Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber zum Schulhalbjahr 2017/2018
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- Kathrin Hofer
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1 Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber zum Schulhalbjahr 2017/2018 Allgemeine Hinweise Das Einstellungsverfahren für Lehrkräfte und Pädagogische Unterrichtshilfen zum Schulhalbjahr 2017/2018 wird durch die Sächsische Bildungsagentur (SBA) zentral geführt. Einstellungen erfolgen in den Schularten Grund-, Ober- und Förderschulen, Gymnasien sowie in den berufsbildenden Schulen. Die Personalvertretung sowie die Schwerbehindertenvertretung werden nach Maßgabe des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes bzw. des SGB IX beteiligt. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel sowie auf der Grundlage der schulartspezifischen Bedarfslisten der Regionalstellen. Bewerbungsfrist für das Einstellungsverfahren ist der Bewerbergruppen (BG) Bewerberinnen und Bewerber mit 1) I. und II. Staatsprüfung, 2) mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.) und Staatsprüfung für ein Lehramt/Höheres Lehramt oder 3) mit einem gleichwertigen Lehrerabschluss oder mit einer pädagogischen Ausbildung nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR bilden die Bewerbergruppe A. Dabei werden sowohl Absolventen sächsischer Lehrerausbildungseinrichtungen als auch aus anderen Bundesländern und Lehrkräfte mit einem anerkannten oder gleichgestellten im Ausland erworbenen Lehrerabschluss berücksichtigt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber werden der Bewerbergruppe B zugeordnet. Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe A bewerben sich in der Regel für eine Schulart entsprechend ihrer Ausbildung. Einstellungen in den Schuldienst des Freistaates Sachsen zum Schulhalbjahr 2017/2018 erfolgen für Bewerber mit grundständiger Lehramtsausbildung (Bewerbergruppe A) zum und für Seiteneinsteiger (Bewerbergruppe B) zum oder zum Zu Beginn ihrer Tätigkeit absolvieren Seiteneinsteiger eine dreimonatige Einstiegsfortbildung. Einstellungsvoraussetzungen/Auswahlkriterien/Rangfolge Die Einstellungen in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Bestenauslese). Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe B können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bedarf aus den Bewerbergruppen A nicht gedeckt werden kann. Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe B mit 1. Staatsprüfung für ein Lehramt werden arbeitsvertraglich verpflichtet, zeitnah den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst entsprechend den geltenden Regelungen der LAPO II zu beginnen. Bei der Einstellung von sonstigen Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe B, die die Voraussetzungen für eine Qualifizierung nach QualiVO Lehrer erfüllen, werden im Rahmen der Einstellung berufliche Perspektiven (Eingruppierung, Möglichkeiten auf Höhergruppierungen, verbindliche Qualifizierungen/ Weiterbildungen) aktenkundig (Kopie für Lehrkraft) aufgezeigt. und grundsätzlich Qualifizierungsvereinbarungen abgeschlossen. Ein zvv_02_10_012 10/2017 Seite 1 von 6
2 Anspruch auf Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme zu einem bestimmten Termin besteht nicht. Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Bachelorabschluss ist nicht möglich. Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe B, welche die Einstellungsvoraussetzungen für Seiteneinsteiger ohne Fachzuordnung erfüllen, sollen bereits mit Vertragsabschluss anzeigen, in welchem Fach die Qualifikation erfolgen soll, um eine anschließende Qualifikation zum Lehrer zu ermöglichen. Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe B, die nicht die Voraussetzungen für eine Qualifizierung nach der QualiVO Lehrer erfüllen, ist nur in der Schulart berufsbildende Schulen möglich. Die Auswahlverfahren für die unbefristeten regelmäßigen Einstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppen werden zentral durch die SBA durchgeführt. Dabei ist bei der Auswahl folgende Rangfolge einzuhalten: 1. BG A und B besonderes Anforderungsprofil/Zusatzqualifikationen (z. B. spezielle Trainerlizenz, Fachlehrer im Bereich der berufsbildenden Schulen in besonderen Ausbildungsfächern im Hinblick auf den geplanten Unterrichtseinsatz) - optional 2. BG A: Fachkombination (Ausbildung für die jeweilige Schulart) 3. BG A: Schwerpunktfach (Ausbildung für die jeweilige Schulart) 4. BG A: alternative Bedarfsfächer (Ausbildung für die jeweilige Schulart) - optional 5. BG A: andere Schularten (soweit Bereitschaft zum Einsatz in der betreffenden Schulart signalisiert wurde) nach Ziffer 2 bis 4 6. BG B: geeignete Bewerber 7. BG A: kein Bewerber vorhanden, dann erneut zu Punkt 4 - optional Im Bereich der allgemeinbildenden Förderschulen genießt der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Vorrang vor dem Ausbildungsfach. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen pädagogischen oder nichtpädagogischen Abschlüssen, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, haben die gesetzlich erforderlichen Sprachkenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, die mindestens dem Niveau C 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Die Einstellungen von Pädagogischen Unterrichtshilfen werden in Verantwortung der Regionalstellen der SBA realisiert. Die Auswahl erfolgt unter Anwendung der allgemeinen Grundsätze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst. Bewerbung, Berechnung der Leistungszahl, Einflussfaktoren und Bonuswerte Alle Bewerberinnen und Bewerber bewerben sich für eine Regionalstelle. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bereitschaft für den Einsatz an weiteren Regionalstellen, für andere Schularten und an konkreten Schulstandorten (unabhängig von schulspezifischen Ausschreibungen) anzuzeigen. zvv_02_10_012 10/2017 Seite 2 von 6
3 Die Auswahlentscheidung zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe Liste A wird anhand der Leistungszahl getroffen. Die Leistungszahl wird gebildet aus: a) 1. der Summe des Zehnfachen der Durchschnittsnote der I. Staatsprüfung/des M.Ed. und dem Dreißigfachen der Durchschnittsnote der II. Staatsprüfung/der Staatsprüfung bzw. beider entsprechenden Noten aus dem Bescheid zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation (Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer BefäAnG Lehrer) oder 2. dem Vierzigfachen des Durchschnittswertes (auf eine Dezimalstelle genau) aller Einzelnoten des Abschlusszeugnisses des Universitäts-, Hochschul- bzw. Fachschulabschlusses einschl. der Abschlussarbeit, bzw. einer entsprechenden Note/Wert aus dem Bescheid zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation (Befähigungs- Anerkennungsgesetz Lehrer BefäAnG Lehrer) bei Lehrkräften mit einer Lehrerausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR wird jedoch die Note für das Fach Marxismus-Leninismus nicht berücksichtigt und b) der Berücksichtigung (Multiplikation mit dem jeweiligen Faktor) positiv bewerteter Berufserfahrung bei einem mindestens 6-monatigen befristeten Arbeitsverhältnis als Lehrkraft im Freistaat Sachsen in den vergangenen 3 Jahren oder bei einer Lehrertätigkeit von mindestens 4 Jahren in den vergangenen 6 Jahren im Schuldienst (öffentliche Schulen, freie Schulen, Auslandsschuldienst) sowie c) der Berücksichtigung (Multiplikation mit dem jeweiligen Faktor) einer Ausbildung in einem dritten ordentlichen Unterrichtsfach (nach LAPO I). Für die unter b) und c) benannten Einflussfaktoren und Bonuswerte wird festgelegt: b) positiv bewertete einschlägige Berufserfahrung nicht vorhanden vorhanden - bei einem mindestens 6-monatigen befristeten Arbeitsverhältnis als Lehrkraft mit dem Freistaat Sachsen in den vergangenen 3 Jahren vorhanden - bei einer Lehrertätigkeit von mindestens 4 Jahren in den vergangen 6 Jahren Faktor 1,0 0,9 0,8 c) Ausbildung in einem dritten ordentlichen Unterrichtsfach (nach LAPO I) nicht vorhanden vorhanden Faktor 1,0 0,9 Die Leistungszahl wird auf eine Dezimalstelle genau angegeben. Sollte damit keine Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern möglich sein, werden folgende Kriterien in der angegebenen Reihenfolge berücksichtigt: 1. Schwerbehinderung 2. Zusatzqualifizierungen, unterhaltspflichtige Kinder, ggf. weitere soziale Belange Da für die Ermittlung der Leistungszahl die Noten der beiden Staatsprüfungen bzw. des M.Ed. und der Staatsprüfung benötigt werden, kann das Auswahlverfahren in der Regel erst nach Vorliegen dieser Noten beginnen. Soweit eine Entscheidung zwischen mehreren Bewerberinnen/Bewerbern über die Leistungszahl zu treffen ist (Konkurrenzsituation), wird die Bewerberin/der Bewerber ausgewählt, die/der über die bessere (d. h. niedrigere) Leistungszahl verfügt. zvv_02_10_012 10/2017 Seite 3 von 6
4 Die Einstellungsangebote der SBA erfolgen ab Dezember Liegen jedoch keine Konkurrenzsituationen zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern vor, können vorzeitig Einstellungsangebote insbesondere für die Schularten Grundschule, Oberschule und Förderschule unterbreitet werden. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vor Ende des Einstellungsverfahrens über den Ausgang ihres Bewerbungsverfahrens, die nächsten Einstellungstermine sowie über in diesem Verfahren nicht besetzte Stellen von der Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur, bei der sie die Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, informiert. Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und beschrifteter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Einstellungsverfahrens vernichtet. Bewerberinnen und Bewerber, die zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden, haben keinen Anspruch auf die Vergütung der Reisekosten. Die Gewährung einer Umzugskostenvergütung aus Anlass der Einstellung in den Sächsischen Schuldienst erfolgt ebenfalls nicht. Wie können Sie Ihre Einstellungschancen verbessern? Sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, zur Sicherung der sachsenweiten Unterrichtsversorgung erfolgen Neueinstellungen durch alle Regionalstellen der SBA. Ein besonderes Interesse an Einstellungen besteht außerhalb der Großstädte Dresden und Leipzig. Deshalb erhöhen Sie Ihre Einstellungschancen deutlich, wenn Sie regional möglichst flexibel sind. Ein besonderes Interesse besteht weiterhin an der Einstellung von Lehrkräften an Oberschulen sowie an Grund- und Förderschulen (hier insbesondere für Schulen zur Lernförderung und Schulen für Erziehungshilfe). Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss für das Höhere Lehramt an Gymnasien und berufsbildenden Schulen können ihre Einstellungschancen dadurch verbessern, indem Sie sich auch für den Einsatz in einer anderen Schulart bereit erklären. Dies gilt besonders für Oberschulen und bei einer geeigneten Fachkombination auch für Grundschulen. Einstellungsangebote werden nur von einer Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur unterbreitet, die von Ihnen auch als Einsatzwunsch auf dem Bewerbungsformblatt angegeben wurde. Die Regionalstelle der von Ihnen bevorzugten Einsatzregion gibt Ihre Bewerbungsunterlagen nur an die Regionalstelle/n Ihres Zweit- bzw. Drittwunsches weiter, falls Ihnen in der bevorzugten Einsatzregion kein Einstellungsangebot unterbreitet werden kann. Sofern Sie per ein Einstellungsangebot des Freistaates Sachsen erhalten, wird Ihnen eine Frist von zwei Arbeitstagen von der für die Einstellung zuständigen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur eingeräumt, innerhalb derer von Ihnen eine Rückmeldung bezüglich des Angebots erbeten wird. Bitte sorgen Sie für Ihre Erreichbarkeit, damit eine Rückmeldung an die SBA möglich ist. Wir bitten um Verständnis für die knappe Rückäußerungsfrist. Um das Verfahren möglichst schnell voranzutreiben, ist eine längere Fristsetzung leider nicht möglich. Sollte diese Frist ohne eine Rückäußerung von Ihnen verstreichen, müssen wir davon ausgehen, dass Sie kein Interesse mehr an einer Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen haben. Falls Sie im Laufe des Verfahrens Abstand von Ihrer Bewerbung nehmen, teilen Sie dies bitte insbesondere im Interesse der anderen Bewerberinnen/Bewerber der Sächsischen Bildungsagentur mit. zvv_02_10_012 10/2017 Seite 4 von 6
5 Hinweise zum Bewerbungsverfahren Bewerbungsunterlagen Die vollständigen Bewerbungsunterlagen für eine Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen zum Schuljahresbeginn 2017/2018 müssen bis zum in der Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur eingegangen sein, die von Ihnen als Einsatzwunsch angegeben wird. Dort erfolgt die Erfassung der Daten für das zentral von der SBA geführte Verfahren. SBA Regionalstelle Bautzen Otto-Nagel- Str Bautzen SAB Regionalstelle Chemnitz Annaberger Str Chemnitz SBA Regionalstelle Dresden Großenhainer Str Dresden Postfach Bautzen Postfach Chemnitz Postfach Dresden SBA Regionalstelle Leipzig Nonnenstraße 17 A Leipzig Postfach Leipzig SBA Regionalstelle Zwickau Makarenkostraße Zwickau Postfach Zwickau Folgende Unterlagen sind in der angegebenen Reihenfolge bei einer Bewerbung vorzulegen: - ausgefülltes Bewerbungsformblatt: Bewerberformblatt Einstellungsverfahren zum Schulhalbjahr 2017/2018 ( - Bewerbungsanschreiben - tabellarischer Lebenslauf - Zeugnisse der I. und II. Staatsprüfung bzw. des Master of Education und der Staatsprüfung (jeweils beglaubigt; bitte Hinweis unten beachten) - sonstige Prüfungs- und Ausbildungszeugnisse - ggf. qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung - ggf. Schwerbehindertenausweis (Kopie) - ggf. Aufenthaltstitel für Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten und zertifizierte Sprachdiplome der deutschen Sprache (jeweils beglaubigt) Bewerber/innen aus Lehrerausbildungsstätten anderer Bundesländer und andere Bewerber/innen haben nur auf Anforderung der SBA im Nachgang zusätzlich ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Bitte prüfen Sie vor Abgabe der Bewerbungsunterlagen diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit, um Nachfragen bzw. im äußersten Falle eine Nichtberücksichtigung Ihrer Bewerbung infolge unvollständiger Unterlagen zu vermeiden. Bewerbungsunterlagen, die per eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung im Verfahren. Nach Eingang und Erfassung Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung (ggf. mit dem Hinweis auf fehlende Unterlagen und einem Vermerk, ob die Bewerbung in der vorliegenden Form im weiteren Verfahren dennoch berücksichtigt wird). zvv_02_10_012 10/2017 Seite 5 von 6
6 Erläuterungen zu den Bewerbungsunterlagen Das Bewerbungsformblatt dient der Erfassung wichtiger Informationen über die Bewerberinnen und Bewerber um Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen. Es bietet neben dem Einsatzwunsch die Möglichkeit, Zweit- bzw. einen Drittwunsch bezüglich der Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur einzutragen. Die Angabe mindestens einer Regionalstelle als Einsatzwunsch ist zwingend. Bitte geben Sie im Bewerbungsformblatt auch an, ob Sie zum Einsatz in anderen Schularten oder schulartübergreifend bereit sind. Benennen Sie in diesem Fall bitte die Schulart/Schularten. Insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss für das Höhere Lehramt an Gymnasien hier besteht in der Regel ein Überschuss an Bewerbungen ergeben sich damit Chancen für ein Einstellungsangebot in einer anderen Schulart. Die Bewerbungsunterlagen sind nur einmal bei der Sächsischen Bildungsagentur einzureichen. Lehramtsabsolventinnen und -absolventen werden gebeten, das Zeugnis der II. Staatsprüfung/der Staatsprüfung bzw. eine Vorabbescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes über das Bestehen der Prüfung (einschließlich der Note) umgehend der Sächsischen Bildungsagentur vorzulegen. Soweit eine Vorabbescheinigung eingereicht wird, ist das Zeugnis nach Erhalt in beglaubigter Kopie nachzureichen. Absolventinnen und Absolventen der Lehrerausbildungsstätten im Freistaat Sachsen können mittels einer Einverständniserklärung veranlassen, dass die zuständige Regionalstelle das Ergebnis der Staatsprüfung vom Referat Lehrerausbildung direkt abfragt und in das Bewerbungsverfahren einbezieht. Änderungen der persönlichen Angaben während des Einstellungsverfahrens sind bitte schriftlich bei der Sächsischen Bildungsagentur anzuzeigen. zvv_02_10_012 10/2017 Seite 6 von 6
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