Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Berufsakademie Ostfriesland in Leer Ausbildungsgang Wirtschaftsinformatik AZ 1206-xx-1

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1 Bezeichnung des Studiengangs laut PO, bei Kombinationsstudieng. mit Auflistung beteiligter Fächer/Studiengänge) Bezeichnung Abschluss Leistungspunkte Regelstudienzeit Art des Lehrangebots (Vollzeit, berufsbegl. Dual) Jährliche Aufnahmekapazität K= konsekutiv W= weiterbildend F= forschungsorientiert A= anwendungsorientiert K= künstlerisch Akkreditiert am Akkreditiert bis Akkreditierungsbericht zum Akkreditierungsantrag der Berufsakademie Ostfriesland in Leer Ausbildungsgang Wirtschaftsinformatik AZ 1206-xx-1 Master Wirtschaftsinformatik B.Sc Semester Dualer Studiengang Vertragsschluss am: Dokumentation zum Antrag eingegangen am: Datum der Peer-Review: Ansprechpartner der Hochschule: Dr. Hartmut W. Fischer, Berufsakademie Ostfriesland e.v., Kirchstraße 54, Leer, hartmut.fischer@bao-leer.de Betreuender Referent: Florian Fischer Gutachter: Prof. Dr. Peter Knorr, FH Flensburg, Software-Engineering Prof. Dr. Kurt Sandkuhl, Universität Rostock, Lehrstuhl für Wirtschafsinformatik Dipl. Wirtschaftsing. Andreas Tielmann, Hauptgeschäftsführer der IHK Lahn-Dill, Dillenburg Schadi Mouhandes, Studierender der Wirtschaftsinformatik, Universität Wien Hannover, den

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter... 2 Einleitung 2 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen...13 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens Stellungnahme der Hochschule 15 2 SAK-Beschluss 52 1

3 Abschnitt I: Bewertungsbericht der Gutachter Einleitung Die Berufsakademie Ostfriesland in Leer wurde bereits 1995 von Unternehmen, Wirtschaftskammern und Verbänden sowie Gebietskörperschaften zur Qualifizierung kaufmännischen Führungsnachwuchses gegründet. Sie bietet derzeit einen von der ZEvA akkreditierten Bachelorausbildungsgang Betriebswirtschaft (B.A.) sowie einen Ausbildungsgang der Berufsakademie Wirtschaftsinformatik an. Seine Akkreditierung als Bachelorausbildungsgang wird mit der vorliegenden Begutachtung angestrebt. Es handelt sich um einen ausbildungsintegrierten dualen Studiengang der Wirtschaftsinformatik mit der Abschlussbezeichnung B.Sc. Die Berufsakademie in Leer konnte vor kurzem durch einen Umzug ihre Fläche wesentlich erweitern. Dies wurde möglich durch die Zusammenarbeit mit einem privaten Investor. Die an der Berufsakademie beteiligten Unternehmen unterstützen den Umbau des neuen Gebäudes durch Geld- und Sachspenden im Umfang von Euro, womit sie ihr Engagement für die Institution unterstrichen. Für die Förderung der Studiengänge wurde von den Trägerunternehmen eine Stiftung gegründet. Die Erfahrung zeigt, dass fast alle Absolventen von den Unternehmen des dualen Studiums übernommen werden. Aufgrund der Konkurrenz in der Region durch andere Berufsakademien und die Fachhochschulen wurde die Aufwertung des Studienabschlusses mit dem Bachelorabschluss drängend, jedoch sind trotz der unmittelbaren Unterstützung durch die örtlichen Unternehmen die Studierendenzahlen des Ausbildungsgangs Wirtschaftsinformatik noch gering. Im vierten Semester sind sechs Studierende, insgesamt hat die BA 120 Studierende in den beiden Typen von Ausbildungsgängen. Grundlagen des Bewertungsberichtes sind die Lektüre der Dokumentation der Hochschule und die Vor-Ort-Gespräche in Leer. Die Bewertung beruht auf den zum Zeitpunkt der Vertragslegung gültigen Vorgaben des Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz. Hierbei einbezogen sind auch die besonderen Anforderungen des Niedersächsischen Berufsakademiegesetzes. 1 Wirtschaftsinformatik 1.1 Qualifikationsziele des Studiengangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Das beantragte Studiengangskonzept orientiert sich an (fachlichen und überfachlichen) Qualifikationszielen, die dem entsprechenden Abschluss adäquat sind. Diese umfassen die Analyse von komplexen IT-Systemen im Umfeld kleinerer und mittlerer Unternehmen und die Bestimmung von formalen und informalen Anforderungen an neu zu entwickelnde IT- Lösungen. Hierzu erwerben die Studierenden Kenntnisse vom Zusammenspiel betriebswirtschaftlicher Abläufe in den Unternehmen mit den hierzu verfügbaren informationstechnischen Systemen. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die Prozessoptimierung und Automatisierung. In 2 der Studienordnung sind die Qualifikationsziele umfassend beschrieben. In Ergänzung 2

4 dazu erläutert die Antragsdokumentation auf den Seiten 10 und 11 in überzeugender Weise die Ausrichtung des Studiengangskonzeptes auf die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und auf die Persönlichkeitsentwicklung. Dies wurde in den Gesprächen der Vor-Ort Begutachtung bestätigt. Die Qualifikationsziele des beantragten Studiengangskonzepts beziehen sich somit auch in einer angemessenen Weise auf eine wissenschaftliche Befähigung der Absolventen und auf die Befähigung die Absolventen, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. 1.2 Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2 ist zum Teil erfüllt Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse Der beschreibende Teil des Akkreditierungsantrags enthält ausführliche Darstellungen der zu erwerbenden Befähigungen. Sie entsprechen mit gewissen Einschränkungen den Anforderungen. Die Absolventen haben ein breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundlagen zur Modellierung von statischen und dynamischen Systemeigenschaften mit dem Schwerpunkt auf Prozess- und Informationsfluss-Strukturen. Sie sind befähigt zur Anwendung von Methoden und Technologien betrieblicher Hard- und Software und von datenbankgestützten Informationssystemen. Durch die Projektarbeit sind sie befähigt, ihr Wissen auf Basis eines kritischen Verständnisses der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden der Wirtschaftsinformatik selbständig zu vertiefen. Mit der Befähigung zum Projektmanagement auf Basis des fachlichen und fachübergreifenden Wissens verbindet sich für die Absolventen die Befähigung zur Anwendung und Problemlösung im Beruf, zur selbständigen Recherche, zur Begründung wissenschaftlich fundierter Urteile und zur Gestaltung selbständiger weiterführender Lernprozesse. Der Studienverlaufsplan und die dem Antrag beigefügten Ordnungen warfen jedoch in Hinblick auf die für die Bachelorqualifikation erforderlichen mathematischen Grundlagen sowie die Vermittlung von Kenntnissen in theoretischer Informatik Fragen auf. Für Mathematik ist nur ein Modul ( Propädeutik ) im Umfang von 6 ECTS-Punkten vorgesehen, in dem Mathematik, wissenschaftliches Arbeiten und Statistik zusammengefasst werden. Für theoretische Informatik ist ebenfalls nur ein Sammelmodul im Umfang von 6 ECTS-Punkten vorgesehen, in dem die Einführung in die theoretische Informatik, die Einführung in Netze und Algorithmen und Datenstrukturen zusammengefasst sind. (siehe Ausführungen unter Kriterium 2.3) Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Der Bachelorabschluss weist ein den Strukturvorgaben entsprechendes breites wissenschaftliches Profil auf. Zur Einschränkung bei der Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen siehe Ausführungen oben unter zur Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens. In der allgemeinen Prüfungsordnung sind die Modularisierung und die Anwendung der ECTS-Systematik regelkonform verankert. Ein Leistungspunkt entspricht Arbeits- 3

5 stunden. Pro Jahr werden 60 ECTS-Punkte vergeben und mit dem Bachelorabschluss nach drei Jahren 180 ECTS-Punkte angerechnet. Im besonderen Teil der Prüfungsordnung ist der Stundenaufwand pro ECTS-Punkt mit 30 konkretisiert. Die Bachelorarbeit umfasst 12 ECTS- Punkte. Die Abschlussbezeichnung Bachelor of Science entspricht den Vorgaben. Die Modulgröße beträgt mindestens 5 ECTS-Punkte, fast alle sind 6 ECTS-Punkte groß. Die Modulkonzeption entspricht den Vorgaben. Sie enthalten sinnvoll aufeinander bezogene in sich abgeschlossene Themengebiete und Veranstaltungen und dauern ein Halbjahr. Defizite bei der Anrechnung und Anerkennung von außerhalb der Berufsakademie absolvierten Studienzeiten werden unter dem Kriterium 2.3 angesprochen. Für den Übergang aus dem BA-Ausbildungsgang der Berufsakademie in den Bachelorausbildungsgang wurde das bisherige Curriculum erweitert, indem die Zahl der Projekte von 2 auf 5 erweitert wurde und ergänzende Inhalte wie Kenntnisse der Soft- und Hardware gefordert werden. Das Zusatzcurriculum ist aber in der Ordnung noch nicht explizit verankert. Dies wird als Mangel betrachtet. 14 der Studienordnung reicht hierzu nicht aus. Dort ist die Nach-Graduierung im Rahmen eines Extra-Curriculums vorgesehen. Dies muss mit den entsprechenden Modulbeschreibungen transparent gemacht werden. Die Modulbeschreibungen enthalten alle von der KMK vorgesehenen Inhalte, erschienen aber verbesserungsbedürftig im Sinne der Übereinstimmung zwischen Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltungen und Titel. Es wird empfohlen, die Modulbeschreibungen zu überarbeiten, um die Modulinhalte und die Modulbezeichnungen trennschärfer und zutreffender zu formulieren. Dies betrifft zum Beispiel die Module 02 Grundlagen und 07 Einführung in die Informatik, oder 17 Einführung in die Software-Entwicklung und 26 Software-Engineering. Die in den Modulbeschreibungen angegebenen Literaturempfehlungen entsprechen nicht dem Stoffumfang, die ein Studierender in dem betreffenden Modul bewältigen kann und sollten entweder entfallen oder reduziert werden. Die Ordnungen sprechen von Studiengängen, das Niedersächsische Berufsakademiegesetz von Ausbildungsgängen. Die Gutachter bitten, diesen Widerspruch aufzulösen Erfüllung landesspezifischer Strukturvorgaben Das Niedersächsische Berufsakademiegesetz in der Fassung vom wird weitgehend erfüllt, indem für jeden Studiengang ein Ausbildungsrahmenplan zwischen Betrieben und der Berufsakademie besteht, welcher die Inhalte der praktischen Ausbildung und die zeitliche und inhaltliche Abstimmung zwischen Praxis und Studium in einem ausgewogenen Verhältnis umfasst, die Studierenden über die Hochschulzugangsberechtigung verfügen sowie von einem geeigneten Betrieb angemeldet werden, mit dem sie die Ausbildung vertraglich vereinbart haben. Die vorgelegten Antragsdokumente für die Akkreditierung und die Gespräche bei der Vor- Ort-Begutachtung ergaben Defizite der personellen Ausstattung (siehe unter Kriterium 2.7) und Defizite in den Grundlagenfächern (siehe unter Kriterium 2.2 weiter oben), die einer Gleichwertigkeit mit entsprechenden Studiengängen noch entgegenstehen Erfüllung weiterer Anforderungen 4

6 Die Vorgaben der KMK vom zur Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur werden weitgehend erfüllt. Laut 4 der Studienordnung ist die Hochschulzugangsberechtigung für das Studium Voraussetzung. Laut 2 des besonderen Teils der Prüfungsordnung dauert das Studium 3 Studienjahre und es werden 180 ECTS-Punkte angerechnet. Die Vorgabe, nach der mindestens 120 ECTS- Punkte theoriebasierte Ausbildungsanteile und mindestens 30 ECTS-Punkte praxisbasierte Ausbildungsanteile gegeben sein müssen, wird eingehalten. Die Kontaktzeiten, die Zeiten für das Selbststudium und die betriebliche Arbeitszeiten sind in den Modulbeschreibungen definiert. Durch die enge Verschränkung der Lehre mit der betrieblichen Arbeitszeit, die in jedem Modul nachvollziehbar ist, ist eine strikte Trennung zwischen theoriebasierten und praxisbasierten Ausbildungsanteilen schwer darstellbar, weil der Theorieinput für alle Module gilt. Kontaktzeit und reines Selbststudium steht zur betrieblichen Arbeitszeit in einem Verhältnis von 3 zu 2, drei Fünftel Kontaktzeit/Selbststudium plus zwei Fünftel Betriebszeit, in der aber tatsächlich auch Vor- und Nachbereitung der theoriebasierten Ausbildungsanteile stattfindet. Mit dem Verhältnis 3 zu 2 ergibt sich ein Äquivalent von etwa 108 ECTS-Punkten für die eher theoriebasierten Anteile und 72 ECTS-Punkten für die Betriebszeiten. Berücksichtig man die Bachelorarbeit, ergeben sich 120 ECTS- Punkte theoriebasierte und 60 ECTS-Punkte praxisbasierte Ausbildungsanteile. Da aber die Theorie-Praxis Transferprojekte (Unternehmensführung, Datenschutz+IT- Sicherheit, IT-Projektmanagement, Praxismodul IT-Consulting und die Bachelorarbeit) einen verhältnismäßig hohen Anteil Selbststudium enthalten, gleichzeitig aber der theoriebasierten Ausbildung zuzuordnen sind, verschieben sich die Anteile. Diese 5 Module beinhalten 36 LP (1.080 Arbeitsstunden). Wenn man die Gewichte entsprechend verschiebt, ergeben sich 144 ECTS-Punkte für theoriebasierte und 56 ECTS-Punkte für praxisbasierte Ausbildung. Es ist eine 12 ECTS-Punkte umfassende Bachelorarbeit vorgesehen. Die hauptberuflichen Lehrkräfte erfüllen die Einstellungsvoraussetzungen für FH-Professoren. Es ist eine Reihe von Professoren von Fachhochschulen in Nebentätigkeit in die Lehre eingebunden. Die Kontinuität im Lehrangebot, die Konsistenz der Gesamtausbildung sowie die Beratung und Betreuung der Studierenden erschienen mit der unter dem Kriterium 2.7 Ausstattung genannten Einschränkung gewährleistet. Das Zusammenwirken der Lernorte ist gewährleistet, wie die Antragsdokumente und die Gespräche mit den Vertretern der Partnerunternehmen ergaben. Die Qualität und Kontinuität im Lehrangebot und die Betreuung und Beratung der Studierenden ist durch das fest angestellte Personal der Berufsakademie und die steuernden Gremien mit der im Folgenden gemachten Einschränkung zur geringen Aktivität der Fachkommissionen gewährleistet. 1.3 Studiengangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Insgesamt erscheint das Studiengangskonzept unter den Bedingungen des ausbildungsintegrierten dualen Studiums an einer Berufsakademie gut geeignet zu Vermittlung des erforderlichen Fachwissens, fachübergreifenden Wissens, sowie der fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Das Fachwissen wird vermittelt durch die grundlegenden Lehrveranstaltungen für Informatik, 5

7 Programmierung, Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaftslehre und Recht sowie die darauf aufbauenden weiterführenden Lehrveranstaltungen. Das fachübergreifende und die fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen werden vermittelt durch die engen Theorie-Praxis Bezüge des Curriculums und seine anwendungsorientierten Projekte bis hin zu managementorientierten Tätigkeiten, für die eine Synthese der Fachkenntnisse der verschiedenen Gebiete erforderlich ist. Positiv hierbei wirken insbesondere die fünf Theorie-Praxis-Transferprojekte, die in thematischer Abstimmung zwischen Unternehmen und Berufsakademie durchgeführt werden. Hierbei haben die Studierenden Gelegenheit, für sich wichtige Themen zu finden, die auf die Bachelorarbeit hin orientieren und darüber hinaus zu ihrer Aufgabenstellung im Unternehmen nach dem Bachelorabschluss eine Brücke schlagen können. Der Ausbildungsrahmenplan erschien stark auf betriebswirtschaftliche Belange und die Implementierung von bestehenden IT-Lösungen fokussiert, möglicherweise in Entsprechung zu den Anforderungen der IHK Prüfung. Auch in der Studienordnung sind die dem Bachelorabschluss entsprechenden Befähigungen in der Informatik (Programmierung, Informationstechnologie, Hard- und Software) unter den Studienzielen nicht klar erkennbar, sondern lediglich angedeutet. Die Gutachter empfehlen hier eine Klarstellung. Im aktuellen Curriculum sind nur vier ECTS-Punkte Mathematik/Statistik und 4 ECTS-Punkte theoretische Informatik ausdrücklich als solche erkennbar. Dies wird für einen Bachelorstudiengang der Wirtschaftsinformatik als nicht angemessen eingeschätzt und daher als Mangel betrachtet. Es sollen mindestens 10 ECTS-Punkte mathematische Grundlagen (z.b. diskrete Mathematik, lineare Algebra, Graphentheorie, Kombinatorik, Statistik) und mindestens 10 ECTS-Punkte theoretische Grundlagen (z.b. formale Sprachen, Logik, Automaten, Netze, Algorithmik) explizit im Curriculum ausgewiesen werden. Dies kann auf Ebene der Module oder der Lehrveranstaltungen erfolgen. Diese Anforderung umzusetzen erscheint erforderlich, um die breite wissenschaftliche Befähigung des Bachelorabschlusses zu gewährleisten und ihn für einen weiterführenden Masterstudiengang anschlussfähig zu machen. Lehrende wiesen im Gespräch darauf hin, dass theoretische Grundlagenveranstaltungen abschreckend wirken könnten, und dass sie an ihren Heimat-Fachhochschulen daher Elemente der theoretischen Informatik im Software-Engineering versteckt hätten, wie Beweise für die Softwareprogramme. Ein anderes Beispiel sei die Einbeziehung von Elementen der Logik in Datenbankvorlesungen, oder der Mathematik in die Kryptologie. Die Propädeutika seien als Ergänzung zu verstehen. Diese integrierte Vermittlung der Grundlagen ist jedoch aus den Modulbeschreibungen nicht ablesbar und wird folglich auch nicht in den Abschlusszeugnissen erkennbar. Die Gutachter sind der Ansicht, dass auch wenn die didaktischen Konzepte integraler Vermittlung von Grundlagen nachvollziehbar sein mögen - die Vermittlung der Grundlagen nach außen hin sichtbar sein muss, damit die Anschlussfähigkeit an den Master eindeutig dokumentiert ist. In 17 der Ordnung sind die Anforderungen der Lissabon-Konvention noch nicht umgesetzt, nach denen an anderen Hochschulen erworbenen Qualifikationen im Regelfall anerkannt werden, es sei denn, die Hochschule weist nach, dass diese nicht gleichwertig sind (Umkehr der Beweislast). Dies wird als Mangel betrachtet. Es ist außerdem nicht vorgesehen, außerhalb des Hochschulwesens erworbene Qualifikationen im Umfang von höchsten 50% auf das Studium anzurechnen. Diese Vorgabe trifft nach 6

8 Einschätzung der Gutachter auf einen dualen Ausbildungsgang an einer Berufsakademie nicht zu, weil sein ausbildungsintegriertes Konzept für alle Studierende das Absolvieren des berufsbildenden sowie des von der Berufsakademie vorgesehenen Curriculums erfordert und somit die Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten impliziert. Den Fall von Seiteneinsteigern gibt es nicht. Alle Studierenden werden vielmehr von den Betrieben ausgewählt und zum ersten Semester der BA angemeldet. Die Gutachter kritisieren die geringe Wirksamkeit der Fachkommissionen, die sich offenbar nur unregelmäßig treffen. Die Studierenden berichteten, dass es ihnen beispielsweise nicht möglich war, die Empfehlungen der Gesellschaft für Informatik für die Studieninhalte der Wirtschaftsinformatik in die Fachkommission einzubringen, weil diese nicht tagte. Damit kann von einer Einschränkung bei der Umsetzung des Studiengangskonzeptes durch Mängel in der Studienorganisation gesprochen werden. Dies ist aber auch der personellen Unterausstattung anzulasten, sodass die Gutachter unter diesem Kriterium nur eine Empfehlung aussprechen wollen. Die Lehr- und Lernformen erschienen dem Studiengang angemessen. Es dominieren Vorlesungen (angesichts der Gruppengrößen könnten diese auch als seminaristischer Unterricht bezeichnet werden) und Übungen. Die Praxisanteile sind ECTS-fähig, weil sie in das Modularisierungs- und Betreuungskonzept einbezogen sind. Das Auswahlverfahren erschien sachgerecht. Unter der Voraussetzung der Hochschulzugangsberechtigung findet die Auswahl durch Assessments der Unternehmen statt, die die Studierenden an der Berufsakademie anmelden. Der Nachteilsausgleich für erkrankte oder behinderte Studierende wird durch entsprechende Beratungsangebote gewährleistet. Die Berufsakademie bemüht sich stark um Beratung auch der Studieninteressierte, wie die Studierenden bestätigten. Das Gebäude ist barrierefrei. Mobilitätsfenster sind im Bachelorausbildungsgang der Berufsakademie nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich, ihre curriculare Einbindung erübrigt sich daher. Die Gutachter konnten sich auch aufgrund der mehrjährigen Erfahrungen, die sie bereits mit vorangehenden Begutachtungen der Berufsakademie in Leer haben, von der Leistungsfähigkeit der Studienorganisation überzeugen. 1.4 Studierbarkeit (Kriterium 2.4, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.4 ist erfüllt. Der Studienverlauf folgt einem festen Stundenplan, sodass es keine Überschneidungen gibt. Zu Beginn stehen Propädeutikveranstaltungen. Für die Lehre werden viele externe Dozenten eingesetzt, oft Professoren benachbarter Fachhochschulen. Deren Veranstaltungen sind meist von Donnerstag bis Samstag geblockt. Nach Ansicht der Studierenden ist der Vorteil, dass zwischen den Veranstaltungen nichts vergessen wird, jedoch ist der Nachteil, dass dazwischen auch nichts im Selbststudium vertieft werden kann. Die Dozenten bleiben jedoch nach Abschluss der Vorlesung ansprechbar, und sie kommen für die Prüfungen erneut in die BA. Unter dem Gesichtspunkt, dass die erwarteten Eingangsqualifikationen zu berücksichtigen sind, ist aus Sicht der Gutachter davon auszugehen, dass das Abiturwissen in Mathematik für einen solchen Studiengang meist nicht ausreicht und die Grundlagen über die Propädeu- 7

9 tika hinausgehend deutlich vertieft vermittelt werden müssen. Die Studierenden müssen daher durch die unter dem Kriterium 2.2 geforderten Mathematikmodule die für den erfolgreichen Studienabschluss und die Anschlussfähigkeit an ein Masterstudium notwendigen Befähigungen erwerben. Die besonderen Herausforderungen zeitlicher Art bei der Doppelqualifikation für den gewerblichen Abschluss nach zwei Jahren und den Bachelorabschluss nach drei Jahren wird durch die Berufsakademie unter anderem dadurch abgefedert, dass die Studierenden von dem Berufsschulunterricht befreit sind. Die Prüfungslast schien die Studierbarkeit nicht zu beeinträchtigen. Die Unternehmen sorgen dafür, dass die Studierenden sich auf die Prüfungen vorbereiten können. In den Ausbildungsverträgen sind die Rahmenbedingungen zur Sicherung der Studierbarkeit geregelt. Die Arbeitsbelastung erschien aufgrund der Antragsdokumente, der Modulbeschreibungen und der Gespräche während der Vor-Ort-Begutachtung die Studierbarkeit nicht zu beeinträchtigen. Die Gutachter konnten sich vor Ort von der ihnen bereits durch vorangegangene Akkreditierungen bekannte gute und engagierte Betreuung und Beratung der Studierenden überzeugen, mit der die Studierbarkeit abgesichert wird. Dies bezieht sich auch auf Studierende mit Behinderungen. 1.5 Prüfungssystem (Kriterium 2.5, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.5 ist zum Teil erfüllt. Im allgemeinen Teil der Prüfungsordnung sind Prüfungsformen und Prüfungsarten benannt. Der Prüfungsumfang ist hier nur bei den mündlichen Prüfungen, die in der Regel 30 Minuten dauern, präzisisert. Im besonderen Teil der Prüfungsordnung ist in der Anlage zu Art und Anzahl der Prüfungsleistungen die Klausur auf 2 Stunden festgelegt. Hinzu treten die Prüfungsformen Präsentation und Projekt-Abschlusspräsentation, deren Umfang oder Dauer nicht festgelegt sind. Die Anzahl der Prüfungen soll 5 pro Semester betragen. Die Anzahl der Studienleistungen ist nicht erkennbar. Module werden nach 6 (2) der APO mit einer oder mehreren Prüfungs- oder Studienleistungen abgeschlossen. Studienleistungen müssen nach 7 (2) bestanden werden, sind unbegrenzt wiederholbar, können benotet oder nicht benotet bewertet werden und ihr Ergebnis fließt nicht in die weitere Notenberechnung ein. Zu Beginn des Studiums dominiert die Prüfungsform Klausur, später, wenn Applikationen entwickelt werden, wird zunehmend die Präsentation als Prüfungsform genutzt. Die Prüfungen dienen grundsätzlich der Feststellung, ob die formulierten Qualifikationsziele erreicht wurden. Sie sind im Wesentlichen modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert. Jedes Modul schließt mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung ab. Die Inhalte und Ziele der Module könnten mit den Prüfungsformen besser abgestimmt werden. Die Klausurlastigkeit ist auffallend. Die Prüfung der Anwendungsbefähigung und der Transferkompetenzen wäre durch eine größere Anzahl mündlicher Prüfungen wie von Referaten deutlich zu erleichtern. 8

10 Der Nachteilsausgleich für behinderte Studierende hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen ist nach 8 (15,16) der APO sichergestellt. Die Prüfungsordnung wurde noch keiner Rechtsprüfung unterzogen. Dies wird als Mangel betrachtet. 1.6 Studiengangsbezogene Kooperationen (Kriterium 2.6, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.6 ist erfüllt. Umfang und Art bestehender Kooperationen mit Unternehmen und der IHK sind beschrieben und die der Kooperation zu Grunde liegenden Vereinbarungen dokumentiert. Im Gespräch bei der Vor-Ort-Begutachtung bestätigte sich das Funktionieren der Kooperation. 1.7 Ausstattung (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.7 ist nicht erfüllt. Die räumliche Ausstattung ist als sehr gut zu bezeichnen. In den neuen Räumen in dem historischen Gebäude finden die Studierenden exzellente Arbeitsbedingungen vor. Die Berufsakademie bemüht sich bereits seit einiger Zeit um eine angemessene Besetzung der Stelle eines Fachleiters für den Studiengang, womit auch die Anforderung des Berufsakademiegesetzes zu erfüllen wäre, dass von den hauptamtliche Lehrenden ein Drittel an der BA fest angestellt sind. Die personelle Unterausstattung wird als Mangel betrachtet. Studierende und Lehrende betonten die Unabdingbarkeit der Stellenbesetzung. Für die Weiterentwicklung und Sicherstellung des Curriculums ist diese Personalentscheidung notwendig. Sowohl aus den Unterlagen als auch in den Gesprächen wurde deutlich, dass die Verantwortlichen mit Nachdruck an der Lösung des Problems arbeiten. Es wurde auch die Bereitschaft deutlich, die Stelle materiell besser auszustatten, um sie für externe Bewerber attraktiver zu machen. Die Stelle des Fachleiters ist fachlich einschlägig (Wirtschaftsinformatiker oder Informatiker mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund) zu besetzen Das Personal der Berufsakademie nimmt an Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung teil. Dies erfolgt durch anlassbezogene Teilnahme an Tagungen und Kongressen. Mit der nur 30 km entfernten FH Emden-Leer wurde vereinbart, dass die Mitarbeiter an hochschulischen Fortbildungsangeboten teilnehmen können. Den Verwaltungsmitarbeitern werden Weiterbildungen der Industrie- und Handelskammer angeboten. 1.8 Transparenz und Dokumentation (Kriterium 2.8, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.8 ist erfüllt. Studiengang, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen und Zugangsvoraussetzungen einschließlich der Nachteilsausgleichsregelungen für Studierende mit Behinderung sind dokumentiert und unter anderem im Internet veröffentlicht. 9

11 1.9 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (Kriterium 2.9, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.9 ist erfüllt. Es wurden Evaluationsverfahren etabliert, die in einem den Antragsunterlagen beigefügten Dokument erläutert werden. Evaluationsziele und Verfahren wurden beschrieben und Qualitätsindikatoren definiert. Hierzu zählen die Arbeitszeit der Studierenden, Prüfungsanzahl, Studierendenzahl, Schwund-Rate, Studiendauer. Die Studierendenzufriedenheit wird mit Fragebögen modulgenau erhoben. Lehrende werden bisher jährlich befragt, und der Fragebogen zum darauf folgenden Studienhalbjahr ausgewertet. Inzwischen wurden die Verfahren geändert und ein softwaregestütztes automatisiertes Evaluationssystem beschafft, mit dem die Fragebögen vom Dozenten ausgegeben und vom Sekretariat ausgewertet werden, um die Lehrenden in die Feedbackgespräche besser einzubinden. Die Absolventen werden sechs Monate nach ihrem Abschluss befragt, die Betriebe alle zwei Jahre. Die Untersuchungen zum Studienerfolg erfolgen so auf einer verbindlichen Grundlage. Den Akkreditierungsunterlagen lagen die entsprechenden Fragebögen bei. Es wird empfohlen, die Evaluationsverfahren in einer Ordnung der Berufsakademie verbindlich zu machen Studiengänge mit besonderem Profilanspruch (Kriterium 2.10, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.10 ist erfüllt. Die besonderen Anforderungen eines ausbildungsintegrierten dualen Bachelorausbildungsgangs an der Berufsakademie sind erfüllt. Die Allgemeine Prüfungsordnung der BA Ostfriesland in Verbindung mit der besonderen Studienordnung und der besonderen Prüfungsordnung regeln Inhalte und Verlauf des 180 ECTS-Punkte umfassenden Studiums, in dessen Module die Kontaktstunden, die selbstorganisierte Vor- und Nachbereitungszeit sowie die Betriebspraxis eingerechnet sind. Im Ausbildungsrahmenplan, den das Unternehmen und die Berufsakademie unterzeichnen, sind die Inhalte der Betriebsphasen und die inhaltlichen und organisatorischen Regeln für die Zusammenarbeit beschrieben. Die Liste der betrieblichen Aufgaben deckt auch die für den beruflichen Abschluss nach zwei Jahren zu absolvierenden Lehrinhalte ab. Die Studierenden berichteten von zwei besonderen Vorlesungen oder Seminaren der BA zur Vorbereitung auf den IHK-Abschluss. Für das dritte Jahr, an dessen Ende die Bachelorarbeit steht, wird im Ausbildungsrahmenplan formuliert: Im Schwerpunktstudium (3. Studienjahr) soll die/der Studierende in einem spezifischen Funktionsbereich in einer ausgewählten Abteilung eingesetzt und entsprechend ihren/seinen Fähigkeiten und Kenntnissen mit komplexeren betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut werden. Dazu gehören insbesondere die weitgehende selbständige Bearbeitung von Projekten sowie die Übertragung verantwortlicher Tätigkeiten (S. 224 Akkreditierungsantrag). Es erstaunt, dass der Ausbildungsrahmenplan für das Schwerpunktstudium nur betriebswirtschaftliche, nicht aber Informatikaufgaben vorsieht. In dem Studien- und Ausbildungsvertrag, den das Unternehmen und der/die Studierende unterzeichnen, ist der Wechsel vom Lernort Betrieb zum Lernort Berufsakademie beschrie- 10

12 ben. Jedes Halbjahr findet eine 10-wöchige Studienphase an der Berufsakademie statt. In 8 ist vorgesehen, dass die Studierenden für die Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der Berufsakademie freigestellt werden und bei der Bachelorarbeit unterstützt werden. Der Betrieb benennt der BA einen Betreuer und wirkt bei der Themenfestlegung mit. Zudem ermöglicht der Betrieb in den Semestern 1 bis 5 die regelmäßigen Theorie-Praxis-Transferprojekte in Zusammenarbeit mit der BA und unter Beachtung der Ordnungen und Regeln der BA sowie in Zusammenarbeit mit den betreuenden Lehrenden der BA. Die Verzahnung zwischen den beiden Lernorte erscheint im Grundsatz gelungen und die vorgelegten Regelwerke dazu geeignet, die Anforderungen der Akkreditierungskriterien unter den Bedingungen der Kooperation zu gewährleisten. Die kooperativen Gremien schienen aber derzeit nicht effektiv zu arbeiten. Hier zeigten sich Verbesserungsmöglichkeiten. Die oben genannten Einschränkungen bei der Erfüllung von Akkreditierungskriterien betreffen nicht den besonderen Profilanspruch Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit (Kriterium 2.11, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.11 ist erfüllt. Das Verhältnis von männlichen und weiblichen Studierenden ist an der BAO ausgeglichen. Dies deutet darauf hin, dass die Studienunternehmen bei der Auswahl von Studierenden die Belange der Geschlechtergerechtigkeit beachten. Dies kann auch daraus geschlossen werden, dass die Übernahmequote der Absolventinnen und Absolventen bei rund 80% liegt. Da die Unternehmen ihren Fach- und Führungskräftenachwuchs über das duale Studium qualifizieren und an sich binden wollen, ergibt sich daraus ein schlüssiges Gesamtbild. Die Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen (Erziehende, ausländische Studierende, Personen mit Migrationshintergrund, Studierende aus sog. Bildungsfernen Schichten) werden unter Beachtung der Prüfungs- und Studienordnung sowie der mit den Unternehmen abgeschlossenen Studien- und Ausbildungsverträge im Einzelfall berücksichtigt. Den Studierenden steht in den Unternehmen und in der Berufsakademie bei besonderen Problemlagen ein gestuftes Beratungsangebot zur Verfügung. Bedingt durch die, im Vergleich zu Hochschulen, geringen Fallzahlen und den direkten Kontakt aller Beteiligten ist eine umfassende Betreuung, die fachliche und überfachliche Beratung und Begleitung möglich. Durch die enge Kooperation zwischen der BAO und dem Landkreis Leer erfolgt in den o. g. Fällen eine Kooperation und Nutzung einschlägiger Hilfen und Angebote. Der Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung ist durch entsprechende Regelungen in der Studien- und Prüfungsordnung gewährleistet. Durch eine entsprechende Gestaltung des Workloads, der zeitlichen und formalen Vorgaben und eine im Bedarfsfall eingehende Beratung können die Belange behinderter oder chronisch kranker Studierender entsprechend berücksichtigt werden. Die BAO berücksichtigt inhaltlich den Leitfaden zur Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung bei der Akkreditierung von Studiengängen und der Systemakkreditierung und die Informationen der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks. 11

13 1.12 Zusammenfassende Bewertung Insgesamt erschien das Studiengangskonzept unter den Bedingungen des ausbildungsintegrierten dualen Studiums an einer Berufsakademie gut geeignet zu Vermittlung des erforderlichen Fachwissens, fachübergreifenden Wissens, sowie der fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Positiv hierbei wirken insbesondere die fünf Theorie-Praxis- Transferprojekte, die in thematischer Abstimmung zwischen Unternehmen und Berufsakademie durchgeführt werden. Hierbei haben die Studierenden Gelegenheit, für sich wichtige Themen zu finden, die auf die Bachelorarbeit hin orientieren und darüber hinaus zu ihrer Aufgabenstellung im Unternehmen nach dem Bachelorabschluss eine Brücke schlagen können. Die räumliche Ausstattung ist als sehr gut zu bezeichnen. In den neuen Räumen in dem historischen Gebäude finden die Studierenden exzellente Arbeitsbedingungen vor. 12

14 Abschnitt II: Abschließendes Votum der Gutachter/-innen 1 Wirtschaftsinformatik 1.1 Empfehlungen: Die Tätigkeit der kooperativen Gremien sollte gestärkt werden. Die geregelte Zusammenarbeit in den Gremien wie der Fachkommission sollte für die Weiterentwicklung der Studiengänge verbessert werden. Das Modulhandbuch sollte laufend überarbeitet werden. Es wird empfohlen, die Modulbeschreibungen zu überarbeiten, um die Modulinhalte und die Modulbezeichnungen trennschärfer und zutreffender zu formulieren. Dies betrifft zum Beispiel die Module 02 Grundlagen und 07 Einführung in die Informatik, oder 17 Einführung in die Software- Entwicklung und 26 Software-Engineering. Die Prüfungsformen sollten überprüft werden, um die schon vorhandene Vielfalt der Prüfungsformen angemessener auf die Studieninhalte zu beziehen. Dies betrifft zum Beispiel Modul 04 Einführung in die Wirtschaftsinformatik. Eine größere Anzahl mündlicher Prüfungen würde die Befähigung zur Anwendung des Erlernten deutlich leichter erkennbar machen. 1.2 Akkreditierungsempfehlung an die Ständige Akkreditierungskommission (SAK) Die Gutachter empfehlen der SAK die Akkreditierung des Studiengangs Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science mit folgenden Auflagen für die Dauer von fünf Jahren zu beschließen. Diese Empfehlung basiert auf Ziff des Beschlusses des Akkreditierungsrates Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung. (Drs. AR 85/2010) 1.3 Auflagen: Die Stelle des Fachleiters ist fachlich einschlägig (Wirtschaftsinformatiker oder Informatiker mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund) zu besetzen (Kriterium 2.7, Drs. AR 85/2010). Das Curriculum ist im Bereich der mathematischen und theoretischen Grundlagen der Wirtschaftsinformatik zu stärken und dies in den Modulbeschreibungen und den Ordnungen zu dokumentieren (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010). Das Überleitungs-Curriculum vom Ausbildungsgang der Berufsakademie zum Ausbildungsgang mit dem Abschluss Bachelor of Science in 14 der Studienordnung ist zu konkretisieren. Die Inhalte der Nachgraduierung sind zu definieren (Kriterium 2.2). Das Testat der Rechtsprüfung ist nachzureichen (Kriterium 2.5). In der Ordnung sind die Anforderungen der Lissabon-Konvention umzusetzen, nach denen an anderen Hochschulen erworbenen Qualifikationen im Regelfall anerkannt wer- 13

15 den, es sei denn, die Hochschule weist nach, dass diese nicht gleichwertig sind (Umkehr der Beweislast) (Kriterium 2.3). 14

16 Abschnitt III: Weiterer Verlauf des Verfahrens 1 Stellungnahme der Hochschule Die Überarbeitung des Ausbildungsgangs auf der Grundlage des o. g. Akkreditierungsberichtes erfolgte durch eine Arbeitsgruppe, zu der am 10. Mai alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen waren, die auch an der Vor-Ort-Begutachtung teilgenommen haben. Der Akkreditierungsbericht wurde allen Beteiligten im Original zur Verfügung gestellt und erörtert. An der Arbeitsgruppe haben sich beteiligt: Bornemann, Bernd (Oberbürgermeister der Stadt Emden, Vertreter der Gebietskörperschaften und Vorstandsmitglied der BAO) de Vries, Dr. Helmer (Akademieleiter der BAO) Duwe, Prof. Harald (Fachhochschule Emden / Leer) Exner, Philip (Studierendenvertreter) Fischer, Dr. Hartmut W. (Fachleiter der BAO) Lentke, Wolfgang (Fa. connedata GmbH,Leer) Neemann, Meinhard (M. Neemann OHG, Leer, Vorstandsmitglied der BAO) Schiemann-Lillie, Prof. Dr. Martin (Fachhochschule Emden / Leer) Skottki, Timo (Studierendenvertreter) Insgesamt ist die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis gekommen, dass alle Hinweise des Gutachtens geteilt werden. Die Entscheidung für größtmögliche Verfahrenstransparenz durch die umfassende Information aller Statusgruppen und insbesondere der Studierenden aber auch der Mitgliederversammlung hat sich für das Akkreditierungsprojekt als sehr zielführend erwiesen. Insbesondere die Formalisierung der Gremienarbeit und die 15

17 Einführung eines Gremienkalenders haben zu einer wesentlich verbesserten Zusammenarbeit geführt. Die Studierenden haben ebenfalls reagiert und ihre Gremienarbeit neu organisiert. Als Ergebnis der Diskussion und weiterer Einzelgespräche auch mit Lehrenden des künftigen Ausbildungsgangs wurden folgende Überarbeitungen des Ausbildungsgangs vorgenommen, um die im Rahmen der Begutachtung angesprochenen Hinweise und Mängel aufzugreifen Qualifikationsziele des Ausbildungsgangskonzeptes (Kriterium 2.1, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.1 ist erfüllt. Es sind keine Anpassungen gefordert Konzeptionelle Einordnung der Studiengänge in das Studiensystem (Kriterium 2.2, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.2. ist zum Teil erfüllt. Die Anregungen der Gutachter können inhaltlich voll nachvollzogen werden. Die Arbeitsgruppe hat folgende Maßnahmen beschlossen: Erfüllung der Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse (Bewertungsbericht S. 3) Der Studienverlaufsplan und die dem Antrag beigefügten Ordnungen warfen jedoch im Hinblick auf die für die Bachelor-Qualifikationen erforderlichen mathematischen Grundlagen sowie die Vermittlung von Kenntnissen in Es wurden zwei neue Module im Umfang von je 6 ECTS-Punkten mit den zu ergänzenden Inhalten eingefügt. Gemeinsam mit den bereits vorgesehenen Inhalten die in dem Bewertungsbericht als mit jeweils 4 ECTS-Punkten ausdrücklich als solche erkennbar identifiziert worden sind, ergeben sich in beiden Bereichen je 10 ECTS-Punkte. 16

18 theoretischer Informatik Fragen auf. Für Mathematik ist nur ein Modul Propädeutik im Umfang von 6 ECTS- Punkten vorgesehen, in dem Mathematik, wissenschaftliches Arbeiten und Statistik zusammengefasst werden. Für theoretische Informatik ist ebenfalls nur ein Sammelmodul im Umfang von 6 ECTS-Punkten vorgesehen, in dem die Einführung in die theoretische Informatik, die Einführung in Netze und Algorithmen und Datenstrukturen zusammengefasst sind. (siehe Ausführungen unter Kriterium 2.3) Bewertungsbericht S. 3. Es sollen mindestens 10 ECTS- Punkte mathematische Grundlagen (z. B. diskrete Mathematik, lineare Algebra, Graphentheorie, Kombinatorik, Statistik) und mindestens 10 ECTS-Punkte theoretische Grundla- Um für die beiden neuen Module 6. Theoretische Informatik und 10. Diskrete Mathematik den notwendigen Platz im Studienplan zu schaffen und gleichzeitig die Konzeption des Ausbildungsgangs zu bewahren, wurden Änderungen vorgenommen, die die Verteilung der ECTS-Punkte und den Studienaufbau nicht beeinträchtigen. Folgende Anpassungen wurden vorgenommen: Das Unternehmensplanspiel (Alt: Modul 21) wurde gestrichen. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ist dies vertretbar, da die Studierenden durch die angeleitete Bearbeitung der Theorie-Praxis-Transferprojekte und die Überarbeitung der Prüfungsformen den Praxisbezug in großem Umfang fundieren. Gleichwohl wird dafür gesorgt, dass die Ergebnissicherung und Reflektion der Praxisanteile im Rahmen der betrieblichen Betreuung und Anleitung durch die Studierenden einen für den Wegfall des Unternehmensplanspiels angemessenen Diskurs führen können. Das Modul (Alt) 6. Recht tritt an die Stelle des Unternehmensplanspiels und damit vom 2. Semester in das 6. Semester verlagert. Die Arbeitsgruppe hält die Verlagerung in das sechste Semester für vertret- 17

19 gen (z. B. formale Sprachen, Logik, Automaten, Netze, Algorithmik) explizit im Curriculum ausgewiesen werden. Dies kann auf Ebene der Module oder der Lehrveranstaltungen erfolgen. bar. Bislang werden Rechtsmaterien aus dem Schuld- und Sachenrecht und dem Arbeitsrecht in der Allgemeinen BWL aber insbesondere im Modul Betrieblicher Wertschöpfungsprozess mitbehandelt, wenn dies Unternehmenskonzepte transparenter werden lässt (z. B. Rechtsformen, Werkvertrag, Dienstvertrag, Service Level Agreement, Betriebsverfassungsgesetz, Tendenzbetriebe) und doppeln sich daher. Es wird im Ergebnis in der Präsenzlehre um 12 Stunden gestrafft. Der Anteil der Präsenzlehre im IT-Recht wird leicht erhöht. Das Schuld- und Sachenrecht und das Arbeitsrecht werden durch eine Neugestaltung der Übungsaufgaben gestrafft und um Inhalte gemindert, die für Wirtschaftsinformatiker mit dem Bachelor-Level als erstem berufsqualifizierenden Abschluss über ein Orientierungswissen nicht hinausgehen müssen. Das Modul Kommunikationstechniken (Alt: Modul 10) wurde gestrichen. Nach eingehender Diskussion und Abwägung besteht für die Lehrveranstaltung 10.1 Kommunikation und Präsentation genügend Spielraum, um die Anteile von 12 Stunden Präsenz einübend in den Projektbereich zu verlagern. Praxismaterialien und Content des e-learning (stud.ip) werden die notwendigen Hilfestellungen bieten. Die Lehrveranstaltung Englisch für Wirtschaftsinformatik wird in das Modul 1 Propädeutik verlagert. Dort wird die Lehrveranstaltung

20 Wissenschaftliches Arbeiten gestrichen. Die Inhalte von 8 h Präsenz werden in das e-learning verlagert und stehen im Bereich der selbst organisierten Vor- und Nachbereitungszeit zur Verfügung. Dies erscheint aus Sicht der Erfahrungen mit dem Ausbildungsgang Business Administration an der BAO vertretbar. Die Lehrveranstaltung Informatik und Gesellschaft (Alt 10.3) wird in das Modul 14. Datenschutz und IT-Sicherheit eingegliedert. Durch die vorgeschlagenen Änderungen sind in Abwägung zum erwarteten Nutzen durch die neuen Module im Ergebnis keine wesentlichen Beeinträchtigungen durch die entfallenen bzw. verlagerten Inhalte zu erwarten. ANLAGE 1: Ausbildungsplan für den Ausbildungsgang Wirtschaftsinformatik (Abschlussbezeichnung: Bachelor of Science, B. Sc.) ANLAGE 2: Prüfungsordnung spezieller Teil, Anlage 1: Modulkatalog Erfüllung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben Für den Übergang aus dem BA- Ausbildungsgang der Berufsakade- Der 14 Inkrafttreten, Nachgraduierung der Studienordnung wurde neu gefasst und um eine Anlage ergänzt. 19

21 mie in den Bachelor-Ausbildungsgang (B. Sc.) wurde das bisherige Curriculum erweitert, in dem die Zahl der Projekte von 2 auf 5 erweitert wurde und ergänzende Inhalte wie Kenntnisse der Soft- und Hardware gefordert werden. Das Zusatzcurriculum ist aber in der Ordnung noch nicht explizit verankert. Dies wird als Mangel betrachtet. 14 der Studienordnung reicht hierzu nicht aus. Dort ist die Nach-Graduierung im Rahmen eines Extra-Curriculums vorgesehen. Dies muss in den entsprechenden Modulbeschreibungen transparent gemacht werden. Bewertungsbericht S. 4 ALT: Für die Nachgraduierung von Studierenden, die den Ausbildungsgang Wirtschaftsinformatik (BA) an der Berufsakademie Ost-Friesland e. V. erfolgreich abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsgangsabschlussbezeichnung Bachelor of Science (B. Sc.), Wirtschaftsinformatik, im Rahmen eines Extra-Curriculums nachträglich zu erwerben. Die Nachgraduierung erfolgt auf Antrag der Studierenden und erfordert den Besuch der dazu gehörenden Lehrveranstaltungen, die Anfertigung einer betreuten Thesis mit einer Bearbeitungszeit von acht Wochen sowie eine mündliche Examensprüfung, die auf der Grundlage der in der Thesis behandelten Themengebiete auch angrenzende Fächer umfasst. Berufsbegleitende Studienmodule, Thesis und die mündliche Prüfung werden nach den Regelungen dieser Studienordnung benotet und müssen mindestens mit ausreichend bestanden werden. Mit dem Antrag auf Aufnahme in den Ausbildungsgang rechnet der Prüfungsausschuss die bereits im Rahmen des Ausbildungsgangs Wirtschaftsinformatik (BA) erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen an und setzt für Defizite zum Bachelor Ausbildungsgang die Vorlage von Leistungsnachweisen in entsprechenden Studienmodulen als Auflage für die Zulassung zum Abschlussmodul im Rahmen dieses Ausbildungsgangs fest. Von der Möglichkeit des 14 können ausschließlich Absolventen des Ausbil- 20

22 dungsgangs Wirtschaftsinformatik (BA) der Berufsakademie Ost-Friesland e. V. Gebrauch machen. Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer akademieöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Unterschriften NEU Für die Nachgraduierung von Studierenden, die den Ausbildungsgang Wirtschaftsinformatik (BA) an der Berufsakademie Ost-Friesland e. V. erfolgreich abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsgangsabschlussbezeichnung Bachelor of Science (B. Sc.), Wirtschaftsinformatik, im Rahmen eines Extra-Curriculums nach Anlage 6 dieser Ordnung nachträglich zu erwerben. Die Nachgraduierung erfolgt auf Antrag der Studierenden und erfordert den Besuch der dazu gehörenden Lehrveranstaltungen, die Anfertigung einer betreuten Thesis mit einer Bearbeitungszeit von acht Wochen sowie eine mündliche Examensprüfung, die auf der Grundlage der in der Thesis behandelten Themengebiete auch angrenzende Fächer umfasst. Studienmodule, Thesis und die mündliche Prüfung werden nach den Regelungen dieser Studienordnung benotet und müssen mindestens mit ausreichend bestanden 21

23 werden. Mit dem Antrag auf Aufnahme in den Ausbildungsgang rechnet der Prüfungsausschuss die bereits im Rahmen des Ausbildungsgangs Wirtschaftsinformatik (BA) erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen an und setzt für Defizite zum Bachelor Ausbildungsgang die Vorlage von Leistungsnachweisen in den Studienmodulen nach Anlage 6 als Auflage für die Zulassung zum Abschlussmodul im Rahmen dieses Ausbildungsgangs fest. Von der Möglichkeit des 14 können ausschließlich Absolventen des Ausbildungsgangs Wirtschaftsinformatik (BA) der Berufsakademie Ost-Friesland e. V. Gebrauch machen. Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer akademieöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Unterschriften ANLAGE 3: Studienordnung für den Ausbildungsgang Wirtschaftsinformatik (Abschlussbezeichnung: Bachelor of Science, B. Sc.). Das Extracurriculum befindet sich in Anlage 6, Tabelle 1 der Studienordnung 22

24 Die Modulbeschreibungen enthalten alle von der KMK vorgesehenen Inhalte, erschienen aber verbesserungsbedürftig im Sinne der Übereinstimmung zwischen Inhaltsbeschreibung der Lehrveranstaltung und Titel. Es wird empfohlen, die Modulbeschreibungen zu überarbeiten, um die Modulinhalte und die Modulbezeichnungen trennschärfer und zutreffender zu formulieren. Die betrifft zum Beispiel die Module 02 Grundlagen und 07 Einführung in die Informatik, oder 17 Einführung in die Softwareentwicklung und 26 Software-Engineering. Bewertungsbericht S. 4 Die Modulbezeichnungen wurden überarbeitet. Alt Neu 2. Grundlagen der Informatik 2. Grundlegende DV-Konzepte 7. Einführung in die Informatik 7. Grundlagen der Informatik 17.- Softwareentwicklung 17. Softwareentwicklung und Systemdesign 26. Software-Engineering 26. Grundlagen des Software- Engineering ANLAGE 1: Ausbildungsplan für den Ausbildungsgang Wirtschaftsinformatik (Abschlussbezeichnung: Bachelor of Science, B. Sc.) ANLAGE 2: Prüfungsordnung spezieller Teil, Anlage 1: Modulkatalog 23

25 Die in den Modulbeschreibungen angegebenen Literaturempfehlungen entsprechen nicht dem Stoffumfang, den ein Studierender in dem betreffenden Modul bewältigen kann und sollte entweder entfallen oder reduziert werden. Bewertungsbericht S. 4 Die Literaturempfehlungen wurden überarbeitet. Pro Modul gehören nunmehr grundsätzlich nicht mehr als 1 Titel und in Ausnahmefällen maximal 2 Titel zur Pflichtliteratur. ANLAGE 2: Prüfungsordnung spezieller Teil, Anlage 1: Modulkatalog Die Ordnungen sprechen von Studiengängen, das Niedersächsische Berufsakademiegesetz von Ausbildungsgang. Die Gutachter bitten, diesen Widerspruch aufzulösen. Bewertungsbericht S. 4 Einheitlich ist der Begriff Ausbildungsgang in den Dokumenten durch Ausbildungsgang ersetzt worden Ausbildungsgangskonzept (Kriterium 2.3, Drs. AR 85/2010) Das Kriterium 2.3 ist zum Teil erfüllt. Die Anregungen der Gutachter können inhaltlich voll nachvollzogen werden. Die Arbeitsgruppe hat folgende Maßnahmen beschlossen: Der Ausbildungsrahmenplan er- Der Ausbildungsrahmenplan wurde und die Zielbeschreibung in der Prüfungs- 24

26 schien stark auf betriebswirtschaftliche Belange und die Implementierung von bestehenden IT-Lösungen fokussiert, möglicherweise in Entsprechung zu den Anforderungen der IHK-Prüfung. Auch in der Studienordnung sind die dem Bachelor-Abschluss entsprechenden Befähigungen in der Informatik (Programmierung, Informationstechnologie, Hard- und Software) unter den Studienzielen nicht klar erkennbar, sondern lediglich angedeutet. Die Gutachter empfehlen hier eine Klarstellung. Bewertungsbericht S. 6 ordnung wurden hinsichtlich der Befähigungen in der Informatik überarbeitet a) Ausbildungsrahmenplan ALT Während des Studiums sind die Studierenden grundsätzlich in Bereichen mit folgenden Aufgaben und Inhalten einzusetzen (diese Auflistung stellt eine inhaltslogische Aufeinanderfolge dar): 1. Logistik - Organisation der Logistik (Struktur und Prozesse) - Einkauf mit Beschaffungsmarktanalyse - Disposition mit Berücksichtigung von Produktbewertungen und Bestellmengen - Wareneingang: Rechnungs- und Qualitätsprüfung - Lagerwesen und Lagerhaltungsmodelle - Logistische Prozesse - Material- und Informationsfluss - Entsorgungsproblematik 2. Produktion / Dienstleistungsproduktion - Organisation der (Dienstleistungs-)Produktion - Leistungsprogrammplanung 25

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