Curriculum für das Bachelorstudium Europäische Ethnologie an der Karl-Franzens-Universität Graz

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1 Curriculum für das Bachelorstudium Europäische Ethnologie an der Karl-Franzens-Universität Graz Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz 2002 (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am xx.xx.2017 gemäß 25 Abs. 1 Z. 10 UG das folgende Curriculum für das Bachelorstudium Europäische Ethnologie erlassen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 (1) Gegenstand des Studiums... 3 (2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen... 3 (3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt Allgemeine Bestimmungen... 4 (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten... 4 (2) Dauer und Gliederung des Studiums... 4 (3) Studieneingangs- und Orientierungsphase... 4 (4) Gebundene Wahlfächer (GWF)... 5 (5) Ergänzungsfächer... 5 (6) Basismodul... 5 (7) Akademischer Grad... 6 (8) Lehrveranstaltungstypen... 6 (9) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen Aufbau und Gliederung des Studiums... 8 (1) Module und Lehrveranstaltungen... 8 (2) Anmeldevoraussetzung(en) für den Besuch von Lehrveranstaltungen/Pflichtpraxis... 9 (3) Freie Wahlfächer... 9 (4) Bachelorarbeit (5) Auslandsstudien und Praxis (6) Lehr- und Lernformen (7) Unterrichtssprache Prüfungsordnung (1) Lehrveranstaltungsprüfungen (2) Bachelorprüfung (3) Wiederholung von Prüfungen (4) Anerkennung von Prüfungen (5) Abschluss und Gesamtbeurteilung In-Kraft-Treten des Curriculums Übergangsbestimmungen Anhang I: Modulbeschreibungen Anhang II: Ergänzungsfächer Anhang III: Musterstudienablauf /24

2 Anhang IV: Anerkennungslisten /24

3 1 Allgemeines (1) Gegenstand des Studiums Das Bachelorstudium Europäische Ethnologie situiert sich im Rahmen des Vielnamenfaches Volkskunde/Europäische Ethnologie/Kulturanthropologie/Empirische Kulturwissenschaft. Als empirische (z. B. auf Interviews, teilnehmender Beobachtung und Archivforschung basierende) Kulturwissenschaft analysiert es Alltagskulturen im Kontext ihrer sozialen und historischen Bedingungen. Die traditionell historisch-philologische, regional und vergleichend arbeitende Disziplin vertritt heute eine kritisch kulturanalytische Ausrichtung und orientiert sich an aktuellen gesellschaftlichen Problemlagen. Der an Komplexität orientierte Zugang des Faches bezieht sich sowohl auf historische als auch auf Gegenwartsgesellschaften. Im Mittelpunkt des Interesses steht der Mensch als kulturelle Akteurin/kultureller Akteur, deren bzw. dessen Erfahrungen und Bedeutungszuschreibungen im Kontext von Kultur und Lebensweise erschlossen werden. Die Spezifik des Faches ergibt sich aus einem überwiegend methodologisch qualitativen und gesellschaftskritischen Zugang, dem ein Verständnis von Kultur als materiell bedingter Ausdrucksform zugrunde liegt. (2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, kulturelle Prozesse und Repräsentationen zu verstehen und zu deuten. Die wesentlichen Ziele des Studiums sind der Erwerb von Kompetenzen, um zur Kulturvermittlung und zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen zu können. Die Ausbildung dient sowohl der theoretischen und praktischen Einführung in kulturwissenschaftliches Verstehen und Argumentieren als auch der Vorbereitung auf bestimmte Berufsfelder. Fachliche und methodische Qualifikationen, die erworben werden sollen: Grundkenntnisse in theoretischen Zugängen kulturwissenschaftlichen Arbeitens Grundkenntnisse der Feldforschung und der empirischen Kulturanalyse Grundkenntnisse des Lesens und Interpretierens archivalischer Quellen Grundkenntnisse lokaler und regionaler Kulturen Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Kulturdynamik und gesellschaftlichen Veränderung Grundkenntnisse kulturwissenschaftlicher Praxis Allgemeine Qualifikationen, die erworben werden sollen: Soziale und personale Kompetenz durch die Absolvierung unterschiedlicher Lehrveranstaltungstypen mit Teamarbeit und Einzelarbeit, Präsentationen und Diskussionen Personalkompetenzen durch den Erwerb bzw. die Erweiterung von Reflexionsfähigkeit, Kritikfähigkeit und der Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten Soziale Kompetenz durch Kenntnisse auf dem Gebiet eigener und fremder Kulturen und Mentalitäten (3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt Der Bedarf der Gesellschaft und ihrer Institutionen an kulturellen Vermittlungskompetenzen ist sichtbar wachsend. Die Berufsaussichten der Absolventinnen und Absolventen sind daher im Zusammenhang mit der während des Studiums geschulten Fähigkeit zu sehen, erworbenes Wissen und angeeignete Kulturkompetenz flexibel einzusetzen und den Bedürfnissen entsprechend auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. Deshalb sollen die Studierenden nach Möglichkeit bereits während des Studiums durch Mitarbeit in einschlägigen Institutionen praktische Erfahrungen sammeln. Das Studium ist insbesondere für die Berufsfelder Medien, Museen, Kulturarbeit, Sozialarbeit, interkulturelle Kommunikation und Integration sowie Tourismus relevant. 3/24

4 2 Allgemeine Bestimmungen (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte (ECTS) zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden beträgt und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden, wodurch ein ECTS-Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters. (2) Dauer und Gliederung des Studiums Das Bachelorstudium Europäische Ethnologie mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS- Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular strukturiert. Die ECTS- Anrechnungspunkte betragen 108 in den Pflichtfächern, 30 in den Gebundenen Wahlfächern und 42 in den Freien Wahlfächern. Davon entfallen auf: Modul PF/GWF/FWF ECTS Modul A: Fachspezifisches Basismodul: Einführung in die Europäische PF 9 Ethnologie und Kulturanthropologie Modul B: Qualitative Methoden der empirischen Kulturforschung PF 15 Gebundene Wahlfächer: Fachspezifisches Basismodul aus 2. GWF 9 Studienfach Ergänzungsfach* Gebundene Wahlfächer: Modul/Module aus 2. Studienfach GWF 15 Ergänzungsfach* Gebundene Wahlfächer: Fakultätsweites Basismodul der Geisteswissenschaftlichen GWF 6 Fakultät Modul C: Kultur und Geschichtlichkeit PF 15 Modul D: Kulturelle Transformationsprozesse PF 15 Modul E: Stadt Raum Gesellschaft PF 15 Modul F: Kulturwissenschaftliche Praxis PF 15 Modul G: Vertiefungsmodul PF 10 Modul H: Lektüre fachspezifischer Literatur PF 5 Bachelorarbeit PF 5 Bachelorprüfung PF 4 Freie Wahlfächer (universitätsweites Basismodul (6 ECTS) empfohlen) FWF 42 Summe 180 PF=Pflichtfach, GWF=Gebundenes Wahlfach, FWF=Freies Wahlfach * Im Rahmen der Gebundenen Wahlfächer kann anstatt eines 2. Studienfachs ein Ergänzungsfach im Ausmaß von 24 ECTS-Anrechnungspunkten gewählt werden (Ergänzungsfach-Module siehe Anhang IV). (3) Studieneingangs- und Orientierungsphase a. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) des Bachelorstudiums Europäische Ethnologie umfasst mehrere einführende Prüfungen des ersten Semesters im Umfang von 9 ECTS- Anrechnungspunkten. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase soll als sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl dienen. Folgende Prüfungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet: Prüfungen LV-Typ ECTS KStd. empf.s em. Einführung in die Europäische Ethnologie und PS Kulturanthropologie 4/24

5 Einführung in das fachspezifische Arbeiten /VU Summe 9 5 b. Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Prüfungen aus den Pflichtfächern, den Gebundenen Wahlfächern sowie den Freien Wahlfächern in einem Umfang von 22 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden. Ein Vorziehen von Prüfungen über diesen Umfang hinaus ist nicht möglich. c. Die positive Absolvierung aller Prüfungen der StEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. (4) Gebundene Wahlfächer (GWF) a. Außer den fachspezifischen Pflichtfächern sind aus einem der folgenden Bachelorstudien 24 ECTS- Anrechnungspunkte Gebundene Wahlfächer zu absolvieren (2. Studienfach): Alte Geschichte und Altertumskunde, Anglistik/Amerikanistik, Archäologie (klassische und provinzialrömische Archäologie), Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Germanistik, Geschichte, Griechisch, Kunstgeschichte, Latein, Philosophie, (Romanistik) Französisch, (Romanistik) Italienisch, (Romanistik) Spanisch, Russisch, Slowenisch, Sprachwissenschaft. Wenn die Lehrveranstaltungen der fachspezifischen Pflichtfächer des Bachelorstudiums Europäische Ethnologie identisch sind mit den Lehrveranstaltungen der gewählten Gebundenen Wahlfächer, müssen diese durch entsprechende gleichwertige Lehrveranstaltungen im gleichen Ausmaß ergänzt werden, damit die notwendigen 180 ECTS-Anrechnungspunkte erreicht werden. Die 24 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem Gebundenen Wahlfach setzen sich aus dem fachspezifischen Basismodul (9 ECTS-Anrechnungspunkte) und weiteren Modulen des zweiten Studienfachs (15 ECTS-Anrechnungspunkte) zusammen. b. Gemeinsame Bestimmungen für den Wechsel des Studiums Wer innerhalb des ersten Studienjahres das Gebundene Wahlfach vollständig absolviert hat, kann ohne Verlust an Zeit und Studienleistungen einen Wechsel in das jeweils als Gebundenes Wahlfach gewählte Studium vornehmen. Sollte ein Wechsel vollzogen werden, werden die als Pflichtfach aus den Modulen Einführung in die Europäische Ethnologie und Kulturanthropologie und Qualitative Methoden der empirischen Kulturforschung absolvierten Leistungen für das weitere Studium als Gebundenes Wahlfach anerkannt. Dies stellt keinen Studienwechsel gemäß 17 (2) 1 Studienförderungsgesetz (StudFG) dar. (5) Ergänzungsfächer Im Rahmen der Gebundenen Wahlfächer können anstelle der in Abs. 4 angeführten Studien einführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 24 ECTS-Anrechnungspunkten (nach Maßgabe des Angebots der Karl-Franzens-Universität) aus einem der folgenden anderen Studien als Ergänzungsfach gewählt werden: Informationsmodellierung (in den Geisteswissenschaften) Soziologie Die entsprechenden Ergänzungsfachmodule werden detailliert im Anhang II aufgelistet. (6) Basismodul Das Basismodul umfasst insgesamt 30 ECTS-Anrechnungspunkte und besteht aus den obligatorisch zu absolvierenden Anteilen (fachspezifisches und fakultätsweites Basismodul) und einem fakultativen Anteil (universitätsweites Basismodul) im Rahmen der Freien Wahlfächer (6 ECTS- Anrechnungspunkte). Bei Absolvierung aller vier Teile (a bis d) des Basismoduls kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen: 5/24

6 a. Fachspezifisches Basismodul des Bachelorstudiums Europäische Ethnologie (PF, 9 ECTS- Anrechnungspunkte) Prüfungen LV-Typ ECTS KStd. empf. Sem. Einführung in die Europäische Ethnologie und PS Kulturanthropologie Einführung in das fachspezifische Arbeiten /VU Summe 9 5 b. Fachspezifisches Basismodul des als 2. Studienfach gewählten Studiums (GWF, 9 ECTS- Anrechnungspunkte) c. Fakultätsweites Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät (GWF, 6 ECTS- Anrechnungspunkte) Im Rahmen des Bachelorstudiums sind 6 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät zu absolvieren. Das Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät vermittelt eine Orientierung über die Geisteswissenschaften bzw. die an der Fakultät angebotenen Studien. Die Studierenden sollen die Charakteristika der Geisteswissenschaften und die wichtigsten wissenschaftlichen Zugänge zu den Gegenständen ihrer Forschung kennen lernen und sich der Bedeutung der Geisteswissenschaften in wissenschaftlicher wie gesellschaftlicher Hinsicht bewusst werden. Im Folgenden sind die Lehrveranstaltungen mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.) genannt: Modul FB Fakultätsweites Basismodul GEWI LV-Typ ECTS KStd. empf. Sem. FB.1 und Geisteswissenschaften: eine Standortbestimmung FB.2 Themen der Geisteswissenschaften FB.3 Einführende Lehrveranstaltung aus einem 3. Studium Summe Einschränkende Bestimmung zu FB.3: Für FB.3 dürfen weder Pflicht-Lehrveranstaltungen des Studiums Europäische Ethnologie noch Lehrveranstaltungen des als Gebundenes Wahlfach gewählten Studiums (gemäß 2 Abs. 4) gewählt werden. Wählbar sind hierfür nur einführende Vorlesungen aus anderen geisteswissenschaftlichen Studien. d. Universitätsweites Basismodul (FWF, 6 ECTS-Anrechnungspunkte) Das universitätsweite Basismodul ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht und richtet sich an Studierende aller Studienrichtungen. Es besteht aus drei Arbeitsbereichen (Selbstmanagement in Studium und Beruf, Gender Studies sowie Verantwortung in Wissenschaft und Beruf) und hat das Ziel, den interdisziplinären Charakter von Universitätsstudien zu verstehen, über das eigene Studium hinauszublicken, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu erkennen sowie sich aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen anzueignen und kritisch zu reflektieren. Es wird empfohlen, das universitätsweite Basismodul mit einem Umfang von 6 ECTS-Anrechnungspunkten zu Beginn des Studiums im Rahmen der Freien Wahlfächer zu absolvieren. (7) Akademischer Grad An die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums wird der akademische Grad Bachelor of Arts, abgekürzt BA, verliehen. (8) Lehrveranstaltungstypen Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungstypen angeboten: 6/24

7 a. Vorlesungen () sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich schriftlich schriftlich und mündlich stattfinden kann. b. Proseminare (PS) sind Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln. c. Übungen (UE) haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen. d. Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen. e. Arbeitsgemeinschaften (AG) dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen. f. Exkursionen (EX) tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei. Sie sind Blocklehrveranstaltungen, die dem Kennenlernen regionaler kultureller Phänomene sowie fachspezifischer Ausstellungen, Museen und Institutionen dienen. Sie enthalten einen Übungsteil, der auf die Bearbeitung konkreter Fragestellungen im Rahmen der Exkursionsthematik abzielt. Der Leistungsnachweis ist durch die Anfertigung einer eigenständigen Arbeit und/ einen Exkursionsbericht zu erbringen. g. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-beruflichen Zielen des Bachelorstudiums entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung behandelt werden. Alle unter b. bis g. genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. (9) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen a. Aus didaktischen Gründen aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen beschränkt. Lehrveranstaltungstyp Teilnehmendenzahl Vorlesung () keine Beschränkung Proseminar (PS) 25 Übung (UE) 50 Seminar (SE) 25 Arbeitsgemeinschaft (AG) 25 Exkursion (EX) 25 Vorlesung mit Übung (VU) 35 b. Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen nicht möglich ist und die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach den in der Richtlinie des Senats über die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmendenzahl festgelegten Kriterien. c. Zusätzlich zur elektronischen Lehrveranstaltungsanmeldung müssen Studierende in der ersten Lehrveranstaltungseinheit bzw. bei der Vorbesprechung der Lehrveranstaltung, in der die endgültige Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze erfolgt, anwesend sein. Studierende, die diesem Termin unentschuldigt fernbleiben, werden den anwesenden Studierenden nachgereiht. d. Für Lehrveranstaltungen aus anderen Studien gelten jene Regelungen, die in den einschlägigen Curricula vorgesehen sind. e. Für Studierende in internationalen Austausch-Programmen und für Studierende anderer Studien der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten. 7/24

8 3 Aufbau und Gliederung des Studiums (1) Module und Lehrveranstaltungen Das sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 180 ECTS- Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Prüfungen sind im Folgenden mit Lehrveranstaltungstitel, Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (KStd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (empf. Sem.) genannt. In der Spalte PF/GWF/FWF ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflichtfach (PF), ein Gebundenes Wahlfach (GWF) ein Freies Wahlfach (FWF) handelt. Aus den Gebundenen Wahlfächern ist entsprechend den Vorgaben auszuwählen. Die Modulbeschreibungen befinden sich in Anhang I. Modultitel LV-Typ PF/ GWF/ FWF ECTS KStd. empf. Sem. Modul A Fachspezifisches Basismodul: Einführung in die Europäische PF Ethnologie und Kulturanthropologie A.1 Europäische Ethnologie und Kulturanthropologie PS PF A.2 Einführung in das fachspezifische Arbeiten /VU PF Modul B Qualitative Methoden der empirischen Kulturforschung PF B.1 Feldforschung PS PF B.2 Qualitative Methoden A PF Qualitative Methoden B VU/ PF Modul FB Fakultätsweites Basismodul GEWI Typ GWF FB.1 und Geisteswissenschaften: eine Standortbestimmung GWF FB.2 Themen der Geisteswissenschaften GWF FB.3 Einführende Lehrveranstaltung aus einem 3. Studium GWF Modul C Kultur und Geschichtlichkeit Typ PF C.1 Historische Methoden PS PF C.2 Kultur und Geschichtlichkeit A PF C.3 Kultur und Geschichtlichkeit B VU/AG/ PF Modul D Kulturelle Transformationsprozesse Typ PF D.1 Kulturelle Transformationsprozesse SE PF D.2 Geschlechterverhältnisse /VU PF D.3 Kulturelle Transformationsprozesse VU/AG/ PF Modul E Stadt Raum Gesellschaft Typ PF E.1 Stadt Raum Gesellschaft SE PF E.2 Stadt Raum Gesellschaft A PF E.3 Stadt Raum Gesellschaft B VU/EX/ PF Modul F Kulturwissenschaftliche Praxis Typ PF F.1 Kultur als öffentliche Repräsentationsform /VU/AG PF F.2 Berufliche Praxis für KulturwissenschaftlerInnen AG PF F.3 Fotografieren, Filmen und Schreiben /VU/AG PF Kulturwissenschaftliche Praxis /VU/AG F.4 PF Fachpraktikum im außeruniversitären Bereich Modul G Vertiefungsmodul Typ PF /24

9 Entweder G.1-G.3 Lehrveranstaltungen aus den Modulen C-E PF G.4 Allgemeine Museologie PF G.5 Ausgewählte Fragen zur theoretischen und praktischen Museologie VU PF G.6 Museums- und Ausstellungspraxis AG PF Modul H Lektüre fachspezifischer Literatur Typ PF 5 0,2 5 H.1 Lektürestudium UE PF 5 0,2 5 Bachelorarbeit Bachelorprüfung 5 6 Freie Wahlfächer FWF (2) Anmeldevoraussetzung(en) für den Besuch von Lehrveranstaltungen/Pflichtpraxis Siehe auch Studieneingangs- und Orientierungsphase gemäß 2 Abs. 3. Modul/Lehrveranstaltungstitel Voraussetzung(en) für die Anmeldung Europäische Ethnologie und B. 1 Feldforschung (PS) A.1 Kulturanthropologie (PS) C.1 Historische Methoden (PS) A.2 B.1 Einführung in das fachspezifische Arbeiten Feldforschung (PS) D.1 Kulturelle Transformationsprozesse (SE) C.1 Historische Methoden (PS) E.1 Stadt Raum Gesellschaft (SE) C.1 Historische Methoden (PS) F Kulturwissenschaftliche Praxis Studieneingangs- und Orientierungsphase F.4 G.1-3 G.4-6 H Kulturwissenschaftliche Praxis (/VU/AG) Fachpraktikum im außeruniversitären Bereich Vertiefungsmodul Vertiefungsmodul Lektüre fachspezifischer Literatur F.2 Berufliche Praxis für KulturwissenschaftlerInnen (AG) Gleiche Voraussetzungen wie für Module C-E Studieneingangs- und Orientierungsphase Studieneingangs- und Orientierungsphase Erklärungen: Die Proseminare sind in der Reihenfolge A.1 B.1 C.1 zu absolvieren. Für die Seminare ist die Absolvierung aller Proseminare Bedingung. Der Besuch des Proseminars C.1 und die Praxis- und Vertiefungsmodule setzen die Studieneingangsund Orientierungsphase voraus. Die AG Berufliche Praxis für KulturwissenschaftlerInnen (F.2) ist Bedingung für das Fachpraktikum bzw. die diesem entsprechende Lehrveranstaltung F.4. (3) Freie Wahlfächer Während der gesamten Dauer des Bachelorstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Ausmaß von 42 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Es werden Freie Wahlfächer aus den folgenden Bereichen empfohlen: 9/24

10 Universitätsweites Basismodul (6 ECTS-Anrechnungspunkte) Architektur Frauen- und Geschlechterforschung Geographie Geschichte (insbesondere Historische Anthropologie, Neuere Geschichte und Zeitgeschichte) Jüdische Studien Kulturwissenschaften Kunstgeschichte Musikethnologie Philosophie Religionswissenschaften Soziologie Sprachen (4) Bachelorarbeit a. Im Bachelorstudium ist nach Absolvierung mindestens eines Seminars im Rahmen einer Lehrveranstaltung eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen. Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das fünfte Semester des Bachelorstudiums empfohlen. Die Absicht, die Bachelorarbeit in dieser Lehrveranstaltung zu schreiben, ist der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semesters schriftlich bekannt zu geben. b. Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von etwa Textseiten ( Wörter) und wird mit 5 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet. c. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen und kann im Rahmen der folgenden Module/Lehrveranstaltungstypen abgefasst werden: Module C-G im Rahmen eines Seminars, einer Arbeitsgemeinschaft einer Vorlesung mit Übung. d. Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt. Es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen. Die Beurteilung einer Bachelorarbeit erfolgt unabhängig von der Beurteilung der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen die Verfassung erfolgt. Im Fall einer negativen Beurteilung einer Bachelorarbeit hat der/die Studierende die Möglichkeit eine Bachelorarbeit in einer anderen der zur Auswahl stehenden Lehrveranstaltungen zu verfassen. (5) Auslandsstudien und Praxis a. Empfohlene Auslandsstudien Studierenden wird empfohlen, im Bachelorstudium ein Auslandssemester zu absolvieren. Dafür kommt insbesondere das vierte Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. Gebundenes Wahlfach anerkannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf 78 Abs. 5 UG verwiesen (Vorausbescheid). b. Empfohlene Praxis Studierenden wird empfohlen, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der Freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTS- Anrechnungspunkten) zu absolvieren, wobei eine Woche im Sinne einer Vollbeschäftigung 1,5 ECTS-Anrechnungspunkten entspricht. Als Praxis gilt auch die aktive Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. c. Im Rahmen des Bachelorstudiums Europäische Ethnologie ist zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten fakultativ die Absolvierung eines Fachpraktikums im außeruniversitären Bereich vorgesehen, das im Rahmen von Modul F, Kulturwissenschaftliche Praxis, folgendermaßen absolviert werden kann: 100 Stunden (4 ECTS-Anrechnungspunkte): zwischen 2 Wochen zu je 45 Stunden und 9 Wochen zu je 10 Stunden. Die verbleibenden ECTS-Anrechnungspunkte sind für die Anfertigung eines Berichts vorgesehen, der zusammen mit der Praktikumsbestätigung vorzulegen ist. Eine Ausweitung des Fachpraktikums bis zum Gesamtausmaß von 8 ECTS-Anrechnungspunkten ist im Rahmen der Freien Wahlfächer möglich. Fachpraktika können im In- und Ausland absolviert werden und sind im Voraus bei den jeweils zuständigen studienrechtlichen Organen zu beantragen, die auch über die Anerkennung entscheiden. Besonders empfohlen werden: Bereiche staatlicher, kommunaler und regionaler Kulturarbeit 10/24

11 (von der Kulturverwaltung bis hin zur praktischen Arbeit im Bereich Migration, Integration, Minderheiten wie auch im Ausstellungs- und Museumswesen in der Erwachsenenbildung); journalistische und medienorientierte Berufsfelder, PR und Marketing im kulturellen Bereich; Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung, Archiven und Bibliotheken. (6) Lehr- und Lernformen Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen können Blocklehrveranstaltungen z. B. Sommer Winterschulen, Intensivprogramme nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden. (7) Unterrichtssprache Nach Maßgabe der Möglichkeiten können sämtliche Module/Prüfungen auch in englischer Sprache abgehalten werden. 4 Prüfungsordnung (1) Lehrveranstaltungsprüfungen a. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter () findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich schriftlich schriftlich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gemäß 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehrveranstaltungsleiter bekanntzugeben sind (Referate, Klausurarbeiten und/ selbständig anzufertigende schriftliche Arbeiten), abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in 73 Abs. 1 UG bestimmten Notenskala. b. Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist eine Anwesenheit von mind. 80% der vorgesehenen Kontaktstunden erforderlich (dies entspricht bei wöchentlich abgehaltenen Lehrveranstaltungen im Schnitt einer höchstens dreimaligen Abwesenheit der/des Studierenden mit Begründung). (2) Bachelorprüfung Die Bachelorprüfung ist eine mündliche, kommissionelle Prüfung im Ausmaß von 4 ECTS- Anrechnungspunkten und mit einer Prüfungsdauer von 40 (2 x 20) Minuten. Der Prüfungssenat besteht aus drei Personen, von denen eine Person zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist. Für jedes Fach ist ein Prüfer/eine Prüferin vorzusehen. In der Regel sind als Prüfer/innen die Universitätslehrer/innen mit einer Lehrbefugnis gemäß 98 Abs. 12 bzw. 103 UG jeweils für die Fächer ihrer Lehrbefugnis heranzuziehen. Gegenstand der Bachelorprüfung sind zwei der folgenden Fächer: Theorien und Methoden (Module A und B) Kultur und Geschichtlichkeit (Modul C) Kulturelle Transformationsprozesse (Modul D) Stadt Raum Gesellschaft (Modul E) Kulturwissenschaftliche Praxis (Modul F und G) Die Bachelorprüfung kann erst absolviert werden, wenn alle Module und die Freien Wahlfächer positiv absolviert sind und die Bachelorarbeit positiv beurteilt wurde. (3) Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in 38 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt. 11/24

12 (4) Anerkennung von Prüfungen Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß 78 Abs. 1 UG. (5) Abschluss und Gesamtbeurteilung a. Der Abschluss des Bachelorstudiums Europäische Ethnologie erfolgt kumulativ: Mit dem Erreichen einer positiven Beurteilung aller im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungsprüfungen (gem. 4 Abs. 1), der Bachelorarbeit (gem. 3 Abs. 4) und der Bachelorprüfung (gem. 4 Abs. 2) ist das Studium abgeschlossen. b. Die Beurteilung der einzelnen Module hat so zu erfolgen, dass der nach ECTS- Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt herangezogen wird und jeweils alle im Modul vorgesehenen Studienleistungen eingerechnet werden. c. Zusätzlich zur Beurteilung der einzelnen Module ist eine Gesamtbeurteilung vorzunehmen. Diese hat bestanden zu lauten, wenn jedes Modul und die Bachelorarbeit sowie die Bachelorprüfung positiv beurteilt wurden, anderenfalls hat sie nicht bestanden zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat mit Auszeichnung bestanden zu lauten, wenn in keinem Modul sowie der Bachelorarbeit und der Bachelorprüfung eine schlechtere Beurteilung als gut und in mindestens der Hälfte der Module die Beurteilung sehr gut erteilt wurde. Die Freien Wahlfächer werden für die Ermittlung der Note der Gesamtbeurteilung nicht berücksichtigt. 5 In-Kraft-Treten des Curriculums (1) Dieses Curriculum tritt mit in Kraft. (Curriculum 17W) 6 Übergangsbestimmungen (1) Studierende des Bachelorstudiums Europäische Ethnologie, die bei In-Kraft-Treten dieses Curriculums am dem Curriculum in der Fassung 14W unterstellt sind, sind berechtigt, ihr Studium nach den Bestimmungen des Curriculums in der Fassung 14W innerhalb von 8 Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das Bachelorstudium Europäische Ethnologie in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen. (2) Studierende nach dem bisher gültigen Curriculum sind jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich dem aktuell gültigen Curriculum zu unterstellen. 12/24

13 Anhang I: Modulbeschreibungen Modul A Fachspezifisches Basismodul: Einführung in die Europäische Ethnologie und Kulturanthropologie ECTS-Anrechnungspunkte 9 Inhalte Grundlagen des Faches: Erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden Häufigkeit des Angebots Rahmen des Faches, sozial- und kulturtheoretische Begriffe in ihrer allgemeinen und spezifischen Bedeutung (Kultur, Alltagskultur, Transformation), Forschungsfelder, theoretische und methodische Zugänge, fachspezifische Fragestellungen, Grundbedingungen wissenschaftlichen Arbeitens, Kenntnisse facheinschlägiger Institutionen. Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage, zentrale Begriffe des Faches zu reflektieren, relevante kulturwissenschaftliche Forschungsfelder und Fragestellungen zu benennen, wesentliche theoretische und methodische Zugänge zum Fach zu erkennen, sich mit wissenschaftlichen Texten auseinanderzusetzen, Recherchetechniken gezielt anzuwenden, mit fachspezifischen formalen Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens kompetent umzugehen. Im Proseminar sind Referate, Diskussionen und schriftliche Reflexionen vorgesehen. In der Lehrveranstaltung zum fachspezifischen Arbeiten werden Kompetenzen zum wissenschaftlichen Arbeiten in Theorie und Praxis erworben. Beide Lehrveranstaltungen werden nach Möglichkeit durch ein optionales Tutorium begleitet. Das Modul wird in jedem Semester angeboten. Modul B Qualitative Methoden der empirischen Kulturforschung ECTS-Anrechnungspunkte 15 Inhalte Dieses Modul führt in spezifische Methoden und Arbeitsweisen kulturwissenschaftlicher Forschung ein: Möglichkeiten qualitativer Zugänge zum Feld, Auseinandersetzung mit den klassischen Arbeitsweisen der Feldforschung, teilnehmende Beobachtung, Gespräche und Interviews, Entwicklung ethnografischer Zugänge zur Feldforschung, Interpretation und Analyse von Feldforschungsdaten, Textualisierung, exemplarische Kenntnisse über spezielle neuere Formen qualitativer Methoden. Ziel (erwartete Lernergebnisse Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage, und erworbene Kompetenzen) Möglichkeiten und Grenzen qualitativer Methoden zu erkennen und entsprechend einzusetzen, Kenntnisse über klassische fachspezifische Methoden vorzuweisen, praktische Feldforschungen durchzuführen, in der Gruppe zu forschen, ein möglichst hohes Maß an sozialer Kompetenz vorzuweisen. Lehr- und Lernaktivitäten Das Modul besteht aus einem Proseminar mit praktischer und -methoden Feldforschung im Team, einer Vorlesung und einer 13/24

14 Häufigkeit des Angebots zusätzlichen Lehrveranstaltung (entweder VU ) mit einer speziellen methodischen Fokussierung. Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden mindestens einmal pro Studienjahr, das Proseminar in jedem Semester angeboten. Gebundene Wahlfächer: Fachspezifisches Basismodul aus 2. Studienfach ECTS-Anrechnungspunkte 9 Die Modulbeschreibung für das fachspezifische Basismodul ist dem Curriculum des gewählten Studiums zu entnehmen. Gebundene Wahlfächer: Modul/Module aus 2. Studienfach ECTS-Anrechnungspunkte 15 Die Modulbeschreibung/en für die Gebundenen Wahlfächer ist/sind dem Curriculum des gewählten Studiums zu entnehmen. Gebundene Wahlfächer Fakultätsweites Basismodul der Geisteswissenschaftlichen Fakultät ECTS-Anrechnungspunkte 6 Inhalte Geschichte und Systematik der Geisteswissenschaften, Abgrenzungsfragen und Begriffsklärungen (Geisteswissenschaften Kulturwissenschaften Humanwissenschaften Sozialwissenschaften etc.), Gegenstände und Methoden der Geisteswissenschaften, Wertfragen in den Geisteswissenschaften und Bedeutung der Geisteswissenschaften für die Gesellschaft, Stellenwert der Geisteswissenschaften im Gesamt der Wissenschaften, exemplarische Fragestellungen und Antworten der Geisteswissenschaften bzw. einzelner Disziplinen (entlang eines Generalthemas verschiedener Themen), Grundbegriffe ausgewählter Fachgebiete der Geisteswis- Ziel (erwartete Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen) Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden Häufigkeit des Angebots senschaften. Fachkompetenzen: Orientierungswissen über die geisteswissenschaftlichen Studien, Basiskenntnisse über metatheoretische, methodologische und allgemeine Fragen der Geisteswissenschaften, Einblick in die Vernetzung der (Geistes-)Wissenschaften und das Verhältnis von Wissenschaft und Gesellschaft, Kenntnis ausgewählter Fragestellungen der Geisteswissenschaften. Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu differenzierendem, analytischem und vernetztem Denken, Fähigkeit zu systematischem Wissenserwerb und Erschließung von Informationsquellen, Fähigkeit, mit Fachleuten und Laien/Laiinnen über das erworbene Wissen zu kommunizieren. Personalkompetenzen: Reflexionsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Lernfähigkeit, Selbstständigkeit. Vorlesung, auch Ringvorlesung, mit Medienunterstützung. Jedes Jahr. 14/24

15 Modul C Kultur und Geschichtlichkeit ECTS-Anrechnungspunkte 15 Inhalte In diesem Modul werden Einblicke in folgende Bereiche vermittelt: die Kategorie der Geschichtlichkeit, d. h. die historische Bedingtheit von Kultur, Grundkenntnisse in historischen Methoden im Fach, Lesen und Interpretieren archivalischer Quellen, exemplarische Zugänge zu vergangenen und/ zur historischen Verfasstheit heutiger Alltagskulturen. Ziel (erwartete Lernergebnisse Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage, und erworbene Kompetenzen) die Bedeutung der Historizität von Kultur zu erfassen, Fachkompetenzen zur Geschichtlichkeit von Alltagskulturen (inklusive der Geschichte des Faches) vorzuweisen, mithilfe der im Proseminar erworbenen Fach- und Methodenkompetenzen einschlägige handschriftliche Texte zur historischen Alltagskultur zu lesen, zu verstehen und zu kontextualisieren, einschlägige Nachschlagewerke zu benennen, das historische Geworden-Sein gegenwärtiger Alltagskulturen zu erkennen. Lehr- und Lernaktivitäten Das Modul besteht aus einem Proseminar, in dem die und -methoden Studierenden durch die Auseinandersetzung mit einschlägigen Methoden und durch gemeinsame Quellenarbeit Fähigkeiten im Umgang mit archivalischen Quellen erwerben. Die beiden anderen Lehrveranstaltungen sollen unterschiedliche Lehrveranstaltungstypen aufweisen, um verschiedene Formen des Erwerbs und der Präsentation von Wissen zu fördern. Häufigkeit des Angebots Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden mindestens einmal pro Studienjahr, das Proseminar in jedem Semester angeboten. Modul D Kulturelle Transformationsprozesse ECTS-Anrechnungspunkte 15 Inhalte Dieses Modul vermittelt kulturtheoretische Einsichten in Transformationsprozesse und deren Ursachen: Globalisierung und Migration, Auswirkungen dieser Prozesse auf die alltägliche Lebensweise und -befindlichkeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen (strukturiert u. a. nach Geschlecht, Schicht, Alter, Religion) in urbanen wie ländlichen Räumen, die Bedeutung von Geschlechterverhältnissen, Digitalisierung, soziale Bewegungen, Umbrüche und Wandel. Ziel (erwartete Lernergebnisse Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage, und erworbene Kompetenzen) Zusammenhänge der Auswirkungen von Transformationsprozessen zu erkennen, die Bedeutung sozialer Kategorien (z. B. Alter, Gender ) für kulturelle Prozesse zu erfassen, sich mit einschlägigen Forschungserkenntnissen auseinanderzusetzen, darauf aufbauend eigene Fragestellungen zu formulieren, die Ergebnisse in schriftlichen Arbeiten zu textualisieren. Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden Das Seminar sieht nach intensiver Auseinandersetzung mit theoretischen und methodischen Zugängen die Entwicklung 15/24

16 Häufigkeit des Angebots forschungsleitender Hypothesen und die Umsetzung eigener Forschungskonzeptionen vor. Ergänzt wird das Modul durch eine spezifische Lehrveranstaltung zu kulturellen Transformationsprozessen sowie eine zu Geschlechterverhältnissen, die interdisziplinär ausgerichtet sein kann. Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden mindestens innerhalb von 3 Semestern, das Seminar in jedem Semester angeboten. Modul E Stadt Raum Gesellschaft ECTS-Anrechnungspunkte 15 Inhalte Inhaltliche Schwerpunkte dieses Moduls sind: die raum-zeitliche und gesellschaftliche Situierung von Alltagserscheinungen, raum- und gesellschaftstheoretische Zugänge in der Erforschung der urbanisierten Lebenswelten in Gegenwart und Vergangenheit, Technik und Kultur, Kulturanalyse und Komplexität. Ziel (erwartete Lernergebnisse Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage, und erworbene Kompetenzen) die raum-zeitliche Bedingtheit von Kulturen zu erkennen, Komplexität zu analysieren, durch die unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen vertiefte Methodenkompetenzen (Feldforschung, Quellenarbeit) anzuwenden, darauf aufbauend eigene Fragestellungen zu formulieren, die Ergebnisse in schriftlichen Arbeiten zu textualisieren. Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden Im Seminar werden die in den Proseminaren erworbenen Fähigkeiten weiter ausgebaut und die Diskussionskompetenz gefördert. Die übrigen Lehrveranstaltungen können sowohl der direkten Vermittlung von Wissen als auch der selbständigen Erarbeitung von Themen dienen. Je nach Angebot kann eine Exkursion gewählt werden. Häufigkeit des Angebots Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden mindestens innerhalb von 3 Semestern, das Seminar in jedem Semester angeboten. Modul F Kulturwissenschaftliche Praxis ECTS-Anrechnungspunkte 15 Inhalte Das Modul enthält speziell auf eine spätere Berufstätigkeit im kulturellen Praxisbereich ausgerichtete Elemente: Ideologiekritische Auseinandersetzung mit der Thematik der Kultur als öffentlicher Repräsentationsform (z. B. Folklorismus, öffentliche Folklore, Cultural Heritage, Institutionen), Berufsfelder für KulturwissenschaftlerInnen, Aufbereitung und Vermittlung von fachlichen Inhalten, Absolvierung einer anwendungsorientierten Speziallehrveranstaltung außeruniversitäres Fachpraktikum Ziel (erwartete Lernergebnisse Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage, und erworbene Kompetenzen) Probleme angewandter und eingreifender Kulturwissenschaft zu erkennen, fachspezifische Herangehensweisen und fachübergreifende Berufsfelder zu kennen, sich in eine Berufstätigkeit auf diesen Gebieten einzuarbeiten, 16/24

17 Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden Häufigkeit des Angebots Schlüsselqualifikationen anzuwenden, die auf die Vermittlung von Inhalten in unterschiedlichen medialen Ausdrucksformen abzielen, durch die Absolvierung eines empfohlenen außeruniversitären Fachpraktikums über zusätzliche Sozial- und Personalkompetenz zu verfügen. Die Auseinandersetzung mit Problemen von Kultur als Form öffentlicher Repräsentation kann im Rahmen einer Vorlesung erfolgen, für die Beschäftigung mit Aspekten der beruflichen Praxis sind jedoch kleinere Einheiten nach Möglichkeit unbedingt zu bevorzugen. Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden mindestens innerhalb von 3 Semestern angeboten. Modul G Vertiefungsmodul ECTS-Anrechnungspunkte 10 Inhalte Das Modul bietet die Möglichkeit einer Vertiefung der Kenntnisse aus den Modulen C-E einer Spezialisierung im Rahmen der kulturwissenschaftlichen Praxis durch Absolvierung des Moduls Museologie. Entweder Vertiefung der Module C-E Inhalte Lehrveranstaltungen aus den Modulen C-E Ziel (erwartete Lernergebnisse Siehe die gewählten Module und erworbene Kompetenzen) Lehr- und Lernaktivitäten Siehe die gewählten Module und -methoden Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Museologi ECTS-Anrechnungspunkte 10 Inhalte Das Modul ist eine Kooperation mit den Studien Geschichte und Kunstgeschichte. Inhalte sind: historische und gegenwärtige Zugänge zu den Phänomenen Museum und Musealisierung, historische und gegenwärtige Entwicklungen der Museologie, spezielle Fragen der theoretischen und angewandten Museologie, Mensch-Ding-Beziehungen in museologischen Ansätzen, Einblicke in die praktische Museums- und Ausstellungstätigkeit. Ziel (erwartete Lernergebnisse Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage, und erworbene Kompetenzen) Trends der Museums- und Ausstellungsarbeit in Vergangenheit und Gegenwart zu benennen, museale Darstellungsweisen kritisch zu hinterfragen, Phänomene der Musealisierung zu erkennen, Ausstellungen theoretisch und praktisch zu konzipieren, durch erhöhte soziale Kompetenz kreativ im Team zu arbeiten. Lehr- und Lernaktivitäten und -methoden Das Modul besteht aus einer einführenden Vorlesung und einer weiteren, vertiefenden Lehrveranstaltung mit Diskussion über aktuelle Probleme der Museologie. Abschließend folgt die praktische Umsetzung erworbener Kenntnisse zumindest auf Konzeptebene. Häufigkeit des Angebots Die Lehrveranstaltungen dieses Moduls werden mindestens einmal pro Studienjahr angeboten. 17/24

18 Modul H Lektüre fachspezifischer Literatur ECTS-Anrechnungspunkte 5 Inhalte Das Modul bietet den Studierenden die Möglichkeit, den Inhalt der Module C bis E durch die selbständige Erarbeitung weiterführender Literatur zu diesen Modulen zu vertiefen. Ziel (erwartete Lernergebnisse Studierende sind nach Absolvierung des Moduls in der Lage, und erworbene Kompetenzen) sich ohne kontinuierliche Anleitung den Inhalt spezieller kulturwissenschaftlicher Literatur anzueignen, diese in sinnvolle Zusammenhänge zu stellen, die Ergebnisse in geeigneter Weise zu vermitteln. Lehr- und Lernaktivitäten Diese Lehrveranstaltung beruht auf der selbständigen und -methoden Erarbeitung von Literatur. Es gibt daher nur zu Beginn eine Kontaktstunde, in der die Aufgabenstellung erläutert wird. Am Lektürestudium sind mehrere Lehrende beteiligt, die für die entsprechenden Themen der Module C bis E zuständig sind. Am Ende des Semesters wird die Kenntnis des Stoffes in geeigneter Form (z. B. als Rezension) nachgewiesen. Häufigkeit des Angebots Das Modul wird in jedem Semester angeboten. 18/24

19 Anhang II: Ergänzungsfächer Die folgende Aufstellung listet das in 2 Abs. 5 erwähnte Ergänzungsfach Informationsmodellierung (in den Geisteswissenschaften) im Rahmen der Gebundenen Wahlfächer auf. Das Ergänzungsfach Informationsmodellierung zielt allgemein auf Themen der digitalen Repräsentation geisteswissenschaftlicher Daten. Dabei werden Grundlagen, Methoden und Technologien der (informationstechnischen) Erschließung und Verarbeitung von wissenschaftlichen Quellen und Daten vermittelt, wobei dem Medientyp Text und darauf bezogenen Verfahren der Texttechnologie besondere Bedeutung zukommt. Allgemein gefasst bildet das Thema Digitale Edition den inhaltlichen Schwerpunkt des Ergänzungsfaches. Ausgehend von einem generischen Verständnis von Edition, das im Bemühen um die Erhaltung des (digitalen) kulturellen Erbes verortet ist, wird diese zu einer transdisziplinär anwendbaren geisteswissenschaftlichen Methode der semantischen und formalen Erschließung von kulturellen Artefakten, die nicht nur auf Texte, sondern auch auf andere mediale Formen digitaler Repräsentationen des kulturellen Erbes anwendbar ist. EF-Modul A EF Informationsmodellierung (in den Geisteswissenschaften)/Prüfungsfach Grundlagen der Informationsmodellierung LV-Typ PF/ GWF/ FWF ECTS KStd. empf. Sem. PF A.1 Grundlagen der Datenmodellierung VU PF A.2 Grundlagen der Textmodellierung VU PF A.3 Digitale Edition VU PF EF-Modul B B.1 Ausgewählte Themen der Digitalen Wissensgesellschaft Theorie und Geschichte der elektronischen Medien B.2 Wissens- und Projektmanagement B.3 EF-Modul C Rechtliche Aspekte des Internet und neuer Medien Angewandte Aspekte der Informationsmodellierung C.1 Grundlagen der Programmierung C.2 Fachspezifische digitale Methoden C.3 Methoden des Digitalen Enrichment PS// VU PS// VU PS// VU KS// VU KS// VU KS// VU GWF GWF GWF GWF GWF GWF GWF GWF EF Informationsmodellierung (in den Geisteswissenschaften) ECTS-Anrechnungspunkte 24 Aspekte der strukturellen, aber auch typographischen Gestaltung von Texten, spezifische Eigenschaften elektronischer Texte, Methoden zu ihrer Beschreibung, Verarbeitung und Analyse Inhalte Erwartete Lernergebnisse sowie darauf bezogene digitale Editions- und Repräsentationstechniken. Insgesamt werden in diesem Ergänzungsfach Basiskenntnisse für die Anwendung der genannten Technologien und Methoden in den geisteswissenschaftlichen Fachdisziplinen vermittelt. Studierende erlangen Einsicht in Grundlagen und Methoden 19/24

20 und erworbene Kompetenzen Lehr- und Lernaktivitäten, -methoden Häufigkeit des Angebots Teilnahmevoraussetzungen Zertifizierung der Modellierung geisteswissenschaftlicher (Forschungs-)Daten, IT-gestützter Repräsentationsformen von Daten und Quellen, XML-basierter Technologien zur Datenanalyse sowie historischer und gesellschaftlicher Implikationen elektronischer Medien. Modul A muss von allen Studierenden verpflichtend absolviert werden. Aus den Modulen B und C können Studierende frei Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS- Anrechnungspunkten auswählen, wobei mindestens eine Lehrveranstaltung aus jedem Modul gewählt werden muss. Das Ergänzungsfach Informationsmodellierung kann innerhalb eines Studienjahres absolviert werden. Keine. Der Besuch der Vorlesung Digitale Geisteswissenschaften im fakultätsweiten Basismodul ist von Vorteil. Die erfolgreiche Absolvierung der VU Grundlagen der Datenmodellierung (Modul A.1) ist Voraussetzung für die Teilnahme an allen weiteren Lehrveranstaltungen in den Modulen A und C. Nach der erfolgreichen Absolvierung des Ergänzungsfaches Informationsmodellierung erhalten Studierende ein Zertifikat über den Studienerfolg, das diese Zusatzqualifikation ausweist. Die folgende Aufstellung listet das in 2 Abs. 5 erwähnte Ergänzungsfach Soziologie im Rahmen der Gebundenen Wahlfächer auf. Um die Grundkenntnisse des gewählten Ergänzungsfaches abzurunden, wird allgemein empfohlen, im Rahmen der Freien Wahlfächer weitere Lehrveranstaltungen aus diesem Studium zu absolvieren. EF Soziologie/Prüfungsfach LV-Typ PF/ GWF/ FWF ECTS KStd. empf. Sem EF-Soz.1 Einführung in die Soziologie PF EF-Soz.2 Hauptströmungen des soziologischen PF Denkens EF-Soz.3 Grundzüge der Empirischen PF Sozialforschung EF-Soz.4 Empirische Sozialforschung KS PF EF-Soz.5 Globalisierung, sozialer Wandel und Zivilisationen Soziale Probleme und Gegenwartsdiagnostik KS GWF GWF EF-Soz.6 Soziologische Theorie I Geschichte der Soziologie PS GWF GWF EF-Soz.7 Spezielle Soziologie VU GWF /24

21 Anhang III: Musterstudienablauf Der Musterstudienablauf zeigt nur eine Möglichkeit, das Bachelorstudium Europäische Ethnologie zu absolvieren, die keineswegs verpflichtend ist. Da es nicht möglich ist, alle Lehrveranstaltungen in jedem Semester anzubieten, kann auch nicht garantiert werden, dass jede Lehrveranstaltung im gewünschten Semester absolvierbar ist. Semester Lehrveranstaltung ECTS 1 29 A.1 Europäische Ethnologie und Kulturanthropologie 6 A.2 Einführung in das fachspezifische Arbeiten 3 B.2 Qualitative Methoden A 4 GWF Gebundene Wahlfächer: Fachspezifisches Basismodul 9 FB.1 Fakultätsweites Basismodul 3 FWF Freie Wahlfächer B.1 Feldforschung 6 B.3 Qualitative Methoden B 5 FB.2/3 Fakultätsweites Basismodul 3 GWF Gebundene Wahlfächer: Modul/Module aus 2. Studienfach 15 FWF Freie Wahlfächer C.1 Historische Methoden 6 C.2 Kultur und Geschichtlichkeit A 4 C.3 Kultur und Geschichtlichkeit B 5 F.1 Kultur als öffentliche Repräsentationsform 4 F.2 Berufliche Praxis für KulturwissenschaftlerInnen 3 FWF Freie Wahlfächer D.1 Kulturelle Transformationsprozesse 6 D.2 Geschlechterverhältnisse 4 D.3 Kulturelle Transformationsprozesse 5 F.3 Fotografieren, Filmen und Schreiben 4 F.4 Kulturwissenschaftliche Praxis 4 G.4 Allgemeine Museologie 4 FWF Freie Wahlfächer E.1 Stadt Raum Gesellschaft 6 G.5 Ausgewählte Fragen zur theoretischen und praktischen Museologie 3 G.6 Museums- und Ausstellungspraxis 3 H.1 Lektürestudium 5 FWF Freie Wahlfächer E.2 Stadt Raum Gesellschaft A 5 E.3 Stadt Raum Gesellschaft B 4 Bachelorarbeit 5 Bachelorprüfung 4 FWF Freie Wahlfächer 12 21/24

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