MODULKATALOG BIOLOGIE, NF - GRUNDSTUDIUM

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1 Präambel Informationen zum Fach Anmeldung/ Zulassung zu den Modulprüfungen Modulkarte Prüfungen (1. Versuch) Fristen Wiederholung von Prüfungen Die allgemeinen Informationen zum Fach sind den entsprechenden fachspezifischen Studienordnungen (Magisterprüfungsordnungen 2001) zu entnehmen. Die Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Fristen werden vom Prüfungsausschuss bis für das Wintersemester und bis für das Sommersemester festgelegt und bekannt gemacht. Der Studienverlauf und die Studienvorleistungen sind in einer Modulkarte zu dokumentieren. Das Modul/ Teilmodul ist zeitnah zu der letzten Lehrveranstaltung, in der prüfungsrelevante Inhalte vermittelt worden sind, mit einer Modulprüfung abzuschließen. Frist für die 1. Wiederholung (2. Versuch): Die Modulprüfung muss spätestens 8 Wochen nach der erstmalig nicht bestandenen Prüfung wiederholt werden, sonst erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, dass der Prüfungskandidat das Versäumnis der Frist nicht zu vertreten hat. Besteht eine Modulprüfungen aus mehreren Prüfungsleistungen, sind nur die jeweils nicht bestandenen Prüfungsleistungen zu wiederholen. Eine mit nicht ausreichend (5,0) bewertete Hausarbeit kann in einem 2. Versuch nachgebessert werden. Die Frist hierfür beträgt 6 Wochen. Eine weitere Verbesserungsmöglichkeit ist ausgeschlossen. Fristenregelung Zwischenprüfungs zeugnis Ermittlung der Note Frist für die 2. Wiederholung (3. Versuch): Bedingung: Das Modul/Teilmodul muss wiederholt werden. Die 2. Wiederholung muss spätestens ein Jahr nach der zweitmalig nicht bestandenen Prüfung absolviert werden, sonst erlischt der Prüfungsanspruch. Die Module des Grundstudiums müssen in jedem Fach bis spätestens zum Ende des 6. Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein, ansonsten gilt das Grundstudium vs. die Zwischenprüfung als endgültig nicht bestanden. Das Grundstudium gilt als erfolgreich absolviert, wenn die Zahl von 120 LP (Hauptfach: 60, die Nebenfächer je 30 LP) erreicht ist. Die Gesamtnote für das betr. Fach wird in der Regel aus dem Mittel der Modulprüfungsnoten, gewichtet nach den ECTS ermittelt. Abschlussarbeit Die Abschlussarbeit kann als studienverkürzende Maßnahme während des Hauptstudiums begonnen und abgeschlossen werden. 1

2 (1) Modulverlaufsplan P 1 BOTANIK I P 2 BOTANIK II P 3 ZOOLOGIE I P 4 ZOOLOGIE II P 5 GENETIK P 6 ERGÄNZUNGSMODUL WP - W - P = Pflichtbereich WP = Wahlpflichtbereich W = Wahlbereich -es gibt keine Einschränkungen in der Reihenfolge der Module 2

3 (2) Modulbeschreibungen Nebenfach Biologie P 1 Kompetenzfeld Botanik I Modulverantwortlicher: Frau Prof. Mittag ECTS: 3 WS 3 V Bedeutung der Botanik; Evolution der Pflanzen; pflanzliche Zelle (molekularer Aufbau, Zellbestandteile, Teilung, Wasserhaushalt); Formenmannigfaltigkeit im Reich der Pflanzen (inkl. Fortpflanzung u. Generationswechsel); Zellen und Gewebe des Pflanzenkörpers, Morphologie u. Anatomie der Sproßpflanzen sowie ihre Entwicklung; Grundlagen der pflanzlichen Biochemie; Grundlagen der pflanzlichen Genetik und Genexpression; Grundlagen der Chronobiologie bei Pflanzen; Pflanzliche Bewegungen und ihre Mechanismen. Ziel der Vorlesung sind grundlegende Kenntnisse auf den unterschiedlichen Gebieten der Botanik sowie vertiefte Kenntnisse bei der Differenzierung von verschiedenen Zelltypen und den Geweben des Pflanzenkörpers und bei der Morphologie, Anatomie und Entwicklung der Sproßpflanzen sowie bei pflanzlichen Bewegungen. P 2 Kompetenzfeld Botanik II Modultitel Modulnummer Arbeitsumfang Lehrform Zyklus Zugangsvoraussetzung Prüfungsform Modulverantwortlicher Inhalte und Ziele P2 Botanik II 5 LP Vorlesung, Übung jährlich (Sommer und Wintersemester) keine Klausur, Abschlusstestat Prof. Hellwig Das Modul Spezielle Botanik umfasst eine Vorlesung, die in drei Teile gegliedert ist: 1. Einführung in das Arbeitsgebiet und die theoretischen Grundlagen der Speziellen Botanik (SS), 2. Einführung in einheimische Pflanzenfamilien (SS), 3. Stammesgeschichte und System der Pflanzen (WS). Dazu kommt ein Bestimmungspraktikum (2 SWS im SS). Über den Inhalt der Vorlesung wird eine Klausur im 3. Semester geschrieben. Ferner ist der Lernerfolg im Bestimmungspraktikum durch ein Testat zur Artenkenntnis nachzuweisen. Ziel des Moduls ist es, ein Grundverständnis für die Arbeitsweise der Speziellen Botanik (Systematik, Evolutionsforschung) zu erreichen, einen Einblick in die Evolution und Diversität der Pflanzen zu vermitteln und die Studierenden in die Lage zu versetzen, sich selbständig mit der Diversität heimischer Pflanzen vertraut zu machen. 3

4 P 3 Kompetenzfeld Zoologie I Modulverantwortlicher: Herr Prof. Dr. Fischer ECTS: 6 WS/SS 4 V 2 PR Grundlagen der Phylogenie u. Morphologie tierischer Organismen. In der Vorlesung werden neben einer Einführung in die Prinzipien phylogenetischer Systematik umfassend aktuelle Hypothesen und Erkenntnisse zur Evolution einzelliger Eukaryota und der Metazoa dargestellt. Weiterhin werden grundlegende Kenntnisse zur Diversität der einheimischen Fauna vermittelt. Die begleitende Vorlesung legt die theoretische Basis für das Verständnis von Anpassung und Artbildung. Die praktischen Übungen zur Bestimmung charakteristischer Arten ermöglichen das Kennenlernen von Literatur und Methoden der Determination von Organismen. Zoologischen Exkursionen und des Geländepraktikums P 4 P 5 P 6 Kompetenzfeld Zoologie II Modulverantwortlicher: Herr Prof. Dr. Bolz ECTS: 4 4 V Im Modul werden Vorlesungen zur Allgemeinen Zoologie und Zellbiologie angeboten. Dabei wird die zelluläre Basis alles Lebendigen in Struktur und Funktion vermittelt einschliesslich molekularbiologischer Grundlagen. Es erfolgt die Darstellung von Morphologie und funktionellen Prozessen tierischer Gewebe und Organsystemen sowie Fortpflanzung und Entwicklung unter vergleichenden Aspekten. Es werden Grundlagen evolutionsbiologischer Prozesse, deren Fakturen und Ursachen, Beispiele zur Evolution bis zum Überblick über die Anthropogenese dargelegt. Kompetenzfeld Genetik Modulverantwortlicher: Frau HD Dr. Brantl ECTS: 2 WS 2 V Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Grundphänomene des Vererbungsgeschehens und setzt Schwerpunkte bei der Kreuzungsanalyse (Mendelsche Regeln, Erbgänge, Geninteraktionen), der Cytogenetik (Grundlagen der Koppelung und des Austausches von Erbanlagen, Genkartierung, Vererbung des Geschlechts) sowie bei den molekularen Grundlagen der Vererbung (DNA, RDA, Replikation, Transkription). Weiterhin werden die Regulation der Genexpression, die Mutation sowie die extrachromosomale Vererbung behandelt sowie Grundkenntnisse zur Genetik der Prokaryoten, Grundlagen der Gentechnik und einige gentechtechnologische Methoden an Bespielen vermittelt. ERGÄNZUNGSMODUL ECTS: 10 4

5 (3) Modulprüfungen Biologie NF Prüfungszeitpunkt: betreffendes Semester Art u. Umfang der Prüfungsvorleistung Pflichtmodulprüfungen zeitlicher Umfang der Prüfungsleistung Prüfungsgebiet P 1 P 2 Botanik II Modul Botanik I Vorlesung Übung TN (1 ECTS) Art der Prüfungsleistung Summe ECTS K 45 min 3 K (2 ECTS) K (2 ECTS) 45 min 90 min 5 P 3 Zoologie I T 90 min 6 P 4 Zoologie II T 30 min 4 P 5 Genetik K 90 min 2 P 6 Ergänzungsmodul Summe der ECTS im Grundstudium 30 M = mündliche Prüfung Ü = Übung FA =Fachexkursion K = Klausur HA = Hausarbeit PR = Praktikum TN = Teilnahme T = Test SA = schriftliche Ausarbeitung EA = experimentelle Arbeit R = Referat V = Vorlesung Als Prüfungsleistung werden die Module P 1 und P 2 zu einer entsprechend gewichteten Note in Botanik sowie die Module P 3 und P 4 zu einer solchen in Zoologie zusammengefasst. 5

6 (4) Grundstudium Biologie (Nebenfach) Modul P 1 Pflichtmodule Botanik I (3 V) P 2 Pflichtmodule Botanik II (3 V/ 2Ü) P 3 Pflichtmodule Zoologie I (4V/2PR) P 4 Pflichtmodule Zoologie II (4V) P 5 Pflichtmodul Genetik (2V) x x x 6

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