WEGWEISER STUDIENFINANZIERUNG

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3 Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie Horner Weg 170, Hamburg Fon: 040/ Fax: 040/ Die Evangelische Hochschule wird getragen von der Stiftung Das Rauhe Haus in Hamburg Stand Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 3

4 Liebe Studieninteressierte, liebe Studierende, wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie interessieren. Sie werden in unseren grundständigen und berufsbegleitenden/-integrierenden Studiengängen im Bereich Soziale Arbeit mit Schwerpunkten in Kindheit, Pflege und Teilhabe, Planen und Leiten, Ethik und Management, Sozialraum sowie differenzsensible Soziale Arbeit optimal auf Ihre späteren Berufsfelder vorbereitet. Durch den permanenten Theorie-Praxis-Transfer gewinnen Sie wertvolle Wettbewerbsvorteile, um sich auf dem wachsenden Arbeitsmarkt der Gesundheits-, Pflege-, Erziehungs- und Sozialberufe erfolgreich zu positionieren. Trotz dieser Vorteile zögern viele, an einer privaten Hochschule zu studieren, da es eine finanzielle Belastung darstellt. Auf den nachfolgenden Seiten zeigen wir Ihnen daher kurz eine Übersicht der verschiedenen Finanzierungswege und Fördermöglichkeiten auf. Für jede_n kann dabei individuell die richtige Unterstützung gefunden werden, ob Vollzeitstudium oder berufsintegrierendes bzw. -begleitendes Studium. Gegebenenfalls können Sie sich dann mit Hilfe der weiterführenden Links näher informieren. Die Ev. Hochschule zeichnet eine hohe Professionalität, eine individuelle Beratung und Qualität in Lehre und Forschung aus. Die individuelle Beratung garantieren wir Ihnen auch bei Fragen zur Finanzierung Ihres Studiums. Als Ansprechpartner stehen Ihnen daher gerne das Studierendensekretariat sowie die Stabsstelle des Rektorates zur Verfügung: Alle nachfolgenden Informationen sind gründlich recherchiert worden und stellen eine kurze Übersicht der verschiedenen Finanzierungswege und Fördermöglichkeiten (Stand August 2017) dar. Wir können leider jedoch keine Vollständigkeit aller Daten garantieren und bitten Sie, für vertiefende Informationen direkt mit den zuständigen Ansprechpartner_innen Kontakt aufzunehmen. Wir hoffen, Sie bald als Studierende an der Ev. Hochschule begrüßen zu dürfen. Prof. Dr. Andreas Theurich, Rektor 4

5 Inhaltsverzeichnis 1. BAföG Stipendien Stipendium des Ev. Studienwerks Villigst Stipendium der Katholischen Förderstiftung für sozialpädagogische Fachkräfte Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung Aufstiegsstipendium der SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung) Weiterbildungsstipendium der SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung) Darlehen Studienfonds der Brüder- und Schwesternschaft Darlehen Studiengebühren Das Rauhe Haus Studienkredit der Bank für Kirche und Diakonie KFW-Studienkredit Bildungskredit Darlehen des Hildegardis Vereins Studienkredite von der Bank Bildungsfonds Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Prämiengutschein Weiterbildungssparen Kindergeld Nebenjobs Steuerliche Absetzbarkeit Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer Absetzbarkeit von Bildungskosten für Arbeitgeber_innen Verwaltung / Information Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 5

6 1. BAföG Staatliche finanzielle Ausbildungsförderung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Was sind die Voraussetzungen? Bei Studienbeginn dürfen Bachelor-Studierende das 30. Lebensjahr, Master- Studierende in der Regel das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben. In einigen Fällen kann eine BAföG-Förderung auch gewährt werden, wenn die Altersgrenze überschritten worden ist, bspw. bei Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikationen eingeschrieben werden oder Studierende, die aufgrund der familiären Situation die Ausbildung nicht früher aufnehmen konnten. Ebenfalls berücksichtigt werden das eigene Einkommen und Vermögen sowie das der Eltern bzw. Ehepartner; das BAföG ist somit familienabhängig. Was müssen Sie beachten? Studierende (Single, ohne Kind) können bis zu einem Freibetrag von 5.416,32 Euro brutto im Jahr bzw. 451,36 Euro brutto im Monat dazu verdienen, ohne dass das Einkommen mit der BAföG-Förderung verrechnet wird (gilt nicht für Pflichtpraktika; Freibeträge erhöhen sich bei anderem Familienstand). Damit können Studierende einem 450 Euro Mini-Job nachgehen, ohne dass Abzüge bezüglich der BAföG- Fördersumme entstehen. Wird der Freibetrag überschritten, wird einzig derjenige Anteil berechnet, der den Freibetrag überschreitet. Einkommenspflichtige begabungs- und leistungsabhängige Stipendien bleiben in Höhe von maximal 300 Euro pro Monat ebenfalls anrechnungsfrei. Das BAföG wird immer für zwölf Monate bewilligt, danach muss es wieder neu beantragt werden. Die Zahlung wird auch in der vorlesungsfreien Zeit fortgesetzt. Grundsätzlich entspricht die Dauer der Förderung der Dauer der Regelstudienzeit. Der BAföG-Antrag kann erst nach der Immatrikulation erfolgen und die Bearbeitung des Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Höhe der BAföG-Zahlung ist abhängig von dem Einkommen der Eltern oder des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners, aber auch vom eigenen Einkommen und Vermögen. Es wird für jeden Studierenden individuell berechnet. Der Höchstsatz 6

7 BAföG liegt derzeit inkl. KV-PV-Zuschlag bei monatlich 735 Euro, möglich sind Zuschläge für Kinder. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Die Hälfte des Geldes ist rückzahlungsfrei, die andere Hälfte ist als zinsloses staatliches Darlehen in niedrigen Raten zurückzuzahlen. Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungsdauer. Die verbleibenden Darlehen müssen später einkommensabhängig in vierteljährlichen Raten an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden. Es muss jedoch aktuell niemand mehr als Euro zurückzahlen. Wo erhalte ich weiterführende Informationen? Infocenter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Informationen zur Rückzahlung (Bundesverwaltungsamt): Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 7

8 2. Stipendien Es gibt politische, kirchliche und private Stiftungen bzw. Begabtenförderungswerke, die Stipendien vergeben. Individuell muss entschieden werden, welche Stiftung am besten passt. Was sind die Voraussetzungen? Die Voraussetzungen sind teilweise sehr unterschiedlich. In der Regel werden überdurchschnittliche Leistungen sowie gesellschaftspolitischer oder sozialer Einsatz erwartet. Jede Stiftung hat zudem noch spezifische Bedingungen, welche die/der Studierende erfüllen muss. Was sind die Besonderheiten? Man erhält meist nicht nur finanzielle, sondern auch beratende Unterstützung und wird Teil eines Alumni-Netzwerkes. Zudem gibt es Tagungen, Workshops, Sommercamps Was muss beachtet werden? Man sollte sich in der Regel mehrere Monate vor Semesterbeginn bewerben. Jedoch ist dies von Stiftung zu Stiftung unterschiedlich. Die Höhe der monatlichen Zahlung wird oftmals analog zum BAföG berechnet. Es gibt jedoch auch Stipendien mit pauschalen Monatssätzen. Außerdem können zum Teil Familienzuschläge, Zuschüsse zu Versicherungen und/oder zusätzliche Mittel für z. B. Bücher oder Auslandsvorhaben beantragt werden. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Stipendien sind in der Regel rückzahlungsfrei. Wo erhalte ich weiterführende Informationen? (Stipendiendatenbank) (Suchmaschine des Bundesverbands Deutscher Stiftungen) 8

9 Stipendien (Das Internetportal für alle Schüler und Studierende, die als erste in ihrer Familie einen Studienabschluss anstreben.) (Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) (13 Begabtenförderungswerke, die sich unter dem Dach des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zusammengefunden haben, um Studierende und junge Forschende mit besonderen Talenten zu unterstützen.) Übersicht einer Auswahl verschiedener bundesweiter Stiftungen Evangelisches Studienwerk Villigst e.v. Cusanuswerk e.v. Studienstiftung des deutschen Volkes Friedrich-Ebert-Stiftung e.v. Konrad-Adenauer-Stiftung e.v. Heinrich-Böll-Stiftung e.v. Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 9

10 Friedrich-Naumann-Stiftung e.v. Rosa Luxemburg Stiftung e.v. Hanns-Seidel-Stiftung e.v. Hans-Böckler-Stiftung Avicenna Studienwerk e.v. Weiterbildungsstipendium/Aufstiegsstipendium (vgl. S. 14) Insbesondere für berufsbegleitend/berufsintegrierend Studierende eignet sich folgendes Stipendium zur Unterstützung Berufserfahrener bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums : Exemplarische Vorstellung vier verschiedener Stipendienprogramme Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung info@sbb-stipendien.de 10

11 Stipendien 2.1. Stipendium des Ev. Studienwerks Villigst Das Evangelische Studienwerk Villigst ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland. Es werden monatliche Stipendien an Studierende aller Fachrichtungen vergeben und man erhält Zugang zu einem umfassenden interdisziplinären Bildungsprogramm. Was sind die Voraussetzungen? Ein nachweisliches gesellschaftliches Engagement in den Bereichen Kirche, Soziales, Politik oder Umwelt, sowie die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche ist erforderlich. In Ausnahmefällen ist auch eine Aufnahme in das Stipendienprogramm möglich, wenn man nicht der evangelischen Kirche angehört. Zudem braucht man eine Hochschulzugangsberechtigung, und die Studierenden dürfen das dritte Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht überschritten haben. Das Studium muss ein Präsenz- und Vollzeitstudiengang sein. Seit März 2015 gilt außerdem, dass nur ein Erststudium gefördert wird. Die Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder die Erfüllung anderer Voraussetzungen wird nach 8 BAföG vorausgesetzt. Was sind die Besonderheiten? Antragsteller_innen können auch über 35 Jahre sein. Worauf muss ich achten? Es gibt aktuell zwei Bewerbungsfristen pro Jahr, der 1. März (Aufnahme zum Wintersemester) und der 1. September (Aufnahme zum Sommersemester). Man kann aktuell bis zu 649 Euro monatlich und zusätzlich noch 300 Euro erhalten. Die Höhe der Zahlung wird analog zum BAföG berechnet. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Das Stipendium ist rückzahlungsfrei. info@evstudienwerk.de Tel.: Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 11

12 2.2. Stipendium der Katholischen Förderstiftung für sozialpädagogische Fachkräfte Die katholische Förderstiftung unterstützt sowohl Auszubildende zur sozialpädagogischen Fachkraft als auch bewährte Erzieher_innen in einem berufsbegleitenden Hochschulstudium. Die Förderung umfasst finanzielle und ideelle Leistungen in Form von Stipendien, die nach einem Auswahlverfahren vergeben werden. Was sind die Voraussetzungen? Gefördert werden zum Beispiel ausdrücklich auch Studierende des berufsintegrierenden Studiengangs Soziale Arbeit & Diakonie Schwerpunkt Kindheit der Ev. Hochschule in Hamburg. Bewerber_innen müssen katholisch sein. Was sind die Besonderheiten? Neben der finanziellen Förderung gibt es die Möglichkeit zur kostenfreien Teilnahme am Bildungsprogramm (Begleitseminare und Workshops). Worauf muss ich achten? Es gelten verbindliche Bewerbungsfristen. Das Bewerbungsverfahren umfasst eine schriftliche Bewerbung sowie ein persönliches Vorstellungsgespräch. Stipendiat_innen erhalten je nach Ausbildungs- bzw. Hochschule die Übernahme von Anmelde- und Prüfungsgebühren sowie eine anteilige oder volle Übernahme des monatlichen Schulgeldes. Zudem zahlt die Förderstiftung ihren Stipendiat_innen ein monatliches Büchergeld. Die Teilnahme an Seminaren und Workshops des begleitenden Bildungsprogramms der Förderstiftung ist für Stipendiat_innen kostenfrei. Auch die Fahrtkosten zum Veranstaltungsort werden von der Stiftung übernommen. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Das Stipendium ist rückzahlungsfrei. Weiterführende Informationen Tel.:

13 Stipendien 2.3. Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung Die Friedrich-Ebert-Stiftung ist eine SPD-nahe Stiftung, die Stipendien an begabte und gesellschaftspolitisch engagierte Studierende, besonders Frauen, die als erste aus der Familie studieren und/oder Migrationshintergrund haben, vergibt. Was sind die Voraussetzungen? Eine Bewerbung ist erst mit Zulassungsbescheid einer Hochschule möglich. Voraussetzungen sind überdurchschnittliche schulische und/oder studienbezogene Leistungen und gesellschaftspolitisches Engagement. Zweitstudiengänge und Studienabschlussphasen werden nicht gefördert. Was sind die Besonderheiten? Es werden besonders Studierende aus einkommensschwachen Familien und solche mit Migrationshintergrund gefördert. Zuschüsse zu Auslandsaufenthalten und zu Studiengebühren können gewährt werden. Es gibt eine umfassende Betreuung unter anderem durch Vertrauensdozent_innen und persönlichen Betreuer_innen in der Stiftung. Worauf muss ich achten? Die Dauer des Bewerbungsverfahrens kann vier bis sechs Monate dauern. Die Bewerbungfrist ist je nach Bewerber_innengruppe (Bachelor, Master, Promotion) und Studienphase (Semesteranzahl) verschieden und somit der Homepage der Friedrich- Ebert-Stiftung zu entnehmen. Teilzeit- und Duale Studiengänge können nicht gefördert werden. Es werden bis zu 694 Euro monatlich gezahlt, zusätzlich eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro monatlich (einkommensunabhängig). Höhe und Dauer der Zahlung werden analog zum BAföG berechnet. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ein Familienzuschlag bei Kindererziehung können gewährt werden. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Das Stipendium ist rückzahlungsfrei. Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 13

14 Weiterführende Informationen Tel.: Aufstiegsstipendium der SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung) Durch das Aufstiegsstipendium werden Berufserfahrene finanziell und ideell bei der Absolvierung eines ersten akademischen Hochschulstudiums unterstützt. Das Angebot richtet sich vorwiegend an Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung mittels mehrjähriger Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung oder einer beruflichen Fortbildung erhalten haben. Was sind die Voraussetzungen? Bewerber_innen müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung verfügen und zwei Jahre Berufserfahrung haben. Zusätzlich muss eine besondere Leistungsfähigkeit in der Ausbildung und im Beruf nachgewiesen werden. Dies ist möglich durch eine besonders gute Note in der Abschlussprüfung, eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des/der Arbeitgeber_in. Es darf zudem noch kein Hochschulabschluss vorliegen. Innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage kann mit dem Studium begonnen werden. Zudem muss die deutsche Staatsbürgerschaft oder das Recht auf Daueraufenthalt bzw. eine Niederlassungserlaubnis nachgewiesen werden. Was sind die Besonderheiten? Das Studium kann berufsbegleitend oder auch in Vollzeit absolviert werden. Es gibt keine Altersgrenze. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Es werden Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung angeboten. 14

15 Stipendien Was muss beachtet werden? Die Online-Bewerbung findet zwischen September und Dezember sowie zwischen April und Juni statt. Die Auswahlgespräche finden ca. zwei Monate später statt. Nach Stipendienzusage ist innerhalb eines Jahres mit dem Studium zu beginnen. Vollzeitstudierende erhalten aktuell monatlich 735 Euro und zusätzlich 80 Euro Büchergeld. Für eigene Kinder unter zehn Jahren wird aktuell eine Betreuungspauschale gezahlt (113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind). Bei den berufsbegleitenden Studiengängen gibt es jährliche Zahlungen von Euro. Der Studienfortschritt muss nachgewiesen werden, und das Studium in der vorgesehenen Regelstudienzeit absolviert werden. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Das Stipendium ist rückzahlungsfrei. Tel / Weiterbildungsstipendium der SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung) Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge, besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger_innen, die sich berufsbegleitend weiterqualifizieren möchten. Was sind die Voraussetzungen? Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Die Antragsteller_innen sollten grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein (unter bestimmten Umständen kann die Altersgrenze auf 27 Jahre erhöht werden, z. B. durch Zivildienst) und mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein. Eine der folgenden Voraussetzungen muss ebenfalls erfüllt sein: Berufsabschlussprüfung mit besser als gut (Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 15

16 oder das Einreichen eines begründeten Vorschlags des Arbeitgebers oder der Berufsschule. Was muss beachtet werden? Die Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. Februar eines jeden Jahres und die Aufnahme erfolgt zum 1. April. Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse in Höhe von Euro beantragt werden. Dies entspricht Euro pro Jahr, wobei der Eigenanteil pro Fördermaßnahme 10 Prozent beträgt. Der Förderzeitraum beträgt max. drei Jahre. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Das Stipendium ist rückzahlungsfrei. Bewerberhotline:

17 Darlehen 3. Darlehen Studienkredite, Darlehen und Bildungsfonds bieten die Möglichkeit, Studienzeiten zu finanzieren. Es gibt zahlreiche Anbieter_innen verschiedener Modelle von Finanzierungen. Eine aktuelle Übersicht bietet z. B. der CHE-Studienkredit-Test 2017 mit 43 Studienkrediten und Bildungsfonds im Vergleich (AP Nr. 197, Juni Nachfolgend einige weiterführende Informationen zu ausgewählten Finanzierungsmöglichkeiten Studienfonds der Brüder- und Schwesternschaft Die Brüder- und Schwesternschaft der Stiftung Das Rauhe Haus vergibt Mittel aus dem Studienfonds für besondere Notlagen an Studierende der Ev. Hochschule als zinslose Darlehen. (Ein Rechtsanspruch besteht nicht.) Was sind die Voraussetzungen? Die/der Antragsteller_in legt schriftlich ihre/seine finanzielle Situation dar und begründet, warum andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht infrage kommen. Was sind die Besonderheiten? Das Darlehen wird nur Antragsteller_innen gewährt, die an der Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie studieren. Die Gewährung erfolgt grundsätzlich für ein Semester vorrangig für die beiden Praktikumssemester (Sem. 3 und 4) für die Dauer des Praktikums (01.09 bis 31.07). Die Beantragung soll für das 3. Semester bis zum und für das 4. Semester bis zum des jeweiligen Jahres erfolgen. Aus besonderem Grund kann eine Förderung auch außerhalb der Praktikumszeit erfolgen. Sie ist schriftlich zu beantragen. Eine Förderung aus besonderem Grund kann sich auf alle weiteren Semester in den BA und MA- Studiengängen der Ev. Hochschule beziehen. Entsprechende Anträge werden nachrangig behandelt. Im Falle einer Bewilligung aus besonderem Grund erfolgt die Förderung jeweils für ein Se- Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 17

18 mester. Diese Anträge können jederzeit gestellt werden, spätestens jedoch vier Wochen vor dem beantragten Bewilligungszeitraum. Es werden bis zu 400 Euro monatlich vergeben. Die Gesamtförderung soll in der Regel Euro nicht übersteigen. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlichen Raten von 120 Euro. Die Rückzahlungspflicht beginnt mit dem Monat, der auf die Beendigung des Studiums an der Ev. Hochschule (Datum Exmatrikulation) folgt, spätestens aber ein Jahr nach Ende der Regelstudienzeit. Änderung der Fristen und Ratenhöhe auf Antrag möglich. Weiterführende Informationen Frau Rackwitz-Busse, Tel Darlehen Studiengebühren Das Rauhe Haus Für die Studiengebühren im grundständigen BA- und im grundständigen MA- Studiengang sowie die Verwaltungsgebühren können die Studierenden ein Darlehen der Stiftung Das Rauhe Haus in Anspruch nehmen. Was sind die Voraussetzungen? Alle Studierenden der Ev. Hochschule, die einen Studienplatz erhalten haben, können dieses Darlehen über das Studierendensekretariat beantragen. Was sind die Besonderheiten? Es erfolgt keine Prüfung der Bonität. Zudem kann auch im Laufe des Studiums in höheren Fachsemestern dieses Darlehen gewährt werden. Der Betrag wird von den zu zahlenden Studiengebühren komplett abgesetzt. 18

19 Darlehen Die Darlehenshöhe beträgt max. 500 pro Semester. Auch die einmalige Verwaltungsgebühren (150 bzw. 100 ) können über dieses Darlehen abgewickelt werden. Die individuellen Konditionen erhalten die Studierenden nach Antragstellung über einen detaillierten Zins- und Tilgungsplan. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Das Darlehen wird vom Tage der Auszahlung mit einem jährlichen Zinssatz von 2,06% (6-Monats-Euribor per XXX plus 1,8%) verzinst. Bis zum Beginn der vertraglichen Rückzahlung werden die Zinsen gestundet. Das Darlehen ist nach Abschluss der Ausbildung einschließlich Zinsen in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt 12 Monate nach Beendigung des Studiums. Sondertilgungen und ein früherer Beginn der Rückzahlung sind möglich. Wird das Studium vorzeitig ohne Abschluss beendet, findet keine weitere Auszahlung statt, und das Darlehen ist nach einer Frist von 12 Monaten nach der letzten Auszahlung in Raten zurückzuzahlen. Weiterführende Informationen Studierendensekretariat Ev. Hochschule studium.eh@rauheshaus.de Tel.: Studienkredit der Bank für Kirche und Diakonie Was sind die Voraussetzungen? Studium an einer Hochschule, wobei Ergänzungs-, Aufbau -und Zweitstudiengänge sowie Promotionen, Studium in Voll -oder Teilzeit berücksichtigt werden. Die Antragsteller_innen können bis zu 44 Jahre alt sein. Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 19

20 Was sind die Besonderheiten? Der Studienkredit wird unabhängig vom eigenen Einkommen/Vermögen oder dem der Familienangehörigen gezahlt. Eine Kombination mit BAföG oder Bildungskrediten ist möglich. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Die monatliche Zahlung beträgt 100 bis 650 Euro und kann bis zu 14 Fachsemester lang gewährt werden. Die Höhe der Zahlung ist dabei zu jedem Semester frei wählbar. Der Zinssatz des Studienkredits ergibt sich dabei unabhängig von den Noten und dem Einkommen. Der Zinssatz wird zum 1.4. und 1.10 jedes Jahres angepasst und beträgt im Moment 3,48% (Effektiv-Zinssatz). Es kann zwischen einen Festzins und einem variablen Zinssatz gewählt werden. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Die Rückzahlung beginnt 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende in monatlichen Raten. Bei der Rückzahlung besteht eine Flexibilität über maximal 25 Jahre, dabei ist eine außerplanmäßige Rückzahlung in der Tilgungsphase kostenfrei möglich. Weiterführende Informationen Tel: KFW-Studienkredit Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesverwaltungsamt Schüler_innen und Studierenden eine zinsgünstige Förderung, den Studienkredit an. Was sind die Voraussetzungen? Die/der Studierende muss volljährig sein bzw. darf bei Finanzierungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine weitere Voraussetzung ist die deutsche 20

21 Darlehen Staatsangehörigkeit oder EU-Staatsangehörigkeit bei mindestens drei Jahren ständigem Aufenthalt in Deutschland. Familienangehörige deutscher Staatsbürger oder von EU-Bürgern sind ebenfalls berechtigt. Was sind die Besonderheiten? Der KfW-Kredit kann mit dem BAföG und dem Bildungskredit kombiniert werden. Sicherheiten sind nicht zu stellen. Das Darlehen wird einkommensunabhängig gezahlt, jedoch kann es nur für ein Studienfach beantragt werden. Die Auszahlung beträgt aktuell zwischen 100 und 650 Euro bis zu 14 Fachsemester. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Die Rückzahlungszeit ist flexibel gestaltbar und die Verzinsung ist variabel und wird jeweils zum 1.4 und 1.10 jedes Jahres angepasst. Derzeit liegt der Zinssatz bei 3,48 % effektiven Jahresszinses. Nach der Auszahlungsphase beginnt die tilgungsfreie Karenzphase, die 18 bis 23 Monate dauern kann. Die darauffolgende Tilgungsphase darf dann bei einer Mindestrate von 20 Euro maximal 25 Jahre beantragen, in dieser Zeit wird das Darlehen in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung erhalten, abbezahlt. Eine außerplanmäßige Rückzahlung ist dabei in jeder Phase kostenfrei möglich. Wo erhalte ich weiterführende Informationen? Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-(174)/ Infocenter: (kostenfrei) 3.5. Bildungskredit Ein Kredit mit kurzer Laufzeit, gewährt vom Bundesverwaltungsamt, gedacht für die Schlussphase des Studiums. Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 21

22 Was sind die Voraussetzungen? Anspruchsberechtigt sind Volljährige unter 36 Jahren, die nicht länger als 12 Semester studiert haben. Es muss sich um ein Vollzeitstudium handeln und es werden das Erststudium, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengänge oder Praktika gefördert. Was sind die Besonderheiten? Der Bildungskredit wird unabhängig von den finanziellen Mitteln der Eltern gewährt. Das Ziel des Bildungskredites ist es, sich am Ende des Studiums in vollem Umfang auf das Studium konzentrieren zu können. Es werden aktuell bis zu 24 Monatsraten von maximal je 300 Euro gezahlt. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Der Bildungskredit muss vollständig zurückgezahlt werden mit aktuell 0.75% effektivem Jahreszins. Vier Jahre nach der Bewilligung des Kredits beginnt die Tilgung mit aktuell 120 Euro pro Monat unabhängig vom aktuellen Einkommen. Wo erhalte ich weiterführende Unterlagen? Qualifizieren/Finanzierungsangebote/Bildungskredit-(173)/ Servicehotline: (kostenfrei) 3.6. Darlehen des Hildegardis Vereins Was sind die Voraussetzungen? Der Hildegardis-Verein fördert Studierende christlicher Konfessionen und jeden Alters für alle Studienabschlüsse in allen Fachrichtungen. 22

23 Darlehen Was sind die Besonderheiten? Das Darlehen wird zinslos vergeben und ist bestimmt für Studierende mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. Wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen, dann möchte der Hildegardis Verein eine Möglichkeit der Finanzierung anbieten. Darüber hinaus bietet der Hildegardis Verein in Zusammenarbeit mit der Hofmann- Stiftung ein zusätzliches Darlehen für alleinerziehende Studierende unter 30 Jahren für alle Studienziele und Fachrichtungen an. Hier ist der Bewerbungsschluss für das Darlehen sind jeweils der 30. Juni und 31. Dezember. Die monatliche Zahlung beträgt 250 bis 500 Euro bis zu einer maximalen Gesamthöhe von Euro. Das Darlehen wird zinslos vergeben. Wo erhalte ich weiterführende Informationen? Tel Studienkredite von der Bank Man erhält monatlich Geld von einer privaten oder öffentlichen Bank, meistens wird die Hausbank gewählt. Was sind die Voraussetzungen? Die Voraussetzungen sind je nach Bank unterschiedlich, jedoch erwartet jede Bank eine positive SCHUFA-Auskunft. Es werden selten Noten oder besondere Leistungen bei der Vergabe der Studienkredite berücksichtigt. In der Regel werden Studienkredite nur an Vollzeitstudierende und Studierende im Erststudiengang vergeben. Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 23

24 Was muss beachtet werden? Das Risiko der Rückzahlung liegt vollständig bei den Kreditnehmer_innen. Bei einigen Kreditgeber_innen gibt es Altersbeschränkungen, die beachtet werden müssen. Die Höhe des Studienkredites kann individuell mit Absprache der gewählten Bank festgelegt werden. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Der Studienkredit muss vollständig zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden. Konditionen und Zinssätze können dabei variieren. Meistens darf zwischen Ende des Studiums und Beginn der Tilgung 12 Monate vergehen. Wo erhalte ich weiterführende Informationen? Es wird das Gespräch mit der Hausbank empfohlen. 24

25 Fonds 4. Bildungsfonds Bildungsfonds sind eine Art der Studienfinanzierung, bei der eine Rückzahlung nach dem Studienabschluss einkommensabhängig und erst nach dem erfolgreichen Berufseinstieg erfolgt. Was sind die Voraussetzungen? Der/die Antragssteller_in muss in Vollzeit studieren und sich im Erststudiengang befinden. Was sind die Besonderheiten? Die Anbieter_innen der Bildungsfonds suchen sich meistens Studierende mit vielversprechenden Berufsperspektiven aus. Die überwiegende Anzahl der Bildungsfonds wird über die Firma Career Concept vergeben und verwaltet. Es gibt keine Bewerbungsfristen und die Finanzierung kann zusätzlich zum Bafög oder Stipendien gewährt werden. Insgesamt können, je Anbieter_in aktuell bis zu Euro während der gesamten Studiendauer gewährt werden. In der Regel werden monatlich maximal Euro ausgezahlt. Zudem werden Studiengebühren übernommen und Auslandsaufenthalte mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von Euro unterstützt. Zudem werden teils kostenfrei Zusatzangebote wie Coachings, Mentoring-Programme oder Trainings angeboten. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Die Höhe der Rückzahlung ist einkommensabhängig, das heißt nach dem Studienabschluss wird ein festgelegter Prozentsatz des Gehalts über eine vorab festgelegte Zeitdauer zurückgezahlt. Zudem gibt es einen Rückzahlungshöchstbetrag. Weiterführende Informationen Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 25

26 5. Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 5.1 Prämiengutschein Der Prämiengutschein gehört mit dem Spargutschein zur Bildungsprämie. Was sind die Voraussetzungen? Das Angebot richtet sich an Erwerbstätige mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Arbeitserlaubnis mit einem Jahreseinkommen bis zu Euro. Für gemeinsam Veranlagte beträgt die Grenze Euro. Antragsteller_innen müssen 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Was muss beachtet werden? Der Prämiengutschein kann einmal im Kalenderjahr beantragt werden. Vor der Gewährung des Gutscheins muss ein persönliches Gespräch in einer der über 560 Beratungsstellen in ganz Deutschland erfolgen. Der Bund übernimmt 50% der Kosten, aber aktuell maximal 500 Euro. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Die Studierenden müssen den nicht vom Bund bezahlten Anteil finanzieren. Weiterführende Informationen Informations-Hotline: 0800/ (kostenfrei) 26

27 Bildungsprämie 5.2 Weiterbildungssparen Das Weiterbildungssparen gehört mit dem Prämiengutschein zur Bildungsprämie. Was sind die Voraussetzungen? Das Angebot richtet sich an alle Erwerbstätige. Es besteht keine Einkommensgrenze, jedoch muss man über ein durch die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Ein persönliches Gespräch in einer der über 560 Beratungsstellen in ganz Deutschland und dem eigenen Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) ist dabei Voraussetzung. Was sind die Besonderheiten? Das Weiterbildungssparen kann mit dem Prämiengutschein kombiniert werden. Zur Finanzierung von Weiterbildungen wird eine vorzeitige Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Was muss beachtet werden? Ein persönliches Gespräch in einer der über 560 Beratungsstellen in ganz Deutschland und dem eigenen Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) ist dabei Voraussetzung. Wie hoch ist die mögliche Entnahme? Die Höhe der Zahlung wird individuell festgelegt. Weiterführende Informationen Informations-Hotline: (kostenfrei) Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 27

28 6. Kindergeld Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Studierende Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch endet, wenn das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung offiziell schriftlich mitgeteilt worden ist. Was muss beachtet werden? Seit entfällt die Verdienstobergrenze für das Kind. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis sind erlaubt. Die Höhe des Kindergeldes kann aktuell zwischen 192 und 223 Euro monatlich betragen. Wie viel muss zurückgezahlt werden? Das Kindergeld ist rückzahlungsfrei. Es handelt sich beim Kindergeld um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Weiterführende Informationen 28

29 Nebenjobs 7. Nebenjobs Ein Nebenjob bietet eine gute Möglichkeit, neben dem Studium Berufserfahrung zu sammeln. Überdies kann man dort bis zu 450 monatlich dazuverdienen und sich so einen Teil des Studiums finanzieren. Was muss ich beachten? - Wer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, verliert seinen Status als Vollzeitstudierender, sowie etwaige Ansprüche auf Kindergeld (bis 25 Jahre). - Beim BAföG wurde die Verdienstgrenze auf 451,36 Euro brutto monatlich (5.416,32 Euro brutto im Jahr) angehoben. Höhere Verdienste werden mit der Förderungssumme verrechnet. - Ein Nebenjob beansprucht Zeit. Das Studium kann in manchen Fällen darunter leiden. Hier gilt es abzuwägen. Weiterführende Informationen Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 29

30 8. Steuerliche Absetzbarkeit 8.1 Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer Bei der Einkommenssteuererklärung können Kosten für das Studium steuermindernd geltend gemacht werden. Weiterführende Informationen Bei dem zuständigen Finanzamt sowie bei Steuerberater_innen. 8.2 Absetzbarkeit von Bildungskosten für Arbeitgeber_innen Arbeitgeber_innen können die Weiterbildungskosten ihrer angestellten Arbeitnehmer_innen als Betriebsausgaben geltend machen. Was muss beachtet werden? Die Rechnung muss auf den/die Arbeitgeber_in ausgestellt werden. Weiterführende Informationen Bei dem zuständigen Finanzamt und bei Steuerberater_innen. 30

31 Verwaltung / Information 9. Verwaltung / Information Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie Das Rauhe Haus Horner Weg 170, Hamburg Tel.: 040/ Fax: 040/ studium.eh@rauheshaus.de Rektorat Rektor Prof. Dr. Andreas Theurich Tel.: Prorektor Prof. Dr. Christof Beckmann Tel.: Verwaltungsleitung Dipl. Soz.Päd. Herta Klett Herta Klett Tel.: hklett@rauheshaus.de Stabsstelle Rektorat / Beratung ERASMUS+ M.A. Janna Schlegelmilch Tel.: stabsstelle.eh@rauheshaus.de Studierendensekretariat BA /MA Jörg Stäcker Tel.: studium.eh@rauheshaus.de Öffnungszeiten: Montag Freitag Uhr Studierendensekretariate BA berufsintegrierend Dipl. Soziologin Isabel Steigleder Tel.: studiengang.eh@rauheshaus.de Dipl. Soz.wirtin Maria Santisteban Tel.: msantisteban@rauheshaus.de Studierendensekretariat MA berufsbegleitend "Soziale Arbeit" M.A. Kulturwiss. Nicole Thalmann Tel.: master.eh@rauheshaus.de Sekretariate Michaela Cords Tel sekretariat2.eh@rauheshaus.de Konten der Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie Hamburger Sparkasse Kto.-Nr BLZ IBAN: DE BIC: HASPDEHHXXX Postbank Hamburg Kto.-Nr BLZ IBAN: DE BIC: PBNKDEFF Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie. Das Rauhe Haus 31

32 Träger / Organisation Brüder- und Schwesternschaft Diakonenbüro Konviktmeisterin: Claudia Rackwitz-Busse Tel.: Sekretariat: Sabine Grothe Tel.: Fax: Beim Rauhen Hause 21, Hamburg diakonenbuero@rauheshaus.de Studienfondsausschuss Dem Studienfondsausschuss gehören folgende Mitglieder an: Brüder- und Pastor Dr. Friedemann Green Schwesternschaft: Claudia Rackwitz-Busse (Vorsitz) Dozent: Prof. Dr. Michael Lindenberg Studierende: Miriam Merten Studentische Telefon- und Seelsorge esg Die studentische Telefon- und Seelsorge der Ev. Studierendengemeinde bietet kostenlose Telefonberatung täglich von Uhr von Studierenden für Studierende an. Neu jetzt auch via . Jeder/Jede kann anrufen. Von Fragen der konkreten Lebensgestaltung bis hin zu akuten, schweren Krisen stehen geschulte TelefonseelsorgerInnen für ein Gespräch zur Verfügung. Telefon: hamburg@esg.nordkirche.de Studentische Telefon- und Seelsorge esg Ev. Studentengemeinde Schlüterstr Hamburg

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