Schiedsrichter-Tätigkeit im Auftrag des KFV Kiel Stand: Weisungen für die Ausführung von Spielaufträgen
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- Greta Schwarz
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1 1 Schiedsrichter-Tätigkeit im Auftrag des KFV Kiel Stand: Weisungen für die Ausführung von Spielaufträgen Liebe Schiedsrichter, in diesem Umdruck haben wir für Dich die Hinweise für die neue Saison zusammengefasst. Kriterien für die Anzahl der Einsätze werden neben der persönlichen Leistung bei den Spielleitungen z.b. auch die uneingeschränkte Verfügbarkeit im Laufe des Spieljahres und die Erfüllung der administrativen Aufgabe wie Spiel-und Sonderbericht sein. Dabei muss allen Schiedsrichtern klar sein, dass es einen Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Spielleitungen nicht gibt. Diese Anweisungen gelten für alle Schiedsrichter. Die Durchführungsbestimmungen der einzelnen Klassen sind vom Schiedsrichter durchzulesen und genau zu beachten. Wir erwarten die Beachtung aller Informationen und wünschen Dir und uns einen erfolgreichen Verlauf der Spielzeit 2017/2018! Kiel, gez. Thorsten Balsam Vorsitzender des SR-Ausschusses gez. Andre Röpke Kreisschiedsrichterlehrwart
2 2 Inhaltsverzeichnis Weisungen für die Ausführung von Spielaufträgen Mit den nachfolgenden Ausführungen erhalten die Schiedsrichter auf Kreis-Ebene die notwendigen Informationen und verbindlichen Vorgaben für einheitliche Verfahrens-, Handlungs-und Verhaltensweisen. I Aktuelle Hinweise des KFV-Schiedsrichterausschusses für die Saison 2017/ Neuerungen/Änderungen im Regelwerk 2. Soziale Netzwerke, Kommunikationsplattformen - z.b. Facebook o.a. II Vor dem Spiel 3. Ansetzungen 4. An- und Abreise (Verkehrsmittel) 5. Spielabsagen 6. Verhalten am Spielort 7. Feststellung der Bespielbarkeit vom Platz/Mannschaft 8. Ausrüstung der Spieler 9. Elektronischer Spielbericht III Während des Spieles 10. Handshake IV Nach dem Spiel 11. Spielbericht V Sonstiges 12. Verfügbarkeit 13. Kontaktdaten 14. Kurzanleitung
3 3 I - Aktuelle Hinweise des KFV-Schiedsrichterausschusses - Saison 2017/18 1. Neuerungen/Änderungen im Regelwerk Erläuterungen zur Regelauslegung für die Saison 2017/2018 Wegen der Änderungen im Regelwerk verweisen wir auf das neue DFB-Regelheft! 2. Soziale Netzwerke, Kommunikationsplattformen - z.b. Facebook o.a. Das Auftreten und Verhalten eines Schiedsrichters ist nicht nur während des Spiels auf dem Platz wichtig, sondern auch davor und danach in der Öffentlichkeit. Und zu dieser Öffentlichkeit zählen heutzutage auch die besagten sozialen Netzwerke und Plattformen. Kommentare vor oder nach Spielen, rund um Spielleitungen, über Vereine, Mannschaften, Trainer, Spieler, insbesondere Feldverweise usw. müssen unbedingt unterbleiben. Auch inhaltlich private Postings, die jedoch indirekt wiederum (Rück-)Schlüsse in Richtung der Schiedsrichter-Tätigkeitzulassen, z.b. drastische Beschreibungen von Feierlichkeiten mit Spielleitung am anderen Tag, müssen unbedingt vermieden werden. II - Vor dem Spiel 3. Ansetzungen Der Schiedsrichter erhält per Mail eine Ansetzung über sein zu leitendes Spiel. Nach Eingang der endgültigen Ansetzung bestätigt der Schiedsrichter diese umgehend, spätestens 3 Tage vor dem Spiel, im DFB-Net. Erfolgt diese Bestätigung nicht, wird der Schiedsrichter von dem Spiel ohne vorherige Benachrichtigung abgesetzt. Sollten Ansetzungen nicht wahrgenommen werden können, so ist eine Absage beim zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer Pflicht. Diese Absage sollte per Mail erfolgen. Kurzfristige Absagen durch z.b. Krankheit müssen telefonisch erfolgen. Der Schiedsrichter ist weiterhin in der Pflicht zu kontrollieren, ob seine Ansetzung per Mail durch das DFBnet abgesetzt wurde. Sollte diese Absetzung nicht erfolgen, so ist der jeweilige Schiedsrichter-Ansetzer zu kontaktieren. Der Schiedsrichter hat sich bei zweifelhafter Witterung beim Platzverein über einen eventuellen Spielausfall zu informieren. Erfolgt diese Einholung nicht und der Schiedsrichter reist umsonst an, steht ihm keine Spesen und Fahrtkosten zu. Erfährt der Schiedsrichter erst vor Ort von einem Spielausfall ist der Heimverein für die unverzügliche Erstattung der Kosten (Fahrten und ½ Spesen) verantwortlich. Pflichten der Vereine: Spielabsagen durch die Vereine, wegen Unbespielbarkeit des Haupt- u. Ausweichspielfelds, können bei Nachmittagsspielen grundsätzlich erst am Spieltag bis Uhr erfolgen. Bei Vormittagsspielen ist eine Absage am Vortag bis 18:00 Uhr statthaft. Die Unbespielbarkeit wird durch die jeweilige Platzkommission festgestellt. Bei Wochentagspielen hat eine Absage spätestens drei Stunden vor Spielbeginn zu erfolgen. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, wenn die Stadt oder Gemeinde als Träger der Spielstätte den Platz vorher sperrt. Wird die Unbespielbarkeit des Platzes in diesem Fall festgestellt, so sind vom Platzverein sofort (Reihenfolge beachten): 1. telefonisch der zuständige Spielleiter (Staffelleiter) 2. der Gegner 3. der angesetzte Schiedsrichter zu benachrichtigen. Bei der Benachrichtigung sollte auch beachtet werden, dass diese so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass diese alle Beteiligten vor deren Abreise erreicht. Den angesetzten Schiedsrichter entnehmen Sie bitte dem Internet unter oder unter Spielabsagen sind ebenfalls zeitnah
4 4 durch den Heimverein unter zu erfassen (unter zeitnah ist die Eingabe spätestens 1 Std. nach Meldung an den Spielleiter zu verstehen, siehe auch Ergebnismeldung DFBnet). Werden Spieltage, auch nur Tageweise, in ihrer Gesamtheit abgesetzt (insbesondere wg. widriger Witterungsund Platzverhältnisse) geschieht dies grundsätzlich frühestens am Freitagmorgen vor dem Spielwochenende. Außerdem beachten Sie bitte die Veröffentlichung in der örtlichen Presse und auf der Homepage des Kreisfußball-Verbandes Kiel Hierbei werden die Spiele des jeweiligen Verbandes in ihrer Gesamtheit im DFBNet abgesetzt und alle Beteiligten werden per darüber informiert. 4. An- und Abreise (Verkehrsmittel) Grundsätzlich ist jeder Schiedsrichter für seine Anreise selbst verantwortlich. Selbstverständlich ist die Reiseplanung so vorzunehmen, dass der Schiedsrichter mindestens 45 Minuten vor Spielbeginn am Spielort eintrifft. 5. Verhalten nach Eintreffen am Spielort Am Spielort verhält sich das Schiedsrichter-Team selbstbewusst, aber zurückhaltend. Bei Ankunft meldet sich das Schiedsrichter-Team beim Verein, so dass dieser über seine Anwesenheit frühzeitig informiert ist. 6. Feststellung der Bespielbarkeit des Spielfeldes/Mannschaften Der Schiedsrichter kann ein angesetztes Spiel unter dem Gesichtspunkt der Unbespielbarkeit des Platzes oder einer möglichen Gesundheitsschädigung der Spieler jederzeit vor Ort abzusagen. In diesem Falle muss der Schiedsrichter in dem erforderlichen schriftlichen Bericht seine Gründe für die Spielabsage festhalten. Bei Spielabsagen vor Ort ist unbedingt der KSO zu informieren. Es muss zudem beachtet werden, dass nur der halbe Spesensatz abzurechnen ist. Wenn die Sicht von einem Tor zum anderen nicht möglich ist, darf nicht gespielt werden. Fußball soll bei Temperaturen ab minus 15 Grad, bei starkem Wind ab Temperaturen von minus 10 Grad nicht mehr gespielt werden. Bei starker Kälte muss der Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten achten. Das Schiedsrichter-Team muss das Spielfeld rechtzeitig vor dem Spiel kontrollieren. Hierzu zählen bspw. Linien, Tore, Netze, Fahnen, Coaching-Zone Eine rechtzeitige Kontrolle ist von Nöten, damit dem Heimverein genügend Zeit zur Fehlerbehebung eingeräumt werden kann. Sollten die Platzmängel nicht behoben werden können, so ist das Spiel trotzdem anzupfeifen. Die Mängel sind nach dem Spiel im Spielberichtsbogen einzutragen. Der Schiedsrichter sollte möglichst seine Spesen vor dem Spiel vom Heimverein kassieren. Der Spesensatz ist der aktuellen Satzung des SHFV zu entnehmen. 8. Ausrüstung der Spieler Das Tragen von Schmuck ist verboten. Die Schiedsrichter führen vor Spielbeginn eine Ausrüstungskontrolle durch. Die zwingend vorgeschriebene Grundausrüstung eines Spielers besteht aus den folgenden einzelnen Gegenständen: Hemd oder Trikot mit Ärmeln wird ein Unterleibchen getragen, muss die Farbe der Ärmel mit der Hauptfarbe der Ärmel des Hemds oder Trikots übereinstimmen. Hose werden Unterziehhosen getragen, muss ihre Farbe mit der Hauptfarbe der Hosen übereinstimmen Stutzen wird außen Klebeband oder ähnliches Material angebracht, muss dieses die gleiche Farbe haben wie der Teil der Stutzen, den es bedeckt. Jede Mannschaft muss in der über den Vereinsmeldebogen gemeldeten Spielkleidung spielen. Haben zwei Mannschaften die gleiche oder nach Ansicht des Schiedsrichters eine nicht genügend unterschiedliche Spiel-
5 5 kleidung, so muss in allen Spielklassen (Oberliga bis Kreisklasse C) die Gastmannschaft die Kleidung wechseln. Auf Kreisebene (ab Kreisklasse A abwärts) wäre in diesem Fall auch das Tragen von Leibchen zulässig. Damit ist sichergestellt, dass der Heimverein unter Einbindung seines Haupttrikotsponsors spielen kann. Weiterhin muss die Farbe der Stutzen bei beiden Mannschaften unterschiedlich sein. Hat der Schiedsrichter die gleiche Tracht (schwarz) wie eine der Mannschaften (schwarze Trikots), so muss die entsprechende Mannschaft die Tracht wechseln da die Farbe schwarz dem Schiedsrichter vorbehalten ist. Sollten der Schiedsrichter sowie eine Mannschaft die gleiche Tracht, außer schwarz tragen, so hat sich der Schiedsrichter eine anders farbige Tracht anzuziehen. 9. Elektronischer Spielbericht (Spielbericht Online) In allen Spielklassen der Senioren des SHFV (Verbands- und Kreisspielklassen) kommt der elektronische Spielbericht zum Einsatz. Es muss dafür auf den Spielstätten ein PC/Laptop mit Internetzugang und ein DIN A4-Drucker (s/w) vorhanden sein. Über diesen müssen der Heimverein, der Gastverein und der Schiedsrichter ihre Eingaben vornehmen können. Der Spielbericht Online muss von beiden Vereinen bis spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn freigegeben werden (Vereinsfreigabe). Danach ist die Aufstellung von den Vereinen nicht mehr änderbar und kann von beiden Vereinen eingesehen werden. Beide am Spiel beteiligten Vereine müssen zum Spiel einen Probeausdruck des elektronischen Spielberichtes mit zum Spiel bringen damit auch bei Ausfall oder Nichtvorhandenseins der Internetverbindung ein Spielberichtsbogen vorhanden ist. Die Probeausdrucke können dann als Ersatz für den alten Papierspielbericht genutzt werden. Das Original Teil 1 wird durch die Mannschafsverantwortlichen unterschrieben bzw. im Vorwege elektronisch bestätigt und der Ausdruck dem Schiedsrichter übergeben. Rechtshinweis: Die Verantwortung für die Einhaltung der Sperren und der Ligaregeln verbleibt auch mit dem Einsatz des Spielbericht Online bei den Vereinen. Wird durch unvorhergesehene Zwischenfälle die Mannschaftsaufstellung nach der Freigabe durch die Vereine bis unmittelbar vor dem Anstoß noch geändert, wird diese Änderung noch vor Spielbeginn im Beisein beider Mannschaftsverantwortlichen durch den Schiedsrichter auf dem Spielbericht Teil 1 zunächst handschriftlich vermerkt. Besondere Vorkommnisse, wie z.b. fehlender oder unvollständiger Spielerpass, sind im Spielbericht Online auch im Feld besondere Vorkommnisse zu vermerken. Über den Ausdruck von Exemplaren des gefertigten Spielberichtes für den Heim- bzw. Gastverein entscheiden beide Vereine eigenverantwortlich. Dabei ist wiederholt zu beachten, dass diese Ausdrucke den Datenschutzbestimmungen unterliegen und nur zum internen Gebrauch bestimmt sind. Für die Berichterstattung und Information von Presse, Zuschauern und weiteren Beteiligten sind jetzt wieder ausschließlich die Ausdrucke Presse-pdf zu verwenden. Spieler kann sich nicht ausweisen Die Spielerpässe müssen dem Schiedsrichter vor Spielbeginn zusammen mit dem Spielberichtsbogen übergeben werden. Die Reihenfolge der Spielerpässe sollte der Eintragung im Spielberichtsbogen entsprechen. Im Regelfall legitimiert sich der Spieler mit einem gültigen Spielerpass gem. 2 Nr. 3 MePaWe (u.a. mit zeitgemäßem Lichtbild mit Vereinsstempel, eigenhändiger Unterschrift) oder aber mit dem Original eines amtlichen Lichtbilddokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.). Spieler, die nicht im Besitz eines Passes mit Bild sind, können vom Schiedsrichter nicht vom Spiel ausgeschlossen werden, doch hat der Spieler, der einer gesetzlichen Ausweispflicht unterliegt (mit Vollendung des 16. Lebensjahres), sich unaufgefordert persön-
6 6 lich beim Schiedsrichter mit einem amtlichen Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) auszuweisen. Erfolgt dieses nicht, ist vom Schiedsrichter ein entsprechender Hinweis auf dem Spielbericht zu vermerken. Da dann entsprechend ein Spieler an einem Spiel teilnahm, ohne sich ausweisen zu können, wird hier eine Spielwertung gem. 29 Nr. 1 SpO gegen seine Mannschaft vorgenommen. Abweichende Regelung in den Verbandsspielklassen (Flens-Oberliga, den Landesligen und den Verbandsligen): Anders als in den Kreisspielklassen wird in den Verbandsspielklassen auf die Vorlage der Spielerpässe verzichtet. Die Spielerpässe werden durch die im DFBnet hinterlegten digitalen Spielerpässe ersetzt. Hierfür haben die Vereine bei jedem in der Spielberechtigungsliste aufgenommenen Spieler ein Passfoto zu hinterlegen. Ein nicht im DFBnet hinterlegtes Passfoto ist gleichzusetzen mit dem fehlenden Passbild auf dem alten Papier- Spielerpass. Die Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Spieler beim Schiedsrichter durch ein amtliches Lichtbilddokument, ggf. dem alten Spielerpass, auszuweisen haben. III Während des Spieles 10. Spielbeginn Stärkung der Willkommensstruktur HANDSHAKE Durchführung des Rituals Handshake vor und nach dem Spiel Ablauf vor dem Spiel: (1) gemeinsames Einlaufen beider Mannschaften auf das Spielfeld unter Anführung des SR (2) Begrüßung der Spieler der Gastmannschaft mit dem SR und den Spielern der Heimmannschaft per Handschlag und Gang in die eigene Spielhälfte & gleichzeitige Begrüßung der Trainer und Ersatzspieler beider Mannschaften per Handschlag am Spielfeldrand (3) Begrüßung der Spieler der Heimmannschaft mit dem SR per Handschlag und Gang in die eigene Spielhälfte (4) Weiter mit Seitenwahl etc. Ablauf nach dem Spiel: (1) Sammeln aller Spieler, Trainer/Betreuer und SR am Mittelkreis (2) Verabschiedung aller Beteiligten untereinander per Handschlag (formlos) Dieses Ritual ersetzt den Sportgruß nach dem Spiel. Eine etwaige Meldung bei Nichteinhaltung liegt in der Ermessensentscheidung des Schiedsrichters Der Schiedsrichter beginnt das Spiel pünktlich. Erscheint eine Mannschaft nicht oder tritt sie nicht an, so haben der andere Verein und der Schiedsrichter die Pflicht, so lange zu warten, dass der Anstoß höchstens um 45 Minutenverzögert wird. Aufwärmzeiten sind dabei eingerechnet! Das Spiel kann aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen oder anderen Vorkommnissen für 30 Minuten unterbrochen werden. Ansprechpartner des Schiedsrichters ist stets der Spielführer des Platzvereins. Über ihn gibt er seine Anweisungen. Von ihm kann er auch über Vorkommnisse außerhalb des Spielfeldes unterrichtet werden. Obwohl der Spielführer auch für das Benehmen seiner Mannschaft verantwortlich ist, genießt er keine Sonderrechte.
7 7 IV Nach dem Spiel 11. Spielbericht Der (Online-)Spielbericht muss vollständig, sorgfältig und ohne Zeitdruck ausgefüllt werden. Vorgänge sind genau zu schildern, damit die Sportrichter sich ein klares Bild machen können. Dies gilt besonders bei Feldverweisen. Eine vorausgegangene Provokation muss erwähnt werden, weil sie das Strafmaß beeinflusst. Persönliche Strafen jeglicher Art sind im Spielbericht aufzuführen! Der Spielbericht online ist grundsätzlich bis 60 Minuten nach Spielende fertigzustellen und freizugeben. Sofern dies aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, ist eine kurze Begründung im Spielbericht im Feld Vorkommnisse erforderlich. Der Spielbericht ist spätestens bis zum Folge-Tag 12:00 Uhr fertig zu stellen. Spielberichte, die dann nicht vom Schiedsrichter bearbeitet und freigegeben sind, werden mit einem Ordnungsgeld geahndet! Ein eventuell erforderlicher Sonderbericht ist spätestens bis zum Ende des zweiten auf das Spiel folgenden Werktages zu erstellen und der zuständigen Staffelleitung zugänglich zu machen. Sofern ein Papierspielbericht genutzt wird, ist dieser sowie der ggf. erforderliche Sonderbericht spätestens bis zum Ende des zweiten auf das Spiel folgenden Werktages an den zuständigen Staffelleiter zu übersenden. Sollten die Aufzeichnungen zu den Torschützen beim Schiedsrichter unvollständig gewesen sein oder der Torschütze war nicht genau zu identifizieren, so ist beim entsprechenden Vereine nachzufragen. Besondere Vorkommnisse, wie z.b. fehlender oder unvollständiger Spielerpass, sind im Spielbericht Online auch im Feld besondere Vorkommnisse zu vermerken. Bei einem Feldverweis wegen Verhinderung eines Tores oder einer offensichtlichen Torchance ist mit anzugeben, ob der für die Regelübertretung verhängte Freistoß oder Strafstoß zum Tor geführt hat oder nicht. Auf eventuell zu erstellende Zusatzberichte ist im Spielbericht hinzuweisen. Es ist der Vordruck Zusatzbericht, der von der Homepage heruntergeladen werden kann, zu verwenden( Formulare ). Der Sonderbericht sollte vom Schiedsrichter in aller Ruhe von zu Hause ausgefüllt werden. Nach Fertigstellung des Sonderberichts ist der Schiedsrichter in der Pflicht sein Dokument spätestens bis zum Ende des zweiten auf das Spiel folgenden Werktages zu erstellen und der zuständigen Staffelleitung zugänglich zu machen. Der Schiedsrichter ist ebenfalls in der Pflicht den Kreisschiedsrichterobmann (telefonisch vorab), oder wenn dieser nicht erreichbar ist, den zuständigen Ansetzer über den Feldverweis zu informieren. Dieses sollte durch eine kurze Mail erfolgen. Bei Feldverweisen auf Dauer mit roter Karte ist der Spielerpass nicht mehr einzuziehen, hier muss der Verein den Spielerpass an den Kreis übersenden. Wenn kein Online-Spielbericht gefertigt werden kann, ist der Papier-Spielbericht zu verwenden. Hierin sind vom Schiedsrichter alle Angaben, die auch im Online-Spielbericht gemacht werden zu vermerken, z.b. Torschützen, Auswechselungen usw.. Der Papierspielberichts-bogen ist am nächsten Werktag an den jeweiligen Staffelleiter zu senden. Sonderberichte sind spätestens am auf den Spieltag folgenden Werktag an den zuständigen Staffelleiter abzusenden. Der Online-Spielbericht ist umgehend nach dem Schlusspfiff zu erstellen. Ein (Analyse-) Gespräch mit dem Beobachter erfolgt erst im Anschluss. Wird der Online-Spielbericht aus besonderem Anlass nicht unmittelbar nach dem Spielerstellt, ist der Heimverein unbedingt darauf aufmerksam zu machen, dass er die Ergebnismeldung im DFBNet eingeben muss.
8 8 Besondere Vorkommnisse: Neben den Feldern Aufstellung und Spielverlauf wird der Schiedsrichter im Online-Spielbericht inzwischen auch nach Vorkommnissen rund um das Spiel befragt. Diese Frage zielt auf Gewalthandlungen sowie Vorfälle von Diskriminierung ab. Der Hintergrund dazu: Der DFB und seine Mitgliedsverbände setzen sich verstärkt gegen Gewalt im Amateurfußball, unter anderem gegenüber Schiedsrichtern, ein. Um geeignete Maßnahmen entwickeln zu können, bedarf es weitreichender Kenntnisse zu Umfang und Entstehung solcher Konflikte. Durch das Ausfüllen des Tabs Vorkommnisse liefert der Schiedsrichter dazu wichtige Informationen. Folgende Definitionen sollen als Hilfestellung bei der Beantwortung der Fragen zu den besonderen Vorkommnissen dienen: Eine Gewalthandlung liegt demnach vor, wenn ein Beschuldigter einen Geschädigten abseits des Balls übermäßig hart oder brutal attackiert. Beispiele dafür sind: eine Person abseits des Balls brutal treten eine Person in einer Spielruhe mit der Faust schlagen eine Person durch das Bewerfen mit einem Gegenstand verletzen eine Tätlichkeit in übertriebener Härte gegenüber einer Person verüben. Eine Diskriminierung ist zu melden, wenn ein Beschuldigter die Menschenwürde einer Person oder einer Personengruppe durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen, insbesondere in Bezug auf Hautfarbe, Sprache, Religion, Abstammung, Herkunft oder Sexualität, verletzt. Beispiele für solche Situationen sind: eine Person wegen ihrer Hautfarbe beleidigen die Herkunft einer Person beschimpfen gegenüber der Religion einer Person herabwürdigend werden eine Person wegen ihrer sexuellen Orientierung beleidigen. Der Kreis-Schiedsrichterausschuss wünscht nicht, dass der Schiedsrichter nach dem Spiel in ihrem Schiedsrichtertrikot alkoholische Getränkte zu sich nimmt oder raucht! Dieses gilt ebenfalls für die Halbzeitpause. V Sonstiges 12. Verfügbarkeit Der Ansetzer muss Termine frühzeitig erfahren, an denen der Schiedsrichter, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Verfügung steht. Die Termine, an denen der Schiedsrichter nicht zur Verfügung steht, sind jeweils bis zum (Hinserie) bzw (Rückserie) im DFBNet einzutragen. Kurzfristige Freihaltewünsche sind ebenfalls vom Schiedsrichter ins DFBNet einzutragen. Eine zusätzliche Information an den Schiedsrichter- Ansetzer ist nicht erforderlich, kann aber erfolgen. Über längere Ausfallzeiten z.b. durch Verletzungen oder Krankheiten ist der Schiedsrichter-Ansetzer umgehend zu unterrichten. Grundsätzlich gilt: Ist keine Freistellung im DFBNet eingetragen, so ist der Schiedsrichter einsetzbar. Die Eintragung der Freistellungen erleichtert dem Schiedsrichter-Ansetzer seine Aufgabe und sollte gewissenhaft gemacht werden. Ändern sich Kontaktdaten (z.b. Mail-Adresse, Tel-Nr., Anschrift etc.), so ist umgehend der zuständige Kreisschiedsrichter-Schriftwart zu benachrichtigen.
9 9 13. Kontaktdaten Schiedsrichterwesen: Vorsitzender des Schiedsrichterausschusses, Ansetzer Kreisliga Herren, Ansetzer SRA in SHFV-Spielklassen DFBNet-Beauftragter Thorsten Balsam, Tel.: / t.balsam@kfv-kiel.de Schiedsrichterlehrwart: André Röpke, Tel.: / a.roepke@kfv-kiel.de Stellvertreter des Vorsitzenden im Schiedsrichterausschuss, Kassenwart: Thorsten Holst, Tel.: / t.holst@kfv-kiel.de Beisitzer im Schiedsrichterausschuss, stv. Lehrwart, Leitung Perspektivkader: Tom Maschmann, Tel.: t.maschmann@kfv-kiel.de Beisitzer im Schiedsrichterausschuss, Beobachtungswart,Schriftwart für laufende Verfahren und Lehrabende: Patrick Hahn, Tel.: / p.hahn@kfv-kiel.de Beisitzer im Schiedsrichterausschuss, Ansetzer Jugend, Schriftwart für SR-Ausweise und Anerkennungen SR: Lars Gruhlke, Tel.: / l.gruhlke@kfv-kiel.de Beisitzer im Schiedsrichterausschuss, Ansetzer Jugend Andre Schönherr, Tel / a.schoenherr@kfv-kiel.de Beisitzer im Schiedsrichterausschuss, Ansetzer Frauen, Herren KKA-D: Ralf Benthien, Tel.: / r.benthien@kfv-kiel.de
10 Kurzanleitung: Sind die Adressdaten ( ) im DFBNet richtig!!! Funktioniert meine DFBNet-Kennung noch?? Freistellungen im DFBNet eintragen Ansetzung am besten sofort bestätigen (Link unten in der anklicken) Bin ich verhindert, das Spiel umgehend an den zuständigen Ansetzer zurückgeben Werde ich krank und kann das Spiel nicht leiten, rufe ich den zuständigen Ansetzer so rechtzeitig an, dass dieser das Spiel noch umbesetzen kann! Ich informiere mich über die Durchführungsbestimmungen der Spielklasse, in der ich zum Einsatz komme (können unterschiedlich sein) Ich plane meine Anreise zum Spiel rechtzeitig und bin spätestens 45 min vor dem Spiel dort. Ich stelle mich beim Heimverein vor und kassiere meine Auslagen vor dem Spiel Ich kontrolliere den ordnungsgemäßen Zustand des Spielfeldes und der Tore/Netze Ich lasse mir die Pässe und den Online-Ausdruck des Spielberichtes mit den Spielberechtigungslisten beider Teams vorlegen und kontrolliere diese. Spieler, die keinen Pass vorliegen haben, müssen sich ausweisen (Perso/Führerschein) dies vermerke ich im Spielbericht Nach dem Spiel fertige ich umgehend (spätestens 60 min nach dem Spiel) den Spielbericht online! Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, bitte ich den Heimverein, das Ergebnis zu melden und mache den Spielbericht sofort, wenn ich zu Hause bin. Gab es Feldverweise auf Dauer, fertige ich zuhause in Ruhe den Sonderbericht und lade diesen spätestens 2 Tage nach dem Spiel im DFBNet hoch. Wenn ich nicht sicher bin wie das geht, frage ich meinen Vereins-SR-Obmann oder bitte den SR- Ausschuss um Hilfe!
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