Preisliste Nr. 9 gültig ab 1. Januar 2018

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1 Preisliste Nr. 9 gültig ab 1. Januar 2018

2 Kurz-Charakteristik Preisliste Nr. 9 (gültig ab 1. Januar 2018) 02 ist der Webauftritt der Börsen-Zeitung, der sich in erster Linie an den professionellen Finanzmarktteilnehmer, an institutionelle Investoren, Anlageberater, aber auch an kapitalmarktorientierte Privatanleger richtet. Kurz: an alle, die für Anlageentscheidungen auf unabhängige, seriöse und zuverlässige Informationen bauen. Das Portal verbindet den vielfach ausgezeichneten Qualitätsjournalismus der Börsen-Zeitung mit vielfältigen zusätzlichen Informations- und Serviceangeboten. Neben der Berichterstattung der Börsen-Zeitung findet der Nutzer leicht zugänglich detaillierte Informationen zu Unternehmen, Aktien, ETF, Investmentfonds und Bonds. Inhalt /07 Kurz-Charakteristik Allgemeine Verlagsangaben boersen-zeitung.de: Werbeformen und Preise /11 E-Paper/Newsletter: Werbeformen und Preise Technische Spezifikationen Allgemeine Geschäftsbedingungen

3 Kurz-Charakteristik 03 Neben dem Webauftritt bietet die Börsen-Zeitung weitere attraktive Werbemöglichkeiten: E-Paper Das E-Paper der Börsen-Zeitung verbindet die Übersichtlichkeit einer Zeitungsseite mit den Vorteilen der digitalen Welt. Innerhalb des E-Paper bieten wir hoch visible Werbeplätze. Erfahren Sie mehr db.com/madeforgood Gutes gründen und Ideen verwirklichen. Rund um die Welt entwickeln Unternehmer neue Lösungen als Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Mit Made for Good, Good unserem globalen Förderprogramm für Startups, bieten wir ihnen das, was sie zum Wachsen brauchen: Beratung sowie Zugang zu Netzwerken und Finanzierungsquellen. Ob Künstler oder Kreative, gemeinnützige Organisationen oder Sozialgründer, wir helfen diesen Pionieren, Positives zu bewirken. 1608_8444_DB_ANZ_MFG_IDEEN_655x460.indd :29 Newsletter Die Newsletter der Börsen-Zeitung runden das digitale Angebot ab. Mehrfach täglich informieren wir unsere Abonnenten über das aktuelle Finanzmarktgeschehen. Innerhalb der Newsletter kann Text- und Bannerwerbung platziert werden.

4 Kurz-Charakteristik Preisliste Nr. 9 Der typische boersen-zeitung.de Premium-User: ist männlich gehört der 1. und 2. Führungsebene an ist hochgebildet, entscheidungsstark und meinungsführend und interessiert sich besonders für Finanzinformationen und Kapitalanlagen Zahlreiche Finanzinstitute, Kanzleien und Wirtschafts prüfungsgesellschaften sind über Intranetlösungen an boersen-zeitung.de angebunden. Nutzerzahlen Page Impressions/Monat: ca. 4.8 Millionen Stand November 2017 (gültig ab 1. Januar 2018) Mobilität Alle Informationen stehen den Usern auch unterwegs zur Verfügung auf Smartphones und Tablets. Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen Andrea Wermann Telefon a.wermann@boersen-zeitung.de Bernd Bernhardt Telefon b.bernhardt@boersen-zeitung.de Anzeigendisposition Telefon anzeigen@boersen-zeitung.de 04

5 Allgemeine Verlagsangaben 05 Verlag Börsen-Zeitung Düsseldorfer Straße Frankfurt am Main Postfach Frankfurt am Main Telefon: Telefax: Anzeigenabteilung Telefon: Bankverbindungen Postbank, Frankfurt am Main, IBAN: DE Commerzbank AG, Frankfurt am Main, IBAN: DE Adresse Anzeigen in der Börsen-Zeitung und Werbung auf werden in einem Rabattabschluss zusammengefasst. 1 Woche vor Erscheinen Rabatte Umsatzstaffel Anzeigen und Werbemittelschluss Technische Daten Siehe Blatt Technische Spezifikationen Agenturvergütung 15 % Zahlungsbedingungen 7 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Zahlung innerhalb 7 Tagen oder Teilnahme am Bankeinzugsverfahren 2 % Skonto. Bruttoumsatz Prozent ab ,00 3% ab ,00 5% ab ,00 10 % ab ,00 15 % ab ,00 20 %

6 Preisliste Nr. 9 (gültig ab 1. Januar 2018) 06 SCROLLING SKYSCRAPER boersen-zeitung.de: Werbeformen und Preise EYECATCHER Ihre Werbung SCROLLING SKYSCRAPER 120 x 600 px Attraktive Platzierung rechts neben der Seite. Bleibt beim Scrollen des Inhaltes im sichtbaren Bereich stehen. EYECATCHER 937 x 234 px Prominente Platzierung, sofort im Sichtfeld des Betrachters. TKP 50 CONTENT-THIRD 550 x 100 px Attraktive Platzierung im Content Bereich. Möglich sind die Bereiche, Oben, Mitte und Unten Oben TKP 34 Mitte TKP 25 Unten TKP 17 TKP 46

7 boersen-zeitung.de: Werbeformen und Preise BIGSIZE x 60 px x 60 px TKP 25 oder 937 x 60 px TKP 34 SIDEBAR AD 347 x 248 px oder 347 x 496 px Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Prominente Platzierung, sofort im Sichtfeld des Betrachters. 347 x 248 px 347 x 496 px TKP 25 TKP 46

8 E-Paper/Newsletter: Werbeformen und Preise E-Paper Ihr Werbemittel wird als Panorama-Seite innerhalb des redaktionellen Teils der E-Paper-Ausgabe bestmöglich platziert. In Ihren Anzeigenmotiven verwendete URL s werden direkt verlinkt. Die E-Paper-Ausgaben und damit auch Ihre Werbemittel stehen 10 Tage rückwirkend zum Abruf bereit. Preisliste Nr. 9 (gültig ab 1. Januar 2018) 08 Newsletter Unsere Newsletter sind ein zusätzliches Angebot für unsere Leser sowie für Nutzer, die ein fundiertes Interesse an qualifizierten Finanzmarktinformationen haben. Sie dienen den Empfängern zur schnellen Einordnung des Geschehens an den Finanz- und Kapitalmärkten und bieten mehrmals täglich Updates. Newsletter-Werbung Format: 655 x 460 mm (Werbemittel bitte als Druck-PDF anliefern) Newsletter am Morgen am Abend Preis: 8.300,-/Monat Werbung kann in unseren Newslettern als Text oder als Banner platziert werden. Dafür gelten folgende Begrenzungen/Formate: Newsletter am Morgen Newsletter am Abend Text max. 750 Zeichen oder 100 Wörter Banner 468 x 60 Pixel Erfahren Sie mehr db.com/madeforgood Gutes gründen und Ideen verwirklichen. Preis: 1.100,-/Woche Rund um die Welt entwickeln Unternehmer neue Lösungen als Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Mit Made for Good, Good unserem globalen Förderprogramm für Startups, bieten wir ihnen das, was sie zum Wachsen brauchen: Beratung sowie Zugang zu Netzwerken und Finanzierungsquellen. Ob Künstler oder Kreative, gemeinnützige Organisationen oder Sozialgründer, wir helfen diesen Pionieren, Positives zu bewirken. 1608_8444_DB_ANZ_MFG_IDEEN_655x460.indd 1 erscheinungstäglich analog zur Printausgabe der Börsen-Zeitung 8.00 Uhr Uhr :29 Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

9 Technische Spezifikationen 1. Werbemittel Standardprodukte Eyecatcher (937 x 234 px) Content-Third (550 x 100 px) Sidebar-Ad (347 x 248 px oder 347 x 496 px) Scrolling Skyscraper (120 x 600 px) Bigsize (468 x 60 px oder 937 x 60 px) 2. Dateiformat Bildformate: GIF, JPEG, PNG HTML-Code: Bitte liefern Sie Redirect, JavaScript-Tags in einer TXT-Datei. Eine Zählung der Page Impressions ist nur möglich, wenn das Werbemittel auf unserem Ad-Server liegt. 3. Auslieferung Bei einer Rotations-Schaltung kann keine Gewichtung vorgenommen werden. 4. Anlieferung Für eine zeitgerechte Platzierung benötigen wir die Werbemittel fünf Werktage vor Auslieferungsbeginn. 09 Bitte übermitteln Sie die Daten mit folgenden Angaben: Kundenname Kampagne Dateiformat Werbemittel Ansprechpartner bei Rückfragen (Telefon, ) Bitte testen Sie alle Werbemittel vor Anlieferung unter den aktuell am häufigsten vertretenen Versionen der Browser Mozilla Firefox, Google Chrome, Opera, Safari und Internet Explorer. Bitte achten Sie darauf, dass jeder Dateiname nur einmal vorkommt. Umlaute, Sonderzeichen und Leerzeichen in Dateinamen sind nicht zulässig. Die Dateinamen der Werbemittel sollten nicht länger als 40 Zeichen sein und eine eindeutige Bezeichnung enthalten. Bitte senden Sie die Werbemittel in gepackter Form (ZIP-Format) an: anzeigen@boersen-zeitung.de Börsen-Zeitung / Anzeigendisposition Düsseldorfer Straße Frankfurt am Main Telefon: Technische Anfragen zu Werbemitteln richten Sie bitte an: anzeigen@boersen-zeitung.de Telefon:

10 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Werbeauftrag: (1) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel eines Werbung treibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend Auftraggeber ) in Online-Medien (einschließlich Informations- und Kommunikationsdiensten wie z. B. Newsletter), insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. (2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des von der Herausgebergemeinschaft WERTPAPIERMITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG (nachfolgend Anbieter ) angebotenen Finanzportals die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend. 2. Werbemittel: (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: > aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), > aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 3. Vertragsschluss: (1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch erfolgende Bestätigung des Auftrags durch den Anbieter zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. (2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. (3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z. B. Banner-, Pop-up-Werbung) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch geschlossenen Vereinbarung. 4. Platzierung: (1) Werbeaufträge sind wenn nichts anderes vereinbart wurde zur sofortigen Verbreitung bestimmt. Bei Vereinbarung eines Rechts zum Abruf mehrerer Werbeschaltungen ist der Abschluss innerhalb eines Jahres nach Schaltung der ersten Werbung abzuwickeln. (2) Der Anbieter wird das vom Auftraggeber zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich vereinbarten AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahmen) auf der vertraglich festgelegten Webseite platzieren. Soweit technisch möglich erfolgt die Zählung der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions und/oder AdClicks durch den Anbieter. Er wird dem Auftraggeber in einem durch den Anbieter vorgegebenen Format über die Ergebnisse berichten. Ist die Zählung durch den Anbieter technisch nicht möglich - z.b. wenn das Werbemittel durch den Auftraggeber (Fremd-Tag) dauerhaft bereitgestellt wird -, nicht ausreichend oder wird dies besonders vereinbart erfolgt diese Zählung durch den Auftraggeber, der dem Anbieter in dessen Format über die Ergebnisse berichten wird. Stehen sowohl Anbieter als auch Auftraggeber technisch nachvollziehbare Zählergebnisse vor und weichen diese nicht willkürlich voneinander ab, gilt der Mittelwert als maßgeblich. Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Webseite. Die Platzierung erfolgt im Regelfall auf den vom Anbieter für die Werbung vorgesehenen Flächen. Eine Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung ausgeübt wird. 5. Abwicklungsfrist: Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln. 6. Auftragserweiterung: Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 5 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. 7. Nachlasserstattung: (1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. (2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 8. Datenanlieferung: (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel rechtzeitig und vollständig vor Schaltungsbeginn anzuliefern sowie sicherzustellen, dass durch die Werbemittel keine Gefahren ausgehen, etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme. Sollten dem Anbieter aus der Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen Werbemittel Schäden entstehen, hat der Auftraggeber für diese einzutreten. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Werbeschaltung übernommen werden. Preisliste Nr. 9 (gültig ab 1. Januar 2018) 10 (2) Die Vorlagen müssen, falls sie nicht vom Anbieter erstellt werden, per als Bilddateien, die die vorgegebenen Pixel-Formate aufweisen, geliefert werden. Der Auftraggeber wird baldmöglichst und unter Angabe von Gründen benachrichtigt, wenn entdeckt wird, dass Werbemitteldaten und -materialien unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbemitteldaten und -materialien. Die Werbemitteldaten und -materialien und sonstige Informationen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER- MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG, Börsen-Zeitung, Anzeigendisposition, Düsseldorfer Straße 16, Frankfurt am Main oder per an anzeigen@boersen-zeitung.de (3) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. (4) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 9. Chiffrewerbung: Chiffrewerbung ist ausgeschlossen 10. Ablehnungsbefugnis: (1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses a bzulehnen bzw. zu sperren, wenn > deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder > deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder > deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. (2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. 11. Rechte-Gewährleistung des Auftraggebers: (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner stellt er den Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. (2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

11 Allgemeine Geschäftsbedingungen 12. Gewährleistung des Anbieters: (1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird > durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) oder > durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder > durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens > durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder > durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. (2) Der Auftraggeber hat unverzüglich zu überprüfen, ob die Werbeschaltung in der im Vertrag vorgesehenen Weise veröffentlicht wurde, und etwaige Mängel zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften beträgt die Rügefrist zwei Wochen. Bei Auftraggebern, die Nichtkaufleute sind, beträgt die Rügefrist 6 Monate. Das Unterlassen der Mängelrüge gilt als Genehmigung der Schaltung der Werbung. (3) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. (4) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor der Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 13. Leistungsstörungen: Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. 14. Haftung: (1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Anbieter sowie dessen Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht im Falle zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatz auf den unmittelbaren Schaden begrenzt, dessen Eintritt bei Abschluss des Vertrages typischerweise vorhersehbar war. Eine Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen. (2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Mitarbeiters, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. (3) Der Auftraggeber haftet für den Inhalt, die Herkunft und die technische Form der Werbung. Der Anbieter schuldet keine Überprüfung der überlassenen Werbemittel und Information auf rechtswidrige Inhalte. 15. Preisliste: (1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internetauftritt der Börsen-Zeitung gesondert veröffentlichte Preisliste und die hierin festgelegten Zahlungsbedingungen. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. (2) Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten; sie wird in der gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Schaltung der Werbung. Er enthält keine Produktionskosten oder sonstigen Kosten. Diese werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Die Weiterverwendung der vom Anbieter erbrachten Leistungen insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von Grafiken außerhalb der über den Anbieter gebuchten Platzierung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des Anbieters. (3) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die in der Preisliste aufgeführten Nachlässe werden auf die Gesamtrechnungssumme für ausgestrahlte Werbung innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Rabattangaben im Rahmen der Auftragsabwicklung auf maschinell erstellten Belegen sind daher nur als vorläufig zu betrachten. Gesellschaften, an denen eine Mehrheitsbeteiligung besteht, können in die Berechnung des Abschlusses einbezogen werden. (4) Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des Anbieters zu halten. Aufträge, für die ein Nachlass gewährt wird, können nur zugunsten ein und derselben juristischen oder natürlichen Person abgeschlossen werden. (5) Der Anbieter liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Werbeschaltungsbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Erklärung des Anbieters über die Veröffentlichung. 16. Zahlungsverzug: (1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags 11 bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 17. Stornierung von Aufträgen: Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per beim Anbieter eingehen. Bei einer Stornierung bis mindestens zehn Werktage vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Eingehende Stornierungen innerhalb von zehn Werktagen vor Schaltungsbeginn werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Bruttobuchungsvolumens des jeweiligen Auftrages berechnet. Auch bei bereits angelaufenen Banner- bzw. Werbeschaltungen ist ein Stopp der Kampagne möglich. Der Auftraggeber zahlt dann den vollen Betrag des Bruttobuchungsvolumens. Diese Fristen sind separat auf jede gebuchte Kalenderwoche anzuwenden. 18. Informationspflichten des Anbieters: Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, sofern technisch möglich, innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags die Zahl der Pageimpressions für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten. 19. Datenschutz: (1) Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. (2) Der Anbieter ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene anonymisiert zur Veröffentlichung an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Diese Daten werden seitens des/der Unternehmen aggregiert und in anonymisierter Form in den Markt kommuniziert. 20. Sonstiges/Erfüllungsort/Gerichtsstand: (1) Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben oder beseitigt werden soll. (2) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. (3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. (4) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

12 Börsen-Zeitung Düsseldorfer Straße Frankfurt am Main Telefon Telefax

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