Sophie-Opel-Preis 2017
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- Lieselotte Baum
- vor 6 Jahren
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1 Sophie-Opel-Preis 2017 I. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Die Adam Opel AG schreibt den Nachwuchswettbewerb Sophie-Opel-Preis im Jahr 2017 zusammen mit der Internationale Münchner Filmwochen GmbH aus. II. VERLEIHUNG DES PREISES Wann? 29. Juni 2017 (während des FILMFEST MÜNCHEN) Wo? AudimaxX der Hochschule für Fernsehen und Film München, Bernd- Eichinger-Platz 1 III. DER WETTBEWERB Gesucht wird der beste Werbespot oder Kurzfilm unter dem Motto AUF DER STRASSE GIBT ES LIMITS. IN UNSEREN KÖPFEN NICHT. MOBILITÄT FÜR EINE BESSERE WELT. Es geht darum, dieses Motiv in seiner gesellschaftlichen Bedeutung weiterzuführen. Wir freuen uns, wenn ein Opel dabei ist, aber es ist kein Muss. Die eingesendeten Beiträge sollen zum Diskurs anregen und unterhalten. Innovative Ideen sind gewünscht! Der Gewinner erhält Für den 2. Preis gibt es und der 3. Preis ist mit dotiert. Jetzt den Werbespot einreichen und (im besten Fall) bald gewinnen! Die Spots sollen eine Länge von 60 bis 90 Sekunden haben. Gedreht werden kann auf allen Formaten und mit allen Medien. Für die Projektion auf dem Festival muss der Spot in einem der folgenden Formate vorgelegt werden: File-Formate: -.mov -.mp4 -.avi -.vob -.mpg -.mpeg - DCP Lichttonfilmkopien: - 35mm - 16mm Alle File Formate werden in ein im Festival-Kino abspielbares Format überspielt. IV. ANMELDUNG Teilnehmen können alle Studenten deutschsprachiger Hochschulen. Die Spots sollen in deutscher Sprache eingereicht werden. V. EINSENDESCHLUSS UND ERMITTLUNG DER GEWINNER Alle Anmeldungen, einschließlich 2-3 Stand- oder Szenenfotos, müssen bis zum via reelport.com eingereicht worden sein. UNVOLLSTÄNDIGE ANMELDUNGEN ODER EINREICHUNGEN NACH DEM KÖNNEN LEIDER NICHT BERÜCKSICHTIGT WERDEN!
2 Alle eingereichten Filme werden von einer Jury gesichtet. Die Jury wählt aus allen Einsendungen zehn Beiträge aus, die für die Endrunde nominiert werden. Die Einreichenden werden im Juni 2017 benachrichtigt, ob ihr Beitrag unter den zehn nominierten Beiträgen ist. Aus den zehn nominierten Beiträgen werden der Gewinner, der 2. Preis und der 3. Preis im Rahmen einer Jurysitzung ausgewählt. VI. PREIS Der Sophie-Opel-Preis ist mit einem attraktiven Preisgeld von insgesamt dotiert und somit der höchstdotierte Werbefilmpreis für den Filmnachwuchs deutscher Hochschulen. VII. PUBLIKUMSPREIS Neben dem Sophie-Opel-Preis beabsichtigt die Adam Opel AG außerdem einen Publikumspreis zu veranstalten. Bei diesem werden die Beiträge, die nominiert wurden, aber nicht zu den 3 Gewinnern gehören, auf einer Website der Adam Opel AG öffentlich gezeigt. Jeder Besucher der Website erhält die Möglichkeit, für einen Beitrag zu stimmen. Der Beitrag, der die meisten Stimmen auf sich vereint, erhält von der Adam Opel AG ein Preisgeld von Um möglichst viele Besucher anzuziehen, wird die Adam Opel AG den Publikumspreis aktiv online und offline bewerben, ggf. ein Gewinnspiel veranstalten oder andere Maßnahmen treffen, um Aufmerksamkeit zu generieren. VIII. RECHTE (i)teilnahmebedingungen Mit der Einreichung des Films und der Übermittlung der Daten via reelport.com erkennt der Anmelder die Teilnahmebedingungen des Sophie-Opel-Preises sowie die Richtlinien des FILMFEST MÜNCHEN verbindlich an. (ii)rechte-einräumung Zusätzlich zu den Rechten, die der Anmelder gemäß den Richtlinien des FILMFEST MÜNCHEN einräumt, gilt folgendes: Der Anmelder erklärt sich damit einverstanden, dass sein Film auf der Preisverleihung während dem FILMFEST MÜNCHEN vorgeführt sowie auf den Internetseiten und den Social Media Kanälen (einschließlich facebook, youtube, twitter, etc.) der Adam Opel AG und des FILMFEST MÜNCHEN vor und während des Festivals veröffentlicht werden darf, ohne dass dafür eine Vergütung geschuldet ist. Sollte der eingereichte Spot nominiert werden und/oder zu den Gewinnern gehören, erklärt sich der Anmelder einverstanden, dass sein Spot (1) wie beschrieben für den Publikumspreis verwendet werden darf, (2) über alles Vorgenannte hinaus bis zu einem Jahr nach dem Festival auf den Internetseiten und den Social Media Kanälen der Adam Opel AG und des FILMFEST MÜNCHEN veröffentlicht werden darf, ohne dass dafür eine gesonderte Vergütung geschuldet ist. Gleiches gilt für eine werbemäßige Nutzung durch die Adam Opel AG online: Die Adam Opel AG darf den eingereichten Spot im Rahmen von gebuchten und bezahlten Werbeslots online unter Nennung der Marke Opel innerhalb des genannten Zeitraums nutzen, ohne dass dafür eine gesonderte
3 Vergütung zu zahlen ist. Im Rahmen vorgenannter werbemäßiger Kommunikation darf Opel den eingereichten Spot unter Nennung des Titels bei gleichzeitiger Nennung der Marke Opel online und offline bewerben. Auch die separate Verwendung des Titels ohne gleichzeitige Verwendung des Spots ist gestattet. Opel darf Werbung zur Verwendung online und offline gestalten, die Themen, Ausschnitte, Standbilder, Titel, Szenen, Zitate oder sonstige Teile der Spots enthalten. Opel darf den Spot bearbeiten, insbesondere kürzen, schneiden, mit Untertiteln versehen, synchronisieren oder auf sonstige Weise bearbeiten. Anmelder, die nicht zu den Nominierten gehören, stimmen der Veröffentlichung ihres Spots bis zu einem Jahr nach dem FILMFEST MÜNCHEN auf den Internetseiten und den Social Media Kanälen der Adam Opel AG und des FILMFEST MÜNCHEN zu, ohne dass dafür eine Vergütung geschuldet ist. Diese Zustimmung ist jederzeit nach Ende des FILMFEST MÜNCHEN des laufenden Kalenderjahres widerrufbar. Alle darüber hinaus gehenden Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. (iii) Rechte-Garantien Der Anmelder versichert mit Einreichung der Anmeldung gegenüber der Adam Opel AG, dass die im Rahmen der heutigen Rechtseinräumung erfassten Rechte an dem Filmbeitrag ihm zustehen und er allein befugt ist, über diese Rechte zu verfügen. Dabei miterfasst sind die Rechte an Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Filmbeitrag vom Anmelder eingereicht werden. Für den Fall, dass der Anmelder nicht alle Rechte, die mit der heutigen Vereinbarung zu übertragen oder einzuräumen sind, zugunsten der Adam Opel AG übertragen oder dieser einräumen konnte, stellt der Anmelder die Adam Opel AG von allen Ansprüchen frei, die von Dritten gegenüber der Adam Opel AG unter Hinweis auf Rechte, gleich welcher Art, wegen Auswertungs- und/oder Benutzungshandlungen im Zusammenhang mit dem FILMFEST MÜNCHEN wie vorliegend geregelt, geltend gemacht werden sollten. Hierbei inbegriffen sind auch die der Adam Opel AG entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung. Die Adam Opel AG ist berechtigt, finanzielle Ansprüche von Anspruchstellern vorgerichtlich im Vereinbarungswege abzugelten bzw. zu erledigen. Die Adam Opel AG wird in angemessenem zeitlichem Abstand vor einer derartigen Vereinbarung den Anmelder von einer beabsichtigten Regelung informieren und um Stellungnahme bitten. Die Adam Opel AG hat vereinbarungsgemäß ein verbindliches Letztentscheidungsrecht, bei geltend gemachten Zahlungsansprüchen Dritter einem angekündigten gerichtlichen Verfahren durch Abschluss einer Vergleichsvereinbarung vorzubeugen. Die Adam Opel AG wird vom Anmelder den an den Anspruchsteller ausbezahlten Betrag erstattet bekommen, wenn vorher zwischen Anmelder und Adam Opel AG über die von der Adam Opel AG vorgesehene Vereinbarung mit dem Anspruchsteller verhandelt worden ist. Die Adam Opel AG ist vereinbarungsgemäß nicht verpflichtet, Ansprüche gegen die Adam Opel AG und/oder sonstige vorgenannte Beteiligte und jeweils Organe, Mitarbeiter und Beauftragte in einem gerichtlichen Verfahren rechtskräftig klären zu lassen.
4 (iv) Freistellung Unbeschadet der vorstehend unter (iii) Rechte-Garantien enthaltenen Zusage, versichert der Anmelder der Adam Opel AG, dass gegenüber seinen Vertragspartnern keine Vereinbarungen bestehen, denen zufolge die nach der heutigen Vereinbarung auf die Adam Opel AG übertragenen Befugnisse erlöschen oder vom Anmelder an einen Dritten fallen, falls über das Vermögen des Anmelders ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Anmelder seine Zahlungen im Geschäftsverkehr einstellt, mit Zahlungen in Verzug gerät oder sonst auflösende Bedingungen für den eigenen (vorgelagerten) Rechtserwerb des Anmelders eintreten. Anmelder und Adam Opel AG sind sich darüber einig, dass die Freistellung von Adam Opel AG nur soweit reicht, als es um finanzielle Folgewirkungen geht, also nur hinsichtlich Verfahrenskosten und sonstiger begleitender Aufwendungen und/oder eintretender Schäden, eine Freistellung aber nicht etwa fehlende Rechte an dem Filmbeitrag ersetzt, deren Existenz für die ordnungsgemäße Nutzung wie eingeräumt zwingend erforderlich ist. Anmelder und Adam Opel AG sind sich deshalb auch darüber einig, dass eine Freistellung der Adam Opel AG durch den Anmelder also nicht verhindern kann, dass gegen die Adam Opel AG gerichtete Ansprüche auf insbesondere Unterlassung (Verbot der Darbietung der Produktion und Werbung hierfür) und Ansprüche im Übrigen geltend gemacht und gegebenenfalls durchgesetzt werden können. Dies vorausgeschickt kommen Anmelder und IMF wie folgt überein: Von allen Ansprüchen, die von Dritten aus Anlass der Nutzung des Spots durch die Adam Opel AG und/oder dessen Bewerbung wegen angeblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten (u. a. Recht am eigenen Bild und/oder Namens- / Kennzeichnungsrecht und/oder Rechte an zitierten Äußerungen und/oder sonstige Persönlichkeitsrechte) gegen die Adam Opel AG und/oder Organe, Mitarbeiter und/oder Beauftragte von diesen geltend gemacht werden, stellt der Anmelder des angemeldeten Filmbeitrags diese sämtlich von Ansprüchen Dritter frei. Diese Freistellung umfasst insbesondere die Übernahme folgender Ansprüche bzw. Kosten: Auf Geldzahlung gerichtete Ansprüche Dritter (u.a. Ersatz geltend gemachten materiellen Schadens und/oder geltend gemachten immateriellen Schmerzensgeldes als Geldentschädigung zur Entschädigung eines Schadens, der nicht in einer Vermögensminderung besteht); Abschnitt (ii) findet entsprechende Anwendung. IX. UNTERKUNFT UND REISEKOSTEN Die Regisseure der drei nominierten Kurzfilme erhalten Einladungen zum FILMFEST MÜNCHEN sowie Hotelaufenthalt und Reisekostenzuschüsse gemäß den Festivalrichtlinien.
5 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Internationale Münchner Filmwochen GmbH FILMFEST MÜNCHEN Sophie-Opel-Preis Sonnenstr München Deutschland Tel: +49 / 89 / /24 Fax: +49 / 89 / program@filmfest-muenchen.de Bitte senden Sie keine Einreichungen an diese Adresse. Einreichungen sind nur über reelport.com möglich. X. GERICHTSSTAND Soweit dies zwischen dem Anmelder einerseits und der Adam Opel AG andererseits wirksam vereinbart werden kann, ist Gerichtsstand Frankfurt/Main, wobei die Adam Opel AG auch befugt ist, gerichtliche Verfahren am Sitz des Anmelders einzuleiten. XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Soweit einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der anderen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien haben dann diejenige wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Lücken in der Vereinbarung zwischen Adam Opel AG und Anmelder. MIT DER EINREICHUNG ERKLÄRT SICH DER EINREICHER MIT DEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN UND ERKENNT DIESE VERBINDLICH AN. Informationen finden Sie auch im Internet unter
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