Studienplan zum Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
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- Elsa Goldschmidt
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1 Studienplan für das weiterbildende Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern und der Medizinischen Fakultät der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh (UWH) Vom Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern und derjenige der Medizinischen Fakultät der Private Universität Witten/ Herdecke ggmbh haben am den nachfolgenden Studienplan für das weiterbildende Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen beschlossen, der vom Präsidenten der Technischen Universität Kaiserslautern gemäß 86 Abs. Nr. Hochschulgesetz am genehmigt worden ist. Er wird hiermit bekannt gemacht. Inhaltsübersicht Ziel des Fernstudiums Studienberatung Studiendauer und Studienbeginn 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Gliederung und Aufbau des Fernstudiums, Umfang 6 Allgemeine Hinweise zu den Studien- und Prüfungsleistungen 7 Allgemeine Hinweise zu den Präsenzveranstaltungen im Fernstudium 8 Allgemeine Hinweise zu den en im Fernstudium 9 Zulassung zur Masterarbeit 0 Abschluss des Fernstudiums Organisation des Fernstudiums In-Kraft-Treten Übergangsbestimmungen Anhang A Übersicht der Module und Leistungen pro Semester B Übersicht der Leistungen mit Aufwand (ECTS-Leistungspunkte) und Gewichtung
2 Ziel des Fernstudiums () Der weiterbildende Fernstudiengang Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen will Hochschulabsolventen und -absolventinnen in die Lage versetzen, die zentralen Managementaufgaben bei der Führung und Leitung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen zu bewältigen. Fach- und Führungskräften aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie Personen, die eine leitende Position in diesem Sektor anstreben, soll die Möglichkeit gegeben werden, ihr Wissen und ihre Handlungskompetenzen im Rahmen eines Fernstudiums auf wissenschaftlicher Basis zu erweitern und zu vertiefen. () Hauptziel ist die Vermittlung des erforderlichen Wissens und der notwendigen Kompetenzen zur Führung und Leitung von Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen. Der Fernstudiengang soll eine systematische und fundierte Grundlage zur Bewältigung der im Gesundheits- und Sozialsektor gestellten, zentralen Managementaufgaben geben. Darüber hinaus sollen wissenschaftliche Theorien, aktuelle Erkenntnisse der Forschung sowie praktische Erfahrungen vermittelt werden. () Die Inhalte des Fernstudiums orientieren sich an den aktuellen Aufgaben und Erfordernissen eines mnen Managements von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Daher bilden die auf das Gesundheits- und Sozialwesen bezogenen Hauptthemenfelder Strategisches Management, Ressourcenmanagement, Qualitätsmanagement und Change Management in Ihren Ausprägungen die zentralen Schwerpunkte des Studiums. Studienberatung () Die Studienberatung wird vom Distance and International Studies Center (DISC) der Technischen Universität Kaiserslautern in den ersten drei Semestern und im vierten Semester von der Universität Witten/Herdecke durchgeführt. () Zur genauen Orientierung und Planung des Studiums wird der bzw. dem Studierenden empfohlen, möglichst frühzeitig Kontakt mit dem Distance and International Studies Center (DISC) der Technischen Universität Kaiserslautern bzw. der Universität Witten/Herdecke aufzunehmen. () Studierende sollen eine Studienberatung zumindest in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - zu Beginn des Studiums, - nach nicht bestandenen Prüfungen, - bei Überschreiten der regulären Studienzeit. Studiendauer und Studienbeginn () Das ordnungsgemäße Studium hinsichtlich der Erlangung des gemeinsamen Masterabschlusses der Technischen Universität Kaiserslautern und der Universität Witten Herdecke beträgt einschließlich der Zeit für die Ablegung der Masterprüfungen des Fernstudiums insgesamt vier Semester (Teilzeit). () Eine Erstaufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich.
3 4 Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung für den Zugang zum Master-Fernstudiengang Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ist der Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer Universität, einer gleichgestellten Hochschule einer Fachhochschule in Deutschland eines abgeschlossenen gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule sowie der Nachweis über einer mindestens einjährige Berufstätigkeit nach dem Erststudium. 5 Gliederung und Aufbau des Fernstudiums, Umfang () Das Studium soll das in der Prüfungsordnung für den Fernstudiengang Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen geforderte Wissen vermitteln. Die Vermittlung der Studieninhalte erfolgt durch Fernlehrtexte, netzbasierte Lehrveranstaltungen (Online- Seminare) und die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen. () Das erste Semester beinhaltet folgende Studienmodule: - Rahmenbedingungen, - Betriebswirtschaftliche Grundlagen, - Managementkonzepte. Das zweite Semester beinhaltet folgende Studienmodule: - Organisation, - Vernetzung, - Personalführung, - Kommunikation und Konfliktmanagement. Das dritte Semester beinhaltet folgende Studienmodule: - Entwicklung und Veränderung, - Qualitätsmanagement, - Nutzerorientierung. () Eine Erweiterung des Studiengangs durch zusätzliche Module bzw. Ergänzung einzelner Studienbausteine (Module) durch zusätzliche Studientexte ist grundsätzlich möglich. Ebenso ist es möglich, dass bestimmte Studienmodule alternativ auch bzw. ausschließlich in Form einer netzbasierten Lehrveranstaltung angeboten werden. (4) Der verpflichtende Gesamtumfang des Master-Fernstudiums beträgt 60 Leistungspunkte (ECTS). Davon entfallen 4 Leistungspunkte auf das erste Semester, 7 Punkte auf das zweite, Punkte auf das dritte und 6 Leistungspunkte inklusive der Masterarbeit auf das vierte Semester (s. Anhang B). (5) Für die erfolgreich absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte nach den ECTS (European Credit Transfer System) erteilt (siehe Anhang B). Die Leistungspunkte werden bei Bestehen der jeweiligen Studien- bzw. Prüfungsleistung erteilt, unabhängig von damit erreichten Noten. (6) Eine Übersicht über die im Fernstudium insgesamt zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen ist im Anhang A wiedergegeben. 6 Allgemeine Hinweise zu den Studienleistungen im Fernstudium () Zu den Studienleistungen zählen Einsendeaufgaben und Online-Seminare zu den entsprechenden Studienmodulen. Studienleistungen werden nicht benotet, sondern mit bestanden nicht bestanden gewertet. Zu den Studienleistungen zählen auch die Präsenzveranstaltungen des Fernstudiums. () Studienleistungen sind jeweils bis zum Ende des Semesters zu erbringen.
4 () Durch die erfolgreiche Bearbeitung bzw. Teilnahme der einem Modul entsprechend zugeordneten Einsendeaufgaben bzw. durch die aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (Online-Seminar, Präsenzveranstaltung) erwirbt die bzw. der Studierende einen unbenoteten Leistungsnachweis mit einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten (vgl. Anhänge A, B). (4) Jede Studienleistung kann im Falle des Nichtbestehens einmal wiederholt werden. Bei Einsendeaufgaben muss das Defizit durch die Bearbeitung neuer Aufgabenstellungen ausgeglichen werden. Hierfür erhält die bzw. der Studierende sechs Monate zur Bearbeitung. Ein Online-Seminar kann nicht wiederholt werden. 7 Allgemeine Hinweise zu den Präsenzveranstaltungen im Fernstudium () Die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen des Fernstudiums Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ist verpflichtend. () Im ersten Semester finden zwei, im zweiten bis vierten Semester jeweils eine Präsenzveranstaltungen(n) statt. () Die Prüfungen der ersten drei Semester finden jeweils am letzten Tag der Präsenzveranstaltungen statt. 8 Allgemeine Hinweise zu den en im Fernstudium () Im ersten, zweiten und dritten Semester finden Modulprüfungen in Form von en statt; sie sind an die Teilnahme der entsprechenden Präsenzveranstaltung gekoppelt. () Im ersten Semester hat die Kandidatin bzw. der Kandidat eine Modulprüfung aus den folgenden zwei prüfungsrelevanten Modulen zu wählen: MGS000 und MGS000. Im zweiten Semester hat die Kandidatin bzw. der Kandidat eine Modulprüfung aus den folgenden drei prüfungsrelevanten Modulen zu wählen: MGS0400, MGS0600 und MGS0700. Im dritten Semester hat die Kandidatin bzw. der Kandidat eine Modulprüfung aus den folgenden zwei prüfungsrelevanten Modulen zu wählen: MGS0800 und MGS0900. () Die Modulprüfungen zu den prüfungsrelevanten Modulen MGS000, MGS000, MGS0800 und MGS0900 werden ausschließlich im Wintersemester angeboten. Die Modulprüfungen zu den prüfungsrelevanten Modulen MGS0400, MGS0600 und MGS0700 werden ausschließlich im Sommersemester angeboten. 9 Zulassung zur Masterarbeit () Anträge auf Zulassung zur Masterarbeit sind im vierten Semester schriftlich innerhalb der bekannt gegebenen Fristen und mit dem bereitgestellten Anmeldeformular an der Universität Witten/Herdecke einzureichen. () Für die Masterarbeit sind die Zulassungsvoraussetzungen, der Umfang und die Annahme der Masterarbeit durch die 4 und 5 der Prüfungsordnung für das Master- Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen geregelt. 0 Abschluss des Fernstudiums () Nachdem alle Studien- und Prüfungsleistungen des Masterstudiengangs erfolgreich erbracht sind, wird der Kandidatin bzw. dem Kandidaten ein gemeinsames Zeugnis und eine gemeinsame Abschlussurkunde der Technischen Universität Kaiserslautern und der Universität Witten/Herdecke über die Erlangung des Mastergrades Master of Arts (M.A.) ausgehändigt. () Nachdem alle Studien- und Prüfungsleistungen des ersten und zweiten Semesters erbracht sind, kann der Kandidatin bzw. dem Kandidaten auf Antrag ein Zeugnis der Technischen Universität Kaiserslautern ausgehändigt werden. 4
5 Das Zeugnis enthält die in den Prüfungen des ersten und zweiten Semesters bisher erzielten Noten. Ebenso werden auch alle Veranstaltungen und Themengebiete des Fernstudiums genannt, in denen die erfolgreiche Teilnahme bzw. Bearbeitung in den ersten beiden Semestern bisher nachgewiesen wurde. Das Zeugnis dokumentiert die Erbringung der Studien- und Prüfungsleistungen der ersten beiden Semester des viersemestrigen Fernstudiums an der Technischen Universität Kaiserslautern. Organisation des Fernstudiums Der Fachbereich Sozialwissenschaften wird bei der Durchführung des Fernstudiums Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen vom Distance and International Studies Center (DISC) unterstützt. Das DISC übernimmt die Verantwortung für die Durchführung der ersten drei Semester. Das vierte Semester wird verantwortlich von der Medizinischen Fakultät der UWH angeboten und durchgeführt. Die Betreuung der Masterarbeiten übernimmt die Medizinische Fakultät der UWH. In-Kraft-Treten Dieser Studienplan tritt am Tage nach der Veröffentlichung auf den Webseiten der Hauptabteilung 4 der Technischen Universität Kaiserslautern in Kraft. Gleichzeitig treten die Prüfungsordnung und die Studienordnung für den weiterbildenden Fernstudiengang Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern vom. Dezember 007 (StAnz S. 8) außer Kraft. 0 der PO bleibt unberührt. Übergangsbestimmungen Dieser Studienplan findet auf alle Studierenden Anwendung, die erstmalig im Wintersemester 009/00 in das weiterbildende Master-Fernstudium Management von Gesundheitsund Sozialeinrichtungen eingeschrieben werden. Er gilt ferner für Studierende, die früher eingeschrieben worden sind, wenn sie einen Antrag auf Anwendung des Studienplanes und der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Master-Fernstudiengang Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Fachbereiches Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern und der Medizinischen Fakultät der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh (UWH) stellen. Kaiserslautern, den Der Dekan des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Witten, den Der Dekan der Medizinischen Fakultät der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh Prof. Dr. Thomas Lachmann 5
6 Anhang A: Übersicht der Module und Leistungen pro Semester Sem. Module Leistung Präsenz Anzahl Leistungen gesamt MGS000 Rahmenbedingungen MGS000 Betriebswirtschaftliche Grundlagen MGS000 Managementkonzepte MGS0400 Organisation Einsendearbeiten Präsenzveranstaltungen MGS0500 Vernetzung MGS0600 Personalführung MGS0700 Kommunikation und Konfliktmanagement MGS0800 Entwicklung und Veränderung MGS900 Qualitätsmanagement * * * Einsendearbeiten Präsenzveranstaltung Einsendearbeiten Präsenzveranstaltung MGS000 Nutzerorientierung 4 Masterarbeit** Masterarbeit Präsenzveranstaltung * Die Einsendearbeit kann durch die Belegung eines Online-Seminars ersetzt werden. ** dazugehörige Handreichung zum wissenschaftlichen Arbeiten: - Grundlagen der Evaluationsforschung - Grundlagen des wissenschaftl. Arbeitens Hinweise zur Pflichtbelegung Jedes Modul ist zu belegen. Für folgende Module gibt es eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Belegungsart:. Semester: MGS000, MGS000. Semester: MGS0400, MGS0600, MGS0700. Semester: MGS0800, MGS0900 Es kann entschieden werden, in welchem dieser Module eine geschrieben werden soll. In den Semestern - muss genau eine geschrieben werden. en werden benotet, Einsendearbeiten werden anhand eines formalisierten Bogens unbenotet bewertet. 6
7 Anhang B Studienplan zum Fernstudium Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen Übersicht der Leistungen mit Aufwand (ECTS-Leistungspunkte) und Gewichtung Modulbezeichnung CP / Semester Prüfungs- / Studienleistung % der Gesamtwertung MGS000 Rahmenbedingungen 4 Einsendearbeit MGS000 Betriebswirtsch. Grundlagen 4 Einsendearbeit MGS000 Managementkonzepte 4 Einsendearbeit -stündige : 6,6 % MGS0400 Organisation 4 Einsendearbeit MGS0500 Vernetzung 4 Einsendearbeit MGS0600 Personalführung 4 o. Online-Seminar o. -stündige : 6,6 % MGS0700 Kommunikation und Konfliktmanagement 4 o. Online-Seminar o. MGS0800 Entwicklung und Veränderung 4 o. Online-Seminar o. MGS900 Qualitätsmanagement 4 Einsendearbeit -stündige : 6,6 % MGS000 Nutzerorientierung 4 Einsendearbeit Masterarbeit 5 Wiss. Arbeit (Umfang: Seiten) 50 % Präsenzveranstaltung Credit Points / Semester SWS / Semester 6 9,5 5,5 9 Workload / Semester CP / SWS / WL Gesamt 60 / 70 / 800 CP (Credit Points) nach dem European Credit Transfer-System (ECTS) für Studienmodule werden nur in Verbindung mit einer Studien- und Prüfungsleistung angerechnet. WL (Workload) gibt die angerechnete Arbeitszeit in Stunden wieder. 7
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