Vereinbarung über Verfahren und Ablauf der Parteineubildung in NRW

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1 WASG und Linkspartei.PDS Nordrhein-Westfalen Vereinbarung über Verfahren und Ablauf der Parteineubildung in NRW WASG NRW und Linkspartei.PDS NRW halten die Gründung einer geeinten Linken in NRW für geboten. Die Verhandlungen, die Bildung gemeinsamer Strukturen und Grundsätze basieren auf dem Prinzip des solidarischen Miteinanders auf gleicher Augenhöhe. Beide Parteien verpflichten sich, sich als gleichberechtigte Partnerinnen zu betrachten. Die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse im Interesse der nicht durch ökonomische oder andere Machtverhältnisse privilegierten Teile der Gesellschaft ist Triebfeder und Grundlage unseres politischen Handelns. Beschlüsse werden im Konsens gefunden. 1. Gegenstand der Vereinbarung sind das Verfahren und der Ablauf des Parteibildungsprozesses in NRW 2. Die Parteien übernehmen für die neue Partei den Namen, der vom 1. Bundesparteitag der neuen, geeinten Partei am 15./16. Juni beschlossen wird. 3. Die Vereinigung von WASG und Linkspartei.PDS NRW vollzieht sich auf dem Weg der auf den Bundesparteitagen beschlossenen Neubildung. In diesem Verfahren wird sichergestellt, dass beide Parteien bei der Entscheidung über die Gründungsdokumente ein gleichberechtigtes Entscheidungsrecht haben. 4. Grundlagen der Neubildung sind: a. die Kooperationsabkommen I III; b. gemeinsame neue Gründungsdokumente Programm, Satzung, Schiedsordnung, Finanzordnung und der Verschmelzungsvertrag; c. die Konstituierung der Kreisverbände der neuen Partei bis zum 5. September 2007; d. die Sicherstellung des Abschlusses der Parteineubildung bis Ende Oktober Die folgende Vereinbarung der Landesvorstände von WASG und Linkspartei.PDS in Nordrhein- Westfalen dient dazu, den Parteineubildungsprozess auf Landes- und Kreisebene in Nordrhein- Westfalen im Zusammenwirken von WASG und Linkspartei.PDS gemeinsam vorzubereiten und umzusetzen. Das Ziel besteht in der Konstituierung des Landesverbandes und der Kreisverbände der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen sowie der Wahl von Gremien, in denen Mitglieder aus beiden ehemaligen Parteien in angemessener Weise vertreten sind. Die in dieser Vereinbarung festgeschriebene Durchführung des Verfahrens zur Parteineubildung erfolgt vorbehaltlich der Beschlüsse der Bundesparteitage vom 24. und 25. März 2007 sowie der darauf folgenden Urabstimmungen in beiden Parteien. 1. Struktur des zukünftigen Landesverbandes der Partei DIE LINKE. in Nordrhein- Westfalen (1) Der zukünftige Landesverband der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen umfasst alle Mitglieder der ehemaligen Landesverbände der Linkspartei.PDS und der WASG in Nordrhein- Westfalen einschließlich der Personen, die der Partei DIE LINKE. Landesverband Nordrhein- Westfalen nach dem 15. Juni 2007 beitreten. (2) Der zukünftige Landesverband der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen gliedert sich in Kreisverbände. (3) Ein Kreisverband der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen umfasst alle ehemaligen Mitglieder aus Linkspartei.PDS und WASG innerhalb der Grenzen einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises oder mehrerer territorial angrenzender kreisfreier Städte oder Landkreise des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe Anlage 1), einschließlich der Personen, die der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen nach dem 15. Juni 2007 beitreten und der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis zuzuordnen sind. (4) Die Zusammenführung der Mitglieder aus den Strukturen der ehemaligen Linkspartei.PDS und der WASG in die zukünftige Struktur der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen wird mit der 1

2 Anerkennung der Kreisverbände durch den vorläufigen Landesvorstand der neuen Partei am 17. Juni 2007 verbindlich. (5) Die in Anlage 1 aufgeführte Anzahl der Mitglieder basiert auf den Rechenschaftsberichten der Linkspartei.PDS und WASG per 31. Dezember Rücktritt der amtierenden Landesvorstände von Linkspartei.PDS und WASG zum 16. Juni 2007 Die amtierenden Landesvorstände erklären schriftlich bis zum 20. März 2007 ihren Rücktritt - einzeln und in ihrer Gesamtheit - zum 16. Juni 2007 und übergeben ihre Aufgaben an einen vorläufigen Landesvorstand. 3. Zusammensetzung des vorläufigen Landesvorstandes des zukünftigen Landesverbandes der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen (1) Der vorläufige Landesvorstand in seiner Gesamtheit besteht aus 8 geschäftsführenden und 16 weiteren Mitgliedern. Der Frauenanteil im geschäftsführenden und im erweiterten Landesvorstand beträgt jeweils mindestens 50%. (2) Von den acht Personen des geschäftsführenden vorläufigen Vorstands sind Sprecherin und Sprecher für die Innen- und Außenvertretung verantwortlich. Die WASG stellt den Sprecher, eine/n Schatzmeister/in und zwei stellvertretende Sprecher/innen. Die Linkspartei.PDS stellt die Sprecherin, eine/n Schatzmeister/in und zwei stellvertretende Sprecher/innen. (3) Die bisherigen Schatzmeister beider Parteien sollten für die finanziellen Angelegenheiten im Übergangsvorstand verantwortlich sein. Sie verwalten gleichberechtigt die Finanzen des Landesverbandes und sind jeweils zusammen oder zusammen mit der Sprecherin/dem Sprecher der anderen Quellpartei zeichnungsberechtigt (Vier Augen Prinzip). (4) Die Verteilung aller anderen Geschäftsbereicht regelt der vorläufige Landesvorstand. (5) Das Verfahren zur Nominierung für den vorläufigen Landesvorstand regeln beide Parteien eigenständig. Beide Seiten sind sich einig, dass die von beiden Parteien jeweils nominierten Personen die Mitglieder des Übergangsvorstandes sind. 4. Aufgaben des vorläufigen Landesvorstandes (1) Der vorläufige Landesvorstand des Landesverbandes der Partei DIE LINKE. beginnt mit seiner Arbeit sofort nach der Anerkennung des vorläufigen geschäftsführenden Landesvorstandes durch den Bundesvorstand auf seiner ersten Sitzung am 17. Juni (2) Der vorläufige Landesvorstand des Landesverbandes der Partei DIE LINKE. erkennt die in gegenseitigem Einvernehmen gebildeten vorläufigen Vorstände der Kreisverbände am 17. Juni 2007 an. (3) Der vorläufige Landesvorstand des Landesverbandes der Partei DIE LINKE. in Nordrhein- Westfalen hat die Aufgabe, einen Landesparteitag der Partei DIE LINKE. in der Zeit zwischen dem 17. Juni 2007 und dem 31. Oktober 2007 einzuberufen, vorzubereiten und durchzuführen. (4) Der vorläufige Landesvorstand des Landesverbandes der Partei DIE LINKE. führt aktuell die Geschäfte des Landesvorstandes der Partei DIE LINKE. bis zum ersten ordentlichen Landesparteitag. 5. Zusammensetzung des ersten gewählten ordentlichen Landesvorstandes der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen (1) Der erste ordentliche Landesvorstand der Partei DIE LINKE. wird durch die Delegierten aus den Kreisverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem Landesparteitag am 15./16. September gewählt und übernimmt die Geschäfte des vorläufigen Landesvorstandes. (2) Der erste ordentliche Landesvorstand der Partei DIE LINKE. besteht in seiner Gesamtheit aus 24 Mitgliedern. Der Frauenanteil des Landesvorstands der neuen Partei DIE LINKE. muss mindestens 50% betragen. 2

3 (3) Im ersten gemeinsamen Vorstand soll der geschäftsführende Vorstand paritätisch aus den Quellparteien vorgeschlagen werden. Dabei hat die ehemalige WASG das Vorschlagsrecht für den Sprecher, den/die Geschäftsführer/in und zwei stellvertretende Sprecher/innen, die ehemalige Linkspartei.PDS das Vorschlagsrecht für die Sprecherin und den/die Schatzmeister/in und zwei stellvertretende Sprecher/innen. Der Frauenanteil im geschäftsführenden Vorstand der neuen Partei DIE LINKE. muss mindestens 50% betragen, jede Quellpartei schlägt mindestens je 2 Frauen vor. Die Rechte anderer Kandidatinnen und Kandidaten sind hierdurch nicht eingeschränkt. (4) Die Wahl der weiteren 16 Vorstandsmitglieder soll zu einer fairen, gleichberechtigten Vertretung der Mitglieder beider ehemaliger Parteien führen. (5) Der erste ordentliche Landesvorstand soll den pluralistischen Charakter der Partei DIE LINKE. widerspiegeln. 6. Aufgaben des ersten ordentlichen Landesparteitages der Partei DIE LINKE in Nordrhein-Westfalen Der erste ordentliche Landesparteitag der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen wird zum 15./16. September einberufen und hat folgende vorläufige Tagesordnung: Beschluss über die Satzung, die Finanzordnung und die Wahlordnung des Landesverbandes der Partei DIE LINKE. Wahl des Landesvorstandes der Partei DIE LINKE. Wahl der Landesschiedskommission der Partei DIE LINKE. Wahl der Landesfinanzrevisionskommission der Partei DIE LINKE. Wahl der Delegierten zum Bundesausschuss der Partei DIE LINKE. Beschluss über die Gliederung in Kreisverbände Beschluss über die Gliederung der Delegiertenwahlkreise für den Bundesparteitag Beschluss über ein Aktionsprogramm für die Partei DIE LINKE.NRW 7. Rücktritt der amtierenden Kreisvorstände und aller nachgeordneten Gebietsverbände von WASG und Linkspartei.PDS zum 16. Juni 2007 Die amtierenden Kreisvorstände und die Vorstände aller nachgeordneten Gebietsverbände der WASG und der Linkspartei.PDS erklären bis zum einzeln und in ihrer Gesamtheit ihren Rücktritt zum 16. Juni Der Rücktritt wird den Landesvorständen schriftlich in postalischer Form bis zum mitgeteilt. Die Kreisverbände benennen oder wählen einen vorläufigen Kreisvorstand für ihren in Anlage 1 definierten zukünftigen Kreisverband und für die nachgeordneten Gebietsverbände. 8. Übergangsregelungen in den Kreisverbänden Alle einvernehmlichen Regelungen, die die Kreisverbände miteinander treffen und die nicht gegen die Grundsätze der Gründungsdokumente verstoßen, ersetzen die in dieser Vereinbarung für die Kreisverbände getroffenen Festlegungen. Die Vereinbarungen der Kreisverbände gehen den Landesvorständen von WASG und Linkspartei.PDS bis zum schriftlich in postalischer Form zu. 9. Zusammensetzung der vorläufigen Vorstände der zukünftigen Kreisverbände der Partei DIE LINKE in Nordrhein-Westfalen ab 17. Juni 2007 (1) Die vorläufigen Vorstände setzen sich in der Regel zusammen aus ehemaligen Mitgliedern der Kreisvorstände bzw. der Basisorganisationen von WASG und Linkspartei.PDS, und zwar im Verhältnis 50:50. (2) In Kreisverbänden, in denen es nur in einer Partei einen Vorstand gibt, aber einzelne Mitglieder der anderen Partei ohne bisherige Organisationsstruktur, sollten dem vorläufigen Kreisvorstand außer den bisherigen Kreis- bzw. BO-Vorständen auch einzelne Mitglieder der anderen Partei an- 3

4 gehören. (3) Sofern in einem Kreisverband nur Mitglieder einer der beiden Parteien vertreten sind, besteht der vorläufige Vorstand für den Kreisverband der neuen Partei nur aus Mitgliedern der einen Partei. (4) Sollte in einem Kreisverband kein vorläufiger Vorstand zustande kommen, übernimmt der vorläufige Landesvorstand die Geschäfte des vorläufigen Kreisvorstandes bis zur Gründungsversammlung. 10. Aufgaben der vorläufigen Vorstände der Kreisverbände (1) Der nach erfolgter Einigung benannte vorläufige Vorstand eines Kreisverbandes der Partei DIE LINKE. beginnt mit seiner Arbeit sofort nach seiner Anerkennung durch den vorläufigen Landesvorstand der Landespartei am (2) Der vorläufige Vorstand des Kreisverbandes der Partei DIE LINKE. hat die Aufgabe, eine Kreismitgliederversammlung der Partei DIE LINKE. in der Zeit bis zum 5. September 2007 in Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Landesvorstand einzuberufen, vorzubereiten und durchzuführen. Dabei hat der vorläufige Landesvorstand darauf zu achten, dass alle Mitglieder beider Parteien schriftlich postalisch mit einer Frist von mindestens 14 Tagen eingeladen werden. Der früheste Termin für eine Gründungsversammlung auf Kreisebene ist somit der 4. Juli (3) In Kreisen, in denen kein vorläufiger Vorstand gebildet werden kann oder in denen bis zum 16. August 2007 keine Einladung für die Gründungsversammlung erfolgt ist, beruft der vorläufige Landesvorstand eine Kreismitgliederversammlung ein. (4) Die vorläufigen Vorstände des Kreisverbandes der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen informieren den vorläufigen Landesvorstand bis spätestens 6. September 2007 schriftlich (postalisch, Mail oder Fax) über die Ergebnisse der Kreismitgliederversammlung. (5) Die vorläufigen Vorstände des Kreisverbandes der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen führen aktuell die Geschäfte auf Kreisebene bis zur ersten ordentlichen Kreismitgliederversammlung in der Zeit zwischen dem 17. Juni 2007 und dem 5. September Von ihren Mitgliedern sollten die bisherigen Schatzmeister beider Parteien für finanzielle Angelegenheiten verantwortlich sein. Diese beiden sollen nach Geschäftsführungsbeschluss zusammen mit anderen benannten Verantwortlichen zeichnungsberechtigt sein (Vier-Augen-Prinzip). 11. Aufgaben der ersten ordentlichen Kreismitgliederversammlungen der Partei DIE LINKE. Landesverband Nordrhein-Westfalen Die erste ordentliche Kreismitgliederversammlung eines Kreisverbandes wird spätestens zum einberufen und hat folgende vorläufige Tagesordnung: Beschluss über die Bildung des Kreisverbandes der Partei DIE LINKE. Wahl des ersten ordentlichen Kreisvorstandes der Partei DIE LINKE. Wahl der Delegierten zum Landesparteitag der Partei DIE LINKE. 12. Zusammensetzung der ersten ordentlichen Kreisvorstände der Partei DIE LINKE. Landesverband Nordrhein-Westfalen (1) Die ersten ordentlichen Kreisvorstände der Partei DIE LINKE. in Nordrhein-Westfalen werden von den Mitgliedern der Kreisverbände auf der ersten ordentlichen Kreismitgliederversammlung gewählt. Mitglieder der Kreisverbände sind alle bis zum Tag der Konstituierung neu eingetretenen Mitglieder und die ehemaligen Mitglieder der beiden Ursprungsparteien. (2) In den ersten ordentlichen Kreisvorständen sollen die Mitglieder beider Ursprungsparteien in einem fairen Verhältnis vertreten sein, das dem Grundsatz der Gleichberechtigung entspricht, d.h. bei einem Mitgliederverhältnis von 2:3 zu gleichen Teilen, bei einem schlechteren Verhältnis sollte die kleinere Partei mindestens 1/3 der Vorstandsmitglieder stellen. Die geschäftsführenden Vorstände bestehen aus mindestens vier Mitgliedern und sollen zu gleichen Teilen besetzt werden. (3) Der Frauenanteil im ersten ordentlichen Kreisvorstand soll mindestens 50% betragen. 4

5 13. Wahl und Zusammensetzung der Delegierten für den ersten ordentlichen Landesparteitag der Partei DIE LINKE. am 15./16. September 2007 (1) Als Stichtag für die Anzahl der zu wählenden Delegierten gilt der 30. Juni Er wird nach dem in Anlage 2 dieser Vereinbarungen dargestellten Prinzip erstellt. (2) Die Wahl der Delegierten sollte im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Mitgliedern der e- hemaligen WASG und Linkspartei.PDS zu einem gleichen Verhältnis der Delegierten beider ehemaligen Parteien führen. Gibt es keine Einigung, sollten die Mindest-Regelungen für die Wahl der Kreisvorstände (12.2) entsprechend angewendet werden. (3) Der Frauenanteil bei den gewählten Delegierten soll mindestens 50% betragen. 14. Übergangsregelungen der Finanzverwaltung des Landesverbandes der Partei DIE LIN- KE. in Nordrhein-Westfalen (1) Bis spätestens zum erhalten die Vorstände der beiden Landesverbände von Linkspartei.PDS und WASG den Jahresabschluss des Landesverbandes der jeweils anderen Partei für das Jahr 2005 sowie den entsprechenden, unter Umständen vorläufigen Abschluss zum sowie den Finanzplan Die Schatzmeister der beiden Parteien erarbeiten bis zu den Landesparteitagen im Mai einen gemeinsamen Haushaltsplan für das zweite Halbjahr (2) Die Vorstände beider Parteien erklären, zum 16. Juni 2007 keine Darlehensverpflichtungen zu haben und Dauerschuldverhältnisse nur in dem Umfang zuzulassen, wie sie durch den jeweiligen eigenen Haushalt für 2007 gedeckt sind. (3) Auf Grundlage des gemeinsam erarbeiteten und bei den Landesparteitagen im Mai verabschiedenten Haushaltsplans stellt der vorläufige Landesvorstand zum 17. Juni 2007 einen gemeinsamen Haushalt bestehend aus den Resthaushalten der beiden Parteien für 2007 auf. (4) Bis zum Gründungsparteitag regeln der Landesverband und die Kreisverbände ihre Finanzen auf Grundlage der Bundesfinanzordnung und des bei den Parteitagen im Mai beschlossenen Entwurfs der Landesfinanzordnung. 15. Übergangsregelung für die Gründungsdokumente (1) Folgende Dokumente und Anträge für den neuzubildenden Landesverband der Partei DIE LIN- KE. in Nordrhein-Westfalen liegen den Landesparteitagen am 12./13. Mai 2007 zur Beschlussfassung vor: Satzung, Finanzordnung, Wahlordnung, Gliederung in Kreisverbände, Delegiertenschlüssel, Haushaltsplan für das zweite Halbjahr Sie treten in der Partei DIE LINKE. zum 16. Juni vorläufig in Kraft. (2) Änderungen an den vorliegenden Entwürfen und Vereinbarungen sind nur dann beschlossen, wenn sie von den beiden Parteitagen im Mai mit der erforderlichen Mehrheit unterstützt werden. (3) Aus diesem Grund räumen Linkspartei.PDS und WASG ihren Mitgliedern und Gliederungen gegenseitig Antragsrecht auf den Parteitagen ein. Antragsschluss für die Parteitage ist der 2. Mai Anlagen: Kreisstruktur, Rücktrittserklärung der Landesvorstände und Delegiertenschlüssel Diese Vereinbarung wird unterzeichnet von den Mitgliedern des geschäftsführenden Landesvorstandes der WASG und der Linkspartei.PDS in Nordrhein-Westfalen. Für die Linkspartei.PDS NRW Ulrike Detjen Paul Schäfer Wolfgang Freye Für die WASG NRW Katharina Schwabedissen Wolfgang Zimmermann Helmut Eigen 5

6 Anlage 1: Kreisverbände DIE LINKE. NRW Die Grenzen der nachfolgend genannten Kreisverbände entsprechen den Grenzen der Kreise und kreisfreien Städte des Landes NRW. Hiervon ausgenommen sind die gemeinsamen Kreisverbände Aachen Stadt und Land sowie Paderborn und Höxter, die jeweils zu gemeinsamen Kreisverbänden zusammengelegt werden. Kreisverband Mitglieder (Stand: ) WASG Linkspartei Aachen Bielefeld Bochum Bonn Borken 40 9 Bottrop Coesfeld Dortmund Duisburg Düren Düsseldorf Ennepe-Ruhr Essen Euskirchen Gelsenkirchen Gütersloh Hagen Hamm Heinsberg Herford Herne Hochsauerland Kleve Köln Krefeld Leverkusen Kreisverband Mitglieder (Stand: ) WASG Linkspartei Lippe Märkischer Kreis Mettmann Minden-Lübbecke Mönchengladbach Mülheim Münster Oberberg Oberhausen Olpe 15 3 Paderborn/Höxter Recklinghausen Remscheid 31 7 Rhein-Berg Rhein-Erft Rhein-Kreis Neuss Rhein-Sieg Siegen-Wittgenstein Soest Solingen Steinfurt Unna Viersen Warendorf Wesel Wuppertal Anlage 2: Delegiertenschlüssel für den Gründungsparteitag des Landesverbandes NRW DIE LINKE. 1. Stichtag für die Verteilung der Delegiertenmandate ist der 30. Juni Zum Gründungsparteitag werden 300 Delegierte aus den Kreisverbänden entsandt. 3. Die Verteilung erfolgt nach folgenden Vorgaben: Jeder Kreisverband erhält 2 Grundmandate. Alle verbleibenden Mandate werden paarig nach Hare/Niemeyer auf die Kreisverbände verteilt. 4. Der Jugendverband erhält 10 Delegiertenmandate. 6

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