EINREICHFORMULAR 2016 des FESTIVAL DES DEUTSCHEN FILMS 15. Juni bis 3. Juli Ludwigshafen am Rhein / Metropolregion Rhein-Neckar

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1 EINREICHFORMULAR 2016 des FESTIVAL DES DEUTSCHEN FILMS 15. Juni bis 3. Juli Ludwigshafen am Rhein / Metropolregion Rhein-Neckar Einreichfrist: 11. März 2016 Bitte dieses Formular ausgefüllt einsenden oder per Fax / zusenden! Bei weiteren Vereinbarungen unbedingt auch die Seite 5 ausgefüllt einsenden oder per Fax / an uns senden! Adresse: Festival des deutschen Films, Collini-Center, Galerie, Collinistr.1, Mannheim, Fax: , programm2@fflu.de Filmtitel...(Früherer(Arbeits)Titel)... Regie... Produktionsfirma (Hauptprod.)... Ko-Produzent/en... Gibt es einen Kinoverleih? Nein evtl. Ja/ Firma... Genre: Spielfilm Dokumentarfilm Mischform Experimentalfilm... Länge: (Min.)... (mind. 45 Min.) Produktionsjahr:... Herstellungsformat: Digital 35 mm... Projektionsformat: DCP Blu-ray... Gab es bereits eine Premierenvorstellung? Nein Ja Wann?... Wo?... Festivalteilnahmen/Aufführungen bisher:... Geplante Festivalteilnahmen/Aufführungen (eingereicht)... Ist der Termin des Kinostarts in Deutschland bekannt? Nein Ja / Datum... Gab es eine TV-Ausstrahlung oder wird es sie geben? Nein Ja / Datum... Bitte unbedingt alle Fragen vollständig beantworten! Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich das beiliegende Reglement des Festival des deutschen Films ggmbh (Seiten 2 bis 5) in den Punkten 1. bis 10. zur Kenntnis genommen habe, dass ich ggf. die Berechtigung von Dritten eingeholt habe, zu diesem Vertragsabschluss berechtigt bin und dass ich vorbehaltlos zustimme Es gibt keine eine weitere Vereinbarung, die gesondert beiderseitig bestätigt zu erfolgen hat (s. Seite 5). Ort... Datum... Name in Blockschrift... Unterschrift... Anschrift/ Stempel

2 2 REGLEMENT 2016 FESTIVAL DES DEUTSCHEN FILMS ggmbh Ludwigshafen am Rhein / Metropolregion Rhein-Neckar 15. Juni bis 3. Juli DIE PREISE dotiert mit insgesamt Euro 1 Das Festival des deutschen Films trifft unter den eingereichten Filmen eine Auswahl, welche Filmwerke um den Filmkunstpreis oder den Publikumspreis oder beide Preise konkurrieren. 2 Mit einer dieser Nominierungen konkurriert das Filmwerk grundsätzlich auch um die Verleihförderung - sofern für das Filmwerk ein Kinostart noch bevorsteht und sofern keine (von diesem Vertrag abweichende) zusätzliche schriftliche Vereinbarung über die Zahlung von Filmmieten (Lizenzgebühren) durch das Festival besteht; die Zahlung von solchen Lizenzgebühren schließt die Möglichkeit des Erhalts der Verleihförderung von vornherein aus. 3 Auch reine Fernsehfilme (ohne Kinoambitionen) können für den Filmkunstpreis oder den Publikumspreis eingereicht werden; sie können aber die Verleihförderung nur erhalten, wenn ein Kinofilmverleih sich vertraglich verpflichtet, den Film im Kino in relevantem Ausmaß auszuwerten. 4 Außerdem können reine Fernsehfilmproduktionen von Fernsehredaktionen für den gesonderten Wettbewerb um den Medienkulturpreis eingereicht werden. DIE PREISDOTIERUNGEN Der Filmkunstpreis, dotiert mit (gestiftet von der BASF SE) Teilnahmeberechtigt sind alle Filme, die für den Filmkunstpreis nominiert und eingeladen werden (vorzugsweise Filme, die bei uns ihre deutsche Uraufführung haben) gehen ohne weitere Bedingungen an die Regie, ohne weitere Bedingungen an den Hauptproduzenten. Der Gewinner des Filmkunstpreises hat ein erstrangiges Anrecht auf die Verleihförderung in Höhe von Sie entfällt nur dann, wenn kein Kinostart des Films bevorsteht. Eine Besondere Auszeichnung, undotiert, erhält, sofern dies zutrifft, die zuständige Fernsehredaktion, die den Träger des Filmkunstpreises hauptverantwortlich ermöglicht hat. Die Entscheidung trifft eine unabhängige, dreiköpfige Fachjury.

3 3 Der Publikumspreis, dotiert mit (gestiftet vom Förderverein Freunde des Festivals). Teilnahmeberechtigt sind alle Filme, die für den Publikumspreis nominiert und eingeladen werden. Das Publikum entscheidet durch Abstimmung (Bewertung pro Vorstellung in Relation zur Anzahl der Zuschauer pro Vorstellung). Der Gewinner des Publikumspreises hat eine zweitrangige Chance auf die Verleihförderung (s.u.), wenn beim Träger des Filmkunstpreises kein Kinostart bevorsteht. Die Verleihförderung, dotiert mit (gestiftet von der BASF SE) Voraussetzung für den Erhalt der Verleihförderung ist, dass eine Kinoauswertung in relevantem Ausmaß innerhalb eines Jahres nach Preisvergabe möglich ist. Die Fördersumme geht an den Kinofilmverleiher des Filmkunstpreises. Sollte bei diesem Film eine Kinoauswertung nicht möglich sein, geht die Verleihfördersumme automatisch an den Kinofilmverleiher des Publikumspreises. Sollte auch bei diesem eine Kinoauswertung nicht möglich sein, so geht die Fördersumme an den Kinofilmverleiher des beim Publikum zweit-beliebtesten Film des Festivals und/oder einen der Träger der Lobenden Erwähnungen der Jury. Diese Entscheidung trifft dann die Festivaldirektion. Die Lobenden Erwähnungen (bis zu drei), undotiert, für Einzelleistungen (Regie, Buch, Kamera, Produktion, weitere). Die Entscheidungen trifft die unabhängige, dreiköpfige Fachjury. Der Ludwigshafener Drehbuchpreis geht an eine/n Drehbuch-Autor/in, dessen Film im diesjährigen Programm des Festivals gezeigt wird und der keine gewöhnliche, sondern eine ganz besondere Qualität des Drehbuches zur Grundlage hat. Der Preis betont die Bedeutung guter Drehbücher für das Gelingen von Filmwerken in Deutschland. ZUSÄTZLICHER WETTBEWERB FÜR REINE FERNSEHFILM-PRODUKTIONEN: Medienkulturpreis von Ludwigshafen am Rhein Dieser Preis geht an die Fernsehredaktion, die hauptverantwortlich ist für eine besonders gelungene neue Fernsehfilm-Produktion (Fernsehspiel), soweit diese vorbildhaft ist für den Erhalt einer Medienkultur in Deutschland, der es unabhängig von Einschaltquoten um Qualitätsfernsehen im Bereich des Fernsehspiels geht. Regisseur(in) und Produzent(in) des Filmwerkes erhalten zusätzlich eine Urkunde. Die Fernsehfilme müssen von den hauptverantwortlichen Redaktionen eingereicht und für diesen Preis vorgeschlagen werden. Die Produktionen sollen bei Einreichung nicht älter als ein Jahr sein und dürfen auch schon ausgestrahlt sein, sollten es nach Möglichkeit aber nicht. Es können jährlich mehrere Fernsehfilm-Produktionen mit dem Medienkulturpreis von Ludwigshafen am Rhein ausgezeichnet werden. Die Auszeichnung ist undotiert. Die Entscheidung trifft ein Komitee der Festivaldirektion nach Beratung durch externe Gutachter. Die Vergabe erfolgt unabhängig von allen übrigen Preisen und Auszeichnungen des Festivals in einer festlichen Gala.

4 4 2. Für die Auswahlentscheidung des Festivals ist eine DVD oder ein Online-Link bis 11. März 2016 einzureichen. Das vorgelegte Werk muss mit dem angemeldeten Originalfilm vollständig übereinstimmen (Abweichungen müssen schriftlich mit dem Einreichformular erklärt werden). Zusendungen von Online-Links müssen die Möglichkeit des Herunterladens auf unsere PCs ermöglichen und dabei ohne zeitliche Beschränkungen sein. 3. Das Filmwerk wird zur Teilnahme am diesjährigen Filmfestival eingereicht, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht. Erst die schriftliche Einladung der Festivaldirektion gilt als verbindliche Zusage. Sie gilt nur, wenn alle Bestimmungen dieses Reglements Beachtung finden. 4. Die Festivaldirektion entscheidet, wie oft und zu welchen Zeiten ein Film auf dem Festival präsentiert wird (i.d.r. 2 x abends und 1 bis 2 x tagsüber). Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Aufführungen des Films sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen schriftlich gegengezeichnet vereinbart werden! 5. Der Einreichende gestattet, dass bis zu drei Minuten des Films für Zwecke der Medienberichterstattung und/oder für Werbungszwecke des Festivals kostenfrei genutzt werden dürfen. Der Einreichende ist auch einverstanden, dass die DVD oder die Kopie des heruntergeladenen Films im Besitz des Festivals für Archivzwecke verbleiben kann, wenn der Film für die Teilnahme ausgewählt wurde. 6. Das Festival haftet für die eingesandten Filmkopien für die Dauer des Besitzes und der Rücksendung. Das Festival sendet die Vorführkopie unmittelbar nach dem Ende des Festivals an die vom Rechteinhaber vor Beginn des Festivals schriftlich genannte Adresse. Die Vorführkopie des Films muss mindestens zehn Tage vor Festivalbeginn im Festivalbüro eintreffen. 7. Der das Filmwerk Einreichende versichert, dass er berechtigt ist, diesem Reglement in allen Punkten zuzustimmen und ggf. seinerseits die Berechtigung dafür von Dritten eingeholt hat, beispielsweise die Rechtsansprüche des Kinoverleihs des Filmwerkes. Der Einreichende erklärt ferner, dass seine Vereinbarungen mit dem Festival auch dann weiterhin gelten, wenn im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Festival die Verwertungsrechte an andere (z.b. Filmverleih) abgetreten werden, weil die Vereinbarungen dann in Verträgen mit Dritten berücksichtigt werden. 8. Eine Zahlung von Filmmieten (Lizenzgebühren) durch das Festival muss gesondert schriftlich und beidseitig bestätigt vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung schließt die Möglichkeit des Erhalts der mit Euro dotierten Verleihförderung verbindlich aus. 9. Der Einreichende hat unabhängig von Vorführgebühren das Recht auf eine FFAkonforme schriftliche Mitteilung der Festivaldirektion über die Anzahl der Zuschauer des Films. 10. Als Gerichtsstand ist Mannheim vereinbart. Es gibt eine weitere Vereinbarung, die gesondert beiderseitig bestätigt zu erfolgen hat (s. Seite 5)

5 5 Vereinbarung in Änderung des vertraglichen Einreichformulars Der Einreichende des Filmwerkes, Titel : und Unterzeichnende des Einreichformulars, Name / Firma : bittet um folgende abweichende Vereinbarung betreff: Filmmiete (Lizenzgebühr) Limitierung der Anzahl der öffentlichen Filmvorführungen Sonstige Vereinbarung:

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