Umsatzsteuer-Voranmeldung Von Dipl.-Finanzwirt U. Klingler, Denzlingen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umsatzsteuer-Voranmeldung Von Dipl.-Finanzwirt U. Klingler, Denzlingen"

Transkript

1 StWK 8 Gruppe 8 / Seite 77 Von Dipl.-Finanzwirt U. Klingler, Denzlingen Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen hat. Gleichzeitig ist die berechnete Vorauszahlung zu entrichten. Nach deren Ablauffallen Verspätungszuschläge bzw. Säumniszuschläge an. Die Abgabe-Schonfrist von 5 Tagen ist ersatzlos weggefallen. Die Zahlungs-Schonfrist ( 240 Abs. 3 Satz 1 AO) wurde ebenfalls zum auf 3 Tage verkürzt. Der Unternehmer kann von der Möglichkeit der Dauerfristverlängerung ( 46 UStDV) Gebrauch machen. Ist er Monatszahler, wird die Dauerfristverlängerung nur unter der Auflage gewährt, dass er eine Sondervorauszahlung ( 47 UStDV) entrichtet. Ab besteht grundsätzlich die Verpflichtung, Voranmeldungen elektronisch zu übermitteln. 1 Datenübermittlung oder Steueranmeldung aufpapier 1.1 Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung 1.2 Installieren von ELSTER 1.3 Erklärung nach 6 der Steuerdatenübermittlungs-Verordnung 1.4 Befreiung von der elektronischen Datenübermittlung 2 Voranmeldungszeitraum 2.1 Befreiung von der Abgabe einer Voranmeldung 2.2 Monatszahler aufantrag in Erstattungsfällen Inhalt 3 Dauerfristverlängerung 4 Abgabefrist und Fälligkeit 5 Vordrucke 6 Ausfüllen der Umsatzsteuervoranmeldung 2005 (amtlicher Vordruck USt 1 A) 6.1 Sondervorauszahlung Allgemeine Angaben 6.3 Teil I: Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung 6.4 Teil II: Sonstige Angaben und Unterschrift 1 Datenübermittlung oder Steueranmeldung auf Papier Ab dem sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf elektronischem Weg dem Finanzamt zu übermitteln, also erstmalig für die Voranmeldung für Januar Dies hat wie bisher auch aufamtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erfolgen ( 18 Abs. 1 UStG). Die Übermittlung erfolgt nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung Die elektronische Datenübermittlung ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung v , BStBl 2003 I S StWK, Heft Nr. 2 v

2 8 StWK Gruppe 8 / Seite 78. ein PC mit Internetanschluss,. eine spezielle Software, mit der die Daten verschlüsselt und mit dem höchsten Sicherheitsstandard übermittelt werden. Die Finanzverwaltung stellt das hierfür erforderliche Programm ELSTER-Formular kostenlos im Internet unter zum Download bereit. Das ELSTER-Formular ermöglicht dem Unternehmer bereits jetzt die elektronische Übermittlung von Steueranmeldungen für Besteuerungszeiträume ab Unter der vorgenannten Internetadresse befinden sich auch Hinweise auf Softwareprodukte anderer Hersteller, in denen die ELSTER-Software integriert ist. 1.2 Installieren von ELSTER Nachstehend werden zur Erleichterung der erstmaligen Installation des ELSTER-Programms die einzelnen Schritte aufgezeigt:. Im Internet öffnen. das Feld ELSTER Anwender anklicken. Auswahl des ELSTER Formulars (Das kostenlose Steuerprogramm der Finanzverwaltung zum Download) und dieses Feld anklicken.. Im nachfolgenden Text bis Download von ElsterFormular + Sicherheits-Check- Programme herunterfahren und dort bei Download ElsterFormular, Sicherheits- Checkprogramm, DAO und DCOM das Feld weiter zu Download anklicken.. Nun erscheint das Fenster zum Downloaden; dort Download von ElsterFormular anklicken.. Beim nächsten Fenster zum Feld Download ElsterFormular fahren und dort im rechten Feld Download ElsterFormular anklicken.. Jetzt erscheinen Hinweise zum Download. Dort zwischen Datei speichern oder Datei öffnen wählen und dann Download ElsterFormular anklicken.. Jetzt kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung angeklickt werden und es erscheint die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung.. Im Menü Bundesland und Finanzamt wird das Finanzamt bestimmt.. Die Steuernummer sowie Adressdaten sind einzutragen und wie gewohnt die Umsatzsteuer-Voranmeldung auszufüllen.. Die Datenübermittlung erfolgt durch Anklicken von Steuererklärung an das Finanzamt senden. Es empfiehlt sich, ein Übertragungsprotokoll auszudrucken. Die Datenübermittlung kann nur erfolgen, wenn man sich im Internet befindet. 1.3 Erklärung nach 6 der Steuerdatenübermittlungs-Verordnung Vor der erstmaligen elektronischen Datenübermittlung ist eine Erklärung nach 6 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung vom Steuerpflichtigen persönlich zu unterschreiben und beim für ihn zuständigen Finanzamt einzureichen. Diese Erklärung kann ebenfalls unter der vorstehenden Internetadresse heruntergeladen werden. Eine solche Erklärung wurde von den Finanzämtern im Dezember 2004 den Steuerpflichtigen zugesandt und ist als Muster nachstehend abgedruckt.

3 StWK 8 Gruppe 8 / Seite 79 StWK, Heft Nr. 2 v

4 8 StWK Gruppe 8 / Seite Befreiung von der elektronischen Datenübermittlung Das zuständige Finanzamt kann zur Vermeidung von unbilligen Härten auf Antrag zulassen, dass die Steueranmeldungen ab 2005 in herkömmlicher Form aufpapier oder Telefax abgegeben werden. Eine unbillige Härte kann vorliegen, wenn und solange es dem Unternehmer nicht zumutbar ist, die technischen Voraussetzungen, z. B. PC-Ausstattung, Internetanschluss, zu schaffen, die für die Übermittlung der elektronischen Voranmeldung erforderlich sind. Wer einen solchen Antrag stellen möchte, sollte ihn schriftlich und hinreichend begründet beim Finanzamt einreichen. Darin sollte auch dazu Stellung genommen werden, bis wann voraussichtlich die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung erfüllt sind. 2 Voranmeldungszeitraum Voranmeldungszeitraum (Besteuerungszeitraum/Anmeldung der Umsatzsteuer) ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr also für das Kalenderjahr 2004 mehr als 6136 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Vorjahressteuer ist der an das Finanzamt abzuführende Betrag, die Zahllast. 2.1 Befreiung von der Abgabe einer Voranmeldung Beträgt die Zahllast für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 EUR, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und zur Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. In diesen Fällen hat der Unternehmer nach Ablaufdes Kalenderjahres lediglich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Von der Befreiung macht das Finanzamt regelmäßig von sich aus Gebrauch. Es teilt dem Unternehmer mit, dass künftig keine Voranmeldungen mehr abzugeben sind. Ein Antrag ist deshalb nicht erforderlich. Hat das vorangegangene Kalenderjahr allerdings einen Überschuss zugunsten des Unternehmers ergeben, also einen Erstattungsanspruch, verbleibt es von Amts wegen bei dem Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum. Anträgen der Unternehmer aufbefreiung von der Verpflichtung zur Abgabe wird in diesen Fällen jedoch regelmäßig stattgegeben Monatszahler auf Antrag in Erstattungsfällen Ist der Unternehmer nach den vorstehenden Ausführungen verpflichtet, nur für jedes Kalendervierteljahr eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben, kann es im Einzelfall für ihn günstiger sein, freiwillig für jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass anstelle des Kalendervierteljahres der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum ist. Dies ist jedoch an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Der Unternehmer kann den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum nur wählen, wenn sich im vorangegangenen Kalenderjahr ein Überschuss zu seinen Gunsten von mehr als 6136 EUR ergeben 2 Abschn. 225 a Abs. 2 UStR.

5 StWK 8 Gruppe 8 / Seite 81 hat. Das Wahlrecht kann nur durch Abgabe einer Voranmeldung für Januar 2005 bis zum (bzw. bei Dauerfristverlängerung: ) ausgeübt werden. Das Wahlrecht bindet den Unternehmer für das Kalenderjahr Der Unternehmer muss sich rechtzeitig entscheiden, ob er von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch machen möchte. Sollte er den Antrag nicht rechtzeitig stellen, gehen ihm die Vorteile für das ganze Kalenderjahr 2005 verloren. 3 Dauerfristverlängerung Die Frist zur Abgabe der Voranmeldung und der Entrichtung der Vorauszahlungen kann aufantrag um einen Monat verlängert werden (Dauerfristverlängerung). Hierbei ist ein amtlicher Vordruck 3, der vom Finanzamt erhältlich ist, zu verwenden. Allerdings müssen Monatszahler in diesem Fall eine Sondervorauszahlung leisten, nicht dagegen Vierteljahreszahler. Die Anmeldung der Sondervorauszahlung erfolgt im gleichen Vordruck wie die Antragstellung aufdauerfristverlängerung. Auch dieser Vordruck ist unter den ELSTER-Vordrucken (Õ 1) vorhanden und kann elektronisch übermittelt werden. Ist die Dauerfristverlängerung einmal vom Finanzamt gewährt, gilt sie bis zu deren Widerruf. Die angemeldete und bezahlte Sondervorauszahlung wird bei der letzten Umsatzsteuer-Voranmeldung des Kalenderjahres regelmäßig also für Dezember aufdie Vorauszahlung angerechnet. So wird vermieden, dass eine Überzahlung für das Kalenderjahr unterbleibt. 4 Abgabefrist und Fälligkeit Die Voranmeldung ist 10 Tage nach Ablaufdes Voranmeldungszeitraums abzugeben und gleichzeitig die errechnete Vorauszahlung zu entrichten. Ist der Fälligkeitstag ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag, tritt an diese Stelle der nächste Werktag. Die Abgabe-Schonfrist von 5 Tagen für die Abgabe der Voranmeldungen ist entfallen 4. Innerhalb dieser Frist erhob früher die Finanzverwaltung weder Verspätungszuschläge noch Säumniszuschläge. Die Zahlungs-Schonfrist ( 240 Abs. 3 Satz 1 AO) wurde ebenfalls zum auf 3 Tage verkürzt. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat März 2005 ist bis zum abzugeben und die Vorauszahlung zu entrichten. Dieser Tag ist jedoch ein Sonntag. Deshalb wird der Fälligkeitstag aufden Beispiel nächsten Werktag, also Montag, den verschoben. Bis zu diesem Termin ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt spätestens einzureichen. 3 Das elektronisch ausfüllbare Formular USt. 1 H Antrag aufdauerfristverlängerung/anmeldung der Sondervorauszahlung finden Sie auf der Praxishilfen-CD (Version 1.9 Stand: Februar 2005) unter Formulare/Umsatzsteuer/Dauerfristverlängerung. 4 BMF, Schreiben v , BStBl 2003 I S Die Zahlungs-Schonfrist wurde im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2003 v zum von 5 auf3 Tage verkürzt. Die jeweils aktuellen Termine finden Sie im StWK-Terminkalender 2005 als Beilagen zu Heft 23/2004 und Heft 11/2005 sowie auf der Praxishilfen-CD (Version 1.9 Stand: Februar 2005) unter Tabellen/Steuerrecht/Steuer-Terminkalender StWK, Heft Nr. 2 v

6 8 StWK Gruppe 8 / Seite 82

7 StWK 8 Gruppe 8 / Seite 83 5 Vordrucke Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2005 sind folgende Vordrucke eingeführt worden:. USt 1 A Umsatzsteuervoranmeldung USt 1 H Antrag aufdauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung USt 1 E Anleitung zur Ein im Drittland ansässiger Unternehmer, der als Steuerschuldner im Gemeinschaftsgebiet ausschließlich sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an Nichtunternehmer erbringt, kann sich nur in einem EU-Mitgliedstaat erfassen lassen ( 18 Abs. 4c UStG). Macht er von diesem Wahlrecht Gebrauch und entscheidet sich dafür, sich nur in Deutschland erfassen zu lassen, muss er dies dem für dieses Besteuerungsverfahren zuständigen Bundesamt für Finanzen (BfF) vor Beginn seiner Tätigkeit in der EU aufdem amtlich vorgeschriebenen, elektronisch zu übermittelnden Dokument anzeigen. Der Unternehmer hat dann abweichend von 18 Abs. 1 bis 4 UStG in jedem Kalendervierteljahr eine Steuererklärung bis zum 20. Tag nach Ablaufdes Besteuerungszeitraums beim BfF elektronisch abzugeben. Hierbei hat er die aufden jeweiligen Mitgliedstaat entfallenden Umsätze zu trennen und dem im betreffenden Mitgliedstaat geltenden allgemeinen Steuersatz zu unterwerfen. Die Umsatzsteuer ist spätestens am 20. Tag nach Ende des Besteuerungszeitraums zu entrichten. Ein Unternehmer, der die oben genannten Umsätze ausführt, kann sich alternativ dafür entscheiden, alle diese Umsätze auch soweit sie im Inland erbracht werden in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erklären ( 18 Abs. 4 d UStG). 6 Ausfüllen der amtlicher Vordruck USt 1 A 5 Wie die Umsatzsteuervoranmeldung 2005 auszufüllen ist, wird im Folgenden systematisch Schritt für Schritt erklärt. Anhand eines beispielhaften Elektroeinzelhandelsgeschäfts werden zusätzlich auch die Formulareintragungen häufig vorkommender Geschäftsvorfälle dargestellt. 6.1 Sondervorauszahlung 2005 Das Elektroeinzelhandelsgeschäft ist aufgrund der Vorjahressteuer 2004 von mehr als 6136 EUR verpflichtet, für jeden Kalendermonat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Es hat bereits vor Jahren einen Antrag aufdauerfristverlängerung gestellt, dem das Finanzamt stattgegeben hatte. Ein neuer Antrag aufdauerfristverlängerung ist deshalb zwar nicht mehr erforderlich, jedoch die Anmeldung einer Sondervorauszahlung. Die Anmeldung der Sondervorauszahlung muss bis zum erfolgen. Die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2004 zuzüg- 5 Das elektronisch ausfüllbare Formular USt 1 A finden Sie auf der Praxishilfen-CD (Version 1.9 Stand: Februar 2005) unter Formulare/Umsatzsteuer. StWK, Heft Nr. 2 v

8 8 StWK Gruppe 8 / Seite 84 lich der Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 2004 betrug 7718 EUR. Die Anmeldung der Sondervorauszahlung muss danach wie folgt ausgefüllt werden: 6.2 Allgemeine Angaben Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2005 muss aufgrund der Dauerfristverlängerung bis zum beim Finanzamt eingereicht werden. In den Zeilen 1 bis 17 sind zunächst die allgemeinen Angaben zu machen. Insbesondere ist der zutreffende Voranmeldungszeitraum anzukreuzen. Das Elektroeinzelhandelsgeschäft hat deshalb den Monat Januar zu kennzeichnen. Aus erfassungstechnischen Gründen insbesondere im Hinblick auf das in einigen Ländern eingesetzte Scanner-Verfahren ist die Steuernummer auch auf der Seite 2 (Zeile 44) des Vordruckmusters einzutragen. Sofern dem Elektroeinzelhandelsgeschäft einmal ein Fehler unterlaufen sollte, kann es eine bereits abgegebene Umsatzsteuer-Voranmeldung solange berichtigen, wie keine Umsatzsteuerjahreserklärung 2005 abgegeben wurde. In einem solchen Fall ist in der Kennzahl 10 (Zeile 15) eine 1 einzutragen. 6.3 Teil I: Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung In diesem Teilabschnitt des Formulars wird die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ermittelt Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug In den Zeilen 21 bis 24 sind die steuerfreien Umsätze anzugeben, die zum Vorsteuerabzug führen (Steuerbefreiungen). Dies sind neben den steuerfreien Ausfuhrlieferungen (Ausfuhrlieferung) insbesondere die innergemeinschaftlichen Lieferungen ( 4 Nr. 1 b UStG) an andere Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten

9 StWK 8 Gruppe 8 / Seite 85 (innergemeinschaftliche Lieferung). Solche Erwerber haben sich durch ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auszuweisen. Das Elektroeinzelhandelsgeschäft hat u. a. auch an französische Unternehmer, die französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern vorgelegt haben, Elektrowaren geliefert. Die Summe dieser in der Buchführung besonders aufgezeichneten Lieferungen betrug für diesen Voranmeldezeitraum EUR. Dieser Betrag ist in der Zeile 21 einzutragen. Die Zeilen 22 und 23 sind vorliegend nicht auszufüllen, weil hier nur Umsätze über neue Fahrzeuge einzutragen sind. Solche hat das Elektroeinzelhandelsgeschäft nicht ausgeführt. In der Zeile 22 wären die Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mithin insbesondere an Privatpersonen in einem anderen Mitgliedstaat einzutragen (Fahrzeuglieferung). In der Zeile 23 wären die Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens ( 2 a UStG) anzugeben. Es müsste hiernach ein privates neues Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat verkauft worden sein. In Zeile 24 sind insbesondere steuerfreie Ausfuhrlieferungen ( 4 Nr. 1 a UStG) in das Drittlandsgebiet einzutragen. Solche Umsätze hat das Elektroeinzelhandelsgeschäft im Januar 2005 an Schweizer Kunden ausgeführt. Laut dem Erlöskonto steuerfreie Ausfuhrlieferungen hat es Umsätze in Höhe von 1780 EUR ausgeführt. Dieser Betrag ist in Zeile 24 zu übertragen. In dieser Zeile wären auch andere Steuerbefreiungen nach 4 Nr. 2 bis 7 UStG einzutragen (Steuerbefreiungen) Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug In der Zeile 25 sind die steuerfreien Umsätze einzutragen, die zum Vorsteuerausschluss (Vorsteuerabzug/Ausschluss) führen ( 4 Nr. 8 bis 28 UStG). Das Elektroeinzelhandelsgeschäft betreibt sein Einzelunternehmen im eigenen Gebäude. Neben dem Ladengeschäft und Büro befindet sich im Gebäude noch eine vermietete Wohnung. Die vereinnahmte Miete beträgt monatlich 600 EUR zuzüglich 150 EUR Mietnebenkosten. Die Vermietung ist in jedem Fall eine unternehmerische Tätigkeit; sie ist allerdings vorliegend weil zu Wohnzwecken dienend steuerfrei ( 4 Nr. 12 a UStG). Die Steuerfreiheit bezieht sich auf die Bruttomiete, weil die Mietnebenkosten unselbständige Nebenleistungen zur Vermietung darstellen. In Zeile 25 ist deshalb der Betrag von 750 EUR einzutragen. StWK, Heft Nr. 2 v

10 8 StWK Gruppe 8 / Seite Steuerpflichtige Umsätze In den Zeilen 27 bis 29 sind die Bemessungsgrundlagen für die steuerpflichtigen (Netto-)Umsätze (Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben) einzutragen. Dabei ist zwischen den Umsätzen zum Steuersatz von 16 % und von 7 % zu unterscheiden (Steuersatz). Das Elektroeinzelhandelsgeschäft hat nur Umsätze getätigt, die dem allgemeinen Steuersatz von 16 % unterliegen. Aus dem Erlöskonto 16 %-Umsätze ergeben sich für den Monat Januar 2005 Umsätze in Höhe von EUR. Dieser Betrag und die hieraufentfallende Umsatzsteuer in Höhe von 5 710,08 EUR sind in Zeile 27 zu übertragen. Da in dieser Zeile auch evtl. steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgaben (Unentgeltliche Lieferung und Unentgeltliche sonstige Leistungen) zu erklären sind, sind die Beträge um solche Umsätze entsprechend zu erhöhen. Das Elektroeinzelhandelsgeschäft hat einen unternehmerischen Pkw, den es auch privat nutzt; die Anschaffung dieses Pkw erfolgte am Aus der Anschaffung dieses Fahrzeugs hat das Elektroeinzelhandelsgeschäft den vollen Vorsteuerabzug. Infolgedessen unterliegt auch die Privatnutzung als unentgeltliche sonstige Leistung mit 16 % der Umsatzsteuer. Da das Elektroeinzelhandelsgeschäft für diesen Pkw kein Fahrtenbuch führt, ist die Privatnutzung mit 1 % des Bruttolistenpreises anzusetzen. Der Bruttolistenpreis betrug für dieses Neufahrzeug EUR. Die Privatnutzung ist deshalb wie folgt zu bewerten: 1 % des Bruttolistenpreises 461,00 EUR./. 20 % Abschlag für nicht vorsteuerbelastete Kosten 92,20 EUR Bemessungsgrundlage 368,80 EUR In Zeile 27 ist deshalb ein Umsatz von insgesamt EUR ( EUR EUR) und eine daraufentfallende Umsatzsteuer von 5 768,96 EUR zu erklären. Die Zeile 29 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen ist insbesondere in den Fällen noch auszufüllen, in denen sich die Bemessungsgrundlage für Umsätze bis zum nachträglich geändert hat (15 %ige Umsätze). Dies ist regelmäßig bei nachträglichen Rabatten, Boni, Mängelrügen, Forderungsausfällen usw. der Fall Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ( 24 UStG) Die Zeilen 31 bis 32 kommen nur für pauschalierende Landwirte ( 24 UStG) in Betracht.

11 StWK 8 Gruppe 8 / Seite Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe In Zeile 34 sind die steuerfreien innergemeinschaftlichen Erwerbe einzutragen. Diese Fälle sind vor allem im Wertpapiergeschäft und in Verbindung mit der Seeschifffahrt anzutreffen. Vorliegend ist deshalb diese Zeile nicht auszufüllen Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe In den Zeilen 35 bis 38 sind die Bemessungsgrundlagen der steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe einzutragen. Da das Elektroeinzelhandelsgeschäft auch aus Frankreich Waren bezogen hat, ist dieser Tatbestand bei ihm erfüllt. Der Einkaufunterliegt bei ihm der Umsatzsteuer. Da die erworbenen Waren insgesamt dem allgemeinen Steuersatz von 16 % unterliegen, ist nur die Zeile 35 auszufüllen. Laut Einkaufskonto 16 %-Waren aus EU-Ländern hat das Elektroeinzelhandelsgeschäft im Januar 2005 solche Waren für 7030 EUR erworben. Dies löst eine Umsatzsteuer von 1124,80 EUR aus. Diese Beträge sind in Zeile 35 zu übertragen. In der Zeile 36 wären die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe mit dem Steuersatz von 7 % einzutragen, in der Zeile 37 solche zu anderen Steuersätzen. In der Zeile 38 wären die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe von neuen Fahrzeugen zu erklären, die von Lieferern ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgten Ergänzende Angaben zu Umsätzen Die Zeile 40 ist für Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften vorgesehen. Dies käme nur in den Fällen in Betracht, in denen das Elektroeinzelhandelsgeschäft in ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft als Mittelmann eingeschaltet wäre. In diesen Fällen geht die Steuerschuldnerschaft vom Mittelmann aufden letzten Abnehmer im anderen Mitgliedstaat über. Es wäre deshalb nur die Bemessungsgrundlage eines solchen Umsatzes ohne Umsatzsteuer zu erklären. In der Zeile 41 sind steuerpflichtige Umsätze im Sinne des 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 UStG anzugeben, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Steuerschuldnerverfahren) 6. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (Verkauf eines Grundstücks) und um bestimmte Bauleistungen. Für solche Fälle trat seit die Steuerschuldnerschaft beim Leistungsempfänger ein. Die Angabe solcher Umsätze dient ausschließlich zur Information des Finanzamts. In der Zeile 42 sind im Inland nicht steuerbare Umsätze zu erklären, obwohl keine deutsche Umsatzsteuer hierfür anfällt. Hierbei handelt es sich um Umsätze, die im Ausland ausgeführt wurden. Solche Sondertatbestände liegen im Fall des Elektroeinzelhandelsgeschäfts nicht vor. In Zeile 43 ist die Summe der Umsatzsteuer mit 6 893,76 EUR zu bilden. 6 Vgl. Gruppe 8 S. 47ff. StWK, Heft Nr. 2 v

12 8 StWK Gruppe 8 / Seite Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet Zum ist das frühere Steuerabzugsverfahren abgeschafft worden. An dessen Stelle trat ein Verfahren, wonach der Leistungsempfänger die Steuer schuldet. Solche Sonderfälle hat das Elektroeinzelhandelsgeschäft nicht zu verzeichnen; die Zeilen 48 bis 50 sind deshalb nicht auszufüllen. Im Übrigen wären die Fälle bei der Eintragung wie folgt zu unterscheiden:. Zeile 48: Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ( 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UStG). Zeile 49: Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ( 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 UStG). Zeile 50: Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers ( 13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Auch die Zeile 52 ist vorliegend nicht auszufüllen. Dies wäre nur im Fall der Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsart (Istbesteuerung, Sollbesteuerung) oder bei einer Nachsteuer aufversteuerte Anzahlungen wegen der Steuersatzerhöhung von 15 % auf16 % zum erforderlich. In der Zeile 53 ist die Summe der Umsatzsteuer mit 6 893,76 EUR zu bilden Abziehbare Vorsteuerbeträge In Zeile 55 sind die Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern einzutragen. Laut Einkaufskonto Inland sind im Januar 2005 Waren für netto EUR (16 %) erworben worden. Ordentliche Rechnungen liegen vor. Außerdem sind für allgemeine Geschäftskosten Vorsteuerbeträge in Höhe von EUR angefallen. Der neue Pkw ist für EUR zuzüglich EUR Umsatzsteuer an

13 StWK 8 Gruppe 8 / Seite 89 geschafft worden. Der in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag von EUR ist in vollem Umfang abzugsfähig. In Zeile 55 ist der Gesamtbetrag der abzugsfähigen Vorsteuern von ,80 EUR (3 036,80 EUR für Einkauf der Waren, EUR allg. Geschäftsunkosten und EUR neuer Pkw) einzutragen. Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit der vermieteten Wohnung entstanden sind, sind vom Abzug ausgeschlossen ( 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Solche sind allerdings in der Buchführung nicht als Betriebsausgaben eingegangen, weil sich die vermietete Wohnung im ertragsteuerlichen Privatvermögen befindet. Die Wohnung ist deshalb auch nicht bilanziert. In Zeile 55 sind neben den Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen von anderen Unternehmern auch Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften einzutragen. Da sich das Elektroeinzelhandelsgeschäft an keinen solchen Dreiecksgeschäften beteiligte, fallen solche Vorsteuerbeträge nicht an. Außerdem ist in Zeile 56 die Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb einzutragen. Diese beträgt vorliegend 1124,80 EUR (vgl. Zeile 35). In Zeile 57 ist die abziehbare Vorsteuer in Form der entrichteten Einfuhrumsatzsteuer ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) einzutragen. In Zeile 58 sind die Vorsteuerbeträge aus Leistungen i.s. des 13 b Abs. 1 UStG einzutragen ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG; Õ Tz 6.3.8). In Zeile 59 sind Vorsteuerbeträge einzutragen, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet werden ( 23 und 23 a UStG). In Zeile 60 sind Vorsteuerberichtigungsbeträge ( 15 a UStG) einzutragen (Vorsteuerberichtigung). In Zeile 61 ist der Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens ( 2 a UStG) sowie von Kleinunternehmern i. S. des 19 Abs. 1 UStG ( 15 Abs. 4 a UStG) anzugeben (Kleinunternehmer). In Zeile 64 (Kennzahl 69) sind Steuerbeträge für besondere Sachverhalte einzutragen:. Steuerbeträge, die vom letzten Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts geschuldet werden ( 25 b Abs. 2 UStG),. in Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge ( 14c UStG),. die vom Auslagerer nach 13 a Abs. 1 Nr. 6 UStG geschuldete Steuer für Lieferungen, die Auslagerungen von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager vorangegangen sind ( 4 Nr. 4 a Satz 2 UStG),. Steuerbeträge, die nach 6a Abs. 4 Satz 2 oder 17 Abs. 1 Satz 2 UStG geschuldet werden. Solche besonderen Sachverhalte sind beim Elektroeinzelhandelsgeschäft nicht zu verzeichnen; die Zeile 64 ist mithin nicht auszufüllen. StWK, Heft Nr. 2 v

14 8 StWK Gruppe 8 / Seite Ermittlung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung In der Zeile 67 ist die Umsatzsteuer-Vorauszahlung mit einem Betrag von./ ,84 EUR zu ermitteln. 6.4 Teil II: Sonstige Angaben und Unterschrift Die Zeilen 70 bis 86 sehen noch allgemeine Angaben vor. Hierbei ist insbesondere aufdas Datum und die Unterschrift hinzuweisen. Wird die Einzugsermächtigung wegen Verrechnungswünschen ausnahmsweise widerrufen, ist ein durch die Verrechnung nicht gedeckter Restbetrag zu entrichten. Ein Überschuss wird nach Zustimmung durch das Finanzamt ohne besonderen Antrag ausgezahlt, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird.

Anleitung. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung. Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der

Anleitung. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung. Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anleitung zum Antrag auf Dauerfristverlängerung/ zur Anmeldung der Sondervorauszahlung 2016 Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung auf elektronischem

Mehr

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung Zeile - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - 1 Unter- Fallart Steuernummer 2018 2 fallart 3 11 56 4 30 Eingangsstempel oder -datum 5 Umsatzsteuer-Voranmeldung 2018 Finanzamt

Mehr

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2019

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2019 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Verfahren SESAM

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 4185 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Umsatzsteuer- Ermittlung auf Basis der Kontenwerte USt 2A 8195 Umsatz als Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs.1 UStG 1008 20300 34

Mehr

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten

Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten Hinweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten 1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Für die Erfassung neuer unternehmerischer Tätigkeiten sieht die Finanzverwaltung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Mehr

1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung BMF v. 15.6.2010 IV D 3 -S 7427 /08/10003-03 BStBl 2010 I S. 569 Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz) 18a Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde im Zuge der Umsetzung von Artikel 2

Mehr

Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuererklärung 1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2018 Eingangsstempel 2 nummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 121 5 6 7 8 Berichtigte erklärung (falls ja bitte eine 1 eintragen)

Mehr

Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz)

Umsatzsteuer; Zusammenfassende Meldung ( 18a Umsatzsteuergesetz) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim

Mehr

Nemačka evidencije PDV

Nemačka evidencije PDV Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen

Mehr

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und

Mehr

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder TEL +49 (0) 30 18 682-0 E-MAIL poststelle@bmf.bund.de

Mehr

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet?

1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? 1. Was unterliegt der Umsatzsteuer und wie wird sie berechnet? Der Umsatzsteuer unterliegen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie sind Unternehmer,

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuervoranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder

Mehr

Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten

Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten Zeile 1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2014 Eingangsstempel 2 nummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 121 5 6 7 8 9 10 12 13 14 Berichtigte erklärung (falls ja

Mehr

Umsatzbesteuerung in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmern

Umsatzbesteuerung in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmern Umsatzbesteuerung in Deutschland von im Ausland ansässigen Unternehmern von Nicole Mychajluk Referentin für Umsatzsteuer im Ministerium der Finanzen des Saarlandes Gliederung Wann muss sich ein im Ausland

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Umsatzsteuer

Mehr

Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre

Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Lernsoftware Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Kurzfassung des fachlichen Inhalts (Skript) 4. Umsatzsteuer 4.1 System der Umsatzsteuer! Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen Die Umsatzsteuer -

Mehr

Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuererklärung Zeile 1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2017 Eingangsstempel 2 Steuernummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 121 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt-)Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich

CD Ausgabe  Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Bundesministerium der Finanzen POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97,10117 Berlin TEL FAX E-MAIL DATUM

Mehr

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuervoranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Informationen Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. 2. 3. 4. 5. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Zusammenfassende

Mehr

STEUERTERMINE UMSATZSTEUER (UST)-VORANMELDUNGEN

STEUERTERMINE UMSATZSTEUER (UST)-VORANMELDUNGEN STEUERTERMINE Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuerberaterin Petra Niemack Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern View this page in: English Translate Turn off for: German Options Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Hanseatische Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbh Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Mehr

VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber

VO Steuerrecht ( ) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber VO Steuerrecht (19-10-10) Univ. Ass. Mag. Thomas Bieber 1 Rechnung ( 11 UStG) [1] Leistender Unternehmer hat Rechnung auszustellen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach 12 Abs 1 UStG ist eine Rechnung,

Mehr

UMSATZSTEUER (UST-)VORANMELDUNGEN

UMSATZSTEUER (UST-)VORANMELDUNGEN Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt-)Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Kontenrahmenbeschreibung 2016 SKR 97 (Privatpersonen)

Kontenrahmenbeschreibung 2016 SKR 97 (Privatpersonen) Kontenrahmenbeschreibung 2016 SKR 97 (Privatpersonen) Finanzbuchführung Auflage 02 16 Auflage 02 16 Herausgeber: DATEV eg, 90329 Nürnberg Art.-Nr. 10090 2016-02-01 Copyright DATEV eg: Alle Rechte, auch

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./

Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./ Umsatzsteuer: Was muss ich wissen? 12./13.10.2018 1 2 Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer, die grundsätzlich den Endabnehmer (private Haushalte und öffentliche Hand) belastet Besteuert werden

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Telefon: +49 (40) 72 9066-0 E-Mail: office@wsbgmbh.de Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Zusammenfassende Meldung Meldezeiträume

Zusammenfassende Meldung Meldezeiträume Zusammenfassende Meldung Meldezeiträume Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 119 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Abgabefristen.1. Monatliche Abgabe.. Vierteljährliche Abgabe.3. Jährliche Abgabe 3. Details

Mehr

Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2014

Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2014 Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2014 Abgabefrist: bis 31. Mai 2015 Abkürzungen: AO = Abgabenordnung UStDV = Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung BZSt = Bundeszentralamt für Steuern = Umsatzsteuergesetz

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt-)Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11.

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Umsatzsteuer und die richtige Rechnung. Steuerforum am 11. Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und die richtige Rechnung Steuerforum am 11. Mai 2017 1 2 } Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die den Austausch

Mehr

Umsatzsteuer und richtige Rechnung

Umsatzsteuer und richtige Rechnung Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Umsatzsteuer und richtige Rechnung Steuerforum II am 8. Mai 2019 1 2 Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchsteuer, die

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Verfahren SESAM

Mehr

STATISTISCHE BERICHTE

STATISTISCHE BERICHTE STATISTISCHE BERICHTE Öffentliche Finanzen, Personal, Steuern Die Umsätze und ihre Besteuerung LIV j/12 Ergebnisse 2012 Bestellnummer: 3L401 Statistisches Landesamt Herausgabemonat: Zu beziehen durch das

Mehr

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen

Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Meldepflichten innergemeinschaftlicher Dienstleistungen Um innergemeinschaftliche Leistungen besser kontrollieren zu können, hat der Unternehmer für innergemeinschaftliche Lieferungen und seit dem 01.01.2010

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine Ein Merkblatt Ihrer IHK Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt.

Mehr

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

I. Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung Zeile - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten 1 Unter Fallart Steuernummer 2015 2 fallart 3 11 56 4 30 Eingangsstempel oder -datum 5 Umsatzsteuer-Voranmeldung 2015 Finanzamt 6

Mehr

Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2015 Abgabefrist: bis 31. Mai 2016

Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2015 Abgabefrist: bis 31. Mai 2016 Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2015 Abgabefrist: bis 31. Mai 2016 Abkürzungen: AO = Abgabenordnung UStDV = Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung BZSt = Bundeszentralamt für Steuern UStG = Umsatzsteuergesetz

Mehr

(1) Das mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2014 eingeführte Vordruckmuster. USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung

(1) Das mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2014 eingeführte Vordruckmuster. USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Zuordnung der Konten und Buchungsschlüssel zu den Kennziffern der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Kontenrahmen 13

Zuordnung der Konten und Buchungsschlüssel zu den Kennziffern der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Kontenrahmen 13 Zuordnung der Konten und Buchungsschlüssel zu den Kennziffern der Umsatzsteuer-Voranmeldung Kontenrahmen 13 Inhaltsverzeichnis 1. Zuordnung der Konten... 1 2. Zuordnung der Buchungsschlüssel (Standarderfassung)...

Mehr

Merkblatt. Merkblatt zum Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. 1 Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren

Merkblatt. Merkblatt zum Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. 1 Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren Merkblatt zum Vorsteuervergütungsverfahren Inhalt 1 Vorbemerkung 2 Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren 2.1 Unternehmer muss im Ausland ansässig sein 2.2 Weitere Voraussetzungen 2.3 Ausschluss

Mehr

- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2013

- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2013 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Verfahren SESAM

Mehr

KOMPETENZTEST Grundlagen des Rechnungswesens

KOMPETENZTEST Grundlagen des Rechnungswesens KOMPETENZTEST Grundlagen des Rechnungswesens Bildungs- und Lehraufgaben Beweise dein Können: Du kannst grundlegende gesetzliche Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts anwenden. Du kannst die Zahllast ermitteln

Mehr

Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV)

Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) Im Visier: Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) Der Umsatzsteuer unterliegen: Die Lieferungen oder sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im

Mehr

Umsatzsteuererklärung

Umsatzsteuererklärung Zeile 1 Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten An das Finanzamt Eingangsstempel 2002 2 Fallart Steuernummer Jahr Unterfallart Vorgang Sachbereich 3 11 50 02 1 99 11 4 5 Umsatzsteuererklärung

Mehr

Umsatzsteuer im Unternehmen

Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer im Unternehmen Umsatzsteuer Gesetzliche Grundlage: UStG, UStDV, UStAE Steuersätze: 0 (USt-Befreiung), 7 % (ermäßigter Steuersatz), 19 % (Regelsteuersatz) Umsatzsteuerpflicht: Steuerschuldner

Mehr

Abgabe- und Zahlungstermine 2017

Abgabe- und Zahlungstermine 2017 Beilage zum Rundschreiben Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2016/2017 Abgabe- und Zahlungstermine 2017 1 Wichtige Steuertermine 2017 (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten

Mehr

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb)

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) Monat Termin 1 Steuer monatlich vierteljährlich Januar 10.1. (13.1.) 1 / 23 12/2016 IV/2016 Lohn- und Kirchensteuer Jahresanmeldung

Mehr

Umsatzbesteuerung der Vereine

Umsatzbesteuerung der Vereine Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht

Mehr

Soll- und Istbesteuerung

Soll- und Istbesteuerung Soll- und Istbesteuerung Grundsätzliches Die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld: die Umsätze sind in die

Mehr

Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger

Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger Bearbeitet von Prof. Günter Maus erweitert, überarbeitet 2017. Taschenbuch. ca. 260 S. Paperback ISBN 978 3 95554 329 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Wirtschaft

Mehr

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG)

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG) POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18

Mehr

Zeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 Fallart Finanzamt - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten - Steuernummer Unterfallart 56 Unternehmer ggf. abweichende Firmenbezeichnung Anschrift

Mehr

EinfÅhrung in die Umsatzsteuer

EinfÅhrung in die Umsatzsteuer Steuerbarkeit E I N F Û H R U N G Die PrÅfung von umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen ist logisch und nachvollziehbar, denn die PrÅfung jedes Falles vollzieht sich eigentlich immer nach demselben Grundschema,

Mehr

Anleitung zur Anlage UN 2011 zur Umsatzsteuererklärung

Anleitung zur Anlage UN 2011 zur Umsatzsteuererklärung Anleitung zur Anlage UN 2011 zur Umsatzsteuererklärung Nach 21 Abs. 1 AO i.v.m. der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung sind für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung außerhalb

Mehr

Anleitung. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung. Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der

Anleitung. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung. Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anleitung zum Antrag auf Dauerfristverlängerung/ zur Anmeldung der Sondervorauszahlung 2017 Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung auf elektronischem

Mehr

MERKBLATT Recht und Steuern Dienstleistung und Warenlieferung Unternehmer Inland gegen Entgelt Rahmen seines Unternehmens Umsatzsteuer

MERKBLATT Recht und Steuern Dienstleistung und Warenlieferung Unternehmer Inland gegen Entgelt Rahmen seines Unternehmens Umsatzsteuer Seite 1 von 8 MERKBLATT Recht und Steuern Entstehung und Fälligkeit der Umsatzsteuer Jede Dienstleistung und Warenlieferung, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt,

Mehr

Lösungen zum Lehrbrief 8 15a UStG

Lösungen zum Lehrbrief 8 15a UStG - Beispiele zum - Lösungen Lösung zum 1. Beispiel Bei der Baumaschine handelt es sich um ein Berichtigungsobjekt i.s.d. 15a Abs. 1 Satz 1 UStG. Die auf die Anschaffungskosten der Baumaschine entfallende

Mehr

Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU

Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Umsatzsteuer Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/02 verantwortlich: RA Stefan Fritz Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Rechnungseingang: Checkliste

Rechnungseingang: Checkliste Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a UStG folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen Ratgeber Handwerk / Steuerrecht 1. Anforderungen an Rechnungen Für die Angaben in Rechnungen gelten nach 14 und 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmte Mindestanforderungen.

Mehr

Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2019 Abgabefrist: bis 31. Juli 2020

Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2019 Abgabefrist: bis 31. Juli 2020 Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2019 Abgabefrist: bis 31. Juli 2020 Abkürzungen: AO = Abgabenordnung UStAE = Umsatzsteuer-Anwendungserlass BZSt = Bundeszentralamt für Steuern UStDV = Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Mehr

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Juni 2006

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Juni 2006 Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Juni 2006 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)

Mehr

Anleitung zur Anlage UN 2018 zur Umsatzsteuererklärung

Anleitung zur Anlage UN 2018 zur Umsatzsteuererklärung Anleitung zur Anlage UN 2018 zur Umsatzsteuererklärung Nach 21 Abs. 1 AO i.v.m. der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung sind für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung außerhalb

Mehr

Umsatzsteuer für Wieder- und Quereinsteiger November Matthias Ulbrich, Dipl.-Finanzwirt (FH), Visselhövede

Umsatzsteuer für Wieder- und Quereinsteiger November Matthias Ulbrich, Dipl.-Finanzwirt (FH), Visselhövede Umsatzsteuer für Wieder- und Quereinsteiger November 2018 Matthias Ulbrich, Dipl.-Finanzwirt (FH), Visselhövede Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und Vortrag finden

Mehr

Rechnungsanforderungen

Rechnungsanforderungen D ip lo m- Kau f ma nn Lars Franke Uhlandstrasse 158 S t e u e r b e r a t e r 10719 Berlin Tel. 030-859 56 730 Fax. 030-859 56 739 Stand: 01/2007 Rechnungsanforderungen 1. Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben

Mehr

- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2018

- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2018 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Umsatzsteuer-Voranmeldung

Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Umsatzsteuer-Voranmeldung Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2017 Abkürzungen: AO = Abgabenordnung UStAE = Umsatzsteuer-Anwendungserlass BZSt = Bundeszentralamt für Steuern UStDV = Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung GrEStG

Mehr

Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Umsatzsteuer-Voranmeldung

Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung Umsatzsteuer-Voranmeldung Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2016 Abkürzungen: AO = Abgabenordnung UStAE = Umsatzsteuer-Anwendungserlass BZSt = Bundeszentralamt für Steuern UStDV = Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung GrEStG

Mehr