ist beschrieben. Die Lernziele nehmen die Weiterbildungsziele des Psychologieberufegesetzes 6 auf. Für jedes Semester wird ein Semesterprogramm erstellt, das die Funktion eines Curriculums hat. Es ist aufgeteilt in 13 Bereiche (z.b. Grundlagen der Analytischen Psychologie, Psychologie des Traums, Psychologische Deutung von Bildern, Assoziationsexperimente etc.). Innerhalb der Bereiche sind die verschiedenen Vorlesungen, Seminare und Kolloquien (mit Zahlen versehen) aufgeführt. ISAPZURICH macht keine Vorgaben, welche Kurse zu besuchen sind. Als Hilfestellung dient jedoch der Stundenplan, der sich am Ende des Programms befindet. Die Weiterzubildenden haben bestätigt, dass zu Beginn der Weiterbildung in der Regel jeder Kurs gemäss Stundenplan besucht wird, da es schwierig ist, bereits eine eigene Auswahl zu treffen. Erst im Verlauf der Weiterbildung nach dem 1. Semester entwickeln die Weiterzubildenden ihre eigenen Stundenpläne. Diese werden anhand der Prüfungsvorgaben und der verteilten obligatorischen Leseliste im entsprechenden Fachbereich zusammengestellt. Aus den Angaben im Semesterprogramm wird der Inhalt der einzelnen Veranstaltung nur unzulänglich klar. Die Expertenkommission regt an, die Inhalte und Lernziele der einzelnen Kurse präziser hervorzuheben, so dass der Bezug zu den Weiterbildungszielen deutlicher sichtbar wird. Die Expertenkommission formuliert eine entsprechende Auflage 2 unter Ziffer 3.2 Buchstabe b. Eine prägnantere Beschreibung hätte zudem den Effekt, dass bereits aus den einzelnen Kursen ersichtlich wird, welche Störungsbilder und welche Diagnostik (ICD, DSM, OPD) ebenfalls Gegenstand des Kurses sind und wie weit diese den Vorgaben des PsyG entsprechen. Der Standard ist teilweise erfüllt. b. Die Lerninhalte sowie die Lehr- und Lernformen sind auf die Zielsetzung des Weiterbildungsgangs und seine Lernziele ausgerichtet. Der Weiterbildungsgang Weiterbildungscurriculum Analytische Psychotherapie ist in zwei Stufen gegliedert. Die erste Stufe ist primär auf den Erwerb theoretischer Kenntnisse ausgerichtet. 6 Artikel 5 PsyG 4 / 25

10 Nach bestandener Vorprüfung beginnt die zweite Stufe der Weiterbildung, in der die psychotherapeutische Arbeit mit Patientinnen und Patienten stärker im Vordergrund steht und entsprechend engmaschig supervidiert wird. Ausserdem werden ausbildungsbegleitend von den Studierenden 300 Stunden Selbsterfahrung/Lehranalyse absolviert. Die Expertenkommission stellt fest, dass die Lehrinhalte sehr stark auf die theoretische Vermittlung der Lehre Jungs ausgerichtet sind. Sie würde sich eine praxisbezogenere Anwendung insbesondere beim Weiterbildungsteil Wissen und Können wünschen. Dies hängt damit zusammen, dass die abgehenden Weiterzubildenden primär als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angesehen werden und erst im Anschluss der methodisch gelehrte Ansatz von Bedeutung ist. Die Expertenkommission hat sich mit der Frage befasst, ob es nicht sinnvoll wäre, die Fallkolloquien zu grösseren Kursen auszubauen und dabei die notwendigen Grundlagen für die Behandlung von verschiedenen Störungsbildern explizit zu vermitteln. Die Expertenkommission formuliert eine entsprechende Auflage 2 unter Ziffer 3.2 Buchstabe b. Der Standard ist teilweise erfüllt. Prüfbereich 2 Rahmenbedingungen der Weiterbildung Standard 2.1 Zulassung, Dauer und Kosten a. Die Zulassungsbedingungen und die Dauer der Weiterbildung sind in Übereinstimmung mit dem Psychologieberufegesetz 7 geregelt und veröffentlicht. ISAPZURICH beschreibt in ihrem Weiterbildungsregulativ die Zulassungsbedingen und die Dauer der Weiterbildung. Ein Hochschulabschluss in Psychologie mit genügender Studienleistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie ist Voraussetzung. Zudem ist festgehalten, dass die Bewerberin oder der Bewerber mindestens 26 Jahre alt sein muss und mindestens 50 Stunden Jung sche Analyse bei einem IAAP-Mitglied absolviert hat. Die Weiterbildung kann in jedem Semester begonnen werden, sofern 7 Monate vor Beginn das Anmeldeformular eingereicht wurde und das Gespräch mit der Aufnahmekommission positiv beurteilt worden ist. Die Weiterbildung dauert mindestens 4 Jahre (8 volle Semester) und schliesst 2 Jahre Praktikum respektive klinische Tätigkeit mit 500 Stunden Psychotherapie, 300 Stunden Lehranalyse, 500 Stunden Theorie, 80 Stunden Einzel- und 70 Stunden Gruppensupervision sowie schriftlichen Arbeiten und Prüfungen mit ein. Der Standard ist erfüllt. b. Die im Minimum zu erwartenden Gesamtkosten der Weiterbildung sind transparent ausgewiesen und publiziert. Es ist ersichtlich, aus welchen Teilkosten sich die Gesamtkosten zusammensetzen. Die zu erwartenden Gesamtkosten (Total Studienkosten) von CHF '110 sind auf der Homepage von ISAPZURICH, aufgeteilt nach verschiedenen Positionen, ausgewiesen. Zu den Gesamtkosten kommen noch CHF 2'800 dazu für die an die ASP ausgelagerten generischen Kurse. Dies wird den Weiterzubildenden kommuniziert und der Betrag ist bei der ASP ausgewiesen. ISAPZURICH hat während der Gespräche vor Ort bereits erwähnt, dass diskutiert wird, diese Kosten von CHF 2'800 in die Gesamtkosten zu integrieren ohne Erhöhung derselben. 7 Artikel 6 und 7 PsyG 5 / 25

11 In der Expertenkommission wurde auch festgestellt, dass die Gesamtkosten insbesondere wegen der geforderten hohen Anzahl an Selbsterfahrung höher als bei anderen Psychotherapieweiterbildungen liegen, was vor dem Hintergrund einer evidenzbasierten Ausrichtung der Weiterbildung nur bedingt zu rechtfertigen ist, aber einem Verständnis einer Ausbildung, die zugleich ein Prozess der eigenen Entwicklung und Reifung ist, entspricht. Der Standard ist erfüllt. Standard 2.2 Organisation a. Die verschiedenen Verantwortlichkeiten, Funktionen und Abläufe innerhalb des Weiterbildungsgangs sind festgelegt und für die verschiedenen Anspruchsgruppen, insbesondere für die Weiterzubildenden, einsehbar. Die Expertenkommission stellt fest, dass das von ISAPZURICH vorgelegte Organigramm, das als Anhang des Selbstevaluationsberichtes aufgeführt ist und sich ebenfalls auf der Homepage befindet, die verschiedenen Verantwortlichkeiten, die Ansprechmöglichkeiten und insbesondere die Verbindungen zwischen den verschiedenen Gremien nicht eindeutig wiedergibt und entsprechend anzupassen ist. Die Expertenkommission regt an, zwei Organigramme zu erstellen, eines für die Weiterbildung nach Psychologieberufegesetz und ein Organigramm für den internationalen Weiterbildungsgang. Im Weiteren stellt die Expertenkommission fest, dass die Funktionen und Abläufe zwischen ISAPZURICH und der ASP zu wenig klar, teilweise auch nicht geregelt sind. Das führt dazu, dass die ASP ihre Verantwortung nicht vollständig wahrnehmen kann. Exemplarisch wird das an folgenden Beispielen deutlich: Die Seminarleitung (die ASP ist in diesem Gremium nicht vertreten) kann kleinere Änderungen selber entscheiden. Der fehlende Einbezug der ASP könnte nun zur Folge haben, dass sich die ASP als verantwortliche Organisation gegen die Befürwortung einer Änderung ausspricht. Ein anderes Beispiel ist der fehlende Einbezug der ASP in die Gestaltung des Curriculums. Die ASP müsste in der Programmkommission vertreten sein oder auf eine andere Art und Weise ihre Meinung kundtun können, so dass nicht erst nach Abschluss der Arbeiten die ASP sozusagen als Spielverderber auftreten kann. Die Expertenkommission kommt zudem zum Schluss, dass der im Anhang aufgeführte Vertrag zwischen ISAPZURICH und der ASP, welcher in der Vertragsbezeichnung den Begriff Akkreditierung nennt, zu kurz greift. Die ASP wird auch nach der Akkreditierung die verantwortliche Organisation bleiben; die Funktionen und Abläufe müssen deshalb ganz grundsätzlich geregelt sein. Die Expertenkommission verweist diesbezüglich auf die Auflage 3 unter Ziffer 3.2 Buchstabe b. Auf die Frage der Expertenkommission, weshalb ISAPZURICH nicht selber als Verantwortliche Organisation auftritt, wird darauf hingewiesen, dass ISAPZURICH kein Verein nach Zivilgesetzbuch ist, sondern lediglich vereinsähnliche Strukturen hat. Die Frage der Gründung eines Vereins wurde intern diskutiert und verworfen. Als gut und übersichtlich wertet die Expertenkommission die Organisationsübersicht, ein Dokument, welches die Funktionen und Abläufe innerhalb von ISAPZURICH beschreibt. Die Organisationsübersicht wird auf der Homepage von ISAPZURICH veröffentlicht und ermöglicht es den Weiterzubildenden, sich über die verschiedenen Kommissionen zu informieren. Der Standard ist teilweise erfüllt. 6 / 25

12 Die Expertenkommission empfiehlt, die Frage nach der Gründung eines Vereins erneut aufzugreifen, damit das ISAPZURICH selber als verantwortliche Organisation auftreten und damit die Entscheidprozesse vereinfachen kann. b. Die verschiedenen Rollen und Funktionen der verschiedenen Weiterbildnerinnen und Weiterbildner 8 innerhalb eines Weiterbildungsgangs sind definiert und angemessen getrennt 9. Die verschiedenen Rollen und Funktionen der Weiterbildnerinnen und Weiterbildner sind in den Aufnahme- und Promotionsrichtlinien, welche auf der Homepage publiziert sind, klar geregelt und getrennt. So findet beispielsweise eine umfassende Fallbesprechung durch die Promotionskommission statt, um eine Lehranalytikerin oder einen Lehranalytiker bei ISAPZURICH aufzunehmen. In einzelnen Bereichen ist ISAPZURICH deutlich strenger, als es das Gesetz verlangt. So kann zum Beispiel ein Supervisor den Fallbericht eines seiner Supervisanden nicht abnehmen und prüfen. Es ist auch nicht möglich Fallkolloquien (Gruppensupervision) zu besuchen und dann beim gleichen Supervisor Selbsterfahrung zu machen. Die Weiterbildenden (Supervisorinnen und Supervisoren sowie Selbsterfahrungstherapeutinnen und -therapeuten, die vom ISAP als Lehranalytikerinnen und -analytiker benennt werden) und die Dozierenden werden auf ihre Qualifikationen überprüft. Für die Dozierenden gilt, dass bei der ersten Lektion eine Person von ISAPZURICH anwesend ist und eine Rückmeldung bezüglich der Qualifikation gibt. Vonseiten der Studierenden gibt es Feedbackbögen zur Beurteilung der Lehrenden. Die Rückmeldung wird auch der Programmkommission weitergegeben. Die Expertenkommission regt an, auch bei der Wahl der Dozenten die ASP mit in die Qualitätssicherung einzubeziehen. Der Standard ist erfüllt. Die Expertenkommission empfiehlt, die Formulierung im Weiterbildungsregulativ, dass mindestens je zwei verschiedene Lehranalytikerinnen und/oder Lehranalytikerinnen sowie Supervisoren und/oder Supervisorinnen gewählt werden müssen, in es sollen in der Regel mehr als zwei verschiedene Lehranalytikerinnen und/oder Lehranalytiker sowie Supervisoren und/oder Supervisorinnen gewählt werden, zu ändern. Standard 2.3 Ausstattung a. Die verantwortliche Organisation stellt sicher, dass die finanzielle, personelle und technische Ausstattung die ziel- und qualitätsgerechte Durchführung der gesamten Weiterbildung mit ihren einzelnen Teilen erlaubt. Die Expertenkommission konnte sich anhand der Erfolgsrechnung im Anhang zum Selbstevaluationsbericht ein Bild über die Finanzen machen. Dabei zeigte sich, dass ein Grossteil der Einnahmen durch Spenden und andere Zuwendungen erfolgt. Die Expertenkommission stellt sich die Frage, wie ISAPZURICH /ASP die finanzielle Ausstattung unabhängig von diesen zusätzlichen Einnahmen nur mit den Semestergebühren sicherstellen wollen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Weiterzubildenden ein Recht darauf haben, die Weiterbildung gemäss Vertrag abschliessen zu können. Die ASP müsste im Fall eines finanziellen Engpasses als verantwortliche Organisation die Durchführung gewährleisten. Die Expertenkommission stellt fest, dass es auch bei diesem Punkt um die Ausgestaltung der Aufgabentei- 8 Dozentinnen und Dozenten, Supervisorinnen und Supervisoren, Selbsterfahrungstherapeutinnen und -therapeuten 9 So ist z.b. zu vermeiden, dass sämtliche Supervisions- und Selbsterfahrungsstunden eines Weiterzubildenden bei der gleichen Person absolviert werden. 7 / 25

13 lung und Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten für die Weiterbildung geht und verweist auf die unter Ziffer 3.2 Buchstabe b formulierte Auflage 3. Im Gespräch mit dem administrativen Personal wurde deutlich, dass fast 240 Stellenprozente vorhanden sind. Mit dem administrativen Personal werden (im Unterschied zu den Dozierenden) Arbeitsverträge mit einer festgelegten Entlohnung abgeschlossen. Die technische Ausstattung entspricht den Erwartungen der Expertenkommission an einen Weiterbildungsgang in Psychotherapie. Die Frage, ob im Sinne einer erweiterten Qualitätssicherung die Möglichkeit für Videoaufnahmen für die in den Räumlichkeiten der ISAPZURICH gemachten Therapiestunden vorhanden ist, wird verneint. Die Frage der Expertenkommission regte eine Diskussion an; das ISAPZURICH wird die Möglichkeit von Videoaufnahmen bei Therapien eingehender diskutieren und in Betracht ziehen. Die Expertenkommission erkundigt sich ebenfalls, wie Informationen an die Weiterzubildenden gelangen. Es zeigt sich, dass hier mittels Installierung eines Intranets, das mit den nötigen Informationen und Dokumenten aktualisiert wird, Geld und Ressourcen gespart werden könnten und der Kommunikationsfluss sowohl zwischen Studierenden und Lehrenden als auch unter den Studierenden verbessert werden könnte. Der Standard ist teilweise erfüllt. Die Expertenkommission empfiehlt den Aufbau eines Intranets, das mit den aktuellen Informationen und Dokumenten ausgestattet wird. b. Die technische Infrastruktur an den Weiterbildungsorten ist zeitgemäss. Sie erlaubt den Einsatz verschiedener Lehr- und Lernformen. 10 Die Infrastruktur am ISAPZURICH ist zeitgemäss. Es sind verschiedene Räumlichkeiten und dementsprechende Arbeitsplätze vorhanden, die es den Weiterzubildenden erlauben, Selbststudium oder Gruppendiskussionen abzuhalten. Bezüglich der Ausstattung der Bibliothek möchte die Expertenkommission anregen zu prüfen, ob aufgrund der hohen finanziellen Belastung für die Errichtung eines Zugangs auf Online Zeitschriften die ASP als Verantwortliche Organisation ihren Zugang auf die ISAPZURICH erweitern könnte. Beamer, Video und TV, die den Einsatz unterschiedlicher Lehr- und Lernformen ermöglichen, sind vorhanden. Der Standard ist erfüllt. Die Expertenkommission empfiehlt den Zugriff auf Online- und aktuelle wissenschaftliche Zeitschriften in Kooperation mit der ASP zu ermöglichen. Prüfbereich 3 Inhalte der Weiterbildung Standard 3.1 Grundsätze a. Die Weiterbildung vermittelt umfassendes, wissenschaftlich fundiertes und empirisch gesichertes Wissen und Können, das in der psychotherapeutischen Behandlung eines breiten Spektrums psychischer Störungen und Erkrankungen anwendbar ist. Die Weiterbildung in Analytischer Psychologie nach C.G. Jung gehört zu den psychodynamischen und tiefenpsychologischen Richtungen, für die der Einbezug des Unbewussten von zentraler Bedeutung ist. Ihr Ziel ist die Heilung von psychischen Störungen aller Art. Individuation ist 10 z.b. Videoaufnahmen von Rollenspielen und Therapiesitzungen 8 / 25

14 das zentrale Ziel, das als Selbstverwirklichung, Selbstwerdung und Bewusstseinserweiterung verstanden wird. Der Mensch wird als Ganzes und in seiner Polarität wahrgenommen. C.G. Jung versteht unter dem heutzutage in den internationalen Diagnostiksystemen nicht mehr verwendeten Begriff Neurosen das Leiden der Seele, die ihren Sinn nicht gefunden hat. Die Expertenkommission hat ISAPZURICH, die im Semesterprogramm ein Seminar Neurose anbieten, auf den überholten Begriff angesprochen. ISAPZURICH hat dazu bereits im Semesterprogramm darauf hingewiesen, dass der Term Neurose mit anderen diagnostischen Kriterien ersetzt wurde. Allerdings wird der Begriff Neurose gemäss ISAPZURICH als Titel des Seminars verwendet, weil er die Lehre C.G. Jungs widerspiegelt. Dies zeigt sinnbildlich das Dilemma, in welchem sich die Expertengruppe befindet. Einerseits vermittelt die Weiterbildung umfassendes Wissen zur Jung schen Theorie, seinen Ansätzen und Vorstellungen und anderseits stellt sich die Frage, wie weit dieser Ansatz wissenschaftlich fundiert und empirisch gesichert ist. Zwar werden die der Psychotherapie von C.G. Jung zugrunde liegenden Konzepte schon seit Jahrzehnten in ihrer Verbindung von Theorie und Praxis sowie im wissenschaftlichen Austausch innerhalb der Jung schen Gemeinschaft, aber auch mit anderen psychotherapeutischen Richtungen und weiteren Disziplinen reflektiert, weiterentwickelt und erweitert, damit ist die Vermittlung von aktuellem wissenschaftlich fundierten und empirisch gesichertem Wissen jedoch noch nicht hinlänglich gewährleistet. ISAPZURICH bezieht sich im Selbstevaluationsbericht auf den Wissenschaftlichkeitsnachweis, der für die Charta im Jahr 2006 erbracht werden musste. Für die Vor-Ort Visite wurden weitere Belege, insbesondere die Übersichtsarbeiten von Christian Rösler (Roesler, C. (2013): Evidence for the effectiveness of Jungian psychotherapy: A review of empirical studies. Behavioral Sciences 2013) sowie das Buch Roesler, C. (2010): Analytische Psychologie heute. Der aktuelle Forschungsstand für Psychologie C.G. Jungs vorgelegt. Zudem wird Bezug genommen auf die PAP-S und die PAL Studie. Damit ist die geforderte Evidenzbasierung jedoch nicht ausreichend belegt. Im genannten Artikel von Christian Rösler auf S. 570 steht dazu: This may be the most interesting finding of the whole study: in every school the majority of interventions applied was not school-specific but either general or stemming from a different school und weiter hinten im Artikel auf S. 571 steht: As there are, up to now, no level I studies (RCT) there is no proof of efficacy on Jungian psychotherapy, but the effectiveness of Jungian psychotherapy is now empirically proven of the base of the above mentioned studies und dabei wird auf die PAL-Study and PAP-S Study als Level II Studien verwiesen. Hier spielt der Massstab, der an die Beurteilung der Wissenschaftlichkeit gelegt wird, eine wesentliche Rolle. Die Expertenkommission ist sich bewusst, dass unterschiedliche Ansprüche an das Konzept der Wissenschaftlichkeit vorliegen, und dass zudem ein Massstab, wie er an den Universitäten für die wissenschaftliche Überprüfung von Therapiemethoden angewendet wird, in casu auf die vorgelegten Studien nicht angewendet werden kann. Dennoch reichen die vorgelegten Belege für die Evidenzbasierung des Jung schen Ansatzes nicht aus und würden z.b. den Kriterien des Wissenschaftlichen Beirates in Deutschland nicht annähernd genügen. Die Expertenkommission ist sich einig, dass eine methodisch fundierte und überzeugende Prozessstudie, mit der auch die spezifische Wirksamkeit des Jung schen Ansatzes für unterschiedliche Störungsbilder nachgewiesen werden kann, als ein vorrangiges Ziel der Jung schen Community geplant werden müsste, um diesbezüglich einen ausreichenden Nachweis für die Wirksamkeit zu liefern. Die Expertenkommission hält dies in einer Empfehlung fest, die für eine erneute Akkreditierung in sieben Jahren in die Bewertung einfliessen muss. Um dieser Forde- 9 / 25

15 rung noch mehr Gewicht zu geben, möchte die Expertenkommission die Grundlage für die Ausführung der Prozessstudie in einer Auflage 4 unter Ziffer 3.2 Buchstabe b festlegen. Die Expertenkommission sieht die im zweiten Teil des Standards verlangte Breite an psychischen Störungen als nur teilweise erfüllt an. Es wird im Curriculum zu wenig deutlich, wo das Handwerk für die Behandlung eines breiten Spektrums psychischer Störungen gelehrt wird. Insbesondere die Weiterbildner wie auch die Weiterzubildenden verweisen mehrmals auf die Supervision, wo anhand konkreter Fälle auf die Besonderheiten einzelner psychischer Störungen eingegangen wird. Die Expertenkommission versteht diese Argumentation, möchte aber gerne wissen, wo und wie denn vor der Behandlung von Klientinnen und Klienten und ihrem jeweiligen Störungsbild das notwendige Wissen, das auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und dazu den notwendigen Bezug schafft, in den von ISAPZURICH angebotenen Kursen vermittelt wird. Die Expertenkommission formuliert dazu eine Auflage 5 unter Ziffer 3.2 Buchstabe b. Die Diskussion mit den Weiterzubildenden hat gezeigt, dass es Kurse gibt, die den Jung schen Ansatz auf die Behandlung unterschiedlicher Störungsbilder anzuwenden versuchen. Die Weiterzubildenden würden sich einen Ausbau dieser Kurse wünschen und schlagen zudem vor, eine eindeutigere Benennung respektive Beschreibung im Curriculum vorzunehmen. Der Standard ist teilweise erfüllt. Die Expertenkommission empfiehlt die Realisierung einer methodisch fundierten und überzeugenden Prozessstudie, mit der auch die spezifische Wirksamkeit des Jung schen Ansatzes für unterschiedliche Störungsbilder nachgewiesen werden kann. Diese Studie soll für die erneute Akkreditierung in sieben Jahren vorliegen. b. Die Inhalte der Weiterbildung entsprechen dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand im Fachgebiet. Aufgrund der vor Ort geführten Gespräche kommt die die Expertenkommission zum Schluss, dass der Nachweis, die Weiterbildung entspreche dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand des Fachgebiets, nicht vollständig erbracht wird. Zwar wurde von ISAPZURICH darauf hingewiesen, dass die Dozierenden diesen Aspekt der Vermittlung des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands abdecken und zum Teil auch die ASP in den generischen Fächern darauf eingehen würde. Ein überzeugender Nachweis, wie und wo genau die geforderten Inhalte vermittelt werden, konnte nicht erbracht werden, entsprechende Fragen konnten nicht abschliessend beantwortet werden. Die Expertenkommission fordert deshalb, dass ISAPZURICH das Curriculum und die Kurse stärker am aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ausrichtet und darauf achtet, dass in Ergänzung des Jung schen Ansatzes in den Kursen die Breite von psychischen Störungen, deren Diagnostik und evidenzbasierte Behandlung berücksichtig wird. Einzig auf diese Weise kann ISAPZURICH sowohl den Anforderungen des Psychologieberufegesetzes und den Qualitätsstandards sowie der eigenen Ausrichtung auf den Jung schen Ansatz gerecht werden. Die Expertenkommission hat eine entsprechende Auflage 6 unter Ziffer 3.2 Buchstabe b formuliert. Der Standard ist teilweise erfüllt. Standard 3.2 Weiterbildungsteile 10 / 25

16 a. Die Weiterbildung umfasst die folgenden Weiterbildungsteile: Wissen und Können (theoretisches und praktisches Fachwissen), eigene psychotherapeutische Tätigkeit, Supervision, Selbsterfahrung und klinische Praxis. Die im Standard verlangten Anforderungen werden erfüllt. Sie sind im Weiterbildungsregulativ unter Ziffer genannt. Der Standard ist erfüllt. b. Die einzelnen Weiterbildungsteile sind wie folgt gewichtet 11 : - Wissen und Können: mindestens 500 Einheiten - Eigene psychotherapeutische Tätigkeit: mindestens 500 Einheiten; mindestens 10 behandelte oder in Behandlung stehende, dokumentierte und supervidierte Fälle. - Supervision: mindestens 150 Einheiten, davon mindestens 50 Einheiten im Einzelsetting - Selbsterfahrung: mindestens 100 Einheiten, davon mindestens 50 Einheiten im Einzelsetting - Weitere Einheiten Supervision oder Selbsterfahrung: mindestens 50 weitere Einheiten Supervision oder Selbsterfahrung, je nach Ausrichtung des Weiterbildungsgangs - Klinische Praxis 12 : mindestens 2 Jahre zu 100 % in einer Einrichtung der psychosozialen Versorgung, davon mindestens 1 Jahr in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung 13. Die Weiterbildung am ISAPZURICH ist in zwei Stufen gegliedert. Der erste Teil nennt sich Propädeutikum und umfasst mindestens drei Semester als Weiterbildungskandidat. Im Propädeutikum wird eine Symbolarbeit von Seiten Länge verfasst und es müssen 8 Prüfungen zu Grundlagen der Analytischen Psychologie und Psychotherapie, Psychologie des Traums, Psychologie der Mythen und Märchen, Entwicklungspsychologie und Psychologie des Kindes, Vergleichende Neurosenlehre, Grundlagen der Psychiatrie und Psychopathologie, Religion und Psychologie, Ethnologie und Psychologie abgelegt werden. Die Promotionsanforderungen lauten wie folgt: Annahme der Symbolarbeit, Bestehen aller 8 Propädeutischen Prüfungen, Absolvieren von 150 Stunden persönlicher Lehranalyse, Absolvierung von mindestens 3 Weiterbildungssemestern und die Einschätzung der Aufnahmekommission, dass die eigene analytische Arbeit mit Analysanden möglich ist. Der Diplomteil sieht folgende Anforderungen vor: Die Kandidatinnen und Kandidaten führen Analysen mit mindestens 10 behandelten oder in Behandlung stehenden, dokumentierten und supervidierten Klientinnen und Klienten durch. Die Fälle müssen mindestens 20 Stunden dauern, damit sie an die erforderliche Gesamtzahl Stunden angerechnet werden können. Mindesten zwei Fälle müssen länger sein (50 Stunden oder mehr), so dass sie zusammen 120 Stunden ausmachen und die Therapie muss mindestens ein Jahr dauern. Jeder Fall wird während der ganzen Dauer supervidiert, alle vier Stunden wird eine Supervision empfohlen. Gegenwärtige oder frühere Lehranalytiker dürfen nicht Supervisoren sein. Es sind 80 Stunden Einzelsupervision bei mindestens zwei verschiedenen Supervisoren zu besuchen. 70 zusätzliche Sitzungen Gruppensupervision werden im Rahmen von mindestens zwei fortlaufenden Fallkolloquien (Supervisionsgruppen) absolviert. Für jeden supervidierten Fall muss ein Fallbericht verfasst wer- 11 Eine Einheit entspricht mindestens 45 Minuten. 12 vgl. auch 3.7.a. 13 Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer entsprechend. 11 / 25

17 den, dreimal ein Bericht zu Seiten für drei Fälle und zwei davon müssen Langzeitfälle sein, das heisst 50 und mehr Stunden Therapie und beiden Fälle müssen insgesamt 120 Stunden Therapie zu Grunde liegen. Dazu müssen bis zu 10 Kurzberichte von 2-3 Seiten (für Therapien von mindestens 20 Stunden) sowie 1 Seite für alle die zehn Fälle übersteigenden Therapien verfasst werden, gemäss Weiterbildungsregulativ. Zudem wird eine zweite Symbolarbeit von Seiten verlangt, der Besuch des Einführungsseminars ins Assoziationsexperiment ist obligatorisch und Voraussetzung für den Besuch weiterer Seminare. Die Diplomkandidatinnen und Diplomkandidaten verfassen die Diplomthesis, die eine umfangreiche Abschlussarbeit ist von in der Regel Seiten. Die Diplomkandidatinnen und Diplomkandidaten absolvieren im Anschluss an die Diplomthesis noch sieben Prüfungen: Fallprüfung, Psychiatrie mit besonderer Berücksichtigung der Differentialdiagnose, Psychologisches Verständnis eines Mythos oder Märchens, Psychologisches Verständnis von Bildern, der Individuationsprozess und seine Symbole, Diskussion der Diplomthesis. Der Standard ist erfüllt. Die Expertenkommission empfiehlt den Beizug eines externen Experten (z.b. von einer Universität oder einer anderen Weiterbildung) für die Abschlussprüfung (zumindest für Fallprüfung und Psychiatrie), um die wissenschaftliche Fundierung und Breite zu überprüfen. Standard 3.3 Wissen und Können a. Die Weiterbildung vermittelt mindestens ein umfassendes, theoretisch und empirisch fundiertes Modell des psychischen Erlebens, des Verhaltens, der Entstehung und des Verlaufs psychischer Störungen und Krankheiten sowie des psychotherapeutischen Veränderungsprozesses. Zentrale Aspekte des Jung schen Modells des psychischen Erlebens und des psychotherapeutischen Veränderungsprozesses sind bewusste und unbewusste Prozesse. Diese zeigen sich intrapsychisch und in der Beziehungssituation, speziell auch in der psychotherapeutischen Beziehung sowie in der Beachtung von Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomenen. Es handelt sich um ein komplexes und die ganze Lebensspanne umfassendes Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Störungsmodell. Besondere Beachtung erfahren Ressourcen und Komplikationen aus der Beziehungserfahrung und aus der innerpsychischen Erfahrung mit der eigenen Person (Traumerleben, kreative Erfahrungen, innerpsychische Konflikte usw.). Eine spezifische Symbolpsychologie verdeutlicht archetypische Muster und Wirkkräfte in Religion, Kunst, Mythologie, im Individuum und in der Gesellschaft. Neben Ursachen in der individuellen Lebensgeschichte und in der gesellschaftlichen und kulturellen Situation gibt es Lebenskonflikte, die alle Menschen bewältigen müssen: die sogenannten archetypischen Probleme. Das Zentralkonzept der Analytischen Psychologie C.G. Jungs ist das sogenannte Individuationskonzept als lebenslanger Entwicklungs- und Reifungsprozess. Die Expertenkommission kommt zum Schluss, dass die Weiterbildung ein umfassend und theoretisch fundiertes Modell, dasjenige von C.G. Jung, vermittelt. Die Frage nach der Vermittlung eines empirisch fundierten Modells ist zusammen mit Standard 3.1 a zu verstehen. Die entsprechenden Vorbehalte bezüglich der notwendigen wissenschaftlichen Fundierung sind dort bereits formuliert worden. Im Weiteren stellt sich für die Expertenkommission die bereits unter Standard 3.1 gestellte Frage, ob das Modell auch die Verläufe von unterschiedlichen Störungen in der geforderten Breite abdeckt, so dass dem klinischen Fokus auf die Störung innerhalb des Jung schen Ansatzes genügend Beachtung geschenkt wird. Die Expertenkommission formuliert deshalb eine Auflage 6 unter Ziffer 3.2 Buchstabe b. Der Standard ist teilweise erfüllt. 12 / 25

18 b. Die Weiterbildung vermittelt umfassendes Anwendungswissen, insbesondere in folgenden Bereichen: - Klärung des therapeutischen Auftrags - Indikation und Therapieplanung - Diagnostik und diagnostische Verfahren - Exploration, therapeutisches Interview - Behandlungsstrategien und -techniken - Beziehungsgestaltung - Evaluation des Therapieverlaufs Die Vermittlung von Anwendungswissen erfolgt für die im Standard genannten Bereiche mit Bezug auf den Jung schen Ansatz, was auch die Weiterzubildenden bestätigen. Die im Anhang zum Selbstevaluationsbericht zusammengestellte Dokumentation gibt einen Überblick über das Anwendungswissen in den genannten Bereichen. Nach deren Auskunft wird insbesondere in der Supervision auf die Spezifika von einzelnen Störungsbildern eingegangen und darauf geachtet, dass sie den therapeutischen Auftrag klären, eine Therapieplanung vorlegen und für dieses Störungsbild geeignete Interventionen einsetzen. Auf die Frage der Expertenkommission, wann und in welcher Weise in den Kursen dieses Handwerk konkret vermittelt wird, kam keine eindeutige Antwort. Es zeigt sich, dass die Kurse zu einzelnen Störungsbildern teilweise sehr kurz ausfallen und dass der Fokus häufig auf der Jung schen Auslegung respektive auf einem Aspekt der Jung schen Theorien beruht. Es wurde der Expertenkommission nicht vollständig klar, inwieweit das geforderte Anwendungswissen in ausreichender Tiefe vermittelt wird. Es stellt sich erneut die bereits mehrfach gestellte Frage nach dem Handwerk : Wo wird die Expertise, das Handwerk vermittelt, so dass in einem zweiten Schritt der Jung sche Ansatz miteinbezogen werden kann? Die Expertenkommission formuliert eine Auflage 6 unter Ziffer 3.2 Buchstabe b. Der Standard ist teilweise erfüllt. c. Feste Bestandteile der Weiterbildung sind weiter: - Kritische Auseinandersetzung mit der Wirksamkeit, den Möglichkeiten und Grenzen der vermittelten Therapiemodelle und ihrer Methoden - Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse anderer psychotherapeutischer Ansätze und Methoden - Erkenntnisse der Psychotherapieforschung und ihre Implikationen für die Praxis - Vermittlung grundlegender Kenntnisse über und Auseinandersetzung mit Besonderheiten der Psychotherapie mit verschiedenen Altersgruppen - Vermittlung von Kenntnissen von und Auseinandersetzung mit unterschiedlichen demografischen, sozioökonomischen und kulturellen Kontexten der Klientel bzw. der Patientinnen und Patienten und ihren Implikationen für die psychotherapeutische Behandlung - Auseinandersetzung mit der Berufsethik und den Berufspflichten - Kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit der Psychotherapie - Vermittlung von Grundkenntnissen über das Rechts-, Sozial- und Gesundheitswesen und seine Institutionen Die Weiterzubildenden besuchen zusätzlich zu den festen Bestandteilen der vom ISAPZURICH angebotenen Weiterbildung die generischen Kurse der ASP. Diese werden in einem Anhang zum Selbstevaluationsbericht beschrieben. Die Weiterzubildenden werden von der Leitung des ISAPZURICH darüber informiert. 13 / 25

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