Informationen zur Anmeldung zu den Bachelor-Abschlussprüfungen

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1 Sozialwissenschaften Bachelor of Arts Informationen zur Anmeldung zu den Bachelor-Abschlussprüfungen Die Studierenden des Bachelor-Studienganges Sozialwissenschaften melden sich auf dem vom Institut bereitgestellten Anmeldeformular zu den Abschlussprüfungen an. Diese Antragsformulare gibt es an verschiedenen Stellen: zum Downloaden über die Homepage des Sozialwissenschaftlichen Instituts zum Downloaden über die Homepage der Universitätsverwaltung bei den DozentInnen in den Lehrveranstaltungen bei den Fachsekretariaten vor dem Schwarzen Brett Im Akademischen Prüfungsamt übernehmen Fachfremde die Dateneingabe, bitte achten Sie daher beim Ausfüllen des Anmeldeformulars unbedingt darauf, dass die Formulare sehr sorgfältig und gut lesbar ausgefüllt werden, dass die Anmeldefristen eingehalten werden, dass Haus- Studien- und Projektarbeiten zwingend das Datum der Themenausgabe und die Rücktrittsfrist enthalten, dass unbedingt die Modulzuordnung (Basismodul bzw. Themenmodulspezifizierung) angegeben ist, ansonsten ergeben sich unnötige und aufwendige Nachfragen seitens des Akademischen Prüfungsamtes bei den Fachsekretariaten und von dort bei den PrüfungskandidatInnen, dass erst Abschlussprüfungsanmeldungen zu den Mündlichen Prüfungen im Themenmodul, zum Lehrforschungsprojekt und zur Bachelorarbeit vorgenommen werden können, wenn die Abschlussprüfungen des Basismoduls und der Erhebungsverfahren I und Erhebungsverfahren II absolviert sind. Einige Zellen enthalten Prüfungsziffern des Akademischen Prüfungsamtes, die eine zügige Eingabe durch MitarbeiterInnen des Prüfungsamtes unterstützen, dort sind keine Eintragungen vorzunehmen. Die einzutragenden Prüfungstermine sind spezifiziert, sodass es keine Irritationen wegen des Themenausgabetermins und der darauf bezogenen Rücktrittsfrist bei Hausarbeiten gibt. Für die Bachelor-Abschlussprüfung, die in Form einer Hausarbeit erfolgt, ist vom Beginn der ersten Gespräche zur Themenfindung bis zur endgültigen Einreichung der fertiggestellten Hausarbeit etwa zwei Monaten zu veranschlagen. Themenabklärung - Gespräch der KandidatInnen mit der Prüferin bzw. dem Prüfer Prüfungsanmeldung - Anmeldeformular sorgfältig und vollständig ausfüllen 1

2 Rücktrittsfrist - sieben Tage vor Themenausgabe - Rücktrittsfrist unbedingt eintragen Themenausgabe - sieben Tage nach der Rücktrittsfrist beginnt die Bearbeitungszeit, in der Regel die letzte Semesterwoche Abgabetermin - Ende der Bearbeitungszeit, in der Regel zum Semesterende: 31. März bzw. 30. September Mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular wird die Prüfungsanmeldung für die Studierenden verbindlich. Sie erklären durch ihre Unterschrift gleichzeitig rechtsverbindlich, dass sie an keiner anderen wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes bereits eine Bachelorprüfung in demselben Studiengang nicht oder endgültig nicht bestanden haben und sich an keiner anderen Hochschule in demselben Studiengang in einem schwebenden Prüfungsverfahren befinden. Die Studierenden sind gehalten, sich in regelmäßigen Abständen über aktuelle Aushänge des Prüfungsamtes und des Prüfungsausschusses zu informieren. Die Studierenden sollten in ihrem eigenen Interesse kontrollieren, ob ihre Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt eingegangen ist. Sollte es Unstimmigkeiten bezüglich der Prüfungsanmeldung geben, haben die Studierenden bis zur Rücktrittsfrist, eine Woche vor dem anstehenden Prüfungstermin, die Möglichkeit zur Klärung. Zulassungslisten für die Bachelor-Abschlussprüfungen werden nur für die Abschlussklausuren im Basismodul sowie im Methodenmodul am Schwarzen Brett veröffentlicht. Für die Abschlussprüfungen der Themenmodule führen die DozentInnen oder die Fachsekre tariate die Zulassungslisten. Die Studierenden informieren sich über die Zulassung bzw. Nichtzulassung zur Abschlussprüfung in den Themenmodulen direkt bei ihrer Prüferin bzw. bei ihrem Prüfer oder in den Sekretariaten der zuständigen Fächer. Abschlussprüfungen können nur abgenommen werden, wenn eine verbindliche Prüfungsanmeldung auf dem dafür bereitgestellten Prüfungsanmeldeformular vorliegt. Anmeldungen, die ohne Unterschrift eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden. So werden z.b. eingehende anmeldungen nicht anerkannt. Auch erfolgt keine automatische Wiederanmeldung bei einem Rücktritt bzw. dem Nichtbestehen einer Prüfung. Zu jeder Abschlussprüfung muss eine gesonderte Prüfungsanmeldung erfolgen! Es erfolgt keine automatische Wiederanmeldung bei einem Rücktritt bzw. dem Nicht bestehen einer Prüfung. Die Antragsformulare sind den DozentInnen oder den zuständigen Fachsekretariaten zur Weiterleitung an das Akademische Prüfungsamt einzureichen. Die Prüferin bzw. der Prüfer zeichnet das Anmeldeformular mit Datum und Unterschrift gegen. Anschließend werden die Anmeldungen von den DozentInnen oder den Fachsekretariaten gesammelt und erst mit Erreichen des Anmeldetermins gebündelt direkt an das Prüfungsamt weitergeleitet. Feste Anmeldefristen sind für die Bachelor-Abschlussprüfungen, die als Mündliche Prüfungen und als Studien- oder Projektarbeiten im Rahmen eines Lehrforschungsprojektes abgelegt werden, zu beachten. Für diese Abschlussprüfungen gilt in jedem Semester ein einheitlicher Anmeldetermin, auch für Abschlussprüfungen, die später als einen Monat nach diesem Termin angesetzt sind. 15. Dezember des Vorjahres erste Abschlussprüfung: 15. Januar des Jahres 15. Mai des Jahres erste Abschlussprüfung: 15. Juni des Jahres Während des gesamten Prüfungszeitraums, der sich für den Anmeldetermin 15. Dezember vom 15. Januar bis zum 14. Mai und für den Anmeldetermin 15. Mai vom 15. Juni bis zum 2

3 14. Dezember erstreckt, können mit der Prüferin bzw. dem Prüfer individuelle Prüfungstermine vereinbart werden. Dieses Verfahren greift nicht bei Hausarbeiten in den Themenmodulen, da hier eine Flexibilität der Anmelde- und Abgabetermine sinnvoll ist. Die Lehrenden legen die Anmelde-, Rücktritts- und Abgabefristen sowie die Bearbeitungszeiten selber fest. Nach den allgemeinen Rücktrittsfristen bei Klausuren und Mündlichen Prüfungen: sieben Tage vor dem Prüfungstermin bei Haus-, Studien-, und Projektarbeiten: sieben Tage vor der Themenausgabe bei der Bachelorarbeit: einmal bis zwei Monate vor dem Abgabetermin Themenrückgabe möglich kann ein Prüfungsrücktritt nur durch einen begründeten Rücktrittsantrag oder durch die Vorlage eines Ärztlichen Attestes beantragt werden. Soweit der Rücktritt mit Krankheit begründet ist, ist dem Rücktrittsantrag das Original der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beizufügen oder das Formular für die Bescheinigung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens bei Hochschulprüfungen durch den behandelnden Arzt ausfüllen zu lassen: Ohne Originalbelege keine Rücktrittsanerkennung durch den Prüfungsausschuss! Formlose Rücktrittsgesuche sind ausschließlich und unverzüglich innerhalb von vier Tagen mit folgenden Angaben einzureichen bei Herrn Lechtenfeld, Akademisches Prüfungsamt: Name, Vorname, Matrikelnummer, Anschrift, Telefonnummer, adresse PrüferIn, Fach, Titel und Art der Abschlussprüfung, Prüfungstermin. Die Anträge können per Post oder per geschickt werden oder in den Briefkasten neben Raum eingeworfen werden. Dem Antrag sind immer die Originalbelege beizufügen. Wird der Antrag mit eingelesenem Attest über oder mit beiliegender Kopie zugestellt, ist das Original nachzureichen. Der Antrag wird ansonsten abgelehnt. Über die Anerkennung des Rücktrittes entscheidet der Prüfungsausschuss Gestufte Studien gänge. Wird der Rücktritt nicht anerkannt, gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden! Die Studierenden sind gehalten, ihre DozentInnen über den Rücktritt zu informieren. Es erfolgt keine automatische Information der PrüferInnen seitens des Prüfungsausschusses. Sonderregelung für Rücktritt bei mündlichen Prüfungen Rücktrittsgesuche werden den zuständigen Fachsekretariaten eingereicht. Da die Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung für den jeweiligen Prüfungszeitraum gilt, vereinbaren die DozentInnen mit den PrüfungskandidatInnen einen neuen Prüfungstermin. Das Akademische Prüfungsamt wird über die Terminverschiebung informiert, Rücktrittsbegründung und Belege werden dorthin geschickt. Über einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist entscheidet ebenfalls der Prüfungsausschuss Gestufte Studiengänge. Ein begründeter Antrag ist per an Frau Elting-Camus zu richten, die Prüferinnen bzw. die Prüfer werden um Stellungnahme gebeten. Notwendige Belege sind im Original vorzulegen. Das Prüfungsamt informiert in einem Schreiben die PrüfungskandidatInnen über die Dauer der Verlängerung. Ohne Originalbelege keine Verlängerung der Bearbeitungsfrist! Bei der Einreichung schriftlicher Abschlussprüfungen, die in Form von Studienarbeiten, Hausarbeiten oder Projektarbeiten absolviert werden, ist der Abgabetermin entweder durch Eingangsstempel der Fachsekretariate oder durch Poststempel zu dokumentieren. 3

4 Die Abschlussprüfungsanmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt direkt im Akademischen Prüfungsamt bei Herrn Lechtenfeld, dort erhalten die PrüfungskandidatInnen: erstens ein Vorblatt zur Angabe allgemeiner persönlicher Daten. Studierende, die BAföG- Leistungen beziehen, benötigen zur Anmeldung Ihren letzten BAföG-Bescheid; zweitens einen Themenvorschlagsbogen, den sie ihrer Betreuerin bzw. ihrem Betreuer zur Themenunterbreitung, zum Vorschlag einer Zweitgutachterin bzw. eines Zweitgutachters sowie zur Unterschrift beiden Gutachtern vorlegen. Dieser Themenvorschlagsbogen geht entweder auf dem Postweg oder persönlich in einem verschlossenen Briefumschlag an den Prüfungsausschuss Gestufte Studiengänge, z.hd. Frau Elting-Camus; drittens werden die KanditatInnen in einem Schreiben des Prüfungsamtes aufgefordert, innerhalb von vierzehn Tagen das Thema ihrer Bachelorarbeit persönlich beim Prüfungsamt abzuholen. Mit dem Tage der Themenausgabe, die durch die Unterschrift in den Akten dokumentiert wird, beginnt die dreimonatige Bearbeitungszeit; das Thema der Bachelorarbeit kann bis zwei Monate vor dem Abgabetermin zurückgegeben werden. Von dieser Möglichkeit darf nur einmal Gebrauch gemacht werden. Nach der Korrektur der Abschlussprüfungsarbeit werden die Noten dem Akademisches Prüfungsamt mitgeteilt. Die DozentInnen informieren die Studierenden über das Prüfungsergebnis. Für die Abschlussklausuren im Basismodul sowie im Methodenmodul werden Zulassungs- und Ergebnislisten am Schwarzen Brett und im Netz veröffentlicht. Die Prüfungsergebnisse werden den Studierenden vom Akademischen Prüfungsamt durch einen Abschlussprüfungsnachweis dokumentiert, die Seminarbeteiligung wird in der Diploma Supplement Datenbank eingetragen und als Beteiligungsnachweis ausgegeben. Beide Nachweise werden von den DozentInnen unterschrieben und können während der Sprechstundenzeiten bei den Fachsekretariaten abgeholt werden. Zum Ende des Studiums erhalten die Studierenden das unterschriebene Diploma Supplement von der Prüfungsbeauftragten des Sozialwissenschaftlichen Institutes ausgehändigt. Das Diploma Supplement enthält alle von den Studierenden besuchten Lehrveranstaltungen, in denen eine Studienleistung erbracht wurde. Es ist dem Prüfungsamt zur Ausstellung des Abschlusszeugnisses und der Bachelorurkunde vorzulegen. Auf anfrage an Frau Bobrovnikov wird zunächst eine Kontroll-Mail versandt. Bitte geben Sie unbedingt in Ihrer anfrage Ihre Matrikelnummer und Ihre adresse an, anderenfalls wird Ihnen keine Kontroll-Mail zugeschickt. Überprüfen Sie die zugehende Kontroll-Mail auf Vollständigkeit aller Eintragungen. Bei Unvollständigkeit bitte direkt an die Fachsekretariate wenden, von dort werden Korrekturen veranlasst. Für Bewerbungen vor dem Ende des Studiums können sich die Studierenden beim Akademischen Prüfungsamt, Herrn Lechtenfeld, eine Vorläufige Leistungsübersicht, beim Sozialwissenschaftlichen Institut, Frau Bobrovnikov, ein Vorläufiges Diploma Supplement ausstellen lassen. Dieses Diploma Supplement dokumentiert den individuellen Studienverlauf und die gewählten Studienschwerpunkte und unterstützt Bewerbungen für weitere Ausbildungen oder für den Berufseinstieg. Es ist neben Zeugnis und Urkunde ein wichtiges Studiendokument. Nach Vorlage dieses Diploma Supplement beim Akademischen Prüfungsamt werden das Bachelorabschlusszeugnis und die Bachelorurkunde ausgehändigt. Weitere Informationen erhalten Sie bei: 4

5 Irina Bobrovnikov Telefon: Telefax: Sprechstunde Mi Uhr Gebäude gez. Agnes Elting-Camus Die Prüfungsbeauftragte Agnes Elting-Camus Telefon: Telefax: Sprechstunde Di Uhr Gebäude Jens Lechtenfeld Telefon: Telefax: Sprechstunde Mo-Fr 9-12 Uhr Gebäude Aushang Informationen zu Prüfungsangelegenheiten.doc, 30. Mai 2005, Æ 5

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