Wochenzeitung extra 2016

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1 Wochenzeitung 2016 Preisliste Nr. 45, gültig ab 1. Januar 2016 mediadaten.augsburger-allgemeine.de und 19 weitere Ausgaben Erscheinungsort: Nielsen-Gebiet IV (Bayern) IHRE ANSPRECHPARTNER VOR ORT Verlag: Presse-Druck- und Verlags-GmbH Postfach Curt-Frenzel-Straße Telefon [08 21] Telefax [08 21] anzeigen@augsburger-allgemeine.de Servicebüros: Nielsen I Günter Frenz Partner Verlagsvertretungen ohg Goldbekplatz Hamburg Telefon: [0 40] Telefax: [0 40] info@tz-service.de Nielsen II VERLAGS-MEDIEN-SERVICE Egberts und Goralczyk OHG Weinsbergstraße Köln Telefon: [02 21] Telefax: [02 21] info@zeitungsteam-koeln.de Nielsen IIIa TZ-Medien-Service GmbH Elisenstraße Aschaffenburg Telefon: [ ] Telefax: [ ] info@tz-medien-service.de Nielsen IIIb Bischofberger & Schaible MedienPartner Birkenwaldstraße 42 b Stuttgart Telefon: [07 11] Telefax: [07 11] bawue@medienpartner.net Nielsen IV MEDIEN-SERVICE-BAYERN Verlagsbüro von Schroetter e.k. Friedrichshafener Straße Oberpfaffenhofen/Gilching Telefon: [ ] Telefax: [ ] kontakt@vonschroetter.de Nielsen V, VI, VII TSB Tageszeitungs-Service Berlin Printmedien Marketing GmbH Giesensdorfer Straße Berlin (Lichterfelde) Telefon: [0 30] Telefax: [0 30] kontakt@verlagsbuero-tsb.de

2 Allgemeine Verlagsangaben 2 Verlag Presse-Druck- und Verlags-GmbH, Postfach, Curt-Frenzel-Straße 2, 86167, Telefon [08 21] Lieferanschrift für Prospektbeilagen Ausgabe Nord er Allgemeine, Curt-Frenzel-Straße 2, Montag Dienstag: 8:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr Direktkontakt Überregionale Anzeigen Werbeagenturen: verkauf-national@augsburger-allgemeine.de Telefon [08 21] , , Telefax Lokale gewerbliche Anzeigen: anzeigen@augsburger-allgemeine.de Telefon [08 21] , Telefax Prospektbeilagen: prospektbeilagen@augsburger-allgemeine.de Telefon [08 21] , Telefax Online-Werbung: online-werbung@augsburger-allgemeine.de Telefon [08 21] , Telefax Private Anzeigen: anzeigen@augsburger-allgemeine.de Telefon [08 21] , Telefax Bankverbindungen Stadtsparkasse BLZ , Konto-Nr BIC AUGSDE77XXX IBAN DE UniCredit Bank HypoVereinsbank BLZ , Konto-Nr BIC HYVEDEMM408 IBAN DE Commerzbank BLZ , Konto-Nr BIC DRESDEFF720 IBAN DE Zahlungsbedingung sofort nach Rechnungserhalt Agenturprovision Anerkannte Werbeagenturen erhalten 15 % auf den Grundpreis Schlusstermine für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen siehe Seite 5 Rücktrittstermine wie Schlusstermine Chiffregebühr 9,90 Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Postzusendung) Nachlässe für die jeweiligen Lokalausgaben Malstaffel für mehrmalige Veröffent lichungen in einheitlicher Größe Mengenstaffel für Millimeterabschlüsse von mindestens 12 Anzeigen 10 % mm 5 % 24 Anzeigen 15 % mm 10 % ab 52 Anzeigen 20 % mm 15 % Geschäftsbedingungen ab mm 20 % Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt (siehe Seite 18/19). Technische Angaben 3 Druck Druckverfahren Rotations-Offsetdruck gemäß DIN ISO Andruck/Proof 4-fach gemäß DIN ISO Farben Nach der Euroskala. Zusatzfarben nach HKS-Farbfächer Z Rasterweite 122 lpi (48 Linien/cm) mit elliptischem Rasterpunkt Ausgabegerät PS-Level-3-RIP (Harlequin 9.0) Belichter-Auflösung 1270 dpi (500 Linien/cm) Tonwertzunahme 26 %, gemessen im 50%igen Rasterfeld Max. Gesamtfarbauftrag 240 % Tonwertumfang 3 bis 97 % Layout Satzspiegel 327 mm breit/480 mm hoch Satzspiegel Tabloid 233 mm breit/325 mm hoch (halbes Zeitungsformat) Satzspiegel Panorama 676 mm breit/480 mm hoch Spaltenanzahl 7-spaltig Spalten mm 92 mm 139 mm 186 mm 233 mm 280 mm 327 mm Grundschriften : Clearface Gothic/7,0 Punkt Textteil: News Plantin/9,7 Punkt Minimale Linienstärken positiv/negativ 0,1 mm, gerastert 0,5 mm Anzeigenauftrag Mit den Druckunterlagen muss eine schriftliche Auftragserteilung mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben erfolgen. Bei Datenübermittlung senden Sie uns bitte per Post oder Fax ein Muster der Anzeige zur Kontrolle sowie Namen und Rufnummer eines Ansprechpartners bei Rückfragen. Die Übertragung muss bis zum Anzeigenschluss abgeschlossen sein. Datenqualität Maßgeblich für die Qualität der Druckwiedergabe ist die Einhaltung von DIN ISO in Verbindung mit dem QUIZ-Farbprofil ISOnewspaper26v4 bei der Konvertierung von RGB nach CMYK. Das Farbprofil zum Download finden Sie unter mediadaten.augsburger-allgemeine.de/downloads. Bitte beachten Sie unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen, Seite 19, Punkt t. Datenübermittlung (bis max. 50 MB) druckunterlagen@augsburger-allgemeine.de Web-Upload (> 50 MB) Zugangs-Token: Weitere Übertragungsmöglichkeiten erfragen Sie bei Ihrem Mediaberater. Anlieferung ist auch über den internationalen Quickcut-Service möglich. Infos dazu unter adstream.de. Formate PDF/X-1a PS, EPS mit eingebetteten oder vektorisierten Schriften mit eingebetteten oder vektorisierten Schriften Bitte übermitteln Sie keine nativen Formate wie *.indd, *.qxd, *.cdr, *.doc etc. Die zu übertragende Datei muss in einem Ordner verpackt werden. Dieser Ordner soll mit dem Namen des Anzeigenkunden versehen werden. Zusätzlich muss eine einfache Textdatei mit Hersteller und Rufnummer für evtl. Rückfragen, Erscheinungstermin und Ausgabe erstellt werden. Komprimierung mit WinZip oder Stuffit. Wichtige Hinweise für Farbanzeigen Aus technischen Gründen werden Zusatzfarben aus den Skalenfarben Cyan, Magenta und Yellow gedruckt und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Prozessbedingte Farbtonschwankungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Bei der Erstellung von Druckunterlagen mit HKS-Z-Farben ist auf die richtige Schreibweise (z. B. HKS05 oder HKS13) und die in unserem Farbfächer dafür definierten CMYK-Werte zu achten. Informationen zu unserem Farbfächer finden Sie unter mediadaten.augsburger-allgemeine.de/farbfaecher. Verarbeitet werden Composite-Daten (unsepariert) mit HKS-Z-Farben oder Prozessfarben, wobei die korrekte Farbseparation gewährleistet sein muss. Kontakt Lokale gewerbl. Kunden Telefon [08 21] , Telefax [08 21] Bereich Werbeagenturen Telefon [08 21] , Telefax [08 21] Technische Rückfragen Telefon [08 21]

3 Die Wochenzeitung 4 1 x BUCHEN, ÜBER x ANKOMMEN: MIT EXTRA IN BAYERN Mit einer Auflage von über * Exemplaren in der Superkombi Nord Süd liegt das an einer Top-Position unter den bayerischen Wochenblättern, das bedeutet Riesen-Media- Power für nur 1,78 Cent/mm**. Buchen Sie ein dickes Stück Bayern oder planen Sie Ihre Werbung gebietsgenau. Alle Lokalausgaben der s sind einzeln oder im kostengünstigen Verbund buchbar und bieten ein regionales redaktionelles Umfeld in allen Ausgaben. Ihre Werbung kommt an. Das garantiert die nahezu komplette Haushaltsabdeckung im Verbreitungsgebiet. Auflage ADAgeprüft! * Exemplare, ADA Zustellerauflage II. Quartal 2015 ** 1.000er-mm-Preis, s/w im Verbund Grundpreis Belegungsmöglichkeiten 5 WOCHENZEITUNG EXTRA Belegbare Ausgaben Super-Kombinationen Ausgaben-Nr. Zustellerauflage ADA, II. Quartal 2015 Erscheinungsweise* Anzeigenschluss Gesamtbelegung, Superkombi Nord Süd Mi./Do. Fr., 15 Uhr, Superkombi Nord Mi. Fr., 15 Uhr, Superkombi Süd Mi./Do. Mo., 12 Uhr mit Mi. Fr., 15 Uhr SCHLUSSTERMINE für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen im mit : Anzeigen für die erste Seite: Freitag, 12 Uhr I Blattbestimmende Anzeigen: Freitag, 15 Uhr I Farbanzeigen: Freitag, 15 Uhr I Geschäftsanzeigen: Montag, 10 Uhr I Private Kleinanzeigen: Montag, 17 Uhr Wochenzeitung für den Aichach-Friedberg Mi. Fr., 15 Uhr Wochenzeitung für den Mi. Fr., 15 Uhr Wochenzeitung für Königsbrunn, Schwabmünchen und Mi. Fr., 15 Uhr Dillingen Mi. Mo., 12 Uhr Donauwörth Mi. Mo., 12 Uhr Günzburg Mi. Mo., 12 Uhr Illertissen Mi. Mo., 12 Uhr Neu-Ulm Mi. Mo., 12 Uhr Krumbach Mi. Mo., Uhr Landsberg Mi. Mo., 12 Uhr Unterallgäu Rundschau, Mindelheim Mi. Mo., 16 Uhr Neuburg Mi. Mo., 12 Uhr Mi. Mo., 12 Uhr Wertingen Mi. Mo., 10 Uhr Lokalausgaben Süd Wochenblatt, Ausgabe Kempten Do. Di., 15 Uhr Wochenblatt, Ausgabe Kaufbeuren, Marktoberdorf und Buchloe Do. Di., 14 Uhr Memminger, Memmingen Do. Di., 15 Uhr Oberallgäu, Immenstadt Mi. Mo., 15 Uhr Wochenblatt, Ausgabe Füssen/Außerfern Mi. Mo., 15 Uhr * In Wochen mit Feiertagen teilweise abweichende Erscheinungsweise; Für Sonderwerbeformen und Verlagsbeilagen gelten individuelle Schlusstermine.

4 6/7 Verbreitungsgebiet WOCHENZEITUNG EXTRA Belegbare Ausgaben Ausgaben-Nr. Wochenzeitung für den Aichach-Friedberg Wochenzeitung für den Wochenzeitung für Königsbrunn, Schwabmünchen u. Dillingen Donauwörth Günzburg Illertissen Neu-Ulm Krumbach Landsberg Unterallgäu Rundschau, Mindelheim Neuburg Wertingen Lokalausgaben Süd Wochenblatt, Ausgabe Kempten Wochenblatt, Ausgabe Kaufbeuren, Marktoberdorf und Buchloe Memminger, Memmingen Oberallgäu, Immenstadt Wochenblatt, Ausgabe Füssen/Außerfern Gesamt Exemplare* Nord (inkl. ) Exemplare* Süd mit * ADA II. Quartal 2015, Zustellerauflagen Exemplare* Exemplare*

5 8 Anzeigenpreise Superkombinationen 1 x BUCHEN, ÜBER * x ANKOMMEN: MIT EXTRA IN BAYERN Superkombi Nord und Süd buchen 25 % sparen** Im -Verbreitungsgebiet von bis Kempten. Denn Bayerns kaufkräftige Konsumenten lesen, das Anzeigenblatt der er Allgemeinen/Allgäuer Zeitung, mit einer Spitzenauflage in der Superkombi Nord Süd. rg Augsbu nd u a r t x e 19 e r e weit en! Ausgab Riesen-Media-Power für nur 1,78*** ct/mm Top-Position bei den bayerischen Wochenblättern Praktisch im Verbund: 1 Auftrag, 1 Rechnung Nahezu komplette Haushaltsabdeckung Hohe Qualität bei der Zustellung Superkombi Nord Süd Superkombi Nord Superkombi Süd ,80 10,00 3,80 16,81 12,15 4, , , ,002 20,90 15,15 5, , , ,00 14,18 10,23 3,95 17,19 12,38 4, , , ,002 21,28 15,38 5,90 Superkombi Ausgaben-Nr. Farbzuschlag1 s/w-preis für 1/1-Seite Grundpreise Stellenanzeigen in Euro Farbzuschlag * Exemplare, ADA, Zustellerauflage II. Quartal 2015 ** gegenüber Addition der Einzelpreise *** 1.000er-mm-Preis, s/w im Verbund Grundpreis 1 Der Farbzuschlag in der Superkombi Nord wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den s/w-preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3-Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. 2 Der Farbzuschlag in der Superkombi Süd wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den s/w-preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige bis 500 mm zum s/w-preis Farbzuschlag berechnet (pro Zusatzfarbe 1 x Farbzuschlag). 3 Bitte beachten Sie, bei der Berechnung des Farbanzeigenpreises unter der Mindestgröße von 500 mm die unterschiedlichen Berechnungsarten des Nord- und Südanteils in den Superkombinationen. Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. 11,73 8,50 3,23 14,29 10,33 3, , , ,002 17,77 12,88 4, , , ,80 3,38 Farbzuschlag s/w-preis für 1/1-Seite Lokalpreise Stellenanzeigen in Euro 12,08 8,70 14,64 10,53 4, , , ,002 18,12 13,08 5,04 Farbzuschlag 9 Anzeigenpreise Zeitung und in VOLLE HAUSHALTSABDECKUNG IM STARKEN WIRTSCHAFTSRAUM AUGSBURG * Einwohner im Wirtschaftsraum sind Leser der Allgemeinen und ihrer Heimatzeitungen. Das mit bedient jeden Mittwoch die Haushalte der Nichtabonnenten. Tageszeitung er Allgemeine Hauptausgabe Wochenzeitung mit Exemplare*** Exemplare**** = volle Haushaltsabdeckung im Großraum Exemplare ren Profitie ren se n u n Sie vo enhöchstädt günstig nsatio Kombin n preise Do Münster Langenmosen Buttenwiesen Ellgau Nordendorf Pöttmes Westendorf Thierhaupten Schrobenhausen Binswangen Meitingen Aresing B2 Biberbach Aindling Holzheim Glött Langweid Emersacker B300 Kühbach Rehling Affing Gablingen Welden Inchenhofen Bonstetten Obergriesbach Adelsried A8 er Allgemeine Hauptausgabe = Kombipreis 4,56 1,75 = 6,31 5,54 2,13 = 7,67 490,00 190,00 = 680,00 6,91 2,65 = 9, , ,00 = ,60 Farbzuschlag** s/w-preis für 1/1-Seite Horgau Diedorf Dinkelscherben Eurasburg Gessertshausen Odelzhausen Kissing Ziemetshausen Ried Fischach Thannhausen Langenneufnach Königsbrunn Mering B17 Wehringen Balzhausen Merching Althegnenberg Oberottmarshausen Großaitingen Maisach Kleinaitingen 1,49 = 5,37 4,71 1,81 = 6,52 415,00 160,00 = 575,00 5,88 2,26 = 8, , ,40 = ,20 * Media Analyse 2015 ** Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den s/w-preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3-Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. *** IVW II/2015, verbreitete Auflage ****ADA II/2015, Zustellerauflage Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Ermäßigte Kombipreise (Powerkombinationen) mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen s. Einzeltarife. Kirchheim Prittriching Egling Untermeitingen Klosterlechfeld Hiltenfingen Emmering Fürstenfeldbruck Pfaffenhausen Tussenhausen Hurlach Jesenwang Landsberied Scheuring Moorenweis Schöngeising Obermeitingen Langerringen Singold 3,88 Olching Mammendorf ch Graben s/w-preis für 1/1-Seite A8 Münsterhausen rta We Altomünster Dasing Stadtbergen Farbzuschlag** Sielenbach Neusäß Lech Aystetten Zusmarshausen Weil Ettringen Geltendorf Grafrath Kottgeisering Gilching Türkenfeld Eresing Kaufering Penzing er Allgemeine Hauptausgabe mit (Großraum ) Eching Inning Eichenau Alling Weßling

6 Grundpreise der Wochenzeitung 10 mit Aichach- Friedberg Kö.-brunn, Schwabmünchen Dillingen Donauwörth Günzburg Illertissen Neu-Ulm Krumbach Landsberg Unterallgäu Rundschau, Mindelheim Ausgaben-Nummer ,82 0,71 0,91 0,65 1,18 1,25 1,21 0,92 1,00 1,06 1,28 1,15 1,25 1,25 0,75 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,21 0,86 1,11 0,79 1,43 1,52 1,47 1,12 1,22 1,29 1,56 1,40 1,52 1,52 0,91 Farbzuschlag* 195,00 75,00 100,00 70,00 125,00 135,00 130,00 100,00 110,00 115,00 140,00 125,00 135,00 135,00 80,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,76 1,08 1,38 0,98 1,79 1,89 1,83 1,39 1,52 1,61 1,94 1,74 1,89 1,89 1,14 s/w-preis für 1/1-Seite 6.115, , , , , , , , , , , , , , ,00 2,05 0,94 1,14 0,88 1,41 1,48 1,44 1,15 1,23 1,29 1,51 1,38 1,48 1,48 0,98 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,44 1,09 1,34 1,02 1,66 1,75 1,70 1,35 1,45 1,52 1,79 1,63 1,75 1,75 1,14 Farbzuschlag* 195,00 75,00 100,00 70,00 125,00 135,00 130,00 100,00 110,00 115,00 140,00 125,00 135,00 135,00 80,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,99 1,31 1,61 1,21 2,02 2,12 2,06 1,62 1,75 1,84 2,17 1,97 2,12 2,12 1,37 Titelkopfanzeigen (80 mm hoch/1 Spalte breit)*** Festpreis 1 3 Zusatzfarben 412,94 161,18 208,71 148,24 270,59 284,94 274,82 210,12 225,88 238,82 289,18 261,88 284,94 284,94 172,71 Anzeigen auf Titelseite 2,19 0,85 1,08 0,78 1,41 1,49 1,46 1,11 1,20 1,27 1,54 1,39 1,49 1,49 0,91 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,66 1,03 1,31 0,95 1,71 1,81 1,77 1,35 1,46 1,54 1,87 1,69 1,81 1,81 1,11 Farbzuschlag* 235,00 90,00 115,00 85,00 150,00 160,00 155,00 120,00 130,00 135,00 165,00 150,00 160,00 160,00 100,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 3,32 1,29 1,64 1,18 2,14 2,26 2,21 1,68 1,82 1,92 2,33 2,11 2,26 2,26 1,38 Textteilanzeigen ab 20 mm 2,38 0,91 1,18 1,04 1,53 1,62 1,58 1,20 1,33 1,39 1,66 1,49 1,62 1,62 0,98 1 Zusatzfarbe je mm 2,89 1,11 1,43 1,26 1,86 1,97 1,92 1,46 1,62 1,69 2,02 1,81 1,97 1,97 1,19 2/3 Zusatzfarben je mm 3,61 1,38 1,79 1,58 2,32 2,45 2,39 1,82 2,01 2,11 2,51 2,26 2,45 2,45 1,48 Neuburg Wertingen * Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. ** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de. *** Bei Titelkopfanzeige: abweichende Höhen auf Anfrage möglich. Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif. Grundpreise der Wochenzeitung 11 Verbundpreise in Euro mit Aichach- Friedberg Kö.-brunn, Schwabmünchen Dillingen Donauwörth Günzburg Illertissen Neu-Ulm Krumbach Landsberg Unterallgäu Rundschau, Mindelheim Ausgaben-Nummer Kombinieren Sie mindestens 2 verschiedene Lokalausgaben bei gleichem Anzeigeninhalt und Erscheinungstag und Sie erhalten unsere dargestellten ermäßigten Verbundpreise 1,75 0,66 0,78 0,58 1,05 1,11 1,06 0,81 0,89 0,94 1,06 0,91 1,12 1,11 0,68 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,13 0,80 0,95 0,70 1,28 1,35 1,29 0,98 1,08 1,14 1,29 1,11 1,36 1,35 0,83 Farbzuschlag* 190,00 70,00 85,00 60,00 115,00 120,00 115,00 85,00 95,00 100,00 115,00 100,00 120,00 120,00 75,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,65 1,00 1,18 0,88 1,59 1,68 1,61 1,23 1,35 1,42 1,61 1,38 1,70 1,68 1,03 s/w-preis für 1/1-Seite 5.880, , , , , , , , , , , , , , ,80 1,98 0,89 1,01 0,81 1,28 1,34 1,29 1,04 1,12 1,17 1,29 1,14 1,35 1,34 0,91 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,36 1,03 1,18 0,93 1,51 1,58 1,52 1,21 1,31 1,37 1,52 1,34 1,59 1,58 1,06 Farbzuschlag* 190,00 70,00 85,00 60,00 115,00 120,00 115,00 85,00 95,00 100,00 115,00 100,00 120,00 120,00 75,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,88 1,23 1,41 1,11 1,82 1,91 1,84 1,46 1,58 1,65 1,84 1,61 1,93 1,91 1,26 Anzeigen auf Titelseite 2,11 0,79 0,93 0,69 1,26 1,33 1,27 0,98 1,07 1,13 1,27 1,08 1,34 1,33 0,82 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,56 0,96 1,13 0,84 1,53 1,62 1,54 1,19 1,30 1,37 1,54 1,31 1,63 1,62 1,00 Farbzuschlag* 225,00 85,00 100,00 75,00 135,00 145,00 135,00 105,00 115,00 120,00 135,00 115,00 145,00 145,00 90,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 3,20 1,20 1,41 1,05 1,91 2,01 1,92 1,48 1,62 1,71 1,92 1,64 2,03 2,01 1,24 Textteilanzeigen ab 20 mm 2,28 0,86 1,01 0,75 1,36 1,44 1,38 1,06 1,16 1,22 1,38 1,18 1,46 1,44 0,88 1 Zusatzfarbe je mm 2,77 1,04 1,23 0,91 1,65 1,75 1,68 1,29 1,41 1,48 1,68 1,43 1,77 1,75 1,07 2/3 Zusatzfarben je mm 3,45 1,30 1,53 1,14 2,06 2,18 2,09 1,61 1,76 1,85 2,09 1,79 2,21 2,18 1,33 Neuburg Wertingen * Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. ** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de. Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif.

7 Lokalpreise der Wochenzeitung 12 mit Aichach- Friedberg Kö.-brunn, Schwabmünchen Dillingen Donauwörth Günzburg Illertissen Neu-Ulm Krumbach Landsberg Unterallgäu Rundschau, Mindelheim Ausgaben-Nummer ,55 0,60 0,77 0,55 1,00 1,06 1,03 0,78 0,85 0,90 1,09 0,98 1,06 1,06 0,64 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,88 0,73 0,94 0,67 1,22 1,29 1,25 0,95 1,03 1,09 1,32 1,19 1,29 1,29 0,78 Farbzuschlag* 165,00 65,00 85,00 60,00 110,00 115,00 110,00 85,00 90,00 95,00 115,00 105,00 115,00 115,00 70,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,35 0,91 1,17 0,83 1,52 1,61 1,56 1,18 1,29 1,36 1,65 1,46 1,61 1,61 0,97 s/w-preis für 1/1-Seite 5.208, , , , , , , , , , , , , , ,40 1,75 0,80 0,97 0,75 1,20 1,26 1,23 0,98 1,05 1,10 1,29 1,18 1,26 1,26 0,84 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,08 0,93 1,14 0,87 1,42 1,49 1,45 1,15 1,23 1,29 1,52 1,39 1,49 1,49 0,98 Farbzuschlag* 165,00 65,00 85,00 60,00 110,00 115,00 110,00 85,00 90,00 95,00 115,00 105,00 115,00 115,00 70,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,55 1,11 1,37 1,03 1,72 1,81 1,76 1,38 1,49 1,56 1,85 1,66 1,81 1,81 1,17 Titelkopfanzeigen (80 mm hoch/1 Spalte breit)*** Festpreis 1 3 Zusatzfarben 351,00 137,00 177,40 126,00 230,00 242,20 233,60 178,60 192,00 203,00 245,80 222,60 242,20 242,20 146,80 Anzeigen auf Titelseite 1,86 0,72 0,92 0,66 1,20 1,27 1,24 0,94 1,02 1,08 1,31 1,18 1,27 1,27 0,77 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,26 0,87 1,12 0,80 1,46 1,54 1,51 1,14 1,24 1,31 1,59 1,43 1,54 1,54 0,94 Farbzuschlag* 200,00 75,00 100,00 70,00 130,00 135,00 135,00 100,00 110,00 115,00 140,00 125,00 135,00 135,00 85,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,82 1,09 1,39 1,00 1,82 1,92 1,88 1,42 1,55 1,64 1,98 1,79 1,92 1,92 1,17 Textteilanzeigen ab 20 mm 2,02 0,77 1,00 0,88 1,30 1,38 1,34 1,02 1,13 1,18 1,41 1,27 1,38 1,38 0,83 1 Zusatzfarbe je mm 2,45 0,94 1,22 1,07 1,58 1,68 1,63 1,24 1,37 1,43 1,71 1,54 1,68 1,68 1,01 2/3 Zusatzfarben je mm 3,06 1,17 1,52 1,33 1,97 2,09 2,03 1,55 1,71 1,79 2,14 1,92 2,09 2,09 1,26 Neuburg Wertingen * Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. ** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de. *** Bei Titelkopfanzeige: abweichende Höhen auf Anfrage möglich. Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif. Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Lokalpreise der Wochenzeitung 13 Verbundpreise in Euro mit, Aichach- Friedberg,, Kö.-brunn, Schwabmünchen Dillingen Donauwörth Günzburg Illertissen Neu-Ulm Krumbach Landsberg Unterallgäu Rundschau, Mindelheim Ausgaben-Nummer Kombinieren Sie mindestens 2 verschiedene Lokalausgaben bei gleichem Anzeigeninhalt und Erscheinungstag und Sie erhalten unsere dargestellten ermäßigten Verbundpreise 1,49 0,56 0,66 0,49 0,89 0,94 0,90 0,69 0,76 0,80 0,90 0,77 0,95 0,94 0,58 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,81 0,68 0,80 0,60 1,08 1,14 1,09 0,84 0,92 0,97 1,09 0,94 1,15 1,14 0,70 Farbzuschlag* 160,00 60,00 70,00 55,00 95,00 100,00 95,00 75,00 80,00 85,00 95,00 85,00 100,00 100,00 60,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,26 0,85 1,00 0,74 1,35 1,42 1,36 1,05 1,15 1,21 1,36 1,17 1,44 1,42 0,88 s/w-preis für 1/1-Seite 5.006, , , , , , , , , , , , , , ,80 1,69 0,76 0,86 0,69 1,09 1,14 1,10 0,89 0,96 1,00 1,10 0,97 1,15 1,14 0,78 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,01 0,88 1,00 0,80 1,28 1,34 1,29 1,04 1,12 1,17 1,29 1,14 1,35 1,34 0,90 Farbzuschlag* 160,00 60,00 70,00 55,00 95,00 100,00 95,00 75,00 80,00 85,00 95,00 85,00 100,00 100,00 60,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,46 1,05 1,20 0,94 1,55 1,62 1,56 1,25 1,35 1,41 1,56 1,37 1,64 1,62 1,08 Anzeigen auf Titelseite 1,79 0,67 0,79 0,59 1,07 1,13 1,08 0,83 0,91 0,96 1,08 0,92 1,14 1,13 0,70 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,17 0,81 0,96 0,72 1,30 1,37 1,31 1,01 1,11 1,17 1,31 1,12 1,39 1,37 0,85 Farbzuschlag* 190,00 70,00 85,00 65,00 115,00 120,00 115,00 90,00 100,00 105,00 115,00 100,00 125,00 120,00 75,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,71 1,02 1,20 0,89 1,62 1,71 1,64 1,26 1,38 1,45 1,64 1,39 1,73 1,71 1,06 Textteilanzeigen ab 20 mm 1,94 0,73 0,86 0,64 1,16 1,22 1,17 0,90 0,99 1,04 1,17 1,00 1,24 1,22 0,75 1 Zusatzfarbe je mm 2,36 0,89 1,04 0,78 1,41 1,48 1,42 1,09 1,20 1,26 1,42 1,22 1,51 1,48 0,91 2/3 Zusatzfarben je mm 2,94 1,11 1,30 0,97 1,76 1,85 1,77 1,36 1,50 1,58 1,77 1,52 1,88 1,85 1,14 Neuburg Wertingen KOMBI SÜDBAYERN DIE MILLION Gesamtauflage: ca. 2 Mio. Exemplare BAYERNWEITE KOMBI Gesamtauflage: über 5,2 Mio. Exemplare Bei uns buchen! Telefon [08 21) * Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm zum 2/3 Zusatzfarben-mm-Preis berechnet. ** Die Stellenanzeigen erscheinen automatisch 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de. Ermäßigte Kombinationspreise mit den einzelnen lokalen Tageszeitungen siehe Einzeltarif. Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr.

8 Preise der Wochenzeitung 14 ANZEIGENPREISE LOKALAUSGABEN SÜD Wochenblatt Kempten Wochenblatt Memminger Kaufbeuren/ Marktoberdorf/ Buchloe Oberallgäu Immenstadt Wochenblatt Füssen/ Außerfern Ausgaben-Nummer ,34 1,35 1,33 1,31 1,24 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,65 1,66 1,64 1,60 1,52 Farbzuschlag* 135,00 145,00 135,00 135,00 130,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,04 2,05 2,01 1,98 1,87 s/w-preis für 1/1-Seite 4.502, , , , ,40 1,42 1,43 1,41 1,39 1,32 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,73 1,74 1,72 1,68 1,60 Farbzuschlag* 135,00 145,00 135,00 135,00 130,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,12 2,13 2,09 2,06 1,95 1,14 1,15 1,13 1,11 1,05 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,40 1,41 1,39 1,36 1,29 Farbzuschlag* 115,00 123,00 115,00 115,00 111,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,73 1,74 1,71 1,68 1,59 s/w-preis für 1/1-Seite 3.830, , , , ,00 1,22 1,23 1,21 1,19 1,13 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,48 1,49 1,47 1,44 1,37 Farbzuschlag* 115,00 123,00 115,00 115,00 111,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,81 1,82 1,79 1,76 1,67 KOMBINATIONSPREISE LOKALAUSGABEN SÜD Bei Schaltung einer unveränderten Anzeige in zwei unterschiedlichen -Ausgaben oder in einer Zeitungs- und einer -Ausgabe innerhalb einer Woche gilt der günstige Kombinationspreis. Kombination Wochenblatt Kempten Wochenblatt Memminger Kaufbeuren/ Marktoberdorf/ Buchloe Oberallgäu Immenstadt Wochenblatt Füssen/ Außerfern Ausgaben-Nummer ,82 0,85 0,80 0,76 0,74 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,01 1,04 0,98 0,94 0,91 Farbzuschlag* 90,00 90,00 80,00 85,00 75,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,25 1,28 1,21 1,14 1,11 Kombination 0,70 0,72 0,68 0,65 0,63 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 0,86 0,88 0,83 0,80 0,77 Farbzuschlag* 77,00 77,00 68,00 72,00 64,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,06 1,09 1,03 0,97 0,94 * Der Farbzuschlag in den Lokalausgaben Süd wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den Schwarzweiß-Preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige bis 500 mm zum Schwarzweiß- Preis Farbzuschlag berechnet (pro Zusatzfarbe 1 x Farbzuschlag). ** Stellenanzeigen der Südausgabe erscheinen automatisch 4 Wochen im Internet unter Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Anzeigenpreise Power-Kombinationen (Tageszeitung und Wochenzeitung) 15 Hauptausgabe Aichacher Nachrichten AIC/FDB er Land, Lkr. Donau Zeitung, Dillingen Dillingen Donauwörther Zeitung Donauwörth Friedberger Allgemeine AIC/FDB Günzburger Zeitung Günzburg Illertisser Zeitung Illertissen Mittelschwäbische Nachrichten Krumbach Landsberger Tagblatt Landsberg Mindelheimer Zeitung Unterallgäu Rundschau Neuburger Rundschau Neuburg Neu-Ulmer Zeitung Neu-Ulm Nachrichten Schwabmünch. Allgemeine SMÜ Verbreitete Kombi- Auflage (IVW bzw. ADA 2. Quartal 2015) Ausgaben-Nummer Wertinger Zeitung Wertingen 6,31 1,26 2,18 1,94 1,95 1,53 1,91 1,79 1,64 1,80 1,82 1,95 1,84 1,94 1,56 1,18 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 7,67 1,53 2,65 2,36 2,37 1,86 2,32 2,17 1,99 2,19 2,21 2,37 2,24 2,36 1,90 1,43 Farbzuschlag* 680,00 135,00 235,00 210,00 210,00 165,00 205,00 190,00 175,00 195,00 195,00 210,00 200,00 210,00 170,00 125,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 9,56 1,91 3,30 2,94 2,95 2,32 2,89 2,71 2,48 2,73 2,76 2,95 2,79 2,94 2,36 1,79 s/w-preis für 1/1 Seite , , , , , , , , , , , , , , , ,80 1,49 2,41 2,17 2,18 1,76 2,14 2,02 1,87 2,03 2,05 2,18 2,07 2,17 1,79 1,41 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,76 2,88 2,59 2,60 2,09 2,55 2,40 2,22 2,42 2,44 2,60 2,47 2,59 2,13 1,66 Farbzuschlag* 135,00 235,00 210,00 210,00 165,00 205,00 190,00 175,00 195,00 195,00 210,00 200,00 210,00 170,00 125,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 2,14 3,53 3,17 3,18 2,55 3,12 2,94 2,71 2,96 2,99 3,18 3,02 3,17 2,59 2,02 5,37 1,07 1,85 1,65 1,66 1,30 1,62 1,52 1,39 1,53 1,55 1,66 1,56 1,65 1,33 1,00 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 6,52 1,30 2,25 2,00 2,02 1,58 1,97 1,85 1,69 1,86 1,88 2,02 1,90 2,00 1,62 1,22 Farbzuschlag* 575,00 115,00 200,00 175,00 180,00 140,00 175,00 165,00 150,00 165,00 165,00 180,00 170,00 175,00 145,00 110,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 8,14 1,62 2,80 2,50 2,51 1,97 2,44 2,29 2,11 2,32 2,34 2,51 2,36 2,50 2,01 1,52 s/w-preis für 1/1 Seite , , , , , , , , , , , , , , , ,00 1,27 2,05 1,85 1,86 1,50 1,82 1,72 1,59 1,73 1,75 1,86 1,76 1,85 1,53 1,20 1 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,50 2,45 2,20 2,22 1,78 2,17 2,05 1,89 2,06 2,08 2,22 2,10 2,20 1,82 1,42 Farbzuschlag* 115,00 200,00 175,00 180,00 140,00 175,00 165,00 150,00 165,00 165,00 180,00 170,00 175,00 145,00 110,00 2/3 Zusatzf. je mm (ab 500 mm) 1,82 3,00 2,70 2,71 2,17 2,64 2,49 2,31 2,52 2,54 2,71 2,56 2,70 2,21 1,72 * Der Farbzuschlag wird bei Anzeigen mit einer Zusatzfarbe unter der Mindestgröße von 500 mm auf den s/w-preis hinzugerechnet. Bei Anzeigen mit zwei bzw. drei Zusatzfarben unter der Mindestgröße wird die Anzeige mit 500 mm und dem Farb-mm-Preis berechnet. ** Die Stellenanzeigen erscheinen zusätzlich 4 Wochen auf jobs.augsburger-allgemeine.de. Lokalpreis: Anzeigenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr

9 16 Prospektbeilagen Wochenzeitung Preise Wochenzeitung: Nordausgabe Preise je Exemplare bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g 80,60 84,00 92,80 100,10 108,80 68,50 71,40 78,90 85,10 92,50 Belegbare Ausgaben Wochenzeitung AugabenNummer Ausgabe Mittwoch** Erford. Auflage* Wochenzeitung Nordausgabe Wochenzeitung für die Stadt inkl. (Großraum )*** 701 Wochenzeitung für den Aichach-Friedberg 706 Wochenzeitung für den 708 Wochenzeitung f. Königsbrunn, Schwabm., Illertissen Wochenzeitung für Illertissen Landsberg Wochenzeitung für Landsberg Dillingen Wochenzeitung für Dillingen 720 Donauwörth Wochenzeitung für Donauwörth Günzburg Wochenzeitung für Günzburg 711 Neu-Ulm Wochenzeitung für Neu-Ulm 712 Unterallgäu Rundschau Wochenzeitung für Mindelheim 724 Krumbach Wochenzeitung für Krumbach Neuburg Wochenzeitung für Neuburg 725 Wochenzeitung für Nördlingen 726 Wochenzeitung Südausgabe (Wochenmitte) 800 Wertingen Wochenzeitung für Wertingen 728 Wochenzeitung Südausgabe (Samstag) Einzelauflagen Südausgabe und Preise auf Anfrage Kontakt: Allgäuer Zeitungsverlag, Herr Polo, Tel. [08 31] , polo@azv.de Teilbelegungen in den Wochenzeitungen Ihr Zielgebiet ist planbar nach Teilausgaben, Gemeinden oder Postleitzahlen. Bei der Ausarbeitung Ihres Werbegebietes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. * Stand Oktober Die Mindestbelegung je Ausgabe beträgt Exemplare. ** In Wochen mit Feiertagen teilweise abweichende Erscheinungsweise. Lokalpreis: Beilagenaufträge aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Wiederholungs- und Abschlussrabatte finden keine Anwendung. Preise für höhere Gewichtsklassen auf Anfrage. Ab 2016 sind die Digitalausgaben buchbar. Auflage auf Anfrage. Nord (inkl. ) *** Süd Ausgabe 700 Ausgabe 701 Ausgabe 800 *** Komplette Haushaltsabdeckung im Großraum in Verbindung mit der Tageszeitung er Allgemeine, ansonsten nur Resthaushalte. 17 Prospektbeilagen Zeitung und in VOLLE HAUSHALTSABDECKUNG IM STARKEN WIRTSCHAFTSRAUM AUGSBURG Mit der Tageszeitung er Allgemeine erreichen Sie mit einem starken Medium die begehrte Zielgruppe der Zeitungsabonnenten. Die Nichtabonnenten im Wirtschaftsraum werden mit der Wochenzeitung am Mittwoch bedient. Auch das wird mit dem Zustellpersonal der Tageszeitung ausgeliefert das garantiert die hohe Verteilqualität. Tageszeitung er Allgemeine Hauptausgabe Wochenzeitung mit Exemplare* Exemplare* = volle Haushaltsabdeckung im Großraum Exemplare* Do Münster Höchstädt Telefon [08 21) mit : Exemplare zum Prospektbeilagenpreis Wochenzeitung Westendorf Glött Bonstetten Obergriesbach Adelsried A8 Aystetten Zusmarshausen Horgau bis 50 g 110,40 113,80 125,70 140,10 153,10 130,10 bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g 80,60 84,00 92,80 100,10 108,80 * Auflage inkl. e-paper, Stand Oktober ,90 85,10 Altomünster Dasing Diedorf Dinkelscherben Eurasburg Gessertshausen A8 Odelzhausen Münsterhausen Kissing Ried Fischach Thannhausen Langenneufnach Königsbrunn Mering B17 Wehringen Balzhausen Merching Oberottmarshausen Althegnenberg Maisach Prittriching 92,50 Egling Untermeitingen Klosterlechfeld Emmering Fürstenfeldbruck Tussenhausen Hurlach Jesenwang Landsberied Scheuring Moorenweis Schöngeising Obermeitingen Langerringen Pfaffenhausen Olching Mammendorf ch Lech bis 40 g 71,40 Sielenbach Neusäß Stadtbergen Singold bis 30 g 68,50 Affing Gablingen Welden B300 Kühbach Rehling Graben Preise Wochenzeitung Preise je Exemplare Langweid Emersacker Inchenhofen Kleinaitingen bis 20 g 119,10 Aindling Holzheim rta We bis 10 g 106,80 Aresing B2 Biberbach Hiltenfingen 96,70 Schrobenhausen Meitingen Kirchheim 93,80 Thierhaupten Binswangen Großaitingen Preise Tageszeitung Preise je Exemplare Ellgau Nordendorf Pöttmes Ziemetshausen er Allgemeine Hauptausgabe: Exemplare ( Ex. Samstag) zum Prospektbeilagenpreis Tageszeitung Langenmosen Buttenwiesen Weil Ettringen Geltendorf Grafrath Kottgeisering Gilching Türkenfeld Eresing Kaufering Penzing Eching Inning Weßling mit (Großraum ) 701 Wochenzeitung für die Stadt 703 Wochenzeitung für den Aichach-Friedberg 706 Wochenzeitung für den 708 Wochenzeitung f. Königsbrunn, Schwabmünchen, 727 Print-Anteil: Diese Stückzahl muss in gedruckter Form angeliefert werden. e-paper-anteil: Anlieferung der Beilage als Datei per an prospektbeilagen@augsburger-allgemeinde.de Eichenau Alling

10 Allgemeine Geschäftsbedigungen 18/19 AGB FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN IN ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN 1. Auftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeige/n und/oder der Vertrag über die Beilegung einer oder mehrerer Beilage/n eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen- Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat den Abdruck der von ihm in Auftrag gegebenen Anzeige/n bzw. Beilagen unverzüglich nach deren Erscheinen zu prüfen. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln grundsätzlich unverzüglich nach Erscheinen der Anzeige und/oder Beilage, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen 1 Jahres nach Veröffentlichung des Werbemittels. Entspricht die Anzeige trotz der rechtzeitigen Lieferung einwandfreier Druckunterlagen nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit und wurde rechtzeitig reklamiert, kann Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde oder der Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangt werden. Der Anspruch auf Abdruck einer Ersatzanzeige ist gänzlich ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung oder ist diese unzumutbar oder schlägt fehl, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Auftrages ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten und Unternehmern verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage. 11. Eine Haftung des Verlages auf Schadens- oder Aufwendungsersatz gleich aus welchem Rechtsgrund besteht nur, wenn der Schaden bzw. die Aufwendungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlages zurückzuführen sind oder durch schuldhafte Verletzung einer verkehrswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise vom Verlag verursacht wurden. Haftet der Verlag nach den vorstehenden Grundsätzen dem Grunde nach, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung des Verlages der Höhe nach auf den typischen Schadens- bzw. Aufwendungsumfang, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar war, und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt begrenzt. Der Verlag haftet nicht für den Werbeerfolg einer Anzeige und/oder Beilage. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht. Soweit die Haftung des Verlages nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tat sächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen und/oder die Annahme weiterer Beilagen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 16. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage - oder wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 20. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Eine Aufbewahrung elektronisch übermittelter Anzeigen ist nicht möglich. 21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Mit der Erteilung eines Anzeigen- und/oder Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages an. b) Der Verlag darf die Anzeigen auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber im Internet veröffentlichen. c) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen und bei unleserlichen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung. Abbestellungen können nur schriftlich erfolgen. d) Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von Anzeigen und Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Dem Verlag obliegt keine Prüfpflicht, ob die Anzeigen oder Beilagen Rechte Dritter beeinträchtigen. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter gleich aus welchem Rechtsgrund die wegen der Veröffentlichung der Anzeigen oder Beilagen geltend gemacht werden, oder sonstigen Schädigungen, die dem Verlag durch die Veröffentlichung entstehen, frei. Die Freistellung umfasst auch evtl. erforderliche Rechtsverteidigungskosten. Der Auftraggeber hat auch die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, Richtigstellung oder Widerruf, die sich auf Tatsachenbehauptungen der veröffentlichten Anzeige beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so stehen dem Werbungtreibenden bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht rechtzeitig vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Das gilt sinngemäß auch für mitgeteilte Abbestellungen. f) Satzkosten für rechtzeitig abbestellte Anzeigen stellt der Verlag in Rechnung. Rückzuzahlende Anzeigenbeträge werden um diese Satzkosten gekürzt. g) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. h) Im Falle höherer Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen erlischt für den Verlag jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind in diesen Fällen ausgeschlossen, sofern diese Störungen nicht auf vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Plichtverletzung des Verlages beruhen. i) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Ansprüche auf rückwirkenden Nachlass müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf des Auftragsjahres gestellt sein. j) Für Sonderbeilagen und Sonderveröffentlichungen können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden. k) Der Verlag behält sich Abweichungen von in der Preisliste ausgewiesenen Rabattkonditionen vor. l) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. m) Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. n) Bei Insolvenz, Vergleich und Liquidation entfällt jeder tarifliche Nachlass, es sei denn, der Vertrag wird vollständig erfüllt. o) Anzeigen- und Beilagenaufträge von Lokalinserenten oder für lokale Niederlassungen werden aus Orten des Verbreitungsgebietes Anzeigenmittlern provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Die Kontrahierungsfreiheit bleibt unberührt. p) Mit der Aufgabe von Anzeigen und Beilagen ist es erforderlich, dass die für die Auftragsdurchführung erhobenen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Datenverarbeitung im Auftrag: Der Verlag bedient sich neben seiner Servicestellen in der Mediengruppe Pressedruck (www. mediengruppe-pd.de) ggf. weiterer Dienstleister zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags. So kann z.b. die Aufgabe einer Anzeige für das gesamte Erscheinungsgebiet nicht ohne Einschaltung weiterer Verlage im Konzern durchgeführt werden. Nicht selten wird es erforderlich, dass der Dienstleister im Auftrag des Verlags direkt mit dem Kunden Kontakt aufnehmen muss, z.b. um Rückfragen wegen unleserlicher oder missverständlicher Auftragsdaten zu nehmen. Eine über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Kontaktaufnahme erfolgt hingegen nicht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte als Auftragsdatenverarbeiter erfolgt ausschließlich zur Erfüllung bzw. Abwicklung des jeweiligen Auftrags. Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit werden dabei eingehalten. Im Rahmen derartiger Auftragsdatenverarbeitungen bleibt der Verlag (datenschutzrechtlich) verantwortlich und kontrolliert entsprechende Tätigkeiten. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers übermittelt der Verlag die personenbezogenen Daten über den Zahlungsverzug an andere Unternehmen der Mediengruppe Pressedruck oder erforderlichenfalls zur Wahrung berechtigter Interessen an Dritte unter folgenden Voraussetzungen: Nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung wurde zweimal schriftlich gewarnt, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung liegen mindestens 4 Wochen, spätestens bei der dritten Mahnung hat der Verlag auf die Übermittlung hingewiesen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gelten die Voraussetzungen im Fall der Datenübermittlung wie vorstehend. Die Durchführung des Auftrages ist von der Vorauszahlung und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. q) Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist der schriftliche Nachweis einer Beteiligung von mindestens 51 Prozent. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung erfolgt z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. r) Platzierungsangaben bei Aufträgen können nur als Wunsch, nicht jedoch als Bedingung geäußert werden und werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn sie vom Verlag ausdrücklich schriftlich oder in Textform ( , Telefax) bestätigt werden. s) Auf den Ausschluss von Konkurrenzanzeigen/Mitbewerbern besteht kein Anspruch. t) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen des Verlages vollständig entsprechen. Für Abweichungen von den Verlagserfordernissen, fehlerhafte Dateien, fehlende Auftragsunterlagen und Andrucke sowie für die fehlerhafte Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Auftraggeber stellt dem Verlag Druckunterlagen nach DIN ISO zur Verfügung (Norm für den standardisierten Zeitungsdruck, die alle qualitätsrelevanten Parameter im Herstellungsprozess definiert; siehe auch Seite 4 unter Datenqualität). Ein farbverbindlicher Proof ist bei mehrfarbigen Anzeigen Bestandteil dieser Druckunterlagen. Sollte keine verbindliche Farbvorlage rechtzeitig vorhanden sein, liegt die Farbgebung im Druck im Ermessen des Verlages und ist von Preisminderungsansprüchen ausgeschlossen. Der Kunde haftet dafür, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei nichtsdestotrotz Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche insbesondere wegen fehlender Sicherheitskopien geltend machen könnte. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Presse-Druck- und Verlags- GmbH finden Sie unter mediadaten.augsburger-allgemeine.de/agb-onlinewerbung.

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