Panamakanal. Vom Pazifik zum Atlantik Termin: Tage-Reise. ab 4.799, * p.p.

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1 Panamakanal 0 Tage-Reise ab., * p.p. Vom Pazifik zum Atlantik Termin: *Frühbucherbonus bis zu 0,- pro Person bei Buchung bis..0

2 Panamakanal Vom Pazifik zum Atlantik Die Fahrt durch den Panamakanal ist sicherlich eines der Highlights dieser Reise. Rund Kilometer lang und ganze 3 Meter sind seine Schleusen breit immerhin zwei Meter breiter als die Norwegian Pearl! Aber auch die Stationen Ihres schwimmenden Hotels sind diese Reise wert Los Angeles, Mexiko, Guatemala, Nicaragua, Costa Rica, Kolumbien, Grand Cayman und Tampa/Florida.. Tag: Deutschland Los Angeles Individuelle Anreise zum Flughafen Düsseldorf und Flug über Frankfurt nach Los Angeles. Dort Begrüßung durch die örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung und Transfer zum Hotel.. Tag: Los Angeles: Stadtrundfahrt Heute lernen Sie Los Angeles, eine der außergewöhnlichsten Städte der Welt, bei einer Stadtrundfahrt kennen. Sehen Sie Downtown mit der Olvera Street und den wohl berühmtesten Stadtteil - Hollywood. Spazieren Sie über den Walk of Fame, bevor es weiter geht in die Villenstadt Beverly Hills. Rückfahrt zum Hotel. 3. Tag: Los Angeles: Einschiffung Gegen Mittag Transfer zum Hafen und Einschiffung. Sie beziehen Ihre Kabine an Bord des Kreuzfahrtschiffes Norwegian Pearl und am Nachmittag heißt es dann Leinen los! für eine aufregende Kreuzfahrt gen Süden zur berühmtesten Abkürzung der Welt.. Tag: Kreuzfahrt: Erholung auf See Dieser Tag auf See steht Ihnen zur freien Verfügung. Entdecken Sie die Annehmlichkeiten Ihres schwimmenden Hotels oder entspannen Sie einfach an Deck. Langeweile kommt hier bestimmt nicht auf!. Tag: Kreuzfahrt: Cabo San Lucas, Mexiko An der Südspitze der mexikanichen Halbinsel Baja California erwartet Sie eine Region mit spektakulären Felsformationen wie dem Wahrzeichen El Arco ( der Bogen ), bizarren Wüstenlandschaften mit Kakteen, verschiedenartigen Stränden und einer reichen Meeresfauna.. Tag: Kreuzfahrt: Erholung auf See Lassen Sie die ersten Eindrücke Revue passieren und entspannen Sie auf See!. Tag: Kreuzfahrt: Acapulco, Mexiko Als einer der ältesten Touristenziele Mexikos an der Küste hat Acapulco sowohl den Touristen als auch den Reisenden viel zu bieten. Kaufen Sie ein, schwimmen Sie oder ruhen Sie sich einfach am Strand aus. Aber lassen Sie sich die legendären La Quebrada Klippenspringer nicht entgehen.. Tag: Kreuzfahrt: Erholung auf See Ein weiterer Tag an Bord bietet ein vielseitiges Programm aus sportlichen Aktivitäten, kulinarischen Köstlichkeiten und einem bunten Unterhaltungsprogramm.. Tag: Kreuzfahrt: Puerto Quetzal, Guatemala Die Hafenstadt wurde im Jahr erbaut, um dabei zu helfen, nahe liegende Städte zu verbinden. Reisende besuchen oft Antigua, ein 0-- minütiger Treck an den Ort, an dem die Kolonialfassaden des. Jahrhunderts verlockend erscheinen und die guatemaltekische Geschichte lebendig wird. 0. Tag: Kreuzfahrt: San Juan del Sur, Nicaragua Der Küstenort San Juan Del Sur liegt im Südwesten Nicaraguas am Pazifik und ist eines der beliebtesten Reiseziele des Landes. Entdecken Sie mit dem breiten Angebot an Aktivitäten und Touren lokale Boutiquen, leckeres Essen und tolle Landschaften.. Tag: Kreuzfahrt: Puntarenas, Costa Rica Costa Rica ist mit seinen landschaftlich reizvollen Flüssen, nebelverhüllten Vulkanen und üppigen

3 Wäldern ein Paradies für Naturliebhaber. Im Tal der Affen können Sie nicht nur eine vielfältige Flora, darunter 00 Jahre alte Bäume, Orchideen, Farnkraut und Lianen, sondern auch eine ebenso abwechslungsreiche Fauna mit vielen Arten von Schmetterlingen, Vögeln und Affen erleben. Erkunden Sie die Hafenstadt mit ihren vielfarbigen Cottages und lokalen Märkten zu Fuß.. Tag: Kreuzfahrt: Erholung auf See Nach 3 erlebnisreichen Tagen haben Sie sich einen Seetag zum Entspannen, Relaxen und genüsslichen Nichtstun verdient.. Tag: Kreuzfahrt: Erholung auf See Genießen Sie diesen letzten Tag auf der Norwegian Pearl, entspannen Sie z.b. im Body Waves Spa oder tanzen Sie mit bei einer der aufwendig produzierten Musikshows an Bord.. Tag: Kreuzfahrt: Tampa Ausschiffung Am Morgen erreichen Sie Tampa, die drittgrößte Stadt Floridas. Hier verlassen Sie das Kreuzfahrtschiff und werden von der örtlichen Deutsch sprechenden Reiseleitung zu Ihrem Hotel gebracht.. Tag: Tampa: Stadtrundfahrt Deutschland Das lebhafte Viertel Ybor City, Tampas historischer lateinamerikanischer Bezirk, ist reich an spanischer und kubanischer Tradition und bietet neben Geschichte auch gute Einkaufsmöglichkeiten. Nach der Stadtrundfahrt Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Deutschland. 0. Tag: Ankunft in Deutschland Ankunft in Frankfurt und Weiterflug nach Düsseldorf. Individuelle Heimreise der Teilnehmer. 3. Tag: Kreuzfahrt: Panamakanal Heute erwartet Sie das Highlight Ihrer Reise. Die Norwegian Pearl passiert den eingeweihten Panamakanal. Er ist ein, km langer künstlicher Schifffahrtsweg auf der Landenge von Panama, zwischen dem Pazifik und dem Atlantik. Der Höhenunterschied wird durch drei Schleusenanlagen überwunden. Reisen Sie 0 Meilen durch den Panamakanal für ein unvergessliches Erlebnis. Erleben Sie eine der durch Menschenhand entstandenen Abkürzungen der Welt, die das Reisen und den Transport von Waren weltweit verändert hat.. Tag: Kreuzfahrt: Cartagena, Kolumbien Cartagena gilt als eine der ersten spanischen Stadtgründungen im Norden Südamerikas, und die Zeit der Seeräuber und Abenteurer wird hier wieder lebendig. Das komplett ummauerte alte Stadtzentrum mit Festungsring und den Stadtteilen Centro, San Diego und Getsemaní ist seit UNESCO-Weltkulturerbe. Genießen Sie von der Stadtmauer einen unvergesslichen Blick auf den Hafen. Unternehmen Sie einen Einkaufsbummel durch die Altstadt mit ihren Kopfsteinpflasterstraßen und kaufen Sie Smaragde und Lederwaren ein. Termine und Preise 0 Tage-Reise Reisetermin: Anmeldeschluss: Innenkabine IE Außenkabine OE Balkonkabine BA DZ/DK.,-.,-.,- EZ/EK-Zuschlag.,-.0,- 3.3,- Frühbucherbonus pro Person bei Buchung bis..0 00,- 0,- 0,- Mindestteilnehmerzahl: Personen DK = Doppelkabine, EK = Einzelkabine. Tag: Kreuzfahrt: Erholung auf See Erholen Sie sich an Bord von den Landgängen und lassen Sie die Eindrücke Revue passieren!. Tag: Kreuzfahrt: George Town, Grand Cayman Grand Cayman, die größte der Cayman-Inseln, ist für ihren Seven Mile Beach, die beliebte Stingray City und die ausgezeichneten Tauchmöglichkeiten berühmt. Unter Wasser wird Natur und Geschichte mit einer Sammlung einfach zu erreichender Schiffswracks bewahrt.

4 ALLGEMEINE HINWEISE: Reisepapiere und Gesundheit Für die Einreise in die USA, benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Zusätzlich wird bereits seit dem. Januar 00 das Einreisegenehmigungssystem ESTA eingesetzt. Die Registrierungsgebühren betragen,- USD pro Person. Benötigt wird dafür jeweils eine Kreditkarte. Auf Wunsch übernehmen wir die Registrierung für Sie; gegen Gebühr (0,00 EUR pro Person / Registrierung). Mückenschutz, die Überprüfung Ihres Impfschutzes sowie der Abschluss einer Auslands-Reisekrankenversicherung werden empfohlen. Buchung und Beratung: Eingeschlossene Leistungen Flug mit Lufthansa ab/bis Düsseldorf in der Economy Class Steuern, Gebühren und Kerosinzuschläge (Wert ca.,- ) Übernachtungen mit Premium All Inclusive* an Bord der Norwegian Pearl in der gebuchten Kategorie Übernachtungen mit Frühstück in Los Angeles und Übernachtung in Tampa exkl. Frühstück im 3- bzw. -Sterne-Hotel im Doppelzimmer mit Bad/Dusche, WC Gepäckträgergebühr in den Hotels für ein Gepäckstück pro Person Örtliche Deutsch sprechende Reiseleitung in Los Angeles und Tampa Poppe & Co Reiseleitung ab/bis Frankfurt Reiseführer pro Zimmer/Kabine *Premium All Inclusive beinhaltet eine vielfältige Getränkeauswahl von Spirituosen über Fass- und Flaschenbiere, offene Weine und Cocktails bis hin zu alkoholfreien Bieren, Softdrinks und Säften an allen Bars, in allen Lounges und Restaurants während der gesamten Kreuzfahrt und zu jeder Zeit. Zudem ist die obligatorische Service-Pauschale von derzeit USD 3,0 pro Person/Tag enthalten. Eingeschlossene Highlights + Stadtrundfahrten Los Angeles und Tampa + Fahrt durch den Panamakanal + Premium All Inclusive* und Teilnahme an vielen Bordveranstaltungen während der Kreuzfahrt + Durchgehende Deutsch sprechende Reiseleitung ab/bis Deutschland Nicht eingeschlossen sind die als optional bezeichneten Ausflüge, nicht genannte Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder, Ausgaben persönlicher Art sowie Reiseversicherungen. Hotelbeispiele Los Angeles, Four Points LA Westside*** Tampa, The Westshore Grand - A Tribute Portfolio Hotel**** Schiff Norwegian Pearl 3.30 BRZ, Länge: m, Breite: 3 m, Reisegeschwindigkeit: Knoten, Passagiere: max..3, Bordsprache: Englisch mit deutschsprachigem Gästeservice, Bordwährung: US- Dollar. Kabinenkategorien: Innenkabine IE: Zwei untere Betten, mittschiffs, Größe: ca. 3 m² Außenkabine OB: Zwei untere Betten, Panoramafenster, mittschiffs, Größe: ca. m² Balkonkabine BA: Zwei untere Betten, Sitzecke, Balkon, mittschiffs, Größe: ca. m² An Bord der Schiffe der Norwegian Cruise Line erwartet Sie maximale Freiheit und Flexibilität: Es gibt z. B. keine festen Tischzeiten und Sie können jeden Abend in einem anderen Restaurant essen. Sie entscheiden, was Sie an Bord machen möchten. Reiseversicherungen Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder eines Komplettschutz-Pakets. Allgemeine Bedingungen Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und Flugplanänderungen. Tarif- und Wechselkursänderungen vorbehalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)/ Reisebedingungen von Poppe Reisen GmbH & Co. KG. Veranstalter: Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz Klima Mexiko Ø Temperatur in C Sonnenstunden Regentage Jan. Feb. März April Mai 0 Juni Juli 3 Aug. Sep. 3 Okt. Nov. Dez. Klima Panama Ø Temperatur in C Sonnenstunden Regentage Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. 0 Nov. Dez. Veranstalter Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz

5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen Poppe Reisen GmbH & Co. KG. Abschluss des Reisevertrages Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 0 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.. Bezahlung Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine Anzahlung von 0% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens Tage vor Reiseantritt zu leisten. 3. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die Black List ist auf der Internetseite: abrufbar.. Leistungs- und Preisänderungen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.. Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. ) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. ) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. ) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. ) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 0. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schrift- lich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldeten Teilnehmer werden berechnet: bis 0 Tage vor Reiseantritt: 0% des Reisepreises. bis 0 Tage vor Reiseantritt: % des Reisepreises. bis 30 Tage vor Reiseantritt: 0% des Reisepreises. bis Tage vor Reiseantritt: 0% des Reisepreises, bei Eigenanreise 0% des Reisepreises. ab Tage vor Reiseantritt: 0% des Reisepreises. Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierung nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 0%) erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war.. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist. Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) bis Wochen vor Reiseantritt. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.. Reiseversicherungen Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder Krankheit.. Haftung des Reiseveranstalters. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:. die gewissenhafte Reisevorbereitung;. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.. Beschränkung der Haftung. Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Schadensersatzansprüche mit Ausnahme von Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen..3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. 0. Mitwirkungspflicht des Reisenden 0. Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen. 0. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt.. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften. Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.b. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.b. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben..3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.. Eintrittskarten Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedingungen (s. Ziffer ). 3. Gesetzliche Bestimmungen Verwirkung und Verjährung Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes a ff. BGB. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende bei uns geltend machen. Nach Fristablauf ist die Geltendmachung nur noch möglich, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Alle Ihre Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren ein Jahr nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise, es sei denn, es liegt ein von uns zu vertretendes anfängliches Unvermögen vor. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des BGB in drei Jahren.. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Veranstalter: Poppe Reisen GmbH & Co. KG Wilhelm-Th.-Römheld-Straße 30 Mainz Telefon Telefax info@poppe-reisen.de Site

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