Fächerspezifische Bestimmung
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- Sigrid Böhler
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1 Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Sozialpädagogik zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang für ein Lehramt an Berufskollegs im Rahmen des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung" an der Universität Dortmund 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung Diese fächerspezifische Bestimmung gilt für das Fach Sozialpädagogik im Master- Studiengang für ein Lehramt an Berufskollegs im Modellversuch "Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung" an der Universität Dortmund. Sie regelt die Inhalte und Anforderungen des Studiums im Fach Sozialpädagogik. Ihr beigefügt sind als Anhang Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen, die den Studienablauf darstellen. 2 Ziele des Studiums (1) Das Masterstudium dient dem Erwerb der wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Berufskollegs. Es vermittelt Studierenden, die bereits ein entsprechendes Bachelorstudium oder ein äquivalentes Studium abgeschlossen haben, am Ausbildungsziel orientierte erziehungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien, in die Praxisphasen einbezogen sind. (2) Das Studium vermittelt Fertigkeiten und Fähigkeiten für das Lehramt an Berufskollegs. Es orientiert sich an der Entwicklung der grundlegenden beruflichen Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Beratung und Diagnostik sowie Schulentwicklung, Evaluation und Qualitätssicherung. Dabei wird die Befähigung zum Umgang mit Verschiedenheit besonders berücksichtigt. (3) Das Masterstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die erforderlichen Module bestanden wurden, die Praxisphasen und berufspraktische Tätigkeiten im Umfang von 27 Wochen absolviert und die Masterarbeit mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurde. (4) Mit Absolvierung des Masterstudiums ist ein zweiter berufsqualifizierender Abschluss erworben. Durch den erfolgreichen Abschluss des Studiums im Fach Sozialpädagogik haben die Kandidaten und Kandidatinnen bewiesen, dass sie systematische fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlagen im Fach Sozialpädagogik erworben haben. Sie können die Fachinhalte durch die erworbenen fachlichen und methodischen Kompetenzen im Unterricht vermitteln. (5) Studierende, die den Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben, können die Anerkennung dieses Masterabschlusses zusammen mit dem entsprechenden Ba-
2 chelorabschluss als Erstes Staatsexamen für ein Lehramt an Berufskollegs beim Staatlichen Prüfungsamt beantragen. 3 Studienbeginn Die Masterstudiengänge beginnen im Winter- und Sommersemester. 4 Zugangs-/Zulassungsvoraussetzungen (1) Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Master-Studiums ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiums mit fachwissenschaftlichem Profil (BfP) und zwei Fächern im Sinne des 14 der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lehramt an Berufskollegs im Rahmen des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung an der Universität Dortmund (PO-MA-BK). (2) Im Masterstudium können nur die Fächer fortgeführt werden, in denen bereits ein Abschluss in einem vorhergehenden Studium gemäß 2, Abs. 2 der PO-MA-BK erworben wurde. 5 Grad Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Universität Dortmund den Grad Master of Education (M. Ed.). 6 Fächerangebot Das Fach Sozialpädagogik kann als 1. und 2. Unterrichtsfach studiert werden. 7 Studienumfang, Studiendauer und Studieninhalte (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich Ableistung der Praktika und der Anfertigung der Masterarbeit vier Semester. (2) Das Masterstudium für ein Lehramt an Berufskollegs umfasst insgesamt 66 SWS / 120 Credits. Davon entfallen 6 SWS / 9 CP auf das 1. Unterrichtsfach; 30 SWS / 45 CP auf das 2. Unterrichtsfach; 24 SWS / 36 CP auf Erziehungswissenschaft, 6 SWS / 9 CP auf das Begleitmodul zur Masterarbeit, 6 CP auf die Praxisphasen 15 CP auf die Masterarbeit. (3) Sozialpädagogik als 1. Unterrichtsfach Das Masterstudium in Sozialpädagogik als 1. Unterrichtsfach umfasst nach 5 der Masterprüfungsordnung 6 SWS /9 Credits (CP).
3 Wird die Masterarbeit im 1. Unterrichtsfach geschrieben, so werden weitere 15 CP für die Masterarbeit und 9 CP für das Begleitmodul Masterarbeit vergeben. Das Masterstudium besteht im Fach Sozialpädagogik als erstem Unterrichtsfach aus dem Modul: TPM Fachdidaktik: Sozialpädagogik (6 SWS / 9 CP): Die Studierenden verfügen über methodische und didaktische Kompetenzen, die ihnen helfen, Unterrichtsprozesse im sozialpädagogischen Berufsschulwesen zu planen, zu gestalten und zu reflektieren. Sie sind in der Lage, vorhandene Konzepte des sozialpädagogischen Berufsschulwesens aufzugreifen, einzuschätzen und weiter zu entwickeln. Dies gilt besonders für fachliche, fachübergreifende sowie fächerverbindende Sichtweisen von Schulprofilen und Schulprogrammen. Außerdem können sie verschiedene Reformkonzepte zum sozialpädagogischen Berufschulwesen fachlich einschätzen und unter fachübergreifender Perspektive weiter entwickeln. (4) Sozialpädagogik als 2. Unterrichtsfach Das Masterstudium im Fach Sozialpädagogik als 2. Unterrichtsfach umfasst nach 5 der Masterprüfungsordnung 30 SWS / 45 Credits (CP). Darin sind mindestens 6 SWS / 9 CP fachdidaktische Studien enthalten. Wird die Masterarbeit im 2. Unterrichtsfach geschrieben, so werden weitere 15 CP für die Masterarbeit und 9 CP für das Begleitmodul Masterarbeit vergeben. Das Masterstudium gliedert sich in die folgenden 4 Module: Modul MA IV: Theorie und Forschung in der Sozialen Arbeit (8 SWS; 12 CP) Die Studierenden kennen einschlägige Theorien der Sozialpädagogik. Sie haben grundlegende Kenntnisse in der Wissenschaftstheorie und der sozialpädagogischen und frühpädagogischen Forschung. Sie sind in der Lage, Prozesse der Begriffs-, Modell- und Theoriebildung sowie ihre Struktur und Systematik zu erläutern und ihren Stellenwert im Fachdiskurs und in Hinblick auf das Arbeitsfeld zu reflektieren. Sie können Forschungsergebnisse angemessen darstellen und in ihrer fachlichen Reichweite und Bedeutung einschätzen. Modul MA VI/1: Pädagogik der Frühen Kindheit (8 SWS; 12 CP) Die Studierenden sind fähig, zentrale frühpädagogische Ansätze und Handlungsmöglichkeiten vergleichend zu analysieren, abzuwägen und zu diskutieren. Exemplarische frühpädagogische Inhalte werden bezüglich ihrer gesellschaftlichen Relevanz und historischen Bedeutung eingeordnet und Verbindungslinien zu sozialpädagogischen, schulpädagogischen, sonderpädagogischen und erwachsenenbildungsbezogenen Inhalten aufgezeigt. Die Studierenden können frühpädagogische Forschungsergebnisse in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite einschätzen. Modul MA VI/2: Jugendhilfe (8 SWS; 12 CP) In diesem Modul erwerben die Studierenden vertiefte Kenntnisse in Methoden des professionellen Handelns in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe. Des Weiteren kennen sie die einschlägigen Theorien Sozialer Dienste sowie deren sozialpolitische Reichweite. Sie können die Relevanz dieser fachlichen Fragestellungen, sozialpä-
4 dagogischen Handlungsformen, theoretischen Ansätze und Forschungsergebnisse in Bezug auf die unterschiedlichen Praxisfelder der Jugendhilfe reflektieren. Modul TPM Fachdidaktik: Sozialpädagogik: (6 SWS / 9 CP): Die Studierenden verfügen über methodische und didaktische Kompetenzen, die ihnen helfen, Unterrichtsprozesse im sozialpädagogischen Berufsschulwesen zu planen, zu gestalten und zu reflektieren. Sie sind in der Lage, vorhandene Konzepte des sozialpädagogischen Berufsschulwesens aufzugreifen, einzuschätzen und weiter zu entwickeln. Dies gilt besonders für fachliche, fachübergreifende sowie fächerverbindende Sichtweisen von Schulprofilen und Schulprogrammen. Außerdem können sie verschiedene Reformkonzepte zum sozialpädagogischen Berufschulwesen fachlich einschätzen und unter fachübergreifender Perspektive weiter entwickeln. (5) Wird die Masterarbeit im Fach Sozialpädagogik geschrieben, so ist das Modul Begleitung Masterarbeit MA (6 SWS / 9 CP) zur Begleitung der Masterarbeit zu belegen: In diesem Modul werden wissenschaftliche Kompetenzen zur Erstellung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit erworben. Gleichzeitig erwerben die Studierenden durch die Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs (Forschungskolloquien und Kolloquium zur Masterabreit) die Fähigkeit, das Thema ihrer Masterarbeit fachwissenschaftlich einzuordnen und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Arbeit zu präsentieren und zu verteidigen. Das Modul schließt mit dem Kolloquium über die Ergebnisse der Masterarbeit ab. (6) In den Modulbeschreibungen werden die zu erwerbenden Kompetenzen und Inhalte sowie die Prüfungsformen beschrieben. 8 Praxisphasen (1) Die Praxisphasen umfassen im Masterstudiengang insgesamt 6 Wochen. Sie werden in Berufskollegs abgeleistet und von drei Theorie-Praxis-Modulen (TPM) inhaltlich begleitet. (2) Ziel der Praxis begleitenden Theorie-Praxis-Module (TPM) ist es, einen nachvollziehbaren Bezug zwischen Theorie und Praxis von Schule herzustellen und forschende Lernprozesse in Form von Studien- und Unterrichtsprojekten anzuleiten. (3) Insgesamt werden folgende Theorie-Praxis-Module studiert: a. Theorie-Praxis-Modul in Erziehungswissenschaft (TPM EW): 7 CP/6SWS b. Theorie-Praxis-Modul in der Fachdidaktik (TPM FD) des ersten Unterrichtsfachs: 9 CP/ 6 SWS c. Theorie-Praxis-Modul in der Fachdidaktik (TPM FD) des zweiten Unterrichtsfachs: 9 CP / 6 SWS Das Theorie-Praxis-Modul im Fach Sozialpädagogik (TPM FD: Sozialpädagogik) umfasst die folgenden Elemente: d. TPS: Praktikumsbegleitung an Fachschulen des Sozialwesens
5 e. TS: Konzeptionen und Praxis der Fachschulen des Sozialwesens f. TS: Innovative Unterrichtsprojekte an den Fachschulen des Sozialwesens (4) In der vorlesungsfreien Zeit des ersten Semesters findet die vierwöchige Praxisphase I statt. Auf diese Praxisphase bereitet sowohl das TPM EW als auch ein TPM FD vor. Hierbei ist frei wählbar, in welchem der beiden Unterrichtsfächer das erste TPM FD durchgeführt wird. Die Praxisphase II im Umfang von zwei Wochen wird im zweiten Semester in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt. Sie wird von dem TPM Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfaches vorbereitet. Im Rahmen dieser Studien sind von den Studierenden in Praxisphase I ein Studien- und ein Unterrichtsprojekt, in Praxisphase II ein Studien- oder ein Unterrichtsprojekt durchzuführen. (5) Das TPM in der Fachdidaktik Sozialpädagogik schließt mit einer Modulprüfung ab. (6) Wird anstelle eines Unterrichtsfaches eine sonderpädagogische Fachrichtung studiert, so werden das TPM EW, ein TPM FD im ersten Unterrichtsfach sowie ein Theorie-Praxis-Modul Sonderpädagogik statt Unterrichtsfach (TPM SP-UF) absolviert. Die Praxisphase I wird durch das TPM EW und das TPM FD oder wahlweise das TPM SP-UF vorbereitet. Die Praxisphase II wird mit dem TPM FD bzw. dem TPM SP-UF gekoppelt, welches in Phase I nicht gewählt wurde. (7) Die TPM-Module werden i.d.r. im ersten und zweiten Fachsemester absolviert. (8) Für ein Lehramt an Berufskollegs sind zudem insgesamt 52 Wochen einer einschlägigen berufspraktischen Tätigkeit nachzuweisen. Mindestens 27 Wochen sind bis zum Ersten Staatsexamen zu erbringen. Der Nachweis darüber ist bis zur Anmeldung zur Masterarbeit vorzulegen. Die Anerkennung der einschlägigen fachpraktischen Tätigkeit erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss und das Staatliche Prüfungsamt. Der Abschluss der gesamten berufspraktischen Tätigkeit ist vor der Einstellung in den Vorbereitungsdienst nachzuweisen. 9 Prüfungen und Masterarbeit (1) Im Master-Studium des Faches Sozialpädagogik werden die Leistungen von Studierenden durch Studienleistungen und Prüfungen überprüft und bewertet. (2) Module werden durch eine Modulprüfung abgeschlossen. Ein Modul gilt als bestanden, wenn alle Studienleistungen des Moduls erbracht worden sind und die entsprechende Modulprüfung mit mindestens ausreichend bewertet wurden. (3) Modulprüfungen können zwei Mal wiederholt werden. (4) Die möglichen Formen der Modulprüfungen ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen und wird im Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben. (5) Termine, Form und Umfang der Modulprüfungen werden spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vorlesungszeit bzw. einen Monat vor der Prüfung angekündigt.
6 (6) Die Anmeldung zur Modulprüfung ist verbindlich; ein Rücktritt ist nur gemäß 12 Abs. 2 PO-MA-BK möglich. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis der Studienleistungen im Modul. (7) Im 1. Unterrichtsfach Sozialpädagogik sind die folgenden Prüfungen abzulegen: Modul Fachdidaktische Studien Modulprüfung (8) Im 2. Unterrichtsfach Sozialpädagogik sind die folgenden Prüfungen abzulegen: Theorie-Praxismodul Fachdidaktik - Modulprüfung Modul MA IV Theorien und Forschung in der Sozialen Arbeit Modulprüfung Modul MA VI/1: Pädagogik der Frühen Kindheit Modulprüfung Modul MA VI/2: Jugendhilfe Modulprüfung (Modul Begleitung Masterarbeit Modulprüfung, wenn die Masterarbeit in der Fachwissenschaft Sozialpädagogik oder Fachdidaktik der Sozialpädagogik angefertigt wird) Mindestens eine der Modulprüfungen muss in mündlicher und mindestens eine andere Modulprüfung muss in schriftlicher Form abgelegt werden. (9) Die Masterarbeit (Thesis) kann im Fach Sozialpädagogik nach Erwerb von 20 Credits angemeldet werden; frühestens jedoch nach dem zweiten Fachsemester. Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen. Auf Antrag der Betreuerin/ des Betreuers an den Prüfungsausschuss kann die Bearbeitungszeit bei einer empirischen oder künstlerischen Arbeit bis zu 16 Wochen betragen. (10) Durch die Masterarbeit werden weitere 15 CP erworben. Ihr Umfang sollte 80 Seiten betragen. Die Masterarbeit soll sich im Hinblick auf das wissenschaftliche Niveau deutlich von dem der Bacherlorarbeit unterscheiden. (11) Alles Weitere zur Masterarbeit regelt 16 PO-MA-BK. 10 Bewertung von Prüfungsleistungen, Erwerb von Credit Points; Bildung von Noten Die Modulprüfungen sowie die Masterarbeit werden gemäß 15 PO-MA-BK bewertet. 11 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester Die Anrechnung erfolgt gem. 11 PO-MA-BK. 12 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Prüfungsordnung tritt am...in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Dortmund veröffentlicht.
7 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorates vom... und des Beschlusses des Fachbereichs/der Fakultät... vom... Dortmund, den Der Rektor der Universität Dortmund Universitätsprofessor Dr. Eberhard Becker Anlage
8 Modulname: TPM Fachdidaktik Sozialpädagogik Studiengang: Berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik Turnus Jedes Studienjahr Dauer 2 Semester Studienabschnitt Semester Credits 9 Aufwand 270 Std. 1 Modulstruktur Nr. Element / Lehrveranstaltung Typ Credits SWS 1 TPS: Praktikumsbegleitung an Fachschulen des Sozialwesens Seminar TS: Konzeptionen und Praxis der Fachschulen Seminar 2 2 des Sozialwesens 3 TS: Innovative Unterrichtsprojekte an den Seminar 2 2 Fachschulen des Sozialwesens Modulprüfung 3 2 Lehrveranstaltungssprache: deutsch 3 Lehrinhalte Im Rahmen des Theorie-Praxis-Seminars wird die Planung, Gestaltung und Reflexion von Unterrichtsprozessen im sozialpädagogischen Berufsschulwesen eingeübt. Es werden unterschiedliche Konzepte des sozialpädagogischen Berufschulwesens, deren Entstehungszusammenhänge und Weiterentwicklungen vorgestellt und verglichen. Das Modul führt so in vertiefende fachdidaktische Fragestellungen ein und ermöglicht eine kritische Reflexion unterschiedlicher Unterrichtsmodelle. Es wird eine Vorbereitung auf die Praxisphase geleistet und gemeinsam mit den Studierenden Studien- bzw. Unterrichtsprojekte für die Praktikumsphase erarbeitet. 4 Kompetenzen Die Studierenden verfügen über methodische und didaktische Kompetenzen, die ihnen helfen, Unterrichtsprozesse im sozialpädagogischen Berufsschulwesen zu planen, zu gestalten und zu reflektieren. Sie sind in der Lage, vorhandene Konzepte des sozialpädagogischen Berufsschulwesens aufzugreifen, einzuschätzen und weiter zu entwickeln. Dies gilt besonders für fachliche, fachübergreifende sowie fächerverbindende Sichtweisen von Schulprofilen und Schulprogrammen. Außerdem können sie verschiedene Reformkonzepte zum sozialpädagogischen Berufschulwesen fachlich einschätzen und unter fachübergreifender Perspektive weiter entwickeln. 5 Prüfungen In den Seminaren dieses Moduls werden 3 Studienleistungen und eine Modulprüfung verlangt. 6 Prüfungsformen und leistungen Studienleistungen: Die Form der Studienleistungen wird für die Seminare des Moduls jeweils im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen. Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung
9 Modulname: MA IV Theorie und Forschung in der Sozialen Arbeit Studiengang: Berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik Turnus Jedes Studienjahr Dauer 2 Semester Studienabschnitt Semester Credits 12 Aufwand 360 Std. 1 Modulstruktur Nr. Element / Lehrveranstaltung Typ Credits SWS 1 Theorie und Forschung Seminar Theorie und Forschung Seminar Theorie und Forschung Seminar Theorie und Forschung Seminar 2 2 Modulprüfung 4 2 Lehrveranstaltungssprache: deutsch 3 Lehrinhalte In den Seminaren werden Theorien und Forschungen aus dem Bereich der Sozialpädagogik und der Pädagogik der Frühen Kindheit thematisiert. Dabei stehen wissenschaftstheoretische Ansätze und forschungspraktische Bezüge im Vordergrund. Es werden des Weiteren historische wie systematische Begriffs-, Modell- und Theoriebildungen im Bereich der Sozialen Arbeit diskutiert. Ebenso werden Ergebnisse von aktuellen Forschungen thematisiert und verglichen. 4 Kompetenzen Die Studierenden kennen einschlägige Theorien der Sozialpädagogik. Sie haben grundlegende Kenntnisse in der Wissenschaftstheorie und der sozialpädagogischen und frühpädagogischen Forschung. Sie sind in der Lage, Prozesse der Begriffs-, Modell- und Theoriebildung sowie ihre Struktur und Systematik zu erläutern und ihren Stellenwert im Fachdiskurs und in Hinblick auf das Arbeitsfeld zu reflektieren. Sie können Forschungsergebnisse angemessen darstellen und in ihrer fachlichen Reichweite und Bedeutung einschätzen. 5 Prüfungen In den Seminaren dieses Moduls werden 4 Studienleistungen und ein Modulprüfung verlangt. 6 Prüfungsformen und leistungen Studienleistungen: Die Form der Studienleistung wird für die Seminare des Moduls jeweils im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen. Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung
10 Modulname: MAVI/1 Pädagogik der Frühen Kindheit Studiengang: Berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik Turnus Jedes Studienjahr Dauer 2 Semester Studienabschnitt Semester oder Semester Credits 12 Aufwand 360 Std. 1 Modulstruktur Nr. Element / Lehrveranstaltung Typ Credits SWS 1 Vorschuleinrichtungen als Bildungsinstitutionen Seminar Vorschuleinrichtungen als Bildungsinstitutionen Seminar Pädagogische Diagnostik Seminar Pädagogische Diagnostik Seminar 2 2 Modulprüfung 4 2 Lehrveranstaltungssprache: deutsch 3 Lehrinhalte In dem Modul werden Theorien der Pädagogik der Frühen Kindheit im Kontext iher gesellschaftlichen Relevanz und historischen Bedeutung dargestellt. Die Seminare im Modul thematisieren Vorschuleinrichtungen als Bildungsinstitutionen sowie Methoden, Grenzen und Möglichkeiten pädagogische Diagnostik. 4 Kompetenzen Die Studierenden sind fähig, zentrale frühpädagogische Ansätze und Handlungsmöglichkeiten vergleichend zu analysieren, abzuwägen und zu diskutieren. Exemplarische frühpädagogische Inhalte werden bezüglich ihrer gesellschaftlichen Relevanz und historischen Bedeutung eingeordnet und Verbindungslinien zu sozialpädagogischen, schulpädagogischen, sonderpädagogischen und erwachsenenbildungsbezogenen Inhalten aufgezeigt. Die Studierenden können frühpädagogische Forschungsergebnisse in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite einschätzen. 5 Prüfungen In den Seminaren dieses Moduls werden 4 Studienleistungen und ein Modulprüfung verlangt. 6 Prüfungsformen und leistungen Studienleistungen: Die Form der Studienleistung wird für die Seminare des Moduls jeweils im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen. Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung
11 Modulname: MA VI/2 Jugendhilfe Studiengang: Berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik Turnus Jedes Studienjahr Dauer 2 Semester Studienabschnitt Semester oder Semester Credits 12 Aufwand 360 Std. 1 Modulstruktur Nr. Element / Lehrveranstaltung Typ Credits SWS 1 Handlungskompetenz Seminar Handlungskompetenz Seminar Soziale Dienste Seminar Soziale Dienste Seminar 2 2 Modulprüfung 4 2 Lehrveranstaltungssprache: deutsch 3 Lehrinhalte In dem Modul werden Methoden professionellen Handelns in den Arbertsfeldern der Jugendhilfe thematisiert. Des Weiteren werden Theorien sozialer Dienste und deren sozialpolitische Kontextualisierung in den Blick genommen. Handlungsformen in Bereich der Jugendhilfe und Organisationen der Sozialen Arbeit werden vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse diskutiert. 4 Kompetenzen In diesem Modul erwerben die Studierenden vertiefte Kenntnisse in Methoden des professionellen Handelns in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe. Des Weiteren kennen sie die einschlägigen Theorien Sozialer Dienste sowie deren sozialpolitische Reichweite. Sie können die Relevanz dieser fachlichen Fragestellungen, sozialpädagogischen Handlungsformen, theoretischen Ansätze und Forschungsergebnisse in Bezug auf die unterschiedlichen Praxisfelder der Jugendhilfe reflektieren. 5 Prüfungen In dem Modul sind in den Seminaren 4 Studienleistungen und eine Modulprüfung zu erbringen. 6 Prüfungsformen und leistungen Studienleistungen: Die Form der Studienleistung wird für die Seminare des Moduls jeweils im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen. Modulprüfung: schriftliche Hausarbeit oder mündliche Prüfung
12 Modulname: Begleitung Masterarbeit Studiengang: Berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik Turnus Jedes Studienjahr Dauer 2 Semester Studienabschnitt Semester Credits 9 Aufwand 270 Std. 1 Modulstruktur Nr. Element / Lehrveranstaltung Typ Credits SWS 1 Theoretische und methodische Vertiefungen Seminar Theoretische und methodische Vertiefungen Seminar Forschungskolloquium Seminar 1 2 Modulprüfung: Kolloquium zur Masterarbeit 4-2 Lehrveranstaltungssprache: deutsch 3 Lehrinhalte In dem Modul werden sozialpädagogische und frühpädagogische Theorien und forschungsmethodologische Fragestellungen thematisiert. Gleichzeitig werden die unterschiedlichen Themen der Masterarbeit im Kontext der aktuellen Fachdiskussion bearbeitet. 4 Kompetenzen In diesem Modul werden spezifische Fähigkeiten zur Erstellung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit erworben. Gleichzeitig können die Studierenden durch die Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs (Forschungskolloquien) die Fähigkeit, das Thema ihrer Masterarbeit fachwissenschaftlich einordnen und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Arbeit einer Fachöffentlichkeit präsentieren. 5 Prüfungen In diesem Modul werden 2 Studienleistungen und eine Modulprüfung abgelegt. 6 Prüfungsformen und leistungen Studienleistungen: Die Form der Studienleistung wird für die Seminare des Moduls jeweils im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen. Modulprüfung mündliche Prüfung
Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums
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