Studienordnung Bachelor-Studiengang Gartenbau

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1 Studienordnung Bachelor-Studiengang Gartenbau 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich und Aufgabe 1.2 Ziele des Studiums 1.3 Studienvoraussetzungen 1.4 Dauer und Gliederung des Studiums 2. Studienorganisation 2.1 Modularisierung 2.2 Studienverlauf 2.3 Entwicklung des Studienangebots 2.4 Veranstaltungen 2.5 Leistungsnachweise 2.6 Belegverfahren 3. Studienberatung 4. Schlussbestimmungen Anlagen Anlage 1: Bestimmungen zum Vorpraktikum Anlage 2: Studienverlauf Anlage 3: Modulhandbuch 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich und Aufgabe Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Immatrikulationsordnung vom und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Gartenbau vom Ziel, Inhalt und Organisation des Studiums für den Bachelor-Studiengang Gartenbau an der Fachhochschule Wiesbaden. 1.2 Ziele des Studiums Das ingenieurwissenschaftlich ausgerichtete Studium qualifiziert für eine vielseitige Tätigkeit in der Gartenbauwirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene. Diese umfasst Aufgaben der Betriebsführung, Beratung, Verwaltung, Vermarktung sowie der Verbands- und Öffentlichkeitsarbeit in dem breiten Spektrum des Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbereichs aller Gartenbaubranchen, der vor- und nachgelagerten Industrie, der Forschung und Entwicklung sowie der Weiterbildung von Fachleuten und Laien. Nach dem Studium sind überdurchschnittliche Absolventen weiterhin für den konsekutiven Einstieg in den Master-Studiengang Gartenbauwissenschaft befähigt Das Studium vermittelt 1) Grundlagenkenntnisse aus dem naturwissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, 2) aktuelle, wissenschaftlich und methodisch fundierte Fachkenntnisse in den Produktionssparten und dem Dienstleistungsbereich des Gartenbaus mit einer breiten, auf fächerübergreifenden Zusammenhängen basierenden Ausbildung durch die Bearbeitung im

2 Mittelpunkt stehender Projekte, wobei das strategische Handeln im Netzwerk von Pflanze, Technik, Ökonomie und Ökologie geschult wird, 3) praxisrelevante Kompetenzen in den Schlüsselqualifikationen von Projektabwicklung, Kommunikation, Präsentation, Fremdsprachen sowie Ausbildung und Betriebsführung, 4) Fähigkeiten in der Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die gärtnerische Praxis durch die Bearbeitung konkreter Praxisfälle in den Projekten und durch Übungen im Rahmen des Berufspraktischen Projektsemesters. 1.3 Studienvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Studium im Bachelor-Studiengang Gartenbau ist gemäß HHG 63 ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder eine bestandene Meisterprüfung. Andere Bildungsnachweise berechtigen zum Studium, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird in der Hochschulzugangsprüfung festgestellt. Zugelassen ist auch, wer bereits ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat oder das Grundstudium eines Fachhochschulstudienganges oder eines gestuften Universitätsstudienganges abgeschlossen hat Eine Zulassung ist nur möglich, wenn eine Bachelor-Prüfung in einem gleichnamigen oder verwandten Studiengang einer Fachhochschule oder Universität im Geltungsbereich des Deutschen Hochschulrahmengesetzes nicht endgültig nicht bestanden wurde oder kein schwebendes Prüfungsverfahren ansteht. Eine entsprechende Versicherung ist bei der Immatrikulation zu leisten Für die Zulassung ist zudem ein Vorpraktikum nach Ziffer nachzuweisen, bei dem mindestens 8 Wochen vor Studienbeginn erbracht sein sollen. 1.4 Dauer und Gliederung des Studiums Die Regelstudienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt sieben Semester. Sie umfasst sechs Theoriesemester und ein Berufspraktisches Projektsemester. Der Verlauf des Studiums ist in Ziffer 2.2 dargestellt. Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden Das Studium gliedert sich in 1) Studienabschnitt A mit einem Umfang von 3 Semestern und 90 Leistungspunkten (Credits) 2) Studienabschnitt B mit einem Umfang von 2 Semestern und 60 Leistungspunkten (Credits) 3) Studienabschnitt C, das Berufspraktische Projektsemester mit einem Umfang von 30 Leistungspunkten (Credits) 4) Studienabschnitt D, dem Abschlusssemester mit einem Umfang von 30 Leistungspunkten (Credits) Die Organisation des Berufspraktischen Projektsemesters (BPS) ist in der Anlage 2 (Bestimmungen für das Berufspraktische Projektsemester) der Besonderen Bestimmungen zur Prüfungsordnung geregelt Die zusätzliche berufspraktische Tätigkeit (Vorpraktikum) gemäß der von der KMK beschlossenen Rahmenordnung hat eine Dauer von 13 Wochen und ist in den Bestimmungen zum Vorpraktikum geregelt (Anlage 1). 2. Studienorganisation 2.1 Modularisierung Das Studienprogramm ist nach dem European Credit Transfer System (ECTS) modularisiert.

3 Thematisch zusammenhängende oder ergänzende Lehreinheiten sind zu Modulen zusammengefügt. Inhalt, Form und Durchführung werden in der jeweiligen Modulbeschreibung nach Ziffer dargestellt. Die Modularisierung mit dem einheitlichen Bewertungssystem und der Beschränkung der Module auf jeweils ein Semester soll den nationalen und internationalen Wechsel des Studienortes erleichtern Zur Beschreibung des Studienpensums werden den Lehreinheiten und den Modulen insgesamt Leistungspunkte zugeordnet. Dabei wird ein bestimmtes Arbeitspensum der Studierenden für die jeweilige Veranstaltung zugrunde gelegt und in dem Verhältnis von Kontaktstunden während der Lehrveranstaltung zu Eigenleistung definiert. Diese Faktoren sind zur Berechnung der Arbeitslast für die verschiedenen Lehreinheitsformen in Ziffer benannt. Bei der Modularisierung nach ECTS werden die Begriffe per Definition und Umrechnung wie folgt gebraucht: Begriff Nach ECTS Berechnung / Wert Leistungspunkte Credit 30 h Arbeitslast Arbeitslast pro Semester Arbeitslast in SWS Kontaktstunden Arbeitslast für 15 Wochen Workload h/s (für BPS 18 Wochen) Kontaktstunden + studentische Workload h/w Eigenarbeit Lehreinheit in SWS Instruction h/w (SWS = Semesterwochenstunden je 45 min) Studentische Eigenarbeit Home work Kontaktstunden x Faktor Faktor Relation Verhältnis von Kontaktstunden zu studentischer Eigenarbeit Für jedes Semester müssen 30 Leistungspunkte erzielt werden, wobei eine Arbeitslast von 900 Stunden zugrunde liegt. Danach umfasst der Bachelor-Studiengang Gartenbau insgesamt 210 Leistungspunkte. Die jeweiligen Leistungspunkte der Module werden vergeben, wenn das Modul mit Erfolg abgeschlossen ist Für jedes Modul wird vom Dekanat eine Modulkoordinatorin oder ein Modulkoordinator benannt (siehe Anlage 3, Modulhandbuch). Die Aufgaben der Koordinatorin oder des Koordinators sind: 1) Koordination der Lehrinhalte, 2) Auswahl geeigneter Spezialdozentinnen oder dozenten soweit für die Inhalte erforderlich, 3) Koordination der Lehreinheiten, 4) Organisation der Modulprüfung soweit mehrere Dozentinnen oder Dozenten vertreten sind, 5) Ermittlung von Gesamtnoten einer Modulprüfung nach Erfordernis 6) Weiterentwicklung der Module im Sinne einer Qualitätssicherung. 2.2 Studienverlauf Der Bachelor-Studiengang Gartenbau umfasst ein jährliches Angebot von Modulen. Deren Zuordnung zu den jeweiligen Studienabschnitten und Semestern im Studienverlauf ist der Anlage 2 zu entnehmen Das Studium beginnt mit den Pflichtmodulen (Basismodulen) des Studienabschnitts A, die einem Grundstudium entsprechen. Im Abschnitt B steht ein an Projekten orientiertes Fachstudium im Mittelpunkt. Im Abschnitt C sollen ingenieurmäßige Tätigkeiten im Berufsfeld Gartenbau als Projekt theoretisch bearbeitet und praktisch durchgeführt werden. Das Studium endet mit einigen Ergänzungsmodulen im Studienabschnitt D und der Anfertigung und Präsentation der Bachelor-Arbeit.

4 2.2.3 Wahlmöglichkeiten haben die Studierenden im Abschnitt B und D (siehe Anlage 2). Im Studienabschnitt B (4. und 5. Semester) müssen von den angebotenen Fachmodulen Module im Umfang von insgesamt mindestens 36 Credits gewählt werden. Aus je einem dieser Fachmodule erfolgt pro Semester die Themenstellung und Betreuung der Projektarbeit im jeweiligen Projektmodul. Die Projektmodule des 4. und 5. Semesters sind Pflichtmodule mit je 12 Credits. Es besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Studienabschnitte B und D für die Ausbildung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen im Bereich des Gartenbaus zu qualifizieren. Dazu müssen in der Studienordnung definierte Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens 18 bis maximal 29 Credits belegt werden. Mit diesen Nachweisen und einer einjährigen beruflichen Tätigkeit werden vom Grundsatz die Voraussetzungen zum Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen (Master of Education) an der TU Darmstadt erfüllt. Diese Möglichkeit ist vorerst auf die Immatrikulationsjahrgänge WS 08/09 bis einschließlich WS 12/13 beschränkt. Im Abschnitt D sind Ergänzungsmodule im Umfang von insgesamt mindestens 15 Credits zu wählen, deren Belegung auch bereits im 5. Semester möglich ist Im Studienverlauf sind die folgenden Voraussetzungen zur Erlangung des Studienabschlusses zu erbringen: 1) Inhalte aus dem Studienabschnitt A sind Grundlage für alle weiteren Studienabschnitte 2) Nachweis von 90 Leistungspunkten aus dem Studienabschnitt A sowie des Vorpraktikums für die Anmeldung zum Berufspraktischen Projektsemester. 3) Nachweis von 90 Leistungspunkten aus dem Studienabschnitt A und mindestens 52 Leistungspunkten aus dem Studienabschnitt B für die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit. 2.3 Entwicklung des Studienangebots Der Fachbereich Geisenheim fühlt sich einer laufenden Aktualisierung und Verbesserung des Lehrangebots verpflichtet. Die Studiendekanin oder der Studiendekan berichtet darüber regelmäßig dem Fachbereichsrat Eine Evaluierung der Module wird regelmäßig durchgeführt. 2.4 Veranstaltungen Die Modulbeschreibung beinhalten die Lernziele und die jeweils aktuellen Lehrinhalte der einzelnen Module gemäß Modulhandbuch (Anlage 3) Die Tabelle Studienprogramm beinhaltet die detaillierte Aufschlüsselung der Module in die jeweiligen Lehreinheiten mit den zugehörigen Daten und ist die Grundlage für den Studienablauf. Veränderungen nach werden entsprechend aktualisiert Die Module unterscheiden sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule mit der entsprechenden Kennzeichnung und Ausweisung. Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Studiengangs verbindlich. Bei den Wahlpflichtmodulen nach Ziffer besteht die Verpflichtung, jeweils drei Module zu wählen, die dann als verbindlich gelten. Einzelne Lehreinheiten innerhalb von Modulen können nicht gewählt werden Form der Lehreinheiten Form Zeichen Faktor Max.Teilnehmer Beschreibung Frontalunterricht in der Form von mündlicher Darstellung eines Lehrstoffes zur Vermittlung von Vorlesung V 1:1,25 <>60 Fakten und Methoden als Basiswissen und dessen stofflicher Vertiefung. Geringe Vor- und Nachbereitung primär als Prüfungsvorbereitung. Seminaristische SV 1:1 35 Erarbeitung von Lehrinhalten durch Verbindung eines

5 Vorlesung Seminar S 1:2 15 Übung Ü 1:0,75 20 Praktikum P 1:0,75 15 Projekt- Betreuung Projektbetreuung zum BPS Abschluss- Betreuung BS 1:4 8 BPP 1:10 8 BA 1:35 8 Vortrages mit exemplarischer Vertiefung und interaktiver Vermittlung und Entwicklung des Stoffes mit den Studierenden. Vertiefende und ergänzende Wissensvermittlung mit begrenzter Vor- und Nachbereitung. Systematische Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse mit Hilfe von in studentischer Eigenarbeit vorbereiteter und dann präsentierter und diskutierter Einzel- oder Gruppenarbeit, wie Referate, Kurzprojekte, Planungen, Rollenspiele, Fallstudien, Essays, Handouts, Präsentationen. Der Dozentin oder dem Dozenten kommt im Wesentlichen die wissenschaftliche Vorbereitung, Leitung und Auswertung zu. Die erfolgreiche Teilnahme kann mit Testaten kontrolliert werden. Begleitend oder nachfolgend zu einer Vorlesung zur systematischen Durcharbeitung eines Lehrstoffes oder zur Vermittlung grundlegender praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten oder zur Schulung spezifischer Methodik und Technik. Übungen können im Hörsaal, am Computer, im Labor, in Werk- oder Produktionsräumen oder im Feld stattfinden. Sie können auch außerhalb des Campus und in Form von Exkursionen durchgeführt werden. Eventuelle Testate finden während der Übung statt. Lehreinheit zur Erkennung von komplexen Zusammenhängen technischer, physiologischer, ökonomischer und ökologischer Art sowie die Aneignung von Methoden und Verfahren aus Wissenschaft und Praxis durch weitgehend selbständige Arbeiten und Versuche der Studierenden vor Ort (siehe Übungen) unter Anleitung der Dozentin oder des Dozenten. Mögliche Testate finden im Rahmen dieser Arbeiten statt. Wissenschaftliche und technische Beratung, Anleitung und Führung der Studierenden während der Projektarbeiten mit umfangreicher Eigenarbeit als bedarfsorientierte und dialogdominierte Kleingruppenbetreuung. Wissenschaftliche und technische Beratung, Anleitung und Lenkung der Studierenden während des Berufspraktischen Projektsemesters mit sehr intensiver Eigenarbeit als bedarfsorientierte und dialogdominierte Individualbetreuung. Wissenschaftliche und technische Beratung, Anleitung und Lenkung der Studierenden während der Abschlussarbeit mit sehr intensiver Eigenarbeit als bedarfsorientierte und dialogdominierte Individualbetreuung Der Stundenplan des Studiengangs Gartenbau regelt die zeitliche Verteilung der Module und seinen Lehreinheiten genannt sind die Kurzzeichen der Module - sowie die Belegung geeigneter Räumen im Semesterablauf. Er wird im Internet oder in ähnlicher Form veröffentlicht und beinhaltet dort auch eventuelle aktuelle Änderungen. Der Stundenplan soll so gestaltet sein, dass die Teilnahme an den Pflicht- und Wahlpflichteinheiten des jeweiligen Semesters ohne Terminüberschneidung möglich ist.

6 2.4.6 Die tatsächliche Durchführung der einzelnen Lehreinheiten kann entsprechend der aktuellen Nachfrage und Belegung der Wahlpflichtmodule von der Stundentafel nach Ziffer abweichen. Ein Modul findet statt, wenn es von mindestens fünf Studierenden belegt worden ist. 2.5 Leistungsnachweise Anzahl und Durchführung sowie die Wiederholbarkeit aller Leistungsnachweise sind grundsätzlich in der genannten Prüfungsordnung geregelt Als Nachweis für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls werden zu festgesetzten Terminen Sammelscheine für die bis dahin erbrachten Modulprüfungen mit den jeweiligen Leistungspunkten ausgestellt Seminare, Übungen und Praktika beinhalten gemäß der Modulbeschreibung in der Regel Lernübungen, die als wiederholbare Testate erfolgreich zu absolvieren sind. Form und Durchführung werden im Einzelnen mit der Dozentin oder dem Dozenten zu Semesterbeginn abgesprochen, wobei auch eine angemessene Beteiligung mit entsprechender Anwesenheitskontrolle Grundlage sein kann. Vorlesungen und Seminaristische Vorlesungen schließen in der Regel ohne Testate ab Grundsätzlich wird jedes Modul am Ende des Semesters mit einer beschränkt wiederholbaren Prüfungsleistung abgeschlossen. Die Durchführung erfolgt in einer eigens ausgewiesenen Prüfungszeit. Teil- Prüfungsleistungen für einzelne Lehreinheiten sind nur in ausgewiesenen Modulen vorgesehen. Gewählte Module müssen nach erfolgter Prüfungsanmeldung zum erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Wiederholungen sind in den Besonderen Bestimmungen zur ABPO geregelt Als besondere Form der Modulprüfung ist eine Projektpräsentation in den Projekten im Studienabschnitt B sowie im Berufspraktischen Projektsemester (BPS) des Studienabschnittes C vorgesehen. Die Projektpräsentation beinhaltet neben der Projektarbeit einen Vortrag mit einer angemessenen Darstellung des Themas. Die Projekte und das BPS sind Pflichtmodule mit beschränkt wiederholbaren Prüfungsleistungen Die Bachelor-Arbeit umfasst als abschließende Prüfungsleistung die eigenständige schriftliche Ausarbeitung eines wissenschaftlichen Themas in Form einer Literaturarbeit, eines Projektes oder einer experimentellen Arbeit in einem Zeitraum von drei Monaten sowie die entsprechende Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Kolloquiums. Die einmalige Wiederholung dieser Prüfungsleistung ist möglich Das Studium endet mit der erfolgreich abgeschlossenen Bachelor-Prüfung. Das bedeutet, es sind alle studienbegleitenden Modulprüfungen einschließlich der Bachelor-Arbeit durch die jeweiligen dafür vergebenen Leistungspunkte (Credits) nachzuweisen. Eine punktuelle Abschlussprüfung findet nicht statt. 2.6 Belegverfahren Die Teilnahme an den Lehreinheiten eines Moduls setzt die Belegung durch die Studierenden voraus. Diese Belegung ist jedoch nur für die Veranstaltungen der Wahlpflichtmodule erforderlich, alle Pflichtmodule werden zu Beginn des Studiums oder zu Semesterbeginn entsprechend der persönlichen Einschreibung automatisch belegt Eine Vorbelegung für die beabsichtigte Modulwahl findet jeweils im Vorsemester statt und ist Grundlage für die aktuell angebotenen Module und deren Terminplanung im Folgesemester Bei der Vorbelegung zu Wahlpflichtmodulen für die Qualifikation zum Lehramtsstudium (lt Absatz 2) entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung über die Zulassung.

7 3. Studienberatung 3.1 Die allgemeine Studienberatung wird zentral von der Fachhochschule Wiesbaden organisiert und durchgeführt. In der Semesterzeit werden am Standort Geisenheim regelmäßige Sprechzeiten angeboten. Die allgemeine Beratung wird in folgenden Fällen in Anspruch genommen: vor Beginn des Studiums zu Inhalt, Aufbau und Anforderungen des Studiengangs bei Studienfach- oder Hochschulwechsel bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten. 3.2 Für die spezielle Fachberatung wird vom Dekanat eine Studienfachberaterin oder ein Studienfachberater benannt. Diese Beratung wird individuell zu bestimmten Sprechzeiten durchgeführt. Es wird empfohlen, sie in den folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen: vor der Wahl der Module im Studienabschnitt B oder D, bei persönlichen speziellen Prüfungsschwierigkeiten, bei Anerkennung von Leistungsnachweisen oder eines Praktikums, vor der Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang, vor einem Auslandsstudium, bei beabsichtigter Qualifizierung zum Master-Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen. Zusätzlich werden Informationsveranstaltungen über den Studienverlauf und die Wahlmöglichkeiten angeboten. 3.3 Für das Berufspraktische Projektsemester (BPS) werden Informationsveranstaltungen und Individualberatungen mit regelmäßigen Sprechzeiten von einer BPS-Referentin oder einem BPS- Referenten durchgeführt. Zur Absolvierung dieses Studienabschnittes wird die Inanspruchnahme dieser Beratung dringend empfohlen, insbesondere für ein beabsichtigtes Auslands-Projektsemester. 4. Schlussbestimmungen 4.1 Übergangsregelung Für Studentinnen und Studenten, die beim Inkrafttreten dieser Studienordnung ihr Studium im Studiengang Gartenbau-Management bereits begonnen haben, gelten die Bestimmungen der alten Studienordnung des Fachbereichs Geisenheim der Fachhochschule Wiesbaden für den Bachelor-Studiengang Gartenbau-Management vom 11. Juli 2005 bis spätestens 8 Semester nach Inkrafttreten dieser neuen Prüfungsordnung. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Prüfungsausschuss, welche Leistungsnachweise aus dem neuen Programm in Ausnahmefällen ersatzweise zu erbringen sind, um das Studium zu beenden. 4.2 Inkrafttreten Die Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Gartenbau tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

8 Anlagen zur Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Gartenbau: Anlage 1: Bestimmungen zum Vorpraktikum Anlage 2: Studienverlauf Anlage 3: Modulhandbuch Anlage 1: Bestimmungen zum Vorpraktikum 1 Zielvorstellungen für das Vorpraktikum Das Vorpraktikum ist im Hinblick auf das praxisbezogene Studium Bestandteil der Ausbildung. Zur Bewältigung der im Berufsfeld gestellten Aufgaben bedarf die bzw. der Bachelor of Science wissenschaftlicher und praktischer Kenntnisse. Das Vorpraktikum soll Einblick über die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie in den Arbeits- und Produktionsablauf und die Betriebsorganisation vermitteln. Dazu muss die Praktikantin oder der Praktikant in den Arbeitsprozess einbezogen werden. Die Praktikantin oder der Praktikant soll dadurch auch ein eigenes Urteil über die Eignung für den angestrebten Beruf gewinnen. 2 Ausbildungsdauer Die Dauer der Praktikantenausbildung im Vorpraktikum beträgt 13 Wochen. Davon müssen 8 Wochen vor Beginn des Studiums als Einschreibungsvoraussetzung nachgewiesen werden; die noch fehlenden 5 Wochen können bis zu Beginn der Lehrveranstaltungen des 5. Semesters nachgewiesen werden. Die Ausbildungsdauer im jeweiligen Betrieb muss mindestens 4 Wochen betragen. 3 Anrechnungszeiten 1. Für den Bachelor-Studiengang Gartenbau ersetzt eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner in den Fachrichtungen Zierpflanzenbau einschließlich Staudengärtnerei, Gemüsebau einschließlich Pilzanbau, Obstbau, Baumschule, Pflanzenzüchtung und Samenbau sowie Friedhofsgärtnerei das Praktikum. Eine Ausbildung in den verwandten Berufsfeldern Gartenund Landschaftsbau oder Floristik kann mit bis zu 8 Wochen als Vorpraktikum anerkannt werden. 2. Das studiengangbezogene Pflichtpraktikum der Jahrgangsstufe 11 einer Fachoberschule im Schwerpunkt "Landwirtschaft/Umwelt" wird voll anerkannt, wenn es den Praxisinhalten des betreffenden Studienganges entspricht. 4 Ausbildungsbetriebe 1. Das Vorpraktikum ist ganz oder doch überwiegend in solchen Betrieben abzuleisten, die zum Berufsfeld des Studienganges gehören. Für den Bachelor Studiengang Gartenbau sind dies vorzugsweise Zierpflanzenbau-, Gemüsebau-, Obstbau-, Baumschul-, Stauden- oder Samenbaubetriebe sowie Friedhofsgärtnereien. Bei Praktika in nicht genannten Bereichen kann der Fachbereich diese teilweise anerkennen, wenn entsprechende Ausbildungsinhalte vermittelt werden.

9 2. Es muss sich dabei nicht um anerkannte Ausbildungsbetriebe handeln. 3. Praktika können auch in entsprechend geeigneten Betrieben des Auslandes abgeleistet werden. Mögliche Inhalte des Praktikums sind: 5 Inhalte des Praktikums 1. Ausbildungsstätte Anfertigen einer Betriebsbeschreibung unter Berücksichtigung der geographischen, ökonomischen und ökologischen Gegebenheiten; Nutzung der Produktions- und Wirtschaftsräume und der Versorgungseinrichtungen des Betriebes; Organisation der Ausbildungsstätte in einem Schema darstellen und ihre Funktionen unter Berücksichtigung der Hauptproduktion (auch Dienstleistung) und des Arbeitskräftebesatzes darstellen 2. Arbeitsplatz Kenntnisse über Maßnahmen zur Herrichtung des Arbeitsplatzes sowie über Arbeitsverfahren aneignen 3. Böden, Erde, Substrate Zusammensetzung, Eigenschaften und Nutzung der vorkommenden Böden; Kenntnisse über den Einsatz gärtnerischer Substrate; Kenntnisse über Maßnahmen zur Bodenverbesserung 4. Pflanzenkenntnisse Kenntnisse über produzierte, genutzte oder verwendete Pflanzen mit botanisch gültigen Namen und Sortenbezeichnungen, Verwendungsmöglichkeiten und Standortansprüche 5. Kultur- und Pflegemaßnahmen: a. Kennen lernen verschiedener Vermehrungsmethoden (vegetativ und generativ), der Behandlung des Saatgutes, des Pflanzengutes bzw. der Mutterpflanzen, der Züchtungsziele und des Sortenschutzes; Kenntnisse über Maßnahmen zur Desinfektion, Bodenbearbeitung, Saat- und Pflanzenbereitung; Kenntnisse zur Pflege des Standortes (Mulchen, Wind- und Frostschutz) einschließlich Kenntnisse über Unkräuter und deren Regulierung b. Arbeiten an der Pflanze durchführen und beschreiben (Pikieren, Topfen, Pflanzen, Stutzen, Schneiden, Aufbinden, Ausbrechen, Einschlagen, Veredeln) c. Kenntnisse über die Anwendungsmöglichkeiten von Wachstumsregulatoren d. Organische und anorganische Düngung durchführen und deren Wirkung auf Boden und Pflanzen beschreiben (Mangelerscheinungen und Überdosierung) e. Verschiedene Bewässerungsmethoden kennen lernen sowie Kenntnisse über Wasserqualität, Bewässerungszeitpunkt und Wasserbedarf f. Wichtige Schädlinge und Krankheiten der Kulturpflanzen erkennen und beschreiben. Pflanzenschutz unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften durchführen. Pflanzenschutzmittel kennen lernen g. Kenntnisse über Funktion von Einrichtungen zur Kultursteuerung (Heizung, Lüftung, Schattierung, Belichtung, Verdunkelung, Kühlung) 6. Maschinen und Geräte Umgang mit Maschinen und Geräten sowie deren Funktionen beschreiben (Bodenbearbeitung, Erdaufbereitung, Bodenpflege, Aussaat, Pikieren, Topfen, Düngung, Pflanzung, Pflanzenschutz, Ernte, Rodung, Transport, Sortierung und Verpackung usw.), 7. Ernte, Aufbereitung und Markt Kenntnisse über Erntezeitpunkt und Ernteverfahren sammeln; Pflanzen bzw. Erntegut unter Berücksichtigung der Sortierungsvorschriften, Gütebestimmungen und Qualitätsnormen sortieren, transportieren und marktgerecht verpacken; Lagerungs- und Kühlmethoden beschreiben; Absatzformen und Vermarktungseinrichtungen beschreiben 6 Nachweis des Praktikums Der Nachweis über Dauer und Inhalte des abgeleisteten Vorpraktikums ist über eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte zu führen. Aus dieser Bescheinigung müssen die von dem Praktikanten geleisteten Tätigkeiten klar ersichtlich sein.

10 Anhand dieser Bescheinigung wird das Vorpraktikum bewertet und die Dauer des anerkannten Vorpraktikum Zeitraums festgelegt.

11 Anlage 2: Studienverlauf

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13 Anlage 3: Modulhandbuch Bachelorstudiengang Gartenbau (B.Sc.) Anmerkungen: Faktoren Kontaktstunden zu Eigenarbeit: S (Seminar) = 2 V (Vorlesung) = 1,25 SV (seminaristische Vorlesung) = 1 Übung Ü), Praktikum (Pr): 0,75 BP (Betreuung Projekt) = 4 BPP (Betreuung Projekt Praxis-Semester) = 10 BBA (Betreuung Bachelor-Arbeit) = 35 Maximale Teilnehmer in den Lehrveranstaltungen: V: 60 SV: 35 S: 15 Ü: 20 Pr: 15 BP: 8 BPP: 8 BBA: 8 Zuordnung Lehrveranstaltung/ siehe Tabelle Studienprogramm Lehrveranstaltungen/Lehrformen mit Studienleistungen (SL, als Bedingung des Bestehens entsprechend ABPO 3.2.a): Ü, P und S

14 Tabelle Studienprogramm Beleg- Nr. 1. Semester Modul / Lehreinheiten Pflicht Wahlpflicht LE-Form SWS-Kontakt Dozent Relation K/S SWS- Selbststudium Student WLW Workload / Woche WLS Workload / Sem Credits Prüfungen und Bedingungen 5110 Mathematik & Biometrie P 6 6,5 12,5 187,5 6 MP Angewandte Mathematik P V 2 1,25 2,5 4,5 67, Angewandte Mathematik P Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,3 SL Übungen Biometrie P V 2 1,25 2,5 4,5 67, Biometrie Übungen P Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,3 SL 5120 Anorganische Chemie P MP Anorganische Chemie P V 3 1,25 3,75 6,75 101, Anorganische Chemie P Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,3 SL Übungen 5122 Chemisches Praktikum P Pr 2 0,75 1,5 3,5 52,5 SL 5130 Organische Chemie & Biochemie P 3 3,25 6,25 93,8 3 MP Organische Chemie P V 1 1,25 1,25 2,25 33, Übungen zur Organischen P Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,25 SL Chemie Biochemie P V 1 1,25 1,25 2,25 33, Botanik I P MP Botanik Grundlagen P V 3 1,25 3,75 6,75 101, Botanik Übungen P Ü 0,5 0,75 0,38 0,875 13,1 SL 5142 Botanisches Praktikum P Pr 2,5 0,75 1,88 4,375 65,6 SL 5150 Einführung in den gärtnerischern Pflanzenbau P 2,5 3,13 5,63 84,5 3 MP Grundlagen Ertragsbildung P V 1 1,25 1,25 2,25 33,8 Generative P V 0,5 1,25 0,63 1,125 16,9 Pflanzenvermehrung Autovegetative P V 0,5 1,25 0,63 1,125 16,9 Pflanzenvermehrung Xenovegetative Pflanzenvermehrung P V 0,5 1,25 0,63 1,125 16, Informatik P 3 2,5 5,5 82,5 3 MP Informatik P V 0,5 1,25 0,63 1,125 16, Übungen zur Informatik P Ü 2 0,75 1,5 3,5 52,5 SL 5162 Biometrie Computer- Übungen P Ü 0,5 0,75 0,38 0,875 13,1 SL 5170 Pflanzenbau-Übung I 3 2,5 5,5 82,5 3 MP Einführung Pflanzenproduktion P V 0,5 1,25 0,63 1,125 16,88

15 Prakt. Pflanzenbau & Exkursionen 2. Semester P Pr 2,5 0,75 1,88 4,375 65,63 SL 5210 Pflanzenbau-Übung II P 3,5 2,88 6,38 95,7 3 MP 5212 Praktikum Pflanzenbau & P Ü 0,5 0,75 0,375 0,875 78,7 SL Exkursionen 5213 Biometrische Übungen P Ü 2,5 0,75 1,88 4,375 65,6 SL Pflanzenbau-Übung II P V 0,5 1,25 0,63 1,125 16, Grundlagen Gartenbau I P 5,5 6,63 12, MP Baumschule P V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 Obstbau P V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 Obstbau Übungen P Ü 0,5 0,75 0,38 0,875 13,1 Tropischer Pflanzenbau P V 1 1,25 1,25 2,25 33, Botanik II P MP* 5231 Angewandte P V 1,5 1,25 1,88 3,375 50,6 PL Pflanzenphysiologie 5232 Übungen zur P Ü 2 0,75 1,5 3,5 52,5 SL Pflanzensystematik 5233 Genetik und P V 1,5 1,25 1,88 3,375 50,6 PL Pflanzenzüchtung 5234 Übungen zur Genetik und P Ü 0,5 0,75 0,38 0,875 13,1 SL Pflanzenzüchtung 5235 Bestimmungsübungen P Pr 0,5 0,75 0,38 0,875 13,1 SL 5240 Pflanzenökologie P 5,5 6,63 12, MP Ökologie und Ökophysiologie P V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 Geobotanik P V 1 1,25 1,25 2,25 38, Geobotanik Übungen P Ü 0,5 0,75 0,38 0,875 14,9 SL Agrarmeteorologie P V 2 1,25 2,5 4,5 67, Grundlagen der Betriebswirtschaft 3 3,25 6,25 93,8 3 MP Betriebswirtschaftliche P V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 Grundlagen 5252 Betriebsstrukturen im Gartenbau P Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,3 SL 5260 Bodenkunde & Pflanzenernährung P 6 6,5 12,5 187,5 6 MP Grundlagen Bodenkunde P V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 Grundlagen Pflanzenernährung 5262 Praktikum Bodenkunde & Pflanzenernährung 3. Semester P V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 P Ü 2 0,75 1,5 3,5 52,5 SL 5310 Grundlagen Gartenbau II P 5 6,25 11,25 168,8 6 MP Gemüsebau P V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 Zierpflanzenbau P V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 Dienstleistungsgartenbau P V 1 1,25 1,25 2,25 33, Grundlagen der Phytomedizin P 5,5 5,88 11,38 170,7 6 MP

16 Schadursachen P V 1,5 1,25 1,88 3,375 50, Phytomedizinisches P Ü 2 0,75 1,5 3,5 52,5 SL Praktikum Pflanzenschutzmaßnahmen P V 2 1,25 2,5 4,5 67, Grundlagen Volkswirtschaftslehre P 3 3,76 6,76 101,4 3 MP Grundlagen P V 1,5 1,25 1,88 3,375 50,6 Volkswirtschaftslehre Strukturen gartenbaulicher Märkte P V 1,5 1,25 1,88 3,375 50, Technische Physik P 6,5 6,38 12,9 193,5 6 MP Experimentalphysik P V 3 1,25 3,75 6,75 101, Experimentalphysik Übungen P Ü 2 0,75 1,5 3,5 52,5 SL 5343 Physikalisches Praktikum P Pr 1,5 0,75 1,13 2,625 39,4 SL 5350 Technik im Gartenbau P 6 6,75 12,75 191,3 6 MP Maschinen & P V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 Applikationstechnik Grundlagen P V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 Gewächshaustechnik 5352 Applikationstechnik Übungen P Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,3 SL Grundlagen Elektrotechnik P V 0,5 1,25 0,63 1,125 16, Elektrotechnische Übungen P Ü 0,5 0,75 0,38 0,875 13,1 SL 5360 Fachenglisch P 3,5 2,63 6,13 91,9 3 MP 5362 Fachenglisch Gartenbau P Ü 2 0,75 1,5 3,5 52,5 SL 5363 Business English P Ü 1,5 0,75 1,13 2,625 39,4 SL 4. Semester 5400 Projekt I P 8,75 14,82 23,06 346,0 12 MP Projektbearbeitung P BP 2, ,5 187,5 Exkursionen und P Ü 2 0,75 1,5 3,5 52,5 Betriebsseminare 5402 Zweite Fremdsprache nach Wahl P Ü 2 0,75 1,5 3,5 52,5 SL Einweisung in Präsentationstechniken P SV 0,5 0,5 0, Präsentationsübungen P Ü 1,25 0,75 0,94 1,69 25,35 SL Projektpräsentation P Ü 0,5 0,75 0,38 0,875 13, Gemüsebau WP 5 7,13 12, MP 5412 Verfahren der Gemüseproduktion WP S 2, ,5 112,5 SL 5413 Übungen zu Gemüsearten WP Ü 1,5 0,75 1,13 2,625 39,4 SL Praxis der Düngung im WP SV 0,5 1 0, Gemüsebau Technik im Gemüsebau WP SV 0,5 1 0, Zierpflanzenbau WP MP 5422 Zierpflanzen Modellkulturen WP S SL Industrielle WP SV Pflanzenproduktion Erdelose Kulturverfahren WP SV

17 Nacherntephysiologie und Qualitätsmanagement WP SV Baumschule WP 5 7,5 12,5 187,5 6 MP 5432 Spezielle Gehölzphysiologie WP S SL Ertrags- und WP SV Qualitätsbildung bei Gehölzen 5433 Produktinnovationen & WP S 1, ,5 67,5 SL Fallstudien Ökonomische Aspekte der Planung WP SV 0,5 1 0, Internationaler Gartenbau WP 5,5 6, MP Gartenbau in den WP SV 1,5 1 1, Tropen/Subtropen 5442 Nachhaltige Anbausysteme WP S 1, ,5 67,5 SL 5443 Übungen Tropenpflanzenbau WP Ü 2 0,75 1,5 3,5 52,5 SL Böden & Pflanzenernährung Tropen WP SV 0,5 1 0, Gartenbauliche Betriebswirtschaftslehre WP 6 5,5 11,5 172,5 6 MP Kostenrechnung und WP SV Anbauplanung Betriebsanalyse & Kennzahlenvergleich WP SV Übungen zur Kostenrechnung und zum Betriebsvergleich WP Ü 2 0,75 1,5 0,875 13,1 SL 5460 Biotechnologie der Pflanzen WP 5 6,63 11,63 174,5 6 MP Grundlagen pflanzlicher WP SV 1,5 1 1, Biotechnologie 5462 Spezielle Anwendungen der Biotechnologie WP S SL 5463 Grundlagen der in vitro- Techniken WP Ü 1,5 0,75 1,13 2,625 39,4 SL 5470 Phytomedizin WP 5 6,38 11,38 170,7 6 MP Schaderreger an ausgewählten gartenbaulichen Kulturen WP SV Fortgeschrittene Diagnostik WP Ü 0,5 0,75 0,38 0,875 13,13 SL 5473 Seminar zum Pflanzenschutz WP S 1, ,5 67,5 SL 5480 Studium Generale WP MP freies Studium an der HSRM WP oder anderen Hochschulen 5490 Bewässerung und Automatisierung I WP 3,5 3 6,5 97,5 3 MP Bewässerungssteuerung und -technik WP SV Übungen zur Bewässerung WP Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,25 SL im Gartenbau 5493 Agrarmeteorologische WP Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,25 SL

18 Messtechnik Gießwasser WP SV 0,5 1 0, Wissenschaftliches Arbeiten in der Berufspädagogik WP 3 3,25 6,25 93,75 3 MP Wissenschaftliches Arbeiten WP V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 Wissenschaftliches Arbeiten WP Ü 1 0,75 0,75 1,75 26, Didaktik der schulischen und betrieblichen Berufsausbildung WP 3 3,25 6,25 93,75 3 MP Didaktik WP V 2 1,25 2,5 4,5 67,5 Übungen zur Didaktik WP Ü 1 0,75 0,75 1,75 26, Schulpraktische Studien 1.1 WP 4 6,5 10,5 157,5 5 MP Seminar WP S Einführung in die schulpraktischen Studien WP V 2 1,25 2,5 4,5 67, Fachdidaktik 1 WP 5 8,75 13,75 206,2 7 MP Seminar WP S Einführung in die schulpraktischen Studien 5. Semester WP Ü 1 0,75 0,75 1,75 26, Bewässerung und Automatisierung II WP 3 2,88 5,88 88,2 3 MP Grundlagen Mess- und WP SV 1,5 1 1, Regeltechnik Automatisierungstechniken im Gartenbau WP SV Praktikum zur Mess- und Regeltechnik WP Ü 0,5 0,75 0,38 0,875 13,1 SL 5510 Projekt II P 8,5 16,26 25,25 378,8 12 MP Projektbearbeitung P BP ,5 232,5 Exkursionen, Betriebsseminare, Recherchen P Ü 1,5 0,75 1,13 2,625 39,4 Methodische Grundlagen empirischer Sozialforschung P SV 0,5 1 0, Multimedia-Publishing P Ü 3 0,75 2,25 5,25 78,8 SL Projektpräsentation P Ü 0,5 0,75 0,38 0,875 13, Obstbau WP MP Anbau relevanter Obstarten WP SV Nacherntephysiologie und WP SV Qualität 5522 Aktuelle Fallstudien im Obstbau WP S SL 5530 Innenraumbegrünung WP MP Einführung in die WP SV Raumbegrünung 5532 Pflanzen für Lebensräume WP S SL Systeme, Substrate, Düngung WP SV

19 Objekte und Schadensfälle WP SV Boden & Ernährung WP 5,5 6,25 11,75 176,3 6 MP 5542 Methoden der WP S SL Düngebedarfsermittlung Dünger im Gartenbau WP SV Düngung und Umwelt WP SV Spezielle Pflanzenernährung WP SV 0,5 1 0, Bodenkundliche Untersuchungen WP Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,3 SL Bewertung von Untersuchungen WP SV Gartenbauliche Marktlehre WP 5 7,13 12, MP Marketing und Marketingplanung WP S 2, ,5 112, Marketing Übungen und Exkursionen WP Ü 1,5 0,75 1,13 2,625 39,4 SL Grundlagen des Konsumentenverhaltens WP SV Ökologischer Anbau WP 6 6,25 12,25 183,8 6 MP Grundlagen des WP SV 2,5 1 2, ökologischen Anbaus Ökologischer Obstbau WP SV Ökologischer Gemüsebau WP SV Seminar zum ökologischen Anbau WP S 0, ,5 22,5 SL 5563 Exkursionen ökologischer Anbau WP Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,25 SL 5570 Dienstleistungsgartenbau WP 5,5 7 12,5 187,5 6 MP 5571 Gartenbauliche WP S 1, ,5 67,5 SL Dienstleistungen Gartencentermanagement WP SV Grundlagen der Floristik WP SV 0,5 1 0, Gehölzkunde und - WP SV SL verwendung für die Kundenberatung Marketing und Management WP SV im gärtn. Einzelhandel Technik für Verkaufseinrichtungen* WP SV 0,5 1 0, Geschützter Anbau WP 6 5,75 11,75 176,3 6 MP Gewächshaustechnik WP SV 2,5 1 2, Heízungsanlagen, Übungen WP Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,3 SL Klimaregelstrategien im Intensivanbau Witterungsschutz in der Baumschule Schutz für Feld- und Dauerkulturen Technik für Verkaufseinrichtungen* WP SV 0,5 1 0, WP SV 0,5 1 0, WP SV WP SV 0,5 1 0,5 1 15

20 5650 Einführung und Geschichte der Berufspädagogik WP 2 2,5 4,5 67,5 3 MP Geschichte der Berufspädagogik WP V 2 1,25 2,5 4,5 67, Schulpraktische Studien 1.2 WP MP Schulpraktischen Studien WP S Semester Schulpraktischen Studien WP Ü 4 0, Berufspraktisches Projektsemester P MP 5602 Durchführung von P S SL Betriebsprojekten Projektbearbeitung P BP P 5603 Auswertung der Betriebsprojekte P S SL 7. Semester 9050 Bachelor-Arbeit P MP* Bearbeitung der Thesis P BB PL A Seminar zur Thesis P S PL 5700 Simulation WP 3 2,75 5,75 86,3 3 MP Simulationsmodelle WP SV Simulationsmodelle Übungen WP Ü 1 0,75 0,75 1,75 26,25 SL 5720 Beratungsmethodik WP 3 3,5 6,5 97,5 3 MP Gartenbauliche Beratungslehre WP S Beratungsübungen WP Ü 2 0,75 1,5 3,5 52,5 SL 5730 Betriebsführung & Management WP MP 5732 Betriebsführung und Management WP S SL 5740 Investition & Finanzierung WP 6 5,5 11,5 172,5 6 MP Investition und Finanzierung WP SV Investition und Finanzierung Übungen WP Ü 2 0,75 1,5 3,5 52,5 SL Finanzmathematik WP SV Entwicklungspolitik & Internat. Projekte WP 2,5 3, MP 5752 Entwicklungspolitik WP S SL Projektplanung WP SV 1,5 1 1, Gartenbauliche Arbeitslehre Grundlagen gartenbaulicher Arbeitslehre Arbeitswirtschaft Intensivproduktion WP 6 5,25 11,25 168,8 6 MP WP SV WP SV 0,5 1 0,5 1 15

21 Arbeitswirtschaft in der Baumschule WP SV 0,5 1 0, Übungen und Exkursionen zur Arbeitswirtschaft WP Ü 3 0,75 2,25 5,25 78,75 SL 5770 Ressourcen & Umwelt WP 5,5 6,88 12,38 185,7 6 MP Umwelt- und Ressourcenökonomie WP S Übung Umwelt und Ressourcen WP Ü 2,5 0,75 1,88 4,375 65,63 SL Umweltmanagementsysteme WP SV Sicherheit WP MP 5782 Sachversicherungen im WP S SL Gartenbau 5783 Arbeitssicherheit WP S SL 5790 Recht WP MP 5792 Rechtsvorschriften für den Gartenbau 5710 Arbeits- und Berufspädagogik Grundlagen Arbeits- und Berufspädagogik 5712 Arbeits- und Berufspädagogik Übungen WP S SL WP 6,5 5,88 12,38 185,7 6 MP WP SV WP Ü 2,5 0,75 1,88 4,375 65,63 2,2 SL P - Pflichtmodul WP - Wahlpflichtmodul V - Vorlesung Ü - Übungen, Exkursionen Pr - Praktikum SV - Seminaristische Vorlesung S - Seminar BP - Betreuung Projektarbeit BPP - Betreuung Praxis Projekt BBA - Betreuung Bachelor Arbeit MP - Modulprüfung * MP mit mehreren Prüfungsleistungen SL - Studienleistung(en) als Bedingung des Bestehens entsprechend ABPO 3.2.a)

22 1. Semester Modulbezeichnung: Modulniveau Kürzel Lehrveranstaltungen: Organische Chemie und Biochemie Bachelor Studienabschnitt A OrgBioChem Organische Chemie Biochemie Organische Chemie Übungen (SL) Studiensemester: 1 Modulverantwortliche(r): Zuordnung zum Curriculum Schröder Hey, Schröder deutsch Gartenbau (B.Sc.) Pflichtmodul 2 SWS Vorlesung 1 SWS Übung 6,25 h Workload/Woche: 3 SWS Kontakt, 3,25 SWS Eigenarbeit Kreditpunkte: 3 Voraussetzungen nach Prüfungsordnung Empfohlene Voraussetzungen: Angestrebte Lernergebnisse: Inhalt: Studien-/Prüfungsleistungen: Medienformen: keine Chemische Grundkenntnisse auf Niveau Abitur oder gärtnerischer Berufsausbildung Die Studierenden sollen - wichtige Verbindungen der cyclischen und acyclischen nichtaromatischen und aromatischen Verbindungsklassen und deren Reaktionen kennen und über Kenntnisse der Eiweiße, Fette und Kohlenhydrate verfügen - über Kenntnisse zur Struktur und Funktion der wichtigsten Biomolekülen (Mono- und Oligosaccharide, - Fettsäuren und Lipide, Nukleotide und Nukleinsäuren, Aminosäuren, Enzyme) verfügen - die Abläufe wichtiger Abschnitte des Grundstoffwechsels kennen - Grundlagen der organischen Chemie; Acyclische und cyclische aromatische und nichtaromatische Verbindungsklassen; Eiweiße, Fette und Kohlenhydrate; Alkaloide, Nucleinbasen, Umweltschadstoffe - Grundlagen der Biochemie (Grundlagen Thermodynamik, Enzymchemie und -kinetik, Photosynthese, Atmung, Struktur und Funktion von Nukleinsäuren, Energiekonversionen, Membranstruktur- und Funktion, Transport, Signaltransduktion) SL als Bedingung des Bestehens Modulprüfung als Klausur Vortrag, Tafelbild, Powerpoint, Referate, Videos, StudIP Literatur:

23 Modulbezeichnung: Modulniveau Kürzel Lehrveranstaltungen: Anorganische Chemie Bachelor Studienabschnitt A AnorgChem Anorganische Chemie Anorganische Chemie Übungen (SL) Chemisches Praktikum (SL) Studiensemester: 1 Modulverantwortliche(r): Zuordnung zum Curriculum Hey Koulen-Wobbe, Hey deutsch Gartenbau (B.Sc.) Pflichtmodul 3 SWS Vorlesung 3 SWS Übung und Praktikum 12 h Workload/Woche: 6 SWS Kontakt, 6 SWS Eigenarbeit Kreditpunkte: 6 Voraussetzungen nach Prüfungsordnung Empfohlene Voraussetzungen: Angestrebte Lernergebnisse: Inhalt: Studien-/Prüfungsleistungen: Medienformen: keine Chemiekenntnisse auf Niveau Abitur oder gärtnerischer Berufsausbildung Die Studierenden werden nach Abschluss des Moduls - über Grundkenntnisse des Aufbaus der Materie verfügen und die Berechnung von Gleichgewichtssystemen (Stoffumsatz, ph-wert, Protolyse, Puffersysteme, Löslichkeitsprodukt) beherrschen - die Systematik des Aufbaus von Komplexverbindungen kennen und die Grundlagen der Elektrochemie beherrschen - über Kenntnisse der Verbindungen der Elemente Wasserstoff, Sauerstoff, Schwefel, Stickstoff, Phosphor, Silicium und der Halogene sowie insbesondere auch über die Chemie anorganischer Dünger verfügen - über Grundkenntnisse der qualitativen und quantitativen analytischen Chemie verfügen und die entsprechenden Labormethoden theoretisch und praktisch - Grundlagen der allgemeinen und anorganischen Chemie; Atombau, chemische Bindung, chemische Gleichgewichte, Stöchiometrie, Komplexverbindungen, chemische Energetik; Grundlagen der Elektrochemie, Chemie wichtiger Haupt- und Nebengruppenelemente; Grundlagen der qualitativen und quantitativen analytischen Chemie - Chemisches Praktikum; qualitative Analyse von Kationen und Anionen; Methoden der quantitativen Analytik; Maßanalyse; Photometrie SL als Bedingungen des Bestehens Modulprüfung als Klausur Vortrag, Tafelbild, Powerpoint, Referate, Videos, StudIP

24 Literatur: Vorlesungsmanuskript, Arbeitsbuch zum chemischen Praktikum Modulbezeichnung: Allgemeine Botanik (Botanik I) Modulniveau Kürzel Lehrveranstaltungen: Bachelor Studienabschnitt A Bot I Botanik Grundlagen Botanik Übungen (SL) Botanisches Praktikum der Pflanzenanatomie (SL) Studiensemester: 1 Modulverantwortliche(r): Zuordnung zum Curriculum Schröder Bahmann, Geier, Schröder deutsch Gartenbau (B.Sc.) Pflichtmodul 3 SWS Vorlesung 3 SWS Übung und Praktikum 12 h Workload/Woche: 6 SWS Kontakt, 6 SWS Eigenarbeit Kreditpunkte: 6 Voraussetzungen nach Prüfungsordnung Empfohlene Voraussetzungen: Angestrebte Lernergebnisse: Inhalt: Studien-/Prüfungsleistungen: Medienformen: Keine Botanikkenntnisse auf Niveau Abitur oder gärtnerischer Berufsausbildung Die Studierenden sollen - über Grundkenntnisse der Struktur und Funktion der pflanzlichen Zelle verfügen - über umfassende Kenntnisse der Anatomie, Morphologie und Entwicklungsbiologie der Pflanzen verfügen - ein grundsätzliches Verständnis der wichtigsten physiologischen Leistungen der Pflanzen haben - einfache mikroskopische Präparate anfertigen können sowie Zellund Gewebetypen diagnostizieren können - in der Lage sein, die Pflanze als komplexes Regelsystem zu verstehen um darauf aufbauend Schlussfolgerungen für Anbaumaßnahmen entwickeln zu können - Zellbiologie, inkl. grundlegender zellphysiologischer Prozesse wie Photosynthese, Zellatmung, Membrantransport und Signaltransduktion - Histologie der Pflanzen, Grundprinzipien der Gewebedifferenzierung - Morphologie der Pflanzen, Ontogenese, Struktur, Entwicklung und Funktion der Grundorgane inkl. Blüten- und Samenentwicklung - Grundlagen der Entwicklungs- und Reiz- und Bewegungsphysiologie - praktische Einführung in die lichtmikroskopische Untersuchung von Zellen und Geweben von Samenpflanzen SL als Bedingungen des Bestehens Modulprüfung als Klausur Vortrag, Tafelbild, Powerpoint, Videos, interaktive Software, StudIP

25 Literatur: Strasburger: Lehrbuch der Botanik, sowie zusätzl. Literatur- Empfehlungen in den einzelnen Kursen

26 Modulbezeichnung: Modulniveau Kürzel Lehrveranstaltungen: Einführung in den gärtnerischen Pflanzenbau Bachelor Studienabschnitt A EinfgärtnPflbau Grundlagen der Ertragsbildung Saatgutqualität und Jungpflanzenanzucht Autovegetative Pflanzenvermehrung Xenovegetative Plfanzenvermehrung Studiensemester: 1 Modulverantwortliche(r): Zuordnung zum Curriculum Braun Behrens, Braun, Schaller deutsch Gartenbau (B.Sc.) Pflichtmodul 2,5 SWS Vorlesung 5,625 h Workload/Woche: 2,5 SWS Kontakt, 3,125 SWS Eigenarbeit Kreditpunkte: 3 Voraussetzungen nach Prüfungsordnung Empfohlene Voraussetzungen: Angestrebte Lernergebnisse: Inhalt: Studien-/Prüfungsleistungen: Medienformen: Literatur: keine keine Die Studierenden werden - über einen Überblick über die Lebenszyklen von Kulturpflanzen verfügen - die Entwicklung der jeweiligen Ertragsorgane in ihrer Vielfalt kennen lernen - Einen Überblick über die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Ertragsbildung haben - Die Grundlagen der generativen und vegetativen Vermehrungsmethoden von gärtnerischen Nutzpflanzen kennen und zuordnen können - Grundlagen des Wachstums von ertragsrelevanten Pflanzenorganen - Grundlagen der Ertragsbeeinflussenden Klima- und Standortfaktoren - Saatguterzeugung und Beurteilungskriterien von Saatgutqualität - Anzucht von Jungpflanzen - Vegetative Vermehrung und Veredlung Modulprüfung als Klausur Vortrag, Tafelbild, Powerpoint BdB Ausbildungsbuch Vermehrung/ Weiterkultur Weitere relevante Literatur wird bekannt gegeben

27 Modulbezeichnung: Bachelor Kürzel Lehrveranstaltungen: Pflanzenbau-Übung I Bachelor - Studienabschnitt A Pflanzen Einführung in die Pflanzenproduktion Praktikum Pflanzenbau & Exkursionen (SL) Studiensemester: 1 Modulverantwortliche(r): Zuordnung zum Curriculum Krüger-Steden Behrens, Hendriks, Krüger-Steden, Schaller, Velten Deutsch Gartenbau (B.Sc.) Pflicht-Modul 0,5 SWS Vorlesung 5,5 SWS Übungen 5,5 h Workload/Woche: 3 SWS Kontakt, 2,5 SWS Eigenarbeit Kreditpunkte: 3 Voraussetzungen nach Prüfungsordnung Empfohlene Voraussetzungen: Angestrebte Lernergebnisse: Inhalt: keine Abgeschlossenes Vorpraktikum Die Studierenden werden nach Abschluss des Moduls - Eine Übersicht über die einzelnen Disziplinen des Gartenbaus und seiner Produkte besitzen - Die Kulturführung der wichtigsten Gartenbaukulturen im Freiland und im Gewächshaus begreifen sowie ein Grundverständnis der gärtnerisch handwerklichen Tätigkeiten und der Fachterminologie erworben haben - Die Abhängigkeit des Anbaus von Witterung und Jahreszeit verstehen - Kenntnisse über Produktionsprozesse der wichtigsten gärtnerischen Kulturen in Deutschlands von der Jungpflanze bis zum fertigen Ernteprodukt haben - Grundsätze des gärtnerischen Versuchswesen erkennen und anwenden können und in der Lage sein, publizierte Ergebnisse richtig einzuordnen - Die Notwendigkeit der guten fachlichen Praxis im Gartenbau- Management beurteilen können - praxisrelevante Übungen und Demonstrationen in den Gartenbaubranchen Gemüsebau, Zierpflanzenbau, Baumschule und Obstbau. - Vegetationszeit begleitenden Versuche an gärtnerischen Kulturen zur Vermittlung von praktischem Basis-Fachwissen bezüglich Inkulturnahme, Kulturbetreuung sowie Kulturabschluss. - Kennen lernen kulturspezifischer Arbeitsprozesse wie Säen, Vegetativ- Vermehrung, Pikieren, Topfen und Pflanzen sowie Bewässern, Düngen, Pflanzenschutz, Schneiden, Stutzen, dazu Erntepraktiken, Rodung, etc. durch Demonstration und eigene Durchführung. - Relevanz vom praktischen Versuchswesen im Gartenbau, Interpretation und Beurteilung von Versuchsergebnissen anhand einfacher Anbauversuche.

28 Studien-/Prüfungsleistungen: - Analyse konkreter Datensätze aus dem Pflanzenbaulichen Praktikum - Exkursionen und Betriebsbesichtigungen zum Studium der gartenbaulichen Produktion unter kommerziellen Bedingungen. SL als Bedingung des Bestehens PL: Schriftliche Ausarbeitung Medienformen: Vortrag, Powerpoint, Demonstration von technischem und pflanzlichem Material sowie praktische Tätigkeiten im Gewächshaus und Feld Literatur:

29 Modulbezeichnung: Modulniveau Kürzel Lehrveranstaltungen: Informatik Bachelor Studienabschnitt A Informatik Informatik Informatik Übungen (SL) Biometrie Computer Übungen (SL) Studiensemester: 1 Modulverantwortliche(r): Zuordnung zum Curriculum NN NN, Lönarz Deutsch Bachelor (B.Sc.) Pflichtmodul 0,5 SWS Vorlesung 2,5 SWS Übungen 5,5 h Workload/Woche: 3 SWS Kontakt, 2,5 SWS Eigenarbeit Kreditpunkte: 3 Voraussetzungen nach Prüfungsordnung Empfohlene Voraussetzungen: Angestrebte Lernergebnisse: Inhalt: keine Grundkenntnisse EDV Die Studierenden werden nach Abschluss des Moduls - verstehen, was Rechner leisten und wie sie Information darstellen - Grundverständnis haben über Aufbau und Arbeitsweise eines Rechnersystems (Hard- und Software) sowie über die - Struktur von lokalen und Weitverkehrsnetzen - am PC mit der graphischen Oberfläche arbeiten können - sich im Netzwerk autorisieren und Internet-Dienste nutzen können - mit gängigen Textverarbeitungs-, Grafik- und Tabellenkalkulationsprogrammen arbeiten können - in der Lage sein, lokal und im Netz elektronisch zu publizieren - Datenbanken zu entwerfen und zu erstellen sowie Datenbankabfragen zu formulieren, das relationale Datenmodell und die Logik von Datenbankabfragen verstehen, - Grundverständnis von Datenschutz und Datensicherheit haben und das Datenschutzgesetz kennen - die Arbeitsweise von kryptografischen Verfahren verstehen, Verschlüsselungsverfahren anwenden und elektronisch signieren zu können, - Web-Services für den E-Commerce kennen und verstehen - In der Lage sein, biometrische Probleme selbständig zu bearbeiten - Entwicklungslinien der Informatik, Hardware, Software - Darstellung von Information (Text, Zahlen, Grafik, akustische Information) - Anwendungssysteme (Text, Grafik, Tabellenkalkulation) - Datenbanksysteme - DV-Kommunikation, DV-Sicherheit (Kryptografie), Datenschutz, - Betriebliche Informationssysteme - E-Commerce (Web-Services)

Tabelle Studienprogramm

Tabelle Studienprogramm Tabelle Studienprogramm Beleg- Nr. 1. Semester Modul / Lehreinheiten Pflicht Wahlpflicht LE-Form SWS-Kontakt Dozent Relation K/S SWS- Selbststudium Student WLW Workload / Woche WLS Workload / Sem Credits

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